Vertrauensdienste für die elektronische Kommunikation. Forum III. 2. Berliner Verwaltungskongress 1. September daskleineatelier - Fotolia.
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- Max Goldschmidt
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1 Vertrauensdienste für die elektronische Kommunikation Forum III 2. Berliner Verwaltungskongress 1. September 2014 daskleineatelier - Fotolia.com
2 Roter Faden Was sind Vertrauensdienste? Sicher Kommunizieren? Was ist im Land Berlin verfügbar? Was ist zu erwarten? Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 2
3 Datendiebstahl Integrität Verfügbarkeit Vertraulichkeit Zuverlässigkeit qes Erklärung Sabotage eid Beziehung Misstrauen Cyberkriminalität Tatsächliches Handeln Papier ist geduldig Persönliches Erscheinen Nachweis Personenbezogene Daten Willenserklärung D Dienst Wert Modernisierung Zuverlässigkeit Sicherheit Vertrauen Bescheid Anweisung Gefahr E-Akte Definition Wiederherstellung Missbrauch Gesetz Betrug NSA Zeit Risiko Definition Aufbewahrung Authentizität Erwartung Formvorschrift Identität Sigel Identifikation Gefühle Urkunde Erfahrung Unterschrift Situationsgebundenheit Schriftform Internet Computer Mensch Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 3
4 Was sind Vertrauensdienste? Quelle: /vertrauen/index_ger.html Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 4
5 Was sind Vertrauensdienste? Zitat: Vor 50 Jahren war Vertrauen eine Geschäftsgrundlage. Vor 25 Jahren zählten vor allem Fakten. Ausgerechnet jetzt, wo die Informationsgesellschaft ihre nächste Stufe zündet, erlebt Vertrauen eine Renaissance. Quelle: /vertrauen/index_ger.html Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 5
6 Was sind Vertrauensdienste? Verfahren für elektronische Signaturen, elektronische Zeitstempel, elektronische Siegel, Validierung von Sicherungsmitteln, Langzeitbewahrung von Informationen, elektronische Dokumentenzustellung, elektronische Dokumente und Website- Authentifizierung Abgeleitet aus der Europäischen Kommission Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eidas) Herausforderungen nehmen stark zu Schutz vor Identitätsdiebstahl Sicherstellung einer authentischen sowie nachweisbaren elektronischen Kommunikation Steigende Vernetzung von Anwendungen unpict - Fotolia.com Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 6
7 Vertrauensdienste Auslegung in Deutschland: Basisdienste zur Gewährleistung von Identität, Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit und Nachweisbarkeit D Elektronische Identifikation des npa und eat Elektronische Signaturen /Zeitstempel Ziel: Schriftformersatz! Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 7
8 Verwaltungsdienstleitungen = Schriftformerfordernis? Schriftform sollte bisher verschiedene Funktionen abdecken: 1. dauerhaften Verkörperung einer Erklärung (Bsp. Aktenaufbewahrung) 2. Hinweis auf erhöhte rechtliche Verbindlichkeit (Warnung) 3. räumlichen Abschluss der Erklärung 4. Identifizierung 5. Gewährleistung, dass Erklärung vom Unterzeichner herrührt 6. Schaffung eines Beweismittels Minerva Studio - Fotolia.com Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 8
9 Formerfordernisse = Hindernisse für die elektronische Verwaltungsarbeit? 3a Verwaltungsverfahrensgesetz - Elektronische Kommunikation 1. Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. 2. Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Schriftform kann auch ersetzt werden 1. durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird; 2. bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach 5 Absatz 5 des D -Gesetzes; 3. bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De- Mail-Nachricht nach 5 Absatz 5 des D -Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Diensteanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des D -Kontos erkennen lässt; 4. durch sonstige sichere Verfahren, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt werden, welche den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifizieren und die Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes sowie die Barrierefreiheit gewährleisten; der IT-Planungsrat gibt Empfehlungen zu geeigneten Verfahren ab. In den Fällen des Satzes 4 Nummer 1 muss bei einer Eingabe über öffentlich zugängliche Netze ein sicherer Identitätsnachweis nach 18 des Personalausweisgesetzes oder nach 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen. 3. Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 9
10 Kommunizieren wir heute sicher? Welches Sicherheitsniveau würden Sie hierbei erwarten? kebox - Fotolia.com Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 10
11 Elektronische Identifizierung - Sachstand Berlin Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eid) als Online-Ausweisfunktion enthalten auf Neuer Personalausweis (npa) Elektronischen Aufenthaltstitel (eat) Hohes Nutzenpotential im medienbruchfreien E-Government Schriftformersatz i.v.m. Online-Formularen Aber auch im elektronischen Geschäftsverkehr von Unternehmen Nutzbar bei Transaktionen im Internet, an Automaten und Terminals Beinhaltet die eindeutige Identifizierung und gegenseitige Authentifizierung der Kommunikationspartner Datenschützer begrüßen Eindeutigkeit Falsche Netzidentitäten werden bekämpft Persönliche Erscheinen auf dem Amt kann entfallen Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 11
12 Elektronische Identifizierung - Sachstand Berlin Beschluss StS-A für Verwaltungsmodernisierung vom Autorisierung SenInnSport zur Beantragung zentraler Berechtigungszertifikate für alle Behörden des Landes Organisatorische Sicherstellung für Folgeantragstellung (da Geltungsdauer nur max. drei Jahre) Bereitstellung eines einheitliche eid-diensts für die Online-Angebote der Berliner Verwaltung Ist als zentraler Landesdienst zu nutzen Zentrale Berechtigungszertifikate wurden am ausgestellt Geschäftszwecke : Temporäres und Permanentes Bürgerkonto Auftrag erteilt an ITDZ zur Beschaffung und Installation der Berechtigungszertifikate auf eid-basisdienst Nutzung eid-service ITDZ aus Pilotprojekt LABO Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 12
13 Elektronische Identifizierung - Sachstand Berlin Einsatzbereit ab sofort!!! Verzögerungen zur Beschaffung Berechtigungszertifikate durch Abwicklung des bisherigen Rahmenvertragspartners des ITDZ (SignTrust) nicht hinderlich Leitfaden für die Inanspruchnahme des zentralen eid-basisdienstes des Landes Berlin wurde gemeinsam mit BMI erarbeitet Bedarf und Notwendigkeit für Berechtigungszertifikate sind mit SenInnSport abzustimmen und darüber ggf. neu zu beantragen AddOn für Imperia9 erlaubt einfache Anbindung an Online-Formulare (Anfragen bei Landesredaktion berlin.de / BerlinOnline GmbH) Nutzen Sie eid zur Absicherung elektronischer Verwaltungsprozesse Testen Sie die eid-funktion Ihres npa hier am Self-Service- Terminal in der Ausstellung! Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 13
14 Vertrauliche Übermittlung mit D Elektronisches Kommunikationsmittel basierend auf -Technik Vertraulicher, sicherer und nachweisbarer Versand und Empfang von Nachrichten und Dokumenten über Internet Etablierung als elektronisches Gegenstück zur heutigen Briefpost Anspruch: So einfach wie , aber so sicher wie Papierpost! Bereitstellung der D erfolgt durch privatwirtschaftliche Unternehmen D -Provider sind beliehene Unternehmer, die das Post- und Fernmeldegeheimnis zu waren haben Übernehmen und führen kostenpflichtige Versandaufträge aus BMI / SenInnSport Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 14
15 Vertrauliche Übermittlung mit D Versandoptionen analog zur Briefpost: Persönlich, Absender-Bestätigt Versandbestätigung Zugangsbestätigung Abholbestätigung (nur für Verwaltung) Schaffung Einsatzvoraussetzungen durch E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG Bund) sowie dem E-Justice-Gesetz (EJusticeG) zur Nutzung von D in der Verwaltung 3a Abs. 2 VwVfG 5a VwZG Hält auch im Fachrecht Einzug z.b. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ab BMI / SenInnSport Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 15
16 Vertrauliche Übermittlung mit D Ab wann nimmt die Berliner Verwaltung D entgegen? 2013 Durchführung Vorbetrachtung für die Berliner Verwaltung Zustimmung Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung am 3. März 2014 zum Umsetzungsvorschlag Aufbau eines zentralen und einheitlichen D -Gateway als E- Government-Basisdienst beim IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) für gesamte Berliner Verwaltung Anbindung an -Systeme Auch Vorhaltung Schnittstelle zur Anbindung der verschiedenen Fachverfahren Aktuell läuft Einführungsprojekt Erste Behörden und Fachanwendungen sollen zu Beginn des Jahres 2015 den Zugang für D eröffnen BMI / SenInnSport Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 16
17 Qualifizierte elektronische Signatur Qualifizierte elektronische Signatur kann bereits seit Jahren die Schriftform ersetzen (siehe 3a VwVfG) Elektronische Signatur, die auf einem (zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen) qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erzeugt wurde Stellt zudem die Identität des Zertifikatinhabers sicher Kann zur Verschlüsselung genutzt werden Aber auf dem hohen Niveau eines Notars Langfristige Überprüfbarkeit der Urheberschaft In der Praxis beim Bürger nahezu ohne Verbreitung Für juristische Personen bisher uninteressant, da Behörden in der Vergangenheit den Zugang nicht eröffnet hatten Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 17
18 Qualifizierte elektronische Signatur Mehrere Signaturanbieter am Markt "akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter" für qesig sind durch Bundesnetzagentur überprüft Mehre Hardwareanbieter am Markt Für sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) werden Produktbestätigungen anerkannter Bestätigungsstellen durch Bundesnetzagentur im Bundesanzeiger und Internetseiten veröffentlicht Standard-Angebote für Signaturarbeitsplatz durch ITDZ Jeweils Kosten zu erwarten Signaturfunktion des npa bisher kaum verbreitet Derzeit erst ein Anbieter (Bundesdruckerei mit RainerSCT) erfüllt nicht alle Anforderungen nach SigG Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 18
19 Qualifizierte elektronische Signatur Rundschreiben SenInnSport ZS Nr. 7/2014 vom Allgemeine Zugangseröffnung der Berliner Verwaltung für elektronische Dokumente zum 1. Juli 2014 Verpflichtung zur Eröffnung elektronischer Zugänge gem. Art. 1 2 Abs. 1 EGovG Bund, die auch für die Entgegennahme qualifiziert signierter Dokumente geeignet sein müssen Software Governikus Signer kann von allen Behörden des Landes Berlin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden (Web-Seite des ITDZ zum Download und mit Testdateien) Übernahme Pflegevertrag SenInnSport einschl. Finanzierung Betrifft alle Behörden die Bundesrecht ausführen Behörden-Definition nach GGO I - kaum Ausnahmen in Berlin Zentrale Adressen müssen bekannt gemacht werden: post@(behörde).berlin.de Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 19
20 Ausblick in die Zukunft Service-Konto Berlin Bisher jedes Online-Verfahren mit eigenem Nutzerzugang, d.h. mehrfacher Speicherung der Nutzerdaten Ergänzung zum Service-Portal des Landes: Schaffung eines personalisierten Online-Zugangs mit Anbindung aller Formersatzmöglichkeiten sowie Schnittstelle für alle Fachverfahren Berücksichtigt auch juristische Personen als Verwaltungskunden (Unternehmen, Freiberufler, Vereine usw.) Berücksichtigung Harmonisierungsvorgaben der europäischen Vertrauensdienste; ebenso Maßnahmen für ein interoperables Identitätsmanagement des IT-Planungsrates Umsetzungsvorschlag heute auf Sitzung des StS-A zur strategischen Grundsatzentscheidung Detailplanung danach Marco Fotolia.com Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 20
21 Fazit Schriftform und elektronischer Rechtsverkehr schließen sich nicht aus Schriftform in der Praxis möglich persönliche Unterschrift qualifizierte elektronische Signatur D Neuer Personalausweis mit Webformular Beachte: Besonderer Aufwand /einfache techn. Verfahren Verringerung der Zugangshürden führt zur Förderung der elektronischen Verwaltung Aufgabe der Ministerialverwaltung bei zukünftigen rechtlichen Regelungen MH - Fotolia.com Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 21
22 Vielen Dank Kontakt: Dirk Meyer-Claassen Senatsverwaltung für Inneres und Sport Abteilung Zentraler Service ZS C 2 MC - Landesweites E-Government und IT-Strategie Klosterstr. 47, Berlin Tel.: PC-Fax: dirk.meyer-claassen@seninnsport.berlin.de Internet: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin 2. Berliner Verwaltungskongress Forum III - Vertrauensdienste Seite 22
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