Russland. Gesellschaftsformen und Gründung. Kapitalgesellschaften

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2 Russland Russland ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Das Handelsvolumen zwischen den beiden Ländern belief sich in den ersten acht Monaten des Jahres 2013 auf mehr als 36 Mrd. Euro. Der Umfang der deutschen Investitionen in Russland betrug in der ersten Jahreshälfte mehr als 15 Mio. Euro, davon entfielen mehr als 8 Mio. Euro auf Direktinvestitionen. Das Bruttoinlandsprodukt Russlands wuchs in 2013 zwar entgegen der Erwartungen nur um 1,4 Prozent laut der Prognosen im Dezember. Dennoch bleibt der russische Markt angesichts seiner Größe und des Entwicklungspotenzials für ausländische Investoren lukrativ. Das Land verbessert stetig die Investitions- und rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten. Bürokratieabbau und Korruptionsbekämpfung werden vorangetrieben. So kletterte Russland im Doing Business Report 2014 der Weltbank in nur einem Jahr um 19 Plätze auf Rang 92 von insgesamt 189 und führt damit die BRIC-Staaten an. Dazu ist die politische Situation in Russland stabil. Dies schafft insgesamt einen positiven Ausblick für ausländische Investoren. Mehr als deutsche Unternehmen sind bereits in Russland über Repräsentanzen, Tochtergesellschaften oder eigene Niederlassungen tätig. Gesellschaftsformen und Gründung Das russische Gesellschaftsrecht ist mit dem deutschen Gesellschaftsrecht vergleichbar. Es existiert eine Bandbreite an Gesellschaftsformen, die den deutschen Gesellschaftsformen weitgehend ähnlich sind. Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) Die meisten Investoren bevorzugen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO), die der deutschen GmbH sehr ähnelt. Sie kann als solche Rechte an Immobilien erwerben und übertragen, klagen und verklagt werden. Eine persönliche Haftung der Anteilseigner besteht nur, soweit die von ihnen gehaltenen Anteile nicht vollständig einbezahlt sind und ist auf den ausstehenden Betrag begrenzt. Zur Gründung einer OOO ist die Entscheidung der Gesellschafter über die Gründung der Gesellschaft und die Satzung erforderlich. Die Registrierung der Gründung erfolgt durch Steuerbehörden, die für die Führung des Registers der juristischen Personen (Handelsregister) und für die Erteilung der Steuernummer zuständig sind. Zur Registrierung einer OOO, die durch eine oder mehrere ausländische Gesellschaften gegründet wurde, ist die Vorlage eines apostillierten Handelsregisterauszuges über die Gründer erforderlich. Die Gesellschaft handelt als juristische Person durch ihre Organe dem Geschäftsführer und der Gesellschafterversammlung. Das 257

3 Mindestkapital beträgt Rubel (ca. 230 Euro). Um die Vorteile des deutsch-russischen Doppelbesteuerungsabkommens nutzen zu können, empfiehlt sich ein Stammkapital von Rubel. Aktiengesellschaften Das russische Recht kennt 2 Formen von Aktiengesellschaften die offene Aktiengesellschaft (OAO) und die geschlossene Aktiengesellschaft (ZAO). Die geschlossene Aktiengesellschaft ist vergleichbar mit einer kleinen deutschen AG. Die offene Aktiengesellschaft ist wie ein großes Investitionsvorhaben konzipiert. Diese Form ist empfehlenswert, wenn ein Börsengang geplant ist. Bei geschlossenen Aktiengesellschaften ist die Zahl der Aktionäre auf höchstens 50 beschränkt. Das Stammkapital einer geschlossenen Aktiengesellschaft darf den Betrag von ca Rubel (ca Euro) nicht unterschreiten, bei einer offenen Aktiengesellschaft liegt der Mindestbetrag bei Rubel (umgerechnet ca Euro). Die Aktionäre einer geschlossen Aktiengesellschaft haben das Vorzugsrecht bei Erwerb von Aktien, die von anderen Aktionären verkauft werden. Wirtschaftspartnerschaft Seit einem Jahr existiert eine weitere Form von Kapitalgesellschaften, die Wirtschaftspartnerschaftsgesellschaft (WP). Nach Ansicht des Gesetzgebers ist diese Form besonders geeignet für Joint Ventures zwischen russischen und ausländischen Investoren. Die rechtliche Basis orientiert sich an den Regelungen der amerikanischen Limited Liability Company bzw. der britischen Limited Liability Partnership sowie der deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die Übernahme dieser Regelungen soll diejenige Flexibilität ermöglichen, die internationale Investoren erwarten. Die Gesellschafter der WP sind berechtigt, bei der Verwaltung der WP mitzuwirken. Es gibt kein gesetzlich bestimmtes Mindeststammkapital. Die Gesellschafter sind frei bei der Bestimmung der Fristen, der Höhe und der Art der Einlagen. Personengesellschaften Personengesellschaften sind rechtlich vorgesehen, die praktische Bedeutung dieser Formen ist aber sehr gering. Sie entsprechen im Wesentlichen den deutschen Formen der Offenen Handelsgesellschaft (zu russisch Partnerschaft ) und der Kommanditgesellschaft. Liquidation einer Gesellschaft Die Gesellschaften werden durch Ablauf einer vorab vertraglich festgelegten Dauer, durch die Feststellung der Insolvenz oder durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss aufgelöst. 258

4 Ferner kann die Auflösung einer Gesellschaft angeordnet werden, wenn innerhalb eines Jahres keine Steuererklärungen eingereicht wurden. Vor der Liquidation findet eine obligatorische Steuer- und Sozialversicherungsprüfung statt. Der Liquidationsprozess kann je nach Sitz der Gesellschaft 10 bis 16 Monate dauern. Arbeitsrecht und Kündigungsschutz Die Ähnlichkeit zwischen dem russischen und dem deutschen Arbeitsrecht beschränkt sich auf einige grundlegende Strukturen. Das russische Arbeitsrecht ist formalistisch geprägt. Rechtshistorisch ist der Arbeitnehmerschutz sehr stark. Ausländer dürfen in Russland bei Besitz entsprechender Aufenthaltstitel und Erlaubnisse beschäftigt werden. Wird der Ausländer als ein sogenannter hochqualifizierter Spezialist beschäftigt, gestaltet sich das Verfahren zur Erhaltung der Arbeitserlaubnis am einfachsten. Als hochqualifizierter Spezialist gilt, wer ein Einkommen über 2 Mio. Rubel pro Jahr bezieht. Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche bzw. acht Stunden pro Arbeitstag bei einer fünftägigen Arbeitswoche. Überstunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitnehmers möglich, die nicht vorab, etwa im Arbeitsvertrag, erteilt werden kann. Der Lohn ist zweimal monatlich in Rubel auszuzahlen. Der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub beträgt 28 Kalendertage. Mindestens ein Teil des Urlaubs muss durchgehend 14 Kalendertage dauern. Die Probezeit darf höchsten drei, bei leitenden Angestellten und der Geschäftsleitung höchstens 6 Monate betragen. Im Unterschied zum deutschen Recht hat der Arbeitgeber die Kündigungsgründe bei einer Kündigung in der Probezeit darzulegen. Daher empfiehlt es sich, die Probezeitregelungen, insbesondere bei leitenden Angestellten, gut zu durchdenken. Der Kündigungsschutz erstreckt sich auch auf leitende Angestellte und die Geschäftsleitung. Die Arbeitgeberkündigung in der Form wie man sie in Deutschland kennt, ist in Russland eher selten. In formeller Hinsicht stellt das russische Recht erhebliche Anforderungen an die Arbeitgeberkündigung. Bereits kleine Fehler im Kündigungsverfahren führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der Kündigung. Arbeitgeber sind daher gezwungen, eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung anzustreben. Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung der Kapitalgesellschaften erfolgt in der Regel durch den Generaldirektor. Der Generaldirektor ist ein Einzelorgan der Geschäftsleitung. Er vertritt die Gesellschaft allein und ohne Vollmacht nach außen, leitet Geschäfte und erlässt Anweisungen, die für alle Russland 259

5 Mitarbeiter verbindlich sind. Der Generaldirektor hat die Gesellschaft von Gesetzes wegen nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. Alle von ihm verursachten Schäden hat er der Gesellschaft zu ersetzen. Die Vertretungsmacht des Generaldirektors kann durch die Satzung der Gesellschaft und / oder durch den Anstellungsvertrag beschränkt werden. Geschäftspartner sind verpflichtet, die Satzung der Gesellschaft, die Steuernummer- und die Registrierungsurkunde der Gesellschaft beim erstmaligen Abschluss von Geschäften zur Kenntnis zu nehmen. In der Praxis kommen dieser Pflicht nur wenige nach. Erfahrungsgemäß vernachlässigen viele deutsche Unternehmen die Tätigkeit des Generaldirektors wirksam zu kontrollieren. Eine der typischen Folgen dieser Vernachlässigung ist die Veruntreuung des Vermögens des russischen Tochterunternehmens. Dies erfolgt häufig durch das Eingehen von fiktiven Verbindlichkeiten gegenüber Briefkastenfirmen. Einige deutsche Unternehmen versuchen, ihrem Misstrauen gegenüber den russischen Generaldirektoren Abhilfe zu schaffen, indem sie die Befugnisse des Generaldirektors in der Satzung und / oder im Arbeitsvertrag in hohem Maße einschränken. Diese Einschränkung kann allerdings die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft stark beeinträchtigen: Beispielsweise bei Ausschreibungen von durch den Staat beherrschten Betrieben wird der künftige Geschäftspartner nicht auf die nach der Satzung erforderliche Zustimmung der Gesellschafter warten wollen, er wird die Gesellschaft einfach nicht als Teilnehmer an der Ausschreibung zulassen. Auch kennt das russische Recht das in Deutschland gängige Vier-Augen-Prinzip nicht. Eine Bestellung von mehreren Personen als Geschäftsführer und die Erteilung einer Prokura sind nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein ausbalanciertes System von Befugnissen und Kontrollmechanismen für das russische Unternehmen zwingend erforderlich. Im russischen Recht genießt der Generaldirektor die Stellung eines Arbeitnehmers, daher gilt für ihn der Kündigungsschutz. Die Kündigung ist zwar aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses jederzeit möglich, aber mit der Auszahlung einer Abfindung in Höhe von mindestens drei Monatsgehältern verbunden. Die Trennung zwischen der gesellschaftsrechtlichen Stellung des Generaldirektors und seinem Schutz als Arbeitnehmer ist in Russland nicht klar gezogen. Der Schutz des Generaldirektors als Arbeitnehmer führt dazu, dass er im Falle einer unwirksamen Kündigung auch seine gesellschaftsrechtliche Stellung wiedererlangen kann. Dies könnte aber für das Unternehmen fatale Folgen haben. Aus diesem Grunde sollte die Kündigung eines Generaldirektors im Vorfeld wohl geplant und achtsam umgesetzt werden. 260

6 Devisenrecht Das russische Devisenkontrollrecht ist sehr streng und formal. Die Kontrollfunktionen nehmen die Zentralbank der Russischen Föderation und die Banken, bei denen Konten unterhalten werden, wahr. Zahlungen zwischen Residenten in Russland in Fremdwährungen sind verboten. Jedoch dürfen juristische und natürliche Personen die Fremdwährung uneingeschränkt erwerben. Um der eigenen Haftung gegenüber der Zentralbank vorzubeugen, stellen die Banken oft überhöhte und manchmal unrechtmäßige Anforderungen an die Ausgestaltung der Rechtsbeziehung zwischen dem Residenten, der das Konto bei der Bank unterhält, und seinem ausländischen Geschäftspartner. Die Banken missachten häufig, dass der Vertrag einem anderen Recht unterstellt ist, und fordern die Erfüllung der Formalitäten, die das russische Vertragsrecht für russische Verträge vorsieht. Bei Devisenkontrollen muss man einen langen Atem haben und davon ausgehen, dass jeder Fall ein Einzelfall ist. Berufszugang, Erlaubnisse zu bestimmten Arten unternehmerischer Betätigung Der Zugang zu einigen Arten unternehmerischer Betätigungen ist nur bei Vorhandensein bestimmter Erlaubnisse möglich. Hierzu zählen beispielsweise Tätigkeiten im Bank- und Versicherungswesen und in der Telekommunikation. Die Voraussetzungen zum Zugang zu diesen Betätigungsfeldern sind entweder in dem Gesetz über Erlaubnisse zu bestimmten unternehmerischen Betätigungsarten oder in fachspezifischen Gesetzen, wie dem Gesetz über das Versicherungswesen, geregelt. Der Zugang zu einigen Betätigungsfeldern ist nur bei Mitgliedschaft in einer Selbstverwaltungskörperschaft (einer Art Berufskammer) möglich. Dies trifft beispielsweise für die Bauwirtschaft zu. Schutz geistigen Eigentums In Russland wird auf den Schutz geistigen Eigentums zunehmend Wert gelegt. Die Regelungen über geistiges Eigentum und dessen Schutz sind kodifiziert und entsprechen im Wesentlichen den in Deutschland bestehenden Standards, da Russland Mitglied des internationalen Übereinkommens auf dem Gebiet geistigen Eigentums und gewerblichen Rechtsschutzes ist. Wirtschaftsprüfung Der Abschluss des Vertrages mit dem Wirtschafsprüfer und je nach Rechtsform der zu prüfenden Gesellschaft auch die Höhe seines Honorars muss durch die Gesellschafter / Aktionäre genehmigt werden. Russland 261

7 Der Wirtschafsprüfer kann auch für mehrere Jahre bestellt werden. Die Höhe des Wirtschaftsprüferhonorars ist nicht gesetzlich geregelt. Die Jahresabschlussprüfung ist obligatorisch bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen, insbesondere für Unternehmen / Körperschaften mit einem Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr von über 400 Mio. Rubel oder einer Bilanzsumme am vorangegangenen Bilanzstichtag von über 60 Mio. Rubel. Die Überschreitung einer der beiden Größenmerkmale in einem Jahr reicht folglich aus, um für das darauf folgende Geschäftsjahr nicht für das Jahr der Überschreitung dann die Prüfungspflicht auszulösen. Ebenso gilt die Prüfungspflicht ggf. größenunabhängig für bestimmte Rechtsformen, beispielsweise für offene Aktiengesellschaften, Banken und sonstige Kreditorganisationen, Versicherungsgesellschaften oder Börsen. Einkommensteuer Der Einkommensteuersatz beträgt 13 Prozent für Residenten und Personen, die sich länger als 183 Tage pro Jahr in Russland aufhalten. Für Nichtresidenten gilt ein Steuersatz von 30 Prozent. Hochqualifizierte Spezialisten werden von Anfang an wie Residenten behandelt. Umsatzsteuer Das Umsatzsteuerrecht in Russland ist mit dem deutschen in etwa vergleichbar. Der Umsatzsteuersatz beträgt 18 Prozent. Für einige Lebensmittel und Kinderware gilt ein Steuersatz von 10 Prozent. Beim Export von Waren gilt der Umsatzsteuersatz von null Prozent. Der Exporteur hat aber erhöhte Nachweis- und Dokumentationspflichten für diesen Satz gegenüber der Steuerbehörde. Die Umsatzsteuererklärung ist vierteljährlich bis zum 20. des Folgemonats nach dem Quartalsende abzugeben. Gewinnsteuer Die Gewinnsteuer, die mit der Körperschaftsteuer in Deutschland etwa vergleichbar ist, wird mit einem einheitlichen Satz von 20 Prozent auf den Gewinn des Unternehmens berechnet. Vermögensteuer Eine russische Besonderheit stellt die Vermögensteuer dar. Diese Steuer ist von Gesellschaften zu entrichten, in deren Besitz sich Immobilien und / oder vor dem 1. Januar 2013 erworbene Mobilien befinden. Die Höhe des Steuersatzes wird auf regionaler Ebene von den Subjekten der Russischen Föderation (vergleichbar mit den deutschen Bundesländern) bestimmt. Der maximale Steuersatz beträgt dabei 2,2 Prozent vom Jahresdurchschnittswert der Vermögensmaße des Unternehmens. Die Steuer ist vierteljährlich zu entrichten. 262

8 Recht Sachverhalt: Angesichts der strukturellen Schwierigkeiten in Russland entschied sich die deutsche R-Gruppe im Jahr 2006 das Unternehmen ihres besten Händlers, die S-W. Bau OOO, zu erwerben, um den Verkauf ihrer in Deutschland hergestellten Waren sicherzustellen. Der frühere Generaldirektor und alleinige Gesellschafter der S-W. Bau OOO wird zum Generaldirektor der erworbenen Gesellschaft bestellt. Auf eine umfassende Due Diligence wurde verzichtet. Die Hauptbuchhalterin und alle anderen leitenden Angestellten (Direktor Lager und Logistik, Verkaufsleiter, Finanzdirektor) blieben in ihren Positionen oder wurden vom Generaldirektor selbst ausgesucht. Auch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen wurde auf Empfehlung des Generaldirektors bestellt. Das so neueingerichtete Unternehmen wies zwar eine regelmäßige Umsatzsteigerung aus, die Gewinnspanne ging aber beständig nach unten. Der Generaldirektor erklärte die Situation mit den Besonderheiten des Geschäftslebens in Russland Bestechungsgelder, Korruption, Diebstähle. Das Controlling beschränkte sich auf die Analyse der von der russischen Buchhaltung in Excel-Tabellen bereitgestellten Informationen. Bei den von Rödl & Partner in Auftrag gegebenen Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Generaldirektor systematisch durch fiktive Verträge / Rechnungen, durch an Dienstleister gezahlte überhöhte Preise sowie durch Verkauf von Vermögen der Gesellschaft zu sehr niedrigen Preisen der Gesellschaft einen erheblichen Vermögensschaden zugefügt hat. Russland 263

9 Was kann man jetzt tun? Soweit wirtschaftlich von Belang, können die Geschäfte der Gesellschaft angefochten werden. Darüber hinaus sollte eine Strafanzeige gegen den Generaldirektor erstattet werden. Unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Obersten Wirtschaftsgerichtshofs kann von dem Generaldirektor ein Schadensersatz gefordert werden. Was hätte man von Beginn an anders machen sollen? Mit einer Reihe von Maßnahmen hätte man der Situation vorbeugen können. Darunter eine im Vorfeld durchgeführte umfassende Due Diligence zur Offenlegung der Verhältnisse in der Gesellschaft. Des Weiteren wäre der Austausch des alten Kollektivs, das dem Generaldirektor gegenüber sehr loyal eingestellt war, ratsam gewesen. Insbesondere die weitere Beschäftigung der Hauptbuchhalterin stellte sich als Fehler heraus. Die Muttergesellschaft sollte sich intensiver an der Auswahl und Einstellung von Mitarbeitern beteiligen. Auch hätte eine stärkere Integration der Gesellschaft in die Unternehmensstruktur und eine kontinuierliche, professionelle Analyse der Geschäftsprozesse vor Ort erfolgen müssen. Gerade zu Beginn empfiehlt sich eine hohe Kontrolldichte. Anstelle sich auf die Aussage zu verlassen, in Russland würde nichts ohne Bestechungsgeld laufen, raten die Experten von Rödl & Partner zu einem individuell ausgearbeiteten Compliance-System für die russische Gesellschaft und dessen strenger Implementierung. Wirtschaftsprüfung Sachverhalt: Ein Unternehmen aus Deutschland gründete eine Tochtergesellschaft in Form einer OOO in Russland mit dem Gesellschaftszweck, Apparaturen an Endkunden in Russland zu vertreiben. Dabei wird ein bestimmter Einkaufspreis von der Muttergesellschaft in Deutschland vorgegeben, die Tochtergesellschaft entscheidet jedoch nach eigenem Ermessen über die Höhe des Verkaufspreises. Aufgrund von Rabattaktionen oder Lagerräumungen in Deutschland können zum Teil Waren auch günstiger bezogen werden. Grundsätzlich ergibt sich der Verkaufspreis anhand der üblichen Preislisten oder wird aufgrund von Werbe- oder Kundenbindungsmaßnahmen übergreifend gesenkt und entsprechend vertraglich vereinbart. Im Rahmen unserer Prüfungen stellten wir ein deutlich vom Normalfall abweichendes Verkaufsgeschäft fest. Die in Deutschland günstig eingekauften Waren wurden zwar mit einem kleinen Aufschlag, aber wesentlich günstiger als auf den Preislisten an nur einen Kunden weiterveräußert. Die einseitige Begünstigung dieses Kunden war weder objektiv nachvollziehbar, noch 264

10 wurde sie im Rahmen unserer Prüfung erläutert. Zur Vermeidung steuerlicher Sanktionen erfolgte durch die OOO eine fiktive Gewinn- und Umsatzbesteuerung in Höhe der Marge zwischen dem tatsächlichen Verkaufspreis und dem Verkaufspreis laut Preislisten. Diese fiktive Nachversteuerung führte allerdings zu einem Verlustgeschäft. Aus Sicht der Rechnungslegung gab es zunächst jedoch nichts zu beanstanden, trotzdem beauftragte uns der Kunde, die Hintergründe des ungewöhnlichen Geschäftsvorfalls genauer zu untersuchen. Was kann man jetzt tun? Die Unternehmensdaten des Kunden ließen keine Rückschlüsse auf Geschäfte unter nahestehenden Personen / Unternehmen zu. Trotzdem sollte eine plausible Erklärung für diesen ungewöhnlichen Geschäftsvorfall gefunden werden. Nach der Überprüfung der Gesellschafter des begünstigten Kunden, des Geschäftsführers sowie der leitenden Angestellten sind den Prüfern von Rödl & Partner Aktivitäten der leitenden Angestellten und Verbindungen im weiteren gesellschaftlichen Umfeld des begünstigen Kunden aufgefallen, wodurch auch Fragen der Compliance-Einhaltung aufgeworfen wurden. Im konkreten Fall hielten sowohl leitende Angestellte als auch der Geschäftsführer der einseitig begünstigten Gesellschaft Gesellschaftsanteile an einer gemeinsamen OOO. Auf Nachfragen bei der Muttergesellschaft konnte dem Generaldirektor sowie dem CFO kein rechtswidriges Verhalten vorgeworfen werden, da sie die Verkaufspreise selbst festlegen konnten, die Rechnungslegung zutreffend erfolgte und selbst Beteiligungen an einem Wettbewerber arbeitsvertraglich nicht untersagt waren. Die Muttergesellschaft musste nun die Entscheidung treffen, die Abberufung der leitenden Angestellten vorzunehmen und damit die bereits bestehenden Geschäftskontakte zu gefährden und einen Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität befürchten zu müssen. Oder so wie bisher mit dem Verlustgeschäft fortzufahren. Was hätte man von Beginn an anders machen sollen? Angesichts der im Gesetz verankerten Handlungsspielräume des Generaldirektors ist eine genaue Festlegung seiner Befugnisse im Arbeitsvertrag von zentraler Bedeutung, um Missbrauch und Non-Compliance vorzubeugen. Im konkreten Fall könnte dies durch eine Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag eingeschränkt werden, in der jegliche Form von Wettbewerb bzw. Kooperation mit Kunden untersagt wird. Im Fall der Zuwiderhandlung sollten verbindliche Sanktionen vorgesehen bzw. ein solches Zuwiderhandeln als Kündigungsgrund benannt werden. Ebenfalls ist es möglich, eine Verpflichtungserklärung zu vereinbaren, bei der Beteiligungen an anderen Gesellschaften von mehr als 5 Prozent oder weitere Betätigungen als Arbeitnehmer dem Mutterunternehmen offenzulegen sind. Russland 265

11 Steuern Sachverhalt: Ein in Österreich ansässiges Unternehmen lieferte eine Anlage im Wert von 90 Mio. Euro nach Sibirien. Dabei fand keine vertragliche Preisaufteilung zwischen den Lieferanteilen und den lokalen Leistungsanteilen (Supervision, Beratung und Service) statt. Die seitens des Anlagekäufers abgeführten Zollabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer bezogen sich ebenfalls auf die Gesamtsumme, ohne dass dabei zwischen den einzelnen Leistungselementen differenziert wurde. Zudem wurde nicht berücksichtigt, dass unter anderem die Durchführung von bestimmten Leistungen nach den Bestimmungen des russischen Steuergesetzbuchs einer steuerlichen Registrierungspflicht unterliegen sowie zur Begründung einer Betriebsstätte führen können, die in der Russischen Föderation beschränkt gewinnsteuerpflichtig ist. Das Unternehmen hatte sich weder steuerlich registriert noch wurden Gewinnsteuer- oder Umsatzsteuererklärungen abgegeben. Darüber hinaus wurden für die lokalen Leistungen teilweise russische Subunternehmer eingesetzt, für die russische Umsatzsteuer gezahlt, aber kein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde. Die Steuerbehörde setzte für den Vertragspartner des Unternehmens (hier galt mangels steuerlicher Registrierung das Reverse-charge-Verfahren) nunmehr Umsatzsteuer für die lokalen Leistungsanteile an, die dieser auf das österreichische Unternehmen umlegen wollte und nahm bei Letzterem die Begründung einer Betriebsstätte an, wobei Gewinnsteuer für die vor Ort erbrachten Leistungen nachberechnet wurde. Grundlage der Nachbesteuerung war mangels transparenter Vertragsgestaltung eine Schätzung. Zudem legte die Steuerbehörde Strafen und Zinsen fest. Was kann man jetzt tun? Bei der Prüfung des Vorgangs wurde von Rödl & Partner zunächst die steuerliche Bewertung durchgeführt. Aufgrund der intransparenten Vertragsgestaltung stand der Steuerbehörde ein besonders weiter Beurteilungsspielraum zu. Durch die Schaffung einer entsprechenden Dokumentationslage ist es gelungen, die einzelnen Leistungen zu trennen und steuerlich unterschiedlich zu behandeln, was zur Verringerung der steuerlichen Bemessungsgrundlage geführt hat. Dem Unternehmen ist jedoch trotzdem ein Schaden in Millionenhöhe entstanden, da Gewinnsteuer abgeführt werden musste und zudem Zinsen und Strafen aufgrund der Nichtdeklarierung angefallen sind. Der damit verbundene zeitliche und finanzielle Aufwand hätte jedoch bereits mit einfachen Mitteln vermieden werden können. 266

12 Was hätte man von Beginn an anders machen sollen? Von besonderer Relevanz bei der Durchführung von grenzüberschreitenden Lieferungen mit lokalen (russischen) Leistungsanteilen ist, bei der Vertragsgestaltung stets auf eine klare Abgrenzung der einzelnen Leistungselemente (Lieferung und lokale Leistung) zu achten. Eine transparente Vertragslage und eine detaillierte Darstellung der einzelnen Leistungen ermöglicht zudem eine bessere Einschätzung des Betriebsstätten-Risikos. Beachtung finden muss ferner die steuerliche Registrierungspflicht für ausländische Unternehmen, die auf dem Territorium der Russischen Föderation tätig sind. Wird die Registrierungspflicht nicht beachtet, muss ebenfalls mit Strafen gerechnet werden. Daneben sollte der Umfang der eingesetzten Subunternehmer eingeschätzt werden, da der damit zusammenhängende mögliche Vorsteuerabzug fallweise einen erheblichen Umfang erreichen kann, dessen Geltendmachung jedoch unter anderem an die steuerliche Registrierung in der Russischen Föderation geknüpft ist. Russland 267

13 Recht Bürgschaft Sachverhalt: Ein erfolgreiches Unternehmen aus Deutschland möchte seiner neuen Tochtergesellschaft auf dem russischen Markt zu einer Vielzahl von Aufträgen verhelfen. Um dies zu erreichen, erklärt es sich bereit, für die Tochtergesellschaft bei potenziellen Aufträgen mit russischen Kunden zu bürgen. Die Gestaltung der Bürgschaftsverträge überlässt sie der russischen Tochtergesellschaft vor Ort. Allerdings verwendet diese um Zeit zu sparen Standardverträge aus dem Internet. Als eines Tages das Tochterunternehmen nicht zahlt, wendet sich der Geschäftspartner direkt an die Muttergesellschaft und fordert diese zur Zahlung der ausstehenden Forderungen auf. Allerdings ist diese der Auffassung, dass die Zahlungsverpflichtung ihrerseits erst entsteht, wenn ihre Tochtergesellschaft über keine Liquidität mehr verfügt. Was kann man jetzt tun? Anders als das deutsche Recht kennt das russische Recht die Einrede der Vorausklage bei Bürgschaftsverträgen nicht. Im russischen Recht haftet der Bürge daher grundsätzlich solidarisch mit dem Hauptschuldner. Danach kann der Gläubiger im Sicherungsfall sowohl vom Schuldner als auch vom Bürgen selbst die Erfüllung seiner Verbindlichkeit verlangen. Die Parteien können von der solidarischen Haftung abweichen und eine subsidiäre Haftung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger vereinbaren, was der Einrede der Vorausklage entspricht. Im konkreten Fall konnten die Experten von Rödl & Partner den Vertrag erfolgreich anfechten, da er beide Vereinbarungen enthielt. Was hätte man von Anfang an anders machen sollen? Auf der vertraglichen Ebene besteht die Option, eine Rechtswahl durchzuführen, die den Interessen der Parteien am besten entspricht. Insbesondere das Bürgschaftsrecht ähnelt sich in beiden Rechtsordnungen sehr, allerdings wird von verschiedenen Standpunkten ausgegangen. Das russische Recht sieht seinen Schwerpunkt im Gläubigerschutz. Demgegenüber schützt das deutsche Recht den Bürgen. Bei Kenntnis der Rechtslage ist es möglich, unabhängig der Rechtswahl, Verträge so individuell zu gestalten, dass damit den Interessen aller Beteiligter entsprochen wird. Die Experten von Rödl & Partner raten daher dazu, sich bei internationalen Sicherungsgeschäften professionellen Rat zu holen. 268

14 Recht Eigentumsvorbehalt Sachverhalt: Ein deutsches Unternehmen, das hochwertige Ölfilter für Lkws herstellt, schließt mit einem russischen Spediteur, der verstärkt in der sibirischen Stadt Novosibirsk tätig ist, einen langfristigen Liefervertrag ab. Die Parteien einigten sich dabei auf die Anwendung des deutschen Rechts und einen Gerichtsstand in Novosibirsk. Zusätzlich enthielt der Vertrag einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung zugunsten des deutschen Unternehmens. Die Geschäftsbeziehung läuft jahrelang problemlos. Aufgrund eines sehr strengen Winters sind mehrere Fahrzeuge infolge versagender Ölfilter nicht mehr einsatzfähig. Der Spediteur verweigert daraufhin die Zahlung. Demgegenüber beruft sich das deutsche Unternehmen auf seinen Eigentumsvorbehalt und fordert nun die Herausgabe seiner Ölfilter. Dies wird jedoch seitens des Käufers mit der Aussage verweigert, dass der Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht in Russland nicht greift. Was kann man jetzt tun? Leider hat der Käufer mit seiner Behauptung nicht ganz Unrecht. Auch wenn im russischen Recht der Eigentumsvorbehalt vorgesehen ist, kann dieser nur selten nach ausländischem Recht wirksam einbezogen werden. Es ist daher fraglich, ob ein russisches Gericht dem Eigentumsvorbehalt zustimmen würde. Die Experten von Rödl & Partner rieten daher dazu, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag direkt geltend zu machen. Im Folgenden ist es ihnen gelungen, mit den vorliegenden Dokumenten die Feststellung des Kaufpreisanspruches bei dem zuständigen Gericht zu erwirken und durchzusetzen. Was hätte man von Beginn an anders machen sollen? Im Vorfeld sollte man sich über die Wirksamkeit von deutschen Sicherungsrechten im Ausland informieren. Leider sind nicht alle Rechte auch im Ausland durchsetzbar. Allerdings gibt es immer mehrere Möglichkeiten, seine Ansprüche zu sichern. Im konkreten Fall könnte eine Bürgschaft durch eine deutsche oder russische Bank das Risiko minimieren. Ebenso könnte ein Eigentumsvorbehalt nach russischem Recht vereinbart werden; hierbei sollte man jedoch fachmännische Hilfe in Anspruch nehmen, damit auch eine wirksame Formulierung einer entsprechenden Vertragsklausel gelingt. Russland 269

15 Recht Gerichtsstand Sachverhalt: Ein deutscher Unternehmer stellt Eisenwaren für den Großhandel her und möchte nun auch gerne auf dem russischen Markt verschiedene Abnehmer beliefern. Er steht jedoch den russischen Gerichten sehr skeptisch gegenüber. Entsprechend möchte er die Zuständigkeit deutscher Gerichte für seine Verträge mit Auslandsbezug durchsetzen. Deshalb ändert er seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur geringfügig ab und erklärt den deutschen Gerichtsstand für zuständig. Was kann man jetzt tun? Insbesondere bei grenzüberschreitenden Beziehungen gibt es formelle und prozessuale Tücken, die es zu vermeiden gilt. Zwischen Deutschland und Russland ist kein entsprechendes Abkommen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Urteile geschlossen worden. Mit der Folge, dass deutsche Gerichtsurteile in Russland grundsätzlich nicht vollstreckt werden können. Im konkreten Fall wäre der deutsche Gerichtsstand für den deutschen Unternehmer sogar hinderlich, da einerseits Urteile gegen ihn vollstreckt werden könnten, er dagegen Urteile aus Deutschland in Russland nicht durchsetzen kann. Er könnte lediglich auf deutsches Vermögen des Unternehmens zugreifen, was aber selten vorhanden ist. Für den deutschen Unternehmer wäre in diesem Fall ein russischer Gerichtsstand daher die bessere Wahl. Was hätte man von Beginn an anders machen sollen? Generell bietet es sich an, eine Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufzunehmen. Der Vorteil einer solchen Wahl ist, dass die Urteile eines Schiedsgerichts international vollstreckbar sind, wenn diese von Ländern, die das sogenannte New Yorker Übereinkommen unterzeichnet haben, anerkannt werden. Deutschland und Russland sind beide Mitglieder dieses Übereinkommens. Zur Wirksamkeit der Schiedsgerichtsklausel sollte jedoch das Gericht eindeutig benannt werden. Diese Gerichtsart bietet zudem die Möglichkeit, den Ablauf und die Gestaltung eines solchen Verfahrens selbst zu bestimmten. Dies entspricht der gängigen Praxis und dient dem Interessenausgleich beider Parteien. 270

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