Informationsblatt bei Kirchenaustritt - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug

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1 Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Informationsblatt bei Kirchenaustritt - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, damit Ihr Arbeitgeber den Kirchenaustritt beim Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen kann, muss das Ende der Kirchensteuerpflicht in der ELStAM-Datenbank (ELStAM - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) der Finanzverwaltung erfasst werden. Bitte beachten Sie dabei Folgendes: Sofern Sie dem Amtsgericht eine Einverständniserklärung erteilen, schickt dieses eine Ausfertigung der Austrittsurkunde an die Meldebehörde, in der Sie aktuell mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Andernfalls müssen Sie die Meldebehörde selbst über Ihren Kirchenaustritt informieren. Der Kirchenaustritt wird von der Meldebehörde gespeichert und an die ELStAM-Datenbank weitergeleitet. Ihr Arbeitgeber wird über die Änderung Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale in der ELStAM- Datenbank automatisch informiert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Austrittserklärung wirksam wird. Das Ende der Kirchensteuerpflicht kann von Ihrem Arbeitgeber jedoch aus technischen Gründen derzeit erst mit Ablauf des Folgemonats berücksichtigt werden. Zu viel einbehaltene Kirchensteuer wird Ihnen dann bei der Veranlagung zur Einkommensteuer erstattet. Alternativ können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Das tatsächliche Ende der Kirchensteuerpflicht kann so bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Für den Kontakt mit dem Finanzamt benötigen Sie Ihre Identifikationsnummer! Hinweis: Damit das Ende der Kirchensteuerpflicht auch bei festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer berücksichtigt wird, müssen Sie Ihr Finanzamt zeitnah über den Kirchenaustritt informieren. Mit freundlichen Grüßen Ihr Finanzamt Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Stand: Januar Frankfurt am Main, Zum Gottschalkhof 3

2 An das Amtsgericht Büdingen Stiegelwiese 1 Ortsgericht Ortenberg Lauterbacher Straße Ortenberg Büdingen Ortenberg, den Austritts-Erklärung aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft, Weltanschauungsgemeinschaft -Körperschaft des öffentlichen Rechts- Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft, Weltanschauungsgemeinschaft erklärt: Zuname geborene Vorname (Rufname unterstreichen) A geboren am geboren in ledig verheiratet geschieden dauernd getrennt lebend Eheschließung am in mit (nur, wenn ein Ehegatte allein erscheint- auch bei geschiedener Ehe) letzter gemeinsamer Wohnsitz Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort Kirche, aus der der Austritt erklärt wird evangelisch katholisch ausgewiesen durch getauft in und seine Ehefrau Zuname geborene Vorname (Rufname unterstreichen) B geboren am geboren in Kirche, aus der der Austritt erklärt wird Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort evangelisch katholisch ausgewiesen durch getauft in Diese Erklärung gilt nur zugleich nicht für die Kinder Zuname (nur wenn abweichend von A oder B) Vorname (Rufname unterstreichen) C geboren am geboren in getauft in C Kirche, aus der der Austritt erklärt wird evangelisch katholisch Zuname (nur wenn abweichend von A oder B) Vorname (Rufname unterstreichen) geboren am geboren in getauft in C Kirche, aus der der Austritt erklärt wird evangelisch katholisch Zuname (nur wenn abweichend von A oder B) Vorname (Rufname unterstreichen) geboren am geboren in getauft in Kirche, aus der der Austritt erklärt wird evangelisch katholisch (Unterschrift des Erklärenden) (Unterschrift der Ehefrau)

3 Wichtiger Hinweis zum Kirchenaustritt Im Lohnsteuerabzugsverfahren kann Ihr Arbeitgeber das Ende der Kirchensteuerpflicht nur berücksichtigen, wenn die Stadt/Gemeinde, bei der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, über den Kirchenaustritt informiert wird. Die Stadt/Gemeinde wird Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anpassen und an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten, wo sie zum elektronischen Abruf durch den Arbeitgeber bereitstehen. Mit Ihrem Einverständnis gibt das Amtsgericht alle notwendigen Informationen an Ihre Stadt/Gemeinde weiter, ohne dass Sie noch etwas zusätzlich veranlassen müssen. Einverständniserklärung Ich bin damit einverstanden, dass die Stadt Ortenberg, bei der ich mit meinem Hauptwohnsitz gemeldet bin, über meinen Kirchenaustritt informiert wird. Ortenberg, den Unterschrift

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