Steueroptimale Gestaltungen bei der Übertragung von ausländischem Immobilienvermögen

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1 Steueroptimale Gestaltungen bei der Übertragung von ausländischem Immobilienvermögen Veranstaltung bei Merck Finck & Co. am Dr. Bernhard Arlt Steuerberater Merck Finck & Co. Privatbankiers Pacellistraße München Tel.: 089/ Weidinger & Collegen Wirtschaftsprüfer Steuerberater Theatinerstr. 8 (Fünf Höfe) München Tel.: 089/ Engel & Völkers Niederlassung München Ismaninger Str München Tel: 089/

2 Gliederung II. Zivilrechtliche 1. Grundzüge des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts 2. Anknüpfungspunkte ausländischer Steuerrechtsordnungen 3. Erbschaft- und Schenkungsteuern im internationalen Tarifvergleich Wirtschaftsprüfer Steuerberater 2

3 Natürliche Person, Wohnsitz in Deutschland Eigentümer von ausländischem Immobilienvermögen (Wert: 1 Mio. ) Potentiell begünstigte Personen haben Wohnsitz in Deutschland Inland Ausland? Erblasser Immobilie Kind 1 Kind 2 Ehepartner Enkel Wirtschaftsprüfer Steuerberater 3

4 ist nur unter Beachtung der zivilrechtlich relevanten Vorschriften zweckmäßig Deutsches (internationales) Erbrecht Deutsches (nationales) Erbrecht Schenkung unter Lebenden Ausländisches Erbrecht ( lex rei sitae )? Verfügungen von Todes wegen Güterrecht Pflichtteilsrecht Abwicklung des Nachlasses Wirtschaftsprüfer Steuerberater 4

5 Beispiel: Immobilie in Frankreich Kind 1 Kind 2? Ehepartner 1 Ehepartner 2 Von den Ehepartnern gemeinsam gekaufte Immobilie in Frankreich soll im Todesfall des einen Ehepartners auf den überlebenden Ehegatten übergehen ( Berliner Testament ) Gemeinschaftliches deutsches Testament nicht wirksam Französische Gütergemeinschaft für Immobilie erforderlich (notarielle Beurkundung in Frankreich) Wirtschaftsprüfer Steuerberater 5

6 1. Grundzüge des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Unbeschränkte Steuerpflicht ( 2 Abs.1 Nr.1 ErbStG): oder Übertragender oder Begünstigter ist Inländer, d.h. im Inland besteht ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt Wohnsitz = Innehaben einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und benutzt wird Übertragender oder Begünstigter ist deutscher Staatsangehöriger, der keinen inländischen Wohnsitz hat, sich aber noch nicht länger als 5 Jahre im Ausland aufhält für den gesamten Vermögensanfall, d.h. weltweites Vermögen Bewertung von ausländischen Immobilien mit Verkehrswert Wirtschaftsprüfer Steuerberater 6

7 1. Grundzüge des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Persönliche Freibeträge bei unbeschränkter Steuerpflicht: Ehepartner Kinder, Enkel Sonstige Erwerber Steuersätze: Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis Ehepartner, Sonstige Erwerber Kinder, Enkel % 17% % 23% % 29% % 35% über % 50% Wirtschaftsprüfer Steuerberater 7

8 2. Anknüpfungspunkte ausländischer Steuerrechtsordnungen Unbeschränkte Steuerpflicht: Wohnsitz des Übertragenden (oder u.u. auch des Begünstigten) im ausländischen Staat (ggfs. dessen Staatsangehörigkeit) für den gesamten Vermögensanfall, d.h. weltweites Vermögen Beschränkte Steuerpflicht: Belegenheit des Vermögens im ausländischen Staat für das dortige Inlandsvermögen, d.h. u.a. Immobilien Bewertung (häufig) mit Markt- bzw. Verkehrswert Ausländische Immobilien unterliegen im Ausland regelmäßig mit dem Verkehrswert (zumindest) der beschränkten Steuerpflicht Wirtschaftsprüfer Steuerberater 8

9 3. Erbschaft- und Schenkungsteuern im internationalen Tarifvergleich Höchstsatz bei Übertragungen Frankreich Spanien Österreich Schweiz USA Deutschland auf Ehepartner 40% 40,8% 15% z.t. steuerfrei 46% 30% auf Kinder 40% 40,8% 15% z.t. steuerfrei 46% 30% auf sonstige Erwerber 81,6% bis zu 53,7% Wirtschaftsprüfer Steuerberater 9 60% 60% 46% 50% Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige Ehepartner: Kinder: Sonst.: Ehepartner: Kinder: bis Sonst.: - Kein FB bei Schenkung! Ehepartner: Kinder: Sonst.: 110 unterschiedl $ (ggfs. 1-2 Mio. $)

10 Doppelbesteuerung wahrscheinlich! Wirtschaftsprüfer Steuerberater 10

11 IV. Steuerrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer: - Auf Antrag wird eine im Ausland gezahlte, der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer insoweit auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet, als das Auslandsvermögen auch der deutschen Besteuerung unterliegt. Doppelbesteuerungsabkommen mit - Dänemark - Griechenland (nur für bewegliches Vermögen) - Österreich (nicht für Schenkungen) - Schweden - Schweiz (für Schenkungen nur in Ausnahmefällen) - USA Wirtschaftsprüfer Steuerberater 11

12 IV. Steuerrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung Probleme bei der Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer, z.b. aufgrund der Ausgestaltung der im Ausland erhobenen Steuer, z.b.: - Kanada: Wertzuwachsteuer - Italien: Registersteuer - Spanien: Plus Valia Bemessungsgrundlage der ausländischen Steuer, z.b. - Unterschiede bei Zuordnung/Abzug von Verbindli - unterschiedliche Freibeträge Gefahr von Anrechnungsüberhängen! Wirtschaftsprüfer Steuerberater 12

13 Problem: Immobilie in Frankreich Übertragender Kind./. Pers Freibetrag./ /. Nachlassfreibetrag./ Steuerpfl. Erwerb Steuer Anrechenbare Steuer Gesamtbelastung 24% Frankreich / Wirtschaftsprüfer Steuerberater 13 19% Deutschland /

14 Lösung: Schenkung der französischen Immobilie Steuer Übertragender (jünger als 65 Jahre) Steuerpfl. Erwerb./. Pers Freibetrag Kind Steuerermäßigung Anrechenbare Steuer Gesamtbelastung 25%./. 50% Frankreich / / / Wirtschaftsprüfer Steuerberater 14 19% Deutschland / Ersparnis: = 30%

15 Problem: Immobilie in Spanien Übertragender Kind Spanien Deutschland Steuerpfl. Erwerb /. Pers. Freibetrag / Steuer 26% % Anrechenbare Steuer./ Gesamtbelastung Wirtschaftsprüfer Steuerberater 15

16 Lösung: Mittelbares Eigentum an der spanischen Immobilie Übertragender GmbH & Co. KG Spanische GmbH S.L. Kind Steuerpfl. Erwerb Steuer Gesamtbelastung Spanien 0 0 FB für Betriebsvermögen Ansatz 65%./. Pers. Freibetrag./ Wirtschaftsprüfer Steuerberater 16 15% Deutschland / Ersparnis: = 82%

17 Lösung: Mittelbares Eigentum an der spanischen Immobilie Übertragender GmbH & Co. KG Spanische GmbH S.L. Kind Annahme: Abschaffung der Begünstigungen für Betriebsvermögen Steuerpfl. Erwerb Steuer Gesamtbelastung Spanien 0 0./. Pers. Freibetrag Wirtschaftsprüfer Steuerberater 17 19% Deutschland / Ersparnis: = 42%

18 Problem: Immobilie in Österreich Übertragender Kind Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf Schenkungen anwendbar Art. 3 Abs. 1 ErbSt-DBA-Österreich: Unbewegliches Nachlassvermögen, das in einem der Vertragstaaten liegt, wird nur in diesem Staat besteuert Freistellung von der deutschen Besteuerung bei Übertragungen von Todes wegen Wirtschaftsprüfer Steuerberater 18

19 Problem: Immobilie in Österreich Schenkung Steuerpfl. Erwerb Österreich Deutschland /. Pers. Freibetrag./ / Steuer 12,5% % Anrechenbare Steuer Gesamtbelastung./ Annahme: Bewertung der Immobilie in Österreich mit Einheitswert = 40% des tatsächlichen Werts Wirtschaftsprüfer Steuerberater 19

20 Problem: Immobilie in Österreich Übertragung von Todes wegen Österreich Deutschland Steuerpfl. Erwerb./. Pers. Freibetrag Steuer Gesamtbelastung 12,5% / Ersparnis: = 67% Annahme: Bewertung der Immobilie in Österreich mit Einheitswert = 40% des tatsächlichen Werts Wirtschaftsprüfer Steuerberater 20

21 Exkurs: Wohnsitzverlegung nach Österreich - Endbesteuerung Verlegung des Wohnsitzes des Erblassers nach Österreich: Nachlass unterliegt nur der österreichischen Erbschaftsteuer Keine 5-jährige Mindestdauer des Wohnsitzwechsels Ausnahme: Immobilien u. Betriebsvermögen in Deutschland Wohnsitz des Erben ohne Bedeutung Nutzung der österreichischen Endbesteuerung für best. Kapitalerträge!! Für in Österreich ansässige Personen: Bestimmte österreichische und in Österreich bezogene Kapitalerträge unterliegen einer pauschalen Abgeltungssteuer in Höhe von 25% ( Endbesteuerung ) Abgeltungswirkung gilt auch für die Erbschaftsteuer!! Wirtschaftsprüfer Steuerberater 21

22 Exkurs: Wohnsitzverlegung nach Österreich - Endbesteuerung Ausgangssituation ohne Wohnsitzverlegung Kind Übertragender Annahme: 1 Mio. Kapitalvermögen Steuerpfl. Erwerb./. Pers. Freibetrag Deutschland / Steuer 19% Gesamtbelastung Wirtschaftsprüfer Steuerberater 22

23 Exkurs: Wohnsitzverlegung nach Österreich - Endbesteuerung Wohnsitzverlegung nach Österreich Kind Annahme: 1 Mio. Kapitalvermögen wird umgewandelt in Kapitalvermögen, das in Österreich der Endbesteuerung unterliegt Steuerpfl. Erwerb Steuer Gesamtbelastung Deutschland 0 0 Übertragender Ersparnis: = 100% Wirtschaftsprüfer Steuerberater 23 0 Österreich 0 0

24 1. Bestimmen Sie wer erben soll! 2. Bestimmen Sie wie und von wem der Erbfall abgewickelt werden soll (Ehepartner, ggfs. Testamentsvollstrecker)! 3. Schenken Sie zu Lebzeiten! 4. Nutzen Sie die steuerliche Bevorzugung von Immobilien! 5. Überspringen Sie eine Generation! 6. Optimieren Sie Freibeträge! 7. Nutzen Sie die Vorteile von Lebensversicherungen! 8. Übertragen Sie möglichst viel Vermögen als Betriebsvermögen! 9. Nutzen Sie steuerlich begünstige Anlageformen! 10.Vermeiden Sie ausländische Erbschaftsteuern! Wirtschaftsprüfer Steuerberater 24

25 Der Wandel ist das einzig Beständige, daher aktiv planen und dadurch Steuervorteile? Wirtschaftsprüfer Steuerberater 25

26 Kontakt: Weidinger & Collegen Steuerberater - Wirtschaftsprüfer Theatinerstr. 8 (Fünf Höfe) München Tel: 089/ Fax: 089/ info@weidinger-collegen.de Homepage: Bei den angesprochenen Themen handelt es sich um allgemeine Gestaltungsempfehlungen, die keine Einzelberatung durch einen Steuerberater ersetzen können. Haftungsausschluss: Das Skript wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Rechtsstand Mai Wirtschaftsprüfer Steuerberater 26

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