Immissionsbericht. Januar 2013
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- Katrin Meyer
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1 Immissionsbericht Januar 213
2 . Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassung. Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassung Verkehrsdaten Flugbewegungszahlen Betriebsrichtungsverteilung Nachtflugbewegungen Typenmix Fluglärm Einzelschallpegel Dauerschallpegel Gegenüberstellung der Dauerschallpegel für Januar '12 Januar' Jahresganglinie des Dauerschallpegels LEQ3 an zwei Messstellen Einhaltung der Lärmgrenzlinie (gemäß Luftrechtlicher Genehmigung) Luftschadstoffe Überblick Schwefeldioxid Kohlenmonoxid Stickstoffmonoxid Stickstoffdioxid Feinstaub (PM1) Ozon Benzol und Toluol Tabelle der Luftschadstoffdaten Wetter Tabelle der Wetterdaten Erläuterungen Erläuterungen zum Fluglärmteil Erläuterungen zum Luftschadstoffteil Plankarte - Messstellenstandorte Immissionsbericht, Januar
3 Zusammenfassung Die Anzahl der Flugbewegungen am Durchschnittstag hat sich gegenüber dem Vormonat um 13 Prozentpunkte verringert. Mit Flugbewegungen wurden in diesem Berichtsmonat Flugbewegungen weniger als im Januar 212 durchgeführt. Die Betriebsrichtungsverteilung mit 77 % West- bzw. 23 % Ostbetrieb im Berichtsmonat wich um 15 Prozentpunkte von der über die vergangenen 12 Monate gemittelten Verteilung von West/Ost = 62 / 38 % ab. Flugbewegungen mit Kapitel 2 Flugzeugen wurden im Berichtsmonat nicht durchgeführt. Propellerflugzeuge hatten in diesem Monat einen Anteil von 9 % am Flugverkehr. Ein max. Einzelschallpegel von größer 89 db(a) wurde im gesamten Zeitraum nur einmal an der Messstelle Schwaig gemessen. In diesem Monat wurde für den Dauerschallpegel LEQ3Tag an der Messstelle Pulling ein Wert von 61 db(a) und auch an der Messstelle Schwaig ein Wert von 59 db(a) aufgezeichnet. Dauerschallpegel LEQ3Tag von kleiner 5 db(a) wurden an den Messstellen Asenkofen, Fahrenzhausen, Mintraching und Neufahrn registriert. Der Dauerschallpegel LEQ3Nacht erreichte in diesem Monat an der Messstelle Schwaig den Wert von 53 db(a). An der Messstelle Achering wurde eine Wert von 54 db(a), an der Messstelle Hallbergmoos ein Wert von 52 db(a) und an der Messstelle Pulling ein Wert von 51 db(a) aufgezeichnet. Die Werte der Messstellen Asenkofen, Fahrenzhausen, Mintraching, Pallhausen und Viehlaßmoos wiesen Pegel kleiner 45 db(a) auf. Immissionsbericht, Januar
4 Die Feinstaub-PM 1 -Konzentration betrug 23 μg/m³ im Monatsmittel. Der maximale Tagesmittelwert für Feinstaub-PM 1 betrug 6 µg/m³. Der 24-h-Grenzwert für Feinstaub- PM 1 beträgt 5 μg/m³. Er wurde im Berichtsmonat an 2 Tagen überschritten. Im laufenden Jahr sind damit 2 Überschreitungen des 24-h- Grenzwertes an der Messstelle LHY7 aufgetreten. Je Kalenderjahr sind 35 Überschreitungen dieses Wertes zulässig. Die mittlere NO2-Konzentration an der Messstelle LHY7 betrug im Berichtsmonat 33 μg/m³. An der Messstelle LHY4 wurde für den Berichtsmonat eine NO2- Konzentration von 31 μg/m³ ermittelt. Die mittlere Ozonkonzentration betrug im Berichtsmonat 29 μg/m³. Für Ozon wurden im Berichtsmonat folgende Zielwert- bzw. Schwellenwertüberschreitungen festgestellt: Verordnung Immissionswert Zeitbezug Überschreitungen Zielwert 39. BImSchV 12 μg/m³ Höchster gleitender 8 h-mittelwert während eines Tages Informationsschwelle 39. BImSchV 18 µg/m³ 1 h-mittelwert Immissionsbericht, Januar
5 1. Verkehrsdaten 1.1 Flugbewegungszahlen Die Anzahl der Flugbewegungen am Durchschnittstag hat sich gegenüber dem Vormonat um 13 Prozentpunkte verringert. Mit Flugbewegungen wurden in diesem Berichtsmonat Flugbewegungen weniger als im Januar 212 durchgeführt. Gesamtanzahl aller Flugbewegungen* : (Nur Flächenflugzeuge) Gesamtanzahl Hubschrauberflugbewegungen* : Betriebsrichtungsverteilung Die Betriebsrichtungsverteilung mit 77 % West- bzw. 23 % Ostbetrieb im Berichtsmonat wich um 15 Prozentpunkte von der über die vergangenen 12 Monate gemittelten Verteilung von West/Ost = 62 / 38 % ab. Betriebsrichtungsverteilung Gesamtanzahl von Starts und Landungen in Richtung Westen (absolut)* Westen (prozentual) : 77 Osten (absolut)* Osten (prozentual ) : 23 *) Die Verkehrsdaten gelten für den Zeitraum vom ersten Tag des Monats um 6: Uhr bis zum ersten Tag der Folgemonats um 5:59 Uhr und gelten ohne Militär und sind vorläufig, Statistisch ausreichend abgesicherte Werte werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht Immissionsbericht, Januar
6 1.3 Nachtflugbewegungen In dem Zeitraum (22: Uhr) bis (5:59 Uhr) betrug die Anzahl der Flugbewegungen Gesamt davon Starts 675 und Landungen 878 kontingentierte, planmäßige Flugbewegungen Verspätungen bzw. Verfrühungen Homebase MUC-Liste Luftpost Ausbildung 1.4 Hilfeleistung bzw. polizeiliche Aufgaben Flugsicherheitsgründe Ausnahmen Sonstige Der durchschnittliche Dauerschallpegel (Leq3-Nacht) von 5 db(a) wurde an keinem Schnittpunkt der Flugrouten mit der Schutzgebietsgrenze in dem Zeitraum Februar 13 bis Dezember 12 überschritten. Das Lärmvolumen hat in den zurückliegenden 12 Monaten 7 % des Lärmkontingentes in Anspruch genommen. Immissionsbericht, Januar
7 1.4 Typenmix Flugbewegungen mit Kapitel 2 Flugzeugen wurden im Berichtsmonat nicht durchgeführt. Propellerflugzeuge hatten in diesem Monat einen Anteil von 9 % am Flugverkehr. Propellerflugzeuge Strahlflugzeuge Kapitel 3/4 (ICAO,Annex16) in Bonusliste Kapitel 3 (ICAO,Annex16) 178 Kapitel 2 (ICAO, Annex 16)* Hubschrauber 24 Die Verkehrsdaten gelten ohne Militär und sind vorläufig, Statistisch ausreichend abgesicherte Werte werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht Typenmix Strahlflugzeuge Kapitel 3/4 (ICAO,Annex16) in Bonusliste 89% Propellerflugzeuge 9% Hubschrauber 1% Strahlflugzeuge Kapitel 3 (ICAO,Annex16) 1% Strahlflugzeuge Kapitel 2 (ICAO, Annex 16) % *) Mit den Ausphasungsregularien (Richtlinie 92/14/EWG vom Betriebseinschränkung von Kapitel 2 Flugzeugen (ICAO, Annex 16), gilt im EU-Raum ab dem ein Verkehrsverbot für Kapitel 2-Flugzeuge. Ausgenommen von dieser Regelung sind Flugzeuge mit einer Startmasse von kleiner 34 Tonnen oder einer Sitzanzahl von kleiner 19. Des weiteren können durch das Bundes Verkehrsministerium Ausnahmen für Luftfahrtgesellschaften aus dem ehemaligen Warschauer-Pakt Staaten gewährt werden. Immissionsbericht, Januar
8 2. Fluglärm 2.1 Einzelschallpegel Entsprechend der DIN wird die Messgröße LASmax - Maximaler Einzelschallpegel in einer Pegelhäufigkeit dargestellt. Ein max. Einzelschallpegel von größer 89 db(a) wurde im gesamten Zeitraum nur einmal an der Messstelle Schwaig gemessen. Messstellen Anzahl Einzelschallpegel in den Pegelbändern < >89 db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Summe Achering ACI Asenkofen ASK Attaching ATT Brandstadel BRA Eitting EIT Fahrenzhausen FAH Glaslern GLA Hallbergmoos HAL Massenhausen MAS Mintraching MIN Neufahrn NEU Pallhausen PAL Pulling PLG Reisen REI Schwaig SCH Viehlaßmoos VIE Summe Grafische Darstellungen der Pegelhäufigkeitsverteilungen und weiterführende Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: Immissionsbericht, Januar
9 2.1.1 Pegelhäufigkeitsverteilung für den Tagzeitraum Ein max. Einzelschallpegel von größer 89 db(a) wurde im gesamten Zeitraum nur einmal an der Messstelle Schwaig gemessen. Sechs Messstellen wiesen Pegel größer 84 db(a) auf, wobei an der Messstelle Schwaig 24 der 54 Pegel größer 84 db(a) registriert wurden. Anzahl Einzelschallpegel in den Pegelbändern im Tagzeitraum 6 bis 22 Uhr Messstellen <65 db(a) db(a) 7-74 db(a) db(a) 8-84 db(a) db(a) >89 db(a) Summe Achering ACI Asenkofen ASK Attaching ATT Brandstadel BRA Eitting EIT Fahrenzhausen FAH Glaslern GLA Hallbergmoos HAL Massenhausen MAS Mintraching MIN Neufahrn NEU Pallhausen PAL Pulling PLG Reisen REI Schwaig SCH Viehlaßmoos VIE Summe Immissionsbericht, Januar
10 2.1.2 Pegelhäufigkeitsverteilung für den Nachtzeitraum Maximale Einzelschallpegel von größer 84 db(a) wurde im Berichtszeitraum 13-mal an der Messstelle Schwaig, siebenmal an der Messstelle Achering und zweimal an der Messstelle Brandstadel gemessen. Sieben Messstellen wiesen Pegel größer 79 db(a) auf. Einzelschallpegel größer 79 db(a) wurden im Berichtszeitraum 14-mal aufgezeichnet. Anzahl Einzelschallpegel in den Pegelbändern im Nachtzeitraum 22 bis 6 Uhr <65 db(a) db(a) 7-74 db(a) db(a) 8-84 db(a) db(a) >89 db(a) Summe Achering ACI Asenkofen ASK Attaching ATT Brandstadel BRA Eitting EIT Fahrenzhausen FAH Glaslern GLA Hallbergmoos HAL Massenhausen MAS Mintraching MIN Neufahrn NEU Pallhausen PAL Pulling PLG Reisen REI Schwaig SCH Viehlaßmoos VIE Summe Immissionsbericht, Januar
11 2.2 Dauerschallpegel Die Kenngrößen äquivalenter Dauerschallpegel LEQ3Tag und LEQ3Nacht sind nach DIN für alle 16 Messstellen ermittelt. Der LEQ3Tag gilt für den Beurteilungszeitraum von 6 bis 22 Uhr und der LEQ3Nacht für den Beurteilungszeitraum von 22 bis 6 Uhr. In diesem Monat wurde für den Dauerschallpegel LEQ3Tag an der Messstelle Pulling ein Wert von 61 db(a) und auch an der Messstelle Schwaig ein Wert von 59 db(a) aufgezeichnet. Dauerschallpegel LEQ3Tag von kleiner 5 db(a) wurden an den Messstellen Asenkofen, Fahrenzhausen, Mintraching und Neufahrn registriert. Der Dauerschallpegel LEQ3Nacht erreichte in diesem Monat an der Messstelle Schwaig den Wert von 53 db(a). An der Messstelle Achering wurde eine Wert von 54 db(a), an der Messstelle Hallbergmoos ein Wert von 52 db(a) und an der Messstelle Pulling ein Wert von 51 db(a) aufgezeichnet. Die Werte der Messstellen Asenkofen, Fahrenzhausen, Mintraching, Pallhausen und Viehlaßmoos wiesen Pegel kleiner 45 db(a) auf. LEQ3-Tag LEQ3-Nacht in db(a) in db(a) Achering ACI Asenkofen ASK Attaching ATT Brandstadel BRA Eitting EIT Fahrenzhausen FAH Glaslern GLA 57 5 Hallbergmoos HAL Massenhausen MAS Mintraching MIN Neufahrn NEU Pallhausen PAL Pulling PLG Reisen REI Schwaig SCH Viehlaßmoos VIE 51 4 Immissionsbericht, Januar
12 Dauerschallpegel Januar 213 LEQ3-Tag LEQ3-Nacht ACI ASK ATT BRA EIT FAH GLA HAL MAS MIN NEU PAL PLG REI SCH VIE Messstellen Immissionsbericht, Januar
13 2.3 Gegenüberstellung der Dauerschallpegel für Januar '12 Januar'13 Die Unterschiede in der Höhe der Dauerschallpegel (LEQ3Tag/Nacht) an den Messstellen zum Vergleichsmonat des Vorjahres resultieren im Wesentlichen aus den unterschiedlichen Betriebsrichtungsverteilungen. Weitere Einflüsse sind die Anzahl der Flugbewegungen sowie der Typenmix. Für den Dauerschallpegel LEQ3Tag wurden in diesem Monat an keiner Messstelle Zunahmen registriert. An den Messstellen Viehlaßmoos wurde eine Abnahme um 3 db(a) und an den Messstellen Achering, Asenkofen, Fahrenzhausen, Glaslern, Reisen um jeweils 2 db(a) verzeichnet. Weitere Abnahmen um jeweils 1 db(a) wurden an den Messstellen Brandstadel, Eitting, Massenhausen, Mintraching, Pallhausen und Schwaig registriert. Die Dauerschallpegel der vier Messstellen Attaching, Hallbergmoos, Neufahrn und Pulling haben sich zum Vergleichsmonat im Vorjahr nicht geändert. Für den Dauerschallpegel LEQ3Nacht wurden in diesem Monat Zunahmen an den Messstellen Pallhausen (+3 db(a)), Attaching und Pulling (+1 db(a)) registriert. Abnahmen wurden an den Messstellen Massenhausen (- 3 db(a)), Eitting, Fahrenzhausen, Reisen und Viehlaßmoos (-2 db(a)), Asenkofen, Neufahrn und Schwaig (-1 db(a)) verzeichnet. Der Dauerschallpegel der Messstellen Achering, Brandstadel, Glaslern, Hallbergmoos und Mintraching haben sich zum Vergleichsmonat im Vorjahr nicht geändert. Januar 212 Januar 213 Gesamtanzahl der Flugbewegungen Richtung Westen (prozentual) Richtung Osten (prozentual) Immissionsbericht, Januar
14 Veränderung des Dauerschallpegels LEQ3Tag/Nacht zum Vorjahresmonat Diff.-Dauerschallpegel in db Messstellen ACI ASK ATT BRA EIT FAH GLA HAL MAS MIN NEU PAL PLG REI SCH VIE LEQ3Tag LEQ3Nacht Zunahme 1 Abnahme Weiterführende Dauerschallpegelstatistiken sind unter folgendem Link abrufbar: Immissionsbericht, Januar
15 2.4 Jahresganglinie des Dauerschallpegels LEQ3 an zwei Messstellen An den beiden ausgewählten Messstellen - Achering (im Westen des Flughafens) und Eitting (im Osten des Flughafens) - ist keine wesentliche Veränderung des Dauerschallpegels über den Zeitraum des Vorjahres und des laufenden Berichtsjahres zu verzeichnen. An der Messstelle Achering hat sich zum Monatswert des Jahres 212 der Dauerschallpegel LEQ3Tag um 2 db(a) verringert und der LEQ3Nacht nicht verändert. An der Messstelle Eitting hat sich der Dauerschallpegel LEQ3Tag um 1 db(a) und der LEQ3Nacht um 2 db(a) verringert. Jahresganglinie des Dauerschallpegels LEQ3Tag/Nacht für die Messstelle Achering Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Monate Achering-212-LEQ3Tag Achering-213-LEQ3Tag Achering-212-LEQ3Nacht Achering-213-LEQ3Nacht Jahresganglinie des Dauerschallpegels LEQ3Tag/Nacht für die Messstelle Eitting Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Monate Eitting-212-LEQ3Tag Eitting-213-LEQ3Tag Eitting-212-LEQ3Nacht Eitting-213-LEQ3Nacht Immissionsbericht, Januar
16 2.5 Einhaltung der Lärmgrenzlinie (gemäß Luftrechtlicher Genehmigung) Auf der Lärmgrenzlinie, gemessen am Dauerschallpegel der 6 verkehrsreichsten der zurückliegenden 12 Monate, wurde an keiner Stelle der Wert von 62 db(a) erreicht oder überschritten. Die an den Schnittpunkten von Flugroute und 62dB(A)-Linie gelegenen Messstellen Brandstadel, Pallhausen, Reisen und Viehlaßmoos weisen im Berichtsmonat keine Überschreitung eines Dauerschallpegel LEQ4 von 62 db(a) auf. BRA PAL REI VIE LEQ4 in Ausfallzeit in db(a) % Ausfallgrund LEQ4 in Ausfallzeit in db(a) % Ausfallgrund LEQ4 in Ausfallzeit in db(a) % Ausfallgrund LEQ4 in Ausfallzeit in db(a) % T,W 54 8 T,W 49 4 T 4 T W W 5 5 W 5 W W 56 3 W W 24 W W W 53 5 W 5 W W W 51 5 W 5 W W 57 1 W T W 1 W 1 W 1 W W 1 W 1 W 1 W W 1 W 1 W 1 W *) W: Ausfallzeit aufgrund extremer Witterungsbedingungen T: Ausfallzeit aufgrund von Technikproblemen Ausfallgrund Immissionsbericht, Januar
17 3. Luftschadstoffe Die Ergebnisse der kontinuierlichen Luftschadstoff-Immissionsmessungen mit den lufthygienischen Messstationen Flughafen München (LHY7) und Flughafen München Brandau (LHY4) werden nachfolgend vorgestellt. Die Stationen werden im Auftrag der Flughafen München GmbH von der Müller-BBM GmbH, Planegg bei München betrieben. Das Messverfahren für Benzol und Toluol wurde dauerhaft auf das Referenzverfahren der 39. BImSchV umgestellt (aktive Probenahme auf Aktivkohle mit anschließender GC-Analyse im Labor). 3.1 Überblick Im Folgenden sind die Messergebnisse der an den Messstationen der Flughafen München GmbH durchgeführten Immissionsmessungen zusammengestellt. Die Kenngrößen werden in der Regel auf Basis von 1 h-mittelwerten gebildet. Bei Benzol und Toluol werden Mittelwerte über eine Periode von 48 h herangezogen. Bei Staubniederschlag wird nur ein Monatsmittelwert gemessen. Es werden folgende Abkürzungen verwendet: MMW Monatsmittelwert SO 2 Schwefeldioxid HTMW höchster Tagesmittelwert CO Kohlenmonoxid H8hMW höchster (gleitender) 8 h- NO Stickstoffmonoxid H1hMW Mittelwert NO 2 Stickstoffdioxid höchster 1 h-mittelwert O 3 Ozon μg/m³ PM 1 Feinstaub-PM 1 mg/m 3 Mikrogramm pro Kubikmeter StN Staubniederschla g/(m 2 *d) Milligramm pro Kubikmeter g Gramm pro Quadratmeter und Tag Station Komponente Einheit MMW HTMW H8hMW H1hMW LHY4 NO μg/m³ LHY4 NO 2 μg/m³ LHY7 NO μg/m³ LHY7 NO 2 μg/m³ LHY7 SO 2 μg/m³ LHY7 CO mg/m³,34,61,7 LHY7 O 3 μg/m³ LHY7 PM 1 μg/m³ 23 6 LHY7 Benzol μg/m³ 1, LHY7 Toluol μg/m³,9 LHY7 StN g/(m 2 *d),17 Immissionsbericht, Januar
18 3.2 Schwefeldioxid Im Berichtsmonat wurde eine mittlere Schwefeldioxidkonzentration von 3 μg/m³ gemessen. Der größte 1 h-mittelwert betrug 16 μg/m³. 3.3 Kohlenmonoxid Die Kohlenmonoxidkonzentration wurde mit einem Monatsmittel von,34 mg/m³ ermittelt. Der größte 8 h-mittelwert betrug,7 mg/m³. 3.4 Stickstoffmonoxid Die Stickstoffmonoxidkonzentration betrug im Mittel 1 bzw. 14 µg/m³ (LHY7 bzw. LHY4). Der größte 1 h-mittelwert betrug 91 bzw. 138 μg/m³. 3.5 Stickstoffdioxid Der Monatsmittelwert der Stickstoffdioxidkonzentration betrug 33 bzw. 31 μg/m³ (LHY7 bzw. LHY4). Der größte 1 h-mittelwert betrug 92 bzw. 16 μg/m³. Der 1- Stunden-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 2 µg/m³ wurde im Berichtsmonat an keinem Tag überschritten. Die Stickstoffdioxid-Konzentrationen sind auch in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt. Immissionsbericht, Januar
19 µg/m³ Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Stickstoffdioxid an der Messstelle Flughafen München (LHY7) Stundenmittelwerte 24 Mittelwert: 33 µg/m³ 22 Maximum: 92 µg/m³ 2 Grenzwert der 39. BImschV: 2 µg/m³ Januar 213 Stickstoffdioxid-Konzentration Grenzwert der 39. BImschV µg/m³ Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Stickstoffdioxid an der Messtelle Brandau (LHY4) Stundenmittelwerte 24 Mittelwert: 31 µg/m³ 22 Maximum: 16 µg/m³ 2 Grenzwert der 39. BImschV: 2 µg/m³ Januar 213 Stickstoffdioxid-Konzentration Grenzwert der 39. BImschV Immissionsbericht, Januar
20 6 Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München NO 2 an der Messstelle Flughafen München (LHY6/LHY7) Monatsmittelwerte Berichtsjahr und Vorjahre 5 4 µg/m³ Monat NO2 Konz. 211 (LHY6) NO2 Konz. 212 (LHY7) NO2 Konz. 213 (LHY7) 6 Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München NO 2 an der Messstelle Brandau (LHY4) Monatsmittelwerte Berichtsjahr und Vorjahre 5 4 µg/m³ Monat NO2 Konzentration 211 NO2 Konzentration 212 NO2 Konzentration 213 Immissionsbericht, Januar
21 3.6 Feinstaub (PM1) Die Feinstaubkonzentration betrug im Mittel 23 μg/m³. Der größte 1 h-mittelwert betrug 14 μg/m³. Der 24-h-Grenzwert für PM 1 von 5 μg/m³ wurde an 2 Tagen überschritten. Im laufenden Jahr sind damit bislang 2 Überschreitungen an der Messstelle LHY7 aufgetreten; je Kalenderjahr sind 35 Überschreitungen dieses Wertes zulässig. Die Feinstaubkonzentrationen sind auch in den unten stehenden Abbildungen dargestellt. µg/m³ Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Feinstaub-PM 1 an der Messstelle Flughafen München (LHY7) Stundenmittelwerte 24 Mittelwert: 23 µg/m³ 22 Maximum: 14 µg/m³ Januar 213 Feinstaub-PM1-Konzentration Immissionsbericht, Januar
22 µg/m³ Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Feinstaub-PM 1 an der Messstelle Flughafen München (LHY7) 24 h-mittelwerte Januar 213 Feinstaub-PM1-Konzentration Grenzwert der 39. BImschV Immissionsbericht, Januar
23 3.7 Ozon Die Ozonkonzentration erreichte ein Niveau von durchschnittlich 29 μg/m³. Der größte 1 h-mittelwert betrug 81 μg/m³. Der Zielwert für Ozon von 12 μg/m³ für den höchsten gleitenden 8 h-mittelwert eines Tages wurde an keinem Tag überschritten. Im laufenden Jahr sind damit bislang noch keine Überschreitungen an der Messstelle LHY7 aufgetreten; je Kalenderjahr sind (im Durchschnitt von 3 Jahren) 25 Überschreitungen dieses Wertes zulässig. Die Informationsschwelle für Ozon, die bei einem 1 h-mittelwert von 18 µg/m³ liegt, wurde nicht überschritten. Die Ozonkonzentrationen sind auch in den unten stehenden Abbildungen dargestellt. µg/m³ Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Ozon an der Messtelle Flughafen München (LHY7) Stundenmittelwerte 24 Mittelwert: 29 µg/m³ 22 Maximum: 81 µg/m³ 2 Informationsschwelle der 39. BImSchV: 18 µg/m³ Januar 213 Ozonkonzentration Informationsschwelle der 39. BImSchV Immissionsbericht, Januar
24 µg/m³ Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Ozon an der Messtelle Flughafen München (LHY7) 24 h-maxima der gleitenden 8 h-mittelwerte Zielwert der 39. BImschV: 12 µg/m³ Januar 213 Ozonkonzentration Zielwert der 39. BImschV 3.8 Benzol und Toluol Die Benzolkonzentration erreichte im Mittel ein Niveau von 1, μg/m³, die Toluolkonzentration,9 μg/m³. Der höchste Mittelwert für eine Messperiode (48 h) betrug für Benzol 2, μg/m³ und für Toluol 1,6 μg/m³. Immissionsbericht, Januar
25 3.9 Tabelle der Luftschadstoffdaten Die nachfolgenden Tabellen enthalten die mittleren monatlichen Luftschadstoffwerte an der Messstelle Flughafen München (LHY7) bzw. Flughafen München Brandau (LHY4). LHY7 SO2 CO NO NO2 PM1 StN Ozon Benzol Toluol 213 µg/m³ mg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ g/m²*d µg/m³ µg/m³ µg/m³ Januar 3, , ,,9 Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Mittelwert 3, , ,,9 LHY4 NO NO2 213 µg/m³ µg/m³ Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Mittelwert Immissionsbericht, Januar
26 4. Wetter Im Berichtsmonat lag die mittlere Monatstemperatur bei -,1 C, sie lag damit genau bei dem Mittelwert der Vergleichsmonate der Vorjahre. Die Tageshöchsttemperaturen bewegten sich zwischen -5,3 C und 14,2 C und die Tagestiefsttemperaturen zwischen -13,3 C und 7,2 C. Der Mittelwert der Globalstrahlung lag bei 37 W/cm² und war somit ca. 2 % geringer als in den Vergleichsmonaten der Vorjahre. Der Verlauf von Lufttemperatur und Globalstrahlung im Berichtsmonat ist in unten stehender Abbildung dargestellt. Im Berichtsmonat fiel an 21 Tagen Niederschlag (Messungen des DWD). Die tägliche Niederschlagsmenge erreichte maximal 15,2 l/m². Im gesamten Berichtsmonat sind 53,2 l/m² Niederschlag gefallen. Die Gesamtniederschlagsmenge im Berichtsmonat lag damit 12,3 l/m² über dem Mittelwert der Gesamtniederschlagsmenge der Vergleichsmonate der Vorjahre. Die Verteilung der Niederschlagsmenge sowie der Verlauf der Luftfeuchte im Berichtsmonat kann der unten stehenden Abbildung entnommen werden. Die mittlere Windgeschwindigkeit betrug im Berichtsmonat 3,4 m/s und lag damit 1 % über dem langjährigen Mittel. Der Anteil der Calmen (Windgeschwindigkeit <,5 m/s) lag bei 3,8 %. Die Verteilungen der Windgeschwindigkeit und der Windrichtungshäufigkeit im Berichtsmonat sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Immissionsbericht, Januar
27 C Wetter im Bereich des Flughafen München Lufttemperatur und Globalstrahlung Stundenmittelwerte Januar W/m² Lufttemp. [ C] Globalstrahlung [W/m²] 5 Wetter im Bereich des Flughafen München Niederschlagsmenge (DWD) und relative Luftfeuchte 24 h-summenwerte / 1 h-mittelwerte µg/m³ % Januar 213 Niederschlagsmenge [mm] rel. Luftfeuchte [%] Immissionsbericht, Januar
28 W Wetter im Bereich des Flughafen München Windrichtung und Windgeschwindigkeit Stundenmittelwerte 15 12,5 1 7,5 5 2,5 N O Januar 213 Windrichtung [%] Windgeschwindigkeit [m/s] S Anteil Windstille (Windgeschw. <=,5 m/s): 3,8 % Immissionsbericht, Januar
29 4.1 Tabelle der Wetterdaten Die nachfolgende Tabelle enthält die mittleren monatlichen Werte für ausgewählte Wetterparameter, die an der Messstelle Flughafen München (LHY7) erhoben wurden. LHY7 Windgeschwindigkeit Temperatur Luftfeuchte Luftdruck Globalstrahlung 213 m/s C % hpa W/m² Januar 3,4 -, Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Mittelwert 3,4 -, Immissionsbericht, Januar
30 5. Erläuterungen 5.1 Erläuterungen zum Fluglärmteil Lärmklassifizierung von Flugzeugtypen ICAO, Annex16 ICAO ist die Weltorganisation der zivilen Luftfahrt, die Bestimmungen für die internationale Luftfahrt erlässt, in welchen auch Lärmgrenzwerte und Meßverfahren für die Zulassung von neuen Flugzeugen festgelegt sind. Diese Bestimmungen wurden als Annex 16 in die Verordnungen der ICAO aufgenommen. Kapitel 2 Flugzeuge Diese Flugzeugtypen entsprechen den Lärmbestimmungen nach ICAO, Annex 16, Kapitel 2, und zählen zu den lauten Flugzeugen (z.b. B737-2, B727-2, DC9-4). Mit den Ausphasungsregularien (Richtlinie 92/14/EWG vom Betriebseinschränkung von Kapitel 2 Flugzeugen (ICAO, Annex 16), gilt im EU- Raum ab dem ein Verkehrsverbot für Kapitel 2 Flugzeuge. Ausgenommen von dieser Regelung sind Flugzeuge mit einer Startmasse von kleiner 34 Tonnen oder einer Sitzanzahl von kleiner 19. Des weiteren können durch das Bundesverkehrsministerium Ausnahmen für Luftfahrtgesellschaften aus dem ehemaligen Warschauer-Pakt Staaten gewährt werden. Kapitel 3 Flugzeuge Kapitel 3 Flugzeuge sind Flugzeugtypen, die den strengen Lärmbestimmungen der ICAO, Annex 16, Kapitel 3, entsprechen ( z.b. B757, B767, alle Airbus - Typen ). Die Abflugpegel liegen zumeist fünf db(a) unter dem der Kapitel 2 Flugzeuge. Bonusliste Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das so genannte Listenverfahren zur Gebührendifferenzierung innerhalb des Kapitels 3 erarbeitet. Nach diesem Verfahren, das auf aktuelle Lärmmessungen der Flughäfen aufgebaut ist, werden die bei Start und Landung besonders leisen Flugzeugtypen in Bonuslisten für startende und landende Flugzeuge zusammengestellt, die das BMVBS regelmäßig fortschreibt und veröffentlicht. Immissionsbericht, Januar
31 5.1.2 Fluglärmmessung und Beurteilung Die menschliche Lärm- bzw. Schallempfindung ist von subjektiven Faktoren abhängig. Physikalisch ist Schall aber durch Dauer, Stärke und Frequenz genau bestimmt. Diese Schallwellen werden durch die Luft übertragen und am Ohr bzw. am Mikrophon als Druckschwankung wahrgenommen. Dezibel Die physikalische Messung und die Angabe des Schalldruckpegels erfolgt in Dezibel. Um zu einer Pegelaussage zu gelangen, die dem menschlichen Gehöreindruck nahe kommt, wird der Pegel durch einen A-Filter, daher db(a), bewertet. Einzelschallpegel Der Maximalschallpegel LASmax (nach DIN vom Feb. 211, / 5.3) ist der maximale Schalldruckpegel eines Lärmereignisses. Dieser Messwert ermöglicht die Beurteilung einer Flugstrecke hinsichtlich der Geräuschentwicklung von verschiedenen Flugzeugtypen. Zur Veranschaulichung der im Fluglärmteil des Berichts genannten Einzelschallpegel dient nebenstehende Tabelle mit Vergleichswerten aus dem täglichen Leben. (Quelle : Airbus Industrie, Enviromental Protection, 1991) LASmax in db(a) Lärm - Vergleich Hochgeschwindigkeitszug (3km/h, 1m entfernt) Express-Zug (1 km/h, 1m entfernt) Stadtbus (8m entfent) A32 - Start (3m entfernt) A32 - Start (7m entfernt) Dauerschallpegel Da bei der Beurteilung von Lärm nicht nur die Intensität, sondern auch seine Dauer eine Rolle spielt, werden in amtlichen Verfahren die an einem Ort während eines bestimmten Zeitraums auftretenden Einzelschallpegel auf ein über diesen Zeitraum gleich bleibendes Geräusch umgerechnet. Dieser ermittelte Lärmwert ist der äquivalente Dauerschallpegel LEQ4 (nach DIN vom Okt. 1978, Teil1, Abs.3.2.1) und LEQ3 (nach DIN vom Feb. 211, / 6.1), der die Fluglärmbelastung während eines Bezugzeitraumes (im Meßbericht ein Monat) charakterisiert. Immissionsbericht, Januar
32 5.2 Erläuterungen zum Luftschadstoffteil Zusammenstellung von Immissionswerten 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 21: Grenzwerte nach 39. BImSchV Stickstoffdioxid Immissionswert Bezug Verbindlichkeit 2 µg/m³ 1 h-mittelwert; ( 18 Überschreitung / Jahr) Grenzwert Bemerkung zum Schutz der menschlichen Gesundheit 4 µg/m³ Jahresmittelwert Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit 4 µg/m³ 1 h-mittelwert in drei aufeinanderfolgenden Stunden Alarmschwelle 3 µg NO x /m³ Jahresmittelwert Grenzwert zum Schutz der Vegetation, NO+NO 2 Kohlenmonoxid Immissionswert Bezug Verbindlichkeit Bemerkung 1 mg/m³ 8 h-mittelwert Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit Schwefeldioxid Immissionswert Bezug Verbindlichkeit 35 µg/m 3 1 h-mittelwert; ( 24 Überschreitung / Jahr) 125 µg/m³ 24 h-mittelwert ( 3 Überschreitung / Jahr) 5 µg/m³ 1 h-mittelwert in drei aufeinanderfolgenden Stunden 2 µg/m³ Jahresmittelwert und Winterhalbjahr (1. Okt.-31. Mrz.) Schwebstaub (PM 1 ) Grenzwert Grenzwert Alarmschwelle Grenzwert Immissionswert Bezug Verbindlichkeit 5 µg/m³ 24 h-mittelwert ( 35 Überschreitung/Jahr) Grenzwert Bemerkung zum Schutz der menschlichen Gesundheit zum Schutz der menschlichen Gesundheit zum Schutz der Vegetation Bemerkung zum Schutz der menschlichen Gesundheit 4 µg/m³ Jahresmittelwert Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit Immissionsbericht, Januar
33 Grenzwerte nach 39. BImSchV (Fortsetzung) Schwebstaub (PM 2,5 ) Immissionswert Bezug Verbindlichkeit Bemerkung 25 µg/m³ Jahresmittelwert Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit 25 µg/m³ Jahresmittelwert Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit; ab 1. Jan ,9 µg/m³ + Toleranzmarge 27,9 µg/m³ Jahresmittelwert Bewertungs krit. ab 1. Jan. 211 Ozon Immissionswert Bezug Verbindlichkeit 12 µg/m³ höchster 8 h-mittelwert während eines Tages; 25 Überschr./Jahr, gemittelt über drei Jahre AOT mg*h/m³ 1 h-mittelwerte; Mai bis Juli zwischen 8: und 2: gemittelt über 5 Jahre 12 µg/m³ höchster 8 h-mittelwert während eines Tages AOT4 1 6 mg*h/m³ 1 h-mittelwerte; Mai bis Juli zwischen 8: und 2: Zielwert Zielwert langfristiges Ziel langfristiges Ziel 18 µg/m³ 1 h-mittelwert Informationsschwelle 24 µg/m³ 1 h-mittelwert Alarmschwelle Benzol Bemerkung seit 1. Jan 21 (erstes Jahr des Mittelungszeitraumes), zum Schutz der menschlichen Gesundheit ab 1. Jan 21 (erstes Jahr des Mittelungszeitraumes), zum Schutz der Vegetation zum Schutz der menschlichen Gesundheit zum Schutz der Vegetation Immissionswert Bezug Verbindlichkeit Bemerkung 5 µg/m³ Jahresmittelwert Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit 1»AOT4«- ausgedrückt in Mikrogramm Stunden per Kubikmeter - die über einen vorgegebenen Zeitraum summierte Differenz zwischen Ozonkonzentrationen über 8 Mikrogramm Stunden per Kubikmeter und 8 Mikrogramm Stunden per Kubikmeter unter ausschließlicher Verwendung der täglichen 1-Stunden-Mittelwerte zwischen 8. und 2. Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Immissionsbericht, Januar
34 Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) vom 24. Juli 22 : Grenzwerte nach TA Luft Staubniederschlag Immissionswert Bezug Verbindlichkeit Bemerkung,35 g/(m 2 *d) Jahresmittelwert Grenzwert Schutz vor erheblichen Belästigungen und erheblichen Nachteilen Schwefeldioxid Immissionswert Bezug Verbindlichkeit Bemerkung 5 µg/m³ Jahresmittelwert Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit Immissionsbericht, Januar
35 6. Plankarte - Messstellenstandorte Immissionsbericht, Januar
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