Merkblatt zur Antragstellung im Mobilitätsprogramm für Hochschulen
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- Bertold Bach
- vor 7 Jahren
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1 Merkblatt zur Antragstellung im Mobilitätsprogramm für Hochschulen Antragsformular 1 Allgemeine Angaben zum Förderantrag Förderprogramm: Bewerbungsfrist: Erstantrag/Wiederbewerbung/ Folgeantrag/Frühere Förderung: Förder-Beginn: Förder-Ende: Fächergruppe: Studienfach: Kurzbezeichnung des Vorhabens: Beschreibung des Vorhabens: Dieses Feld wird automatisch über das System abgemischt bzw. ausgefüllt, so dass eine manuelle Eingabe hier nicht möglich ist. Dieses Feld wird automatisch über das System abgemischt bzw. ausgefüllt, so dass eine manuelle Eingabe hier nicht möglich ist. Dieses Feld wird automatisch über das System abgemischt bzw. ausgefüllt, so dass eine manuelle Eingabe hier nicht möglich ist. Bitte kreuzen Sie hier ausschließlich die Option Erstantrag an. Bitte geben hier an. Bitte geben Sie hier an. Bitte legen Sie sich hier nicht auf eine einzelne Fachgruppe fest: Demzufolge bitten wir Sie im Auswahlmenü die Option fächerübergreifend auszuwählen Bitte legen Sie sich hier nicht auf eine einzelnes Studienfach bzw. eine einzelne Studienrichtung fest. Demzufolge bitten wir Sie hier im Auswahlmenü die Option fächerübergreifend auszuwählen. Hier bitten wir Sie, sich für eine kurze und prägnante Bezeichnung Ihres Vorhabens zu entscheiden. 1. Als eigentliche Beschreibung des Vorhabens bitten wir Sie, sich stichwortartig auf die wichtigsten drei, vier Ziele zu beschränken. z.b. fachliche oder regionale Profilierung, Konzept zur Steigerung der Mobilität von Zielgruppen, die bisher wenig mobil sind, Qualität der Kooperationsvereinbarungen - Anerkennung der Studienleistungen/ Diploma Supplement etc. 2. Als Finanzierungsart ist in diesem Programm die Festbetragsfinanzierung gewählt, bei der es sich eigentlich um eine Teilfinanzierung handelt, Sie aber im Finanzierungsplan keine Eigenmittel nachweisen müssen. Demzufolge bitten wir Sie hier folgenden Satz zu übernehmen bzw. eine ähnliche Formulierung zu wählen: Hiermit wird bestätigt, dass ein Teil der Aufenthaltskosten bzw. der Kosten für die An- und Abreise von der Hochschule bzw. den Studierenden selbst übernommen werden. 2 Angaben zum Antragsteller Antragstellende Institution Ein Großteil der hier vorgesehenen Felder wird automatisch ausgefüllt. Ausnahme: Die Felder Bundesland, Ort ; Institution, Kontoinhaber Kontonr. sowie Fakultät, Institut, etc.. 1
2 Sollte eines der o.g. Felder nicht ausgefüllt sein, so ist der Antrag formal unvollständig und kann vom System nicht abgesendet werden. In diesem Fall erhalten Sie, eine entsprechende Fehlermeldung. Weitere Kontaktperson bzw. Diese Optionen müssen zwingend gefüllt werden. Sollten Sie sich aber Ggfs. Ansprechpartner der dazu entschließen, weitere Kontaktdaten angeben zu wollen, so achten Sie Verwaltung: auch hier bitte auf Vollständigkeit. Ganz wichtig: Bitte im Feld Land eine Auswahl treffen. Ansonsten gilt der Antrag auch hier als formal unvollständig und kann vom System nicht abgesendet werden. Finanzierungsplan A Allgemeine Daten (Seite 1) Name des Programms: Kurzbezeichnung des Projekts: Der Programmname wird automatisch aus dem Antragsformular übernommen, so dass eine manuelle Eingabe hier nicht erforderlich ist. Der Programmname wird automatisch aus dem Antragsformular übernommen, so dass eine manuelle Eingabe hier nicht erforderlich ist. B Gesamt-Einnahmen (Seite 2) DAAD-Zuwendung Hier ist der auf der Seite 2 des Finanzierungsplans ermittelte Gesamtbetrag C Gesamt-Ausgaben (Seite 2) Betreuungspauschale Beförderung (nach Pauschalen oder Fördersätzen) Aufenthalt (nach Pauschalen oder Fördersätzen) Eine manuelle Eingabe ist hier nicht erforderlich. Die Gesamtsumme wird automatisch von Seite 3 übernommen. Eine manuelle Eingabe ist hier nicht erforderlich. Die Gesamtsumme wird automatisch von Seite 4 übernommen. Eine manuelle Eingabe ist hier nicht erforderlich. Die Gesamtsumme wird automatisch von Seite 5 übernommen Sachmittel - Betreuungspauschale (Seite 3) Anzahl Status: Hier ist jeweils die Anzahl der beantragten Betreuungspauschalen Hier ist der jeweilige Status der geförderten Personen anzugeben. In der Regel Studierende (sofern noch keinen BA-Abschluss bzw. bei Magister- oder Diplomstudiengängen), Graduierte (sofern bereits einen BA-Abschluss) oder Doktoranden Hier ist das Land zu nennen, in welchem die jeweiligen Stipendiaten Ihren Auslandsaufenthalt verbringen. Sollten hier mehrere Zielländer vorgesehen sein, bitten wir Sie, für jedes Zielland eine eigene Zeile einzufügen. Pauschale: Hier ist die lt. Ausschreibung vorgegebene Pauschale in Höhe von 250 Pro Stipendiat ist eine Pauschale von 250 vorgesehen, jedoch können maximal nur 10 Prozent der beantragten Mittel für Betreuungspauschalen 2
3 zur Verfügung gestellt werden. Beispiel: Beantragt werden insgesamt für insgesamt 14 Studierende Bei Inanspruchnahme der vollen Betreuungspauschale in Höhe von 250 könnten eigentlich (14 x 250) beantragt werden. Da aber nur 10 Prozent der beantragten Mittel für Betreuungspauschalen zur Verfügung stehen, können in diesem Fall tatsächlich nur beantragt werden. von.. bis Sofern der genaue Entsendzeitraum noch nicht feststeht bzw. der Entsendezeitraum innerhalb einer Gruppierung (Status: Studierende, Doktoranden, Graduierte) unterschiedlich ist, bitten wir Sie hier den maximal möglichen Maßnahmenzeitraum anzugeben (hier: bis ) in EUR Hier ist das Ergebnis aus der Multiplikation der Faktoren Anzahl und Pauschale 2.1. Geförderte Personen - Beförderung (Seite 4) Anzahl Status: Hier ist jeweils die Anzahl der für die jeweilige Fördermaßnahme/ Kategorie vorgesehenen Stipendien Hier ist der jeweilige Status der geförderten Personen anzugeben. In der Regel Studierende (sofern noch keinen BA-Abschluss), Graduierte (sofern bereits einen BA-Abschluss) oder Doktoranden Fördermaßnahme: Analog zur Ausschreibung ist hier ausschließlich jeweils einer der maximal vier in Frage kommenden Maßnahmen zu benennen. in Frage kommende Maßnahmen: Stipendien Praktika Sprach- und Fachkurse Studienreisen Fahrtkostenpauschale: Hier ist das Land zu nennen, in welchem die jeweiligen Stipendiaten Ihren Auslandsaufenthalt verbringen. Sollten hier mehrere Zielländer vorgesehen sein, bitten wir Sie, für jedes Zielland eine eigene Zeile einzufügen. Hier ist die lt. Anlage länderabhängige Fahrtkosten-/Reisekostenpauschale Steht bei Antragstellung das/die Zielland/Zielländer noch nicht fest, so können hier folgende Durchschnittspauschalen verwendet werden: für Länder aus (bei Aufenthalt von bis zu drei Monaten) Afrika 855 Amerika Asien 750 Australien Europa 305 3
4 für Länder aus (bei Aufenthalt von drei bis sechs Monaten) Afrika 920 Amerika Asien 815 Australien Europa in EUR Hier ist das Ergebnis aus der Multiplikation der Faktoren Anzahl und Fahrtkostenpauschale 2.2. Geförderte Personen - Aufenthalt (Seite 5) Anzahl Status: Hier ist jeweils die Anzahl der für die jeweilige Fördermaßnahme/ Kategorie vorgesehenen Stipendien Hier ist der jeweilige Status der geförderten Personen anzugeben. In der Regel Studierende (sofern noch keinen BA-Abschluss), Graduierte (sofern bereits einen BA-Abschluss) oder Doktoranden Fördermaßnahme: Analog zur Ausschreibung ist hier ausschließlich jeweils einer der maximal vier in Frage kommenden Maßnahmen zu benennen. in Frage kommende Maßnahmen: Stipendien Praktika Sprach- und Fachkurse Studienreisen Maßnahmenart: Hier ist das Land zu nennen, in welchem die jeweiligen Stipendiaten Ihren Auslandsaufenthalt verbringen. Sollten hier mehrere Zielländer vorgesehen sein, bitten wir Sie, für jedes Zielland eine eigene Zeile einzufügen. Folgende Maßnahmenarten können auf die jeweilige Fördermaßnahme gezogen, hier optional angegeben werden. Teilstipendien: Studienaufenthalt Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien als auch Stipendien bis zu einem Semester. Semesterstipendien im ERASMUS-Raum sind nur dort möglich, wo keine Erasmuskooperation besteht. Ausnahme: Studierende, die bereits einmal in ERASMUS gefördert wurden, deshalb keine weitere ERASMUS-Förderung in Anspruch nehmen dürfen. Die Stipendien dürfen nur Studierenden mit deutscher Staatsbürgerschaft oder diesen Gleichgestellten (Bildungsinländern) zur Verfügung gestellt werden. Studierenden, die Auslands-BaföG erhalten, darf ausschließlich die in Anlage 1 Spalte 2 aufgeführte BAföG-Rate ausgezahlt werden. Reisekostenmittel können in diesen Fällen vom DAAD nicht zur Verfügung gestellt werden. 4
5 Praktika: Studienaufenthalt Praktika in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden. Für alle Praktika gilt, dass eine Zusage des Arbeitgebers vorliegen muss. Sprach- und Fachkurse: Studienaufenthalt Kursgebühren Die Höhe des Zuschusses zu den Kursgebühren beträgt 500 pro Studierendem und Monat. Allerdings werden diese Kursgebühren ausschließlich bei Sprachkursen zur Verfügung gestellt. Studienreisen: Zuschuss (Höhe: 30 bzw. 45 ) Dauer in Tagen/Wochen/Monaten: Ziele der Förderung sind die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche im Hochschulbereich sowie die Teilnahme an Fachkursen, Blockseminaren, Workshops der Partnerhochschule. Hier ist die die jeweilige Dauer für die einzelne Fördermaßnahme Bezogen auf die Fördermaßnamen Stipendien. Praktika und Sprach- und Fachkurse können nur Angaben in den Spalten Wochen oder Monaten erfolgen. Bei einer Aufenthaltsdauer von 3 Wochen kann die Monatspauschale eingesetzt werden. Bezogen auf die Fördermaßnahme Studienreise können Eintragungen nur in der Spalte Tagen (Wert zwischen 7 und 12) vorgenommen werden. Beantragen Sie Mittel für ein- und dieselbe Fördermaßnahme, allerdings unterschiedliche Laufzeiten bzw. Maßnahmenzeiträume, so bitten wir Sie jede einzelne Laufzeit in einer eigenen Zeile darzustellen. Zudem bitten wir Sie, die Angaben in der Spalte Dauer in nicht zu summieren. Hier ist also immer der Basiswert einzutragen (z.b. 7 Wochen, 3 Monate usw.). Sind also 7 Stipendien für Maßnahmeart A vorgesehen, so bleibt in der Spalte Dauer in der Basiswert von z.b. 3 Monte stehen. Sie geben hier also nicht 21 an. Pauschalen Stipendienrate: Je nach Status der Stipendiaten ist hier die jeweilige Stipendienrate, Kursgebühr oder die Aufenthaltspauschale (von 30 bzw. 45 ) anzugeben. Hier ist aus der in der Ausschreibung benannten Anlage die jeweils länderabhängige Stipendienrate sowie sofern in Frage kommend die festgelegte Pauschale für Kursgebühren oder Zuschuss einzutragen: Hier die Pauschalen (ohne Teilstipendienraten) im Überblick: Betreuungspauschale 200 Kursgebühren 500 Zuschuss Aufenthalt 30 bzw. 45 5
6 (Regelung zum Zuschuss: Die Pauschale beträgt für EU-Staaten, Norwegen, Schweiz, Island, Lichtenstein und die Türkei 30, für die übrigen Länder 45 ) Steht bei Antragstellung das/die Zielland/Zielländer noch nicht fest, so können bei Antragstellung folgende Durchschnittspauschalen verwendet werden: für Länder aus: Afrika 370 Amerika 325 Asien 750 Australien Europa in EUR Hier ist das Ergebnis aus der Multiplikation der Faktoren Anzahl und Fahrtkostenpauschale einzutragen Hinweise zum schriftlichen Antrag Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten: Kurze Beschreibung der geplanten Maßnahmen und der Schwerpunkte der Förderung (Konzept zur fachlichen oder regionalen Profilierung, Konzepte zur Steigerung der Mobilität von Zielgruppen, die bisher wenig mobil sind, Qualität der Kooperationsvereinbarungen - Anerkennung der Studienleistungen/Diploma Supplement etc.). Bitte erläutern und begründen Sie auch, welche Schwerpunkte Sie auf die einzelnen Förderinstrumente wie Praktika, Studienreisen, Kurz- oder Semesterstipendien setzen wollen. Beschreibung des Verfahrens der Ausschreibung der Stipendien (werden die Stipendien öffentlich ausgeschrieben? Werden ggf. nur einzelne Förderinstrumente ausgeschrieben? Gibt es Quotierungen für Fakultäten? etc.) Erläutern Sie das Procedere der Auswahlverfahren (Zusammensetzung der Kommission, Auswahlverfahren in den Fakultäten etc.) Bitte erläutern Sie die oben genannten Konzepte Verfahren auch in Hinblick auf kommende Ausschreibungen in den Folgejahren (falls die Umsetzung für 2010 aufgrund der Kurzfristigkeit nur eingeschränkt möglich ist). 6
II. Fördermöglichkeiten 1. Studienaufenthalte 2. Praktikaaufenthalte 3. Aufenthalte für Sprachkurse und Doktoranden
II. Fördermöglichkeiten Gefördert werden können grundsätzlich weltweit (bitte beachten Sie die Besonderheiten bei den Semesterstipendien und Praktikaaufenthalten im ERASMUS-Raum) folgende Vorhaben, und
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