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1 Informationen zur Beschaffung von 1.Türkischen Personenstandsurkunden 2.Türkischen Urteilen 3.Türkische Apostillen 4.Deutschen Personenstandsurkunden, Urteilen, Apostillen Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. 1. Beschaffung von türkischen Personenstandsurkunden a)beschaffung über die Botschaft Gemäß einer Mitteilung des Türkischen Außenministeriums müssen im Ausland lebende türkische oder ehemalige türkische Staatsangehörge, die inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, ihre Personenstandsurkunden selbst auf dem Weg über die für ihren Wohnort im Aufenthaltsstaat zuständige türkische Auslandsvertretung beschaffen. Daher kann die Beschaffung von türkischen Personenstandsurkunden über die Botschaft nur für deutsche Staatsangehörige erfolgen, die zuvor nicht türkische Staatsangehörige waren. Für die Beschaffung von Heiratsurkunden sind folgende Angaben unabdinglich: Vornamen, Nachnamen und Geburtsdaten der Ehegatten, sowie das Datum der Eheschließung (falls vorhanden bitte auch die Vornamen der Eltern der Ehegatten mitteilen), Ort der Eintragung des türkischen Ehegatten im türkischen Personenstandsregister (İl=Provinz, İlçe=Landkreis, Mahalle=Stadtbezirk oder Köy=Dorf), die Registrierdaten (Cilt= Band Nummer, Hane= Familien-Stamm-Nummer und Kütük Sıra Numarası= Registrierungsnummer des Familienmitgliedes) des türkischen Ehegatten und der Urkunde bezahlen werden. Für die Beschaffung von Geburtsurkunden sind folgende Angaben unabdinglich: -1/5-

2 Vorname, Nachname, Geburtsdatum und ort (falls vorhanden bitte auch die Vornamen der Eltern mitteilen), Ort der Eintragung im türkischen Personenstandsregister (İl=Provinz, İlçe=Landkreis, Mahalle=Stadtbezirk oder Köy=Dorf), der Urkunde bezahlen werden und falls vorhanden: Die Yabancı Kimlik Numarası= Ausländerpersonenkennziffer des Geborenen Für die Beschaffung von Sterbeurkunden sind folgende Angaben unabdinglich: Diese oben angeführten Daten lassen sich teilweise zum Beispiel der türkischen Identitätskarte (=Nüfus Cüzdanı), einem Personenstandsregisterauszug (Nüfus Kayıt Örneği), der letzten Seite des türkischen Reisepasses oder auch teilweise türkischen Personenstandsurkunden entnehmen. Eine Beschaffung ohne diese Angaben ist in der Regel nicht möglich. Die Beschaffung dauert zwischen 3-6 Monate. Auf die Dauer hat die Botschaft keinen Einfluss. Nach Beschaffung der Urkunde übersendet die Botschaft die Urkunde zusammen mit einer Kostenrechung (die Gebühr für die Beschaffung beträgt in der Regel 20,-Euro) an Sie. Nach Erhalt überweisen Sie die Gebühr dann bitte an die im Begleitschreiben angegebene Bankverbindung. Vorname, Nachname, Sterbedatum und ort (falls vorhanden bitte auch die Vornamen der Eltern des Verstorbenen mitteilen) Ort der Eintragung im türkischen Personenstandsregister (İl=Provinz, İlçe=Landkreis, Mahalle=Stadtbezirk oder Köy=Dorf) sowie der Urkunde bezahlen werden und falls vorhanden: Die Yabancı Kimlik Numarası= Ausländerpersonenkennziffer des Verstorbenen -2/5-

3 Beschaffung über ein türkisches Personenstandsamt Die benötigten Urkunden können in der Türkei durch Vorsprache bei jedem beliebigen Personenstandsamt wie folgt beschafft werden: Das Personenstandsamt gibt folgenden Personen auf Antrag Urkunden: den Betroffenen selbst, deren Ehepartnern, den Erziehungsberechtigten, dem Vormund, Verwandten in absteigender oder aufsteigender Linie oder Vertretern dieser Personen, die eine Vollmacht vorlegen. (Rechtsgrundlage: Art. 44 Abs. 1 Anstrich g) des türkischen Personenstandsgesetzes Nr vom ). Die Rechtsanwaltslisten der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei finden Sie zum Beispiel auf der Homepage der deutschen Botschaft Ankara. Überblick türkische Personenstandsurkunden Die wichtigsten türkischen Urkunden aus dem Bereich des Personenstandswesen sind: 1.Internationale Geburtsurkunde Uluslararası Doğum Kayıt Örneği Fomül A 2.Internationale Heiratsurkunde - Uluslararası Evlenme Kayıt Örneği Fomül B 3.Internationale Sterbeurkunde - Uluslararası Ölüm Kayıt Örneği Fomül C 4.Auszug aus dem Personenstandsregister Nüfus Kayıt Örneği 5.Internationalen Familienbücher - Aile Cüzdanı Dazu folgende Hinweise Zu 1-3: Die ersten drei der oben aufgelisteten Urkunden werden auf der Basis des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern vom ausgestellt und bedürfen zur Verwendung in Deutschland weder einer Übersetzung noch einer Apostille. Diesem Übereinkommen sind sowohl die Bundesrepulik Deutschland als auch die Rebublik Türkei beigetreten. Zu 4: Der Auszug aus dem Personenstandsregister Nüfus Kayıt Örneği wird in Deutschland nur mit Apostille (s.u.) und Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer anerkannt. Zu 5: Seit 1984 gilt für die Türkei das CIEC-Übereinkommen vom , nach dem die internationalen Familienbücher ( Aile Cüzdanı ) als Nachweis der Eheschließung durch den Trauungsbeamten unmittelbar nach der Heirat ausgestellt werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Abkommen bisher nicht beigetreten, so daß die Familienbücher in -3/5-

4 Deutschland nur mit Apostille (s.u.) und Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer anerkannt werden. 2. Beschaffung von türkischen Urteilen Die Beschaffung von Urteilen durch die Botschaft oder die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei ist nicht möglich. Urteile sind entweder von den betreffenden Personen selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person in der Türkei zu beschaffen. Bei in Deutschland bereits anhängigen Gerichtsverfahren besteht unter Umständen die Möglichkeit, türkische Gerichtsurteile im Wege eines Rechtshilfeersuchens der deutschen Justizbehörden zu beschaffen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von dem Gericht, bei dem das Gerichtsverfahren anhängig ist. 3. Beschaffung von türkischen Apostillen Wenn Sie türkische Urkunden gegenüber deutschen Behörden verwenden möchten, benötigen diese Urkunden (Ausnahmen siehe unten) eine Apostille (Diese hat die Form eines großen Stempels und heißt auf türkisch Apostil oder Tasdik Serhi ) Grundlage hierfür ist das: "Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom (BGBl 1965 II, S. 876), das im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei seit dem gilt. Die Apostille erhalten Sie von der der hierfür zuständigen türkischen Behörde. Als öffentliche Urkunden im Sinne des Abkommens werden angesehen: Urkunden der Gerichte oder einer Amtsperson als Organ der Rechtspflege, Urkunden der Verwaltungsbehörden und notarielle Urkunden (auch notarielle Beglaubigungen von Unterschriften, Übersetzungen und Fotokopien). Für die Erteilung der in dem Abkommen vorgesehenen Echtheitsbestätigung in Form der Apostille sind in der Türkei folgende Behörden zuständig: Für Urkunden der Verwaltungsbehörden und der Notare: Der für den Aussteller der Urkunde örtlich zuständige Landrat (Kaymakam) oder in Einzelfällen der Gouverneur (Vali) der jeweiligen Provinzhauptstadt. Für Urkunden der Gerichte: In Orten mit Schwurgericht: der Vorsitzende des Rechtsausschusses (Ağır Ceza Mahkemesi Kuruluşu bulunan merkezlerdeki Adalet Komisyonu Başkanı), -4/5-

5 In Orten ohne Schwurgericht: das für den Ort zuständige Präsidium der Rechtsausschüsse (Adliye Encümeni Başkanı veya Ağır Ceza Mahkemelerinin bulunmadığı yerlede o yerin bağlı bulunduğu yerdeki Adalet Komisyonu Başkanlıkları). Wichtiger Hinweis: Bei der Beschaffung von Apostillen können die Botschaft oder die anderen deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei nicht behilflich sein. Diese sind von Ihnen selbst oder von einer bevollmächtigten Person einzuholen. In folgenden Fällen sind Urkunden von jeder Echtheitsbestätigung befreit, d.h. es ist weder eine Legalisation noch eine Apostille erforderlich: Internationale Personenstandsurkunden nach dem Übereinkommen vom über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, d.h. Geburtsurkunde (Formül A), Heiratsurkunde (Formül B) und Sterbeurkunde (Formül C), Internationale Ehefähigkeitszeugnisse nach dem Übereinkommen vom über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Urkunden türkischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen. 4. Beschaffung von deutschen Personenstandsurkunden, Urteilen, Apostillen Deutsche Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen, Urteile und Apostillen können über die Botschaft oder die anderen deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei nicht beschafft werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Personenstandsurkunden direkt an das zuständige deutsche Standesamt. bezüglich der Meldebescheinigungen direkt an das zuständige deutsche Einwohnermeldeamt. bezüglich der Urteile direkt an das zuständige deutsche Gericht. bezüglich der Apostille direkt an die für die Erteilung zuständige deutsche Behörde. Welche Behörde zuständig ist erfahren Sie von der Behörde, die das Dokument, für das Sie eine Apostille benötigen, ausgestellt hat. -5/5-

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