Medizinische Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer aus Sicht der Kinder und Jugendärzte
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- Juliane Färber
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1 Medizinische Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer aus Sicht der Kinder und Jugendärzte Dr. med Hans Ulrich Stechele Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Flüchtlingsbeauftragter des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Landesverband Baden-Württemberg
2 Organisatorische und rechtliche Voraussetzungen Die erste Behörde nach Grenzübertritt, bei der ein UMA registriert wird, muss eine Inobhutnahme durch das lokale Jugendamt in die Wege leiten Vor Verlegung muss innerhalb von 14 Werktagen eine Überprüfung der Verlegungsfähigkeit erfolgen ( hierzu soll eine ärztliche Stellungnahme eingeholt werden ) Weitere Untersuchungen für UMAs sind nicht vorgeschrieben Der öffentliche Gesundheitsdienst ist nicht zuständig, die Verantwortung obliegt vollständig den Jugendämtern Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
3 Probleme bei der Versorgung minderjähriger Flüchtlinge Fehlende medizinische Unterlagen/ Impfpässe Dokumentation Viele Behandler, häufige Ortswechsel Dokumentation Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) Ressourcenknappheit in der Regelversorgung (Ärztemangel, Therapeutenmangel) Kostenerstattungsfragen (Leistungsansprüche, bürokratische Erstattungsmodalitäten, Beantragung spezieller medizinischer Leistungen etc.) Sprachbarrieren
4 Sinnvolle medizinische Massnahmenbei UMAs Eine medizinische Erstuntersuchung eines UMA hat folgende Ziele: Erkennen von behandlungsbedürftigen akuten oder chronischen Krankheiten (angeborene Krankheiten, chronische Krankheiten, auf der Flucht erworbene Krankheiten) Erkennen ansteckender Krankheiten zum Schutz des UMA und seiner Umgebung (Haut- und Geschlechtskrankheiten, Läuse, TBC, HIV, Hepatitis B) Erkennen behandlungsbedürftiger psychischer Zustände oder Erkrankungen (posttraumatische Belastungsstörung) Anbindung des UMA an das deutsche Gesundheitssystem um auch in der Folge einen adäquaten Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewährleisten Erfassen und ggf. Vervollständigen des Impfschutzes
5 Sinnvolle medizinische Massnahmenbei UMAs Umfang der Untersuchung Eine medizinische Anamnese mit qualifiziertem Dolmetscher Eine gründliche körperliche Untersuchung inklusive Urinstatus TBC-Diagnostik Erfassen und ggf. Vervollständigen des Impfschutzes Laboruntersuchung 1: Blutbild, GPT,GGT, AP, Krea, LDH Laboruntersuchung 2: HIV und Hep B Diagnostik bei Südsahara-Herkunft Hör und Sehtest (wünschenswert falls die Untersuchungen in der Praxis vorgehalten werden)
6 Dokumentation Das Gesundheitsheft Baden Württemberg der Landesärztekammer Eine einfache Dokumentation für UMA (Stufe 1), minderjährige Flüchtlinge (Stufe 2),alle Flüchtlinge (Stufe 3) Auslieferung an alle Jugendämter KW 7/8
7 Das Gesundheitsheft Baden Württemberg für Flüchtlinge
8 Informedconsent bei UMA Informed consent bedeutet Zustimmung zu einer medizinischen Maßnahme nach ausreichender Aufklärung Auch wenn der gesetzliche Vormund entscheidet, welche Maßnahmen durchzuführen sind, ist die Einwilligung des UMA immer anzustreben Die Grenze der Einwilligungsfähigkeit ist durch den Gesetzgeber nicht genau festgelegt sondern hängt von der Reife des Jugendlichen ab, ab 14 Jahren ist von einer Einwilligungsfähigkeit auszugehen Kritische Maßnahmen sind z.b. die Untersuchung auf HIV und Impfungen Bei fehlender akuter Gesundheitsgefahr sollte eine solche Maßnahme ohne Einwilligung des UMA nicht durchgeführt werden. Die Ablehnung sollte dokumentiert werden
9 Abrechnung der medizinischen Maßnahmen 1 Das Gesetz verpflichtet die Jugendämter zur Krankenhilfe Krankenhilfe wird meist durch eine zeitnahe Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse sichergestellt Screeninguntersuchungen wie oben beschrieben sind keine Leistungen der GKV, Impfungen erst nach erfolgter Anmeldung Eine Abrechnung dieser Untersuchungen muß zwischen Arzt und Jugendamt erfolgen Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine zumindest kostendeckende Abrechnung der teilweise sehr zeitaufwendigen Untersuchungen sollte angestrebt werden
10 Abrechnung der medizinischen Maßnahmen 2 Abrechnung Screeninguntersuchung UMA. Die Abrechnung erfolgt nach einfachem Satz GOÄ. Von dieser Abrechnung kann ggf. nach Absprache mit dem Jugendamt bei vermehrtem oder vermindertem Aufwand abgewichen werden. (Orientierungswert: 70 /h Arzthonorar) Teil 1: Gesprächsleistungen und allgemeine Untersuchung Ausführliche Beratung 3 8,74 Beratung einer Bezugsperson 4 12,82 Ganzkörperuntersuchung 8 15,15 Befundbericht 75 7,58 44,29 Teil 2: Technische Zusatzuntersuchungen Urin ,33 Blutentnahme 250 2,33 Blutbild ,15 Diff BB ,05 Sehtest ,93 Hörtest ,20 34,99
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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