STADT MÜLLHEIM. Bebauungsplan Auf der Kinzig Schalltechnische Untersuchung. Erläuterungsbericht. Projekt-Nr

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1 STADT MÜLLHEIM Bebauungsplan Auf der Kinzig Schalltechnische Untersuchung Erläuterungsbericht Projekt-Nr Juni 2014

2 Versions- und Revisionsbericht Nr. Datum Erstellt Geprüft Beschreibung A. Colloseus Dr. A. Clausen ppa. Dr. Andreas Clausen i. A. Alexander Colloseus Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße 5, Freiburg Deutschland Telefon: Fax: info@fwt.fichtner.de Copyright by FICHTNER WATER & TRANSPORTATION GMBH P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc I

3 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Aufgabenstellung Untersuchungsgrundlagen Grundlagen Allgemeines Beurteilungsgrundlagen Schallschutz im Städtebau Gewerbelärm Allgemeines Grundlagen Beurteilungszeiten Ruhezeiten Immissionsrichtwerte Verkehrsgeräusche Emissionen Allgemeines Autohaus - Andienung Autohaus - Autotransporter Autohaus - Transportvorgänge Autohaus - Werkstatthalle Autohaus - Parken Pkw Autohaus - Parken Lkw Autohaus - Spezialmaschinenwartung Autohaus - Waschen Autohaus - Schrottcontainer P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc II

4 3.4 Immissionen Lärmschutzmaßnahmen Allgemeines Lärmschutzanlagen Immissionen mit Lärmschutz Empfehlungen für Erweiterungsflächen Verkehrslärm Allgemeines Grundlagen Emissionen Immissionen Zusammenfassung...20 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Lageplan der Schallquellen, Gewerbelärm Bestand Lageplan der Immissionsorte Beurteilungspegel Gewerbelärm, Bestand Lageplan Gewerbelärm mit Lärmschutz Beurteilungspegel Gewerbelärm mit Lärmschutz Lageplan Gewerbelärm, Erweiterungsflächen Beurteilungspegel Gewerbelärm, Planfall P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc III

5 Quellenverzeichnis DIN HAMBURG 2010 HLFU 1999 HLUG 2002 HLUG 2005 HELLBRÜCK 2010 HSVV 2000 LFU BAYERN 1993 LFU BAYERN 2007 LUA NRW 2000 MB 2009 RLS-90 SCHALL 03 TA LÄRM Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; Beiblatt zu DIN Teil 1, Mai 1987 Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010, Januar 2010 Hessische Landesanstalt für Umwelt: Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, August 1999 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen, Schriftenreihe Umwelt und Geologie - Lärmschutz in Hessen, Heft 1, 2002 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Gesundheit, Vortrag auf dem Seminar Lärmarme Straßenbeläge, März 2010 Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff, Wiesbaden 2000 Bayerisches Landesamt für Umwelt: Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern (Wertstoffsammelstellen), Januar 1993 Bayerisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie 6. überarbeitete Auflage, August 2007 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen: Merkblätter Nr Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, 2000 EdiCon Budapest für Mercedes-Benz Manufacturing Hungary Kft.: Errichtung der Mercedes-Benz Automobilfabrik im Wirtschaftförderungsgebiet Kecskemét Süd - Umweltverträglichkietsstudie, März 2009 Der Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 Deutsche Bundesbahn: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Schall 03, Ausgabe 1990 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998 P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc IV

6 UBA AT 2006 VBUI VSI 2011 Umweltbundesamt GmbH: forum Schall - Emissionsdatenkatalog, November 2006 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI), Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Fassung Mai 2006 Ingenieurgesellschaft Stolz mbh im Auftrag der VSI Generalplaner GmbH & Co. KG: Schalltechnische Untersuchung zur Errichtung eines Autohauses in Velbert, Oktober 2011 WIKIPEDIA Januar 2014 P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc V

7 1. ALLGEMEINES 1.1 Aufgabenstellung Im Bereich zwischen der Schwarzwaldstraße (L 131) und der Kinzigstraße in Müllheim sollen angrenzend an bestehende Betriebe weitere Flächen für gewerbliche Nutzungen vorbereitet werden. Dazu soll der Bebauungsplan Auf der Kinzig aufgestellt werden. Im östlichen Teil des Plangebiets befindet sich ein Autohaus, der übrige Bereich weist derzeit nur vereinzelte Nutzungen auf. Vor allem südlich der Schwarzwaldstraße, teilweise auch nördlich der Kinzigstraße, bestehen Wohn- bzw. Unterkunftsgebäude, für die zu untersuchen ist, ob ein Lärmkonflikt mit dem beabsichtigten Gewerbegebiet zu erwarten ist. Für das Bebauungsplanverfahren sollen die schalltechnischen Auswirkungen der Planung auf die bestehende Wohnbebauung und die Lärmeinwirkungen im Plangebiet durch den Verkehr der umgebenden Verkehrswege (Bundesstraße 3, Landesstraße 131, Rheintalbahn) untersucht werden. 1.2 Untersuchungsgrundlagen Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf den Vorentwurf des Bebauungsplans mit dem Plandatum Das Geländemodell basiert auf Höhendaten des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung. Die schalltechnischen Berechnungen werden mit der Software SoundPLAN (Version 7.3, Braunstein + Berndt GmbH) durchgeführt. 2. GRUNDLAGEN 2.1 Allgemeines Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft). Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Verhältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte. Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz wahr. Die Hörschwelle liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 db. Die Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 db. Die Abhängigkeit von wahrgenommener Lautstärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. [ ] Sollen Aussagen über die P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 1

8 Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das Frequenzspektrum des Schalldrucks betrachtet werden. (WIKIPEDIA 2014) Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (). Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden werden. Lärm ist also unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen kann. (HELLBRÜCK 2010) 2.2 Beurteilungsgrundlagen Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Verkehr, Gewerbe, Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen vorgegeben. Hierbei erfolgt eine sektorale Betrachtung, d. h. bei den schalltechnischen Überprüfungen sind die Lärmquellen der unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Beurteilungspegel den jeweiligen Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten gegenüberzustellen. Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.) werden bei den schalltechnischen Untersuchungen nicht betrachtet. Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder abgeschätzt, d. h. der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In Abhängigkeit der Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen etc. werden daraus die Schallimmissionen ermittelt, also der auf den jeweils maßgebenden Immissionsort (z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt. Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten werden aus den Immissionen die Beurteilungspegel gebildet. 2.3 Schallschutz im Städtebau Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN Teil 1 - Schallschutz im Städtebau herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN sind Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung (DIN 18005) angegeben. Die Orientierungswerte sind als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine Grenzwerte. Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach oben oder unten erfordern. Die DIN dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei städtebaulichen Planungen. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeig- P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 2

9 nete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. (DIN 18005) In der folgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die in der DIN (Beiblatt zu Teil 1) angegebenen Orientierungswerte für den (6 bis 22 Uhr) und die (22 bis 6 Uhr) aufgeführt: Nutzungsart Orientierungswerte der DIN in Reine Wohngebiete (35) Allgemeine Wohngebiete (40) Besondere Wohngebiete (40) Dorf- und Mischgebiete (45) Kerngebiete (50) Gewerbegebiete (50) Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN (Werte in Klammern für Gewerbe- und Freizeitlärm) Die Beurteilungspegel verschiedener Lärmarten (Verkehr, Gewerbe, Freizeit) sind einzeln mit den Orientierungswerten zu vergleichen. 3. GEWERBELÄRM 3.1 Allgemeines Der östliche Bereich des Plangebiets wird bereits gewerblich genutzt. Relevante Lärmimmissionen werden vor allem durch den Betrieb eines Autohauses auf den Flurstücken 3904 und 3908 hervorgerufen. Auf dem Flurstück 3915/2 ist derzeit keine Nutzung vorhamden. Der westliche Bereich des Plangebiets, der derzeit unbebaut ist und künftig als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden soll, kann beispielsweise zur Erweiterung des angrenzenden Autohauses oder zur Ansiedlung anderer Unternehmen dienen. Für das Bebauungsplanverfahren soll zunächst die derzeitige Lärmsituation ermittelt werden. Auf dieser Basis ist dann zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Lärmimmissionen durch neue gewerbliche Nutzungen verträglich mit der Nachbarschaft hervorgerufen werden können. P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 3

10 Die Beurteilung der bestehenden und sich künftig ansiedelnden Betriebe erfolgt nach den Vorgaben der TA Lärm, die zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung gewerblicher Anlagen herangezogen wird. Damit soll vermieden werden, dass im Bebauungsplangebiet Nutzungen zugelassen werden, die später kaum innerhalb der gesetzlichen Vorgaben betrieben werden können. Falls erforderlich, könnten im Bebauungsplanverfahren oder im Genehmigungsverfahren Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Um die durch die Planungen hervorgerufenen Änderungen der Lärmsituation zu beurteilen, werden die Immissionen für den Nullfall (Bestand ohne Erweiterungsflächen) und den Planfall einschließlich neuer gewerblicher Nutzungen ermittelt. Das Plangebiet grenzt an verschiedene bestehende schutzbedürftige Nutzungen. Insbesondere sind für das Bebauungsplanverfahren die Lärmeinwirkungen auf die bestehende Wohnbebauung südlich der L 131 sowie für das nördlich gelegene Kasernenareal zu prüfen. 3.2 Grundlagen Berechnungs- und Bewertungsgrundlage für den Gewerbelärm ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA LÄRM). Nach TA Lärm ist sicherzustellen, dass die von einer gewerblichen Anlage emittierten Geräusche an umgebenden Gebäuden bestimmte Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. In die Beurteilung der Anlage gehen neben den durch die Planung neu entstehenden Geräusche (Zusatzbelastungen) auch die durch gewerbliche Anlagen bereits vorhandenen bzw. aus externen Planungen entstehenden Geräusche (Vorbelastungen) ein Beurteilungszeiten In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte für den Gewerbelärm von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen vorgegeben. Dabei wird zwischen den Beurteilungszeiten : 6 bis 22 Uhr und : 22 und 6 Uhr unterschieden. Die zeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. (TA LÄRM) Dabei muss eine achtstündige ruhe gewährleistet sein. Der Beurteilungszeitraum für den beträgt 16 Stunden. Für die ist zur Beurteilung die volle Stunde anzusetzen, die den höchsten Beurteilungspegel aufweist. P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 4

11 3.2.2 Ruhezeiten Bei der Ermittlung der Beurteilungspegel sind am e Ruhezeiten (eszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) durch einen Zuschlag von 6 zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag geht in die Ermittlung der Beurteilungspegel bei Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten, reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten ein. Als Ruhezeiten sind nach Nummer 6.5 der TA Lärm die folgenden Zeiträume festgelegt: An Werktagen: 06 bis 07 Uhr 20 bis 22 Uhr An Sonn- und Feiertagen: 06 bis 09 Uhr 13 bis 15 Uhr 20 bis 22 Uhr Immissionsrichtwerte In der nachfolgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die im Abschnitt 6.1 der TA-Lärm angegebenen Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm aufgeführt. Sie beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Nutzungsart Immissionsrichtwerte der TA Lärm in Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete Industriegebiete Tab. 3-1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind zulässig. Sie dürfen aber die Immissionsrichtwerte am e um nicht mehr als 30 und in der nicht mehr als 20 überschreiten. Seltene Ereignisse sind gemäß Punkt 7.2 der TA Lärm voraussehbare Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage. In diesen seltenen Fällen, die nicht an mehr als zehn en oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinanderfol- P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 5

12 genden Wochenenden auftreten dürfen, können Überschreitungen der oben aufgeführten Immissionsrichtwerte zugelassen werden. Die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse betragen außerhalb von Gebäuden am : 70 und in der : 55. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Immissionsrichtwerte um nicht mehr als die nachstehend genannten Werte überschreiten: Nutzungsart Überschreitungen durch kurzzeitige Geräuschspitzen in Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten, Reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete Tab. 3-2: Kurzzeitige Geräuschspitzen bei seltenen Ereignissen Verkehrsgeräusche Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen bei der Beurteilung von Gewerbelärm ist in Nr. 7.4 der TA-Lärm geregelt. Demnach sind Verkehrsgeräusche auf dem Betriebsgelände sowie bei der Ein- und Ausfahrt bei der Ermittlung der Lärmemissionen eines Betriebes mit zu berücksichtigen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs sind nur zu erfassen, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 erhöhen, keine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. 3.3 Emissionen Allgemeines Nachfolgend werden zunächst die Emissionen, also die von einer Schallquelle ausgehenden Geräusche, der einzelnen Schallquellen im Plangebiet beschrieben. Mit diesen P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 6

13 Emissionen und den örtlichen geometrischen Ausbreitungsbedingungen werden dann die Immissionen an umgebenden schutzbedürftigen Gebäuden ermittelt. In den schalltechnischen Berechnungen werden die nachfolgend beschriebenen maßgebenden Schallquellen berücksichtigt. Weitere Geräusche (z. B. aus den Innenbereichen der Gebäude, gelegentlich eingesetzte Geräte / Vorgänge im Außenbereich) tragen aufgrund der im Vergleich zu den angesetzten Schallquellen deutlich geringeren Emissionen nach den Beobachtungen im Rahmen der Ortsbesichtigungen im vorliegenden Fall nicht relevant zum Anlagengeräusch bei und werden deshalb nicht in das Rechenmodell aufgenommen Autohaus - Andienung Die Andienung des Autohauses (Autoteile) erfolgt auf der Nordseite des Grundstücks (vgl. Anlage 1). Geräusche entstehen vor allem durch die An- und Abfahrt von Lkws und Transportern sowie durch die Ladevorgänge. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Andienvorgänge nicht nach einem festen Rhythmus erfolgen. Das nachfolgend beschriebene Bestandsszenarium beschreibt einen mit einem hohen Transportvolumen. Für die in Anlage 1 dargestellten Schallquellen werden folgende Ansätze getroffen: Andienung durch 5 Lkw sowie 15 Transporter, die sich gleichmäßig über die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr verteilen 1 Lkw und 1 Transporter in der lautesten stunde Zufahrt direkt von der Kinzigstraße je 2 Fahrbewegungen pro Fahrzeug (Ein- und Ausfahrt), wobei ein Weg als Rangiervorgang angesetzt wird je 5 Minuten Leerlauf pro Lkw Verladen von durchschnittlich 2 Gitterboxen mit Handhubwagen pro Transporter Verladen der Lkw per Gabelstapler über eine Dauer von 30 Minuten pro Lkw Aus diesen Grundannahmen können mit Hilfe verschiedener Studien zu Geräuschemissionen von Andienvorgängen die Ansätze für die schalltechnische Prognose abgeleitet werden. Die bei den Lkw-Fahrten entstehenden Schallemissionen können auf der Basis einer Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG 2005) ermittelt werden. Darin ist für Lkw-Fahrten ein Schallleistungspegel von 63 /m Fahrweg angegeben. Dieser Emissionspegel bezieht sich auf eine Lkw-Fahrt pro Stunde und P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 7

14 auf einen Meter Fahrweg. Bei Rangierbewegungen ist von einem erhöhten Emissionspegel auszugehen. Der Emissionsansatz liegt bei 68 /m Fahrweg. Die angenommenen Fahrwege sind in Anlage 1 dargestellt. Fahrwege auf öffentlichen Straßen sind als Verkehrsgeräusche nicht dem Anlagengeräusch zuzurechnen (vgl. Abschnitt 3.2.4). Im vorliegenden Fall kann bei der untersuchten Zahl der Fahrbewegungen (auch einschließlich der Mitarbeiter- und Besucherfahrbewegungen) ausgeschlossen werden, dass die in Abschnitt genannten Voraussetzungen für die Anordnung organisatorischer Lärmschutzmaßnahmen erfüllt sind. Während der Andienung wird eine Leerlaufzeit der Lkw von jeweils 5 Minuten angenommen. Die Emissionen liegen im Leerlauf bei 94 (HLUG 2005). Weitere Geräusche entstehen durch das Anlassen, Türenschlagen oder die Betriebsbremse (Emissionsansätze nach HLUG 2005). Diese werden mit den aufgeführten Leerlaufgeräuschen zu einem Lkw-Gesamtschallleistungspegel zusammengefasst. Die Schallemissionen beim Verladen mittels eines Gabelstaplers werden auf der Basis einer Veröffentlichung des österreichischen Umweltbundesamtes (UBA AT 2006) mit 100 während der Nutzung angesetzt. Die Verladung mit Handhubwagen wird anhand der genannten Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG 2005) angesetzt. Je Palette wird ein Fahrweg von 15 m im beladenen sowie von 15 m im unbeladenen Zustand angenommen. Beladen werden 57 /m Fahrweg und unbeladen 63 /m Fahrweg zugrunde gelegt. Neben den im Rechenmodell erfassten Andienvorgängen werden teilweise auch beispielsweise durch Paketdienste Anlieferungen erfolgen. Da diese direkt über den Haupteingang erfolgen und keine längeren, geräuschintensiven Entladevorgänge erforderlich sind, ergibt sich hier für die maßgebenden Immissionsorte kein relevanter Einfluss auf das Gesamtgeräusch. Die Fahrbewegungen werden aber im Rahmen der Parkplatzgeräusche berücksichtigt Autohaus - Autotransporter Am nordwestlichen Rand des Betriebsgrundstücks werden regelmäßig durch einen Autotransporter Fahrzeuge angeliefert. An en intensiver Nutzung können dabei über einen Gesamtzeitraum von bis zu 4 Stunden zwischen 6 und 22 Uhr relevante Schallemissionen entstehen. Daneben wird in der lautesten stunde die Entladung eines Autotransporters über einen Zeitraum von 30 Minuten angesetzt. Während der Entladung eines Autotransporters ist auf der Basis zweier Studien (MB 2009 und VSI 2011) von Schallemissionen von 87 auszugehen. P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 8

15 3.3.4 Autohaus - Transportvorgänge Für innerbetriebliche Transporte ist von einem durchgängigen Betrieb eines Gabelstaplers während der Zeit zwischen 7 und 19 Uhr auszugehen. In dieser Zeit wird für die gesamte Hoffläche ein Schallleistungspegel von 100 angesetzt (UBA AT 2006) Autohaus - Werkstatthalle Für die Arbeiten in der Pkw- und Lkw-Werkstatt wird ein mittlerer Schallleistungspegel von 95 aus verschiedenen Erfahrungswerten angenommen. Dies entspricht bei den Hallenabmessungen einem Halleninnenpegel von 81. Es wird ein durchgängiger Werkstattbetrieb zwischen 7 und 19 Uhr angenommen. Bei einem Schalldämmmaß der Außenwände bzw. Fenster von 20 db und einer vollständigen Öffnung der Tore auf der Westseite ergeben sich folgende abgestrahlte Schallleistungspegel: Tore Westseite 92,6 Wand / Fenster Westseite 78,4 Wand / Fenster Südseite 78,0 Wand / Fenster Ostseite 79,4 Die Lage der Schallquellen ist in Anlage 1 dargestellt Autohaus - Parken Pkw Für Mitarbeiter und Kunden des Autohauses stehen derzeit an mehreren Stellen Stellplätze zur Verfügung. Eine Übersicht der Parkplätze kann Anlage 1 entnommen werden. Die Ermittlung der Schallemissionen der einzelnen Parkierungsbereiche erfolgt nach den Angaben der bayerischen Parkplatzlärmstudie (LFU BAYERN 2007). Für das bundesweit verwendete Verfahren der Parkplatzlärmstudie wurde aus Schallmessungen eine Berechnungsmethodik für schalltechnische Prognosen mit zahlreichen Einflussfaktoren abgeleitet. Derzeit ist die 6. Auflage aus dem Jahr 2007 anzuwenden. Für Besucher- und Mitarbeiterparkplätze ergeben sich nach dem Verfahren der bayerischen Parkplatzlärmstudie die nachfolgend zusammengestellten Schallleistungspegel, die für jeden Parkplatz gleichmäßig auf Parkplatzflächen verteilt werden. Die Angaben für den Beurteilungszeitraum beziehen sich jeweils auf die lauteste stunde. P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 9

16 Parkplatz Fahrgassen Stellplätze Fahrbewegungen Emissionspegel [] Art / K Stro Betriebsgrundstück Asphalt / ,2 79,1 Flurstück 3902 Kies / 2, ,6 73,7 Flurstück 3908 Asphalt / ,8 71,9 Tab. 3-3: Parkierungsverkehr Autohaus Autohaus - Parken Lkw Lkw-Fahrbewegungen entstehen über die in Abschnitt beschriebenen Andienvorgänge hinaus durch Werkstatt-Kunden und mit dem Werkstattbetrieb zusammenhängende Fahrten. Es werden folgende Annahmen getroffen: 80 Lkw-Fahrbewegungen pro zwischen 7 und 19 Uhr je 80 m Fahrweg pro Fahrbewegung je 10 m Rangierweg pro Fahrbewegung je eine Minute Leerlauf (außerhalb der Werkstatthalle) pro Fahrbewegung Daraus ergibt sich ein Schallleistungspegel von insgesamt 92,8 durch Lkw- Geräusche auf dem Betriebshof zwischen 7 und 19 Uhr. Auch diese Emissionen werden gleichmäßig auf die Fläche des Betriebshofs verteilt Autohaus - Spezialmaschinenwartung Neben dem Pkw- und Lkw-Service werden durch das bestehende Autohaus auch verschiedene Spezialmaschinen und Sondergeräten gewartet. Dazu gehören beispielsweise Kompost- und Müllshredder, Zerkleinerer, Kehrmaschinen, Laubsauger, Schneefräsen etc. Im Rahmen der Wartung finden gelegentlich auch über längere Zeiträume Probeläufe statt. Meist liegt die Dauer bei 30 bis 60 Minuten, in Ausnahmefällen auch bei bis zu 3 Stunden. Für die schalltechnischen Berechnungen wird ein Probelauf zwischen 7 und 20 Uhr über einen Zeitraum von 3 Stunden angenommen. Je nach Art der Maschine besteht während der Probeläufe ein weites Spektrum der Schallemissionen. Zudem beziehen sich die in der Literatur (HLUG 2002) aufgeführten Schallleistungspegel auf den zweckgemäßen Einsatz der Maschinen und nicht auf einen Probebetrieb. Im Leerlauf liegen die Schallleistungspegel oft um ca. 6 unter P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 10

17 dem Lastbetrieb. Hier wird über den Zeitraum von 3 Stunden ein mittlerer Schallleistungspegel von 114 angesetzt. Das entspricht ungefähr dem Probebetrieb eines Walzenzerkleinerers für Holzabfälle mit einem Gewicht von 18 t. Das Autohaus bietet auch nachts einen Notfallservice an. Dabei werden liegengebliebene Fahrzeuge auf den Hof geschleppt und ggf. kurze Testläufe durchgeführt. Reparaturen werden nachts nicht vorgenommen. Neben den Fahrbewegungen können dabei nachts vor allem relevante Schallemissionen entstehen, wenn Kühltransporter abgestellt werden, die dann weiter laufen. Durch die Kühlaggregate entsteht ein Schallleistungspegel von 97 (LFU BAYERN 2007) über einen Zeitraum von jeweils 15 Minuten pro Stunde Autohaus - Waschen Auf dem Flurstück 3908 ist eine Waschanlage untergebracht, in der am bis zu rund 100 Waschvorgänge durchgeführt werden. Diese werden auf den Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr gleichmäßig verteilt. Daneben werden südlich der Werkstatthalle mit einem Hochdruckreiniger z.b. Räder oder Spezialmaschinen gereinigt. Hierbei wird ein durchgängiger Einsatz des Reinigers zwischen 7 und 19 Uhr angenommen. Die Schallemissionen können einer Studie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (HLFU 1999) entnommen werden. Je Waschvorgang in der Waschanlage ist demnach von einem Schallleistungspegel von 82,9 auszugehen. Während des Einsatzes des Hochdruckreinigers beträgt der Schallleistungspegel 96,3. Beide Werte beinhalten bereits den Zuschlag für Impulshaltigkeit der Geräusche Autohaus - Schrottcontainer Am südöstlichen Rand des Betriebshofs werden in Containern Schrottabfälle aus dem Werkstattbetrieb gesammelt. Typische Schallemissionen können einer Veröffentlichung des bayerischen Landesamtes für Umwelt (LFU BAYERN 1993) entnommen werden. Bei jeweils 10 Einwürfen pro Stunde über einen Zeitraum von einer Minute ist von einem gemittelten Schallleistungspegel von 93,2 auszugehen. 3.4 Immissionen Zur schalltechnischen Beurteilung werden mit den in Abschnitt 3.3 aufgeführten Emissionen die Beurteilungspegel für 18 Immissionsorte in der Nachbarschaft des Plangebiets ermittelt. Dabei werden die Geräusche der einzelnen Schallquellen an den Immissionsorten überlagert. Die Lage der Immissionsorte kann Anlage 2 entnommen werden. Die Ergebnisse sind in den Anlage 3 zusammengestellt. Darin bedeuten: IRW: Immissionsrichtwert nach TA Lärm P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 11

18 Lr: Beurteilungspegel : Beurteilungszeitraum 6 bis 22 Uhr (Mittelungspegel) : Beurteilungszeitraum 22 bis 6 Uhr (lauteste Stunde) diff: Überschreitung des Immissionsrichtwerts Die Immissionsrichtwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Die Gebietstypen wurden den geltenden Bebauungsplänen entnommen. Für das Kasernenareal wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Gebietseinstufung als Mischgebiet angenommen. Nach den Ergebnissen in Anlage 3 entstehen mit Beurteilungspegeln von bis zu 64 am die höchsten Lärmbelastungen. Diese entstehen vor allem durch die Probeläufe im Rahmen der Wartung von Spezialmaschinen an den Gebäuden südlich des Autohauses bzw. der Landesstraße (Immissionsorte 07 bis 11). Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete (WA) von 55 wird dort um bis zu 8,7 überschritten. Im übrigen Umfeld werden am die Immissionsrichtwerte eingehalten. In der entstehen die höchsten Immissionen mit bis zu 62,1 im Umfeld des Andienbereichs (Immissionsorte 12 bis 16). Dabei tragen vor allem Geräusche durch das Entladen, Fahr- und Rangierwege und die Immissionen durch Autotransporter zur Überschreitung bei. Auch südlich der Landesstraße wird teilweise der Immissionsrichtwert der TA Lärm überschritten. Dort sind Geräusche durch den nächtlichen Notfallservice z.b. durch Aggregate abgestellter Kühltransporter maßgebend. Da somit bereits in der bestehenden Situation nach den Maßstäben der TA Lärm von Lärmkonflikten mit der Umgebung auszugehen ist, ist vor der Ausweisung von gewerblich genutzten Erweiterungsflächen ein ausreichender Lärmschutz für den Betrieb des Autohauses erforderlich. Maßnahmenvorschläge sind nachfolgend zusammengefasst. 3.5 Lärmschutzmaßnahmen Allgemeines Aus der Untersuchung der derzeit ausgeführten gewerblichen Nutzungen im Plangebiet Auf der Kinzig haben sich teilweise Lärmkonflikte ergeben. Auf diese Lärmkonflikte sollte zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit Lärmschutzmaßnahmen reagiert werden. Je nach Sachlage bestehen verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung von Maßnahmen: 1. Planerische / organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Lärm 2. Vergrößern des Abstands zwischen Schallquelle und schutzbedürftiger Nutzung P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 12

19 3. Aktive Schutzmaßnahmen am Emissionsort bzw. auf dem Ausbreitungsweg 4. Passive Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden Grundsätzlich sollten die Maßnahmen in der oben aufgeführten Reihenfolge eingesetzt werden. Es ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen unter den vorhandenen Einsatzbedingungen verhältnismäßig sind. Da die nächtlichen Andienvorgänge und der Spezialmaschinen-Service einschließlich des nächtlichen Notdienstes wesentliche Bestandteile des Autohauses darstellen, sind Maßnahmen zur Vermeidung der Emissionen oder eine zeitliche Beschränkung auf den nicht mit betrieblichen Anforderungen vereinbar. Stattdessen erscheinen im vorliegenden Fall Maßnahmen zu einer räumlichen Verlagerung der maßgebenden Schallquellen und abschirmende Maßnahmen im direkten Umfeld der Schallquellen sinnvoll. Passiver Lärmschutz an den bestehenden Gebäuden kann nach den Maßstäben der TA Lärm nicht als Lösungsoption dienen, da die Richtwerte bereits außerhalb der schutzbedürftigen Gebäude eingehalten werden müssen Lärmschutzanlagen Wie in Abschnitt 3.4 beschrieben, werden die Lärmkonflikte am vor allem durch Probeläufe von Spezialmaschinen hervorgerufen. In der entstehen Überschreitungen der Richtwerte durch Andienvorgänge auf der Nordseite des Autohauses und den Notfallservice auf dem südlichen Betriebshof. Da sowohl im Norden als auch im Süden des Plangebiets schutzbedürftige Nutzungen anschließen, können Richtwertüberschreitungen allein durch Verlagerungen der Schallquellen nicht vollständig vermieden werden. Ziel ist deshalb die Anordnung der maßgebenden Schallquellen an Stellen, die gut von den angrenzenden Wohngebäuden abgeschirmt werden können. Zum Schutz der Wohnhäuser südlich der Landesstraße wird die Errichtung einer Lärmschutzanlage am südlichen Rand des Betriebshofes empfohlen. Dies ist grundsätzlich sowohl in Form eines Gebäudes als auch durch eine Wand ggf. in Kombination mit einer Überdachung möglich. Für die vorliegende Untersuchung wird ein Gebäude in der in Anlage 4 dargestellten Lage mit einer Höhe von 5 m über dem Niveau des Hofes berücksichtigt. Dabei wird entsprechend den Baugrenzen des Bebauungsplans ein Abstand von 15 m zum Fahrbahnrand der L 131 eingehalten. Wenn aus betrieblichen Gründen später eine abweichende Ausführung vorgesehen werden soll, ist ein Nachweis der Wirkung zu führen. Der Bau einer Lärmschutzanlage auf der Südseite des Betriebshofs bedingt auch eine Verlegung des Schrottcontainers. Dieser wird an die Werkstatthalle verlagert (vgl. Anlage 4). P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 13

20 Wesentliche Schallquellen auf dem Betriebshof südlich der Werkstatthalle sollten möglichst in den gut abgeschirmten Bereich direkt an der zu errichtende Abschirmung verlagert werden. Somit wird eine hohe Minderungswirkung in Richtung Süden erreicht. Gleichzeitig werden die wesentlichen Schallquellen weiterhin durch die bestehenden Gebäude in Richtung Kasernenareal abgeschirmt. Der Aufstell- und Verladebereich für Autotransporter sollte ebenfalls in den abgeschirmten Bereich direkt an der Lärmschutzanlage verlagert werden, auch wenn hierdurch zusätzliche Fahrwege entstehen. Der Andienbereich sollte in Abstimmung mit dem Betreiber auf die Ostseite des Gebäudes verlegt werden. Mit einem neuen Zugang könnten dabei weiter die vorhandenen Lagerräume erreicht werden. Gleichzeitig wird eine Abschirmung im Anschluss an die Gebäudekante möglich (vgl. Anlage 4). Für die dargestellte Lage wird eine Höhe der Lärmschutzanlage von mindestens 4,5 m über dem Niveau des Andienbereichs empfohlen. Der Lärmschutz muss dort eine Schalldämmung von mindestens 25 db erreichen. Dafür ist eine geschlossene Ausführung des Ausfahrtors erforderlich. Eine abweichende Ausgestaltung der Lärmschutzanlage im Andienbereich kann mit Nachweis einer ausreichenden Pegelminderung zugelassen werden. Um Rangiervorgänge zu vermeiden, sollte eine Umfahrung des Betriebsgebäudes eingerichtet werden. Die Einfahrt würde dabei über den Betriebshof westlich der Gebäude erfolgen. Die Zufahrt zum Andienbereich dann nach Umfahrung der Gebäude von der Südseite aus. Durch den Halt des andienenden Fahrzeugs direkt an einem schalldämmenden geschlossenen Tor wird eine gute Abschirmung in Richtung des nördlich gelegenen Kasernenareals erzielt. Weitere Minderungen ergeben sich auch durch das Fahrzeug selbst. Das Tor in der Lärmschutzanlage müsste in diesem Fall nur kurz während der Ausfahrt geöffnet werden. Leerlaufzeiten außerhalb des abgeschirmten Bereichs sollten vermeiden werden. Bei Andienvorgängen in der sind auch durch organisatorische Vorgaben wesentliche Einflüsse auf die Lärmimmissionen möglich. In der sollten keine geräuschintensiven Diesel- oder Gasstapler zum Einsatz kommen. Daneben ist nachts die Leerlaufzeit der Lkw zu begrenzen. Die schalltechnischen Berechnungen gehen von einer Dauer von 2 Minuten aus Immissionen mit Lärmschutz Zur Prüfung der beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen wurden für den Fall mit Lärmschutz und Verlagerung der genannten maßgebenden Schallquellen die Beurteilungspegel in der Umgebung erneut ermittelt. Die Ergebnisse sind in Anlage 5 zusammengefasst. Aus den Ergebnissen ist zu erkennen, dass mit den vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch das beste- P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 14

21 hende Autohaus möglich ist. Die jeweiligen Immissionsrichtwerte werden aber vor allem im Bereich des Kasernenareals aufgrund der nächtlichen Andienvorgänge auch mit Lärmschutzmaßnahmen noch teilweise ausgeschöpft. Da sich die Fahrbewegungen der andienenden Fahrzeuge nicht abschirmen lassen, sind auch keine wesentlichen zusätzlichen Minderungen ohne Aufgabe des Betriebs während der zeit zu erzielen. 3.6 Empfehlungen für Erweiterungsflächen Aus den in den Abschnitten 3.4 und beschriebenen Ergebnissen der bestehenden gewerblichen Nutzung ist zu erkennen, dass sowohl an südlich angrenzenden Wohnhäusern als auch an Wohngebäuden im nördlich angrenzenden Kasernenareal bereits heute Lärmkonflikte bei einer Bewertung nach den Maßstäben der TA Lärm bestehen. Auch mit Lärmschutzmaßnahmen werden die zulässigen Immissionsrichtwerte teilweise vollständig ausgeschöpft. Für eine neue angrenzende gewerbliche Nutzung wäre die Zulässigkeit ebenfalls anhand der Kriterien der TA Lärm zu prüfen. In die Beurteilung nach TA Lärm gehen nicht nur die Immissionsanteile der neuen Anlage (Zusatzbelastung), sondern auch die gewerblichen Lärmimmissionen durch umgebende Anlagen (Vorbelastung) ein. Auch in der Überlagerung dieser Anteile sind die Immissionsrichtwerte einzuhalten. Im vorliegenden Fall wären auch bei einer Realisierung der vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen die Richtwerte bereits teilweise ausgeschöpft. Bereits geringe Zusatzbelastungen könnten damit zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte führen. Auch unter diesen Voraussetzungen ist eine Neuansiedlung gewerblicher Nutzungen nicht ausgeschlossen. Die schalltechnische Prüfung kann hierbei entsprechend der Regelung nach Nr der TA Lärm erfolgen. Demnach ist von einer Zulässigkeit des neuen Betriebs auszugehen, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 unterschreitet. (TA LÄRM) Jeder neue Betrieb müsste also den Nachweis führen, an den benachbarten schutzbedürftigen Gebäuden mit hohen Vorbelastungen die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 zu unterschreiten. Wenn dies bei einer Neuplanung direkt berücksichtigt wird und die Lage von Schallquellen ggf. in Verbindung mit Abschirmungen schalltechnisch optimiert wird, werden dennoch viele gewerbliche Nutzungen realisierbar sein. Die Verträglichkeit einer durch die Erweiterungsflächen hervorgerufenen Erhöhung der gewerblichen Lärmbelastung im Umfeld ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu bewerten. Dabei ist zu beachten, dass im Vergleich zum Bestand durch eine Realisierung der empfohlenen Lärmschutzmaßnahmen eine deutliche Entlastung der Nachbarschaft erreicht würde. P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 15

22 Zur Voreinschätzung der Realisierbarkeit neuer gewerblicher Nutzungen auf den zusätzlichen Gewerbeflächen wurden für die in Anlage 6 dargestellten Teilflächen GE 1 bis GE 3 jeweils typische flächenbezogene Schallemissionen angesetzt. Als Emissionsansätze wurden am 60 /m² und nachts 45 /m² (nach VBUI bzw. HAMBURG 2010) angenommen. Damit wurden sowohl einzeln für die 3 Teilflächen als auch insgesamt einschließlich der Vorbelastung nach Realisierung der Lärmschutzmaßnahmen am Autohaus die Beurteilungspegel in der Nachbarschaft ermittelt. Für die Gesamtbelastung des Gewerbelärms im Planfall können die Beurteilungspegel Anlage 7 entnommen werden. Aus den Ergebnissen ist zu erkennen, dass auch bei einer normalen gewerblichen Nutzung der zusätzlichen Flächen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm fast durchgängig eingehalten werden können. Leichte Überschreitungen ergeben sich an den Immissionsorten 13 und 14 um bis zu 0,4. Die aus den einzelnen Teilflächen hervorgerufenen Beurteilungspegel liegen an diesen Immissionsorten bei maximal 31,8 in der. Der Immissionsrichtwert von 45 für Mischgebiete wird somit um mehr als 6 unterschritten. Der Immissionsbeitrag der zusätzlichen Gewerbeflächen ist also jeweils für die Gesamtbelastung als nicht relevant anzusehen. Gewerbliche Nutzungen, die keine wesentlichen Geräusche in der zeit verursachen, sind demnach im Bereich des Plangebiets Auf der Kinzig trotz der hohen Lärmvorbelastung innerhalb der Vorgaben der TA Lärm realisierbar. 4. VERKEHRSLÄRM 4.1 Allgemeines Im Plangebiet können auch schutzbedürftige gewerbliche Nutzungen entstehen (z.b. Büros). Es war deshalb zu prüfen, ob die Verkehrslärmsituation mit diesen Nutzungen verträglich ist oder Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Verkehrslärmimmissionen entstehen vor allem durch die südlich angrenzende Schwarzwaldstraße (Landesstraße 131), die westlich verlaufende Bundesstraße 3 und die ebenfalls westlich gelegene Rheintalbahn. 4.2 Grundlagen Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dient die "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)", die mit dem "Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau" Nr. 8/1990 am vom Bundesminister für Verkehr eingeführt wurde. Der P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 16

23 Schienenverkehrslärm wird nach den Vorgaben der Schall 03, Ausgabe 1990 ermittelt. Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Beurteilungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel. Der Mittelungspegel ist nach DIN der zeitliche Mittelwert des A-Schallpegels. Er stellt eine Maßzahl dar, die die Lautstärke des gesamten Geräuschgeschehens während der Beurteilungszeit kennzeichnet und das zeitlich in seiner Stärke schwankende Geräusch in ein vergleichbares Dauergeräusch umrechnet ("energieäquivalenter Dauerschallpegel"). Die Lärmbelastung durch Straßen wird heute ausschließlich berechnet. Berechnungen sind genauer, transparenter und auch wirtschaftlicher als Schallpegelmessungen zu zufälligen Zeitpunkten. Messungen unterliegen Witterungseinflüssen und Verkehrsschwankungen und das Mikrofon unterscheidet nicht ohne weiteres zwischen Hund und Auto. Künftigen Straßenlärm kann man ohnehin nicht messen. (LfU Bayern 2003) Zudem sind Berechnungen der Lärmimmissionen besser nachzuvollziehen als Messungen. Nur in Ausnahmefällen werden z.b. zu Überprüfungszwecken Lärmmessungen durchgeführt. Neben den Orientierungswerten der DIN (vgl. Abschnitt 2.3) können zur Bewertung der ermittelten Immissionen auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrlärmschutzverordnung vom , geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom ) verwendet werden. Die 16. BImSchV gilt für den Bau oder die wesentliche Veränderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen. In Bauleitplanungen können die Immissionsgrenzwerte als zusätzlicher Beurteilungsmaßstab herangezogen werden. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Nutzungsart Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime Reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete Tab. 4-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 17

24 4.3 Emissionen Der Emissionspegel einer Straße ist abhängig von der Verkehrsbelastung auf den maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei sind die durchschnittliche Anzahl der Fahrzeuge pro 24 h (DTV-Wert) und der Anteil des LKW-Verkehrs sowohl für den als auch für die sowie die zugelassenen Geschwindigkeiten für PKW und LKW zu berücksichtigen. Hinzu kommen je nach Situation noch Zuschläge für die Straßenoberfläche und für Steigungsbereiche, wenn die Steigung gleich oder größer 5% ist. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Emissionspegel auf Änderungen der Verkehrsbelastungen relativ unsensibel reagieren. Eine Steigerung des täglichen Verkehrs um 10% bewirkt beispielsweise bei ansonsten gleichen Randbedingungen nur eine Steigerung der Emissionspegel um ca. 0,4. Die teilweise vereinfachenden Annahmen zu vorhandenen und künftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen bieten für die schalltechnische Beurteilung eine hinreichende Genauigkeit. Die Verkehrsmengen der Landes- und Bundesstraße stammen aus den Straßenverkehrszählungen des Landes Baden-Württemberg. Demnach ist von folgenden Verkehrsbelastungen bzw. Schallemissionen der angrenzenden Verkehrswege auszugehen: Straßenabschnitt DTV-Wert [KFZ/24h] Lkw-Anteil [%] Zul. Geschw. [km/h] Emissionspegel [] PKW LKW Schwarzwaldstraße (L 131) außerorts Schwarzwaldstraße (L 131) innerorts ,5 2, ,4 58, ,5 2, ,8 53,3 B ,6 56,8 Tab. 4-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel Die Emissionen des Schienenverkehrs wurden im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung für ein vorangegangenes Bebauungsplanverfahren bereits eingeholt (DB 2010). Nach Angaben der Deutschen Bahn AG vom ist für die Strecke 4000 zwischen Müllheim und Auggen von einem Emissionspegel von 76,9 am und 77,1 in der auszugehen. Diese Emissionspegel beziehen sich auf den Fahrplan 2009 und beinhalten bereits einen Zuschlag für Betonschwellen. An den Zugbelegungsdaten sind seit Datenerhebung keine wesentlichen Änderungen entstanden. P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 18

25 4.4 Immissionen Mit den aufgeführten Emissionen der umgebenden Verkehrswege wurden die Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet flächenhaft ermittelt. Die Ergebnisse sind in den Anlagen 8.1 () und 8.2 () dargestellt. Die Bewertung der Verkehrslärmbelastung erfolgt darin anhand der Orientierungswerte der DIN Schallschutz im Städtebau für Gewerbegebiete (65 am bzw. 55 in der ). Den Anlagen ist zu entnehmen, dass im Plangebiet die Orientierungswerte der DIN weitgehend eingehalten werden können. Die Verkehrslärmimmissionen liegen im Plangebiet tags zwischen 50 und 72 und nachts zwischen 45 und 63. Die höchsten Verkehrslärm-Immissionen sind im südwestlichen Bereich des Plangebiets zu erkennen, in dem keine Bebauung vorgesehen ist. In den Plänen kann auch abgelesen werden, ob die Schwelle der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) überschritten wird (vgl. Abschnitt 4.2). Dies ist nur in einem kleinen Bereich entlang der Schwarzwaldstraße vor allem im westlichen Teil des Plangebiets der Fall. Bei der ermittelten Lärmbelastung unterhalb der Grenzwerte der 16. BImSchV sind Festsetzungen zu Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich (nach HAMBURG 2010) Im Gewerbegebiet Auf der Kinzig werden nur in beschränktem Umfang schutzbedürftige Nutzungen entstehen. Es erscheint deshalb sinnvoll, nur im Einzelfall im Rahmen der Genehmigungsverfahren einen eventuell erforderlichen Lärmschutz für neue Gebäude im Plangebiet zu ermitteln. Dabei kann dann neben der Verkehrs- auch die Gewerbelärmsituation einschließlich der im Plangebiet entstandenen gewerblichen Anlagen besser berücksichtigt werden. P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 19

26 5. ZUSAMMENFASSUNG Im Bereich zwischen der Schwarzwaldstraße (L 131) und der Kinzigstraße in Müllheim sollen angrenzend an bestehende Betriebe weitere Flächen für gewerbliche Nutzungen vorbereitet werden. Dazu soll der Bebauungsplan Auf der Kinzig aufgestellt werden. Für das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans waren die gewerblichen Lärmeinwirkungen auf die bestehende Wohnbebauung südlich der L 131 sowie für das nördlich gelegene Kasernenareal zu untersuchen. Auf der Basis der Bestandssituation wurde geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine Verträglichkeit zusätzlicher Lärmimmissionen mit der Nachbarschaft erreicht werden kann. Die Beurteilung der bestehenden und sich künftig ansiedelnden Betriebe erfolgt nach den Vorgaben der TA Lärm, die zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung gewerblicher Anlagen herangezogen wird. Aus den Ergebnissen ist zu erkennen, dass sowohl an südlich angrenzenden Wohnhäusern als auch an Wohngebäuden im nördlich angrenzenden Kasernenareal bereits heute Lärmkonflikte bei einer Bewertung nach den Maßstäben der TA Lärm bestehen. Diese entstehen durch den Betrieb des Autohauses (z.b. Probeläufe im Rahmen der Wartung von Spezialmaschinen, andienung, Autotransporter, Notfallservice) Da somit bereits in der bestehenden Situation nach den Maßstäben der TA Lärm von Lärmkonflikten mit der Umgebung auszugehen ist, ist vor der Ausweisung von gewerblich genutzten Erweiterungsflächen ein ausreichender Lärmschutz für den Betrieb des Autohauses erforderlich. Im vorliegenden Fall werden dazu Maßnahmen zu einer räumlichen Verlagerung der maßgebenden Schallquellen und abschirmende Maßnahmen im direkten Umfeld der Schallquellen empfohlen. Dazu gehören insbesondere die Errichtung einer Lärmschutzanlage (Gebäude oder Wand) an der Südseite des Betriebshofs des Autohauses sowie eine abschirmende Wand für den verlagerten Andienbereich. Auch mit diesen Lärmschutzmaßnahmen werden die zulässigen Immissionsrichtwerte jedoch teilweise vollständig ausgeschöpft. Bereits geringe Zusatzbelastungen aus neuen Gewerbeflächen könnten damit zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte führen. Auch unter diesen Voraussetzungen ist eine Neuansiedlung gewerblicher Nutzungen nicht ausgeschlossen. Die schalltechnische Prüfung kann hierbei entsprechend der Regelung nach Nr der TA Lärm erfolgen. Demnach ist von einer Zulässigkeit des neuen Betriebs auszugehen, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 unterschreitet. (TA LÄRM) Zur Voreinschätzung der Realisierbarkeit neuer gewerblicher Nutzungen wurden mit typischen gewerblichen Schallemissionen unter Berücksichtigung der Vorbelastung die Immissionen im Umfeld erneut ermittelt. Aus den Ergebnissen ist zu erkennen, dass auch bei einer normalen gewerblichen Nutzung der zusätzlichen Flächen die Immissi- P:\612\ \ SU Kinzig Müllheim\500 Planung\580 Berichte\EB Co.doc Seite 20

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