Dämmung von Rohrleitungen. nach der EnergieEinsparVerordnung EnEV ) und nach der DIN vom Juni Interne Seminarunterlage

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1 Dämmung von Rohrleitungen nach der EnergieEinsparVerordnung EnEV ) und nach der DIN vom Juni 2011 Interne Seminarunterlage der Missel-Akademie 2012 von Dipl.-Ing. (FH) Daniel Graba 2) und Dr.-Ing. Bernd M. Hanel 3) 1) Diese Unterlage wurde unter Verwendung von Informationen der Fachgruppe Dämmungen im Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.v. (FSK), Frankfurt, erarbeitet. Die Kolektor Missel Schwab GmbH hat an der Erarbeitung der Informationen aktiv und federführend mitgearbeitet. 2) Dipl.-Ing. (FH) Daniel Graba, Leiter F/E, AT und QW der Kolektor Missel Schwab GmbH 3) Dr.-Ing. Bernd M. Hanel, Beratender Ingenieur der Kolektor Missel Schwab GmbH

2 Dämmung von Rohrleitungen nach der EnergieEinsparVerordnung 2009 Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 ist bereits seit über 2 Jahren in Kraft und zwischenzeitlich ist die Notwendigkeit und der Druck, Energie einzusparen und den Energieverbrauch in allen Lebens- und Arbeitsbereichen drastisch zu reduzieren, nicht nur bei allen Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft, sondern vor allem auch bei den Verbrauchern angekommen. Ganz wesentlich haben zu diesem neuen, energiebewussten Denken und Handeln Umweltkatastrophen wie die Havarie an der Öl-Bohrinsel Deepwater Horizon im Golf von Mexiko Anfang September 2010 und die Kernreaktorunfälle im japanischen Fukushima nach dem letzten Erdbeben im März 2011 beigetragen. Als Folge der Katastrophen waren zunächst exorbitante Energie- und Ölpreissteigerungen zu spüren. Mittelfristig sind weitere einschneidende Änderungen wie z. B. der Umbau der gesamten Energiegewinnung auf allen Ebenen des öffentlichen und privaten Lebens zu erwarten. Bei der Errichtung und Modernisierung bzw. Sanierung von Gebäuden, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden und für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie für die Warmwasserversorgung von Gebäuden (Zitat aus 1 der EnEV 2009) greifen die Vorgaben der EnEV zur Reduzierung des Energieverbrauchs zunehmend. Ein Blick in die Förderprogramme der KfW-Bank verdeutlicht das. Die Realitäten auf Baustellen oder in Sanierungsobjekten zeigen dagegen aber noch zu oft ungedämmte oder ungenügend gedämmte Rohrleitungen und nicht gedämmte Armaturen, obwohl es am Markt zahlreiche bewährte und hochwertige Dämmstoffe und Dämmprodukte gibt, siehe die Wärmedämmungen von Kolektor Missel Schwab in Missel Preisliste 2012 (Seminar-Ordner) Merkblatt Werkvertraglich sichere Dämmungen von Rohrleitungen im Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau (Seminar-Ordner) In der Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes erscheinen dem Einzelnen dämmtechnische Mängel an Rohrleitungen und Armaturen möglicherweise als unbedeutend. Aber die Wärmeverluste von ungedämmten Rohrleitungen und ungedämmten Armaturen lassen sich mit einfachen ingenieurtechnischen Mitteln leicht nachrechnen. So kann man beispielsweise die Gesamtwärmeverluste einer 10 m langen Rohrleitung DN 40 um etwa 17 % verringern, wenn man 2 zur Anlage gehörende Armaturen dämmt. Gibt es wie in Kellerbereichen oder an Verteilern 10 Armaturen, die in die Bilanz einbezogen werden müssen, beträgt der Wärmegewinn bereits etwa 50 %!!! Beim Energiesparen kommt es tatsächlich auf jedes Detail an, denn trotz der bisher erzielten Fortschritte, führte schon vor etwa einem Jahr der EU-Energiekommissar Günther Oettinger aus (siehe z. B. VDI-Nachrichten vom März 2011), zeigen unsere Prognosen, dass ohne durchgreifende und koordinierte Maßnahmen auf dem Gebiet der Energieeffizienz die EU ihr gestecktes Ziel 20 % Energieeinsparung bis 2020 nicht erreichen wird. Im Klartext heißt das, dass in der EU und damit auch in Deutschland mit weiteren gesetzlichen Regelungen zur konsequenten Nutzung von Energieeinspar-potenzialen bis hin zu Energiesparpflichten gerechnet werden muss. Bauherren, Architekten, Planer, Verarbeiter und natürlich auch alle Gebäudenutzer Eigentümer sowie Mieter sind deshalb gut beraten, auch die Dämmungen von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie von Armaturen weiterhin fest im Blick zu haben und vor allem auf die Umsetzung der Vorgaben der EnEV 2009 zu achten. Bekanntlich gibt es die EnEV bereits seit 2002 und es besteht seitdem die Pflicht, Rohrleitungen und Armaturen zu dämmen. Die Praxis sieht leider in vielen Bereichen immer noch anders aus. Mit der EnEV 2009 wurden die Anforderungenan die Nutzung und Effizienz von Primärenergie gegenüber der EnEV 2002 aber nochmals verschärft und vor allem auch ergänzt. Übrigens: Wie vom Bundeskabinett bereits im August 2007 in Meseberg beschlossen wurde, soll das Anforderungsniveau 2012 erneut angehoben werden. Andere Lände wie z. B. die Schweiz oder Spanien schreiben den Einsatz von dickeren als in der EnEV angegebenen Dämmdicken im Bereich von Rohrleitungen bereits heute vor.

3 Eine wichtige Ergänzung der EnEV 2009 im Hinblick auf Dämmungen von Rohrleitungen ist, dass analog zu den Wärmeverteilleitungen auch die Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen in die Dämmpflicht einbezogen werden müssen. Die vorgegeben Mindestdämmdicken sind in Tabelle 1 zu finden. Nach Auffassung des Gesetzgebers genügen diese Anforderungen dem heutigen Stand der Technik. Nach Überzeugung von Kolektor Missel Schwab und der Fachgruppe Dämmungen im FSK ist diese Dämmvorschrift zwar ein wichtiger Schritt in Richtung Energieeinsparung beim Betrieb von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen, für eine effiziente Reduzierung der Wärmeaufnahme von Kälteverteilleitungs- und Kaltwasserleitungen und deren Armaturen werden aber größere Dämmdicken empfohlen. Es wird erwartet, dass auch in der EnEV 2012 für diesen Anwendungsbereich größere Dämmdicken vorgeschrieben werden. Tabelle 1: Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen (nach EnEV 2009, Anlage 5 zu den 10, 14 und 15) Zeile Art der Leitungen / Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m K) 1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm 2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm 3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser 4 Innendurchmesser über 100 mm 100 mm 5 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern 6 Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden. ½ der Anforderungen Der Zeilen 1 bis 4 ½ der Anforderungen Der Zeilen 1 bis 4 7 Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm 8 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen 6 mm Soweit in Fällen des 14 Absatz 5 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen an Außenluft angrenzen, sind diese mit dem Zweifachen der Mindestdicke nach EnEV 2009 Tabelle 1, Zeilen 1 bis 4 zu dämmen.

4 Da sich der größte Teil der bisherigen Regelungen der EnEV 2002 bis 2007 für die Wärmeabgabe von Wärmeverteil- und Warmwasserleitungen bewährt haben, wurden sie mit nur einer weiteren, wesentlichen Änderung übernommen: Nach der EnEV 2009 müssen auch Rohrleitungen gedämmt werden, die an Außenluft grenzend verlegt sind. In Anlage 5 zu den 10, 14 und 15 der EnEV werden konkrete Anforderungen an die Dämmung dieser Rohrleitungen gestellt, siehe Text unter Tabelle 1 sowie die Tabellen 2 und 3. Beachtet werden muss, dass die Verdoppelung der Mindestdämmdicke nicht vor der Verwendung von weiteren Sicherheitssystemen zur Vermeidung von Frostschäden an den Rohrleitungen und anderen Anlagenteilen befreit. Die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der EnEV In der EnEV 2009, Anlage 5 zu den 10, 14 und 15 wird vorgeschrieben, welche Dämmdicken bei welchem Rohrinnendurchmesser einzuhalten sind, siehe Tabelle 1. Danach ergeben sich die folgenden Anwendungsbereiche: 1. Bereich mit der Anforderung Mindestdämmdicken ohne Einschränkung für Leitungen und Armaturen (so genannte 100 %-Dämmung nach den Zeilen 1 bis 4) 2. Bereich mit der Anforderung halbe Mindestdämmdicke für Wand- und Deckendurchführungen, Leitungskreuzungen usw. (so genannte 50 %-Dämmung nach den Zeilen 5 und 6) 3. Bereich Dämmung im Fußbodenaufbau (Zeile 7) 4. Bereich Rohrleitungsdämmung ohne Anforderung (z. B. für Rohrleitungen von Zentralheizungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers) 5. Rohrdämmung für direkt an Außenluft angrenzend verlegte Rohrleitungen (so genannte 200 %-Dämmung) 6. Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen (Zeile 8) Wie oben beschrieben, werden leider noch immer und trotz vorgeschriebener Dämmpflicht - zahlreiche Anlagen nicht oder nicht ausreichend gedämmt. Das führt jedoch nicht nur zu hohen Energieverlusten, sondern auch immer wieder zu Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Folgenden werden deshalb anhand von Beispielen nochmals Details zu den gesetzlichen Mindestanforderungen der EnEV für Dämmungen von Rohrleitungen (siehe Tabelle 1 bis 4) angeben. Am Ende dieser Seminarunterlage werden außerdem häufig auftretende Fragen zu verschiedenen Einbausituationen beantwortet, um Installateure, TGA- Fachplaner sowie interessierte Kreise bei der Anwendung und Umsetzung der EnEV zu unterstützen. In den Tabellen 2 bis 4 werden getrennt nach Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen die nach EnEV 2009 geforderten Dämmschichtdicken für verschiedene Einbausituationen dargestellt.

5 Tabelle 2: Dämmdicken für Heizungsleitungen Heizung Mehrfamilienhaus / Nichtwohngebäude mehrere Nutzer Einfamilienhaus / Nichtwohngebäude 1 Nutzer Leitungen in unbeheizten Räumen und Kellerräumen 100% 100% Leitungen in Außenwänden, in Außenbauteilen, zwischen einem unbeheizten und beheizten Raum, in Schächten und Kanälen Verteilleitungen zur Versorgung mehrerer, unterschiedlicher Nutzer Im Fußboden verlegte Leitungen auch HK- Anschlussleitungen gegen Erdreich / unbeheizte Räume 1) Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern Leitungen in Bauteilen, zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer Im Fußbodenaufbau verlegte Leitungen, zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer. Heizungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers und absperrbar Wärmeverteilleitungen, die direkt an Außenluft angrenzend verlegt sind 4) 100% 100% 100%./. keine Anforderung 100% 100% 50% 50% 50%./. keine Anforderung siehe EnEV,Tabelle 1, Anlage 5, Zeile 7 bzw. Fußnote 3) unten./. keine Anforderung./. keine Anforderung 2) 200% 200% 1) Asymmetrische Rohrdämmungen wie die Missel Kompakt-Dämmhülse KDH sind zur Begrenzung der Wärmeabgabe zulässig. Die Nenndicke ist zur Kaltseite anzuordnen. Einzelheiten sind aus der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) zu entnehmen. 2) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung. 3) Für Rohrleitungen sämtlicher Dimensionen, die im Fußbodenaufbau (unabhängig von ihrer dortigen Lage) zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt sind, gelten die folgenden Dämmdicken: Mindestdicke der Dämmschicht bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit λ bei 40 C 0,035 W/(m K) für konzentrische Dämmung 0,040 W/(m K) für konzentrische Dämmung 0,035 W/(m K) für asymmetrische Dämmung Missel Kompakt-Dämmhülse KDH 6 mm 9 mm 10 mm 4) Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig (z. B. durch Begleitheizung) geschützt werden. Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw Rohrleitungen von Solaranlagen unterliegen nicht der Energieeinsparverordnung (EnEV); Erzeugung und Verbrauch von Solarenergie sind CO2-neutral. Rohrleitungen von Solaranlagen sind jedoch ebenfalls so zu dämmen, dass die erzeugte Energie der Anlage ohne wesentliche Verluste genutzt werden kann.

6 Tabelle 3: Dämmdicken für Trinkwasserleitungen warm (TWW) Trinkwasserleitungen warm (TWW) Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus Nichtwohngebäude mehrere Nutzer Warmwasserleitungen 100% 100% 100% Warmwasserstichleitungen 100% 100% 100% Warmwasserleitungen ohne Zirkulation / elektrischer Begleitheizung bis zu 4 m Länge keine Anforderung 1) keine 100% Anforderung 1) Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern. Warmwasserleitungen, die direkt an Außenluft angrenzend verlegt sind 2) 50% 50% 50% 200% 200% 200% 1) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung. Zur Erhaltung des Nutzungskomforts sollten diese Warmwasserleitungen auch gedämmt werden, damit keine unnötige Abkühlung durch Bauteile usw. entsteht. 2) Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig (z. B. durch Begleitheizung) geschützt werden. Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI Rohrleitungen von Solaranlagen unterliegen nicht der Energieeinsparverordnung (EnEV): Erzeugung und Verbrauch von Solarenergie sind CO2-neutral. Rohrleitungen von Solaranlagen sind jedoch ebenfalls so zu dämmen, dass die erzeugte Energie der Anlage ohne wesentliche Verluste genutzt werden kann. Tabelle 4: Dämmdicken für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen 1) von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen Mindestdicke der Dämmschicht 2) bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit 0,030 W/(m K) 0,035 W/(m K) 0,040 W/(m K) 4 mm 6 mm 9 mm 1) Die Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt) wird nicht durch die EnEV 2009 abgedeckt. Wenn kein Legionellenrisiko durch Erwärmung des Kaltwassers besteht, genügen die Dämmanforderungen nach DIN Um das Legionellenrisiko zu minimieren, werden die Dämmdicken gemäß Anlage 5, Tabelle 1, EnEV 2009 in Verbindung mit DVGW W 551 und DVGW W 553 empfohlen. 2) In Abhängigkeit aller Einflussgrößen (Feuchtigkeit und Temperatur der Umgebung, Mediumtemperatur etc.) muss grundsätzlich geprüft werden, ob die Mindestdämmdicke ausreicht, um Tauwasser zu verhindern. Aus Gründen der Energieeffizienz liegt eine optimale Dämmdicke der Kühlwasser- und Kältemittelleitungen bei 20 mm.

7 Dämmung von Kaltwasserleitungen nach DIN (DIN ) Bei der Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt) sind drei Probleme zu beachten: 1. Die Erwärmung des Trinkwasser auf über 25 C muss verhindert werden (siehe europäische Trinkwasserverordnung EN 806-2). 2. Man muss Maßnahmen ergreifen, um ein Legionellenwachstum auszuschließen. Das gefährliche Wachstum liegt besonders im Bereich zwischen 25 C und 60 C Wassertemperatur, siehe dazu DVGW-Arbeitsblätter 551 und 553, VDI 6023 usw. 3. Tauwasser auf Dämmoberfläche muss verhindert werden. Die ersten beiden Punkte betreffen die Hygiene und Qualität des Trinkwassers. Auf die dabei geforderten Dämmdicken wird hier nicht eingegangen. Beim 3. Punkt geht es darum, dass kein Tauwasser auf der Dämmung ausfällt, weil sonst die Gefahr besteht, dass der Dämmstoff durchfeuchtet wird (besonders gefährdet: Mineralfasern!) und ein Transport der Feuchtigkeit in den Dämmstoff und an die Rohrleitung erfolgt (Korrosionsgefahr). Zur Vermeidung von Tauwasserausfall muss deshalb in Abhängigkeit aller Einflussgrößen (Feuchtigkeit und Temperatur der Umgebung, Mediumtemperatur, Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials usw.) grundsätzlich geprüft werden, ob die gewählte Dämmdicke ausreicht. Grundsätzlich darf die Oberflächentemperatur auf der Dämmung die Taupunkttemperatur der Umgebungsluft nicht unterschreiten! Beispiel: Lufttemperatur (Umgebungstemperatur)= 20 C, Luftfeuchte = 80 %, Temperatur Medium =6 C, da =26,9 mm, Wärmeübergangskoeffizient außen αa = 9,3 W/(m² K). Aus h-x-diagramm für feuchte Luft erhält man die Taupunkttemperatur = 14,4 C. Die berechnete, erforderliche Dämmdicke muss 9 mm sein. Tabelle 5: Richtwerte für Mindestdämmdicken zur Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt) nach DIN Einbausituation Dämmschichtdicke bei einer Wärmeleitfähigkeit λ von 0,040 W/(m K) in mm 1) Rohrleitung frei verlegt, in nicht beheiztem Raum (z. B. Keller) 4 Rohrleitung frei verlegt, in beheiztem Raum 9 Rohrleitung im Kanal, ohne warmgehende Rohrleitungen 4 Rohrleitung im Kanal, neben warmgehenden Rohrleitungen 13 Rohrleitung im Mauerschlitz, Steigleitung 4 Rohrleitung in Wandaussparung, neben warmgehenden Rohrleitungen 13 Rohrleitung auf Betondecke 4 1) Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken, bezogen auf einen Durchmesser von d = 20 mm, entsprechend umzurechnen An diesen einfachen Beispiel erkennt man bereits, dass die fast 25 Jahre lang nahezu durchgängig verwendete Dämmdicke für Kaltwasserleitungen von 4 mm nur sehr selten ausreichend war. Die Dämmdicken, die bisher nach der DIN verwendet wurden zumindest im öffentlich-rechtlichen Bereich und wenn kein Legionellenrisiko durch Erwärmung des Kaltwassers bestand, sind in Tabelle 5 zu finden. Im oben bereits genannten Missel- Merkblatt Werkvertraglich sichere Dämmungen von Rohrleitungen im Wohnungs-, Gewerbeund Industriebau wurden allerdings seit Langem etwas größere Dämmdicken empfohlen, um auch die zivilrechtlichen und werkvertraglichen Anforderungen zu erfüllen.

8 Seit Juni 2011 gibt es für die DIN 1988 einen neuen Entwurf: DIN Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) - Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW Danach werden größere Dämmdicken auch für Kaltwasserleitungen gefordert, siehe Tabelle 6. Die Tabelle ist noch nicht endgültig, da die zahlreichen Einsprüche zu dieser Tabelle (z. B. kann eine Rohr-in-Rohr-Installation eine 4 mm Dämmung ersetzen, obwohl Rohr-in-Rohr- Systeme keine definierte Wärmedämmung ist) noch nicht in den Entwurf eingearbeitet wurden. Tabelle 6: Richtwerte für Schichtdicken zur Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt) nach E DIN Einbausituation Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheiztem Raum, Umgebungstemperatur 20 C (nur Tauwasserschutz) Rohrleitungen verlegt in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken, Umgebungstemperatur 25 C Rohrleitungen verlegt z. B. in Technikzentralen oder Medienkanälen und Schächten mit Wärmelasten und Umgebungstemperaturen 25 C Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen in Vorwandinstallationen Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden Warmwasserleitungen) 2) Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden zirkulierenden Rohrleitungen 2) Dämmschichtdicke bei einer Wärmeleitfähigkeit λ10 C = 0,040 W/(m K) 1) 9 mm 13 mm Dämmung wie Warmwasserleitungen nach EnEV, Zeilen 1 bis 5 Rohr-in-Rohr oder 4 mm Rohr-in-Rohr oder 4 mm 13 mm 1) Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzurechnen 2) In Verbindung mit Fußbodenheizungen ist die Verlegung von Kaltwasserleitungen im Fußbodenaufbau aus hygienischen Gründen zu vermeiden. 15 Fragen und Antworten zur EnergieEinsparVerordnung 2009 und zur Dämmung von Rohrleitungen Frage 1: Wie müssen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in Installationsschächten und Systemböden gedämmt werden und sind mit Wärmeverteilungsleitungen Heizungsleitungen gemeint? Antwort: In Installationsschächten sind grundsätzlich alle Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen mit einer 100 %-Dämmung zu versehen, um sowohl die Wärmeverluste der Rohrleitungen zu minimieren als auch ein Aufheizen des Schachtes und eine Erwärmung von ebenfalls im Schacht geführten kalten Trinkwasserleitungen zu vermeiden. Grundsätzlich heißt, dass kein Unterschied zu machen ist, ob der Schacht in einem beheizten oder unbeheizten Gebäudeteil liegt. Auch in Systemböden (Hohlraumböden oder Doppelböden, siehe der Muster-Systemböden-Richtlinie vom September 2005) sind gemäß Zeile 1 bis 4 der Tabelle 1 in Anlage 5 der EnEV alle Rohrleitungen (Verteil- und Anschlussleitungen) mit einer 100 %-Dämmungen zu versehen. Hintergrund dieser Vorgabe ist zu verhindern, dass ein Systemboden eine Fußbodenheizung wird.

9 Als Wärmeverteilungsleitungen bezeichnet der Gesetzgeber all die Rohrleitungen, die zu einer Heizungsanlage eines Gebäudes gehören und die im üblichen Sprachgebrauch als Heizungsleitungen bezeichnet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur, dass diese Wärmeverteilungs- oder Heizungsleitungen, zu denen natürlich auch die Rücklaufleitungen der Anlage gehören, nach EnEV 2009 gedämmt werden, damit deren Beitrag zur Raum- und/oder Gebäudeheizung so gering wie möglich ist. Frage 2: Wie werden Heizungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers gedämmt? Antwort: An Leitungen von Zentralheizungen, die sich in beheizten Räumen oder in Bauteilen (darunter sind Wände und Decken eines Gebäudes zu verstehen) zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und deren Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann, werden keine Dämmanforderungen gestellt. Das gilt sowohl für den erstmaligen Einbau als auch für den Ersatz alter Anlagen durch neue, siehe EnEV 14 Absatz 5. Empfohlen wird jedoch soweit möglich auch hier eine 9 mm dicke Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes von λ = 0,040 W/(m K) zu verwenden. Sind keine frei liegenden Absperrvorrichtungen vorhanden, wird durch die EnEV nach Anhang 5, Tabelle 1, Zeile 6 eine 50 %-Dämmung vorgeschrieben. Frage 3: Wie werden Heizungsleitungen gegen unbeheizte Räume gedämmt? Antwort: Heizungsleitungen sind gegen unbeheizte Räume nach EnEV 2009 Anhang 5, Tabelle 1, Zeilen 1 bis 4 mit einer 100 %-Wärmedämmung zu dämmen. Dabei können sowohl konzentrische (runde) Dämmungen als auch die asymmetrische Missel Kompakt-Dämmhülsen KDH verwendet werden. Die Gleichwertigkeit der asymmetrischen Dämmhülsen gegenüber konzentrischen Dämmungen ist im Zuge des bauaufsichtlichen Zulassungsverfahrens nachgewiesen worden. Frage 4: Wie sind Kälteverteilungsleitungen (z. B. Soleleitungen) und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen zu dämmen? Antwort: Zunächst ist zu beachten, dass unter den in der EnEV 2009 angesprochenen Kaltwasserleitungen ausschließlich solche zu verstehen sind, die in Anlagen der Lüftungsund Klimatechnik verwendet werden. Die in der EnEV Absatz 4 geforderte Begrenzung der Wärmeaufnahme ist nach Anlage 5, Tabelle 1, Zeile 8 der EnEV mit der Mindestdämmdicke von 6 mm umzusetzen. Die Dämmdicke bezieht sich dabei auf eine Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m K). Liegt der λ-wert des Dämmstoffes bei 0,040 W/(m K), dann erhöht sich die Dämmdicke auf 9 mm. Abhängig von den Randbedingungen wie Temperatur und relativer Feuchte der Umgebung, Temperatur der Sole bzw. des Wassers in den Rohren, Durchmesser der Rohre und Wärmeübergangskoeffizient an der Rohrdämmung außen reicht diese Mindestdämmdicke jedoch oft nicht aus, um die Rohrleitungen sicher und langfristig gegen Feuchtigkeit zu schützen. Die erforderliche Dämmschichtdicke sollte deshalb sowohl zur Vermeidung von Tauwasserausfall als auch zur Reduzierung von Energieverlusten, die vor allem auch bei der Erzeugung tiefer Temperaturen minimiert werden müssen, rechnerisch überprüft werden. Grundlage zur Berechnung optimaler Dämmdicken bietet die VDI-Richtlinie 2055 Blatt 1 Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Technischen Gebäudeausrüstung vom September Frage 5: Wer kontrolliert die Einhaltung der EnEV hinsichtlich der in der EnEV vorgeschriebenen Dämmdicken für Sanitär- und Heizungsleitungen? Antwort: Nach 26 der EnEV 2009 ist für die Einhaltung aller EnEV-Vorschriften der Bauherr verantwortlich. Verantwortlich sind aber auch im Rahmen ihres Wirkungskreises zum Beispiel bei der Errichtung einer Warmwasseranlage in einem Gebäude vom Bauherrn beauftragte Personen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit der EnEV 2009 die Bezirksschornstein-

10 fegermeister beauftragt, auch die Dämmungen von Sanitär- und Heizungsleitungen zu überprüfen und Verstöße aufzuspüren, siehe EnEV b. In der Regel erfolgt die Überprüfung im Rahmen der ersten Feuerstättenschau. Bei Nichterfüllung der Dämmpflichten setzt der Bezirksschornsteinfegermeister Nacherfüllungsfristen. Von allen bei der Errichtung von Wärmeverteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen Beteiligten sollte beachtet werden, dass ein Verstoß gegen die Dämmpflicht eine Ordnungswidrigkeit ist. Frage 6: Müssen Armaturen, Bogen, Abzweige, T-Stücke etc. ebenfalls nach EnEV 2009 gedämmt werden? Antwort: Ja! Die Tabelle 1 im Anhang 5 der EnEV 2009 gilt nicht nur für die Wärmedämmung der Rohrleitungen von Wärmeverteilungs- und Warmwasseranlagen sowie von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen, sondern auch für alle Armaturen der genannten Anlagen und Systeme. Abgesehen davon, dass ungedämmte Armaturen ein werkvertraglicher Mangel sind, treten gerade an ungedämmten Armaturen oft besonders hohe Energieverluste auf. Frage 7: Auf welche Temperatur bezieht sich die Wärmeleitfähigkeit λ von Dämmstoffen und wie ermittelt man Dämmdicken, wenn der λ-wert eines Dämmstoffes (z. B. durch Veränderung des Ausgangsmaterials) verändert wurde? Antwort: Da die Wärmeleitfähigkeit λ auch von Dämmstoffen temperaturabhängig ist, verwendet man bei einem vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassenem Wärmedämmstoff die Bezugstemperatur von 40 C. Diese Bezugstemperatur ist ein guter Mittelwert für die Betriebsbereiche von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen. Sehr viele Rohrdämmstoffe haben bei 40 C einen λ-wert von 0,040 W/(m K). Gute Dämmstoffe wie die von Kolektor Missel Schwab haben einen λ-wert von 0,035 W/(m K), so dass die erforderlichen Dämmdicken besonders gering sind. Die Umrechnung von Dämmdicken mit anderen λ-werten erfolgt mit Gleichungen aus der oben bereits erwähnten VDI Richtlinie. Tabellen für die Verwendung der richtigen, EnEV-konformen Mindestdämmdicken (100 %-Anforderungen und 50 %-Anforderungen bei unterschiedlichen λ-werten) liefert die DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden. Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte. Frage 8: Ist es notwendig, in einem Einfamilienhaus auf der Rohdecke die Warmwasser- und Zirkulationsleitungen nach EnEV zu dämmen? Ist die Dämmung auch dann notwendig, wenn über bzw. zwischen diesen Rohrleitungen eine Fußbodenheizung gelegt wird? Antwort: Generell Ja. Die Berücksichtigung von sonstigen Bauteilschichten oder Systemgrenzen bleiben nach Maßgabe der EnEV Anhang 5, Tabelle 1 außer Betracht. Frage 9: Mit welcher Dämmdicke müssen Rohrleitungen in einer Tiefgarage/einem separaten Heizhaus oder Heizraum gedämmt werden? Kann man die Lage der Rohre als an Außenluft angrenzend werten? Antwort: In der Regel gilt, dass eine Tiefgarage wie ein kalter, aber belüfteter Keller betrachtet werden kann und deshalb eine 100 %-Dämmung für die Rohrleitungen ausreichend ist. Unter Beachtung der VDI-Richtlinien 2055 und 2069 muss aber die Gefahr des Einfrierens der Rohrleitung ausgeschlossen werden, so dass unter Umständen eine dickere, eventuell 200 %-Dämmung, aber auch eine Begleitheizung erforderlich sein könnten. Solange die Rohrleitungen in der thermischen Hülle eines Gebäudes installiert sind, gelten die Leitungen nicht im Sinne der EnEV als an Außenluft grenzend. Wenn Leitungen jedoch im Freien (und nicht erdverlegt) von beispielsweise einem separaten Heizhaus/Heizraum zu einem beheizten Gebäude verlegt werden, dann ist für die Rohrleitungen gemäß EnEV 2009 eine 200 %- Dämmung zu verwenden, wobei wiederum weitere zusätzliche Maßnahmen gegen Einfrieren der Leitungen getroffen werden müssen.

11 Frage 10: Gibt es für geringere Systemtemperaturen (Vorlauf zum Beispiel nur 45 C statt 70 C) Einschränkungen oder Ausnahmen für die erforderliche Mindestdämmdicke nach EnEV? Antwort: Nein. Um Wärmeverluste noch stärker und auch nachhaltig zu reduzieren, sind in den nächsten Jahren vom Gesetzgeber ohnehin noch größere Mindestdämmdicken zu erwarten. Grundsätzlich darf aber ein rechnerischer Nachweis zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen beispielsweise mit der oben genannten VDI 2055 geführt werden, in dessen Folge andere Dämmdicken als in der EnEV vorgeschrieben, herauskommen könnten. Frage 11: Besteht eine Nachrüstverpflichtung für ungedämmte Rohrleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen? Antwort: Ja, wenn die Rohrleitungen zugänglich sind, müssen gemäß EnEV Abs. 2 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen nach Anlage 5 (zu 10 Abs.2 und 14 Abs. 5), Tabelle 1 gedämmt werden. Der Gesetzgeber hatte mit der EnEV 2009 eine Frist zur Nachrüstung der Dämmung für Eigentümer von Gebäuden bis zum 1.Januar 2012 vorgegeben. Ausgenommen gemäß EnEV 2009 sind technische Anlagen, deren Frist zur Nachrüstung gemäß 30 Abs.2 bereits zu einem früheren Zeitpunkt endete. Frage 12: Müssen Trinkwasserleitungen (kalt) nach EnEV 2009 gedämmt werden? Antwort: Die EnEV 2009 bezieht sich auf Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen, daher fallen Trinkwasserleitungen (kalt) nicht unter die Verordnung. Wenn kein Legionellenrisiko durch Erwärmung des Kaltwassers besteht, müssen die Dämmanforderungen nach DIN bzw. E DIN beachtet werden. Um das Legionellenrisiko zu minimieren, werden die Dämmdicken gemäß Anlage 5, Tabelle 1, EnEV 2009 in Verbindung mit DVGW W 551 und DVGW W 553 empfohlen. Frage 13: Müssen Rohrleitungen von thermischen Solaranlagen nach EnEV 2009 gedämmt werden? Antwort: Das Ziel der EnEV 2009 ist es, den Energieverbrauch im Gebäudebereich und so auch die CO2-Emissionen zu senken. Erzeugung und Verbrauch von Solarenergie sind CO2-neutral. Es werden daher keine rechtlichen Anforderungen an die Begrenzung der Wärmeabgabe durch eine Dämmung dieser Rohrleitungen gestellt. Es ist jedoch energetisch sehr sinnvoll, die erzeugte Energie möglichst ohne Verluste zu transportieren. Um Wärmeverluste so gering wie möglich zu halten, wird auch bei Rohrleitungen von Solaranlagen der Einsatz der Dämmschichtdicke gemäß Anlage 5, Tabelle 1, EnEV 2009 empfohlen. Die Dämmung stellt darüber hinaus auch einen Schutz bei Berührung und vor mechanischer Beschädigung dar. Frage 14: Welche Dämmschichtdicken müssen bei Kunststoffrohrleitungen eingehalten werden? Antwort: Kunststoffrohre gibt es in den verschiedensten Ausführungen; sie unterscheiden sich hinsichtlich Materialzusammensetzung, Rohrwanddicken, Wärmeleitfähigkeiten usw. Bei der Berechnung der Dämmschichtdicken dürfen gemäß EnEV 2009 die Wanddicken der Kunststoffrohrleitungen mit berücksichtigt werden. Dies führt aber bei allen Kunststoffrohren zu nur geringfügig geringeren Dämmstoffdicken. Da die Hersteller von Rohrdämmungen in der Regel nur Standard-Dämmdicken liefern, wird empfohlen auch Kunststoffrohre mit diesen Standard-Dämmdicken zu dämmen.

12 Frage 15: Welche Bezugstemperaturen sind im Zusammenhang mit der Angabe der Wärmeleitfähigkeit λ von Dämmstoffen maßgeblich? Antwort: Der zentrale bauphysikalische Kennwert zur Beurteilung von Dämmstoffen ist die Wärmeleitfähigkeit λ. Je niedriger der λ-wert, desto besser ist die Dämmwirkung eines Materials und desto weniger Energie geht verloren. Da die Wärmeleitfähigkeit auch von Dämmmaterialien temperaturabhängig ist, verwendet man für Rohrdämmstoffe in der Regel die Bezugstemperatur (Mitteltemperatur) von +40 C. Dieser Bezugswert stellt mit guter Näherung einen Mittelwert von Heizungs- und Warmwasseranlagen dar. Im Bereich von Kaltwasser- und Kälteanlagen sowie für Trinkwasserleitungen kalt wird dagegen die Bezugstemperatur von +10 C verwendet.

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