Vererben Sie Leben. Mit einem Vermächtnis an die Krebsforschung Schweiz.

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1 Vererben Sie Leben. Mit einem Vermächtnis an die Krebsforschung Schweiz. Testamentratgeber

2 Engagement bringt Fortschritt auch in der Krebsbekämpfung. Im Verlauf der letzten Jahrzehnte hat sich die Welt stark verändert politisch, technisch und industriell. Im gleichen Zug ist auch die Entwicklung in der Medizin vorangeschritten beispielsweise in der Krebsbekämpfung. War Krebs vor nicht mal hundert Jahren noch eine meist tödliche Krankheit, haben sich die Heilungsraten dank innovativer Forschung enorm verbessert. Vor allem in der Schweiz: Die hiesige Krebsforschung belegt im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz, die Heilungschancen in unserem Land zählen weltweit zu den besten. Zu diesem Erfolg trägt die Stiftung Krebsforschung Schweiz ganz wesentlich bei: Sie fördert seit mehr als zwanzig Jahren patientennahe Forschungsprojekte und ermöglicht so eine innovative und von der Industrie unabhängige Forschungstätigkeit. Da sich die Stiftung Krebsforschung Schweiz fast ausschliesslich über Spendengelder und Zuwendungen aus Erbschaften und Legaten finanziert, ist die Stiftung auf jede Unterstützung angewiesen. Mit der Berücksichtigung der Krebsforschung Schweiz in Ihrem Testament können auch Sie dazu beitragen, dass Heilung für immer mehr Betroffene zur Regel wird. Vor weniger als hundert Jahren war Krebs ein sicheres Todesurteil. 50er 60er 70er

3 80er 90er 2000er Inhalt 4 Warum soll ich ein Testament machen? 6 Wie schreibe ich ein Testament? 8 Wie sieht ein gültiges Testament aus? 9 Gesetzliche Erbteile und Pflichtteile 10 Antworten auf die häufigsten Fragen Heute können in der Schweiz mehr als 50 Prozent aller Krebsbetroffenen erfolgreich behandelt werden. 12 Wofür steht die Krebsforschung Schweiz? 14 Brauchen Sie Hilfe?

4 Warum soll ich ein Testament machen? Jeder von uns hat eine Vorstellung davon, wer später einmal gewisse Dinge und Werte erben soll. Ein Testament gibt uns die Sicherheit, dass diese Vorstellungen eines Tages auch wahr werden und alles, was uns lieb und teuer ist, an den richtigen Ort gelangt. Auch für Verwandte, Freunde und andere mögliche Erben bedeutet ein Testament eine grosse Erleichterung. Mit Ihren schriftlich formulierten Verfügungen helfen Sie Ihren Liebsten dabei, Ihren letzten Willen ganz in Ihrem Sinne auszuführen. Ein einmal aufgesetztes Testament können Sie jederzeit ändern oder aufheben. Zudem ist ein rechtsgültiger letzter Wille in den meisten Fällen wesentlich einfacher zu formulieren als allgemein angenommen. Wie einfach, sehen Sie auf den nächsten Seiten. 5

5 «Als Arzt und Forscher am Kinderspital Zürich habe ich nur ein Ziel: Ich will heilen. Um meinen kleinen krebskranken Patientinnen und Patienten erfolgreich beistehen zu können, bin ich jedoch auf Unterstützung angewiesen von der Krebsforschung Schweiz.» Prof. Dr. med. Felix Niggli Leiter Onkologieabteilung, Kinderspital Zürich 6

6 Wie schreibe ich ein Testament? Ein Testament zu verfassen, ist nicht schwierig. Die folgenden sieben Schritte helfen Ihnen, auf einfachem Weg zu einem rechtsgültigen Testament zu gelangen. 1. Überblick verschaffen Verschaffen Sie sich als Erstes einen Überblick über Ihre Vermögenswerte. Die Checkliste im Anhang dieser Broschüre wird Ihnen dabei helfen. 2. Die Begünstigten Überlegen Sie, wen Sie begünstigen möchten. Am besten beginnen Sie mit einer Liste aller Ihnen nahestehenden Personen. Bedenken Sie, dass gewissen Personen von Gesetzes wegen ein bestimmter Teil des Erbes zusteht, der so genannte Pflichtteil. Über den Rest Ihres Vermögens können Sie frei verfügen. Sollten Sie eine gemeinnützige Organisation testamentarisch berücksichtigen wollen, setzen Sie sich am besten mit dieser in Verbindung. So können Sie offene Fragen am einfachsten klären. 3. Der Willensvollstrecker Bestimmen Sie eine Person als Willensvollstrecker. Entscheiden Sie sich für eine neutrale und fähige Person, der Sie voll und ganz vertrauen. Der Willensvollstrecker kümmert sich um die Vollstreckung des Testaments und um alle administrativen Arbeiten. Zudem soll er helfen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. 4. Entwurf erstellen Erstellen Sie mit Hilfe der Vorlage auf Seite 8 einen ersten Entwurf. Überdenken Sie diesen in aller Ruhe und nehmen Sie gegebenenfalls Korrekturen vor. Wenn Sie in irgendeinem Punkt unsicher sind oder sich Ihre Familien- oder Vermögenssituation als sehr komplex erweist, empfiehlt es sich, einen Notar oder Rechtsanwalt beizuziehen. 5. Die Niederschrift Wenn Sie sicher sind, dass Sie alles in Ihrem Entwurf berücksichtigt und nichts vergessen haben, können Sie Ihr Testament niederschreiben. Bitte beachten Sie, dass das gesamte Testament handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen sowie von Ihnen persönlich unterschrieben sein muss. Natürlich können Sie ein einmal verfasstes Testament jederzeit ändern. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selber das Testament zu schreiben, können Sie beim Notar ein öffentliches Testament erstellen. Ein öffentliches Testament wird vom Notar erfasst und im Beisein von zwei Zeugen unterschrieben. 7

7 6. Letztwillige Zuwendung Möchten Sie einer gemeinnützigen Organisation etwas hinterlassen, gibt es je nach Umfang der Zuwendung verschiedene Möglichkeiten: Legat/Vermächtnis: Dabei handelt es sich um einen festen Betrag oder um bestimmte Wertsachen (z.b. Immobilien, Wertschriften), die Sie einer bestimmten Institution vermachen möchten. Erbe: Die Hilfsorganisation wird zum Alleinerben oder zum Miterben und erhält dadurch entweder den gesamten Nachlass (als Alleinerbe) oder eine gewisse Quote der Hinterlassenschaft (als Miterbe). Stiftung/Fonds: Grosse Vermögen können Anlass sein, einen eigenen Fonds oder eine Stiftung zu errichten. Bei deren Gründung wird festgelegt, welchen Zweck der Ertrag aus dem Vermögen erfüllt. Wir beraten Sie gerne. 7. Die Hinterlegung Hinterlegen Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort, an dem es schnell gefunden werden kann. Zum Beispiel bei der zuständigen Amtsstelle, beim Willensvollstrecker oder bei einer anderen Vertrauensperson. Platzieren Sie sicherheitshalber irgendwo zu Hause einen Vermerk, wo sich Ihr Testament befindet. «In unserem Labor entwickeln wir Methoden zur Wirkungsvorhersage neuer Therapien auf Basis monoklonaler Antikörper. Für Krebsbetroffene bedeutet das Hoffnung und Zuversicht. Ohne die grossartige Unterstützung der Krebsforschung Schweiz wäre unsere Arbeit nicht möglich.» Dr. phil. Milo Frattini Kantonales Institut für Pathologie, Locarno 8

8 Wie sieht ein gültiges Testament aus? Es gibt verschiedene Formen für eine letztwillige Zuwendung: das handschriftliche Testament, das öffentliche Testament und den Erbvertrag. Der einfachste und günstigste Weg, ein Testament aufzusetzen, ist das handschriftliche Testament. Im Folgenden finden Sie ein beispielhaftes Mustertestament mit hilfreichen Anmerkungen. Weitere Formulierungshilfen haben wir für Sie im Anhang dieser Broschüre zusammengestellt. Als Überschrift soll «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille» stehen. Das Testament muss von Anfang bis Ende von Ihnen handgeschrieben sein. Ehepartner müssen je ein eigenes Testament erstellen. Passen Sie auf, dass Pflichtteile nicht verletzt werden. Der überlebende Ehepartner und die Kinder sind die Haupterben. Informieren Sie sich, wie gross die sogenannte «freie Quote» ist. Über diesen Teil können Sie frei bestimmen. In jedem Fall bleibt mindestens ein Viertel Ihres Vermögens frei. Falls Sie eine Organisation, die Ihnen am Herzen liegt, begünstigen möchten, achten Sie darauf, dass Name und Adresse eindeutig und richtig geschrieben sind. Testament Ich, Eva Kunzmann *, geboren am 5. Mai 1947, von Willisau, lege für den Augenblick meines Todes Folgendes fest: - Meine Angehörigen erhalten ihre Pflichtteile. - Meinen Lebenspartner Rolf Schmid * setze ich als Erben ein. - Beim Ableben von Rolf Schmid setze ich die Krebsforschung Schweiz, Effingerstrasse 40, 3008 Bern, als Nacherbin ein. - Als Willensvollstrecker setze ich meinen Notar M. Borer * aus Luzern ein. Willisau, den 12. Januar 2013 *Namen und Angaben frei erfunden. Sie können Personen oder Anliegen, die Ihnen nahestehen, als Erben einsetzen oder ihnen ein Vermächtnis (Geldbetrag oder Gegenstände) zuwenden. Setzen Sie möglichst einen professionellen, unabhängigen Willensvollstrecker ein. Er oder sie sorgt dafür, dass Ihre Erbschaft optimal verwaltet und in Ihrem Sinn geteilt wird. Ort und Datum (Tag, Monat, Jahr) müssen vermerkt sein. Unterschreiben Sie das Testament eigenhändig. Hinterlegen Sie Ihr Testament an einem sicheren und für die Nachkommen gut auffindbaren Ort. Sie können Ihr Testament auch bei Ihrem Notar oder bei Ihrer Wohngemeinde hinterlegen. Spätere Änderungen sollten ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Wenn es unübersichtlich wird, ist es besser, das Testament noch einmal neu zu schreiben. In diesem Fall sollten Sie den Vermerk anbringen, dass das jüngere Testament alle früheren ersetzt. 9

9 Gesetzliche Erbteile und Pflichtteile Verheiratete Alleinstehende Gesetzliche Erbteile Pflichtteile und Gesetzliche Erbteile Pflichtteile und freie Quote freie Quote Die verstorbene Person hinterlässt einen Ehepartner und Kinder 1 : Die verstorbene Person hinterlässt nur Kinder 1 : 1/2 Ehepartner, 1/4 Ehepartner, 1/2 Kinder 1 3/8 Kinder 1, 3/8 freie Quote Die verstorbene Person hinterlässt einen Ehepartner und Eltern 2 : 1/1 Kinder 1 3/4 Kinder 1, 1/4 freie Quote Die verstorbene Person hinterlässt nur Eltern 2 : 3/4 Ehepartner, 1/4 Eltern 2 3/8 Ehepartner, 1/8 Eltern 2, 1/2 freie Quote 1/1 Eltern 2 1/2 Eltern 2, 1/2 freie Quote Die verstorbene Person hinterlässt einen Ehepartner, einen Elternteil und Geschwister: Die verstorbene Person hinterlässt einen Elternteil und Geschwister 2 : 3/4 Ehepartner, 1/8 Elternteil, 1/8 Geschwister 2 3/8 Ehepartner, 1/16 Elternteil, 9/16 freie Quote 1/2 Elternteil, 1/4 Elternteil, 1/2 Geschwister 2 3/4 freie Quote Die verstorbene Person hinterlässt keine Erben: Die verstorbene Person hinterlässt keine Erben: 1/1 Staat 1/1 freie Quote 1 Kinder zu gleichen Teilen; anstelle der vorverstorbenen Kinder die Enkel, gegebenenfalls die Urenkel 1/1 Staat 1/1 freie Quote 2 zu gleichen Teilen Quelle: VZ VermögensZentrum 10

10 Antworten auf die häufigsten Fragen Was ist eigentlich ein Testament? Mit einem Testament oder einer letztwilligen Verfügung bestimmen Sie darüber, was mit Ihren Sachwerten und Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht. Was passiert, wenn ich kein Testament habe? Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Ihr Ehepartner und Ihre Nachkommen, oder wenn diese nicht vorhanden sind, Ihre Eltern. Wenn diese verstorben sind, Ihre Geschwister oder deren Nachkommen. Sind diese nicht vorhanden, geht das Erbe an Ihre Grosseltern, oder wenn diese verstorben sind, an deren Nachkommen. Sind auch diese nicht vorhanden, wird der Staat zum Alleinerben. Was ist ein Pflichtteil und wie hoch ist er? Der Pflichtteil ist jener Teil des gesetzlichen Erbteiles, auf welchen bestimmte Erben einen Rechtsanspruch haben. Pflichtteilsgeschützt sind die Nachkommen, die Eltern und der überlebende Ehegatte resp. eingetragene Partner. Neben den Pflichtteilen verbleibt die «freie Quote», über welche der Erblasser frei verfügen kann. Siehe Übersicht auf Seite 9. Wann ist es besonders wichtig, ein Testament zu machen? Wenn Sie keine direkten Nachkommen oder Ehepartner haben. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie ein Testament erstellen, können Sie völlig frei entscheiden, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll. Wenn Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner nicht verheiratet sind resp. die Partnerschaft nicht registriert ist. Unverheiratete Partner können nur erben, wenn sie mit einem Testament oder Erbvertrag begünstigt werden. Wenn Sie nahestehende, nicht verwandte Menschen begünstigen oder die Arbeit von Organisationen berücksichtigen möchten, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Ich bin verheiratet. Gilt mein Testament für uns beide? Nein. Das Testament gilt nur für die Person, die es verfasst. Gemeinsame Testamente sind ungültig. Für Ehepartner oder Lebenspartner, die ihre Erbfolge zusammen regeln möchten, empfiehlt sich der Abschluss eines öffentlich verurkundeten Erbvertrags. 11

11 Wird mein Nachlass besteuert? Die Krebsforschung ist, wie die meisten gemeinnützigen Organisationen in der Schweiz, von der Erbschaftssteuer befreit. Alle anderen Begünstigten müssen die Steuer in der Regel bezahlen, die je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes variiert. Kann ich einer gemeinnützigen Organisation vorschreiben, wie mein Vermächtnis eingesetzt wird? Sie können Auflagen und Bedingungen an ein Vermächtnis knüpfen. Doch sollten Sie diese nicht zu eng formulieren, da sich Gegebenheiten schnell ändern können. Am besten setzen Sie einen solchen Text gemeinsam mit der entsprechenden Organisation auf. Wie wichtig sind Erbschaften und Legate für die Krebsforschung Schweiz? Für die Krebsforschung Schweiz sind Spenden und Zuwendungen aus Erbschaften äusserst wichtig. Ohne diese Einnahmen müsste die Krebsforschung Schweiz ihre Aktivitäten im Kampf gegen Krebs stark reduzieren. «In den letzten Jahren wurden wichtige Einsichten darin gewonnen, wie unterschiedlich einzelne Tumore sind. Gerade bei der Behandlung von Brustkrebs hat dies zu differenzierteren, besseren Therapien geführt.» Prof. Dr. med. Cathrin Brisken Brustkrebsforscherin an der ETH Lausanne 12

12 Wofür steht die Krebsforschung Schweiz? Unser Engagement: Die Krebsforschung Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Ursachen von Krebs genau erforscht werden. immer bessere Medikamente und Behandlungsmethoden entwickelt werden. auch seltene Krebsarten in der Forschung Beachtung finden. spezielle Krebserkrankungen bei Kindern im Fokus stehen. immer mehr Menschen von Krebs geheilt werden können. Unsere Vision: Mit der Unterstützung von engagierten Forscherinnen und Forschern fördern wir eine von der Industrie unabhängige Forschungstätigkeit mit dem Ziel, dass Heilung eines Tages zur Regel wird. Unser Versprechen: Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Erbschaft oder Ihr Legat mit der grössten Sorgfalt und ganz in Ihrem Sinne für den Kampf gegen Krebs einsetzen werden. Die hohe wissenschaftliche Qualität der von der Krebsforschung Schweiz geförderten Forschungsaktivität wird durch die WIKO (Wissenschaftliche Kommission) sichergestellt. Die WIKO ist ein Expertengremium, welches die Verwendung der Forschungsgelder überwacht. Mittelherkunft (Total CHF 18,125 Mio.) 86,4% Spenden 13,5% Legate und Erbschaften 0,1% Dienstleistungsertrag Mittelverwendung (Total CHF 18,877 Mio.) 70,5% Forschungsförderung 28,7% Mittelbeschaffung 0,8% Geschäftsführung und Administration Quelle: Jahresbericht Krebsforschung Schweiz

13 Unser Erfolg: Die Überlebensraten steigen. Nirgends in Europa haben krebskranke Menschen so gute Überlebenschancen wie in der Schweiz. Noch in den 70er Jahren war Krebs eine in den meisten Fällen tödlich verlaufende Krankheit. Heute können bereits mehr als die Hälfte aller Betroffenen erfolgreich behandelt werden. 5-Jahres-Überlebensrate in % (Schweiz) Melanom Brustkrebs (Frauen) Prostatakrebs (Männer) Non-Hodgkin-Lymphom Darmkrebs Quelle: EUROCARE-4 «In der Schweiz überleben erfreulicherweise immer mehr Menschen eine Krebskrankheit langfristig. Damit sich die Prognosen und die Heilungschancen weiter verbessern, braucht es eine leistungsfähige Krebsforschung. Dank Spenden und Legaten können wir engagierte Forschende und innovative Studien unterstützen.» Prof. Dr. med. Thomas Cerny Chefarzt Onkologie Kantonsspital St. Gallen und Präsident der Krebsforschung Schweiz 14

14 Brauchen Sie Hilfe? Möglicherweise haben Sie nach dem Lesen dieser Broschüre das Gefühl, weiterführende Hilfe zu benötigen. Für eine kostenlose telefonische oder persönliche Beratung dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Rufen Sie mich an, oder füllen Sie die beiliegende Antwortkarte aus und ich werde mich telefonisch oder schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Über eine Kontaktaufnahme und über das Vertrauen, das uns so viele Menschen in der Schweiz entgegenbringen freue ich mich sehr. Ich danke Ihnen, wenn auch Sie die Krebsforschung Schweiz in Ihrem Testament berücksichtigen, und bin gerne für Sie da. Ihre Frida Wechsler Beraterin für Erbschaften Telefon direkt:

15 Krebsforschung Schweiz Effingerstrasse 40 Postfach Bern Tel Fax Spenden PK

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