Fach: Europäische Rechtslinguistik (BA) / Bereich Rechtswissenschaft
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- Henriette Seidel
- vor 7 Jahren
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1 Farblegende Anerkennung des Modulelements möglich Gesonderte Prüfung der Anerkennung erforderlich Anerkennung je nach absolvierter Veranstaltung Anerkennung je nach absolvierter Veranstaltung Bsp. Absolvierte Veranstaltung kann bei einem Wechsel nicht angerechnet werden Bsp. Veranstaltung der neuen SO muss bei einem Wechsel nachgeholt werden Bsp. Anrechnung der MAP über mehrere Veranstaltungen möglich. Voraussetzung dafür: Absolvierte Prüfungsleistung in der Veranstaltung der alten SO Basismodul 1: Sprachpraxis I Basismodul 1: Sprachpraxis Sprachkurs I: Akademischer 2 Sprachkurs Sprachkurs (Grammatik) 1021 Sprachkurs II: Lektürekurs 3 Sprachkurs (mündliche und schriftliche Sprachkompetenz) 1031 Sprachkurs III: Essaykurs 3 Modulabschlussprüfung: Kombination (Klausur (0 Min.) + Präsentation (15 Min.)) 1041 Sprachkurs IV: Übersetzung A in die Fremdsprache 4 Basismodul 4: Sprachpraxis II Sprachkurs (Essay) Sprachkurs (Übersetzung in die FS) Modulabschlussprüfung (Klausur (90 Min.)) 2050 Basismodul 2: Romanische (SW) 11 BM2: Grundlagen der romanischen I 2011 Einführungsvorlesung: Romanische 1 Vorlesung 2021 Grundlagenseminar A: Einführung in 3 Tutorium zur Vorlesung die SW der studierten Sprache 2031 Grundlagenseminar B: Ausgewählte 4 Seminar Sprachspezifische SW Aspekte der SW der studierten Sprache* 2041 Vorlesung: Größerer Teilbereich der 3 Modulabschlussprüfung: Klausur (0 SW der studierten Sprache / Min.) allgemeine Romanistik** Es müssen zwei der vier Basismodule 3a bis 3d absolviert werden, wobei BM 3a obligatorisch ist. BM 3a: Grundlagen der Basismodul 3: Grundlagen der Europäischen Rechtslinguistik Europäischen Rechtslinguistik 9 Seminar: Einführung in die ERL 3 Seminar: Einführung in die ERL Vorlesung: Aspekte einer ERL 3 Vorlesung: Aspekte einer ERL Modulabschlussprüfung (schriftlich) 1 1 BM3a -> BM3: Im alten Studiengang 2 Teilprüfungen. Die MAP kann über beide Veranstaltungen erfolgen. Sollten mehrere der genannten Veranstaltungen bzw. Prüfungen erfolgreich abgeschlossen worden sein, ist die MAP über die Veranstaltung mit der besten Note anzurechnen. Seite 1 von
2 3230 Basismodul 3b: Kommunikation Basismodul c: Sprachgebrauch Seminar: Sprache und Gesellschaft 3 Seminar 3221 Seminar: Empirische Methoden 3 Modulabschlussprüfung (kombiniert) 3330 Basismodul 3c: Anwendungsorientierte und systemübergreifende Aspekte in der des Deutschen (SWD) 3311 Vorlesung: Einführung in einen Teilbereich der anwendungsorientierten und systemüber-greifenden des Deutschen 3321 Seminar: Einführung in einen weiteren Teilbereich der anwendungsorientierten und systemübergreifenden des Deutschen 3430 Basismodul 3d: Kulturwissenschaft sprachwissenschaftlicher Ausrichtung 3411 Vorlesung: Theorien und Modelle der Kulturwissenschaft 3421 Übung/Seminar: Anwendung kulturwissenschaftlicher Methoden und Modelle Basismodul d: Sprachliche Diversität Seminar Modulabschlussprüfung (kombiniert) Basismodul a: des Deutschen 2 Einführungsseminar: Einführung in die SWD 4 Modulabschlussprüfung (schriftlich) Basismodul b: Kulturwissenschaft sprachwissenschaftlicher Ausrichtung 1 Vorlesung anglistische 5 Proseminar synchrone/diachrone Modulabschlussprüfung (Hausarbeit) 4050 Basismodul 4: Sprachpraxis II / Landeskunde 4011 Sprachkurs: Übersetzung B in die Fremdsprache 4021 Sprachkurs: Übersetzung aus der Fremdsprache 4031 Sprachkurs: Essay- und Konversationskurs 4041 Vorlesung in der Fremdsprache zur Landeskunde/Kulturwissenschaft 11 Aufbaumodul 1: Sprachpraxis III 3 Sprachkurs (Übers. B in die FS) 3 Sprachkurs (Übers. aus der FS) 2 Sprachkurs (Kommunikations- und Argumentationstechniken) 3 Vorlesung in der FS: Landeskunde/Kulturwiss. Modulabschlussprüfung: mündliche Prüfung (45 Min.) Basismodul 5: Grundlagen des Bürgerlichen Rechts 5011 Vorlesung: Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts am Beispiel des Kaufvertrages Vorlesung: Schuldrecht Allgemeiner Teil am Beispiel des Kaufvertrages 13 Basismodul 7: Grundlagen des Bürgerlichen Rechts Vorlesung Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts am Beispiel des Kaufvertrages Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil am Beispiel des Kaufvertrages Arbeitsgemeinschaft 1 Modulabschlussprüfung (schriftlich) 2 Wenn beide Seminare des alten BM3b abgeschlossen sind, kann das neue BMc vollumfänglich angerechnet werden. Seite 2 von
3 Basismodul : Schuld- und Sachenrecht 011 Vorlesung: Vertragliche Vorlesung: Gesetzliche 15 Basismodul 8: Besonderes Schuldrecht Vorlesung Vertragliche Vorlesung Gesetzliche Vorlesung: Sachenrecht 3 Modulabschlussprüfung (2 schriftliche Klausuren) Basismodul 7: Staatsrecht Staatsorganisationsrecht 7011 Vorlesung: Staatsorganisationsrecht/Staatsrecht 7 Basismodul 10: Staatsrecht - Staatsorganisationsrecht Vorlesung Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht 3 Arbeitsgemeinschaft 1 Vorlesung Staatsrecht III mit Europarecht und Bezügen zum Völkerrecht Modulabschlussprüfung (2 schriftliche Klausuren) 4 Basismodul 8: Staatsrecht Grundrechte 9 Basismodul 9: Staatsrecht Grundrechte 8011 Vorlesung: Grundrechte / Staatsrecht Vorlesung Staatsrecht Grundrechte Vorlesung: Verfassungsprozessrecht 3 Modulabschlussprüfung (schriftlich) im Überblick Aufbaumodul 1: Romanische Vorlesung: Größerer Teilbereich der SW der studierten Sprache / allgemeine Romanistik Vorlesung: Größerer Teilbereich der SW der studierten Sprache Tutorium: Ergänzung zu einer Vorlesung Hauptseminar: Ausgewählte Aspekte der SW der studierten Sprache / allgemeine Romanistik Basismodul 5: Grundlagen der romanischen 1 Proseminar Aspekte der SW* 1 Vorlesung SW 2 Modulabschlussprüfung: Referat (ca. 20 Min.) mit schriftl. Ausarbeitung (ca. 10 Seiten)* 2 *Das Proseminar und die MAP können über die Veranstaltung 2031 des BM2 GLSB angerechnet werden. Aufbaumodul 2: 9 Hauptseminar SW Selbstständige Studien Vorlesung SW** Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten) **Die Vorlesung kann über die Veranstaltung 2041 des alten BM2 angerechnet werden. 3 Die Vorlesung Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht des neuen BM10 kann nur angerechnet werden, wenn beide Veranstaltungen ( Vorlesung: Verfassungsprozessrecht im Überblick" (altes BM 8) und "Vorlesung: Staatsorganisationsrecht/Staatsrecht" (altes BM 7)) erfolgreich absolviert wurden. 4 Die MAP des neuen BM 10 ist erst dann bestanden, wenn beide Klausuren des Moduls bestanden sind. Die Note berechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden Teilnoten der Klausuren Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht (ggf. anerkannt) und Staatsrecht III mit Europarecht und Bezügen zum Völkerrecht (muss nachgeholt werden, da keine Anerkennung möglich). 5 Die Veranstaltung des alten AM1 kann über due VL im Master ERL im SM2 angerechnet werden. Seite 3 von
4 Aufbaumodul 2: Anwendungsorientierte Romanische Kolloquium: Vorbereitung und Planung des Praktikums / der praktischen Arbeit Praktikum/Selbststudium: Eigenständige Arbeit mit mehrsprachigen (Rechts-) Texten Hauptseminar: Ausgewählte Aspekte der SW der studierten Sprache / allgemeine Romanistik 2 Aufbaumodul 3: Vertiefung Europäische Rechtslinguistik Seminar: Rechtslinguistische Theorien und Modelle 3 Seminar: Angewandte Rechtslinguistik 7 Modulabschlussprüfung (schriftlich) 9 Aufbaumodul 4: Selbstständige Studien in Europäischer Rechtslinguistik Selbstständige Studien Modulabschlussprüfung: Hausarbeit Aufbaumodul 3: Verwaltungsrecht und Europarecht 11 Aufbaumodul 5: Verwaltungsrecht und Völkerrecht Vorlesung: Allgemeines 8 Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Verwaltungsrecht Vorlesung: Europarecht 3 Vorlesung Völkerrecht I 15 Modulabschlussprüfung (2 schriftliche Klausuren) Aufbaumodul 4: Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechts-terminologie 9 Aufbaumodul : Europarecht und Internationales Privatrecht Vorlesung: Rechtsterminologie* 1,5 Vorlesung Internationales Privatrecht Vorlesung: Rechtsterminologie* 1,5 Vorlesung Rechtsterminologie Vorlesung: Internationales Privatrecht 3 Vertiefung Europarecht Vorlesung: Vertiefung Europarecht 3 Modulabschlussprüfung (2 schriftliche Klausuren) 8 Die Note der MAP des neuen AM 5 setzt aus den beiden Klausuren der Veranstaltungen VL; Allgemeines Verwaltungsrecht und VL: Völkerrecht I zusammen. Die MAP kann daher erst anerkannt werden, wenn beide Klausuren bestanden sind. 7 Die Veranstaltung VL: Rechtsterminologie des neuen AM kann entweder über die Veranstaltung VL: Rechtsterminologie oder über VL: Rechtsterminologie angerechnet werden. 8 Die MAP des neuen AM ist erst dann bestanden, wenn die Klausuren Vertiefung Europarecht und Rechtsterminologie beide bestanden sind. Die Note berechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden Teilnoten der Klausuren. Wurde nach alter Ordnunng erst eine bestanden muss die andere nachgeholt werden. Seite 4 von
5 Es müssen zwei der fünf Ergänzungsmodule 1 bis 5 absolviert werden. Es ist eines der EM zu wählen Ergänzungsmodul 1: Weitere romanische Sprache (gewählte Sprache bitte eintragen) 11 Ergänzungsmodul 1: Weitere romanischen Sprache Sprachkurs A des Propädeutikums 5 Sprachkurs: A Sprachkurs B des Propädeutikums 5 Sprachkurs: B Vorlesung der weiteren romanischen Sprache zu landeskundlichkulturwissenschaftlichen Themen 1 oder: Sprachkurs: B Sprachkurs: Grammatik Sprachkurs: mündliche und schriftliche Sprachkompetenz oder: Sprachkurs: Grammatik Sprachkurs: mündliche und schriftliche Sprachkompetenz Sprachkurs: Essay Sprachkurs: Übersetzung A in die FS sowie: Seminar SW/LW/KW/MW Vorlesung SW/LW/KW/MW Ergänzungsmodul 2: Erwerb einer slavischen Sprache (Polnisch oder Slowakisch bitte eintragen) Sprachkurs I: Grammatik und Übungen Sprachkurs II: Grammatik und Übungen Vorlesung: Einführung in die slawischen Sprachen 11 Ergänzungsmodul 2: Erwerb einer slavischen Sprache 5 Sprachkurs 5 Sprachkurs 1 Modulabschlussprüfung (schriftlich) Seite 5 von
6 Ergänzungsmodul 3: Erwerb einer nordischen Sprache (Dänisch, Schwedisch oder Finnisch bitte eintragen) Sprachkurs A: Grundsprachausbildung I Sprachkurs B: Grundsprachausbildung II Vorlesung: Kulturen im europäischen Norden / Sprachenlandschaften im europäischen Norden Ergänzungsmodul 4: Niederländisch Sprachkurs: Niederländisch für Anfänger Sprachkurs: Grammatikkurs oder Übersetzung ins Niederländische Übung: Kulturkunde Niederlande oder Belgien 11 Ergänzungsmodul 3a: Basissprachausbildung neuere skandinavische Sprachen 5 SK Dänisch / Schwedisch A 5 SK Dänisch / Schwedisch B 1 Modulabschlussprüfung (mündlich) Ergänzungsmodul 3b: Basissprachausbildung Finnisch SK Finnisch A SK Finnisch B Modulabschlussprüfung (mündlich) 11 Ergänzungsmodul 4: Niederländisch 8 Sprachkurs: Niederländisch A 2 Sprachkurs Niederländisch B 1 Modulabschluss (kombiniert) Ergänzungsmodul 5: Latein 11 Ergänzungsmodul : Mobilität Übung: Latein I 4 Im Ausland erbrachte Leistungen Übung: Latein II 4 Bericht Übung: Latein III (Lektüre) Ergänzungsmodul : 11 Ergänzungsmodul 5: Praktikum Praktikum Praktikum 11 Praktikum Bericht Bachelorarbeit Bachelorarbeit Anmerkungen: BM 5-8 des alten Studiengangs und BM 7-9 des neuen Studiengangs: Module der Rechtswissenschaften, wahrscheinlich keine vollständige Anerkennung möglich. (Im alten Studiengang 44LP, im neuen 54LP). Die Anerkennung diese Module muss das Fach mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät klären. AM3+4 des alten Studiengangs: rechtswissenschaftliche Module. Vermutlich nur Teilanerkennung möglich. Bleibt mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu klären Altes EM3: Je nachdem was belegt wurde, als EM3a oder EM3b anerkennbar. Alle EM (außer EM1): Die MAP kann teils über mehrere Veranstaltungen erfolgen. Sollten mehrere der genannten Veranstaltungen bzw. Prüfungen erfolgreich abgeschlossen worden sein, ist die MAP über die Veranstaltung mit der besten Note anzurechnen. Für die Anerkennung der Module der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist diese zuständig. Sie werden hier nur als Platzhalter aufgeführt. Seite von
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