Festlegung Waldabstandslinien Flughafenareal
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1 Kloten, 28. Juli 2011 / Stand: Festsetzung Stadt Kloten Lebensraum + Sicherheit
2 Impressum Projektbeteiligte Marc Osterwalder Stadt Kloten, Leiter Lebensraum und Sicherheit Philipp Lenzi ewp AG Effretikon, Stadtplaner Sabrina Petrocchi ewp AG Effretikon, Projektleiterin Kontakt Stadt Kloten Lebensraum + Sicherheit Marc Osterwalder Kirchgasse Kloten Marc.osterwalder@kloten.ch Auftragsnummer: Seite 2
3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 1 Einleitung Ausgangslage und Planungsziel Zweck Waldabstand 5 2 Grundlagen 5 3 Festlegung Waldabstandslinien Altrohr Butzenbühl Cheibenwinkel Neubrunnenweg Oberhau 10 4 Verfahren 11 Beilagen: - Plan-Nr WAL01 Butzenbühl, 1: Plan-Nr WAL02 Oberhau, 1: Plan-Nr WAL03 Altrohr, 1:1000 Seite 3
4 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage und Planungsziel Die Nutzungsplanung setzt entlang der Bauzonen Waldabstandslinien fest ( 66 Planungs- und Baugesetz, PBG). Im Jahr 2001 wurde das Flughafenareal erstmals einer Bauzone zugeordnet. In den Gebieten Altrohr, Butzenbühl, Cheibenwinkel, Neubrunnenweg und Oberhau wurden 2008 die Waldfeststellungsverfahren durchgeführt. Ziel der vorliegenden Planung ist, die Festlegung der fehlenden Waldabstandslinien für die fünf Waldgebiete. Abbildung 1: Lage Gebiete in Kloten Seite 4
5 1.2 Zweck Waldabstand Mit der Festlegung von Waldabstandslinien werden gesundheits- und forstpolizeiliche, landschaftsschützerische und in einem weiteren Sinne raumplanerische Ziele verfolgt (Fritsche / Bösch). Sie dienen dem Schutz waldnaher Bauten und ihrer Bewohner gegen Schädigung durch Windwurf sowie gegen Schatten und Feuchtigkeit. Gemäss 66 PBG sind die Waldabstandslinien in einem Abstand von 30 m von der Waldgrenze festzusetzen; bei kleinen Waldparzellen oder bei besonderen örtlichen Verhältnissen können sie näher an oder weiter von der Waldgrenze gezogen werden. 2 Grundlagen Bundesgesetz über den Wald (WaG) Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten, 20. Juni 1995 / Nov Waldgrenzenlpan, 1:500, Altrohr, Waldgrenzenplan, 1:1'000, Butzenbühl, Waldgrenzenplan, 1:500, Cheibenwinkel, Waldgrenzenplan, 1:500, Neubrunnenweg, Waldgrenzenplan, 1:500, Oberhau, AV93 Daten der Stadt Kloten, Seite 5
6 3 Festlegung Waldabstandslinien 3.1 Altrohr Das Gebiet welches an das Waldareal Altrohr grenzt ist der Industriezone Flughafen IF mit zulässigem Handels- und Dienstleistungsgewerbe zugeteilt. Auf dem unüberbauten Grundstück Kat.-Nr wird ein Waldabstand von 30 m festgelegt. Für die Verschiebung des Postgebäudes der Flughafen Zürich AG aufgrund des neuen Rollweges gibt es noch keine detaillierten Projektvorstellungen, weshalb keine genügende Begründung zur Reduktion des Waldabstandes vorhanden ist. Bei einem späteren bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren der Flughafen Zürich AG ist die Situation bezüglich Waldabstands erneut zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Im Norden wird eine Waldabstandslinie im Abstand von 15 m festgelegt. Die bestehenden Sekundärbauten und Provisorien geniessen Bestandesgarantie. Alle Abweichungen sind forstrechtlich geklärt worden und das Einverständnis des Kreisförsters resp. des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) liegen vor. In der Gemeinde Rümlang grenzt das Waldareal nicht an eine Bauzone, weshalb keine Waldabstandslinien festgelegt wurden. Abbildung 2: Ausschnitt Waldabstandslinien Altrohr Seite 6
7 3.2 Butzenbühl Das Butzenbühlareal liegt in der Industriezone Flughafen IF mit zulässigem Handels- und Dienstleistungsgewerbe. Auf dem Areal stehen die Parkhäuser P5 und P40. Diese sollen in den kommenden Jahren abegrissen und durch die gemischt genutzte Dienstleistungsüberbauung The Circle at Zurich Airport überbaut werden. Mit baurechtlichem Vorentscheid vom wurde zum Wald westlich von Parkhaus P40, analog zur heutigen Situation, ein reduzierter Waldabstand von 17 m in Aussicht gestellt. Der Wald liegt in diesem Bereich ca. 27 m höher als der Baugrund. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Situation für den Wald auch mit einer neuen Bebauung nicht verschlechtern wird. Gegen Süden zum Parkhaus P5 wird die Waldabstandslinie im ordentlichen Waldabstand von 30 m festgelegt. Abbildung 3: Ausschnitt Waldabstandslinien Butzenbühl Seite 7
8 3.3 Cheibenwinkel Das Waldareal Cheibenwinkel liegt im Flughafenareal zwischen den Pisten 10/28, 14/32 und 16/34. Die angrenzenden Grundstücke sind der Industriezone Flughafen IF mit zulässigem Handels- und Dienstleistungsgewerbe zugeteilt. Die Flughafen Zürich AG plant in diesem Bereich die Erstellung neuer Sekundär- und Unterhaltsbauten. Die Festlegung von Waldabstandslinien wird vorläufig zurückgestellt, bis die konsolidierten Absichten der Flughafen Zürich AG vorliegen. Abbildung 4: Ausschnitt Waldabstandslinien Cheibenwinkel Seite 8
9 3.4 Neubrunnenweg Im Gebiet Neubrunnenweg wurden mit Festsetzungsbeschluss vom bereits Waldabstandslinien im Abstand von 20 m festgesetzt. Es werden keine neuen Waldabstandslinien festgelegt. Das Areal Taubenriet wurde gestützt auf die Gebietsplanung Kloten neu in den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) aufgenommen (Entwurf vom ). Das Gebiet Neubrunnenweg wird durch den geplanten Autobahnausbau und die langfristige Erschliessung des Hohlbergareaks wesentlich in der Bebaubarkeit eingeschränkt. Bei einem späteren bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren der Flughafen Zürich AG ist die Situation bezüglich Waldabstands erneut zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen Abbildung 5: Ausschnitt Waldabstandslinien Neubrunnenweg Abbildung 6: SIL-Perimeter) (rot: SIL- Perimeter, blau: Entwicklungsflächen Flughafenanlagen, weinrot: Dienstleistungszentrum Circle, gelb: Holbergareal ausserhalb Seite 9
10 3.5 Oberhau Das Waldareal Oberhau liegt an der Stadtgrenze zu Opfikon. Es wird eine Waldabstandslinie von 30 m festgelegt. Im Norden wird die Waldabstandslinie entlang der bestehenden Gebäuden geführt. Die Waldabstandslinie ist auf die Revisionsvorlage der Stadt Opfikon mit Beschluss vom 1. Dezember 2009 abgestimmt. Alle Abweichungen sind forstrechtlich geklärt worden und das Einverständnis des Kreisförsters resp. des Amtes für Natur und Landschaft liegen vor. Abbildung 7: Ausschnitt Waldabstandslinien Oberhau Seite 10
11 4 Verfahren Gemäss 7 PBG müssen die Waldabstandslinienpläne 60 Tage öffentlich aufgelegt werden. Während der Auflage kann sich jedermann zur Planvorlage äussern und Einwendungen vorbringen. Die öffentliche Auflage und Anhörung erfolgte vom 17.März 2011 bis 16.Mai Die Nachbargemeinden, insbesondere die direkt angrenzende Stadt Opfikon (Oberhau) und die Gemeinde Rümlang (Altrohr), haben den Waldabstandslinien vorbehaltlos zugestimmt. Auch die Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG) beurteilt die Planung als mit dem regionalen Richtplan übereinstimmend. Die Flughafen Zürich AG verlangt in ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2011 geringfügige Anpassungen im Gebiet Butzenbühl, in welchem das Grossprojekt The Circle at Zürich Airport geplant ist. Die Bereiche A, B und C weisen Differenzen von 0.6 bis 1.1 m zwischen der neuen Waldabstandslinie (rote Linie) und dem baurechtlichen Vorentscheid vom 14. April 2009 (blaue Linie) auf. Ziel ist es, dass die Waldabstandslinien mit dem baurechtlichen Vorentscheid übereinstimmen. Die Anträge B und C wurden in der vorliegenden Version berücksichtigt. Nach Rücksprache mit der Flughafen Zürich AG wurde der Antrag A nicht berücksichtigt, da eine nachvollziehbare geometrische Konstruktionsweise beigehalten werden soll. Abbildung 8: Übersicht Einwendungen Flughafen Zürich AG Seite 11
12 Die Waldabstandslinienpläne sind nach der Festsetzung durch den Gemeinderat (Parlament) von der Baudirektion zu genehmigen. Mit dem Schreiben vom 6. Juni 2011 hat das Amt für Raumentwicklung (ARE) wie folgt Stellung zu den Waldabstandslinien genommen: Grundsätzlich sollen Waldabstandslinie nur gegenüber von Bauzonen festgelegt werden, weshalb das Gebiet Butzenbühl angepasst wurde. Im Gebiet Altrohr sind die besonderen Verhältnisse zu wenig detailliert begründet (keine Detailprojekte vorhanden), weshalb auf dem Grundstück Kat.-Nr ein Waldabstand von 30 m einzuhalten ist. Im Gebiet Neubrunnenweg soll auf die Festlegung neuer Waldabstandslinien verzichtet werden, da die besonderen Verhältnisse nicht geltend gemacht werden können (keine Detailprojekte vorhanden). Die bereits bestehenden Waldabstandslinien von 20 m bleiben bestehen. Im Gebiet Oberhau soll die Waldabstandslinie zur Hangarstrasse auf die bestehenden Gebäudefluchten gesetzt werden. Seite 12
13 Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. Festlegung Waldabstandslinien Flughafenareal
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