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1 ooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Ferialjob und Pflichtpraktikum

2 Dr. Josef Moser, MBA AK-DIREKTOR Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT Endlich Ferien die schönste Zeit im Schul- oder Studienjahr! Neben Erholen steht aber bei dir auch ein Ferialjob oder ein Pflichtpraktikum auf dem Programm? Dann ist es gut, wenn du weißt, welche Rechte du dabei hast. Wie schaut s zum Beispiel mit Bezahlung und Arbeitszeit aus? Die wichtigsten Infos und Tipps findest du in dieser Broschüre. Und falls es beim Job oder Praktikum zu Problemen kommen sollte oder du Fragen hast, ist die Arbeiterkammer gerne für dich da natürlich kostenlos. Wir wünschen dir schöne Ferien und alles Gute bei deinem Sommerjob! Harald Kalcher CHEFREDAKTEUR OÖ-KRONE Diese Broschüre der Arbeiterkammer soll jungen Menschen bei ihren ersten Erfahrungen in der Berufswelt unangenehme Überraschungen ersparen. Als Medienpartner der AK trägt die OÖ-Krone gerne dazu bei, aus Ferialpraktikanten von heute motivierte Mitarbeiter von morgen zu machen. 2

3 DEINE RECHTE BEIM FERIALJOB Du hast die gleichen Rechte wie alle Arbeitnehmer/- innen Auch für deinen Ferialjob gelten die Bestimmungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht wie für alle anderen Menschen auch, die das ganze Jahr über arbeiten gehen. Dazu gehört auch der Kollektivvertrag, der vor allem regelt, wie viel dir die Firma für deinen Job mindestens zahlen muss. Voraussetzungen für einen Ferialjob Voraussetzung dafür, dass du in den Ferien arbeiten gehen darfst, sind zwei Dinge: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht (neun Schuljahre) erfüllt haben. Vereinbarung des Arbeitsverhältnisses Wenn du einen Ferialjob machst, gehst du ein ganz normales (befristetes) Arbeitsverhältnis ein. Dauer des Ferialjobs, Bezahlung, Arbeitszeiten und Art der Tätigkeiten sollten unbedingt vor dem ersten Arbeitstag vereinbart werden am besten schriftlich. 3

4 Dienstzettel Wenn dein Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert, muss dir die Firma einen sogenannten Dienstzettel ausstellen, in dem neben Dauer, Tätigkeit und Entlohnung gegebenenfalls auch Kost und Quartier festgehalten sein müssen. Auch bei kürzeren Arbeitsverhältnissen raten wir, dass du dir alle Vereinbarungen mit der Firma schriftlich geben lässt. Anmeldung bei der Krankenkassa Die Firma oder Organisation, bei der du arbeitest, muss dich ab dem ersten Arbeitstag bis zum Ende des Ferialjobs bei der Gebietskrankenkasse anmelden. Das ist wichtig, denn so bekommst du zum Beispiel Krankengeld, falls du krank wirst oder einen Unfall hast. Außerdem erwirbst du Versicherungszeit für die Pensionsversicherung und Beitragsmonate, die dir im Falle späterer Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Wenn dein Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert, sammelst du sogar Ansprüche für die Mitarbeitervorsorge ( Abfertigung neu ). Ferialjob im Ausland Falls du im Ausland einen Ferialjob machst, empfehlen wir dir, dich vorher über die dort geltenden Bestimmungen in puncto Sozialversicherung zu erkundigen. Infos dazu bekommst du bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse unter der Telefonnummer +43 (0) oder unter Ende des Ferialjobs Üblicherweise werden bei einem Ferialjob Beginn und Ende schriftlich in einem Vertrag festgehalten. Eine Kündigung dieses kurzen, befristeten Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nicht möglich es endet mit dem Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch. 4

5 Falls aber die Firma oder ein Vorgesetzter dir gegenüber grob seine Pflichten missachtet, hast du das Recht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig aufzulösen. Gründe dafür wären zum Beispiel, wenn du Tätigkeiten machen musst, die nicht vertraglich vereinbart wurden, wenn du deinen Lohn bzw. dein Gehalt nicht ausbezahlt bekommst oder gar misshandelt wirst. Du musst dann nicht mehr hingehen, die Firma muss dir trotzdem bis zum vereinbarten Vertragsende das Entgelt auszahlen. Frag sicherheitshalber in so einem Fall bei der AK nach, was du tun sollst. Umgekehrt kann aber auch die Firma das Arbeitsverhältnis vorzeitig auflösen: Zum Beispiel kann sie dich entlassen, wenn du in der Firma etwas stiehlst oder wenn du Arbeit verweigerst, die vertraglich vereinbart wurde also bei einer groben Verletzung deiner Pflichten.

6 BEZAHLUNG Wieviel du bezahlt bekommst, sollte vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich fixiert werden. In den meisten Firmen gilt ein Kollektivvertrag, der festschreibt, wieviel du mindestens verdienen musst, welche Zulagen ausbezahlt werden müssen, und der Weihnachts- und Urlaubsgeld regelt. Weniger darf dir die Firma nicht bezahlen. Zahlungen für nicht verbrauchten Urlaub und Überstunden Falls du die Urlaubstage, auf die du während deines Ferialjobs Anspruch hast, nicht verbrauchst, müssen dir diese Tage zusätzlich bezahlt werden. Und solltest du Überstunden machen, müssen diese natürlich auch bezahlt werden und zwar mit einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent auf eine normale Arbeitsstunde. Unser Tipp: Arbeitszeiten genau aufschreiben - siehe Seite 8. Lohnsteuer Wenn du mehr als 1190 Euro brutto monatlich für deinen Ferialjob bezahlt bekommst, wird dir davon automatisch neben dem Beitrag für die Sozialversicherung noch 6

7 Lohnsteuer abgezogen. Die gute Nachricht: Die bezahlte Lohnsteuer bekommst du im nächsten Jahr wieder zurück, wenn du einen Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt machst. Falls du weniger als 1190 Euro verdienst und nur Sozialversicherungsbeiträge, aber keine Lohnsteuer zahlst, gibt s ebenfalls Geld zurück: Bis zu 110 Euro sogenannte Negativsteuer. Nähere Infos zum Lohnsteuerausgleich findest du auf Seite 10. Lohnabrechnung Die Firma, in der du arbeitest, muss dir eine Lohnabrechnung ausstellen. Auf dieser müssen der Bruttolohn bzw. das Bruttogehalt, Zuschläge, etwaige Überstunden, Abzüge für Sozialversicherung und eventuell Lohnsteuer sowie der Nettobetrag (=Betrag, den du ausbezahlt bekommst) klar ersichtlich sein. ARBEITSZEIT Wie lange du arbeitest und wie sich diese Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt, solltest du vor Beginn des Ferialjobs vereinbaren und schriftlich festhalten. Das besagt das Gesetz Für Jugendliche unter 18 Jahren beträgt die Normalarbeitszeit acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche. Die tägliche Arbeitszeit kann auf höchstens neun Stunden erhöht werden, wenn du älter als 16 bist und in der Firma dafür am Freitag schon zu Mittag die Arbeit endet. In Ausnahmefällen sind sogar bis zu zehn Stunden am Tag erlaubt nämlich dann, wenn du Reisezeiten hast, in denen du nicht selbst ein Fahrzeug lenken musst. Übrigens gibt es auch Kollektivverträge, in denen weniger als 40 Stunden Wochenarbeitszeit vorgesehen sind diese (kürzere) Arbeitszeit gilt dann natürlich auch für dich. 7

8 Überstunden Wenn du unter 18 Jahre alt bist, darf die Firma keine Überstunden von dir verlangen. Wenn du trotzdem Überstunden machst, müssen dir diese natürlich bezahlt werden und zwar mit einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent auf eine normale Arbeitsstunde. Pro Woche sind maximal fünf Überstunden erlaubt. Arbeitszeiten genau mitschreiben Am besten ist es, wenn du jeden Tag deine Arbeitszeit genau aufschreibst (Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Pausen). Falls du nämlich am Ende weniger ausbezahlt bekommst, als dir zusteht, kannst du mit diesen Arbeitszeitaufzeichnungen zur AK kommen sie sind dann der Beweis, mit dem wir offene Zahlungen im Nachhinein für dich bei der Firma eintreiben können.

9 CHECKLISTE FÜR DEINEN FERIALJOB Wir haben für dich die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst. Vor Beginn des Ferialjobs Schriftliche Vereinbarung über die wichtigsten Punkte: - Dauer des Ferialjobs - Bezahlung - Tätigkeiten - Arbeitszeit Während des Ferialjobs Die Firma muss dich bei der Krankenkasse anmelden. Du erfüllst deine schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen (Arbeitszeit, Tätigkeiten). Du schreibst deine täglichen Arbeitszeiten und Pausen auf für den Fall, dass es im Nachhinein zu Streitereien kommen sollte. Du weißt, wer dir bei Fragen oder Problemen hilft (Betriebsrat in der Firma, Arbeiterkammer oder Gewerkschaft). Du bekommst das vereinbarte Entgelt (Lohn/Gehalt) und eine Abrechnung. Nach Ende des Ferialjobs Die Firma muss dir eine Endabrechnung übermitteln. Anhand dieser Abrechnung überprüfst du, ob du alles ausbezahlt bekommen hast, was dir zusteht (Arbeitszeit inklusive Überstunden, etwaige Zuschläge, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Du musst keine Vereinbarung unterschreiben, die dir seltsam vorkommt oder von der du nicht weißt, worum es geht (z.b. Verzichtserklärung ). Du holst dir Anfang des nächsten Jahres die Lohnsteuer vom Finanzamt zurück mittels Lohnsteuerausgleich. 9

10 So funktioniert der Lohnsteuerausgleich Der Lohnsteuerausgleich heißt richtig eigentlich ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV). Die ANV für deinen Ferialjob kannst du immer frühestens im darauffolgenden Jahr machen, bis zu fünf Jahre hast du Zeit. Unter finanzonline.bmf.gv.at kannst du gleich online deine ANV machen dazu benötigst du vorher aber Zugangsdaten. Du kannst die ANV aber auch mittels Formular L 1 machen Download unter im Menüpunkt Formulare. Einfach ausfüllen und an das Finanzamt in deinem Wohnbezirk schicken. DEINE RECHTE BEIM PFLICHTPRAKTIKUM Du hast die gleichen Rechte wie alle Arbeitnehmer/ -innen Auch für dein Pflichtpraktikum gelten alle Bestimmungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht wie für alle anderen Menschen auch, die das ganze Jahr über arbeiten gehen. Einige Ausnahmen gibt es aber, was kollektivvertragliche Regelungen betrifft. Manche Branchen haben eigene Lohn- und Gehaltsregelungen In einigen Branchen, zum Beispiel im Gewerbe Metall oder im Gastgewerbe, gibt es eigene Lohn- bzw. Gehaltsregelungen für Pflichtpraktikanten/-innen. Vorsicht vor Ausbeutung Wie viel du für dein Pflichtpraktikum bezahlt bekommst, sollte vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich fixiert werden. Vor allem im Pflegebereich werden gelegentlich Praktikumsstellen mit minimalem Taschengeld angeboten. Wenn du dir nicht sicher bist, wieviel dir für dein Praktikum zusteht, dann frag sicherheitshalber bei der AK nach. 10

11 Generell gilt: Wenn du während des Praktikums einen fixen Arbeitsort und fixe Arbeitszeiten hast und du den Anweisungen des Arbeitgebers folgen musst, bist du in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis und hast daher Anspruch auf den Lohn bzw. das Gehalt laut Kollektivvertrag. Außerdem steht dir Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu und du hast Anspruch auf Urlaubstage. In deiner Schule solltest du dich rechtzeitig vor deinem Praktikum erkundigen, welche Tätigkeiten du im Betrieb bei deinem Praktikum ausüben solltest. In deinem Vorstellungsgespräch sollten bereits alle offenen Fragen geklärt werden. Dauer des Praktikums, Tätigkeit(en), Bezahlung, Arbeitszeit, Bedingungen über Kost und Quartier sollten mit dem Betrieb im Vorfeld schriftlich festgehalten werden. FRAG DIE AK! Wenn für dich etwas unklar ist, während deines Ferialjobs Probleme auftreten oder du im Nachhinein den Verdacht hast, dass du zu wenig bezahlt bekommen hast, wende dich rasch an die Arbeiterkammer! Wir beraten und vertreten dich kostenlos. Am besten einfach unsere Beratungsnummer +43 (0) 50/ anrufen oder persönlich in einer der 14 AK-Bezirksstellen in Oberösterreich vorbeikommen! Du findest uns auch im Internet unter ooe.arbeiterkammer.at. 11

12 WEITERE INFORMATIONEN RUND UM DEINEN FERIALJOB UND DEIN PFLICHTPRAKTIKUM: bei der Arbeiterkammer Oberösterreich: ooe.arbeiterkammer.at/ferialarbeit bei der Kronen Zeitung: Medieninhaberin, Herausgeberin und Redaktion: Kam mer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Telefon: +43 (0) , ooe.arbeiterkammer.at Hersteller: new typeshop, Kopernikusstraße 22, 4020 Linz Offenlegung gemäß 25 Mediengesetz: siehe ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html

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