VERHALTENSVEREINBARUNGEN

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1 1 VERHALTENSVEREINBARUNGEN Grundregeln des Zusammenlebens und arbeitens im Rahmen der Schul- und Hausordnung am BG/BRG Graz Kirchengasse. Erstellt und erarbeitet von den Schulpartnern im Schuljahr 2007/2008 und vom Schulgemeinschaftsausschuss im Mai 2008 beschlossen.

2 2 VERHALTENSVEREINBARUNGEN AM BG/BRG GRAZ KIRCHENGASSE Unsere Verhaltensvereinbarungen beinhalten die Grundregeln unseres Zusammenlebens und arbeitens im Rahmen der Schul- und Hausordnung. Sie beruhen auf den gesetzlichen Grundlagen und sollen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft ein positives Arbeitsklima garantieren. 1. Wir/Ich erscheine(n) pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde und zu den Schulveranstaltungen. Bei begründetem Zuspätkommen zu Beginn des Unterrichts ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten (EB) vorzulegen. Vermerk der Zeit im Klassenbuch, Ermahnung durch Lehrer/KV Bei mehrmaligem Verstoß: Verständigung der EB, Ausfüllen des Reflexionsbogens Weitere Folgen: Rüge durch den KV; Nachholen der versäumten Pflichten 2. Wir sind in der vorgesehenen Unterrichtszeit anwesend. Wenn keine schriftliche Entschuldigung vorgelegt wird, gilt die versäumte Zeit als unentschuldigt. Konsequenzen bei unentschuldigten Fehlstunden: Ermahnung und Belehrung durch KV, beratendes Gespräch mit EB Verwarnung durch den KV im Beisein der EB; eventuell Gespräch mit Direktor, KV und EB Im Wiederholungsfall: Weiteres Vorgehen entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen In jedem Fall: Nachholen des Versäumten, auch außerhalb des regulären Unterrichts Herabsetzung der Verhaltensnote Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, die eine sichere Beaufsichtigung bei Schulveranstaltungen als nicht möglich erscheinen lassen, kann im Interesse der Gewährleistung der Sicherheit der Gruppe auch ein Ausschluss von Schulveranstaltungen vor Antritt durch den Direktor ausgesprochen werden. 3. Wir sind im Unterricht kooperativ und leistungsbereit. Wir kommen unseren Unterrichtspflichten gewissenhaft nach. Konsequenzen bei groben Störungen des Unterrichts: 1.Mal: Ermahnung und Belehrung 2.Mal: Klassenbucheintragung mit Information der EB und Gespräch; Reflexionsbogen Bei weiterem Fehlverhalten: wie oben; dazu Verwarnung durch den KV Gespräch Direktor, KV, EB mit Verwarnung durch Direktor Weitere Maßnahmen wie im Gesetz vorgesehen

3 3 4. Wir begegnen einander mit Respekt und Achtung. Wir tolerieren weder verbale noch körperliche Übergriffe und ebenso wenig das Herabsetzen und Demütigen eines Mitmenschen sowie das bildliche Festhalten solcher Handlungen. Wir respektieren fremdes Eigentum und sind gegen jede Form mutwilliger Zerstörung. Vorkommnisse dieser Art melden wir den Klassenlehrern, dem KV, den Schülerberatern oder den Peers. Bei Gewalt unter SchülerInnen, Vandalismus und Diebstahl: 1.Mal: Klassenbucheintragung, Elterninformation, Reflexionsbogen und Gespräch mit KV und EB Im Wiederholungsfall: wie oben; dazu Gespräch Direktor, KV, EB; Beiziehen eines Schulpsychologen; Mediation Bei schwerwiegendem Fehlverhalten ist auch der Ausschluss von Schulveranstaltungen möglich. Bei körperlicher Verletzung und Diebstahl wird Anzeige erstattet! Bei mutwillig verursachten Schäden wird vom Verursacher Kostenersatz gefordert. 5. Wir achten auf Sauberkeit und behandeln die Schuleinrichtung sorgfältig. Für den Zustand der Klassenräume sind die Stammklassen verantwortlich: Schäden durch andere Klassen müssen sofort gemeldet und im Klassenbuch vermerkt werden. Belehrung durch Lehrer/KV; Aufräumen/Putzen durch die VerursacherInnen Im Wiederholungsfall: Verständigung der EB, Rüge durch den KV Schadenersatz durch den Verursacher bei nachweislicher Sachbeschädigung 6. Wir halten die Hausschuhordnung ein. Belehrung, Eintragung ins Klassenbuch/Liste Verschmutzungen mit Straßenschuhen müssen vom Verursacher beseitigt werden Im Wiederholungsfall: zusätzlich Reflexionsbogen; Verständigung der EB und Rüge durch KV 7. Während der Unterrichtszeit dürfen elektronische Geräte, die nicht zum Unterricht gehören, nicht präsent sein (nicht eingeschaltet, nicht sichtbar, sicher verwahrt); z. B. Mobiltelefone, Funkgeräte, ipods, Kameras etc.! 1.Mal: Klassenbucheintragung, Abnahme des Geräts für die Unterrichtseinheit 2.Mal: wie oben, dazu Reflexionsbogen, Gespräch mit Lehrer und Eltern, Rüge durch den KV Im Wiederholungsfall: Verwarnung durch KV; Rüge durch den Direktor

4 4 Wir bemühen uns im Sinne eines sensiblen Umgangs mit unseren MitschülerInnen in den Pausen unnötige Lärmentwicklung zu vermeiden und die Verwendung von Mobiltelefonen auf das Notwendigste zu beschränken. Wir wollen auch durch Bitte und Aufforderung zur Ruhe zur Bewusstseinsbildung beitragen, dass Lärm unserer Gesundheit schaden kann. 8. Wir halten uns strikt an das gesetzliche Rauchverbot im Schulgelände. Konsequenzen bei Verstößen: Information der EB durch den KV und Gespräch; Reflexionsbogen; Rüge durch KV Bei weiterem Fehlverhalten: Verwarnung durch den Direktor Wenn die vereinbarten Konsequenzen zu keiner Verhaltensänderung führen, erfolgen weitergehende Maßnahmen wie im Gesetz vorgesehen bis zum Antrag auf Ausschluss. Im Rahmen des 47 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes sind folgende Erziehungsmittel anzuwenden: a) bei positivem Verhalten: Ermutigung, Anerkennung, Lob, Dank b) bei einem Fehlverhalten: Aufforderung, Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten, beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Schüler bzw. unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten, Verwarnung. Die genannten Erziehungsmittel können vom Lehrer, vom KV, vom Schulleiter, in besonderen Fällen auch von der Schulbehörde erster Instanz angewendet werden. Wenn es aus erzieherischen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig erscheint, kann der Schüler auch in eine Parallelklasse versetzt werden. Ebenso kann die Schulkonferenz in schwerwiegenden Fällen eine Androhung des Ausschlusses beschließen oder einen Antrag auf Ausschluss stellen. Ich habe die Verhaltensvereinbarungen gelesen und verstanden. Ich verpflichte mich, die Regeln einzuhalten und nehme die Konsequenzen auf mich. Ich nehme zur Kenntnis, dass Verstöße gegen die Vereinbarungen sich auf die Verhaltensnote auswirken. Ich habe die Verhaltensvereinbarungen zur Kenntnis genommen. Graz, am Datum Unterschrift(en)

5 5 R E F L E X I O N S B O G E N Name: Klasse: Klassenvorstand: ANLASSFALL (Ort, Datum, betroffene Personen): A) Beschreibe die Konfliktsituation: Was ist aus deiner Sicht geschehen/passiert? Wie hast du gehandelt? (Worte und Handlungen) Welche Regel/n der Schul- und Hausordnung/der getroffenen Vereinbarungen hast du verletzt? B) Möglichkeiten, diese Konfliktsituation in Hinkunft zu vermeiden: Welche(s) Ziel(e) setzt du dir? Was wirst du konkret tun, um dieses Ziel zu erreichen? Wer kann dir dabei helfen? Woran werden deine MitschülerInnen/ LehrerInnen merken, dass du dich bemühst, dieses Ziel zu erreichen? Welche positiven Folgen werden sich für dich aus deiner Verhaltensänderung ergeben?

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