3 Gesellschaftsrecht. A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "3 Gesellschaftsrecht. A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen"

Transkript

1 3 Gesellschaftsrecht A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen Folie 219

2 Begriff des Gesellschaftsrechts Gesellschaftsrecht ist das Recht der privatrechtlichen Zweckverbände (Schaffung juristischer Personen samt dem dazu gehörenden Organisationsrecht) und der kooperativen Vertragsverhältnisse (Schuldrecht, Beispiel 705 BGB: Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes durch mehrere auf vertraglicher Grundlage). Folie 220

3 Beispiel 41 A, B und C verkaufen jedes Wochenende an die vor dem Café Europa Wartenden 500 Becher heißen Grog. Sie verlangen einen Euro pro Getränk; andere Produkte befinden sich nicht im Sortiment von A, B und C Welche Gesellschaftsform liegt vor? Folie 221

4 Numerus Clausus der Gesellschaftsformen Es besteht ein numerus clausus der Gesellschaftsformen Eine Typenverbindung ist aber möglich Beispiel: GmbH & Co. KG Folie 222

5 Numerus Clausus der Gesellschaftsformen 1. Verein, 21 ff. BGB 2. BGB-Gesellschaft, 705 ff. BGB 3. Offene Handelsgesellschaft, OHG, 105 ff. HGB 4. Kommanditgesellschaft, KG, 161 ff. HGB 5. Stille Gesellschaft, 230 ff. HGB 6. Partnerschaftsgesellschaft, PartGG 7. Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, EWIV, EWIVVO 8. Aktiengesellschaft, AG, AktG 9. Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA, 278 ff. AktG 10. Europäische Aktiengesellschaft, SE-VO, SEAG 11. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, GmbHG 12. Eingetragene Genossenschaft, eg, GenG 13. Reederei, 489 ff. HGB 14. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, VVaG, 15-53b VAG Folie 223

6 Keine Gesellschaften Organisationsformen des Öffentlichen Rechts, z. B. Kommunen, Universitäten. Familienrechtliche Beziehungen, z. B. Ehe, Eltern-Kind-Verhältnis. Erbengemeinschaft (entsteht per Gesetz, 2038 ff. BGB) Bruchteilsgemeinschaft, 741 ff. BGB. Stiftung, 80 ff. BGB Folie 224

7 Gesellschaftsformen Personengesellschaften GbR, 705 ff. BGB als Grundtypus - OHG, 105 ff. HGB - KG, 161 ff. HGB - stille Ges., 230 ff. HGB - PartG, PartG Körperschaften Verein, 21 ff. BGB als Grundtypus - AG (AktG) - KGaA ( 278 ff. AktG) - GmbH (GmbHG) - eg (GenG) Folie 225

8 Körperschaft und Personengesellschaft Rechtsstellung Körperschaften Eigene Rechtspersönlichkeit = Juristische Person Personengesellschaft Rechtsfähig Entstehen der Gesellschaft Eintragung ins Handelsregister Gesellschaftsvertrag und Geschäftsaufnahme oder Eintragung ins HR Mitgliedschaft Mitgliederwechsel möglich Kapitalanteil bei Kapitalgesellschaften Mitgliederwechsel ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung Gesellschafter Organisation Fremdorganschaft möglich Nur Selbstorganschaft erlaubt Haftung Gesellschaftsvermögen Keine Gesellschafterhaftung Gesellschaftsvermögen plus Gesellschafterhaftung Vertragsgrundlage Satzung Gesellschaftsvertrag Folie 226

9 Lösung Beispiel 41 Nr. 1 I. Körperschaft = Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG)? (-), keine Eintragung im Handelsregister vorgenommen oder zumindest beabsichtigt, vgl. 11 GmbHG, 41 AktG. II. Personengesellschaft (+), fraglich nur, welche Personengesellschaft? Folie 227

10 Lösung Beispiel 41 Nr Kommanditgesellschaft, 161 ff. HGB? (-), da nach 161 Abs. 1 HGB zumindest konkludent hätte verabredet werden müssen, dass ein Gesellschafter im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft nur beschränkt auf seine Einlage haften solle. Folie 228

11 Lösung Beispiel 41 Nr Offene Handelsgesellschaft, 105 ff. HGB? 105 Abs. 1 HGB: Es müsste eine Gesellschaft sein, - deren Zweck darauf gerichtet ist, ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma zu betreiben und - bei keinem der Gesellschafter dürfte die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft beschränkt sein. 105 Abs. 2 HGB: - Gewerbebetrieb (bloß geringen Umfangs) und - Eintragung ins Handelsregister. Folie 229

12 Lösung Beispiel 41 Nr Offene Handelsgesellschaft, 105 ff. HGB (-) 105 Abs. 1 HGB: (-) Kein Handelsgewerbe wegen Art und Umfang: - nur eine Sorte Getränke - Keine Angestellten - Kein Lager, keine Betriebsstätten - Umsatz gering - Daher Vermutung des 1 Abs. 2 HGB widerlegt! 105 Abs. 2 HGB: (-) Keine Eintragung Folie 230

13 Lösung Beispiel 41 Nr GbR, 705 ff. BGB (+) 705 BGB: GbR erfordert - Zusammenschluss mehrerer Personen - zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks, der wegen Vorrang des 105 HGB nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sein darf. - durch Rechtsgeschäft (formfrei, konkludent möglich) - Aufnahme der Geschäftstätigkeit (Eintragung nicht möglich) Im Ergebnis liegt eine GbR vor. Folie 231

14 Beispiel 41 Zusatzfrage 1 Welche Gesellschaftsform liegt vor, wenn der Betrieb derart floriert, dass er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erforderlich macht? Es liegt nach 105 Abs. 1, 1 Abs. 2 HGB eine OHG vor, - die nach 123 Abs. 2 HGB ohne Eintragung und - Bei sonstiger Identität mit der vorherigen GbR ohne Weiteres (bei entsprechender Geschäftsausweitung) im Wege des Rechtsformwechsels entsteht. Folie 232

15 Beispiel 41 Zusatzfrage 2 Welche Pflicht trifft die Gesellschafter, wenn die Gesellschaft zur OHG geworden ist? 106 Abs. 1 HGB: Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirke sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 108 HGB: Die Anmeldungen sind von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken. Folie 233

16 Kriterien für die Wahl einer Gesellschaftsform Zulässigkeit der Gesellschaftsform für das angestrebte Unternehmen Spielraum bei der Ausgestaltung der Gesellschaft Vorhandenes Kapital Notwendiges Kapital für das angestrebte Unternehmen Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung Ansehen der Gesellschaft bei Kreditinstituten/Lieferanten Eintritt und Austritt von Gesellschaftern Einfluss auf die Führung der Geschäfte und Kontrollmöglichkeiten Unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer Haftung für Schulden der Gesellschaft Offenlegungpflicht von Unternehmenszahlen (z.b. Rechnungsabschluss) Buchführungs- und Bilanzierungspflichten Steuerliche Behandlung der Gesellschaft und der Gesellschafter Kosten der Gründung Folie 234

Wiederholungsfragen und Antworten I

Wiederholungsfragen und Antworten I Wiederholungsfragen und Antworten I Gehört das zum Privatrecht oder zum Öffentlichen Recht, warum? - Privatrecht, da die Beziehungen unter Privaten geregelt werden, Regelungen nicht spezifisch die öffentliche

Mehr

GmbH-Recht. Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2012

GmbH-Recht. Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2012 GmbH-Recht Sommersemester 2012 1: Einführung I. Zur Veranstaltung und dem Schwerpunktbereich II. Die GmbH als ein Verband unter vielen III. Die GmbH als juristische Person IV. Aktuelle Entwicklungen Folie

Mehr

Aktien-, Konzern und Umwandlungsrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2012/13

Aktien-, Konzern und Umwandlungsrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2012/13 Aktien-, Konzern und Umwandlungsrecht Wintersemester 2012/13 Veranstaltungsgliederung Einführung Teil 1: Aktienrecht Teil 2: Konzernrecht Teil 3: Umwandlungsrecht Folie 2 Literatur zum Kapitalgesellschaftsrecht

Mehr

examenstypisch anspruchsvoll umfassend Grundbegriffe GesR 1 weiten Sinne. Definieren Sie den Begriff der Gesellschaft im

examenstypisch anspruchsvoll umfassend Grundbegriffe GesR 1 weiten Sinne. Definieren Sie den Begriff der Gesellschaft im Grundbegriffe GesR 1 Definieren Sie den Begriff der Gesellschaft im weiten Sinne. examenstypisch anspruchsvoll umfassend Grundbegriffe GesR 1 GesR, Rn. 2; Karteikarte 2 Eine Gesellschaft ist eine private

Mehr

JURISTISCHE WEITERBILDUNG. DAV-Anwaltausbildung / Das Anwaltsmandat. Klaus Baier. Gesellschaftsrecht BWV BERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG

JURISTISCHE WEITERBILDUNG. DAV-Anwaltausbildung / Das Anwaltsmandat. Klaus Baier. Gesellschaftsrecht BWV BERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG JURISTISCHE WEITERBILDUNG DAV-Anwaltausbildung / Das Anwaltsmandat Klaus Baier Gesellschaftsrecht BWV BERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG Juristische Weiterbildung Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum

Mehr

Risikomanagement für den Architekten

Risikomanagement für den Architekten Risikomanagement für den Architekten RM 2.2 Vertragspartner - Vertragssubjekte - 1 Parteien des Architektenvertrages Auftraggeber Auftragnehmer 2 Bezeichnung der Parteien Natürliche / juristische Person

Mehr

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Gesellschaften Personengesellschaften Grundform: BGB-Gesellschaft, 705 BGB Sonderformen: OHG, 105ff. HGB KG, 161ff. HGB StG, 230ff. HGB EWIV, EG-VO Partnerschaft, PartGG

Mehr

Abschnitt 1: Zivil- und gesellschaftsrechtliche Betrachtung der Personengesellschaften

Abschnitt 1: Zivil- und gesellschaftsrechtliche Betrachtung der Personengesellschaften Allgemeines A B S C H N I T T 1 Abschnitt 1: Zivil- und gesellschaftsrechtliche Betrachtung der Personengesellschaften A. Allgemeines Eine Gesellschaft ist jede durch Privatrechtsgeschåft begråndete Vereinigung

Mehr

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05 Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05 Dieses Skript ersetzt kein Lehrbuch! Es dient lediglich der Orientierung zum Lernen für die Klausur. Die nachfolgende Aufzählung der Paragraphen

Mehr

Industrielle Betriebswirtschaftslehre. Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256

Industrielle Betriebswirtschaftslehre. Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256 Industrielle Betriebswirtschaftslehre Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256 Seite 2 Merkmale zur Typisierung von Unternehmen (1). Wachstumsunternehmen Im Vergleich

Mehr

Gesellschaft Personengesellschaften

Gesellschaft Personengesellschaften Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Einführung: Das Gesellschaftsrecht als Teil des Privatrechts

Einführung: Das Gesellschaftsrecht als Teil des Privatrechts Einführung: Das Gesellschaftsrecht als Teil des Privatrechts Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von privaten Organisationen (Personenvereinigungen) im Innen- und Außenverhältnis.

Mehr

II. Aktiengesellschaft

II. Aktiengesellschaft II. Aktiengesellschaft 1 AktG (1) Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.

Mehr

1. Einführung Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen Personengesellschaften Juristische Person des Privatrechts...

1. Einführung Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen Personengesellschaften Juristische Person des Privatrechts... Seite 1 von 7 Inhalt 1. Einführung... 2 2. Rechtsformen in Deutschland... 3 Einzelunternehmen... 3 Personengesellschaften... 3 Juristische Person des Privatrechts... 3 Juristische Person des öffentlichen

Mehr

Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS Literaturhinweise: Gliederung. Teil I: Einführung

Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS Literaturhinweise: Gliederung. Teil I: Einführung Prof. Dr. Rainer Hüttemann Universität Bonn Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS 2017 Literaturhinweise: Lehrbuchliteratur: Windbichler, Gesellschaftsrecht, 24. Aufl. 2017; Grunewald, Gesellschaftsrecht,

Mehr

Übersicht Rechtsformen Stand:

Übersicht Rechtsformen Stand: Übersicht Rechtsformen Stand: 03.05.2018 Siehe auch die Informationen hier: http://www.freistaat.bayern/dokumente/aufgabenbeschreibung/5777574439 Natürliche Personen Eingetragenes Einzelunternehmen (e.k.)

Mehr

Übersicht Rechtsformen (alphabetisch)

Übersicht Rechtsformen (alphabetisch) Übersicht Rechtsformen (alphabetisch) Natürliche Personen Eingetragenes Einzelunternehmen (e.k.) Schlüssel: 170 Kurzform der Bezeichnung: eingetragenes Einzelu. Gesetzlich geregelt in: Handelsgesetzbuch

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht. Folien 2: Rechtsform des Unternehmens

Handels- und Gesellschaftsrecht. Folien 2: Rechtsform des Unternehmens Handels- und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Folien 2: Rechtsform des Unternehmens Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens Unternehmen = Organisation zur Verwirklichung einer wirtschaftlichen

Mehr

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht Universität Trier, WS 2015/16 RA Prof. Dr. Hubert Schmidt Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht Teil 1: Handelsrecht 1 Literatur zum Handelsrecht in Auswahl: Brox/Henssler Handelsrecht, 21. Aufl.,

Mehr

Lehr- und Trainingsbuch Besteuerung der Gesellschaften

Lehr- und Trainingsbuch Besteuerung der Gesellschaften Lehr- und Trainingsbuch Besteuerung der Gesellschaften Zivil- und steuerrechtliche Betrachtung von Personengesellschaften. Online-Version inklusive. 2009. Buch. XXIV, 251 S. Hardcover ISBN 978 3 482 58911

Mehr

2 Die Errichtung der Personengesellschaften

2 Die Errichtung der Personengesellschaften 2 Die Errichtung der Personengesellschaften I. Abschluss des Gesellschaftsvertrags 1. Allgemeines Privatrechtlicher (schuldrechtlicher, denn die 705 bis 740 BGB stehen im Schuldrecht BT = 241 bis 853 BGB!)

Mehr

Recht der Personengesellschaften

Recht der Personengesellschaften Recht der Personengesellschaften Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 12.15 13.45, Phil B I. Gegenstand Recht der privaten Zweckverbände = Abgrenzung von: Recht der privatrechtlichen

Mehr

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen

Mehr

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 Stand: November 2008 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Wahl der Rechtsform Allgemeines Die Entscheidung

Mehr

B.Aufbau eines Unternehmens. I. Rechtsformen

B.Aufbau eines Unternehmens. I. Rechtsformen B.Aufbau eines Unternehmens I. Rechtsformen Das Rechtssystem stellt den Unternehmen eine Reihe von Rechtsformen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Art der Rechtsform liegt in der Regel bei den Eigentümern

Mehr

Worin besteht die eigentliche Bedeutung des Gesellschaftsrechtes für die Fallbearbeitung im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts?

Worin besteht die eigentliche Bedeutung des Gesellschaftsrechtes für die Fallbearbeitung im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts? Systematische Stellung des Gesellschaftsrechtes im ZivilR Karte 1 Das Gesellschaftsrecht gilt als Sondergebiet des Zivilrechts. Es ist im Rahmen der Juristenausbildung in allen Bundesländern zumindest

Mehr

Woche 7: Gesellschaftsrecht

Woche 7: Gesellschaftsrecht Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 7: Gesellschaftsrecht Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Einführung II. BGB-Gesellschaft III. Offene Handelsgesellschaft

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung

Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster Wintersemester 2010/11 Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung 1. Abschnitt: Allgemeiner Teil des Gesellschaftsrechts I. GEGENSTAND UND GRUNDBEGRIFFE 1. Begriff des

Mehr

C. Personengesellschaften

C. Personengesellschaften C. Personengesellschaften Anwendbare Vorschriften bei Personengesellschaften GbR OHG KG 161 ff. 161 Abs. 2 Teilw. analog 105 ff. HGB 105 Abs. 3 HGB 705 ff. BGB Folie 57 Begriff der OHG Gesellschaft, deren

Mehr

Betriebswirtschaft 1. 3. Rechtsformen

Betriebswirtschaft 1. 3. Rechtsformen Betriebswirtschaft 1 Betriebswirtschaft 1 3. Rechtsformen Lars Schmidt-Thieme, Artus Krohn-Grimberghe Wirtschaftsinformatik und Maschinelles Lernen (ISMLL) Institut für Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik

Mehr

die Basics Zivilrecht V

die Basics Zivilrecht V die Basics Zivilrecht V Skript Bearbeitet von Achim Wüst, Karl Edmund Hemmer 5. Auflage 2010. Buch. III, 149 S. Kartoniert ISBN 978 3 89634 983 5 schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung

Mehr

Rechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften

Rechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften Rechtssubjekte Personengesellschaften Personen Natürliche Personen Lebende Menschen ( 1 ff. BGB) Privatrecht Grundformen im BGB: Vereine ( 21 ff BGB) Stiftungen Juristische Personen Sonderformen außerhalb

Mehr

1 EINFÜHRUNG 1 1 EINFÜHRUNG. A. Gesellschaftsrecht als Pflichtfach

1 EINFÜHRUNG 1 1 EINFÜHRUNG. A. Gesellschaftsrecht als Pflichtfach 1 EINFÜHRUNG 1 1 EINFÜHRUNG A. Gesellschaftsrecht als Pflichtfach Zur Examensbedeutung Gesellschaftsrecht ist bei vielen Studenten unbeliebt, weil es als schwierig und kompliziert gilt. Dies mag zum einen

Mehr

Die Personengesellschaften

Die Personengesellschaften Die Personengesellschaften 50 Gesellschaften im engeren u. weiteren Sinn Personengesellschaften BGB-Gesellschaft ( GbR ), 705 ff. BGB Offene Handelsgesellschaft ( ohg ), 105 ff. HGB Kommanditgesellschaft

Mehr

Lernsoftware Betriebswirtschaftslehre

Lernsoftware Betriebswirtschaftslehre Lernsoftware Betriebswirtschaftslehre Rechtsformen von Unternehmen 1. Rechtsformen im Überblick! Grundlagen Die Wahl einer geeigneten Rechtsform ist wie dargestellt - eine der ersten und wichtigsten konstitutiven

Mehr

Gesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung

Gesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung Manfred Heße/Theodor Enders Gesellschaftsrecht Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung 2001 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart IX Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeber

Mehr

Gesellschaftsrecht (für Wirtschaftswissenschaftler) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2011/12

Gesellschaftsrecht (für Wirtschaftswissenschaftler) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2011/12 (für Wirtschaftswissenschaftler) Wintersemester 2011/12 Veranstaltungsgliederung A. Zur Veranstaltung B. Grundlagen des s I. Standort des s in der Rechtsordnung II., Gesellschaft, Gesellschaftsformen III.

Mehr

DIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR

DIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR I. STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN 1. Die Gewinne von Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern werden jeweils gesondert besteuert. Die Besteuerung bei den Gesellschaftern erfolgt erst nach Gewinnausschüttung.

Mehr

Beck kompakt. BGB Crashkurs. Der sichere Weg durch die Prüfung. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Michael Timme

Beck kompakt. BGB Crashkurs. Der sichere Weg durch die Prüfung. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Michael Timme Beck kompakt BGB Crashkurs Der sichere Weg durch die Prüfung Bearbeitet von Von Prof. Dr. Michael Timme 5. Auflage 2018. Buch. 160 S. Klappenbroschur ISBN 978 3 406 72251 6 Format (B x L): 10,4 x 16,1

Mehr

Rechtsformen für Unternehmen

Rechtsformen für Unternehmen Rechtsformen für Unternehmen Die Wahl der betrieblichen Rechtsform wird beeinflußt von - gesellschaftsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - haftungsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - steuerrechtlichen Bestimmungsfaktoren

Mehr

Studienskript und Aufgaben

Studienskript und Aufgaben Studienskript und Aufgaben Wichtige Unternehmensrechtsformen des privaten Rechts nach HGB Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es dient rein Ihren persönlichen Lernzwecken. Das Dokument darf

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Zweiter Teil: Gesellschaftsrecht 1 2. Teil: Gesellschaftsrecht Grundlagen BGB-Gesellschaft und OHG KG GmbH GmbH & Co. KG Weitere Rechtsformen 2 I. Grundlagen Begriff und

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet die Grundlage der Personengesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist 705 ff des Bürgerlichen

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet die Grundlage der Personengesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist 705 ff des

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet die Grundlage der Personengesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist 705 ff des

Mehr

Unternehmen. Dank an Uwe Haneke, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Karlsruhe. Seite 1

Unternehmen. Dank an Uwe Haneke, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Karlsruhe. Seite 1 Unternehmen Dank an Uwe Haneke, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Karlsruhe Seite 1 Betriebe-Unternehmen-Haushalte Ein Betrieb ist eine technische, soziale und wirtschaftliche Einheit mit der Aufgabe

Mehr

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck

Mehr

Rechtsformen der Unternehmen im Überblick

Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Stand: November 2018 Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Das Handelsregister (HR) öffentliches Verzeichnis aller Vollkaufleute das HR wird für Thüringen vom Amtsgericht Jena geführt Grundsatz: Jeder

Mehr

Gesellschaft - Definition

Gesellschaft - Definition Gesellschaft - Definition Eine durch Rechtsgeschäft begründete Rechtsgemeinschaft zwei oder mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks durch organisiertes Zusammenwirken WS 2008/09 Univ.-Prof.

Mehr

gerne würden wir Sie als Rechnungskaufkunden in unserem Haus in Hamburg- Schnelsen begrüßen.

gerne würden wir Sie als Rechnungskaufkunden in unserem Haus in Hamburg- Schnelsen begrüßen. Sehr geehrte Damen und Herren, gerne würden wir Sie als Rechnungskaufkunden in unserem Haus in Hamburg- Schnelsen begrüßen. Je nach Unternehmensform benötigen wir folgende Legitimationsunterlagen: - Antragssteller

Mehr

B. OHG. Folie 235. Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

B. OHG. Folie 235. Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby B. OHG I. Allgemeines und Rechtsquellen II. Begriff III. Rechtsnatur der OHG IV. Entstehung V. Innenverhältnis VI. Außenverhältnis VII. Gesellschaftsschuld und Gesellschafterhaftung VIII. Gesellschafterwechsel

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet die Grundlage der Personengesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist 705 des Bürgerlichen

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft View this page in: English Translate Turn off for: German Options Ihr Erfolg ist unser Ansporn! einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet

Mehr

Die GmbH. - Haben sie die ihnen obliegende Einlage erbracht, so haften die Gesellschafter in der Regel nicht mehr (vgl. aber 30 I, 31 I GmbHG).

Die GmbH. - Haben sie die ihnen obliegende Einlage erbracht, so haften die Gesellschafter in der Regel nicht mehr (vgl. aber 30 I, 31 I GmbHG). Die GmbH Die GmbH ist eine Gesellschaftsform, bei welcher die Gesellschafter anders als bei der OHG oder BGB-Gesellschaft nicht unbeschränkt persönlich haften. Daher auch der Name: GmbH Gesellschaft mit

Mehr

Rechtliche Fragen klären

Rechtliche Fragen klären Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen allgemeine Voraussetzungen 1/3 Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen besondere Voraussetzungen

Mehr

Gesellschaftsrecht - Ein Überblick geeigneter Rechtsformen

Gesellschaftsrecht - Ein Überblick geeigneter Rechtsformen Gesellschaftsrecht - Ein Überblick geeigneter Rechtsformen 31. März 2017 Bernd Galneder, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Lehrstuhl Zivilrecht IV (Prof. Dr. Leible) I. Überblick Gesellschaftsrecht II.

Mehr

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 21 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die einen Imbiss-Stand betreibt. A möchte gerne einen neuen Imbisswagen anschaffen, B und C sind dagegen. Dessen ungeachtet bestellt A schriftlich

Mehr

Wegweiser. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Wegweiser. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Wegweiser Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Seite V IX XXIII XXXI Einleitung 1 Begriffe: Umwandlung - Verschmelzung - Spaltung - Vermögensübertragung - Formwechsel -

Mehr

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht

Mehr

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2562) Aufgrund des 79a der Kostenordnung,

Mehr

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)

Mehr

Personengesellschaften im Zivilrecht

Personengesellschaften im Zivilrecht Vorwort Personengesellschaften stellen im Wirtschaftsleben ein unentbehrliches Gestaltungsinstrument beim Zusammenschluss mehrerer Personen dar. Auf Grund der rechtlichen Besonderheiten existieren nicht

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht GR 4-6 1 2. Teil: Gesellschaftsrecht Grundlagen BGB-Gesellschaft und OHG KG GmbH GmbH & Co. KG Weitere Rechtsformen 2 IV. Die GmbH: Überblick Das GmbHG 1892 Ø Allseitige

Mehr

Die Besteuerung der Personengesellschaften

Die Besteuerung der Personengesellschaften Ulrich Niehus / Helmuth Wilke Die Besteuerung der Personengesellschaften 6. Auflage I Zivilrechtliche Grundlagen 3 Grundsätzlich unterschieden werden zwei Kategorien von Gesellschaftsformen, deren jeweilige

Mehr

^QeckYcbciKug^Kommcritare) Band 62. Gesellschaftsrecht. BGB HGB PartG'G GmbHG AktG GenG UmwG InsO AnfG IntGesR. herausgegeben von. Dr.

^QeckYcbciKug^Kommcritare) Band 62. Gesellschaftsrecht. BGB HGB PartG'G GmbHG AktG GenG UmwG InsO AnfG IntGesR. herausgegeben von. Dr. ^QeckYcbciKug^Kommcritare) Band 62 Gesellschaftsrecht BGB HGB PartG'G GmbHG AktG GenG UmwG InsO AnfG IntGesR herausgegeben von Dr. Martin Henssler Professor an der Universität Köln Dr. Lutz Strohn Richter

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht. Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011

Handels- und Gesellschaftsrecht. Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011 Handels- und Gesellschaftsrecht Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011 1 Das Kaufmannsrecht 2 Die fünf Bücher des HGB 1. Buch: Handelsstand 2. Buch: Handelsgesellschaften 3. Buch:

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Dres. h.c. Peter-Christian Müller-Graff GESELLSCHAFTSRECHT. Gliederung (WS 2010/2011)

Univ.-Prof. Dr. Dres. h.c. Peter-Christian Müller-Graff GESELLSCHAFTSRECHT. Gliederung (WS 2010/2011) Univ.-Prof. Dr. Dres. h.c. Peter-Christian Müller-Graff GESELLSCHAFTSRECHT Gliederung (WS 2010/2011) Teil 1: Grundlagen des Gesellschaftsrechts 1 Die rechtstatsächliche Dimension des Gesellschaftsrechts

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

XIII. Abkürzungsverzeichnis

XIII. Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIII Erster Abschnitt Einleitung 1. Gemeinschaft und Gesellschaft 1 2. Gesellschaften im weiteren und im engeren Sinne; Vereine 2 3. Gesetzliche Grundtypen 3 4. Gesellschaft und Verein

Mehr

Firmengrundsätze. 1. Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft, 18 I HGB

Firmengrundsätze. 1. Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft, 18 I HGB Firmengrundsätze I. Grundsatz der Firmenmehrheit 1. Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft, 18 I HGB a) Kennzeichnungseignung Alle Zeichen, die im Verkehr als Namen verstanden werden Bsp: Namen,

Mehr

Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch

Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch Rechtsformen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015 Rolf Koch Diplom-Kaufmann Einzelunternehmung Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit

Mehr

2 Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich

2 Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich 2 Mit einer Entscheidung zum grenzüberschreitenden Formwechsel hat der EuGH 11 die Vorgaben der Art. 49, 54 AEU-Vertrag für die Anerkennung, Sitzverlegung

Mehr

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

3 Gesellschaftsvermögen und Kapitalanteil. I. Die vermögensrechtliche Zuordnung in der Personengesellschaft/ Das Prinzip der Gesamthand

3 Gesellschaftsvermögen und Kapitalanteil. I. Die vermögensrechtliche Zuordnung in der Personengesellschaft/ Das Prinzip der Gesamthand 3 Gesellschaftsvermögen und Kapitalanteil I. Die vermögensrechtliche Zuordnung in der Personengesellschaft/ Das Prinzip der Gesamthand Träger von Rechten und Pflichten können nur Personen sein, also natürliche

Mehr

1. Vorlesung. A. Einführung ins Gesellschaftsrecht I. Begriff und Gegenstand des Gesellschaftsrechts II. Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts

1. Vorlesung. A. Einführung ins Gesellschaftsrecht I. Begriff und Gegenstand des Gesellschaftsrechts II. Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts 1. Vorlesung A. Einführung ins Gesellschaftsrecht I. Begriff und Gegenstand des Gesellschaftsrechts II. Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts 1 Begriff und Gegenstand d. Gesellschaftsrechts Das Gesellschaftsrecht

Mehr

VIII. Gesellschafterwechsel

VIII. Gesellschafterwechsel VIII. Gesellschafterwechsel 1. Eintritt a) Grundsatz OHG ist Personengesellschaft, also grds. vom unveränderten personellen Fortbestand abhängig. b) Aufnahmevertrag Aufnahmevertrag wird zwischen eintretendem

Mehr

von Laura, Marie und Doreen

von Laura, Marie und Doreen von Laura, Marie und Doreen OHG Allgemeines Kapitaleinlage Pflichten Geschäftsführung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot GmbH Allgemeines Gründung Firmen Kapitalaufbringung Organe AG Allgemeines Gründung

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht HR 2: Unternehmer, Kaufleute, Handelsgesellschaften 1 I. Überblick Für wen gilt das HGB? 1-7 HGB Typische Fragen: Ist die Eintragung im HR Pflicht? Besteht Buchführungspflicht?

Mehr

3 Vertretung der Personengesellschaften

3 Vertretung der Personengesellschaften 3 Vertretung der Personengesellschaften I. Vertretungsmacht Vertretung = Abgabe und Empfang von Willenserklärungen für Dritte. 1. Die zur Vertretung berechtigten Personen a) Die Regelung bei der GbR 714

Mehr

Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften

Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften Gesellschaftsfinanzierung und Entnahmen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis

Mehr

Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB

Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:

Mehr

Wiederholungsfragen und Antworten II

Wiederholungsfragen und Antworten II Wiederholungsfragen und Antworten II Nennen Sie fünf Gesellschaftsformen! - AG, GmbH, KG, OHG, GbR Wodurch erlangen AG und GmbH Rechtsfähigkeit? - Eintragung in das Handelsregister Welche Möglichkeiten

Mehr

Inhalt. - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen

Inhalt. - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen ME18C Inhalt - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen Fragestellungen Fragestellungen - Welche Unternehmensformen

Mehr

Dipl.-Geogr. André Wüste IZNE Interdisziplinäres Zentrum für Nachhaltige Entwicklung, Projektgruppe Bioenergie Georg-August-Universität Göttingen

Dipl.-Geogr. André Wüste IZNE Interdisziplinäres Zentrum für Nachhaltige Entwicklung, Projektgruppe Bioenergie Georg-August-Universität Göttingen Betreibergesellschaften Bei den untersuchten Bioenergiedörfern zeigt sich ein breites Spektrum an Betreibermodellen, das sich folgendermaßen aufschlüsseln lässt: Genossenschaftsmodell: In fünf der analysierten

Mehr

Recht der Personengesellschaften

Recht der Personengesellschaften Recht der Personengesellschaften - Kommanditgesellschaft Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 12.15 13.45, Phil B A. Grundlagen 161 HGB (1)Eine Gesellschaft, deren Zweck

Mehr

1 Einführung in das Handelsrecht. Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen

1 Einführung in das Handelsrecht. Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen 1 Einführung in das Handelsrecht I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute 1. Begriff des Handelsrechts Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen

Mehr

1 Einführung in das Handelsrecht. Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen

1 Einführung in das Handelsrecht. Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen 1 Einführung in das Handelsrecht I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute 1. Begriff des Handelsrechts Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen

Mehr

it-recht kanzlei münchen

it-recht kanzlei münchen von Rechtsanwalt Patrick Prestel Vorteilhaft für Start-Ups und Existenzgründer: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet sich vor allem für kleinere

Mehr