Antrag. Delegations-Vereinbarung

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1 Antrag Delegations-Vereinbarung Bereich QS/QM Stand QM-Nr. II Seite 1 von 5 Antrag auf Teilnahme an der Delegations-Vereinbarung gemäß 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V (Anlage 8 und Anlage 24 BMV-Ä) - Abrechnung der GOP 03060, und EBM - Hinweis: Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und in Druckbuchstaben aus und legen Sie alle zum Qualifikationsnachweis erforderlichen Unterlagen bei (z. B. Zeugnisse, Gerätenachweise). Vielen Dank! Angaben zum/r Leistungserbringer/in: Praxis/Gemeinschaftspraxis/MVZ Angaben zum Personal: Name des/der Mitarbeiters/in Geburtsdatum Tätigkeitsort(e) (Der Antrag bezieht sich auf folgende (Neben-)Betriebsstätten) Copyright Kassenärztliche Vereinigung Saarland Formular Antrag Delegation

2 Frau/Herr soll zukünftig ärztlich angeordnete Hilfeleistungen in meinem/unserem Namen erbringen. Ich/wir bestätige/n, dass sie/er folgende Voraussetzungen erfüllt: Sie/er ist mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mind. 20 Stunden in/im meiner/unserer Praxis/MVZ angestellt. Sie/er hat eine Ausbildung zur/zum Arzthelferin/Arzthelfer/Medizinischen Fachangestellten Krankenschwester/Krankenpfleger abgeschlossen und verfügt über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis. Dauer der Berufstätigkeit in einer hausärztlichen Praxis: Jahre Sie/er hat mit der Weiterbildung begonnen und/ sie/er nimmt an Hausbesuchen im Sinne der praktischen Ausbildung teil. Sie/er hat nachstehende Zusatzqualifikation erworben (bitte Nachweise/Zeugnisse beifügen!): Nicht-ärztliche Praxisassistentin Fortbildungscurriculum Nicht-ärztliche Praxisassistentin für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen der Bundesärztekammer Fortbildungscurriculum der Sächsischen Landesärztekammer für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte Nicht-ärztliche Praxisassistentin Fortbildungscurriculum der Landesärztekammer Thüringen für Medizinische Fachangestellte Nichtärztliche/r Praxisassistent/in Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Hinweis: Alle nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen, die ihre Zusatzqualifikation in diesen Ausbildungen bereits vollständig erworben haben, benötigen keine weiteren Schulungen. Fortbildungscurriculum Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) der Ärztekammer Westfalen- Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Zusatzqualifikation VERAH Die Weiterbildung wurde bis zum abgeschlossen. Übergangsbestimmung der Ärztekammer des Saarlandes: Abgeschlossene Weiterbildungen zur VERAH bis zum werden ohne weitere Voraussetzungen auf die Qualifikation der Nichtärztlichen Praxisassistentin als gleichwertig anerkannt. Zum Erwerb der Zusatzqualifikation VERAH bis zum sind daher keine weiteren Module Stand: Seite 2 von 5

3 Die Weiterbildung wurde nach dem abgeschlossen. Zusätzlich zum Erwerb der Zusatzqualifikation VERAH sind bei einer Berufserfahrung von 3 bis 10 Jahren in einer hausärztlichen Praxis folgende Module, nachzuweisen (bitte zutreffende Berufserfahrung ankreuzen): Berufserfahrung 3 bis 5 Jahre 40 Theoriestunden 20 weitere Hausbesuche Ergänzungsprüfung/Lernerfolgskontrolle 20 der zu erbringenden Theoriestunden sind wahlweise in Form von VERAH plus Kursen - Sterbebegleitung (6 U-Std.) - Schmerz (4 U.-Std.) - Demenz (4 U.-Std.) - Ulcus Cruris (6 U.-Std.) und/ in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPA - Arzneimittelversorgung (8 U.-Std.) - Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 U.-Std.) - Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis (8 U.-Std.) - Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (15 U.-Std.) 20 weitere Theoriestunden sind in Form von Modulen (insgesamt mindestens 20 Stunden) - Arzneimittelversorgung (mindestens 8 Std.) - weitere Fortbildungsmodule von mindestens 12 Std. aus den o. g. Aufbaumodulen Berufserfahrung 5 bis 10 Jahre 20 Theoriestunden 20 weitere Hausbesuche Ergänzungsprüfung/Lernerfolgskontrolle Die 20 zu erbringenden Theoriestunden sind wahlweise in Form von VERAH plus Kursen - Sterbebegleitung (6 U-Std.) - Schmerz (4 U.-Std.) - Demenz (4 U.-Std.) - Ulcus Cruris (6 U.-Std.) und/ in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPA - Arzneimittelversorgung (8 U.-Std.) - Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 U.-Std.) - Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis (8 U.-Std.) - Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (15 U.-Std.) Berufserfahrung mehr als 10 Jahre Übergangsbestimmung der Ärztekammer des Saarlandes: Für Medizinische Fachangestellte, die mehr als zehn Jahre im Beruf tätig sind und die Qualifikation VERAH absolviert haben, entfallen die Aufstockungskurse nach dem Memorandum of Understanding zwischen der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband/Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) vom und werden als gleichwertig anerkannt (werden die zehn Jahre Berufserfahrung bis zum erreicht, werden diese anerkannt). Zum Erwerb der Zusatzqualifikation VERAH sind daher bei einer Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren keine weiteren Module Zu anderen nicht genannten Fortbildungen kontaktieren Sie uns bitte. Wir beraten Sie dann über weitere Zugangsqualifikationen. Stand: Seite 3 von 5

4 Hinweis zur theoretischen Fortbildung: Sofern die Leistungserbringerin/der Leistungserbringer über einen qualifizierten Berufsabschluss nach dem Krankenpflegegesetz verfügt und in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens vier Jahre in diesem Beruf tätig war, reduziert sich die theoretische Fortbildung auf 80 Stunden. Hinweis zur praktischen Fortbildung: Sind in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung bereits selbständig Hausbesuche entsprechend der GOP 40240/40260 durchgeführt worden, werden diese mit jeweils 30 Minuten auf die Pflicht zur praktischen Fortbildung angerechnet. Hinweis zur Fortbildung Notfallmanagement: Der Kurs muss alle drei Jahre wiederholt werden. Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Praxis mit einer vollen Zulassung und durchschnittlich mindestens 860 Behandlungsfälle je Quartal in den letzten vier Quartalen vor Antragsstellung. Bei mehreren Hausärzten in einer Praxis erhöht sich die Fallzahl um 640 Fälle je weiterem Hausarzt (entsprechend einem Arzt mit vollem Tätigkeitsumfang): D. h. bei einem Sitz 860, bei zwei Sitzen 1.500, bei 2,5 Sitzen Fälle, bei drei Sitzen Fälle usw. Praxis mit einer vollen Zulassung und durchschnittlich mindestens 160 Behandlungsfälle je Quartal bei Patienten, die älter als 75 Jahre sind, in den letzten vier Quartalen vor Antragsstellung. Bei mehreren Hausärzten in der Praxis erhöht sich die Fallzahl um 120 Fälle je weiterem Hausarzt (entsprechend einem Arzt mit vollem Tätigkeitsumfang): D. h. bei einem Sitz 160, bei zwei Sitzen 280, bei 2,5 Sitzen 340 Fälle, bei drei Sitzen 400 Fälle usw. Sofern bei einem Hausarzt kein voller Tätigkeitsumfang vorliegt, wird die Fallzahl anteilig ermittelt. Fälle aus Selektivverträgen (HzV-Verträge nach 73b SGB V) und/ aus Verträgen zur knappschaftsärztlichen Versorgung werden bei der Zählung berücksichtigt. Folgende Behandlungsfälle werden bei der Zählung nicht berücksichtigt: Notfälle im organisierten Not(-fall)dienst (Muster 19) Überweisungsfälle zur Durchführung ausschließlich von Probenuntersuchungen zur Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen (Fällen ohne Arzt-Patienten-Kontakt) Behandlungsfälle, in denen ausschließlich Kostenerstattungen des Kapitels 40 berechnet werden stationäre (belegärztliche) Behandlungsfälle Neu kürzer als 18 Monate zugelassene Ärzte gemäß Präambel 3.1 Nr. 1 EBM werden in den auf die Zulassung folgenden sechs Quartalen mit einem Tätigkeitsumfang von null berücksichtigt. Allgemeine Hinweise: Die Nachweise dürfen bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Kassenärztlichen Vereinigung jährlich durch eine Erklärung der Praxis die Anstellung der Leistungserbringerin/des Leistungserbringers angezeigt wird. Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass mit der Fortbildung bereits begonnen wurde und zu erwarten ist, dass diese (inklusive der zusätzlichen Ausbildungsmodule bei einer Berufserfahrung unter 10 Jahren) bis zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen wird. In diesem Fall ist die Genehmigung bis zum voraussichtlichen Abschluss der Fortbildung, längstens bis zum , zu befristen. Stand: Seite 4 von 5

5 Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn die Abrechnungsvoraussetzungen der Anstellung der Leistungserbringerin/des Leistungserbringers bei dem beantragenden Arzt nicht mehr gegeben ist. Der beantragende Arzt muss das Auflösen des Beschäftigungsverhältnisses mit der Leistungserbringerin/dem Leistungserbringer der KVS unverzüglich mitteilen. Die KV Saarland prüft erstmals zwei Jahre nach Erteilung der Genehmigung, ob der Arzt die Kriterien der Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungspositionen 03060, und weiterhin erfüllt. Danach erfolgt eine jährliche Überprüfung. Erklärung des Antragstellers/der Antragstellerin: Mit meiner/unserer Unterschrift erkläre/n ich/wir, dass mein/e/unser/e o. g. Mitarbeiter/in die Voraussetzungen gemäß der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) und des EBM erfüllt. Mir/uns ist bekannt, dass gemäß Beschluss der Vertreterversammlung der KVS über die Gebührenordnung nach 20 Abs. 2 der Satzung eine Gebühr zu zahlen ist. Ich/wir versichere/versichern hiermit die Vollständigkeit und Richtigkeit aller vorstehenden Angaben. Datum ggf. Stempel Unterschrift aller in der/im Praxis/Gemeinschaftspraxis/MVZ tätigen Hausärzte Stand: Seite 5 von 5

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