Erfahrungen in der zivilrechtlichen Durchsetzung von Fahr- und Fluggastrechten in Deutschland
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- Paul Hafner
- vor 7 Jahren
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1 Erfahrungen in der zivilrechtlichen Durchsetzung von Fahr- und Fluggastrechten in Deutschland 19. Mai 2008 Friedrich-Ebert-Stiftung Birgit Zandke-Schaffhäuser LL.M.
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3 Leistungsspektrum Außergerichtliche Schlichtung (Vermittlungsverfahren) (Information über Ansprüche und Rechte) (Ggf. Weitervermittlung)
4 Was ist Schlichtung??? Einseitige Interessenvertretung für Verbraucher???? Einseitige Interessenvertretung für Unternehmen?? Schlichtung?? In der Mitte der Ansprüche??!! Nicht-bindender Vorschlag auf Grundlage der objektiven Rechtslage!!
5 Was ist Schlichtung? Information wir kommen zur Sache! Ehrliche Einschätzungen der Sachlage Vermittlung wir finden einen Weg! Vermittlung der richtigen Ansprechpartner Schlichtung wir bieten eine Lösung! Schlichtung gemäß Objektivität & Neutralität
6 Unabhängig aus Prinzip Voraussetzungen einer seriösen Schlichtung Empfehlungen der EU Kommission: Unabhängigkeit Transparenz Effizienz Anerkennung der Schlichtungsstelle Mobilität durch die EU Kommission seit Anfang 2006!
7 Rechtsgrundlagen Bahn Kulanz immer noch häufigste Grundlage für Entschädigungen Beförderungsbedingungen / Kundencharta überwiegen bei den verbrieften Anspruchsgrundlagen Schlichtungsvorschläge zu etwa 85% angenommen Flug Internationale Abkommen (MÜ, WA) Europarechtliche Regelungen Nationales Recht (BGB) Kulanz Schlichtungsvorschläge zu etwa 45% angenommen
8 Zivilrechtliche Durchsetzung? Öffentlichrechtliche Durchsetzung (z.b.behörde) Zivilrechtliche Durchsetzung (z.b.ra) Anspruch Gerichtliche Durchsetzung Außergerichtliche Schlichtung
9 Zivilrechtliche Durchsetzung - Fahrgastrechte Ansprüche aus mangelhafter Beförderung Ohne gesetzliche Regelung Ansprüche aus Kundencharta Kleinststreitwerte Ansprüche aus Kulanz keine gerichtliche Durchsetzung möglich Mit gesetzlicher Regelung Verbriefte Fahrgastrechte Kleine Streitwerte gerichtliche Durchsetzung ineffektiv Schlichtung
10 Zivilrechtliche Durchsetzung - Fluggastrechte Ansprüche aus mangelhafter Beförderung Aufsichtbehörde - LBA Öffentlich rechtliche Aufsicht Nur Ansprüche EG VO 261/04 & 1107/06 Stellungnahme der Airline & ggf.owi Verfahren zivilrechtliche Durchsetzung Schlichtung Schlichtungsstelle Außergerichtliche Schlichtung & Information Alle Ansprüche aus mangelhafter Beförderung (z. B. MÜ, WA, BGB, EG VO 261/04...) Zivilrechtliche Durchsetzung mit niedrigschwelligem Zugang
11 Leistungsspektrum (Außergerichtliche Schlichtung) Vermittlungsverfahren Information über Ansprüche und Rechte Ggf. Weitervermittlung
12 Leistungsspektrum Vermittlungsverfahren: Es besteht bereits ein Angebot zur Zahlung, diese ist aber noch nicht erfolgt Ehrliche Information über Ansprüche: Wenn eine Beschwerde mangels Anspruchsgrundlage sinnlos erscheint, sagen wir das auch Aussage der neutralen Schlichtungsstelle erfährt mehr Akzeptanz beim Beschwerdeführer als die des Beschwerdemanagements der Unternehmen Ggf. Weitervermittlung: Bei Nichtzuständigkeit (Pauschalreise/ Nahverkehr) Vermittlung von passenden Ansprechpartnern
13 Gründe für Nichtdurchführung des Schlichtungsverfahrens 14% 3% 22% 7% 21% 20% 13% Allgemeine Anfrage Weigerung Fluggesellschaft Keinen Anspruch Pauschal/Nahverkehr Beschwerde VU fehlt ausgehend vom BF Entschädigung angemessen
14 Akzeptanz bei Unternehmen Zusammenarbeit mit über 100 Unternehmen! DB AG Gute Zusammenarbeit Flugunternehmen: KLM, Alitalia, Iberia, Air France, Emirates, TAP,Delta, flybe, American Airlines, Virgin Atlantic... Lufthansa, Air Berlin, Tuifly, Condor, germanwings, Ryanair & Easyjet
15 Schlichtung - Zu aller Nutzen Für Reisende Niedrigschwelliges Angebot Kompetente Hilfseinrichtung Kostengünstige Alternative Verkürzte Verfahrensdauer Für Unternehmen: Kundenbeziehungen bleiben erhalten Imagegewinn Geschäftliche Interna geraten nicht an die Öffentlichkeit im Gegensatz zum öffentlichen Gerichtsverfahren Gerechte Entscheidungen Erfahrungen aus allen Transportbereichen werden genutzt Für Volkswirtschaft Entlastung von Gerichten
16 Schlichtung: Ein Weg mit Zukunft! Verbraucherpolitik und wirtschaftlicher Erfolg gehen Hand in Hand! Horst Seehofer, Bundesverbraucherschutzminister: "Ich freue mich, dass die Arbeit der Schlichtungsstelle Mobilität von den Fahrgästen so gut angenommen wird und zur größeren Attraktivität des öffentlichen Fernverkehrs beiträgt. Gewinner sind dabei auch die Verkehrsunternehmen durch mehr zufriedene Kunden. Die Tätigkeit der Schlichtungsstelle Mobilität liegt damit ganz im europäischen Trend zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Starke Partner für eine zukunftsweisende Idee auch nach Damit auch in Zukunft Kunden Kunden bleiben!
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18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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