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1 Stadt Wunsiedel SB Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation ol 34. Stadtratssitzung vom Im öffentlichen Teil der o. g. Stadtratssitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Haushalt 2015; Vorbereitung der Jahresrechnung 2015; Bildung von Haushaltseinnahme- und ausgaberesten für das Haushaltsjahr 2015 Der Stadtrat beschließt zur Jahresrechnungslegung 2015: 1. Die Neubildung von Haushaltseinnahmereste bis zu einem Betrag von zur Übertragung in das Haushaltjahr Die Weiterübertragung von Haushaltsausgaberesten aus Vorjahren bis zu einem Betrag ,54 in das Haushaltjahr Die Neubildung von Haushaltsausgaberesten bis zu einem Betrag von ,33 zu übertragen in das Haushaltsjahr Haushalt 2015; Vorbereitung der Jahresrechnung 2015; Budgetüberträge Der Stadtrat beschließt auf Budgetüberträge aus dem Haushaltsjahr 2015 zu verzichten und dies auch in den weiteren Konsolidierungsjahren zunächst so beizubehalten.

2 Haushaltsvollzug Verwaltungshaushalt 2016; Mittelgenehmigung und Baudurchführungsbeschluss zu Unterhaltsaufwendungen am Feuerwehrgerätehaus Schönbrunn Der Stadtrat billigt die Notwendigkeit der im Sachverhalt aufgeführten baulichen Unterhaltsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus Schönbrunn und beschließt hierfür die Baudurchführung sowie Mittelgenehmigung. Die erforderlichen Mittel in Höhe von sind für das Jahr 2016 zusätzlich in den Verwaltungshaushalt unter der Haushaltsstelle Feuerwehr Schönbrunn Unterhalt eigener Gebäude einzustellen. Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Einrichtung eines weiteren beschließenden Ausschusses für die Verwaltung der Hospitalstiftung und der Max Clarner schen Stipendienstiftung; 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wunsiedel Beschlussantrag: Der Stadtrat beschließt, einen weiteren beschließenden Ausschuss für die Verwaltung der Hospitalstiftung und der Clarner schen Stipendienstiftung Wunsiedel zu bestellen und bestimmte Aufgaben zu übertragen. Die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Stadtrates sind entsprechend zu ändern. 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) vom (gleiches Datum Bürgermeisterunterschrift) Die Stadt Wunsiedel erlässt aufgrund Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO- folgende Satzung: Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) Die Satzung zur Reglung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) vom wird wie folgt geändert: Nach 2 Abs. 1 Buchstabe d) wird ein weiterer Buchstabe e) eingefügt: 1

3 e) den Ausschuss zur Verwaltung der Hospitalstiftung und der Clarner schen Stipendienstiftung Wunsiedel (Stiftungsausschuss) bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern Die Satzung tritt nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Wunsiedel, Datum Erster Bürgermeister Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 10 2 Damit wurde der Beschlussantrag abgelehnt und über Ziffer 2 des Beschlussantrags nicht mehr abgestimmt. Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Erweiterung des Aufgabenbereichs des beschließenden Großbaumaßnahmenausschusses für die Abwicklung der Großbaumaßnahme Kindertagesstätte in Holenbrunn; 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örltichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wunsiedel Der Stadtrat beschließt, die Abwicklung der Großbaumaßnahme zum Neubau der Kindertagesstätte in Holenbrunn dem Großbaumaßnahmenausschuss zu übertragen. Die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Stadtrates sind entsprechend zu ändern. 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) vom (gleiches Datum Bürgermeisterunterschrift) Die Stadt Wunsiedel erlässt aufgrund Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO- folgende Satzung: Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) Die Satzung zur Reglung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) vom wird wie folgt geändert:

4 1 2 Abs. 1 Buchstabe d erhält folgende neue Fassung: d) den Ausschuss zur Abwicklung der Großbaumaßnahmen Umbau des Luisenburg-Theaters einschließlich Umfeld, Sanierung der Jean-Paul-Schule einschließlich Turnhalle, Schwimmhalle und evtl. Freianlagen sowie Neubau der Kindertagesstätte in Holenbrunn (Großbaumaßnahmenausschuss) bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern Die Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Wunsiedel, Datum (Erlassdatum) Erster Bürgermeister 2 3. Änderung der Geschäftsordnung vom für den Stadtrat Wunsiedel Der Stadtrat ändert gemäß Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern seine Geschäftsordnung vom ab und ergänzt 9 Nr. 4 der Geschäftsordnung um eine weitere Baumaßnahme wie folgt: c) Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten (auch Nebenarbeiten), die im Zusammenhang mit dem Neubau der Kindertagesstätte in Holenbrunn bis zu einem Betrag von ,-- Euro entstehen, wenn die Mittel im Haushalt vorgesehen sind bzw. haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen oder entsprechende Vorfinanzierungsverträge geschlossen sind. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Wunsiedel, Datum (Erlassdatum) Erster Bürgermeister

5 Fortschreibung der schulaufsichtlichen Genehmigung für die Jean-Paul-Schule; Vorstellung und Billigung des Raumprogramms, der sich hieraus ergebenden Planung sowie des gestellten Antrags Der Stadtrat billigt und befürwortet die vorgestellte modifizierte Planung (einschl. Raumprogramm) sowie Antragstellung zur schulaufsichtlichen Genehmigung für die Grundund Mittelschule der Jean-Paul-Schule. Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel; Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wunsiedel und Aufstellung eines Bebauungsplanes Glasfabrik Lamberts im Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB Der Stadtrat beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wunsiedel auf den Fl.-Nrn. 325, 330, 331, 332, 371, 372/2, 372/3 und der Teilflächen der Fl.-Nrn. 325/2, 326, 330/2, 333, 372 der Gemarkung Holenbrunn und Aufstellung eines Bebauungsplanes Glasfabrik Lamberts auf den Fl.- Nrn. 325, 330, 331, 332, 371, 372/2, 372/3, 265/49, 265/51, 265/53, 265/70, 265/132, 265/80, 265/81 306, 306/1, 307, 307/1, 307/2, 314/2, 322, 323, 324, 326, 326/2, 326/3, 328/2, 331, 372, 373 und der Teilflächen der Fl.-Nrn. 325/2, 326, 330/2, 333, 372, 304, 310, 315 und 316 der Gemarkung Holenbrunn im Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB. Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 3

6 Bauleitplanung der Gemeinde Tröstau; Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schloss Fahrenbach sowie vereinfachtes Raumordnungsverfahren; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der benachbarten Gemeinden gem. 2 Abs. 2 BauGB Die Stadt Wunsiedel erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schloss Fahrenbach der Gemeinde Tröstau sowie zum vereinfachten Raumordnungsverfahren der Regierung von Oberfranken keine Einwendungen. Klimaschutz in der Stadt Wunsiedel und im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge; Genehmigung von Kooperationsvereinbarungen mit dem Landkreis Wunsiedel i.fi. für die Umsetzung a) des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises sowie des b) des Radverkehrskonzeptes als Klimaschutzteilkonzept Die von der Stadt Wunsiedel mit dem Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge geschlossenen beiden Kooperationsvereinbarungen zum Tätigwerden der vom Landkreis einzustellenden Klimaschutzmanager wird entsprechend dem Text der Anlagen 1 und 2 genehmigt.

7 Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Niederlegung des Stadtratsmandats durch Herrn Dr. Manfred Gabriel (SPD) zum Der Stadtrat stellt, wie mit Schreiben vom beantragt, die Mandatsniederlegung aus dem Stadtrat von Herrn Dr. Manfred Gabriel zum fest. Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und der Gemeindeordnung -GO-; Feststellung der Listennachfolge der SPD Der Stadtrat stellt für das zum ausscheidende Stadtratsmitglied Dr. Manfred Gabriel zum Frau Christine Lauterbach, Beethovenstraße 23, Wunsiedel, als Listennachnachfolgerin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) fest.

8 WUN Immobilien KU; Änderung der Unternehmenssatzung im Hinblick auf die Ermöglichung der Verwaltung und der Übernahme des Stiftungsmanagement für die Heinrich-Benno-Schäffler-Stiftung Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Verwaltungsrates des WUN Immobilien KU vom folgende Satzungsänderung: Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das WUN Immobilien KU vom. (Datum Bgm. Unterschrift) Die Stadt Wunsiedel erlässt auf Grund der Art. 23 Satz 1 und Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung: 1 Die Unternehmenssatzung des WUN Immobilien KU vom 22. Februar 2013 wird wie folgt geändert und nach 2 Abs. 2 Satz 1 der Unternehmenssatzung folgender Satz 2 eingefügt: Für die Heinrich-Benno-Schäffler-Stiftung gilt dies entsprechend; zusätzlich kann insoweit für diese Stiftung auch das allgemeine Stiftungsmanagement übernommen werden. 2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Wunsiedel, den Stadt Wunsiedel Erster Bürgermeister Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 1 Erstellt Sybille Olma Freigegeben am

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