GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion"

Transkript

1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes A. Problem und Ziel Nach dem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. November 2011 (Amtsbl. I S. 431), sollten der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar und die Landeshauptstadt Saarbrücken in gemeinsamer Trägerschaft in einem Verbund der Rettungsleitstelle und der Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken die Integrierte Leitstelle des Saarlandes errichten und unterhalten ( 3 Absatz 2 Satz 1). Nach 4 ILSG sollte die Integrierte Leitstelle des Saarlandes spätestens zum 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden. Jetzt, im Jahre 2014, ist festzustellen, dass der Weg, die Integrierte Leitstelle des Saarlandes auf vertraglicher Grundlage zwischen den beiden Trägern ins Leben zu rufen, nicht zielführend verlaufen ist und sich angesichts der aktuellen Situation auch keine Wende abzeichnet. In der Sitzung des Lenkungsausschusses Integrierte Leitstelle des Saarlandes am 8. Oktober 2014 wurde das Scheitern dieses Konzeptes festgestellt. Im Interesse einer raschen Umsetzung der Integrierten Leitstelle muss der Gesetzgeber eindeutige Zuständigkeitszuweisungen schaffen. Das im ILSG vorgesehene Konzept einer gemeinsamen Trägerschaft mit zwei Standorten der Integrierten Leitstelle wird aufgegeben. B. Lösung Dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar wird die alleinige Trägerschaft und Betreiberschaft für die Integrierte Leitstelle des Saarlandes übertragen. Er erhält die landesweite Zuständigkeit für die Alarmierung der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten sowie für die Führungsunterstützung im Brandschutz und in der Technischen Hilfe. In die Alarmierung der Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten in technischen Fachdiensten im Regionalverband Saarbrücken soll die Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken eingebunden werden. C. Alternativen Übertragung der Zuständigkeiten auf die Landeshauptstadt Saarbrücken mit ihrer Berufsfeuerwehr. Dort sind aber weder die baulichen und technischen Voraussetzungen, noch die kostenmäßigen Möglichkeiten für eine Umsetzung einer Integrierten Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr gegeben. Ausgegeben:

2 D. Finanzielle Auswirkungen 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine. 2. Vollzugsaufwand Jährliche Ersparnis beim Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar durch Aufgabe des Zwei-Standorte-Konzeptes von ca E. Sonstige Kosten Keine. F. Auswirkungen von frauenpolitischer Bedeutung Keine. G. Federführende Zuständigkeit Ministerium für Inneres und Sport

3 G e s e t z zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes Vom Der Landtag wolle beschließen: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes Das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. November 2011 (Amtsbl. I S. 431), wird wie folgt geändert: 1. In 2 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter zentralen Bettennachweis durch die Wörter zentralen landesweiten Behandlungskapazitätennachweis ersetzt wird wie folgt gefasst: 3 Aufgabenträger (1) Aufgabenträger der Integrierten Leitstelle des Saarlandes ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Die Aufsicht führt das Ministerium für Inneres und Sport. (2) Die Landkreise und die Landeshauptstadt Saarbrücken übertragen dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung die ihnen nach 4 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland obliegenden Aufgaben der Alarmierung der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten sowie der Führungsunterstützung im Brandschutz, in der Technischen Hilfe und im Katastrophenschutz. (3) In die Alarmierung der Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten in technischen Fachdiensten im Regionalverband Saarbrücken soll die Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken eingebunden werden. Die grundsätzliche Entscheidung hierüber trifft das Ministerium für Inneres und Sport. (4) An den Maßnahmen, die zur Planung der Integrierten Leitstelle und zur Herstellung ihrer Betriebsbereitschaft erforderlich sind, haben die Träger der Feuerwehreinsatzzentralen und Feuerwehralarmzentralen mitzuwirken. Sie sind insbesondere verpflichtet, die erforderlichen Daten ihrer Einrichtung in auswertbarer Form herauszugeben

4 (5) Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung errichtet und unterhält die Integrierte Leitstelle des Saarlandes. Sie muss ständig mit mindestens zwei fachlich geeigneten Disponenten oder Disponentinnen besetzt und einsatzbereit sein. Für größere Schadensereignisse, Großschadenslagen oder Katastrophen muss ein Personalverstärkungskonzept bestehen. Die in der Integrierten Leitstelle des Saarlandes tätigen Disponenten und Disponentinnen sind regelmäßig fortzubilden. Die für Notrufabfrage, Alarmierung und Kommunikation notwendige funk- und fernmeldetechnische Infrastruktur ist bereitzustellen und zu unterhalten. 3. In 4 wird die Zahl 2009 durch die Zahl 2016 ersetzt Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort notwendigen die Wörter funk- und eingefügt. b) Satz 2 wird wie folgt gefasst: Dazu hat der Träger eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen oder einen Schlüssel zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Bereiche zu entwickeln. c) Es wird folgender Satz angefügt: Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung legt die Kosten der Feuerwehralarmierung auf alle Gemeindeverbände um. 5. In 6 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter den Trägern durch die Wörter dem Träger ersetzt und nach dem Wort notwendige die Wörter funk- und eingefügt wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe vom 24. März 1993 (Amtsbl. S 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Februar 2002 (Amtsbl. S. 498), durch die Angabe in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2008 (Amtsbl. S. 293), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Mai 2011 (Amtsbl. I S. 184), ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter eingehende Anrufe durch die Wörter eingehende und ausgehende Telekommunikationsvorgänge und das Wort Notfallgeschehens durch das Wort Einsatzgeschehens ersetzt wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung bildet einen Fachbeirat Integrierte Leitstelle des Saarlandes. Er berät den Aufgabenträger bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Er kann auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Integrierten Leitstelle des Saarlandes einbringen. b) In Absatz 2 wird die Ziffer 2 gestrichen. Die bisherigen Ziffern 3 bis 11 werden Ziffern 2 bis

5 c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter die Aufgabenträger durch die Wörter den Aufgabenträger ersetzt. d) In Absatz 5 werden die Wörter Ministeriums für Inneres, Kultur und Europa durch die Wörter Ministeriums für Inneres und Sport ersetzt. 8. In 12 werden die Wörter Ministerium für Inneres, Kultur und Europa durch die Wörter Ministerium für Inneres und Sport ersetzt wird wie folgt gefasst: 13 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft

6 B e g r ü n d u n g : A. Allgemeines Nach 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle (ILSG) vom 29. November 2006 errichten und unterhalten der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und die Landeshauptstadt Saarbrücken in gemeinsamer Trägerschaft in einem Verbund der Rettungsleitstelle und der Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken die Integrierte Leitstelle des Saarlandes. Dieses Kooperationsmodell wurde nicht realisiert. Das Änderungsgesetz schafft nun eine alleinige Zuständigkeit des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar. Zu Artikel 1: Zu Nummer 1: B. Im Einzelnen Die Änderung trägt der Weiterentwicklung des zentralen Bettennachweises zu einem zentralen landesweiten Behandlungskapazitätennachweis Rechnung. Zu Nummer 2: 3 ILSG wird neugefasst. Absatz 1 regelt, dass der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung alleiniger Aufgabenträger der Integrierten Leitstelle ist. Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres und Sport. Die Abfrage von Notrufen über die Notrufnummer 112 erfolgt landesweit zentral in der Integrierten Leitstelle Winterberg. Nach Absatz 2 übertragen die nach 4 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) für die Alarmierung der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten sowie für die Führungsunterstützung im Brandschutz, in der Technischen Hilfe zuständigen Aufgabenträger (Landkreise und Landeshauptstadt Saarbrücken) diese Aufgaben auf den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Nach 4 Absatz 4 SBKG übernimmt nach Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle diese die genannten Aufgaben für den gesamten Landesbereich. Absatz 3 sieht vor, dass wegen der bestehenden Kapazitäten der Berufsfeuerwehr Saarbrücken die Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken in die Alarmierung der Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten in technischen Fachdiensten im Regionalverband Saarbrücken eingebunden werden soll. Technische Fachdienste im Katastrophenschutz sind alle Fachdienste nach 18 Absatz 1 Satz 1 SBKG mit Ausnahme der Bereiche Sanitätswesen, Betreuung und Psychosoziale Notfallversorgung. Die grundsätzliche Entscheidung über diese Einbindung trifft das Ministerium für Inneres und Sport. Zuständiger Aufgabenträger ist aber auch für diesen Bereich der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung

7 Absatz 4 übernimmt Satz 1 des bisherigen Absatzes 3 weitgehend unverändert und den Satz 2 teilweise. Die bisher in Satz 2 ebenfalls geregelte Förderung der Fortbildung ist mit Blick auf die Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) vom 17. Oktober 2007 entbehrlich. Im neuen Absatz 5 sind der bisherige Absatz 4 und Satz 1 des bisherigen Absatzes 2 mit der Modifikation der alleinigen Zuständigkeit des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung aufgegangen. Die Zuständigkeit für die Alarmierung umfasst auch die Zuständigkeit für das landesweite digitale Alarmierungsnetz. Zu Nummer 3: Die Realisierung der Integrierten Leitstelle war bis zu dem in 4 ILSG genannten Datum nicht möglich. Als neues Datum wird der 1. Januar 2016 festgelegt. Zu Nummer 4: Im Buchstaben a wird klargestellt, dass die fernmeldetechnische Infrastruktur auch den Funk umfasst. Der Buchstabe b ist eine Folgeänderung aus der alleinigen Trägerschaft des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (vgl. Nummer 2). Zusätzlich wird im Buchstaben c klargestellt, dass der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung die Kosten der Feuerwehralarmierung auf alle Gemeindeverbände umlegt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken erhält bei Einbindung der Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr in die Alarmierung der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten in technischen Fachdiensten im Regionalverband Saarbrücken eine leistungsgerechte Vergütung ihrer Dienstleistung vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Zu Nummer 5: Folgeänderung aus der alleinigen Trägerschaft des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (vgl. Nummer 2) und Klarstellung, dass die fernmeldetechnische Infrastruktur auch den Funk umfasst. Zu Nummer 6: Buchstabe a: Aktualisierung des Gesetzeszitats. Buchstabe b: Erweiterung der Regelung auch auf ausgehende Telekommunikationsvorgänge um Rückrufe der Leitstelle bei unterbrochenen Verbindungen dokumentieren zu können. Verwendung des Begriffs Einsatzgeschehens um das Gesamtspektrum der Leitstelle in die Dokumentation einbeziehen zu können. Zu Nummer 7: Folgeänderungen aus der alleinigen Trägerschaft des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (vgl. Nummer 2) und der geänderten Ressortbezeichnung des Ministeriums für Inneres und Sport

8 Zu Nummer 8: Folgeänderungen aus der geänderten Ressortbezeichnung des Ministeriums für Inneres und Sport. Zu Nummer 9: Entfristung des Gesetzes. Zu Artikel 2: Artikel 2 enthält die Inkrafttretensregelung des Änderungsgesetzes

Feuerwehrschule des Saarlandes. Gesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSG)

Feuerwehrschule des Saarlandes. Gesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSG) Gesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSG) G e s e t z N r. 1 6 0 7 zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Saarland Vom 29. November

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr- Ehrenzeichens

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr- Ehrenzeichens LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/567 14.09.2011 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr- Ehrenzeichens A.

Mehr

Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)

Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) Vom 17. Oktober 2007 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. Mai 2013 (Amtsbl. I S. 170). Auf

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/70-NEU 16.07.2012 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer, zur Befristung, zur Aufhebung und zur

Mehr

Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)

Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) Vom 17. Oktober 2007 Auf Grund des 12 Nr. 1 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/1640 20.01.2016 Gesetzentwurf der Landesregierung Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2339 Gesetz zur Umsetzung der Energiewende und zur Förderung des Klimaschutzes in Berlin

Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2339 Gesetz zur Umsetzung der Energiewende und zur Förderung des Klimaschutzes in Berlin 17. Wahlperiode Drucksache 17/2794 17.03.2016 einstimmig mit SPD, CDU, GRÜNE, LINKE und PIRATEN An Haupt Beschlussempfehlung vom 17. Februar 2016 zur Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2339 Gesetz

Mehr

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1386 13.05.2015 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften A. Problem

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/253 04.12.2012 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Anpassung des saarländischen Personalvertretungsgesetzes an die Neuorganisation

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / 7412 22. 09. 2015. 15. Wahlperiode

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / 7412 22. 09. 2015. 15. Wahlperiode Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7412 22. 09. 2015 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Änderung

Mehr

Die Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2713 wird mit folgenden Änderungen in Artikel 1 angenommen:

Die Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2713 wird mit folgenden Änderungen in Artikel 1 angenommen: 17. Wahlperiode Drucksache 17/2977 03.06.2016 Der Vorsitzende mehrheitlich mit SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE und PIRATEN An Plen Beschlussempfehlung vom 1. Juni 2016 zur Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1752 21.03.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Mehr

Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung

Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Fürstenfeldbruck Die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg gestalten gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1527 07.10.2015 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes A. Problem und

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1119 6. Wahlperiode 12.09.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II (AG-SGB II), des Landesstiftungsgesetzes

Mehr

Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Bundesrat Drucksache 350/10 BRFuss 18.06.10 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Der Deutsche Bundestag hat

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / 503 16. 09. 2011. 15. Wahlperiode. der Fraktion der FDP/DVP

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / 503 16. 09. 2011. 15. Wahlperiode. der Fraktion der FDP/DVP Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 503 16. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg A. Zielsetzung Verfassungsrechtliche

Mehr

Schaffung einer landesgesetzlichen Grundlage, Überwachungs- und Prüfungsaufgaben

Schaffung einer landesgesetzlichen Grundlage, Überwachungs- und Prüfungsaufgaben Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4188 29. 06. 99 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Privatisierung von Aufgaben auf dem Gebiet des Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrechts

Mehr

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Bundesrat Drucksache 592/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - Wi Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 17. April 2015.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 17. April 2015. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 17. April 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1664 17. Wahlperiode 2011-07-06 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

LS 2013 Drucksache 5 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode

LS 2013 Drucksache 5 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode LS 2013 Drucksache 5 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Ordnung des Lebens in der Kirchengemeinde (Lebensordnungsgesetz LOG) 2 A Kirchengesetz

Mehr

Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) Vom 25. Juli 2002 (GVBl. S. 318) BayRS I

Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) Vom 25. Juli 2002 (GVBl. S. 318) BayRS I ILSG: Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) Vom 25. Juli 2002 (GVBl. S. 318) BayRS 215-6-1-I (Art. 1 10) Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl. LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/60 23.08.2017 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl. BAkadG)

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1986 02.11.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe A. Problem

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1836 07.06.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz

Mehr

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 135 2015 Verkündet am 26. März 2015 Nr. 41 Bremisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (BremAGBMG) Vom 24. März 2015 Der Senat verkündet das nachstehende,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens Deutscher Bundestag Drucksache 16/3227 16. Wahlperiode 02. 11. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens A. Problem und Ziel Mitderam1.Januar1999inKraftgetretenenInsolvenzordnungwurdedas

Mehr

Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) 02.03.12 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 2. Februar 2016 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1802 7. Wahlperiode 28.02.2018 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts im Bereich der Förderung der elektronischen

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1930 07.09.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Ingenieurgesetzes A. Problem und Ziel Das Gesetz dient der

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern,

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/236 31.01.2018 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes A. Problem und Ziel Am 16. Dezember

Mehr

Bundesrat Drucksache 330/16. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Bundesrat Drucksache 330/16. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Bundesrat Drucksache 330/16 15.06.16 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - K Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / 7715 16. 11. 2015. 15. Wahlperiode. der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / 7715 16. 11. 2015. 15. Wahlperiode. der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7715 16. 11. 2015 Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes A. Zielsetzung Zur

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1195 19. Wahlperiode 22.01.2019 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1769 14.04.2016 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen

Mehr

17. Wahlperiode 27.10.2015 Drucksache 17/8721

17. Wahlperiode 27.10.2015 Drucksache 17/8721 17. Wahlperiode 27.10.2015 Drucksache 17/8721 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2751 5. Wahlperiode 01.09.2009 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Staatlich

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/652 09.10.2013 GESETZENTWURF. der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion.

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/652 09.10.2013 GESETZENTWURF. der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion. LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/652 09.10.2013 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Schulordnungsgesetzes Artikel 1 Änderung

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1626 6. Wahlperiode 05.03.2013 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise

Mehr

(1) Die Aufgaben werden als kommunales Ehrenamt wahrgenommen. (2) Die/Der Behindertenbeauftragte ist insoweit unabhängig und weisungsungebunden.

(1) Die Aufgaben werden als kommunales Ehrenamt wahrgenommen. (2) Die/Der Behindertenbeauftragte ist insoweit unabhängig und weisungsungebunden. 1 Bayerischer Landkreistag V-414-30/h Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 23. Jahrgang Potsdam, den 23. Oktober 2012 Nummer 87 Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

Mehr

Artikel 1. 1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Eilenburg Wurzen vom 08. Juni 2005

Artikel 1. 1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Eilenburg Wurzen vom 08. Juni 2005 Artikel 1 1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Eilenburg Wurzen vom 08. Juni 2005 Auf der Grundlage der 61 Abs. 1, 26 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)

Mehr

Eckpunktevereinbarung zu Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte-UMN vom 16. Oktober 2015

Eckpunktevereinbarung zu Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte-UMN vom 16. Oktober 2015 Eckpunktevereinbarung zu Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte-UMN vom 16. Oktober 2015 I. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken Rostock und Greifswald

Mehr

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte. vom 11. April 2013

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte. vom 11. April 2013 Stand: 11.04.2013, 11.35 Uhr Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte vom 11. April 2013 I. Tabellenentgelt 1. Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht: a) ab 1. März 2013 um 2,6 v.h.,

Mehr

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion. Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion. Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1537 07.10.2015 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/501 (15/359) 27.05.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Krippenplatz-Quote im Saarland Vorbemerkung der

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/701 17. Wahlperiode 2010-06-22 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung Federführend ist

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 29. Jahrgang Potsdam, den 19. Dezember 2018 Nummer 36 Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes und weiterer

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der DIE LINKE.-Landtagsfraktion. Artikel 1

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der DIE LINKE.-Landtagsfraktion. Artikel 1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/297 10.01.2013 GESETZENTWURF der DIE LINKE.-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Mehr

Studiumsqualitätsgesetz Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz)

Studiumsqualitätsgesetz Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) Studiumsqualitätsgesetz Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) 1 Mittelgarantie (1) Zur Verbesserung der Lehre und der

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4047 18. Wahlperiode 30.03.2016 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Leibniz-Institut

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Gesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14161 08.02.2017 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes Datum

Mehr

Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg. Vom 11. Januar 2005

Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg. Vom 11. Januar 2005 Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg Vom 11. Januar 2005 Die Mitglieder des Rettungszweckverbandes Coburg gestalten gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und anderer Gesetze

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und anderer Gesetze LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/237 31.01.2018 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und anderer Gesetze

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1571 7. Wahlperiode 08.01.2018 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2332 6. Wahlperiode 30.10.2013 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes A Problem und

Mehr

Artikel 16a. Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 16a. Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Änderungsantrag 5 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und

Mehr

Wiederherstellung der baurechtlichen Genehmigungsfreiheit für die Errichtung von Antennenanlagen in, auf oder an Gebäuden.

Wiederherstellung der baurechtlichen Genehmigungsfreiheit für die Errichtung von Antennenanlagen in, auf oder an Gebäuden. Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 2283 17. 07. 2003 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg A. Zielsetzung Wiederherstellung

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/586 21.08.2013 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Siebtes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Wassergesetzes A. Problem und Ziel 76

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/280. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/280. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Hannover, den Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/280 Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Hannover, den 12.06.2013 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gründung

Mehr

Zusammenarbeit Rettungsdienst und Rettungsleitstelle. Rettungsdienstfortbildung Oktober 2009

Zusammenarbeit Rettungsdienst und Rettungsleitstelle. Rettungsdienstfortbildung Oktober 2009 Zusammenarbeit Rettungsdienst und Rettungsleitstelle Rettungsdienstfortbildung Oktober 2009 Von der Rettungsleitstelle zum Callcenter? Zahlen, Daten, Fakten ca. 11.000 Rettungsdiensteinsätze (2008) ca.

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 18/4624 18. Wahlperiode 15.04.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes A. Problem und Ziel Die Änderung des

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2232 6. Wahlperiode 24.09.2013 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens Betrieb

Mehr

Artikel 5 Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Artikel 5 Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5082 12.02.2019 Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern BUNDESKONGRESS ELTERNKONSENS Stuttgart, 5. und 6. November 2012 Workshop 4 Die Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern Besondere Herausforderungen für die interdisziplinäre Zusammenarbeit?

Mehr

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I P7_TA-PROV(2013)0221 Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge Deutscher Bundestag Drucksache 17/5097 17. Wahlperiode 17. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen

Mehr

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/135 Landtag 19. Wahlperiode 10.11.15 Mitteilung des Senats vom 10. November 2015 Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven Mitteilung

Mehr

20. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen

20. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/631 S Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 18.11.14 Mitteilung des Senats vom 18. November 2014 20. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4088 6. Wahlperiode 17.06.2015 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Geschäftsordnung für den Beirat des

Geschäftsordnung für den Beirat des Geschäftsordnung für den Beirat des Erstellt von: Fanprojekt Magdeburg Wilhelm-Kobelt-Straße 35 39108 Magdeburg Magdeburg, den 22.07.2009 Geschäftsordnung für den Beirat des Fanprojektes Magdeburg Seite

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2535. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2535. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2535 Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/672 12.11.2013 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes A. Problem und Ziel Durch Urteile des

Mehr

GESETZENTWURF. der DIE LINKE.-Landtagsfraktion

GESETZENTWURF. der DIE LINKE.-Landtagsfraktion LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/729 07.02.2019 GESETZENTWURF der DIE LINKE.-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes A Problem und Ziel: Wälder spielen zur

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1983. Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den 10.09.2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1983. Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den 10.09.2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetzentwurf Fraktion der SPD Hannover, den 10.09.2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen

Mehr

V/8 V/8. Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Allgäu. Vom 20. Januar 2004.

V/8 V/8. Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Allgäu. Vom 20. Januar 2004. Kemptener Stadtrecht Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Allgäu Vom 20. Januar 2004 Seite I. Allgemeine Vorschriften 1 Name und Sitz 2 2 Verbandsmitglieder 2

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 14 / 6695 20. 07. 2010. 14. Wahlperiode. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 14 / 6695 20. 07. 2010. 14. Wahlperiode. der Landesregierung Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 6695 20. 07. 2010 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Landespersonalausweisgesetzes A. Zielsetzung Mit dem Gesetz über

Mehr

VERLÄSSLICHE HALBTAGSSCHULE (VHG) HORT und weitere Partner. Konzept und Evaluation

VERLÄSSLICHE HALBTAGSSCHULE (VHG) HORT und weitere Partner. Konzept und Evaluation VERLÄSSLICHE HALBTAGSSCHULE (VHG) HORT und weitere Partner Konzept und Evaluation Schulen mit Ganztagsangeboten und teilnehmende Schüler Primarstufe Schuljahr 2010/11 Grundschulen insgesamt Schulen m.

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit Deutscher Bundestag Drucksache 14/3158 14. Wahlperiode 10. 04. 2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit A. Zielsetzung Die Teilnehmer

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4690 18. Wahlperiode 2016-09-29 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über den Aufbau der Bergbehörden Federführend

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Neuwied vom 16.08.1994

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Neuwied vom 16.08.1994 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Neuwied vom 16.08.1994 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.

Mehr

Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 1042 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 23. Juli 2014 Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Vom 18. Juli 2014

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Bundesrat Drucksache 233/17 (Beschluss) 12.05.17 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch das Zehnte Gesetz

Mehr

Artikel 6 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

Artikel 6 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung Vom Bundesrat am 23.11.2012 beschlossen Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen Bundesrat-Drucksache 603/12 v. 10.10.12 Artikel 6 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung Die

Mehr

Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße und zur Änderung der Fahrpersonalverordnung

Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße und zur Änderung der Fahrpersonalverordnung Bundesrat Drucksache 706/11 04.11.11 Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Vk - In Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen

Mehr

Verordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes (FwSchVO)

Verordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes (FwSchVO) Verordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes (FwSchVO) vom 23. November 2007, geändert durch das Gesetz vom 11. September 2017 Verordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes (FwSchVO) Vom 23.

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode 21.03.2018 Drucksache 19/581(neu) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes

Mehr

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5545 09.04.2014 Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz A

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2317 6. Wahlperiode 22.10.2013 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen- Gesetzes A Problem

Mehr

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung...

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung... STIFTUNGSURKUNDE Stiftung... 2 Vor dem unterzeichneten Notar..., mit Amtssitz in..., sind heute zum Zwecke der Errichtung einer Stiftung erschienen: - Herr... und - Frau... Diese haben dem unterzeichneten

Mehr

13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001. Verordnungsentwurf. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001. Verordnungsentwurf. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001 Verordnungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten

Mehr

derzeitgeltendenrichtlinie94/45/egneugefasstenbestimmungensindbis zum5.juni2011innationalesrechtumzusetzen.dazudientdervorliegende Gesetzentwurf.

derzeitgeltendenrichtlinie94/45/egneugefasstenbestimmungensindbis zum5.juni2011innationalesrechtumzusetzen.dazudientdervorliegende Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/4808 17. Wahlperiode 17. 02. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europäische Betriebsräte- Gesetzes Umsetzung der Richtlinie

Mehr

25. FEBRUAR 2002 - Königlicher Erlass zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie

25. FEBRUAR 2002 - Königlicher Erlass zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie 25. FEBRUAR 2002 - Königlicher Erlass zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 7. September

Mehr

Erste Änderung der Grundsatzung des Universitätsklinikums Jena (UKJ) Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts vom 8. Juli 2014

Erste Änderung der Grundsatzung des Universitätsklinikums Jena (UKJ) Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts vom 8. Juli 2014 Erste Änderung der Grundsatzung des Universitätsklinikums Jena (UKJ) Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts vom 8. Juli 2014 Gemäß 91 Abs. 3 i.v. mit 97 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Thüringer Hochschulgesetz

Mehr

Schriftlicher Bericht

Schriftlicher Bericht Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/2515 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (11. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes über den Beruf

Mehr

Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (1. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz 1. KiStRÄG) Vom 15.

Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (1. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz 1. KiStRÄG) Vom 15. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 2 vom 19. Januar 2015 2 Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (1. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz 1. KiStRÄG)

Mehr