Erste Erfahrungen zur MRSA - Vergütungsvereinbarung

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1 Erste Erfahrungen zur MRSA - Vergütungsvereinbarung 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses Berlin, Dezernat 3 - Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung Diana Leder, Junior-Referentin

2 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 2 von 23 Agenda 1 Ausgangssituation 2 Vergütungsvereinbarung 3 Anhang zur Vergütungsvereinbarung 4 Evaluation der Vergütungsvereinbarung

3 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 3 von 23 DART - Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie Die Zunahme antimikrobieller Resistenzen bei Bakterien stellt das Gesundheitswesen vor eine große Herausforderung. Glaubte man in der Vergangenheit, dass durch die Entdeckung von Penicillin und durch den Einsatz von Antibiotika bakterielle Infektionskrankheiten besiegt seien, so beobachten wir in den vergangenen Jahren eine Zunahme antimikrobiellresistenter Bakterien sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin. (Dr. Philipp Rösler) Mit der 2008 veröffentlichten Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie DART verfolgt die Bundesregierung ein gemeinsames Konzept zur Eindämmung dieser Resistenzen.

4 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 4 von 23 Entwicklung der MRSA-Fälle KISS 1997 Krankenhaus-Infektions-Surveillance System beim Nationalen Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) eingerichtet 2010 von 268 Krankenhäusern (freiwillig) gemeldete MRSA-Fälle: 2011 von 302 Krankenhäusern (freiwillig) gemeldete MRSA-Fälle: Gesamt: mitgebracht: nosokomial: Gesamt: mitgebracht: nosokomial: Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV unterstützen den Kampf gegen MRSA durch ein strukturiertes Behandlungskonzept mit einer gesonderten Vergütung für die Behandlung von Patienten mit MRSA im ambulanten Bereich. Quelle: KISS-Referenzdaten: Berechnungszeitraum: , Erstellungsdatum: 9. Mai 2012

5 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 5 von 23 Beitrag der KBV / des KV-Systems Kompetenzzentrum Patientensicherheit Arzneimittel-Infoservice (AIS) QEP Qualitätsmanagement-Tool des KV-Systems Qualitätszirkelarbeit MRSA-Vergütungsvereinbarung für die ambulante Behandlung von MRSA-Patienten (seit 1. April 2012)

6 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 6 von 23 Agenda 1 Ausgangssituation 2 Vergütungsvereinbarung 3 Anhang zur Vergütungsvereinbarung 4 Evaluation der Vergütungsvereinbarung

7 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 7 von 23 Die MRSA-Vergütungsvereinbarung im Überblick Aufnahme von 9 Gebührenordnungspositionen (GOPen) in den Abschnitt 87.8, außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Voraussetzung für die Berechnung der Leistungen ist die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (Anforderungen des Anhangs zur Vergütungsvereinbarung müssen erfüllt sein) Einführung der Leistungen für einen Zeitraum von 24 Monaten ( ), Anschlussregelung möglich Leistungen sind nur bei Risiko-Patienten für eine/mit einer MRSA- Kolonisation/MRSA-Infektion sowie bei deren Kontaktperson(en) berechnungsfähig KBV berichtet dem BMG quartalsbezogen über Auswertungsergebnisse der Vergütungsvereinbarung (ab 11/2012)

8 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 8 von 23 Die Präambel der Vergütungsvereinbarung definiert einen MRSA-Risikopatienten (Orientierung an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts / KRINKO) Ein MRSA-Risikopatient muss in den letzten sechs Monaten stationär behandelt worden sein (mindestens 4 zusammenhängende Tage Verweildauer) und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen: Patient mit positivem MRSA-Nachweis in der Anamnese und/oder Patient mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren: - chronische Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1), - Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten, - liegende Katheter (z.b. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde), - Dialysepflichtigkeit, - Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen.

9 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 9 von 23 Die neuen Gebührenordnungspositionen (Kurzform) Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten / MRSA-Kontaktperson Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten / MRSA-Kontaktperson Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson Teilnahme an einer MRSA-Fall- / regionalen Netzwerkkonferenz Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich Laboruntersuchungen Differenzierung in 9 GOPen u.a. vor dem Hintergrund der BMG-Berichte

10 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 10 von 23 GOP-Ablaufschema mit verschiedenen Fallkonstellationen für die strukturierte Versorgung von MRSA-(Risiko-)Patienten Krankenhausaufenthalt U80.0 V U80.0 Z Sanierung Abstrich nach Sanierung U80.0 Z 3-6 Monate Kontrollabstriche 12 Monate bei Bedarf : U80.0! - Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid- Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone V = Verdacht A = Ausschluss G = Gesicherte Diagnose Z = Sanierung abgeschlossen = kein MRSA-Abstrich erfolgt Abklärungsdiagnostik der Kontaktperson MRSA-Fall-/ Netzwerkkonferenz bei Kontaktpersonen ohne weitere Diagnosen : ICD-10-GM Kode Z20.8 Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten

11 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 11 von 23 Agenda 1 Ausgangssituation 2 Vergütungsvereinbarung 3 Anhang zur Vergütungsvereinbarung 4 Evaluation der Vergütungsvereinbarung

12 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 12 von 23 Der Anhang zur Vergütungsvereinbarung regelt 1 Fachliche Befähigung 2 Zertifizierung 3 Anforderungen an die Durchführung 4 Dokumentation und Berichterstattung

13 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 13 von Fachliche Befähigung MRSA-Vergütungsvereinbarung GOPen - GOPen Zusatzweiterbildung Infektiologie und/oder MRSA -Zertifizierung durch die KV Genehmigung der KV zur Abrechnung Abschnitt

14 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 14 von 23 2 Zertifizierung Möglichkeiten der MRSA -Zertifizierung Fortbildungsseminar Ambulante MRSA-Versorgung (zahlreiche KVen) oder Online-Fortbildung mit Fragebogen-Test (KBV und einzelne KVen) Vermittlung von Informationen zu: MRSA-Spezifikationen, Epidemiologie, regionale Verbreitung und Übertragungswege Risikopatienten für MRSA-Infektionen Sanierungsbehandlung, Sanierungshemmnisse Umgang mit MRSA-Patienten in der ambulanten Versorgung Rationale Antibiotikatherapie

15 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 15 von 23 2 Zertifizierung Online-Fortbildung der KBV unter

16 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 16 von 23 3 Fallkonferenzen/regionale Netzwerkkonferenzen die GOPen bis sollen nur von Vertragsärzten berechnet werden, die in einem sektorübergreifenden MRSA-Netzwerk organisiert sind Kriterien für eine Fall/Netzwerkkonferenz: Teilnehmerkreis Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens (1) Facharzt für Labormedizin und/oder Mikrobiologie (1) Hygienebeauftragter regionales Krankenhaus (1) Vertreter eines regionalen Pflegeheimes (1) Vertreter der zuständigen KV (1) Inhalt zumindest folgende Themen sollen regelmäßig erörtert werden aktuelle Resistenzlage in der Region zahlenmäßige Entwicklung der MRSA-Infektionen regionale Besonderheiten

17 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 17 von 23 Agenda 1 Ausgangssituation 2 Inhalte der neuen Vergütungsvereinbarung 3 Anhang zur Vergütungsvereinbarung 4 Evaluation der Vergütungsvereinbarung

18 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 18 von 23 Aktueller Umsetzungszeitplan Beschluss des Bewertungsausschusses Einführung der GOPen (Abschnitt 87.8 EBM) Eingang GOP-Auswertung der KVen bei KBV Richtlinie des G-BA zur Sicherung der Hygiene in der Versorgung (sqs) Auswertung der KBV liegt vor Abrechnung Q2/2012 durch KVen MRSA-Bericht Q2/2012 an BMG MRSA-Bericht Q3/2012 an BMG MRSA-Bericht Q4/2012 an BMG MRSA-Bericht Q1/2013 an BMG Bericht aus sqs an BMG ggf. Anpassung der GOPen Fristende für Anschlussregelung der GOPen Fristende für Abrechnung der GOPen Stand:

19 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 19 von 23 Evaluation der Vergütungsvereinbarung Anzahl der Risikopatienten Krankenhausaufenthalt U80.0 V U80.0 Z Sanierung Abstrich nach Sanierung U80.0 Z 3-6 Monate Kontrollabstriche 12 Monate U80.0! - Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid- Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone V = Verdacht A = Ausschluss G = Gesicherte Diagnose Z = Sanierung abgeschlossen = kein MRSA-Abstrich erfolgt bei Kontaktpersonen ohne weitere Diagnosen : ICD-10-GM Kode Z20.8 Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten

20 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 20 von 23 Evaluation der Vergütungsvereinbarung Anzahl von positiv und negativ getesteten Risikopatienten Krankenhausaufenthalt U80.0 V U80.0 Z Sanierung Abstrich nach Sanierung U80.0 Z 3-6 Monate Kontrollabstriche 12 Monate U80.0! - Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid- Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone V = Verdacht A = Ausschluss G = Gesicherte Diagnose Z = Sanierung abgeschlossen = kein MRSA-Abstrich erfolgt bei Kontaktpersonen ohne weitere Diagnosen : ICD-10-GM Kode Z20.8 Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten

21 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 21 von 23 Evaluation der Vergütungsvereinbarung Anzahl der positiv getesteten Patienten, bei denen eine Sanierungsbehandlung durchgeführt wurde Krankenhausaufenthalt U80.0 V U80.0 Z Sanierung Abstrich nach Sanierung U80.0 Z 3-6 Monate Kontrollabstriche 12 Monate U80.0! - Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid- Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone V = Verdacht A = Ausschluss G = Gesicherte Diagnose Z = Sanierung abgeschlossen = kein MRSA-Abstrich erfolgt bei Kontaktpersonen ohne weitere Diagnosen : ICD-10-GM Kode Z20.8 Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten

22 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 22 von 23 Evaluation der Vergütungsvereinbarung Anzahl der Patienten mit erfolgreicher bzw. frustraner Sanierung Krankenhausaufenthalt U80.0 V U80.0 Z Sanierung Abstrich nach Sanierung U80.0 Z Kontrollabstriche 3-6 Monate 12 Monate im Falle frustaner Sanierung U80.0! - Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid- Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone V = Verdacht A = Ausschluss G = Gesicherte Diagnose Z = Sanierung abgeschlossen = kein MRSA-Abstrich erfolgt bei Kontaktpersonen ohne weitere Diagnosen : ICD-10-GM Kode Z20.8 Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten

23 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 23 von 23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

24 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 24 von 23 Back-up

25 MRSA-Vergütungsvereinbarung Seite 25 von 23 Erhöhtes Risiko für eine MRSA-Kolonisation gemäß KRINKO / RKI besteht bei:

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