Anlage zur Übersicht über die SGB X Übermittlungstatbestände

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1 X bdsb-1/ X bdsb-11, Stand: Anlage zur Übersicht über die Übermittlungstatbestände Beachten Sie: Eine Übermittlung von Sozialdaten an Personen Stellen außerhalb von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Dritte) ist gemäß 67 b, 67 d nur zulässig, wenn eine Übermittlungsbefugnis nach den Sozialgesetzbüchern (SGB II, ) vorliegt die/der Betroffene eine schriftliche (vorherige Zustimmung) erteilt hat. Das gilt unabhängig davon, ob eine Datenübermittlung von Dritten ersucht wird (z.b. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, andere Behörden) ob der Grundsicherungsträger (SGB II) zu einer Übermittlung verpflichtet ist, z.b. zur Prüfung des Leistungsmissbrauchs (Staatsanwaltschaft) zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Zoll). Es müssen bei allen Datenübermittlungen immer die Übermittlungsvorschriften der Sozialgesetzbücher (insbesondere 68 ff ) geprüft werden. Dies gilt auch dann, wenn Dritte Auskunftspflichten nach anderen Gesetzen (z.b. Strafprozessordnung) geltend machen. Soweit eine Übermittlung nicht zulässig ist, besteht keine Auskunftspflicht ( 35 Absatz 3 SGB I). Auskunftsberechtigte Arbeitgeber Nr. 1 Erfüllung sozialgesetzlicher Aufgaben nur Name und Anschrift (Telefonnummer nur mit ) Fachassistenz Aufsichtsbehörden (BMAS, BASFI) 69 Absatz 5 i.v.m. 67 c Absatz 3 Satz 1 soweit zur Wahrnehmung von Aufsichts-, Kontrollund Disziplinarbefugnissen X 1 B Ausländerbehörde Entscheidung über Aufenthalt 71 Absatz 2 siehe 71 Absatz 2 bei Einbürgerungsverfahren keine nur im Umfang der Bezügestellen des Öffentlichen Dienstes Festsetzung Kindergelddaten Nr. 1 i.v.m. 69 Absatz 2 Nr. 3 Bürgerschaft (Anfragen) keine nur im Umfang der anonymisierte Auskünfte X bdsb-1 1

2 Finanzbehörden 71 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 zur Sicherung des Steueraufkommens soweit zur Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflichten Gerichte Sozialgerichtliches Verfahren sonstige Gerichtsverfahren Nr. 2 Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit der Erfüllung sozialgesetzlicher Aufgaben einschließlich eines Strafverfahrens (=Strafgerichtliches Verfahren, nicht staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren) wie vom Gericht angefordert soweit zur Durchführung des Verfahrens SGG-SB bei Strafverfahren: X 173 (dort TL, SB, FA OWiG) bei sonstigen gerichtlichen Verfahren: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss 71 Absatz 1 Satz 2 Erklärungspflichten als Drittschuldner soweit zur Erfüllung der Erklärungspflicht Verletzung der Unterhaltspflicht 74 soweit zur Erfüllung der Aufgaben Maßnahme-/ Weiterbildungsträger 50 Absatz 1 SGB II soweit zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II SGB III Meldebehörden 71 Absatz 1 Satz 4 soweit, Meldebehörden über konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit Unvollständigkeit von diesen auf Grund Melderechts übermittelter Daten zu unterrichten 2

3 Polizei und Staatsanwaltschaft, Gerichte, Behörden der Gefahrenabwehr (z.b. Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Umweltschutz), Justizvollzugsanstalten nur auf Ersuchen 68 Erfüllung der Aufgaben der ersuchenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht etc.) Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige Anschrift, derzeitiger zukünftiger Aufenthaltsort, derzeitige Arbeitgeber Polizei und Staatsanwaltschaft Fälle von Sozialleistungsbetrug (Jobcenter Geschädigter) Nr. 1 nur auf richterliche Anordnung 73 Absatz 1 Durchführung eines Strafverfahrens wegen eines Verbrechens wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung wie im Beschluss des Gerichts angeordnet ( ) nur auf richterliche Anordnung 73 Absatz 2 Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer anderen Straftat (weniger gravierende Straftaten) wie im Beschluss des Gerichts angeordnet (wie bei 72 und zusätzlich Angaben über erbrachte demnächst zu erbringende Geldleistungen) kein Ersuchen (Übermittlung aus eigener Initiative) 71 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zur Abwendung geplanter Straftaten nach 138 des Strafgesetzbuches zur Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflicht die zur Anzeige verpflichtete Person unter Beteiligung der Polizei (Rasterfahndung) abweichend von 67 d Absatz 2 Satz 1 trägt nicht das Jobcenter, sondern die Polizei die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung 68 Absatz 3 zur Durchführung einer nach Bundes Landesrecht zulässigen Rasterfahndung wie bei 68 Absatz 1 und zusätzlich Angaben über erbrachte demnächst zu erbringende Geldleistungen 3

4 Presse keine nur im Umfang der anonymisierte Auskünfte X 11-1/ X 11-2 Private Versicherungsunternehmen Direktüberweisung Zuschuss zur privaten Krankenu. Pflegeversicherung Nr. 1 i.v.m. 26 Absatz 4 SGB II Name, Geburtsdatum, BG- Nummer und Höhe der Beiträge Fachassistenz Rechnungshöfe 69 Absatz 5 Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Rechnungshöfe BfdH Schulen keine nur im Umfang der Sicherheitsbehörden, d.h.: Verfassungsschutzbehörden, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst und Bundeskriminalamt (nicht LKA! für LKA siehe oben unter Polizei ) nur auf Ersuchen 72 Schutz der inneren und äußeren Sicherheit Name, Vorname, früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige und frühere Anschriften des Betroffenen sowie Namen und Anschriften seiner derzeitigen und früheren Arbeitgeber X 1/ X 11 Sozialleistungsträger (siehe 18 ff. SGB I, jeweils Absatz 2) z.b. BAFöG-Amt, Agentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, Jugendamt, Sozialamt) Nr. 1 Erfüllung sozialgesetzlicher Aufgaben der übermittelnden Stelle der Stelle, an die Übermittelt wird, wenn es sich um eine in 35 SGB I genannte Stelle handelt zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB Fachassistenz 4

5 Universitäten keine nur im Umfang der Vermieter keine nur im Falle der Direktüberweisung mit Vollstreckungsbehörden (z.b. Hauptzollämter, Gerichtskassen) nur auf Ersuchen, das nicht länger als 6 Monate zurückliegt 74 a Absatz 1 zur Durchsetzung von öffentlichrechtlichen Ansprüchen in Höhe von mindestens 500 EUR Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige Anschrift des Betroffenen, sein derzeitiger zukünftiger Aufenthaltsort sowie Namen, Vornamen Firma und Anschriften seiner derzeitigen Arbeitgeber Wohngeldstellen 52 a Absatz 2 SGB II soweit zur Feststellung der des Ausschlusses vom Wohngeld ( 7, 8 Absatz 1 Wohngeldgesetz) Fachassistenz Zollbehörde (FKS) 71 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung FA OWiG 67 e Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung 5

6 STICHWORTVERZEICHNIS (zum schnelleren Auffinden) Auskunftsberechtigte Stelle siehe unter Agentur für Arbeit Sozialleistungsträger, Seite 4 BAFöG-Amt Sozialleistungsträger, Seite 4 Bauaufsichtsamt Polizei und Staatsanwaltschaft, Gerichte etc., Seite 3 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Aufsichtsbehörden, Seite 1 Bundeskriminalamt Sicherheitsbehörden, Seite 4 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Aufsichtsbehörden, Seite 1 Bundesnachrichtendienst Sicherheitsbehörden, Seite 4 Bundesrechnungshof Rechnungshöfe, Seite 4 Gerichtskasse Vollstreckungsbehörden, Seite 5 Gewerbeaufsichtsbehörde Polizei und Staatsanwaltschaft, Gerichte etc., Seite 3 Hauptzollamt (Vollstreckung) Vollstreckungsbehörden, Seite 5 Jugendamt Sozialleistungsträger, Seite 4 Justizvollzugsanstalten Polizei und Staatsanwaltschaft, Gerichte etc., Seite 3 (Gesetzliche) Krankenversicherung Sozialleistungsträger, Seite 4 (Private) Krankenversicherung Private Versicherungsunternehmen, Seite 4 Landeskriminalamt Polizei, Seite 3 Landesrechnungshof Rechnungshöfe, Seite 4 Militärischer Abschirmdienst Sicherheitsbehörden, Seite 4 (Private) Pflegeversicherung Private Versicherungsunternehmen, Seite 4 Polizei Polizei, Seite 3 (Gesetzliche) Rentenversicherung Sozialleistungsträger, Seite 4 Sozialamt Sozialleistungsträger, Seite 4 Staatsanwaltschaft Polizei und Staatsanwaltschaft, Seite 3 (Gesetzliche) Unfallversicherung Sozialleistungsträger, Seite 4 Verfassungsschutzbehörden Sicherheitsbehörden, Seite 4 Wohngeldstellen Wohngeldstellen, Seite 5 Zollbehörde (Vollstreckung) Vollstreckungsbehörden, Seite 5 Zollbehörde (Leistungsmissbrauch, Schwarzarbeit) Zollbehörde (FKS), Seite 5 In Zweifelsfällen insbesondere bei Anfragen, die weder mit Hilfe der Arbeitsanleitung, noch mit Hilfe dieser Anlage geklärt werden können - und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Zentrale von Jobcenter team.arbeit.hamburg Bereich Behördlicher Datenschutz Raboisen 28, Hamburg Jobcenter-team-arbeit-hamburg.Datenschutz@jobcenter-ge.de Name Org.Zeichen Durchwahl Herr Staudt X bdsb-1 (040) Herr Hellwig X bdsb-11 (040)

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