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1 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Farb- und Lacktechnik Schwerpunkt Gestaltung und Denkmalpflege vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Bei dem Ausbildungsgang staatlich geprüfte/r Techniker/in - Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Schwerpunkt Gestaltung und Denkmalpflege handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Fortbildung an Fachschulen. Ausbildungsinhalte Während der gesamten Ausbildung stehen unter anderem folgende Lerninhalte auf dem Programm: Chemie (Oxidations- und Reduktionsreaktionen, organische Farbstoffe und Pigmente) Werkstoffkunde (mineralische Untergründe, Wechselbeziehungen von Untergrund und Beschichtung, Normen und Richtlinien, Unfallverhütung) Farben- und Gestaltungslehre (formale Ausdrucksmittel, Ordnungsrahmen und Raster, fotografische Gestaltungsmittel, angewandte Farbenlehre, Farberscheinung in verschiedenen Techniken) Farbgestaltung (Farbe am Objekt im Innen- und Außenraum, Farbe im Stadtbild, Fassadengestaltung, Farbe in der Denkmalpflege) Gestaltende Techniken (Wandtechniken, Glättetechniken, Putztechniken, Gießverfahren, Siebdrucktechniken, Werbetechniken, Schriftgestaltung) Mathematik (Grundrechnungsarten, Zinsrechnungen, Gleichungen, geometrische Grundkonstruktionen) Physik (Wärmelehre, Elektrizitätslehre, elektrochemische Korrosion) Anwendungs- und Prüftechniken (Werkstoffprüfungen, Beständigkeitsprüfungen, technische Anwendung von Beschichtungsstoffen und Belägen) Verdingung und Abrechnung (Kosten- und Preisermittlung, Vorkalkulation, Lohnverrechnung, Maschinenkostenrechnung) Betriebswirtschaft: Betriebsorganisation, Marketing, Produktmanagement, Betriebswirtschaftslehre und Betriebliche Kommunikation Während der gesamten Ausbildung werden auch folgende allgemeine, fachrichtungsübergreifende Fächer unterrichtet: Deutsch, Englisch Wirtschafts-, Sozial- und Rechtskunde Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Farb- und Lacktechnik werden an Fachschulen ausgebildet. Der überwiegend theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen statt, daneben erfolgen praktische Übungen (zum Beispiel in Labors, Werkstätten,

2 Geräteräumen). Das während des Unterrichts Gelernte verarbeitet man dann am häuslichen Schreibtisch. Ausbildungsstätten Fachschulen für Technik Technikerschulen Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung an den Technikerschulen erfolgt in Vollzeitform. Theoretischer Unterricht im Klassenverband überwiegt, ergänzt wird er durch praktische Ausbildung, beispielsweise Laborübungen und Exkursionen, je nach Aufgabenstellung im Team oder Einzeln. Während der Ausbildung sind zahlreiche Leistungsnachweise in schriftlicher, mündlicher und fachpraktischer Form zu erbringen sowie eine Abschlussprüfung abzulegen. Bei den Schülern und Schülerinnen einer Technikerschule handelt es sich in der Regel um einen lernmotivierten, aufstiegsorientierten Personenkreis, allerdings aufgrund der unterschiedlichen Allgemeinbildungsabschlüsse und Zugangsberufe mit unterschiedlichem Kenntnis- und Erfahrungsstand. Wohn- und Fachschulort sind häufig nicht identisch. Die Ausbildung in Vollzeitform bringt im Einzelfall psychische Belastungen mit sich, beispielsweise durch die Trennung von Familie und sozialem Umfeld oder durch finanzielle Probleme. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die "Arbeitszeit" während der Ausbildung im Vollzeitunterricht umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den Unterricht in der Fachschule sind die in einer Schule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Die im praxisbezogenen Unterricht in der Fachschule eingesetzten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Als besondere Ausbildungsmittel werden eingesetzt: Lichtsatz, Siebdruck, Prüfgeräte, Anwendungslabor, Bewitterung, Spritz- und Trockenkabinen, EDV. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Bei der Ausbildung an der Technikerfachschule bestehen Kontakte zu anderen Fachschülern und Fachschülerinnen sowie Angehörigen der jeweiligen Schule, vor allem zu den Lehrkräften, aber auch zum Verwaltungspersonal. Finanzielle Aspekte Die Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin - Fachrichtung Farb- und Lacktechnik ist eine schulische Ausbildung an Fachschulen, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. An staatlichen Schulen besteht Schulgeld- und zum Teil Lernmittelfreiheit. Private staatlich anerkannte Schulen verlangen Ausbildungsgebühren sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Hinzu kommen noch Kosten für Lernmittel. Außerdem können Ausgaben für auswärtige Unterbringung und Verpflegung entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Schule erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 2 Jahre im Vollzeitunterricht. Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an Fachschulen durchgeführt. In die Ausbildung können auch fachpraktische Abschnitte integriert sein. Die Ausbildung ist in Vollzeit möglich. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildung in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET.

3 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen und gemäß der Schulordnung des betreffenden Bundeslandes durchgeführt. Erforderliche Prüfungen Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und, soweit erforderlich, einem mündlichen Teil. Ferner kann eine praktische Prüfung durchgeführt werden. Die schriftliche Prüfung umfasst für die Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Schwerpunkt Gestaltung, Denkmalpflege Prüfungsfächer wie zum Beispiel: Werkstofftechnologie Denkmalpflege und Kunstgeschichte Massenberechnung und Kalkulation Farbenlehre und Farbgestaltung Die Gesamtdauer der Prüfung soll mindestens neun Zeitstunden betragen. Eine der schriftlichen Prüfungsarbeiten kann durch eine schriftliche Facharbeit mit anschließendem Kolloquium ersetzt werden. In der praktischen Prüfung werden zum Beispiel die Fächer Beschichtungs- und Gestaltungstechniken und Historische Farbtechnik geprüft. Erwerb von Zusatzqualifikationen In einigen Bundesländern kann die Fachhochschulreife mit dem Abschluss Techniker/in - Farb- und Lacktechnik erworben werden, in anderen Bundesländern ist dafür eine Zusatzprüfung nötig. Je nach Bildungsangebot der einzelnen Schulen sind auch weitere Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel die Ausbildereignungsprüfung oder die Meisterprüfung möglich. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gelten die Bestimmungen der Länder. Prüfende Stelle Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgenommen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnungen lauten: Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Farb- und Lacktechnik Staatlich geprüfter Farb- und Lacktechniker/Staatlich geprüfte Farb- und Lacktechnikerin Sie wird mit dem Schwerpunkt geführt, in dem die Prüfung abgelegt wurde, zum Beispiel: Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Schwerpunkt Gestaltung und Denkmalpflege Staatlich geprüfter Farb- und Lacktechniker/Staatlich geprüfte Farb- und Lacktechnikerin, Schwerpunkt Gestaltung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt werden die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf - einschließlich des Berufsschulabschlusses - sowie entsprechende Berufspraxis. Schulische Mindestvoraussetzung ist, in Abhängigkeit vom Bundesland, der Hauptschulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach den Fachschulverordnungen der Bundesländer wird vorausgesetzt:

4 der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss In manchen Bundesländern wird kein bestimmter allgemein bildender Schulabschluss vorausgesetzt. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen wird vorausgesetzt: Die Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder nach Länderrecht anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis Die erforderliche Berufstätigkeit kann - in Form eines gelenkten Praktikums - auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden. oder Eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden. Die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer können von den oben angegebenen Regelungen abweichen. Genaue Informationen finden sich in den jeweiligen Fachschulverordnungen. Als einschlägige Berufstätigkeit im Sinne der Rahmenvereinbarung über Fachschulen gilt für Soldaten auf Zeit, für Berufssoldaten sowie für Wehrpflichtige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine entsprechende Tätigkeit - einschließlich der hierzu erforderlichen Ausbildungszeit - bei der Bundeswehr (gemeinsame Liste des Bundesministers der Verteidigung und der Kultusministerkonferenz über die "Zuordnung von Tätigkeiten in der Bundeswehr zu Zugangsberufen für Fachschulen"). Der Nachweis über die in der Bundeswehr erbrachte einschlägige Berufstätigkeit und ihre Dauer wird durch eine vom zuständigen Kreiswehrersatzamt ausgestellte Bescheinigung geführt. Berufliche Vorbildung - praktiziert Einschlägige Zugangsberufe sind zum Beispiel: Maler/in und Lackierer/in Schilder- und Lichtreklamehersteller/in Lackierer/in (Holz und Metall, Spritzlackierung, Tauchlackierung) Chemielaborant/in Lacklaborant/in Chemielaborjungwerker/in Chemikant/in Glas- und Porzellanmaler/in Glas- und Kerammaler/in In der Praxis werden auch vergleichbare Berufe der ehemaligen DDR als Zugangsberufe anerkannt. Die Länder können festlegen, welche Zugangsberufe für die jeweiligen Fachrichtungen einschlägig sind. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Von einigen Bildungseinrichtungen wird der Zugang zur Ausbildung zusätzlich durch eigene Auswahlverfahren begrenzt, zum Beispiel: Auswahl nach Eignungskriterien, wie schulische Leistungen, Noten Auswahl nach Dauer der Berufstätigkeit Auswahl nach persönlichem Gespräch Aufnahme in der Reihenfolge der Anmeldung Dem Aufnahmeantrag bzw. den Bewerbungsunterlagen sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen: Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung des Bildungsweges Lichtbild Bescheinigung über Schulabschluss (beglaubigte Kopie vom Schulabschlusszeugnis), Abschlusszeugnis der Berufsschule (beglaubigte Kopie) Bescheinigung über die geforderte einschlägige praktische Tätigkeit nach der Berufsausbildung

5 Facharbeiter- bzw. Gesellen- oder Gehilfenbrief in beglaubigter Fotokopie Bei Ausländern: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse Perspektiven nach der Ausbildung Farb- und Lacktechniker/innen für Gestaltung und Denkmalpflege können nach Abschluss ihrer Ausbildung in der Industrie und im Handwerk oder als Labortechniker/innen tätig werden und beispielsweise bei der Entwicklung neuer Farben und Beschichtungsmittel mitwirken. Sie können als Sachverständige im Bereich Farb- und Lacktechnik arbeiten oder als Fachberater/innen für Farben, Lacke und Kunststoffe. Bei entsprechender Berufserfahrung und persönlicher Voraussetzung können auch leitende Funktionen ausgeübt werden, z.b. als Abteilungs- oder Betriebsleiter/in. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich auf Altbausanierung zu spezialisieren. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ist die berufliche Bildung für staatlich geprüfte Farb- und Lacktechniker/innen für Gestaltung und Denkmalpflege nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Weiterentwickelte Beschichtungstechniken im Denkmalschutz, aber auch neue Farben und Lacke erfordern eine laufende Anpassung und Vertiefung des Wissensstandes. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Interessen und Vorlieben der Beschäftigten ab. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Seien es Seminare zu Themen wie Anstrich- und Lackiertechniken, Kunststoffkunde und -technik oder Lehrgänge über Restaurierungsarbeiten: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Daneben bietet sich ihnen z.b. die Möglichkeit der Fortbildung zum Technischen Betriebswirt/zur Technischen Betriebswirtin. Für Lack- und Farbtechniker/innen der Gestaltung und Denkmalpflege mit Hochschulzugangsberechtigung kommen auch Studiengänge wie Innenarchitektur oder Diplom-Restaurator/in für Gemälde infrage. In allen Bundesländern besteht übrigens bei nachgewiesener Technikerqualifikation unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zum direkten Hochschulzugang. Sie können sich aber auch eine eigene Existenz aufbauen und einen Fertigungs-, Dienstleistungs- oder Handelsbetrieb auf ihrem Fachgebiet gründen, beispielsweise als Inhaber/in eines Fertigungsbetriebes für Lackerzeugnisse. Darüber hinaus können sich Techniker/innen mit dem zulassungspflichtigen Handwerk, das dem Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht, in die Handwerksrolle eintragen lassen. Unter diesen Voraussetzungen können sich Farb- und Lacktechniker/innen für Gestaltung und Denkmalpflege auch mit einem eigenen Betrieb im Maler- und Lackierer- oder Stuckateurhandwerk selbstständig machen. Ausbildungsalternativen In der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer wird für die Technikerausbildung der Fachrichtung Farb- und Lacktechnik mit Schwerpunkt Gestaltung und Denkmalpflege eine Liste einschlägiger Zugangsberufe genannt. Aufgrund der Vielzahl möglicher Zugangsberufe leitet sich auch ein breites Spektrum von Ausbildungsalternativen ab. Für den staatlich geprüften Techniker und die staatlich geprüfte Technikerin der Fachrichtung Farb- und Lacktechnik (Gestaltung, Denkmalpflege) können Alternativen in folgenden Bereichen gefunden werde. Insbesondere kommen Techniker- und Meisterausbildungen sowie Hochschulstudiengänge in Frage. Farb- und Lacktechnik, Schilder- und Lichtreklameherstellung Chemie Technische Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen Technische Gestaltung und künstlerische Gestaltung, Werbung Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht in der verantwortlichen beruflichen Position in Planungs-, Leitungs- bzw. Überwachungsfunktionen. Gesetze/Regelungen Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Fachschulen in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildungen in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Länderregelungen: Dies gilt nur für Bundesland Bayern: Schulordnung für zweijährige Fachschulen (Fachschulordnung - FSO) vom (Bay.GVBl. S. 555, ber. S. 662), zuletzt geändert durch Verordnung vom (Bay.GVBl. S. 341) Fundstelle: 1985 (Bay.GVBl. S. 555, ber. S. 662), 1988 (Bay.GVBl. S. 310), 1991 (Bay.GVBl. S. 262, ber. S. 364), 1993 (Bay.GVBl. S. 572), 1994 (Bay.GVBl S. 18), 2000 (Bay.GVBl. S. 567), 2001 (Bay.GVBl. S. 341) Volltext (pdf, 4269kB) Dies gilt nur für Bundesland Hessen: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen vom (Hess.ABl. S. 338) Fundstelle: 2007 (Hess.ABl. S. 338) Volltext (pdf, 3696kB)

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