Biodiversität verwalten Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft
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- Norbert Vogel
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1 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Biodiversität verwalten Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft BÖA Jahrestagung 23. März 2010 Spa/ /230 Inhalt Rückblick: Was haben wir bis jetzt erreicht Wertung Ausblick: Biodiversität und WDZ 2
2 Gesetzlicher Auftrag Artikel 104 Bundesverfassung (1996) 1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur: a. sicheren Versorgung der Bevölkerung; b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft; c. dezentralen Besiedlung des Landes Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. a. Er ergänzt das bäuerliche Einkommen mit Direktzahlungen für die erbrachten Leistungen unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises. 3 Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) Tiergerechte Haltung von Nutztieren Ausgeglichene Düngerbilanz Geeigneter Bodenschutz Geregelte Fruchtfolge Auswahl und gezielte Anwendung der Pflanzenschutzmittel Ökologische Ausgleichsflächen auf mindestens 7% der LN des Betriebes 4
3 Ökologischer Ausgleich gemäss DZV Ökologische Ausgleichsflächen (öaf) seit 1993 Beitragsberechtigt: extensive und wenig intensive Wiesen und Streueflächen Hecken, Feld- und Ufergehölze Bunt- und Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen Hochstamm-Feldobstbäume Neu 2008: Saum auf Ackerfläche Anrechenbar (ohne Beiträge): Extensiv genutzte Weiden, Tümpel, Trockenmauern, Einzelbäume, Ruderalflächen usw. (Anh DZV) Seit 2008 nicht mehr anrechenbar: unbefestigte Wege, Hecke ohne Krautsaum 5 Beitragsberechtigte Ökoflächen (2008) Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV Total ha % LN
4 Kritik an öaf nach DZV Qualitativer Misserfolg: geringer Anteil der Wiesen ist artenreich; Flächen sind nicht vernetzt; geringer Effekt auf die Biodiversität. Gründe: Betriebswirtschaftliche statt ökologische Optimierung des Standorts; Demotivation (zu später Schnitttermin, keine Ziele erkennbar). => Einführung der ÖQV Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV): Einführung 2001 Ergebnisorientierte Anreize Freiwilligkeit der Beteiligung Regionale Mitverantwortung bei Zielen und Finanzierung Qualität: Erhaltung der bestehenden artenreichen Flächen Förderung der Artenvielfalt auf Ökoflächen Über Bewirtschaftung (z.b. gezielt ausmagern) Über Ansaat mit lokalem Saatgut Vernetzung: Zielgerichtete Verbindung isolierter Flächen nach einem übergeordneten regionalen Konzept 8
5 Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV): wichtigste Änderungen mit AP 2011 Neue Elemente mit Qualität: Extensiv genutzte Weiden und Waldweiden Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt Einführung Strukturelemente für Hochstamm-Feldobstbäume mit Qualität Präzisierung der Vorgaben für Vernetzungsprojekte Ziel- und Leitarten => Wirkungsziele Quantitative und qualitative Umsetzungsziele gemäss Lebensraumansprüchen der Ziel- und Leitarten Einzelbetriebliche Beratung 9 Erreichtes: Beteiligung bei ÖQV 10
6 Erreichtes: Anteil mit Qualität (2008) mit Qualität Anteil an öaf Extensive Wiesen, wenig intensiv genutzte Wiesen, Streueflächen ha 27.7 % Extensiv genutzte Weiden, Waldweiden ha 9.9 % Hecken, Feld- und Ufergehölze 439 ha 17.4 % Hochstamm- Feldobstbäume Bäume 19.2 % 1 keine Beiträge gemäss DZV, ÖQV-Qualitätsbeiträge seit Erreichtes: Anteil Flächen mit Qualität nach Gemeinden (2008) 12
7 Erreichtes: Anteil Flächen mit Vernetzung nach Gemeinden (2008) 13 Wertung Sicherung der Flächen mit Qualität Beteiligung bei Vernetzungsprojekten steigend zielgerichtete Abgeltung Vernetzung von Akteuren in Projekten Nach wie vor viele bedrohte Arten quantitative und qualitative Defizite Tal BZ II keine Abstufung der Qualität unterschiedliche Anforderungen in Kantonen (trotz AP 2011) hoher Vollzugsaufwand in Projekten (Berichte, Pläne, etc.) 14
8 Ausblick: Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems (WDZ) Informationen zum Gesamtsystem - Bericht des Bundesrates vom 6. Mai - kompletter Foliensatz - Zusammenfassung unter > Themen > Agrarpolitik > Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems WDZ Wichtig: Politischer Prozess erst am Anfang (Botschaft, Vernehmlassung, Behandlung im Parlament, etc.) Bericht wird wahrscheinlich nicht Wort für Wort umgesetzt 15 Konzept Art. 104 BV Sichere Versorgung Pflege der Kulturlandschaft Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Dezentrale Besiedlung des Landes Förderung besonders umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen Anpassungsbeiträge Sicherstellung einer sozialverträglichen Entwicklung Kulturlandschaftsbeiträge Offenhaltung als Basis Ausgleich Erschwernis Förderung der Sömmerung Versorgungsicherheitsbeiträge Erhaltung Produktionskapazität Ausgleich Erschwernis Förderung Ackerbau und strategisch wichtige Einzelkulturen Biodiversitätsbeiträge Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt und Vielfalt der Lebensräume Aufwertung und Artenförderung Förderung funktionale Biodiversität Landschaftsqualitätsbeiträge Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Landschaften Tierwohlbeiträge Förderung besonders tierfreundlicher Stallhaltungssysteme und des regelmässigen Auslaufs im Freien Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN Strukturelle und soziale Eintretens- und Begrenzungskriterien 16
9 > Leistungen Ziele o Instrumente > Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Biodiversität erhalten und fördern Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft o Biodiversitätsbeiträge o Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN o Ressourceneffizienzprogramme 17 Konzept Biodiversitätsbeiträge Typ Ausgestaltung Zielsetzung BFF-Beitrag BFF = Biodiversitätsförderfläche Aufwertungsmassnahmen Artenförderungsmassnahmen Funktionale Biodiversität auf Produktionsfläche Permanente Zahlung für BFF-Typen mit Qualität pro ha LN und im SöG (inkl. NHG) Einmalige Zahlung für definierte Massnahmen Einmalige und permanente Zahlung für definierte Massnahmen Permanente Zahlung pro ha, gesamtbetriebliche Ansätze (z.b. Bio) Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt und Vielfalt von Lebensräumen Erreichen des notwendigen Qualitätsniveaus Förderung anspruchsvoller Zielarten Förderung der Bodenfruchtbarkeit und von Ökosystemdienstleistungen 18
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 19
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