Wann Gülle fahren im Frühjahr?

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1 Wann Gülle fahren im Frühjahr? in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. März außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten Grünland Ackerland keine Gülle fahren wenn Boden nicht aufnahmefähig ist, d.h.: wassergesättigt oder überschwemmt gefroren (durchgehend gefroren und im Verlauf des Tages nicht oberflächlich auftauend) oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist in Zone II von Wasserschutzgebieten aller Nitratklassen

2 Wann Gülle fahren im Herbst? in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Winterraps Wintergerste Winterharte Zwischenfrüchte Abfrierende Zwischenfrüchte (Senf) mit Strohrotte nur auf B-Böden bis 30. Oktober bis 15. September zur Saat bis 15. September bis zur Saat keine Gülle fahren im Herbst nach Mais, Raps, Hackfrüchten, Leguminosen und auf Moor- oder Anmoorböden außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten Grünland Ackerland bis 14. November bis 31. Oktober keine Gülle fahren wenn Boden nicht aufnahmefähig ist, d.h.: wassergesättigt oder überschwemmt gefroren (durchgehend gefroren und im Verlauf des Tages nicht oberflächlich auftauend) oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist in Zone II von Wasserschutzgebieten aller Nitratklassen

3 Wann Festmist fahren im Frühjahr? Im Problemgebiet Im Sanierungsgebiet Grünland und Ackerfutter im Herbst angedüngte Wintergerste oder Winterraps alle anderen Winterungen und Sommerungen Mais und Kartoffeln ab 1. Januar ab 1. März keinen Mist fahren wenn Boden nicht aufnahmefähig ist, d.h.: wassergesättigt ist oder gefroren (durchgehend gefroren und im Verlauf des Tages nicht oberflächlich auftauend) ist oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist Geflügelmist: Sperrzeiten wie bei Gülle Klärschlamm oder Tiermehl: nicht in Sanierungsgebieten, nicht in Zone II, Klärschlamm nicht bei MEKA Teilnahme Andere organische Dünger Ausbringtermine für flüssigen Klärschlamm wie bei Gülle Weitere Auflagen sind zu beachten

4 Wann Festmist fahren im Herbst? im Problemgebiet im Sanierungsgebiet Grünland und Ackerfutter Wintergerste und Winterraps zur Saat Alle anderen Winterungen und Sommergetreide Mais und Kartoffeln ab 1. Januar ab 1. März Winterharte Zwischenfrüchte Abfrierende Zwischenfrüchte nur auf B-Böden zur Saat zur Saat keinen Mist fahren nach Leguminosen, nach Hackfrüchten und nach Raps, sowie auf Moor- und Anmoorböden. Festmist fahren außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten jederzeit, wenn es die Böden erlauben, aber keinen Festmist fahren wenn Boden nicht aufnahmefähig ist, d.h.: wassergesättigt oder überschwemmt gefroren (durchgehend gefroren und im Verlauf des Tages nicht oberflächlich auftauend) oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist

5 Stickstoffdüngung im Frühjahr in Problem- und Sanierungsgebieten: 1. N-min Bodenuntersuchung vorgeschrieben: zu Mais (Beachte: Späte N-min) und Kartoffeln, sowie nach Winterraps, Kartoffeln, Rüben und Leguminosen auf Moor- und Anmoorböden auf Flächen mit mehrjähriger org. Düngung von über 1,4 GV/ha 2. Düngermenge: entsprechend Empfehlung Laborattest oder NID 3. Düngungszeitpunkt: spätestens 2 Wochen nach Vorliegen der Ergebnisse, dann wieder nach Bedarf 4. Leguminosen: keine Andüngung mit Stickstoff im Frühjahr 5. Aufteilung der N-Gaben: A-Böden: maximal 50 kg N/ha oder 80 kg N/ha langsam wirkende Dünger. B-Böden: maximal 80 kg N/ha oder 100 kg N/ha langsam wirkende Dünger. Besonderheiten bei Mais: Startgabe zur Saat: max. 40 kg N mineralisch als UF oder Depotdüngung oder bei Gülledüngung: max. 40 kg anrechenbaren N ohne Nitrifikationshemmer max. 60 kg anrechenbaren N mit Nitrifikationshemmer N-min Bodenuntersuchung: im 4-Blatt-Stadium auf 50 % der Bewirtschaftungseinheiten bis auf 90 cm Tiefe Restlichen N-Bedarf im 6-Blatt-Stadium nachdüngen.

6 Stickstoffdüngung im Herbst in Problem und Sanierungsgebieten: Keine Stickstoffdüngung: auf Moor- und Anmoorböden nach Raps nach Leguminosen nach Hackfrüchten Stickstoffdüngung zulässig: (aber nicht nach N reichen Ernteresten) zu Winterraps Wintergerste Winterharter Begrünung Abfrierender Begrünung auf B Böden wenn Getreidestroh auf Feld verbleibt Maximal 40 kg anrechenbarem Stickstoff / ha oder 80 kg Ges. N Außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten: Nach der Ernte zu Winterungen, Zwischenfrüchten oder als Ausgleichsdüngung zur Getreidestrohrotte in Höhe des Bedarfs maximal 40 kg Ammonium-Stickstoff je ha oder 80 kg Ges. N

7 Begrünung in Problem und Sanierungsgebieten: Pflicht, wenn Feld vor dem 1. Sept. abgeerntet und keine Winterung angebaut wird. Begrünungsansaat muss baldmöglichst nach der Hauptfruchternte erfolgen. Begrünung ist nicht erforderlich, wenn wegen später Ernte eine Aussaat bis 1. Sept. nicht mehr möglich ist. auf nicht genutzten Flächen, wenn möglich, Begrünung im Herbst einsäen Begrünung muss was werden!! Leguminosenanteil höchstens 50 % Reiner Leguminosenbestand nur möglich, wenn Schnittnutzung erfolgt oder Einarbeitung erst im Frühjahr zur Sommerungsansaat Ausfallgetreide ist keine Begrünung Ausfallraps nur, wenn Ende August geschlossener Bestand festzustellen ist. Tipp von Ihrem Landwirtschaftsamt zur Saat einer Begrünung: Zum Beispiel nach der Getreideernte Sommerpflugfurche. In die Pflugfurche mit dem Düngerstreuer Senf säen. Sommerung im Frühjahr als Mulchsaat einsäen

8 Wann Pflügen? in Problem- und Sanierungsgebieten Nach Mais Unbegrünte Äcker nicht winterharte Begrünung winterharte Begrünung Nach Getreide, zur Aussaat von Begrünung und Winterungen Wird nach Hackfrüchten, Leguminosen, Raps oder Mais eine Winterung angebaut, darf dazu nicht gepflügt werden kein Termin Pflügen jederzeit möglich Pflügeverbot, nur Mulchsaat oder Direktsaat Nach Erosionsschutzverordnung CC - Wasser 1 CC - Wasser 2 Beim pflügen quer zum Gefälle besteht kein Pflugverbot. Pflügen in Richtung Gefälle auch erlaubt, wenn danach Aussaat bis 1. Dezember erfolgt. Vom 1. Dezember bis 15. Februar Pflugverbot für pflügen in Richtung Gefälle. Pflugverbot vom 1. Dezember bis 15. Februar. Außerhalb dieser Zeit darf nur gepflügt werden, wenn unmittelbar eine Saat erfolgt. Vor Reihenkulturen ist das Pflügen verboten. Pflügetermine nach MEKA Herbstbegrünung Brachebegrünung mit Blühmischung ab Ende November (21. Nov.) ab Ende November (21.Nov.) bzw. zur Saat einer Winterung

9 Zusätzliche Bestimmungen in Problem und Sanierungsgebieten: Mais: Atrazin- und Terbuthylazin-haltige Mittel in allen Wasserschutzgebieten verboten Winterungen nach Mais nur mit Mulchsaat Mais nach Silomais o winterharte Untersaat o Einsaat spätestens Ende Juni (z.b. Weidelgras) o früheste Bodenbearbeitung im Folgejahr 1. März o bei Körnermais 1. Februar Kartoffeln: Nach frühen und mittelfrühen Sorten: Unverzügliche Einsaat einer Begrünung Winterung nach Kartoffeln nur mit Mulchsaat Ackerbohnen: Als Folgekultur nur Winterraps oder winterharte Untersaat Untersaat: Einarbeitung frühestens Erbsen: Als Folgekultur nur Winterraps oder winterharte Zwischenfrüchte Die Folgekultur nur In Mulch- oder Direktsaat

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