Informationstechnik (IT)-Sicherheitshandlungsleitlinien für Systementwickler
|
|
- Gretel Hummel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationstechnik (IT)-Sicherheitshandlungsleitlinien für Systementwickler Dokumenthistorie: Version Name Org.-Einheit Datum Bemerkung 1.0 Fröhlich, Hafner Audi I/GO, VW K-GOT
2 Inhaltsverzeichnis: 1. Zweck Kontext Geltungsbereich Einstufung und Kontrolle der Werte Management der Kommunikation und des Betriebs Zugangskontrolle Systementwicklung und wartung Sicherheitsanforderungen an IT-Systeme Sicherheit in IT-Systemen Kryptographische Maßnahmen Politik für den Einsatz kryptographischer Maßnahmen Verschlüsselung Digitale Signaturen Schlüsselmanagement Sicherheit von Systemdateien Sicherheit bei Entwicklungs- und Supportprozessen Einhaltung der Verpflichtungen Verantwortlichkeit...7 Anhang:...8 Seite 2 von 8
3 1. Zweck Die für die Nutzung von Informationen und Kommunikationsgeräten (z. B. Personalcomputer, Workstations einschließlich mobiler Rechner wie Notebooks, PDAs) zu beachtenden IT- Sicherheitsregelungen für Systementwickler (Entwickler von IT-Systemen (siehe Anhang, Ziff. 1)) sind in diesen IT-Sicherheitshandlungsleitlinien zusammengefasst. Diese dienen dem Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen sowie der Wahrung der Rechte und Interessen des Unternehmens und aller natürlichen und juristischen Personen, die mit unserer Konzerngesellschaft in geschäftlicher Beziehung stehen bzw. für diese arbeiten. Die Basis für dieses Dokument stellt die IT-Sicherheitspolitik dar. Die Grundsätze der IT-Sicherheitspolitik werden für die Zielgruppe Systementwickler konkretisiert. Die Struktur dieses Dokumentes basiert auf dem internationalen Standard ISO/IEC Dieses Dokument steht über das Intranet zur Verfügung (siehe Anhang, Ziff. 2). Die Bekanntgabe von Informationen hinsichtlich Änderungen bzw. Aktualisierungen erfolgen ausschließlich über das Intranet (siehe Anhang, Ziff. 2). 2. Kontext Folgende Übersicht zeigt die Einordnung der IT-Sicherheitshandlungsleitlinien in das IT- Sicherheitsregelwerk: IT-Sicherheitspolitik Definition der grundlegenden Ziele, Strategien und Verantwortlichkeiten zur Gewährleistung der IT-Sicherheit IT-Sicherheitshandlungsleitlinien Ausgestaltung der Politik in organisatorische Anweisungen für einzelne Benutzergruppen IT-Sicherheitsregelungen Spezifikation der organisatorischen Standards im technischen Umfeld und Beschreibung von technischen Funktionen und Prozessen Für alle Nur für eingeschränkten Nutzerkreis IT-Sicherheitsregelwerk Seite 3 von 8
4 3. Geltungsbereich Die Handlungsleitlinien gelten für die AUDI AG und sind im gesamten Audi Konzern anzuwenden und durch konkrete IT-Regelungen im Einzelfall auszugestalten. 4. Einstufung und Kontrolle der Werte Die Verantwortung für Informationen hat der jeweilige Informationseigentümer. Dies gilt auch dann, wenn die Informationen über IT-Systeme bereitgestellt werden. 5. Management der Kommunikation und des Betriebs Die Sicherheitsanforderungen an ein IT-System sind mit den Benutzern/Benutzervertretern während der Planung zu definieren und zu dokumentieren. Der Zugriff auf schützenswerte Systemdokumentation ist auf die Personen zu beschränken, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer definierten Arbeitsumfänge benötigen. 6. Zugangskontrolle Einem Ausprobieren von Benutzerkennungen und Passwörtern ist durch geeignete Maßnahmen zu begegnen (z. B. Verlängerung der Wartezeit nach jedem Fehlversuch und/oder eine Sperrung nach einer definierten Anzahl von Fehlversuchen). Pflicht der Systemverantwortlichen ist es, ein sicheres Anmeldeverfahren umzusetzen. Dazu sind folgende Vorgaben zu erfüllen: Bei falscher Eingabe bei der Anmeldung darf das IT-System nicht anzeigen, welcher Teil der Daten fehlerhaft war. Erfolglose Versuche sind aufzuzeichnen. Die für das Anmeldeverfahren erlaubte maximale Zeit ist zu begrenzen. Bei Überschreitung hat das IT-System die Anmeldung abzubrechen. Die Systemverantwortlichen haben die Mindestforderungen bei der Passwortfestlegung (siehe IT- Sicherheitshandlungsleitlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ) durch entsprechende Systemumsetzungen zu unterstützen. Dialogsitzungen, die über einen längeren Zeitraum nicht mehr aktiv benutzt werden, sind zu deaktivieren oder durch geeignete Maßnahmen zu schützen. 7. Systementwicklung und wartung 7.1. Sicherheitsanforderungen an IT-Systeme Vor Entwicklung und Einsatz von IT-Systemen sind die IT-Sicherheitsmaßnahmen zu identifizieren und zu vereinbaren. Dies gilt für die Infrastruktur, Standardanwendungen und für selbst entwickelte Anwendungen. IT-Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen müssen gesetzliche Vorschriften, den Wert der betroffenen Informationen sowie den potentiellen Schaden für das Unternehmen, der durch einen Mangel an oder das Nichtvorhandensein von Sicherheit entstehen kann, berücksichtigen. Die Analyse von IT-Sicherheitsanforderungen und die Identifizierung von Maßnahmen zur Erfüllung dieser Anforderungen muss im Bedarfsfall durch ein Risikomanagement begleitet werden. Folgende grundsätzliche IT-Sicherheitsanforderungen sind abhängig von der Klassifizierung der Daten bei der Systementwicklung zu gewährleisten: Datenintegrität, d. h. Einrichtung von Verfahren, die sicherstellen, dass alle Daten exakt und vollständig verarbeitet und gespeichert werden. Seite 4 von 8
5 Systemintegrität, d.h. Einrichtung von Verfahren, die sicherstellen, dass die Systemverarbeitung vollständig, exakt und autorisiert durchgeführt wird. Verfügbarkeit, d. h. Einrichtung von Verfahren, die sicherstellen, dass die Daten und Systeme innerhalb eines vereinbarten Zeitraums bereitstehen. Vertraulichkeit, d. h. Einrichtung von Verfahren, die sicherstellen, dass nur berechtigte Personen auf schützenswerte Informationen bei der Verwendung, Übertragung, Speicherung oder Löschung Zugriff haben. Zugriffskontrolle, d. h. Einrichtung von Verfahren, die sicherstellen, dass der Zugriff auf schützenswerte Unternehmensinformationen auf die Personen beschränkt wird, die diese zur Erfüllung ihrer vertragsgegenständlichen Arbeiten benötigen. Authentisierung, d. h. Einrichtung von Verfahren, die sicherstellen, dass alle IT-Systeme nur von Berechtigten genutzt werden können. Autorisierung, d. h. Einrichtung von Zugangskontrollverfahren, die sicherstellen, dass alle IT- Systeme bzw. IT-Anwender nur die Daten und Dienste nutzen können, die ihnen explizit zugewiesen wurden. Unabstreitbarkeit, d. h. Einrichtung von Verfahren, die sicherstellen, dass die Authentisierung und Integrität der enthaltenen Informationen später verifiziert werden kann Sicherheit in IT-Systemen In IT-Systemen sind Schutzmaßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit (gegen Verlust, Änderung oder Missbrauch von Daten) vorzusehen. Dies sind Maßnahmen wie: Validierung der Eingabedaten Kontrolle der internen Verarbeitung z. B. bei der Verfolgung von Datenbanktransaktionen Nachrichtenauthentisierung Validierung der Ausgabedaten Beim Einsatz von Audit-/Aktivitätsprotokollen sind die notwendigen Genehmigungsverfahren einzuhalten (siehe Anhang, Ziff. 3). Für die Verarbeitung vertraulicher oder geheimer Daten durch IT-Systeme ist der Einsatz spezieller Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Verschlüsselung, Signaturen) notwendig. Die Festlegung und Entscheidung für den Einsatz solcher Maßnahmen ist auf Grundlage von Risikoanalysen bezüglich der IT- Sicherheitsanforderungen des Geschäftsprozesses zu treffen. Die Sicherheit von IT-Systemen ist durch die Umsetzung der Maßnahmen, die der Systementwicklungsprozess (SEP) fordert, zu gewährleisten. Bezüglich der Beratung bei der Einführung von IT-Systemen gelten die Regelungen und Betriebsvereinbarungen der jeweiligen Konzerngesellschaft (siehe Anhang, Ziff. 4) Kryptographische Maßnahmen Politik für den Einsatz kryptographischer Maßnahmen Grundsatzentscheidungen über Strategie, Einsatz und Handhabung kryptographischer Maßnahmen sind durch die zuständigen Stellen (siehe Anhang, Ziff. 5) zu treffen Verschlüsselung Die Regelungen für das Schlüsselmanagement, um eine vertrauliche, integere und authentische Erzeugung, Verteilung und Installation von geeigneten Schlüsseln zu gewährleisten, sind durch die dafür zuständigen Stellen (siehe Anhang, Ziff. 6) festzulegen. Zum Schutz vertraulicher oder geheimer Daten sind von den zuständigen Stellen freigegebene Verschlüsselungsprodukte (siehe Anhang, Ziff. 7) einzusetzen. Im Falle der Freigabe und des Einsatzes anwendungsspezifischer Verschlüsselungssoftware müssen auch geeignete Tools zur Umschlüsselung bereitgestellt werden. Seite 5 von 8
6 Digitale Signaturen Zum Schutz der Authentizität und Integrität bei der Verteilung von geheimen Daten ist mindestens die fortgeschrittene elektronische Signatur einzusetzen. Eine elektronische Signatur ist eine Kontrollinformation (Mechanismus), die an eine Nachricht oder Datei angehängt wird und mit der folgende Eigenschaften verbunden sind: Anhand einer elektronischen Signatur ist eindeutig feststellbar, wer diese erzeugt hat. Durch die Signatur bestätigt der Unterzeichner sein Einverständnis mit dem Inhalt und der Versendung der Daten. Es ist authentisch überprüfbar, ob die Daten, welche mit der elektronischen Signatur übertragen worden sind, identisch sind mit den Daten, die tatsächlich signiert wurden. Die nationalen Gesetze zur rechtlichen Anerkennung der elektronischen Signatur sind zu beachten (siehe Anhang, Ziff. 8). Zertifikate haben eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. Vor Ablauf der Gültigkeit eines Signaturzertifikats (Schlüsselverwendung content commitment bzw. non repudiation ) müssen damit signierte Daten mit einem länger gültigen Schlüssel übersigniert werden Schlüsselmanagement Die Schlüssel sind gegen Modifikation und Zerstörung zu schützen. Sofern Schlüssel Unbefugten bekannt geworden sind, sind sie auszutauschen. Der Kreis der Personen, die Zugriff auf die Schlüssel haben, ist möglichst klein zu halten und ist in einem Verzeichnis festzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass benutzte Schlüssel mindestens so lange aufbewahrt werden, wie die mit ihrer Hilfe verschlüsselten oder signierten Dateien archiviert werden, soweit dies nicht durch ein zentrales Schlüsselmanagement (z. B. PKI) gewährleistet wird Sicherheit von Systemdateien Die Installation von Software darf nur von autorisierten Personen (siehe Anhang, Ziff. 9) durchgeführt werden. Neue oder geänderte Programme für Produktivsysteme dürfen nur nach erfolgreichen Tests sowie nach Freigabe durch Informationseigentümer und Systembetreiber eingesetzt werden. Die Versions- /Korrekturstände der eingesetzten Software sind zu dokumentieren und gemäß gesellschaftsspezifischer Regelungen (siehe Anhang, Ziff. 10) zu archivieren. Beim Zugriff auf Testdaten ist der Grundsatz Kenntnis, nur wenn nötig zu beachten. Der Test von Software ist nur in der dafür vorgesehenen Testumgebung zulässig. Dabei ist sicherzustellen, dass der produktive Betrieb nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Personenbezogene, vertrauliche oder geheime Daten sind vor der Übernahme von produktiven IT-Systemen in die Testsysteme so zu verfälschen, dass ein Rückschluss auf die Original-Daten nicht mehr möglich ist, sofern auf diese Daten Personen Zugriff erhalten, die diese nicht unbedingt für die Erfüllung ihrer vertragsgegenständlichen Arbeiten benötigen. Das Kopieren oder die Nutzung von Informationen aus laufenden IT-Systemen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Informationseigentümer zulässig. Die kopierten Daten unterliegen den gleichen IT-Sicherheitsanforderungen wie die Original-Daten. Benutzte Informationen aus laufenden IT-Systemen sind nach Durchführung des Tests nicht wiederherstellbar zu löschen. Zugriffsberechtigungen, die für laufende IT-Systeme gelten, müssen auch für Testanwendungen beachtet werden. Seite 6 von 8
7 7.5. Sicherheit bei Entwicklungs- und Supportprozessen Alle Abläufe und Vorgänge, die IT-Systeme berühren, sind so zu gestalten, dass das jeweils angestrebte IT- Sicherheitsniveau ganzheitlich erreicht und beibehalten wird. Formale Änderungskontrollverfahren (Change Management) sind durchzuführen. Sie müssen sicherstellen, dass Sicherheit und Überwachungsverfahren der IT-Systeme nicht durch Änderungen kompromittiert werden. Wenn Änderungen an gekauften Softwarepaketen durchgeführt werden, sind die Auswirkun-gen auf bestehende Regelungen und Sicherheitsmaßnahmen zu klären. Änderungen dürfen nur erfolgen, wenn dies lizenzrechtlich und aufgrund der Wartungsverträge zulässig ist. 8. Einhaltung der Verpflichtungen Beim Einsatz von Verschlüsselung und/oder von elektronischen Signaturen (siehe Anhang, Ziff. 8) insbesondere über Ländergrenzen hinweg sind die länderspezifischen Regelungen für den Import/Export/Zugriff von bzw. auf Hardware/Software/Informationen zu beachten. Bei Fragen zu den länderspezifischen Regelungen sind die zuständigen Stellen (siehe Anhang, Ziff. 11) zu kontaktieren. 9. Verantwortlichkeit Diese Handlungsleitlinien sind von allen Systementwicklern anzuwenden und einzuhalten. Verstöße gegen die Handlungsleitlinien werden individuell nach geltenden betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften und Vereinbarungen geprüft und entsprechend geahndet. Abweichungen von diesen Handlungsleitlinien, die das Sicherheitsniveau senken, sind nur in Abstimmung mit den zuständigen Stellen (siehe Anhang, Ziff. 12) und nur zeitlich begrenzt zulässig. Seite 7 von 8
8 Anhang: Gültigkeit: Diese Regelungen sind bei der Entwicklung von neuen IT-Systemen mit der Veröffentlichung sofort bindend. Ziffer 1. Ein IT-System ist ein Gesamtsystem bestehend aus sämtlichen HW/SW-Komponenten inklusive deren Kommunikationsbeziehungen untereinander. 2. Die jeweils aktuellen Informationen werden im Audi mynet veröffentlicht. 3. Personenbezogene Protokollierung, die eine Verhaltenskontrolle ermöglicht, ist im Betriebsratsausschuss EDV-Systeme zu genehmigen. 4. IT-Systeme, die mitbestimmungspflichtige Tatbestände beinhalten, sind in den BR-EDV-Ausschüssen zu beraten. 5. Verantwortlichkeit: IT-Sicherheitsteam. 6. Verantwortlichkeit: I/FP Die freigegebenen Verschlüsselungsprodukte finden Sie im mynet unter Services/IT&O/Produkte & Leistungen/Architektur, Methoden & Standards/IT-Standards Die verbindliche Vorgabe im Konzern. 8. Nationale Gesetze zur Anerkennung der elektronischen Signatur: In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Signaturgesetz SigG. Hier sind die nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz elektronischer Signaturen beschrieben. Das an die EU-Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen vom [ECRL99] angepasste Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften [SigG01] ist am in Kraft getreten und löst das Signaturgesetz von 1997 ab. Das Gesetz soll Rahmenbedingungen schaffen, bei deren Einhaltung eine qualifizierte elektronische Signatur als mindestens gleichwertig sicher zu einer eigenhändigen Unterschrift angesehen werden kann. Es enthält Festlegungen darüber, wann qualifizierte elektronische Signaturen nach dem Signaturgesetz der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt sind. Im Ergebnis wird digitalen Signaturen nach dem Signaturgesetz auch vor Gericht eine hohe Sicherheit zugebilligt. 9. Verantwortlichkeit: Systemadministratoren und Mitarbeiter mit administrativen Rechten. 10. Die Versions-/Korrekturstände sind in Abhängigkeit von gesetzlichen Anforderungen und Fachbereichsanforderungen zu archivieren. So ist z. B. jegliche Dokumentation, die auch indirekt mit der Rechnungslegung zu tun hat, laut den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) während der Lebenszeit des Systems und danach 10 Jahre zu archivieren. 11. Verantwortlichkeit: Zentraler Rechtsservice. 12. Verantwortlichkeit: Informations- und Datenschutz. Seite 8 von 8
Informationstechnik (IT)-Sicherheitshandlungsleitlinien für Systementwickler
Informationstechnik (IT)-Sicherheitshandlungsleitlinien für Systementwickler Gültig ab: 20.10.2006 Status: Freigegeben Geändert am: 12.03.2013 Version: 2.0 Herausgeber: I/GA-2, Datenschutz / Datensicherheit
MehrSicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 10.0 Security Assurance Level SEAL-3
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Agfa HealthCare GmbH Konrad-Zuse-Platz 1-3 53227 Bonn für das IT-System IMPAX/web.Access die Erfüllung aller
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrDigital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net
Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net Digitale Signatur der PDF-Rechnungen Hier finden Sie eine Anleitung, wie beim erstmaligen Öffnen von digital signierten PDF- Rechnungen, die mit ProSaldo.net
MehrSicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 10.0 Security Assurance Level SEAL-3
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Deutsche Telekom AG Products & Innovation T-Online-Allee 1 64295 Darmstadt für das IT-System Developer Garden
MehrWenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.
Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle
MehrMöglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015
Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015 Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Vertrauliche Informationen dürfen von und zur
MehrDatenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)
Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte
MehrELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0
Digitale Signatur ELBA-business 5.7.0 Seite 1 Informationen zur Digitalen Signatur 1.1 Was ist die Digitale Signatur? Der Zweck der digitalen Signatur ist der Ersatz der eigenhändigen Unterschrift. Mit
MehrBSI Technische Richtlinie
Seite 1 von 8 BSI Technische Richtlinie BSI Bezeichnung: Technische Richtlinie De-Mail Bezeichnung: Anwendungsbereich: Kürzel: De-Mail Dokumentenablage IT-Sicherheit BSI TR 01201 Anwendungsbereich: Version:
MehrBSV Software Support Mobile Portal (SMP) Stand 1.0 20.03.2015
1 BSV Software Support Mobile Portal (SMP) Stand 1.0 20.03.2015 Installation Um den Support der BSV zu nutzen benötigen Sie die SMP-Software. Diese können Sie direkt unter der URL http://62.153.93.110/smp/smp.publish.html
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrAnleitung WLAN BBZ Schüler
Anleitung WLAN BBZ Schüler Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Weitergabe Ihres Kennworts an Dritte untersagt ist. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Passwort weiteren Personen bekannt ist,
MehrDatenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund
Muster (Ausschnitt) Datenschutzkonzept Informationsverbund.. Dokumentinformationen BSI-Konformität und gesetzliche Grundlagen Bausteine Gesetzliche Grundlagen verantwortlich für den Inhalt Name Telefon
MehrKundeninformationen zur Sicheren E-Mail
S Sparkasse der Stadt Iserlohn Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail Informationen zur Sicheren E-Mail erhalten Sie bei Ihrem Berater, oder bei den Mitarbeiter aus dem Team ElectronicBanking unter der
MehrVereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat
Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrIT-Strukturanalyse als wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes ISMS
IT-Strukturanalyse als wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes ISMS 5. IT-Grundschutz-Tag 23.11.2011 Björn Schulz Agenda 1. Einleitung + Ausgangslage 2. Anforderungen 3. IT-Strukturanalyse 4. Fazit
Mehrecure E-Mail usführliche Kundeninformation
www.ksk-ratzeburg.de s Kreissparkasse ecure E-Mail usführliche Kundeninformation Secure E-Mail. Ausführliche Kundeninformation. Inhalt: 1. Einleitung 2. Kostenlose Einrichtung und Nutzung 3. Registrierungsmail
MehrFachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem
Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem von André Franken 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 2 Einführung 2 2.1 Gründe für den Einsatz von DB-Systemen 2 2.2 Definition: Datenbank
MehrDatenschutz-Vereinbarung
Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die
Mehrsidoku - Quickstart Beschreibung des Vorgangs Einladung annehmen Release 2.3.1 Stand 20.06.2012
sidoku - Quickstart Beschreibung des Vorgangs Release 2.3.1 Stand 20.06.2012 erstellt von: EXEC Software Team GmbH Südstraße 24 56235 Ransbach-Baumbach www.exec.de sidoku - Quickstart Inhalt Inhalt 1 Einleitung...
MehrHier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf. Inhalt 1. Die Signaturen auf den PDF-Dokumenten des Landesbetrieb Staßenwesen Brandenburg werden als ungültig ausgewiesen oder mit Gültigkeit
MehrHandbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D2:
Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails (Kerstin Ehrhardt) München 02.05.2007 1 1 Nutzung Sicherer E-Mail...
MehrE-Mail-Verschlüsselung mit Geschäftspartnern
E-Mail-Verschlüsselung mit (Anleitung für Siemens Mitarbeiter) Datum: 13.07.2011 Dokumentenart: Anwenderbeschreibung Version: 3.0 : Redaktionsteam PKI cio.siemens.com Inhaltsverzeichnis 1. Zweck des Dokumentes:...3
MehrGPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen
GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.
MehrBeuth Hochschule BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences
Beuth Hochschule BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG Fernstudium Industrial Engineering Produktions- und Betriebstechnik Kurseinheit 98 und
MehrBSI Technische Richtlinie
BSI Technische Richtlinie Bezeichnung: Accountmanagement IT-Sicherheit Anwendungsbereich: De-Mail Kürzel: BSI TR 01201 Teil 2.3 Version: 1.2 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach
MehrKriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.
Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen
Mehr10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung)
Version 2.0 Mentana- Claimsoft GmbH Seite 2 10 W-Fragen im Umgang mit 1. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 2. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 3. Warum muss
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Mengen Mittlere
MehrA-CERT Certificate Policy
ARGE DATEN A-CERT Certificate Policy [gültig für A-CERT COMPANY Zertifikate für gewöhnliche und fortgeschrittene Signaturen] Version 1.2/Mai 2009 - a-cert-company-policy-20090529.doc OID-Nummer: 1.2.40.0.24.1.1.2.1
MehrVirtueller Seminarordner Anleitung für die Dozentinnen und Dozenten
Virtueller Seminarordner Anleitung für die Dozentinnen und Dozenten In dem Virtuellen Seminarordner werden für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars alle für das Seminar wichtigen Informationen,
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrITIL & IT-Sicherheit. Michael Storz CN8
ITIL & IT-Sicherheit Michael Storz CN8 Inhalt Einleitung ITIL IT-Sicherheit Security-Management mit ITIL Ziele SLA Prozess Zusammenhänge zwischen Security-Management & IT Service Management Einleitung
MehrSecure E-Mail Ausführliche Kundeninformation
Secure E-Mail Ausführliche Kundeninformation Inhalt 1. Einleitung 2. Kostenlose Einrichtung und Nutzung 3. Registrierungsmail 4. Registrierung 5. Variante PGP/SMIME und Funktionsweise Produktinformationsblatt
MehrRechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)
1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich
MehrMaintenance & Re-Zertifizierung
Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0
MehrDas vorliegende Dokument beinhaltet vertrauliche Informationen und darf nicht an Dritte weitergereicht werden.
Konfigurationsanleitung: E-Mail Konfiguration mit Apple Mail Vertraulichkeitsklausel Das vorliegende Dokument beinhaltet vertrauliche Informationen und darf nicht an Dritte weitergereicht werden. SwissWeb
MehrErstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare
Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist
MehrDFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen
DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen Ulrich Kähler, DFN-Verein kaehler@dfn.de Seite 1 Gliederung Sicherheitsaspekte Rechtliche Fragen Seite 2 Sicherheit Die Sicherheit in der DFN-AAI ist eine
MehrOnline-Prüfungs-ABC. ABC Vertriebsberatung GmbH Bahnhofstraße 94 69151 Neckargemünd
Online-Prüfungs-ABC ABC Vertriebsberatung GmbH Bahnhofstraße 94 69151 Neckargemünd Telefon Support: 0 62 23 / 86 55 55 Telefon Vertrieb: 0 62 23 / 86 55 00 Fax: 0 62 23 / 80 55 45 (c) 2003 ABC Vertriebsberatung
MehrOnline-Zugang zum EOM. Anleitung
Online-Zugang zum EOM Anleitung Inhalt 1. Wie melde ich mich für den Online-Zugang an?... 2 2. Wie kann ich mein persönliches Kennwort zukünftig ändern?... 4 3. Welche Informationen finde ich im Intranet?...
MehrZugriff auf OWA Auf OWA kann über folgende URLs zugegriffen werden:
Anleitung zur Installation der Exchange Mail Lösung auf Android 2.3.5 Voraussetzung für die Einrichtung ist ein vorliegender Passwortbrief. Wenn in der folgenden Anleitung vom Extranet gesprochen wird
MehrSecure E-Mail Ausführliche Kundeninformation
Secure E-Mail Ausführliche Kundeninformation Inhalt 1. Einleitung 2. Kostenlose Einrichtung und Nutzung 3. Registrierungsmail 4. Varianten und Funktionsweise Produktinformationsblatt über Secure E-Mail.
MehrImport des persönlichen Zertifikats in Outlook 2003
Import des persönlichen Zertifikats in Outlook 2003 1. Installation des persönlichen Zertifikats 1.1 Voraussetzungen Damit Sie das persönliche Zertifikat auf Ihren PC installieren können, benötigen Sie:
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrMail-Signierung und Verschlüsselung
Mail-Signierung und Verschlüsselung ab Release-Version 2013.02, ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Feature! Elektronische Post ist aus unserem privaten und beruflichen Leben nicht mehr wegzudenken.
MehrWelche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig?
ZERTIFIKAT UND SIGNATUR Als Besitzer eines Zertifikates können Sie Ihre Identität gegenüber anderen Leuten, mit denen Sie über das Web kommunizieren, bestätigen, E-Mail-Nachrichten signieren oder verschlüsseln
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrContent Management System mit INTREXX 2002.
Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,
MehrAktivierung der digitalen Signatur in Outlook Express 6
Aktivierung der digitalen Signatur in Outlook Express 6 Version 1.0 4. April 2007 Voraussetzung Damit die digitale Signatur in Outlook Express aktiviert werden kann müssen die entsprechenden Treiber und
MehrImport, Export und Löschung von Zertifikaten mit dem Microsoft Internet Explorer
Import, Export und Löschung von Zertifikaten mit dem Microsoft Internet Explorer Version 1.0 Arbeitsgruppe Meldewesen SaxDVDV Version 1.0 vom 20.07.2010 Autor geändert durch Ohle, Maik Telefonnummer 03578/33-4722
MehrInstallationsanweisung Gruppenzertifikat
Stand: November 2015 Inhalt 1. Allgemeine Hinweise... 1 2. Vor der Installation... 1 3. Installation des Gruppenzertifikats für Internet Explorer... 2 3.1. Überprüfung im Browser... 7 3.2. Zertifikatsbestätigung
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrSparkasse Vogtland. Secure E-Mail Datensicherheit im Internet. Kundenleitfaden. Sparkasse Vogtland. Kundeninformation Secure E-Mail 1
Secure E-Mail Datensicherheit im Internet Sparkasse Kundenleitfaden Sparkasse Kundeninformation Secure E-Mail 1 Willkommen bei Secure E-Mail In unserem elektronischen Zeitalter ersetzen E-Mails zunehmend
MehrE-Mail Adressen der BA Leipzig
E-Mail Adressen der BA Jeder Student der BA bekommt mit Beginn des Studiums eine E-Mail Adresse zugeteilt. Diese wird zur internen Kommunikation im Kurs, von der Akademie und deren Dozenten zur Verteilung
MehrLOG-FT BAG Filetransfer zum Austausch mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Kurzanleitung
Filetransfer zum Austausch mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Kurzanleitung VERSION 8.0 FEBRUAR 2013 Logics Software GmbH Schwanthalerstr. 9 80336 München Tel.: +49 (89) 55 24 04-0 Fax +49 (89) 55
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrEinrichtung eines VPN-Zugangs
Einrichtung eines VPN-Zugangs Einleitung Die nachfolgende Anleitung zeigt die Einrichtung eines VPN-Zugangs zum Netzwerk des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift. Diese Anleitung ist auf Basis
MehrAnforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers
Anlage zum Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung? Wir helfen: www.activemind.de
MehrEIN C.A.F.E. FÜR DEN DATENSCHUTZ
EIN C.A.F.E. FÜR DEN DATENSCHUTZ Organisatorische Datenschutzbeauftragter Martin Esken Datenschutzbeauftragter (TÜV) Organisatorische Technische gemäß 9 Satz 1 Punkte 1-8 BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Organisatorische
MehrE-Mail Verschlüsselung
E-Mail Verschlüsselung Beschreibung der im Kispi eingesetzten Methode "PGP Universal Web Messenger" Dokumentenversion 1.0 19. Oktober 2006 Autor: Informatik Inhaltsverzeichnis 1. PGP Universal Web Messenger...
MehrDok.-Nr.: Seite 1 von 6
Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung
Mehr2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften
1. Digital signierte Rechnungen Nach 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994 gilt eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung nur dann als Rechnung im Sinne des 11 UStG 1994, wenn die Echtheit der
MehrFür die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.
Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service
MehrLenkung der QM-Dokumentation
Datum des LAV-Beschlusses: 08.05.2007 Seite1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe, Definitionen... 1 4 Beschreibung... 2 4.1 Struktur der QM-Dokumentation... 2 4.2 Aufbau der
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: «Firmenname» «Straße_Hausnr»
MehrAnleitung für die Umstellung auf das Sm@rt-TAN plus Verfahren mit manueller und optischer Übertragung
Bitte zuerst Sm@rtTAN plus über die ebanking-seite www.vr-amberg.de Konto/Depot-Login Verwaltung Sm@rtTAN-Leser anmelden Anleitung für die Umstellung auf das Sm@rt-TAN plus Verfahren mit manueller und
MehrPeDaS Personal Data Safe. - Bedienungsanleitung -
PeDaS Personal Data Safe - Bedienungsanleitung - PeDaS Bedienungsanleitung v1.0 1/12 OWITA GmbH 2008 1 Initialisierung einer neuen SmartCard Starten Sie die PeDaS-Anwendung, nachdem Sie eine neue noch
MehrImport des persönlichen Zertifikats in Outlook Express
Import des persönlichen Zertifikats in Outlook Express 1.Installation des persönlichen Zertifikats 1.1 Voraussetzungen Damit Sie das persönliche Zertifikat auf Ihrem PC installieren können, benötigen
MehrIhre Interessentendatensätze bei inobroker. 1. Interessentendatensätze
Ihre Interessentendatensätze bei inobroker Wenn Sie oder Ihre Kunden die Prozesse von inobroker nutzen, werden Interessentendatensätze erzeugt. Diese können Sie direkt über inobroker bearbeiten oder mit
MehrLeitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.
Leitfaden zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. 0 Inhalt 1 INTERNETADRESSE DER AUSSCHREIBUNGSPLATTFORM...2 2 REGISTRIERUNG...3 3 DIGITALE
MehrEDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen
EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen Zwischen Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH, Markstraße 18, 38154 Königslutter (Name, Adresse) und (Name, Adresse)
MehrI n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000
Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an
MehrTicketing mit JIRA Kurzanleitung
Bearbeitungs-Datum: 19.01.2015 Version: 2.0 Dokument-Name: Dokument-Status: Klassifizierung: Ersteller: Jira Benutzerhandbuch.docx Freigegeben Standard DV Bern AG DV Bern AG Nussbaumstrasse 21, 3000 Bern
MehrRahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Meerane
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrUst.-VA ab 01.01.2013. Release 1.0.0
Ust.-VA ab 01.01.2013 Release 1.0.0 2012 myfactory International GmbH Seite 1 von 9 Ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dürfen weder das Handbuch noch Auszüge daraus mit mechanischen oder elektronischen
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrA-CERT Certificate Policy
ARGE DATEN A-CERT Certificate Policy [gültig für Stamm-Zertifikate für einfache und fortgeschrittene Signaturen] Version 1.3/Juli 2009 - a-cert-company-policy.doc OID-Nummer: 1.2.40.0.24.1.1.2.1 Gültigkeitshistorie
MehrSteganos Secure E-Mail Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang SCHRITT 1: AKTIVIERUNG IHRES GASTZUGANGS
Steganos Secure E-Mail Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang EINLEITUNG Obwohl inzwischen immer mehr PC-Nutzer wissen, dass eine E-Mail so leicht mitzulesen ist wie eine Postkarte, wird die
MehrDie digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur
Die digitale Signatur Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Papierwelt: Die eigenhändige Unterschrift Grundsatz : Formfreiheit bei Willenserklärung Schriftform: Ist durch
MehrDokumentation: Selbstregistrierung
Dokumentation: Selbstregistrierung Prozess: Kunden - Selbstregistrierung/ Passwort vergessen Version 1.1 Autor: SM (Stand Okt.2014) Inhaltsverzeichnis Zugang zum Demando Ticketsystem... 2 Neukunden-Registrierung
MehrIhre Bewerbung per E-Mail. Verschlüsselt und sicher
Ihre Bewerbung per E-Mail Verschlüsselt und sicher Ihre Bewerbung per E-Mail D2 Tel.: (06 11) 34 0-0, Fax: (06 11) 340 11 50 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung 2011 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrDatenschutzvereinbarung
Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und
MehrMustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Mustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Waldkirch
MehrInsight aus der Webseite!
Insight aus der Webseite! Potential in der Nutzung von Insight direkt aus der SharePoint-Oberfläche Vorteile in der Nutzung der Webseite Schnellere Suche über Suchfilter Keine Limitierung was die Anzahl
MehrInstallationsanleitung CLX.PayMaker Home
Installationsanleitung CLX.PayMaker Home Inhaltsverzeichnis 1. Installation und Datenübernahme... 2 2. Erste Schritte Verbindung zur Bank einrichten und Kontoinformationen beziehen... 4 3. Einrichtung
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
Mehr1 Allgemeines... 2 2 Initialisierung... 2 3 Zertifikatserzeugung... 4
www.egiz.gv.at E-Mail: post@egiz.gv.at Telefon: ++43 (316) 873 5514 Fax: ++43 (316) 873 5520 Inffeldgasse 16a / 8010 Graz / Austria Bedienungsanleitung Fremd-bPK-CA Dipl.-Ing. Mario Ivkovic Graz, am 24.
MehrHDI-Gerling Industrie Versicherung AG
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:
MehrInformation der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis. Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises
Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises 1 Wozu dient der elektronische Arztausweis? Sichtausweis ersetzt den bisherigen Papierausweis
Mehr