ERASMUS+ Mobilitätsprogramm der Europäischen Union 2014/
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- Mona Schmid
- vor 7 Jahren
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1 ERASMUS+ Mobilitätsprogramm der Europäischen Union 2014/
2 Allgemeine Kriterien Teilnehmende Länder: Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie EWR Länder (Norwegen, Island und Liechtenstein; Türkei); die Schweiz hat das Swiss European Mobility Programme Staatsbürger eines dieser Länder bzw. Staatsbürger anderer Länder mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich von mindestens einem Jahr durchgehend (Meldezettel)
3 Studienaufenthalte und Praktika Neu: in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) kann ein Erasmusstudiensemester/-jahr bzw. Erasmus-Praktikum gemacht werden Wie lange: Studienaufenthalte mind. 3 Monate/ Praktika mind. 2 Monate/ Studienaufenthalt plus Praktikum dürfen max. 12 Monate je Zyklus umfassen. Zuschuss: Euro pro Monat, je nach Gastland (Auszahlende Stelle: OEAD/Erasmus-Referat bzw. Studienbeihilfenbehörde)
4 Neu bei Erasmus+ 2 verpflichtende online-sprachtests: vor und nach dem Auslandssemester sowohl für das Auslandsstudium als auch das Praktikum, wenn die Lehr-/Arbeitssprache nicht Muttersprache ist. Möglichkeit gegeben eine Lizenz für einen online- Sprachkurs zu bekommen. Es gibt zwei neue Learning Agreements für das Studium und das Praktikum, die sehr aufwändig sind. Learning Agreement und Voranrechnungsformular wurden zu einem Dokument zusammengeführt.
5 Mehrwert eines Erasmus-Auslandsaufenthaltes Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen kaum Verlust von Studienzeit keine Studiengebühren an der Gasthochschule verbesserte Sprachkenntnisse interkulturelle Kompetenzen erwerben Neue Kontakte/neue Freunde in ganz Europa und International
6 Sprachkompetenz OLS: online linguistic support - Jeder Erasmusstudent (ausgenommen Muttersprachler) muss zwei verpflichtende online- Sprachtests durchführen (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Deutsch, Niederländisch) Die EU-Kommission stellt ein online-tool für online-sprachkurse zur Verfügung Lizenznummer zum Einstieg Für kleinere Sprachen muss man sich selbst um Kurse kümmern Studiendekane bestehen darauf, dass Sprachkurse an der Gastuniversität oder einer anderen Universität in der Region gemacht werden, wenn sie als Freies Wahlfach angerechnet werden sollen.
7 Bewerbung/Vorabanerkennung/OEAD/Anerkennung Bewerbung mittels TISS/Mobility Service über Ihren TISS-Account Anlegen der Bewerbung und Angabe von bis zu fünf Präferenzen möglich; Hochladen von Sammelzeugnis und Lebenslauf sowie weiterer Unterlagen (vom Koordinator abhängig) Nach erfolgter Nominierung: Vorabanerkennung der Kurse der Gastuniversität durch den Studiendekan durchführen lassen Erasmus-Datenbank des OEAD: registrieren; Vertrag wird ausgestellt und dann von Ihnen unterschrieben; Geld fließt Gastuni: Learning Agreement unterschreiben lassen; am Ende des Aufenthaltes Anwesenheitsbestätigung holen Anwesenheitsbestätigung dem OEAD übermitteln; den online- Studierendenbericht ausfüllen Mit Zeugnis (transcript of records) und Vorabanerkennungsformular zum Studiendekan gehen und Anerkennung der geleisteten Kurse durchführen lassen
8 Erasmus-Praktikum Wie lange: 2-12 Monate Wo: In den EU-Mitgliedsstaaten, außerdem in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei Zuschuss: Euro pro Monat, je nach Gastland Beantragung bei Traude Krausler/International Office Praktikumsvertrag = learning agreement for traineeships (Deadlines beachten! Mind. 6 Wochen vor Antritt) Praktikum muss selbst organisiert werden Graduiertenpraktikum: ansuchen mindestens 2 Monate vor Studienabschluss!
9 International Office Gusshausstr. 28; 1040 Wien Öffnungszeiten: MO+DO: 9:30 11:30 Uhr sowie 13:30 16:30 Uhr MI: 9:30 11:30 Uhr Traude Krausler Tel.: Fax:
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