Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Individuellen Hygienemassnahmen und zu den Masken für die Gesamtbevölkerung

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Übertragbare Krankheiten Pandemie Vorbereitung Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Individuellen Hygienemassnahmen und zu den Masken für die Gesamtbevölkerung 1. An wen richten sich die Individuellen Hygienemassnahmen und wozu dienen sie? 2. Was beinhalten die persönlichen Hygienemassnahmen? 3. Ist es möglich, Taschentücher aus Stoff zu verwenden? 4. Wie sollte der Kehrichteimer beschaffen sein, in dem das Papiertaschentuch entsorgt wird? 5. Sollte man auch ein Plastikfläschchen mit Hände-Desinfektionsmittel kaufen und bei sich tragen? 6. Welche Seife wird für das Händewaschen empfohlen? 7. Wird eine Reserve an Händedesinfektionsmittel für zu Hause empfohlen? 8. Was soll ich tun, wenn ich keine Taschentücher mehr habe oder wenn ich mir die Hände nicht waschen kann? 9. Was empfiehlt das BAG zum jetzigen Zeitpunkt? 10. Ich habe bereits Masken gekauft. Laut Medienberichten wird die Qualität zurzeit überprüft. 11. Ich habe noch keine Masken gekauft. Laut Medienberichten wird die Qualität zurzeit überprüft. 12. Schützen Masken vor einer Grippe? 13. Schützen Masken den Träger oder seine Umwelt? 14. Weshalb gibt es keine Masken für Kinder? 15. Welche Schutzmassnahmen sind im Pandemiefall für Kinder empfohlen? 16. Genügen 50 Masken pro Person? 17. Weshalb sollen Masken jetzt gekauft werden? 18. Wie lange kann man die Masken lagern? Gibt es ein Verfalldatum? 19. Wie lange kann man im Pandemiefall die gleiche Maske benutzen? 20. Dienen Hygienemasken für spezielle Arbeiten? 21. Wer ist für die Marktüberwachung der Masken zuständig? 22. Worauf wird bei der Kontrolle durch Swissmedic geachtet? 23. Wie lange dauern die Abklärungen der Swissmedic? Individuelle Hygienemassnahmen 1. An wen richten sich die Individuellen Hygienemassnahmen und wozu dienen sie? Individuelle Hygienemassnahmen richten sich an Gesamtbevölkerung in Alltagssituationen. Individuelle Hygienemassnahmen können dazu beitragen, Übertragungen von Influenzaviren von Mensch zu Mensch zu reduzieren (nicht auszuschliessen), und dadurch den Verlauf der Pandemie zu verzögern oder abzuschwächen. Diese Empfehlungen richten sich nicht an beruflich exponierte Personen. Hotline: +41 (0) Stand:

2 2. Was beinhalten die persönlichen Hygienemassnahmen? Die persönlichen Hygienemassnahmen beinhalten: Händehygiene: Waschen Sie sich Ihre Hände regelmässig und gründlich mit Wasser und Seife. Im Alltag ist dazu kein spezielles Händedesinfektionsmittel notwendig. (Die Händedesinfektion sollte nur in speziellen Situationen angewandt werden.) Papiertaschentücher: Halten Sie sich bevor Sie Husten oder Niesen ein Papiertaschentuch vor Mund und Nase. Verwenden Sie dazu ausschliesslich Papiertaschentücher, und entsorgen Sie diese nach Gebrauch in einem Abfalleimer. Waschen Sie sich danach die Hände. Verhaltensregeln in der Öffentlichkeit: Vermeiden Sie bei Möglichkeit, in engen Kontakt zu anderen Personen zu treten. Wahren Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen sich und Ihren Gesprächspartnern. Verzichten Sie darauf, sich zur Begrüssung/Verabschiedung die Hände zu reichen. Verzichten Sie auch auf Umarmungen und Begrüssungsküsse. Hygienemasken: Tragen Sie während der Pandemie in bestimmten, vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Situationen (z.b. während dem Aufenthalt in grösseren Personenansammlungen oder im öffentlichen Verkehr) eine Hygienemaske, um sich und andere zu schützen. Entsorgen Sie Ihre Maske nach Gebrauch in einem Abfalleimer, und waschen Sie sich die Hände. Das Tragen von Masken ist nur im Zusammenhang mit den übrigen empfohlenen Hygienemassnahmen sinnvoll und wirksam. Da Kinder diese nicht bzw. nur teilweise nachvollziehen und einhalten können, wird für sie das Tragen von Hygienemasken nicht empfohlen, insbesondere sind sie für Säuglinge und Kleinkinder nicht geeignet. Im Pandemiefall wird zum Schutz der Kinder empfohlen, sie nach Möglichkeit zu Hause zu lassen. 3. Ist es möglich, Taschentücher aus Stoff zu verwenden? Im Fall einer Infektionskrankheit ist es empfehlenswert, Papiertaschentücher zu verwenden und sie nach Gebrauch zu entsorgen. 4. Wie sollte der Kehrichteimer beschaffen sein, in dem das Papiertaschentuch entsorgt wird? Die Papiertaschentücher können in einem normalen Kehrichteimer entsorgt werden. 5. Sollte man auch ein Plastikfläschchen mit Hände-Desinfektionsmittel kaufen und bei sich tragen? Nein, das Desinfizieren der Hände ist nur für bestimmte berufliche Tätigkeiten sinnvoll und keine Empfehlung für die Allgemeinbevölkerung. Gründliches und häufiges Händewaschen mit Seife ist ausreichend. 6. Welche Seife wird für das Händewaschen empfohlen? Für das Waschen der Hände kann jede normale Seife verwendet werden (fest oder flüssig). 7. Wird eine Reserve an Händedesinfektionsmittel für zu Hause empfohlen? Nein, es wird jedoch empfohlen, zu Hause genügend konventionelle Putzmittel für die Oberflächenreinigung vorrätig zu haben. Stand: /5

3 8. Was soll ich tun, wenn ich keine Taschentücher mehr habe oder wenn ich mir die Hände nicht waschen kann? Vermeiden Sie so weit wie möglich den Kontakt mit anderen Personen. Wenn Sie keine Taschentücher mehr haben, niesen und husten Sie nicht in Richtung von anderen Personen. Bedecken Sie Ihren Mund mit der Hand oder dem Unterarm. Masken 9. Was empfiehlt das BAG zum jetzigen Zeitpunkt? Das BAG empfiehlt weiterhin der Allgemeinbevölkerung die Vorrathaltung von chirurgischen Masken, die zum besseren Verständnis Hygienemasken genannt werden, für den Gebrauch in Alltagssituationen während einer Pandemie. Die Empfehlung bezieht sich auf Masken Typ II und IIR, welche der Norm EN entsprechen. Masken die nicht dieser Norm entsprechen werden vom BAG nicht empfohlen. Es wird empfohlen, sich einen Vorrat von 50 Hygienemasken pro Person anzulegen. Ausserdem ist zu bemerken, dass die genauen Situationen, in denen Hygienemasken verwendet werden sollen, erst definiert werden können, nachdem das zukünftige Pandemie-Virus identifiziert ist, und dessen spezifischen Übertragungseigenschaften bekannt sind. 10. Ich habe bereits Masken gekauft. Laut Medienberichten wird die Qualität zurzeit überprüft. Aufgrund der aktuellen Einschätzung durch Swissmedic können Sie die Masken weiterhin zu Hause lagern und brauchen sie nicht ins Geschäft zurückzubringen. Sollte sich herausstellen, dass die Masken nicht den von der Norm erforderten Qualitätsmerkmalen entsprechen werden die Hersteller und die Inverkehrbringer über die Massnahmen, z.b. möglicher Ersatz, informieren. 11. Ich habe noch keine Masken gekauft. Laut Medienberichten wird die Qualität zurzeit überprüft. Aufgrund der aktuellen Einschätzung durch Swissmedic gibt es keinen Grund, die Produkte zurück zu rufen. Das BAG empfiehlt der Bevölkerung in der Schweiz weiter, sich einen Vorrat von 50 Hygienemasken pro Person anzulegen. 12. Schützen Masken vor einer Grippe? Es sind bisher keine Studien in Bezug auf die Schutzwirkung von Maskentragen in der Allgemeinbevölkerung publiziert. Aus der Erfahrung mit SARS ergeben sich allerdings Hinweise, wonach die Übertragung von Viren durch Hygienemasken eingeschränkt werden kann. 13. Schützen Masken den Träger oder seine Umwelt? Die Masken können einerseits bei bereits Infizierten die Ausbreitung der Keime durch die Atemluft reduzieren, und anderseits gesunde Personen bis zu einem gewissen Grade vor einer Ansteckung schützen. Dadurch reduziert sich das allgemeine Infektionsrisiko. 14. Weshalb gibt es keine Masken für Kinder? Erfahrungsgemäss tolerieren Säuglinge und Kleinkinder das Tragen einer Maske nicht. In jedem Fall müssen Masken tragende Personen in der Lage sein, bei allfälligen Beschwerden (z.b. bei eingeschränkter Atmung) ihre Maske selbständig zu entfernen. Es ist hinzuzufügen, dass das Tragen von Masken nur im Zusammenhang mit den übrigen empfohlenen Hygienemassnahmen Stand: /5

4 sinnvoll und wirksam ist. Da Kinder diese Massnahmen nicht bzw. nur teilweise nachvollziehen und einhalten können, wird für sie das Tragen von Masken nicht empfohlen. 15. Welche Schutzmassnahmen sind im Pandemiefall für Kinder empfohlen? Der Schutz der Kinder im Pandemiefall wird sich vor allem auf Empfehlungen im Bereich des Social distancing (Schulschliessungen, Betreuung der Kinder zu Hause usw.) abstützen. 16. Genügen 50 Masken pro Person? Eine Pandemiewelle dauert in der gesamten Schweiz voraussichtlich rund 12 Wochen. In einer umschriebenen Region oder in einer Stadt dauert sie ca. sechs Wochen. Geht man davon aus, dass eine gesunde Person für bestimmte Situationen (z.b. während dem Aufenthalt in grösseren Personenansammlungen oder im öffentlichen Verkehr) durchschnittlich eine Maske pro Tag benötigt, so wird diese Person ca. 50 Masken für die Dauer der Pandemiewelle benötigen. 17. Weshalb sollen Masken jetzt gekauft werden? Da zum Zeitpunkt des Ausbruchs einer Pandemie mit steigender Nachfrage und entsprechenden Versorgungsengpässen gerechnet werden muss, wird der Bevölkerung in der Schweiz empfohlen, sich bereits jetzt einen Vorrat an Hygienemasken anzulegen, damit im Pandemiefall eine ausreichende Anzahl vorhanden ist. Jeder Haushalt soll über einen Vorrat an 50 Masken pro Person verfügen. 18. Wie lange kann man die Masken lagern? Gibt es ein Verfalldatum? Verfalldaten sind grundsätzlich zu beachten. Die allgemeine Regel für Medizinprodukte sieht vor, dass auf allen Produkten, die mit der Zeit altern können, ein Datum stehen muss. Steht auf einer Packung kein Verfalldatum, muss der Hersteller nachweisen können, dass das Produkt unbefristet wirksam und sicher ist. Für die Marktüberwachung von Medizinprodukten ist Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut) zuständig. Die empfohlenen Masken werden seit Jahrzehnten im Gesundheitsbereich eingesetzt. Aufgrund des laufenden Verbrauchs werden die Masken dort nur kurze Zeit gelagert. Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass die Masken im Privathaushalt unter Umständen mehrere Jahre gelagert werden können. 19. Wie lange kann man im Pandemiefall die gleiche Maske benutzen? Die Hygienemasken sind nach ungefähr 2 bis 3 Stunden durchfeuchtet und dadurch weniger wirksam. Nach dieser Zeitspanne wird ein Austauschen der Masken notwendig. 20. Dienen Hygienemasken für spezielle Arbeiten? Diese Empfehlungen richten sich an die beruflich nicht exponierte Gesamtbevölkerung. Für beruflich exponierte Personen im Gesundheitsbereich werden spezielle, bereits publizierte Hygienemassnahmen notwendig sein. Hygienemasken dienen nicht als Ersatz für Atemschutzmasken. Hygienemasken sollen nicht für Arbeiten (Handwerk, Industrie, Landwirtschaft, Spitäler usw.) gebraucht werden, für welche A- temschutzmasken empfohlen werden. Stand: /5

5 Martküberwachung bei Masken 21. Wer ist für die Marktüberwachung der Masken zuständig? Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, dafür zu sorgen, dass sein Produkt alle Anforderungen sämtlicher Richtlinien erfüllt, die für sein Produkt massgebend sind. Der Hersteller bzw. die Händler als Inverkehrbringer sind für die Einhaltung der Vorschriften und die Kontrolle der Qualität zuständig. Produkte werden NACH ihrer Markteinführung (und nicht vorher) durch Stichproben von der zuständigen Behörde Swissmedic kontrolliert. 22. Worauf wird bei der Kontrolle durch Swissmedic geachtet? Bei einem Paket Hygienemasken kann man vor Ort nur die äusseren Merkmale auf Konformität überprüfen, z.b. die Angaben auf der Verpackung: Hersteller, Lot/Batch-Nummer, CE- Kennzeichnung, "Hygienemaske", Typ II oder Typ IIR, Prüfnorm EN14863, Verfalldatum, Anzahl Masken pro Packung gemäss Angabe. Die Einhaltung der Prüfnorm bezüglich Durchlässigkeit kann nur in spezialisierten Laboratorien erfolgen. 23. Wie lange dauern die Abklärungen der Swissmedic? Swissmedic hat am 21. Mai 2007 begonnen, die Sachlage betreffend möglicher Nichtkonformität der Hygienemasken, die via Detailhandel an die Bevölkerung verkauft wurden, mit den Herstellern und Inverkerbringern zu klären. Allfällig notwendige Korrekturmassnahmen werden im üblichen Verfahren vorgenommen. Selbstverständlich ist es Swissmedic ein Anliegen, die Abklärungen so rasch wie möglich voranzutreiben. Eine Terminangabe kann zum heutigen Zeitpunkt nicht angeben werden. Weitere Informationen: Bundesamt für Gesundheit (BAG): World Health Organization (WHO): Swissmedic (SM): mit Faktenblatt unter Stand: /5

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