Recht und neue Robotik. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf Forschungsstelle RobotRecht Julius-Maximilians-Universität Würzburg
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- Julia Hase
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1 Recht und neue Robotik Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf Forschungsstelle RobotRecht Julius-Maximilians-Universität Würzburg
2 Wirtschaft, Technik und Recht Juristen und Wirtschaft/Technik: Ein schwieriges Verhältnis! Quelle: Wikipedia
3 Ausgangsfall: Roboter tötet Menschen Staatsanwaltschaft ermittelt: Roboter tötet Arbeiter bei VW in Baunatal Tragischer Arbeitsunfall im Baunataler Volkswagen-Werk: Ein aus Sachsen stammender Arbeiter ist von einem Produktionsroboter getötet worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. FAZ vom (FAZ online)
4 Forschungsstelle RobotRecht 2010 gegründet Derzeit ca. 10 Mitarbeiter/Doktoranden Anlass waren Rechtsfragen bei der Zulassung eines teilautonomen Rollstuhls DFG-Projekt Recht und Robotik Vorschläge zu einem EU-Grünbuch Robotics and Law Autonome Fahrzeuge Cloud-computing egovernment
5 Zielsetzungen Klärung des Rechtsrahmens Schaffung von Rechtsicherheit als Voraussetzung rationaler unternehmerischer Entscheidungen Entwicklung von Vorschlägen zur Änderung des Rechtsrahmens Schulungen von Technikern und Rechtsanwendern Beitrag zur Humanisierung der technischen Entwicklung Zukunftsfragen (eperson, Cyborgisierung, Maschinenethik, Rechte für Maschinen, )
6 Konvergenz der technischen Entwicklung Robotik/Entwicklung autonomer Systeme Sensortechnik Vernetzung/IT Cyber-physikalische Systeme
7 Konvergenz der Technikfelder Industrierobotik Medizinrobotik Servicerobotik Teilautonome Fahrzeuge Militärrobotik Wearables Drohnen
8 Konvergenz der Themen Industrie 4.0 Smart Home Smart City egovernment Autonomes Fahren Mobiles Internet Internet der Dinge 3-D-Drucker und Losgröße1-Produktion Cloud-computing XaaS Cyberkriminalität
9 Konvergenz der Rechtsfragen Verfassungsrechtliche Grundlagen Haftung (zivilrechtlich) Verschuldenshaftung Gefährdungshaftung Strafrechtliche Verantwortung Providerhaftung Datenschutz Zulassung und Betrieb (Sorgfaltspflichten) Versicherung
10 Verschuldenshaftung im Zivil-und im Strafrecht 823 BGB: (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 222 StGB: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
11 Struktur der Verschuldenshaftung Tatbestandsmäßigkeit Rechtswidrigkeit Schuld Folgen für den Ausgangsfall?
12 2. Fallbeispiel: Der Spurhalte-Assistent Sachverhalt Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld Wer erfüllt diese Voraussetzungen? Fahrer/Hersteller/verantwortlicher Ingenieur/Programmierer,?
13 3. Fallbeispiel: Sabotage in der vernetzten Fabrik (Industrie 4.0-Szenario) Sachverhalt Tatbestandsmäßigkeit/Rechtswidrigkeit/Schuld Wer haftet? Angreifer? Ingenieur, der das System eingerichtet hat? Verantwortlicher Sicherheitsbeauftragter? Betreiber der Industrieanlage? Provider?
14 Datenschutzrecht Grundunterscheidung: personenbezogene vs. nichtpersonenbezogene Daten 4 BDSG: Einwilligungserfordernis Industrie 4.0: Hybride Arbeitssituationen Mensch-Maschine Datenaufnahme durch Maschine Verwertungsrechte? Überwachungs- und Warnpflichten?
15 Datenschutz und Pkw Teil-, hoch-und vollautomatisierte Pkw als mobile Datensammelstellen Verfügungsrechte an den Daten? (Fahrer, Halter, Hersteller, Verkäufer, ) Überwachungs- und Warnpflichten? (Zukunfts-)Problem der fürsorglichen Bordsysteme
16 Algorithmen des Todes: Grundstrukturen 4. Fallbeispiel: Dilemma-Situationen mit automatisiertem Pkw/in automatisierter Fabrik Lösungsansätze Ausweichmöglichkeit ohne Schaden Leben gegen Sachwert Leben gegen Leben/suizidale Systeme
17 Algorithmen des Todes: Ein Leben gegen viele Leben Sachverhalt Bisherige Rechtsprechung: Ein Leben ist genauso viel wert wie viele Leben (Weichenstellerfall/Geisteskrankenmorde/Luftsicherheitsgesetz) Übertragbarkeit auf automatisierte Kollisionsassistenten fraglich!
18 Fazit Technische Entwicklung in der Robotik wirft eine Fülle neuer Rechtsfragen auf Detailfragen, Grundlagenfragen, Zukunftsfragen Einbeziehung gesellschaftlicher und ethischer Fragestellungen Einhegung und Steuerung der technischen Entwicklung durch das Recht Keine juristischen Glasperlenspiele, sondern Einbindung technischer Rationalität und wirtschaftlicher Vernunft Zusammenarbeit von Juristen, Ökonomen und Technikern im Unternehmen als Aufgabe der Zukunft!
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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