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1 Sie haben Fragen? Hier gibt es Antworten

2 Berät Hilft Schützt Beispiele

3 Der Vater zahlt keinen Unterhalt o Wir gehen in Vorleistung o Wir geben Hilfen beim Familiengericht o Wir unterstützen bei der Vaterschaftsfeststellung und -anerkennung Eltern trennen sich

4 Eltern trennen sich o Wir beraten, wie Kinder dabei weniger leiden o Wir geben Hilfen beim Umgang mit den getrennten Eltern o Wir unterstützen das Familiengericht In der Erziehung läuft was schief

5 In der Erziehung läuft was schief Wir bieten Hilfe an: o Erziehungsberatung o Erziehungsbeistandschaft o Familienhilfen o Tagesbetreuung o Pflegefamilien o Stationäre Wohnformen Eltern können sich dazu jederzeit beraten lassen Kinder brauchen unseren Schutz

6 Kinder brauchen unseren Schutz o Wir bieten Eltern und Kindern Hilfe und Unterstützung an o Im Notfall betreuen wir das Kind auch außerhalb der Familie o Kinder und Jugendliche könne sich auch direkt an uns wenden, wenn sie Hilfe und Schutz brauchen Ziel ist immer, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Familie bleiben oder zu ihr zurückkehren können. Was wir sonst noch machen

7 Was wir sonst noch machen Wir kümmern uns um o Entwicklungspsychologische Beratung o Jugendarbeit o Schulsozialarbeit o Jugendgerichtshilfe o Suchtvorbeugung o Jugendschutz o Pfleg- und Vormundschaft o Adoptionsvermittlung o Pflegekinder o Tagesmütter o Kindergärten und Krippen o Jugendhilfeplanung und Entgeltfragen Unsere Regeln

8 Unsere Regeln Wir sind soziale Dienstleister - d.h. wir geben Kinder und Eltern Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen Wir bauen auf Partnerschaft d.h. unsere Hilfen werden mit den Betroffenen entwickelt und nicht über sie Wir sind dem Kinderschutz verpflichtet d.h. Kinder und Jugendliche, die einer Gefährdung ausgesetzt sind, müssen wir schützen Wir sind dem Datenschutz verpflichtet d.h. unsere Arbeit ist diskret und vertraulich Hier finden Sie uns

9 Wo finden Sie uns? In Ulm: Dezernat Jugend und Soziale Wilhelmstraße Ulm Hier geht es nach Ehingen

10 Wo finden Sie uns? In Ehingen: Außenstelle Ehingen Sternplatz Ehingen Hier geht es zu den Nachbarkreisen

11 Sind alle Jugendämter gleich organisiert? Leider: Nein! Jeder Land- und Stadtkreis kann die Aufgaben des Jugendamtes in eigener Verantwortung organisieren. Zum Teil bestehen auch länderspezifische Regelungen. Die hier beschriebenen Zuständigkeiten gelten so nur für den Alb-Donau-Kreis. Unsere Nachbarkreise haben die gleichen Aufgaben, unterscheiden sich organisatorisch aber z.t. deutlich. Hier hilft nur ein Blick in die dortige Struktur: Stadtkreis Ulm Landkreis Neu-Ulm Landkreis Heidenheim Landkreis Göppingen Landkreis Reutlingen Landkreis Sigmaringen Landkreis Biberach In der Regel ist das Jugendamt zuständig, in dessen Landkreis das Kind lebt. In Zweifelsfällen beraten wir Sie gerne. Weitere Fragen?

12 Weitere Fragen? Rufen Sie an: Gert Kirchmaier

13 Schulsozialarbeit finden Sie im Landkreis in drei Formen: Im Konzept Sozialarbeit für Schülerinnen und Schüler halten SozialarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes für Schüler Sprechstunden an den Schulen ab. Die Schulträger finanzieren eigene Schulsozialarbeiter und der Landkreis gibt einen Zuschuss. Diese sind in den Schulbetrieb integriert. An den eigenen Berufsschulen beschäftigt der Landkreis ebenfalls Schulsozialarbeiter und Jugendberufshelfer.

14 Jugendhilfeplanung: Neben der konkreten Hilfe für Kinder, Jugendlichen und deren Familie ist das Jugendamt auch für Planungsaufgaben zuständen. Zusammen mit den Partnern in den Gemeinden und Verbänden muss ständig daran gearbeitet werden, für die Familien in unserem Landkreis eine familienfreundliche Umwelt zu gestalten und eine gute Sozialstruktur zu erhalten. Entgeltfragen: Erziehungshilfen werden in der Regel durch externe Partner erbracht. Diese Leistungen sind mit Kosten verbunden. muss sich darum kümmern, dass diese Leistungen wirtschaftlich erbracht werden und das Preis-Leistungsverhältnis stimmt (Leistungs- und Entgeltvereinbarungen). Dazu gehört auch, eine gute Qualität der Leistung zu sichern (Qualitätsvereinbarungen).

15 Im Alb-Donau-Kreis wird die Jugendarbeit auf verschiedene Weise gefördert: Finanzielle, beratende und ideelle Unterstützung der Jugendarbeit von Vereinen, Kirchen und Verbänden. Jugendpfleger unterstützen die offene und verbandliche Jugendarbeit, beraten dazu die Gemeinden, machen ergänzenden Angebote und Schulungen (z.b. Mitmachen Ehrensache, Kinderkino, Medienarbeit etc.) und können von den Gemeinden gegen eine Kostenbeteiligung für begrenzte Zeiten und zu bestimmten Projekten angefordert werden (Jugendarbeitsleasing). Gemeinden und Verbände stellen teilweise auch eigene Jugendarbeiter an oder kooperieren dazu auch mit Anbietern aus der Jugendhilfe. Unsere Partner im Landkreis unter anderem: Kreisjugendring Alb-Donau-Kreis Jugendhäuser Alb-Donau (JAD) Sportkreis

16 Eine Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot der Erziehungshilfen. Sie richtet sich unmittelbar an den Jugendlichen und hilft ihm dabei z.b. sich besser in seiner Familie zu integrieren oder z.b. in der Schule mit den Klassenkameraden besser klar zu kommen oder z.b. ein selbständiges Leben zu beginnen. Ist der Jugendliche noch minderjährig, müssen die Eltern den Antrag für diese Hilfe stelle. Mit der Volljährigkeit kann eine junger Erwachsener für einige Jahre selbst einen Antrag stellen. Die Hilfe kann bis maximal zum 24. Lebensjahr durchgeführt werden. Diese Form der Hilfe ist für die Betroffenen kostenfrei. Ihr Ansprechpartner: Der jeweilig zuständige Bezirkssozialarbeiter für eine Gemeinde

17 Jugendgerichtshilfe Werden Jugendliche (14-17 Jahre) oder Heranwachsende (18-20 Jahre) straffällig bzw. kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, ist die Jugendgerichtshilfe zu beteiligen. Diese ist auch Aufgabe des Jugendamtes. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist ein Täterstrafrecht, während der Strafgesetzbuch (StGB) ein Tatstrafrecht ist. Das JGG legt einen sehr viel stärkeren Focus auf die Person des Täters, auf seine Reife und auf möglichst sinnvolle Strafen (z.b. dem Täter-Opfer-Ausgleich). Im StGB steht der Sühnegedanke im Vordergrund, der unabhängiger von der Person zu gestalten ist. Kinder bis 13 Jahre sind strafunmündig. Bei Jugendlichen muss nach dem JGG verhandelt werden. Heranwachsende können bei mangelnder Reife ebenfalls nach dem JGG verurteilt werden, ansonsten greift das StGB. Die Jugendgerichtshilfe berät das Gericht bei der Beurteilung der Person des Täters und zu sinnvollen pädagogischen Reaktionen.

18 Suchtvorbeugung kümmert sich nicht nur darum Hilfe und Unterstützung bei Problemen zu leisten, sondern auch darum, deren Ursachen zu vermeiden. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Suchtvorbeugung. Diese ist hier zusammen mit der Stadt Ulm organisiert. Ein zentraler Leitgedanke dieser Arbeit besteht darin, Kinder und Jugendliche zu befähigen mit den vielfältigen Verlockungen und Verführungen legaler und illegaler Suchtstoffe umgehen zu lernen. Dabei bedarf es der Unterstützung von Kindergärten, Schulen, Vereinen, Ausbildungsbetrieben und der Jugendarbeit. In zahlreichen Seminaren werden Multiplikatoren geschult und nachfolgend deren Arbeit unterstützt. Außerdem gibt es zuhauf Aktionen, die sich dazu unmittelbar an Kinder und Jugendliche richten. Der erhobene Zeigefinger wird vermieden, sondern es muss spürbar werden, dass man auch ohne Suchtmittel Spaß haben kann.

19 Jugendschutz Kinder und Jugendliche werden durch verschiedene Gesetze in besonderer Weise geschützt. Insbesondere ist es das Jugendschutzgesetz, das den Zugang zu Suchtmitteln den Aufenthalt an/ bei jugendgefährdenden Orten und Veranstaltungen und den Medienschutz für Kinder und Jugendliche regelt. Es ist neben anderen Organisationen (z.b. Polizei, Ordnungsämter) auch Aufgabe der Jugendämter, dafür Sorge zu tragen, dass dieses Gesetz angewandt wird. Die Organisationen arbeiten dazu eng zusammen.

20 Pflegeeltern Nicht selten können Kinder und Jugendliche nicht bei ihren Eltern aufwachsen sondern leben in einer Pflegefamilie. Ist das Kind oder der Jugendliche mit den Pflegeeltern nicht verwandt (bis zum 3. Grad) und geht die Betreuung über zwei Monate ist dafür eine Pflegeerlaubnis notwendig. Diese erteilt das Jugendamt. steht den Pflegeeltern beratend zur Verfügung und bietet Schulungen an. Es Unterstütz bei Bedarf natürlich auch die leiblichen Eltern. Oft sucht auch das Jugendamt selbst für Kinder Pflegefamilien. Damit werden manchmal Heimunterbringungen vermieden oder für kurzfristige Notsituationen Zwischenlösungen gesucht. In diesen Fällen wird den Pflegefamilien vom Jugendamt ein Pflegegeld gezahlt. Interessierte Familien können sich dazu beim Jugendamt melden.

21 Tagespflege Dieses ist ein ergänzendes Angebot zu Krippen und Kindergärten. Nicht immer kann in jeder Gemeinde ein umfängliches Betreuungsangebot vorgehalten werden. Insbesondere bei sogenannten Randzeiten (z.b. im Schichtdienst) ist die zusätzlich oder alternative Betreuung durch Tagesmütter notwendig. Die Betreuung durch Tagesmütter wird vom Land bezuschusst. Dieser Zuschuss kann von den Eltern beim Landratsamt beantragt werden. Tagesmutter kann grundsätzliche jede Person werden (als auch Väter). Sie müssen sich allerdings einer Schulung unterziehen, ihre persönliche Eignung nachweisen und das persönliche Umfeld (Wohnung) muss ausreichend sein. Befindet sich ein Kind in der Betreuung, gibt es zudem ständig die Möglichkeit, sich fachlichen beraten zu lassen. Dies alles wird vom Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gewährleistet. Außerdem können sich hier interessierte Eltern Adressen von Tagesmüttern vermitteln lassen.

22 Die Erziehungsberatung- (und auch Familien- und Paarberatung) steht Kindern, Jugendlichen und Ihren Eltern zur Verfügung Sie können sich in Erziehungsfragen in Familien- und Paarkonflikten in der Trennungs- und Scheidungsberatung oder auch in anderen Lebenskrisen an unsere Partner wenden. Die Beratung ist kostenlos und anonym. Erfolgt eine Therapie und übersteigt diese zehn Einheiten, muss die Weiterführung u.u. mit dem Jugendamt (als Kostenträger) abgestimmt werden. Unsere Partner: Kinderschutzbund Psychologische Beratungsstelle der Diakonie Psychologische Beratungsstelle der Caritas

23 Familienhilfen können in verschiedener Form greifen Sie können in der Betreuung durch besonders ausgebildete Hebammen von jungen Müttern nach der Geburt bestehen (Familienhebammen) Sie können als betreute Wohnform für Alleinerziehende erfolgen (Ein Kind muss jünger als 6 Jahre sein) Sie können in der Betreuung durch Sozialpädagogische Familienhilfen als Erziehungshilfe der Familie Unterstützung geben Weitere Informationen: Allgemeiner Sozialer Dienst

24 Stationäre Wohnformen Die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann auch in verschiedenen stationären Wohnformen notwendig werden. Man spricht auch von Heimerziehung. Diese Erziehungshilfe findet heute in vielfältiger und differenzierter Weise statt. Von "dem Heim" kann deshalb nicht mehr gesprochen werden. Um den Kindern und Jugendlichen mit einer möglichst passgenauen Hilfe gerecht zu werden, bieten die Heime unterschiedliche Konzepte vollstationärer Angebote für den zu betreuenden Personenkreis an und entwickeln diese weiter.

25 Adoption Dieser Schritt ist für die Mütter oft eine schwere Entscheidung. Entsprechend umfänglich hat der Gesetzesgeber daher den Prozess gestaltet, der einer Annahme als Kind vorausgehen muss. Ziel ist es immer, die optimale Bedingungen für das Adoptivkind zu schaffen ohne die Interessen der leiblichen Eltern und der Adoptiveltern zu vergessen. Darum kümmert sich das Jugendamt. Neben der klassischen Adoption sind auch Auslandsadoptionen und Erwachsenenadoptionen möglich. Auch hier ist das Jugendamt beteiligt.

26 Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, bietet das Jugendamt der Mutter Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung ihres Kindes und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen an (Beistandschaft). Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund. Steht kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt und kümmert sich um die Interessen des Kindes.

27 Die Erziehungshilfe ist die planvolle, zielgerichtete und überprüfbare Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Ihren Eltern in Erziehungsfragen. Sie setzt den Antrag der Eltern oder eines jungen Erwachsenen voraus Der Verlauf der Hilfe muss mit einer Hilfeplanung begleitet werden Die Einbeziehung und der Verbleib in der Herkunftsfamilie hat einen zentralen Stellenwert Die Hilfe wir überwiegend durch externe Partner erbracht. Diese müssen mit dem Jugendamt unter anderem auch Qualitätsvereinbarungen abschließen. Die Erziehungshilfe als solches ist kostenlos. Sparen die Eltern aber dadurch, dass z.b. der Jugendlichen in einer Wohngruppe lebt in der eigenen Familie (häusliche Ersparnis) werden die Eltern an den Kosten der Hilfe entsprechend beteiligt (Kostenbeitrag). Dieser Beitrag ist aber so gestaltet, dass die Existenz der Familie nicht gefährdet wird.

28 Beispiele

29 Berät Hilft Schützt Beispiele

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