F r a g e n u n d A n t w o r t e n z u

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1 F r a g e n u n d A n t w o r t e n z u en gem. 75 der Hessischen Bauordnung vom Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden -Untere Bauaufsichtsbehörde-

2 Inhaltsverzeichnis Was ist eigentlich eine? S. 3 Für was werden en benötigt? S. 3 Ist für die eintragung ein Antrag erforderlich? S. 4 Wie komme ich an das Antragsformular? S. 4 Welche Unterlagen sind für die eintragung erforderlich? S. 5 Wie läuft das Verfahren einer eintragung ab? S. 5 Wie kommt eine zustande? S. 6 Was ist das enverzeichnis und was beinhaltet es? S. 6 Wo kann ich eine unterzeichnen? S. 6 Was ist der Unterschied zwischen der und der Grunddienstbarkeit? S. 7 Kann eine wieder gelöscht werden? S. 7 Was kostet die Eintragung bzw. die Löschung einer? S. 7 Wie erhalte ich eine Auskunft aus dem enverzeichnis und was kostet dies? S. 7 Beispiele für die häufigsten en incl. zeichnerischer Darstellung. ab S. 8 (Durch Anklicken der Frage springen Sie im Text gleich auf die Antwort) Seite 2 von 26

3 Was ist eigentlich eine? Die, geregelt im 75 der Hessischen Bauordnung (HBO), ist eine öffentlichrechtliche Verpflichtung des Eigentumsberechtigten, die zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf seinem Grundstück verpflichtet. Mit der, wird die Einhaltung des materiellen öffentlichen Baurechts auf Dauer gesichert. Sie dient dazu, die Voraussetzungen für eine positive bauaufsichtliche Entscheidung über eine bauliche Nutzung, die auf Grund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht vorliegen würde, zu schaffen und dauerhaft zu sichern. Mit ihrer Hilfe wird die Erteilung einer bauaufsichtlichen Abweichung, Ausnahme und Befreiung entweder unnötig ( = Zulässigkeitstatbestand) oder erst möglich ( = Voraussetzung für die Gewährung einer Abweichung). Die ist inhaltlich gekennzeichnet durch - den öffentlich-rechtlichen Charakter der übernommenen Verpflichtung (diese darf keinen Inhalt privatrechtlicher Natur haben) - ihre Grundstücksbezogenheit (ruht auf dem Grundstück bzw. einem Grundstücksteil im Rechtssinne) - ihre baurechtliche Bedeutung und Vorhabenbezogenheit (entspricht dem Bauordnungs-, Bauplanungs- oder dem sonstigen öffentlichen Baurecht und steht in Verbindung mit einer konkreten Baumaßnahme bzw. dient der Sicherung materiell-rechtlicher Zulässigkeitstatbestände) - dem Regelungsinhalt, der sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben darf (z. B. bereits in einem Bebauungsplan als zwingende Festsetzung öffentlichrechtlich gesichert ist) Die wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Für was werden en benötigt? en werden eingetragen, um rechtliche Hindernisse auszuräumen. Anlass hierfür kann ein Baugenehmigungsverfahren, Mitteilungsverfahren, die Errichtung baugenehmigungsfreier Vorhaben oder ein bauaufsichtliches Einschreitverfahren sein. en werden auch erforderlich bei der Teilung von Grundstücken. Hierbei werden oft neue Verhältnisse geschaffen, die nur durch Eintragung von en in Einklang mit den maßgeblichen Bestimmungen der HBO gebracht werden können (z. B. die Sicherung einer Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche). Darüber hinaus können en auch auf Grund anderer öffentlich rechtlicher Bestimmungen zur Eintragung gelangen (z. B. im Rahmen von Umlegungsverfahren). Seite 3 von 26

4 Ist für die eintragung ein Antrag erforderlich? Für die Eintragung einer in das enverzeichnis ist in der Regel ein Antrag erforderlich. Ergibt sich die Erforderlichkeit der aus dem Genehmigungsverfahren und kann die Baugenehmigung nur nach Eintragung der erteilt werden, so ist zur Verwaltungsvereinfachung ein Antrag nicht erforderlich. Der Antrag wird durch einen internen Auftrag zur eintragung aus dem jeweiligen Genehmigungsverfahren ersetzt. Dabei wird regelmäßig davon ausgegangen, dass zwischen dem baulastbegünstigten Grundstückseigentümer (Bauherr) und dem baulastbelasteten Grundstückseigentümer über die Abgabe der erklärung Einvernehmen besteht. Die Kosten für die Eintragung einer werden in diesen Fällen sofern kein anderer Kostenschuldner benannt wird dem baulastbegünstigten Grundstückseigentümer aufgegeben. In den Fällen der Grundstücksteilung ist für die Eintragung einer ebenfalls ein Antrag erforderlich. Hier ist es Aufgabe des Grundstückeigentümers, öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs oder eines Architekten zu erkennen, ob eine durch die Teilung erforderlich wird. In den Fällen der Umlegung ist ein Antrag auf eintragung nicht erforderlich. Die eintragung erfolgt hier über das Umlegungsverfahren und wird lediglich in das enverzeichnis übernommen. Wie komme ich an das Antragsformular? Das Antragsformular erhalten Sie in unseren Diensträumen: Bauaufsichtsamt Gustav-Stresemann-Ring Wiesbaden 2. Gebäude im 1. Stock, Zimmer B132 oder im Internet unter oder kann per Mail unter angefordert werden. Seite 4 von 26

5 Welche Unterlagen sind für die eintragung erforderlich? Zur Eintragung einer ist die Unterschrift des Grundstückseigentümers des belasteten Grundstücks erforderlich. Als Nachweis, dass die zur Unterschrift erscheinende Person auch tatsächlich Eigentümer/Eigentümerin des Grundstückes ist, ist die Einsicht ins Grundbuch erforderlich. Dies wird vom Bauaufsichtsamt übernommen, sodass auf die Vorlage des Grundbuchauszuges durch den Eigentümer/die Eigentümerin verzichtet werden kann. Um sicher zu gehen, dass die im Grundbuch genannte Person auch tatsächlich die zur Unterschrift erscheinende Person ist, muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Handelt es sich bei dem Eigentümer/der Eigentümerin um eine Firma, Verein, o. ä., ist ein Nachweis über die Unterschriftsbefugnis für die Firma oder den Verein vorzulegen. Dies kann z.b. ein Auszug aus dem Handelsregister oder dem Vereinsregister sein. Zuletzt ist zur eintragung noch ein Plan 3-fach vorzulegen, der die einzutragende bildlich und maßstäblich darstellt. Die fläche ist farblich darzustellen und zu vermaßen. Zur Beschaffung der Pläne ist es hilfreich, sich mit dem Eigentümer des begünstigten Grundstückes in Verbindung zu setzen, da dieser sicherlich über diese Pläne verfügt, bzw. sie sich von seinem Architekten, dem Amt für Bodenmanagement, einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder sonstigem Vermessungsingenieur fertigen lassen kann. Wie läuft das Verfahren einer eintragung ab? Nachdem bei den zuständigen Sachbearbeitern für die en der Auftrag bzw. Antrag zur eintragung eingegangen ist, wird der Eigentümer des belasteten Grundstücks angeschrieben, mit den o. g. Unterlagen beim Bauaufsichtsamt zur Abgabe der Unterschrift unter die enerklärung vorzusprechen. Beim Erscheinen des Eigentümers/der Eigentümerin wird ihm/ihr die enerklärung erläutert und zur Unterschrift vorgelegt. Die enerklärung beinhaltet Angaben zum belasteten Grundstück, Name und Adresse des Eigentümers/der Eigentümerin und den entext (s. Beispiele am Ende) und ist mit dem Plan verbunden. Nach der Unterschrift des Grundstückseigentümers wird diese vom Sachbearbeiter/von der Sachbearbeiterin beglaubigt und die in das enverzeichnis eingetragen. Das Amt für Bodenmanagement sowie der Eigentümer erhalten abschließend eine Nachricht über die Eintragung in das enverzeichnis. Seite 5 von 26

6 Wie kommt eine zustande? Die wird durch Erklärung der Eigentumsberechtigten gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde begründet. Bei Miteigentum an einem Grundstück ist die enerklärung von allen Miteigentumsberechtigten abzugeben. Ruht auf dem Grundstück ein Erbbaurecht oder ist eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist auch eine Unterschrift der entsprechenden Berechtigten unter die enerklärung erforderlich. Werden Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönliche Dienstbarkeiten durch die beeinträchtigt, ist in der enerklärung hierauf hinzuweisen und sind schriftliche Einverständniserklärungen der Berechtigten beizufügen. Die kommt mit der Eintragung in dass enverzeichnis zustande, nicht schon mit der Unterschrift unter die enerklärung. Was ist das enverzeichnis und was beinhaltet es? Bei der Eintragung einer wird für das entsprechende Grundstück ein enblatt angelegt, das den entext und die Angaben zum Grundstück enthält. Jedes enblatt erhält eine fortlaufende Nummer. Im Falle der Löschung einer kommt es zur Schließung des enblatts und Löschung aus dem enverzeichnis. Ändert sich das Flurstück eines belasteten Grundstücks, so wird das bestehende enblatt geschlossen und ein neues mit den aktuellen Flurstücksangaben erstellt. Die Gesamtheit der bestehenden enblätter ergibt das enverzeichnis. Dies wird bei der Landeshauptstadt Wiesbaden per EDV geführt, kann aber auch in Loseblattform geführt werden. Wo kann ich eine unterzeichnen? Die Unterschrift unter die enerklärung muss entweder a) vor der unteren Bauaufsichtsbehörde geleistet werden oder von ihr anerkannt werden, b) von einem Notar oder dem Ortsgericht öffentlich beglaubigt werden oder c) von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beglaubigt werden. Sofern die enerklärung bei einer anderen Stelle als dem Bauaufsichtsamt unterzeichnet werden soll, ist dies dem Bauaufsichtsamt mitzuteilen. Seite 6 von 26

7 Was ist der Unterschied zwischen der und der Grunddienstbarkeit? Während es die nur im öffentlichen Recht gibt, regelt die Grunddienstbarkeit nur privat-rechtliche Rechte und Pflichten an einem Grundstück und wird ins Grundbuch in der Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) eingetragen. en dagegen werden nicht in das Grundbuch sondern nur in das enverzeichnis eingetragen. Kann eine wieder gelöscht werden? en können wieder gelöscht werden. Sie werden durch Verzicht der unteren Bauaufsichtsbehörde aufgehoben, wenn ein öffentliches Interesse an der nicht mehr besteht. Die Löschung kann von Amts wegen und auf Antrag erfolgen. Was kostet die Eintragung bzw. die Löschung einer? Die Eintragung von en kostet derzeit 200,-- pro. Die Löschung von en kostet derzeit 130,-- pro. Wie erhalte ich eine Auskunft aus dem enverzeichnis und was kostet diese? Wer ein berechtigtes Interesse geltend macht (z.b. als Käufer, Eigentümer, Makler, Hypothekengläubiger, o. ä.) kann auf Antrag beim Bauaufsichtsamt oder per Onlineauskunft vom eigenen Rechner erfahren, ob auf dem entsprechenden Grundstück eine eingetragen ist. Benötigt jemand eine schriftliche Auskunft aus dem enverzeichnis vom Bauaufsichtsamt, so ist diese schriftlich (per Post, per Mail oder per Fax möglich) unter Angabe des berechtigten Interesses zu beantragen. Die unbeglaubigte schriftliche Auskunft kostet pro Grundstück 30,--. Im Antrag hat der Antragsteller Angaben zum Grundstück zu machen, die aus Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer bestehen. Zur Onlineauskunft ist eine einmalige Registrierung bei der Landeshauptstadt Wiesbaden erforderlich. Nähere Infos hierzu als auch die Onlineauskunft selbst sind zu finden unter: Seite 7 von 26

8 Beispiele für die häufigsten en incl. zeichnerischer Darstellung: en zur Sicherung eines Zugangs 4/5 1/2 1) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellte Fläche wird zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück 4/5 als jederzeit ungehinderter und verkehrssicherer Zugang zur Verfügung gestellt. 1a) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellte Fläche wird zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück 4/5 als jederzeit ungehinderter und verkehrssicherer Zugang, für den Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten, zur Verfügung gestellt. Seite 8 von 26

9 en zur Sicherung einer Zufahrt 4/5 1/2 2) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellte Fläche wird zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück 4/5 als jederzeit ungehinderte und verkehrssichere Zufahrt zur Verfügung gestellt. 2a) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellte Fläche wird zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück 4/5 als jederzeit ungehinderte und verkehrssichere Zufahrt für den Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsfahrzeugen zur Verfügung gestellt. Seite 9 von 26

10 zur Sicherung des Anschlusses von Wasser-, Abwasser- und Energieversorgungsanlagen 4/5 1/2 3) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellte Fläche wird zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück 4/5 zur Aufnahme von Wasser-, Abwasser- und Energieversorgungsanlagen zur Verfügung gestellt. Seite 10 von 26

11 en zur Sicherung der Mitbenutzung von Wasser-, Abwasser- und Energieversorgungsanlagen 4/5 1/2 4) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellte Fläche wird zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück 4/5 zur Mitbenutzung von Wasser-, Abwasser- und Energieversorgungsanlagen bis zum (.. 1, 2..) zur Verfügung gestellt. Einschub 1: Einschub 2: Hausanschlussraum Revisionsschacht Bemerkung: Straßengrenze - Hausanschlussraum/Revisionsschacht Entfernung vermaßen Seite 11 von 26

12 zur Sicherung des Anbaues an ein Grenzgebäude 4/5 1/2 5) Im Falle der Errichtung einer baulichen Anlage ist an die in Grenzbebauung auf dem Nachbargrundstück Gemarkung..., Flur..., Flurstück errichtete bauliche Anlage... (.. 1, 2,3..) anzubauen. Einschub 1: Einschub 2: Einschub 3: in gleicher Bautiefe und Bauhöhe in gleicher Bauhöhe in gleicher Bautiefe, Bauhöhe und Baubreite 5a) Im Falle der Errichtung einer baulichen Anlage ist an das mit Aktenzeichen 6302/.../.. in Grenzbebauung geplante Gebäude auf dem Nachbargrundstück Gemarkung..., Flur..., Flurstück anzubauen. Bemerkung: Wenn bereits Gebäude an der Grenze vorhanden sind und nur an das neu geplante Gebäude angebaut werden soll. Seite 12 von 26

13 zur Sicherung des Anbaues an der Grenze 4/5 1/2 6) Im Falle der Erstellung einer baulichen Anlage ist diese an der Grenze zum Nachbargrundstück Gemarkung..., Flur..., Flurstück innerhalb der zeichnerisch dargestellten Baugrenzen... (.. 1, 2..) zu errichten. Einschub 1: Einschub 2: in gleicher Bautiefe und Bauhöhe in gleicher Bauhöhe Bemerkung: en auf Gegenseitigkeit. Seite 13 von 26

14 zur Sicherung der Verfügbarkeit eines Spielplatzes 4/5 1/2 7) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellte Fläche wird als Spielplatz nach 9 HBO zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück, des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück zur Errichtung, Benutzung und Unterhaltung zur Verfügung gestellt. Seite 14 von 26

15 zur Sicherung der Erhaltung gemeinsamer Bauteile beim Abbruch 4/5 1/2 8) Die mit dem Nachbargrundstück Gemarkung..., Flur..., Flurstück (e)..., verbundenen gemeinsamen Bauteile (.. 1..) werden im Falle des Abbruchs einer baulichen Anlage oder Teilen derselben erhalten. Einschub 1: z. B. Brandwand Bemerkung: gegenseitig eintragen Seite 15 von 26

16 zur Sicherung der Mitbenutzung von Bauteilen 4/5 1/2 9) Die auf der dem Grundstück Gemarkung..., Flur..., Flurstück(e)..., vorhandene(n) (.. 1..) wird (werden) zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück(e)... zur Verfügung gestellt und wird (werden) im Falle des Abbruchs einer baulichen Anlage oder Teilen derselben erhalten. Einschub: z. B. Brandwand Seite 16 von 26

17 zur Sicherung eines Grundstücks oder Grundstücksteils als Stellplätze für Kraftfahrzeuge 4/5 1/2 10) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie im Freiflächenplan vermaßt dargestellte Fläche für (.. 1..) Stellplatz (Stellplätze) für Kraftfahrzeug(e) und für die Zufahrt wird zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück (.. 2, 3, 4..) zur sicheren Benutzung zur Verfügung gestellt. Einschub 1: Einschub 2: Einschub 3: Anzahl einfügen Befristet in der Benutzung für die Wochentage...für die Sonn- und Feiertage Einschub 4:...für die Tageszeit von... bis.... Seite 17 von 26

18 zur Sicherung eines Grundstücks oder Grundstücksteils als Garagenstellplätze für Kraftfahrzeuge 1/2 4/5 11) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie in der Bauzeichnung vermaßt dargestellte Fläche für (.. 1..) Garagenstellplatz (Garagenstellplätze) für Kraftfahrzeug(e) und für Zufahrt und Zugang wird zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück (.. 1, 2, 3..) zur sicheren Benutzung zur Verfügung gestellt. Einschub 1: Einschub 2: Einschub 3: Anzahl einfügen Befristet in der Benutzung für die Wochentage...für die Sonn- und Feiertage Einschub 4:...für die Tageszeit von... bis.... Seite 18 von 26

19 en zur Sicherung einer Abbruchverpflichtung 1/2 4/5 Neubau 12) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte dargestellte baulichen Anlagen werden bis zum... abgebrochen. Seite 19 von 26

20 zur Sicherung von Abstandsflächen bzw. Abständen von Gebäuden 1/2 4/5 13) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellte Fläche wird dem Nachbargrundstück Gemarkung..., Flur..., Flurstück bei der Bemessung der Abstandsflächen und Abstände zugerechnet. Von dieser Fläche sind bei der Errichtung baulicher Anlagen die jeweiligen bauordnungsrechtlich notwendigen Abstandsflächen und Abstände einzuhalten (.. 1, 2..). Einschub 1: Einschub 2: Auf dieser Fläche können PKW- Stellplätze, Garagen, sonstige Nebenanlagen und Einrichtungen einschließlich der genehmigungs- und anzeigenfreien Vorhaben zugelassen werden.... ab einer Bauhöhe von... m über Gelände Bemerkung: Einschub erforderlich z. B. bei befensterter Grenzwand oder fehlender Brandwand. Seite 20 von 26

21 zur Sicherung eines Abstandes aus Gründen des Brandschutzes 1/2 4/5 14) Im Falle der erstmaligen oder weiteren Bebauung des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück(e) ist aus Gründen des Brandschutzes von der baulichen Anlage des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück, ein Mindestabstand von (.. 1, 2..) einzuhalten. Einschub 1: Einschub 2: 5 m (Hinweis: Fenster : Fenster) 3 m (Hinweis: Brandwand : Brandwand, Brandwand: Fenster) Seite 21 von 26

22 zur Sicherung einer Aufstell- und Bewegungsfläche für die Feuerwehr 1/2 4/5 15) Auf der in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellten Aufstell- und Bewegungsfläche für die Feuerwehr, wird das Erstellen jeglicher baulicher Anlagen sowie die Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern unterlassen. Seite 22 von 26

23 zur Sicherung der Zusammengehörigkeit mehrerer Buchgrundstücke als einheitlich zu beurteilendes Baugrundstück 1/2 4/5 16) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte dargestellten Grundstücke Gemarkung..., Flur..., Flurstück 1/2, Flurstück, Flurstück, werden bauordnungsrechtlich so beurteilt, als wenn sie zusammen ein Baugrundstück darstellten. Bemerkung: Bei unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen, Anzahl der en entsprechend der Anzahl der Eigentümer. Seite 23 von 26

24 zur Anbauverpflichtung oder Sicherung der Abstandsfläche 17) Die in der beigefügte beglaubigten Abzeichnung der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellte Fläche wird dem Nachbargrundstück Gemarkung..., Flur..., Flurstück(e)... bei der Bemessung der Abstandsflächen und Abstände zugerechnet. Von dieser Teilfläche sind bei der Errichtung baulicher Anlagen entweder die jeweiligen bauordnungsrechtlich notwendigen Abstandsflächen und Abstände einzuhalten oder es ist an die in Grenzbebauung auf dem Nachbargrundstück Gemarkung..., Flur..., Flurstück(e)... errichtete bauliche Anlage (.. 1, 2, 3..) anzubauen. Einschub: siehe text 7 zur Anerkennung der künftigen Festsetzung des Bebauungsplanes nach 33 BauGB 18) Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für das die Gemeinde am..., beschlossen hat, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung..., im Sinne des 30 BauGB aufzustellen. Ich erkenne im Sinne des 33 BauGB die künftigen Festsetzungen des vor bezeichneten Bebauungsplanes für mich und meinen Rechtsnachfolger an. Seite 24 von 26

25 zur Sicherung der baulichen Anlage durch Verpressanker als Kurzzeitanker 19) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellte Fläche wird zur Sicherung der Baugrubenwand durch Verpressanker als Kurzzeitanker gemäß DIN 4125, Ausgabe November 1990 (StAnz. 1991, S. 2060) für die Dauer der Bauzeit zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück(e)..., zur Verfügung gestellt. Die Ausführung erfolgt in Einbindetiefe, Abstand und Querschnitt der Verpressanker entsprechend den geprüften bautechnischen Nachweisen, die Anlage dieser begründung sind. en zur Sicherung der vorhandenen Geschossflächenzahl (GFZ) i.v.m. einer Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) 4/5 1/2 20) Auf eine Erhöhung der Geschossflächenzahl (GFZ) durch Erweiterung der derzeit im Bestand vorhandenen Geschossfläche wird verzichtet, solange die nach dem Bebauungsplan Wiesbaden /.. zulässige Grundflächenzahl (GRZ) überschritten wird. Seite 25 von 26

26 en zur Sicherung eines Abfallbehälter-Standplatzes 4/5 1/2 21) Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte vermaßt dargestellte Fläche wird zugunsten des Grundstücks Gemarkung..., Flur..., Flurstück 4/5 zur Mitbenutzung als Abfallbehälter-Standplatz zur Verfügung gestellt. 21a) Der in dem beigefügten Ausschnitt aus dem mit Prüfvermerk der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden versehenen Freiflächenplan vom... zur Baugenehmigung Az.:... vermaßt dargestellte Abfallbehälter-Standplatz wird dem Grundstück Gemarkung..., Flur..., Flurstück(e)... zur Mitbenutzung als Abfallbehälter-Standplatz zur Verfügung gestellt. Seite 26 von 26

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