MERKBLATT: Neues Programm ERASMUS+ Praktikumsförderung für Auszubildende im Gesundheitswesen durch das Projekt Health Care Work Exchange

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1 Koordinierungsstelle: Büro für EU-Auslandspraktika Dezernat Forschung und EU-Hochschulbüro, Technologietransfer Leibniz Universität Hannover Brühlstr. 27, Hannover Tel.: ; Fax: Mail: Web: MERKBLATT: Neues Programm ERASMUS+ Praktikumsförderung für Auszubildende im Gesundheitswesen durch das Projekt Health Care Work Exchange Bitte aufmerksam lesen und aufbewahren! Förderbedingungen für Auszubildende im Gesundheitswesen Zielgruppe: Jede/r Auszubildende an einer Berufsschule im Gesundheitswesen, mit Wohnsitz in der BRD, der/die ein Praktikum in einem EU-Mitgliedsstaat und deren Überseeterritorien, in der Türkei, Mazedonien oder den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) plant. Jede/r Auszubildende im Gesundheitswesen hat ein Kontingent von 12 Monaten ERASMUS-Förderung pro Ausbildungszyklus, das auch auf mehrere Auslandsaufenthalte aufgeteilt werden kann. D.h., jede/r kann innerhalb eines Ausbildungszyklus mehrfach gefördert werden, jedoch liegt das Maximum bei insgesamt 12 Monaten. Rahmenbedingungen: a) Praktikumseinrichtung: Das Praktikum soll in engem Zusammenhang mit der Ausbildung stehen. In jedem Fall muss der Bezug der berufspraktischen Tätigkeiten zur Ausbildung bzw. zur beruflichen Gesamtqualifikation aus den Bewerbungs- und Abschlussunterlagen deutlich werden. Das Praktikum muss einen transnationalen Charakter aufweisen. Mit der finanziellen Unterstützung durch das Erasmus+ Programm soll es den Stipendiaten ermöglicht werden, eine neue Erfahrung im Ausland zu machen und sowohl die Sprache als auch die alternativen Arbeitsweisen im Kontext der berufspraktischen Tätigkeit und dem dortigen Alltag kennen zu lernen. Folgende Einrichtungen sind von der Förderung definitiv ausgeschlossen: Europäische Institutionen, Verwaltungseinrichtungen für EU-Gemeinschaftsprogramme, internationale Organisationen und nationale Einrichtungen aus dem Herkunftsland der Praktikanten (z.b. Botschaften, Konsulate usw.). Das Praktikum darf nicht vor dem vereinbarten Zeitraum im Learning Agreement beginnen. Die Aufteilung dieses Zeitraumes auf mehrere Praktikumseinrichtungen ist nicht vorgesehen. 1

2 b) Entsendende Berufsfachschule: Ein/e Beauftragte/r der sendenden Schule übernimmt die fachliche Betreuung des Auslandspraktikums. Mit ihm/ihr sind in Kooperation mit dem/der Betreuer/in der Praktikumseinrichtung die Ziele und Inhalte des Praktikums abzustimmen. Der/die Schulbetreuer/in soll während des Praktikums in Kontakt mit dem/der Praktikanten/in und mit dem/der Praktikumstutor/in vor Ort stehen und bei Problemen eingreifen. Ist das Praktikum Teil der für die Ausbildung zu erbringenden Leistungen, muss der/die Betreuer/in an der Berufsfachschule das abgeleistete Praktikum nach Praktikumsende für die Ausbildung anerkennen. c) Dauer und Fristen: Das Praktikum soll mindestens vier Wochen (28 Tage) und kann maximal bis zu 26 Wochen dauern und soll in einer Einrichtung als Vollzeittätigkeit stattfinden. Der Praktikumszeitraum, der zwischen der/dem Stipendiat/in, der Berufsfachschule, der Praktikumseinrichtung und dem EU-Hochschulbüro im gegenseitigen Einverständnis vertraglich vereinbart wurde, muss eingehalten werden. Der/die Stipendiat/in muss diesen Zeitraum komplett im Zielland verbringen. Der Wohnsitz muss sich während dieser Zeit im Zielland befinden. Bei Kürzungen (z.b. frühere Rückfahrt) kann es zu einer Rückforderung des gesamten Stipendiums kommen! Die Bewerbungsunterlagen sollen mindestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn bei der eigenen Schule eingehen. Sind die Bewerbungsunterlagen nicht bis spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn komplett (inkl. Learning Agreement ) im EU-Hochschulbüro eingegangen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Finanzierung Das Stipendium stellt einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten während des Auslandsaufenthaltes dar; es werden dadurch nicht alle Kosten gedeckt. Zusätzliche Versicherungskosten sind im Aufenthaltsstipendium beinhaltet. Kosten für die Hin- und Rückreise werden pauschal berechnet und anhand eines Entfernungsrechners der EU-Kommission festgelegt. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt komplett bei Vorlage des unterschriebenen Erasmus-Vertrags. Der/die Stipendiat/in ist dazu angehalten, den unterschriebenen Vertrag unverzüglich an das EU- Hochschulbüro zurückzusenden, um die Überweisung des Stipendiums noch vor Praktikumsantritt zu erhalten. Bei einer Praktikumsdauer von mindestens einem Monat (30 Tagen) kann zusätzlich ein Kostenzuschuss für eine sprachliche Vorbereitung (z.b. bei einem abgeleisteten Sprachkurs) von maximal 150 Euro beantragt werden. Hierfür muss nach Praktikumsende eine Kopie einer Teilnahmebestätigung eingereicht werden, (Rechnungen, Anmeldebestätigen o.ä. reichen nicht aus!). Zur Beantragung eines Sprachkurskostenzuschusses muss das hierfür vorgesehene Formular (Anlage 1 in der Checkliste ) verwendet und mit den Abschlussunterlagen eingereicht werden. 2

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4 Ablauf Praktikumsvorbereitung Sprechen Sie die geplanten Aufgaben und das Arbeitsprogramm für die gesamte Zeit des Praktikums im Voraus möglichst genau mit Ihrer Praktikumseinrichtung und der/dem Beauftragten Ihrer Schule ab. Diese Angaben sind im Bewerbungsformular und im Formular "Learning Agreement" zu erfassen. So wissen Sie genau, womit Sie zu rechnen haben und verfügen über die schriftliche Bestätigung von Ihrer Praktikumseinrichtung. Der häufigste Grund für frühzeitig abgebrochene oder enttäuschend verlaufene Auslandspraktika ist erfahrungsgemäß auf die mangelnde vorherige Absprache zurückzuführen. Stellen Sie rechtzeitig sicher, dass Ihre Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung des geplanten Praktikums ausreichend sind. Sollten Sie Verbesserungsbedarf feststellen, ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen (Sprachkursangebote an Ihrer Schule oder bei externen Anbietern in Ihrer Region, z.b. VHS). Falls eine Sprache nicht angeboten wird oder vorhandene Angebote aus zeitlichen Gründen nicht in Frage kommen, kann der Sprachkurs auch vor Ort im Zielland absolviert werden. Bereiten Sie sich kulturell und politisch auf das Zielland vor und tragen Sie Ihre Ergebnisse in das Formular zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts ein. Es gibt eine Vielfalt an Information auf der DAAD ERASMUS Website: eu-community.daad.de/. Reiseführer, Landkarten, Sprachführer, Tagespresse, Bücher und Broschüren über Land und Leute können Ihnen auch dabei helfen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Fremdenverkehrsämter und Homepages der Zielregionen bieten Anlaufstellen zur ersten Orientierung. Hilfreich ist auch der direkte Erfahrungsaustausch mit Menschen, die bereits eine längere Zeit im Zielland gelebt haben. Unterkunft: Sprechen Sie zunächst Ihren/r Betreuer/in in der Praktikumseinrichtung an. Möglicherweise kann er/sie Ihnen direkt eine Unterkunft vermitteln oder mit Hinweisen weiterhelfen. Kontaktinformationen sowie kurze Erfahrungsberichte und Tipps ehemaliger Stipendiaten/innen können in unserem Leonardo- Forum eingesehen werden. Teilweise können auch ehemalige Stipendiaten/innen, die in derselben Region ein Praktikum absolviert haben, weiterhelfen. Betreuung: Vor, während und nach Ihrem Praktikum stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner/innen zur Verfügung: Der/die Betreuer/in in der Praktikumseinrichtung ist für Ihre Einarbeitung, die Zuteilung Ihren Qualifikationen entsprechenden Aufgaben, die Betreuung des Praktikumsablaufs und für allgemeine Hilfestellungen zum Leben und Arbeiten vor Ort zuständig. Er/sie stellt eine Praktikumsbestätigung aus. Bei fachlichen Fragen und Problemen kontaktieren Sie bitte Ihre/n Betreuer/in an der Berufsfachschule. Von der Projektkoordinatorin im EU-Hochschulbüro erfahren Sie Kontaktdaten eines/r ehemaligen LEONARDO-Stipendiaten/in, der/die im selben Zielland ein Praktikum absolviert hat. Diese/r hilft Ihnen bei allen praktischen Fragen rund um das Thema Leben und Arbeiten im Zielland. Bei organisatorischen Fragen zu Erasmus+ und allen weiteren Fragen steht Ihnen die Projektkoordinatorin des EU-Hochschulbüros und ebenso der/die Beauftragte Ihrer Berufsschule zur Verfügung. 4

5 Versicherung Sie übernehmen für die Zeit Ihres Auslandspraktikums selbst Verantwortung für ausreichenden Versicherungsschutz (Krankheit, Unfall, Privathaftpflicht). Da Sie Ihren Versicherungsschutz im Zielland über den Zeitraum des Praktikums selbst übernehmen müssen, ist ein Teil des Stipendiums für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung vorgesehen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach dem Auslandsschutz Ihrer in Deutschland bestehenden Versicherungen. Krankenversicherungen stellen eine European Health Insurance Card (EHIC) aus. Eine Unfallversicherung für den Aufenthalt im Betrieb wird zumeist von der Gasteinrichtung im Ausland gestellt. Normalerweise sollten Sie über die Berufsgenossenschaft auf dem Arbeitsplatz Unfallversichert sein. Ihre Schule soll Ihren Auslandsaufenthalt dort anmelden und prüfen, ob die Versicherung auch für das Auslandspraktikum greift. Bei Bedarf bietet der Deutsche Akademische Auslandsdienst speziell für Erasmus+-Programmteilnehmer eine kombinierte Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung an. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD: Tel.: 0228/ , -505, -630; Website: Meldepflichten während des Praktikums: Zwischenbericht: Zwei Wochen nach Beginn Ihres Praktikums veröffentlichen Sie im LEONARDO- Diskussionsforum ( einen ersten Eindruck, bei dem Sie u.a. auf Organisatorisches vor Praktikumsbeginn und persönliche Erlebnisse während der ersten Wochen im Ausland eingehen. Bitte nutzen Sie im weiteren Verlauf Ihres Praktikums und auch danach für Fragen, Probleme, Kritik, Anregungen und den Austausch mit anderen Programmteilnehmern ebenfalls dieses Forum. Bitte lesen Sie unter der Rubrik Hinweise, wie der Bericht eingetragen wird. Abschlussbericht: Spätestens 4 Wochen nach Ablauf Ihres Praktikums müssen Sie entsprechende Abschlussnachweise im EU-Hochschulbüro einreichen; dazu haben Sie sich mit Ihrer Unterschrift auf dem Stipendiumsvertrag verpflichtet. Bitte beachten Sie hierzu die zusammen mit dem Vertrag übersandte Checkliste (Online unter: In allen Abschlussunterlagen (Praktikumsbestätigung, Abschlussbericht) muss das Anfangs- und Enddatum des Praktikums eintragen werden, welches wir mit Ihnen im Vertrag vereinbart haben. Änderungen ohne vorherige Absprache mit dem EU-Hochschulbüro können zur Rückforderung Ihres Stipendiums führen. WICHTIG: ALLE ÄNDERUNGEN Änderungen gegenüber der ursprünglich vereinbarten Praktikumsdauer müssen dem EU-Hochschulbüro unverzüglich gemeldet werden (späterer Antritt, Unterbrechung, Abbruch, vorzeitige Beendigung). Unter Umständen erlischt dabei Ihr Anspruch auf das gesamte Stipendium (z.b. eine Praktikumsdauer unter 28 Tage). Grundsätzlich sind Verlängerungen und Verkürzungen des Praktikums und damit der finanziellen Unterstützung durch Erasmus+ jedoch möglich. 5

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