B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf"

Transkript

1 1 von 7 B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, Fachschulen für Sozialberufe, Höhere gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten sowie Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe erlassen, die Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen geändert, die Verordnung über die Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe, die Verordnung über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe sowie die Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten aufgehoben und die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht Artikel 1 Verordnung mit der die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höhere gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe erlassen werden BGBl. I Nr. 67/2015, insbesondere dessen 6, 58, 62, 63, 72, 73, 76 und 77, sowie 1. Für die nachstehend genannten Schulformen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen: 1. Einjährige Haushaltungsschule (Anlage A1) 2. Zweijährige Hauswirtschaftsschule (Anlage A2) 3. Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe (Anlage A3) 4. Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte (Anlage A4) 5. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (Anlage A5) 6. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Aufbaulehrgang (Anlage A6) 7. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte (Anlage A7) 8. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign (Anlage A8) 9. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement (Anlage A9) 10. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Umwelt und Wirtschaft (Anlage A10)

2 2 von Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement (Anlage A11) 12. Hotelfachschule (Anlage B1) 13. Tourismusfachschule (Anlage B2) 14. Höhere Lehranstalt für Tourismus (Anlage B3) 15. Höhere Lehranstalt für Tourismus Aufbaulehrgang (Anlage B4) 16. Kolleg für Tourismus (Anlage B5) 17. Fachschule für Mode (Anlage C1) 18. Höhere Lehranstalt für Mode (Anlage C2) 19. Höhere Lehranstalt für Mode Aufbaulehrgang Mode (Anlage C3) 20. Höhere Lehranstalt Kolleg für Mode, Fachrichtung Modemanagement und Design (Anlage C4) 21. Höhere Lehranstalt Kolleg für Mode, Fachrichtung Modedesign Damen/Herren (Anlage C 5) 22. Höhere Lehranstalt Kolleg für Mode, Fachrichtung Mode Design Textil (Anlage C 6) 23. Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung (Anlage D1) 24. Kolleg für Kunst und Gestaltung Schwerpunkt Schmuck Design (Anlage D2) 25. Fachschule für Sozialberufe (Anlage E1) 26. Höhere Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation (Anlage F1) 2. Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 211/2013, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken Lehrverpflichtungsgruppe der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt. 3. Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese durch die zuständige Schulbehörde zu erlassen. 4. Diese Verordnung tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) wie folgt in Kraft: 1. 1 sowie die Anlage A1 treten mit 1. September 2016 in Kraft. 2. Die Anlagen A2, A3, A4, B1, B2, C1 und E1 treten jeweils hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2016 sowie hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft. 3. Die Anlagen A5, A6, A7, A8, A9, A10, A11, B3, B4, C2, C3, D1 und F1 treten jeweils hinsichtlich der I. Jahrgänge mit 1. September 2016 sowie hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft. 4. Die Anlagen B5, C4, C5, C6 und D2 treten hinsichtlich der 1. Semester mit 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft. Artikel 2 Änderung der Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen BGBl. I Nr. 67/2015, insbesondere dessen 6 und 58 sowie

3 3 von 7 Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 592/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 170/2011 sowie in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 284/2014, wird wie folgt geändert: 1. In 1 entfallen die Z 26, 44 und Im Artikel III wird dem 2 folgender Abs. 10 angefügt: (10) 1 Z 26, 44 und 45 sowie die Anlagen 1.B.5.6, 1D und 1E treten jeweils hinsichtlich der 1. Klassen mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen mit Ablauf des 31. August der Folgejahre klassenweise auslaufend außer Kraft. 3. Die Anlagen 1.B.5.6, 1D und 1E entfallen. Artikel 3 Aufhebung der Verordnung über die Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe BGBl. I Nr. 67/2015, insbesondere dessen 6, 55a und 62 sowie Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht über die Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 154/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 198/2006, sowie in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 284/2014, wird wie folgt geändert: Im Artikel I wird dem 1 folgender Abs. 4 angefügt: (4) Diese Verordnung sowie die Anlagen A und B dieser Verordnung treten hinsichtlich des in Anlage A enthaltenen Lehrplanes mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich des in Anlage B enthaltenen Lehrplanes hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2017 klassenweise auslaufend außer Kraft. Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe BGBl. I Nr. 67/2015, insbesondere dessen 6 und 63 sowie Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe, BGBl. II Nr. 145/1998, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 340/2008, sowie in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 284/2014, wird wie folgt geändert: Dem 3 folgender Abs. 5 angefügt: (5) Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen mit Ablauf des 31. August der Folgejahre klassenweise auslaufend außer Kraft.

4 4 von 7 Artikel 5 Aufhebung der Verordnung über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe BGBl. I Nr. 67/2015, insbesondere dessen 6, 62 und 76 sowie Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 661/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 14/2011 sowie in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 284/2014, wird wie folgt geändert: 1. Im Artikel I wird dem 4 folgender Abs. 11 angefügt: (11) Diese Verordnung sowie die in den Anlagen dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne treten wie folgt außer Kraft: 1. Anlage 1 hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre klassenweise auslaufend. 2. Anlagen 2 bis 5 hinsichtlich der I. Jahrgänge mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend. 3. Anlage 6 mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten BGBl. I Nr. 67/2015, insbesondere dessen 6, 68a, 72 und 73 sowie Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 412/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 326/2011, sowie in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 284/2014, wird wie folgt geändert: Im Artikel III wird dem 1 folgender Abs. 14 angefügt: (14) Diese Verordnung sowie die in den Anlagen dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne treten wie folgt außer Kraft: 1. Die Anlagen 1.7, 1.8, 1.9, 7.7 und 7.8 hinsichtlich der I. Jahrgänge mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend. 2. Die Anlagen 3.7 und 3.8 hinsichtlich der 1. Semester mit 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise auslaufend. 3. Anlage 7.9 mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt.

5 5 von 7 Artikel 7 Änderung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung des 8a des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 67/2015, Die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 209/2014, wird wie folgt geändert: 1. 6 Abs. 1 Z 2 lautet: 2. im Unterricht in Konstruktionsübungen (soweit nicht computerunterstützt), Fachzeichnen, Schnittzeichnen (soweit nicht computerunterstützt), Nähen, Textilverarbeitung, Verschiedene Techniken, Werkerziehung, Maschinelles Rechnungswesen, Maschinschreiben, Stenotypie, Phonotypie, Textverarbeitung (soweit nicht computerunterstützt) und in allen Unterrichtsgegenständen und Teilbereichen von Unterrichtsgegenständen, in denen die in den genannten Unterrichtsgegenständen durchgeführten Tätigkeiten, soweit sie nicht unter Werkstätten fallen, enthalten sind, im Übungsteil des Unterrichtsgegenstandes Kommunikation, Supervision und Mediation an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Sozialmanagement, in Betriebsorganisation an den Höheren Lehranstalten und Fachschulen für wirtschaftliche Berufe sowie im Übungsteil von fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen an höheren Lehranstalten eine Schülerzahl von 20 Schülern, 2. In 6 Abs. 1 wird nach Z 4 folgende Z 4a eingefügt: 4a. im Unterricht in Entwurf und Darstellung am Kolleg für Kunst und Gestaltung, in Entwurfund Modezeichnen an den Höheren Lehranstalten für Mode, den Kollegs für Mode sowie den Aufbaulehrgängen für Mode, in Entwurf und Design an den Fachschulen für Mode, in Produktdesign an den Höheren Lehranstalten für Produktmanagement und Präsentation, in Kreativer Ausdruck an den Fachschulen für Sozialberufe und den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Sozialmanagement, in Musik und kreativer Ausdruck an den ein- und zweijährigen Wirtschaftsfachschulen, in Musik, bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck an den Höheren Lehranstalten, Aufbaulehrgängen und Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Kommunikationsund Mediendesign, den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Kultur- und Kongressmanagement und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Umwelt und Wirtschaft eine Schülerzahl von 25 Schülern, 3. In 6 Abs. 1 Z 9 lautet der Einleitungssatz: 9. im Unterricht in Werkstätte, Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken und Schulautonome Vertiefungen an den Höheren Lehranstalten für Mode, den Fachschulen für Mode, den Kollegs für Mode sowie den Aufbaulehrgängen für Mode, in Atelier für räumliches Gestalten, Atelier für flächiges Gestalten und Schulautonomer Schwerpunkt (soweit nicht computerunterstützt) an den Höheren Lehranstalten für Kunst und Gestaltung, in Experimentelle Gestaltung sowie im Bereich Atelier und Produktion am Kolleg für Kunst und Gestaltung, in Produktmanagement und Projektatelier an den Höheren Lehranstalten für Produktmanagement und Produktion sowie in Praktikum an den Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten bei einer Klassenschülerzahl von 20 Schülern, sofern nicht lit. a bis d Anwendung finden; 4. In 6 Abs. 1 Z 9 lit. c wird nach der Wendung Labororatorium und Werkstättenlaboratorium die Wendung sowie an den Höheren Lehranstalten für Tourismus, den Aufbaulehrgängen für Tourismus sowie den Kollegs für Tourismus in Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement sowie Betriebspraktikum an den Hotelfachschulen eingefügt. 5. In 6 Abs. 1 werden nach Z 9d folgende Z 9e bis 9h eingefügt: 9e. im Unterricht in Reflexion und Dokumentation an den Fachschulen für Sozialberufe und in Praxisreflexion an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Sozialmanagement bei einer Schülerzahl von 16 Schülern, 9f. im Projektmanagementteil der Unterrichtsgegenstände Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement an den Höheren Lehranstalten für Kunst und Gestaltung, Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Kultur- und Kongressmanagement, Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement

6 6 von 7 an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Sozialmanagement und Tourismusmarketing und angewandtes Projektmanagement an der Tourismusfachschule sowie im Bereich betriebswirtschaftliche Übungen des Unterrichtsgegenstandes Betriebs- und Volkswirtschaft und betriebswirtschaftliche Übungen an der Tourismusfachschule in zwei Schülergruppen bei einer Schülerzahl von 16 Schülern, 9g. im Unterricht in Angewandtes Projektmanagement an den Fachschulen für Sozialberufe und in Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Kommunikations- und Mediendesign in zwei Schülergruppen bei einer Schülerzahl von 16 Schülern, 9h. im Unterricht in Unternehmensmanagement an den Höheren Lehranstalten für Mode, in Methoden des Projektmanagements und Prozessgestaltung an den Fachschulen für Mode, in Wirtschaftswerkstatt an den Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, in Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe sowie den Aufbaulehrgängen für wirtschaftliche Berufe, in Unternehmensmanagement an den Höheren Lehranstalten für Produktmanagement und Präsentation, in Angewandte Betriebsführung an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Umwelt und Wirtschaft und in Angewandtes Tourismusmanagement an den Aufbaulehrgängen für wirtschaftliche Berufe in zwei Schülergruppen bei einer Schülerzahl von 16 Schülern, 6. In 6 Abs. 1 wird nach Z 10 folgende Z 10a eingefügt: 10a. im Unterricht in Officemanagement und angewandte Informatik an den Fachschulen und Aufbaulehrgängen für wirtschaftliche Berufe, den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Umwelt und Wirtschaft, den Hotelfachschulen und den Tourismusfachschulen, in Angewandtes Informationsmanagement an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Kultur- und Kongressmanagement, den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Sozialmanagement, den Höheren Lehranstalten für Tourismus und den Kollegs für Tourismus und in Kommunikations- und Mediendesign sowie Angewandte Informatik an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Kommunikations- und Mediendesign in zwei Schülergruppen bei einer Schülerzahl von 12 Schülern, 7. In 6 Abs. 1 werden nach Z 11 folgende Z 11a bis 11c eingefügt: 11a. in CRW und CTV sowie im Unterricht in Officemanagement und Mediale Darstellungsverfahren an den Höheren Lehranstalten für Kunst und Gestaltung, in Officemanagement sowie Prozessdatenmanagement und Prozessdatengestaltung an den Höheren Lehranstalten für Mode, in Officemanagement an den Fachschulen für Mode, den Höheren Lehranstalten für Produktmanagement und Produktion und den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Kommunikations- und Mediendesign, in Informations- und Officemanagement an den Ein- und Zweijährigen Wirtschaftsfachschulen sowie in Informationsmanagement an den Fachschulen für Sozialberufe in zwei Schülergruppen bei einer Schülerzahl von 16 Schülern, 11b. im Unterricht in Konstruktion mit CAD/CAMS an den Kollegs für Kunst und Gestaltung, im Bereich Medien des Unterrichtsgegenstandes Schulautonomer Schwerpunkt an den Höheren Lehranstalten für Kunst und Gestaltung, im Unterricht in Schnittkonstruktion und Modellgestaltung an den Höheren Lehranstalten für Mode und den Fachschulen für Mode in zwei Schülergruppen bei einer Schülerzahl von 16 Schülern, 11c. in den Bereichen Case Studies und Auftragsbearbeitung des Unterrichtsgegenstandes Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement an den Höheren Lehranstalten für Mode, im Bereich Case Studies in den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaft und Projektmanagement an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, den Aufbaulehrgängen für wirtschaftliche Berufe und den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Kommunikations- und Mediendesign, in Betriebswirtschaft an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Kultur- und Kongressmanagement, den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Sozialmanagement und den Höheren Lehranstalten für Produktmanagement und Präsentation, in Betriebswirtschaft und Umweltmanagement an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Umwelt und Wirtschaft sowie in Betriebsund Volkswirtschaft an den Höheren Lehranstalten für Tourismus, den Aufbaulehrgängen für Tourismus und den Kollegs für Tourismus in zwei Schülergruppen bei einer Schülerzahl von 16 Schülern,

7 7 von 7 8. Dem 10 wird folgender Abs. 10 angefügt: (10) 6 Abs. 1 Z 2, 4a, 9, 9 lit. c, 9e bis 9h, 10a und 11a bis 11c in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. xxx/2015 treten hinsichtlich der 1. Klassen, der I. Jahrgänge und der 1. Semester mit 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Klassen, Jahrgänge und Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre klassen-, jahrgangs- bzw. semesterweise aufsteigend in Kraft. Artikel 8 Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht des 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht: Die in den Anlagen A1 bis A11, B1 bis B5, C1 bis C6, D1 und D2, E1 sowie F1 jeweils unter Abschnitt V enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 1. September 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 1. September 2016 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 1. September 2016 Teil II 240. Verordnung: Lehrplanreformverordnung für technische, gewerbliche und 2016 240. Verordnung

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Beachte. Text. Bundesrecht konsolidiert

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Beachte. Text. Bundesrecht konsolidiert Kurztitel Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 86/1981 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 377/2015 /Artikel/Anlage 6 Inkrafttretensdatum 01.09.2016 Außerkrafttretensdatum

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Index. Beachte. Text. Bundesrecht konsolidiert

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Index. Beachte. Text. Bundesrecht konsolidiert Kurztitel Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 86/1981 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 239/2017 Typ V /Artikel/Anlage 6 Inkrafttretensdatum 06.09.2017 Index 70/02 Schulorganisation

Mehr

Beschlussreifer Entwurf

Beschlussreifer Entwurf Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für technische,

Mehr

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden (BGBl. Nr. 134/1963 in der Fassung BGBl. II Nr. 303/2012

Mehr

STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN

STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN STUNDENTAFELN DER BERUFSBLDENDEN MTTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN (inkl. Sozialpädagogik und Kindergartenpädagogik) UNVERBNDLCHE EXPERTiNNENEMPFEHLUNG FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEDUNGSTECHNK. STUNDENTAFEL

Mehr

VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 23. Juli Stück. Bundeshandelsakademien und Bundeshandelsschulen

VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 23. Juli Stück. Bundeshandelsakademien und Bundeshandelsschulen VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN 21 Jahrgang 2003 Ausgegeben am 23. Juli 2003 4. Stück Verordnungen und Erlässe Nr. 14: Lehrplanbestimmungen für berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Mehr

STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN

STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN (inkl. Sozialpädagogik und Kindergartenpädagogik) UNVERBINDLICHE EXPERTiNNENEMPFEHLUNG DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

Mehr

15. Abschnitt Abschlussprüfung an der Fachschule für wirtschaftliche Berufe

15. Abschnitt Abschlussprüfung an der Fachschule für wirtschaftliche Berufe Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 11. September 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 11. September 2018 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 11. September 2018 Teil II 242. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016);

Mehr

Beschlussreifer Entwurf

Beschlussreifer Entwurf Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die abschließenden Prüfungen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und der

Mehr

Summe autonomer Bereich 20 Gesamtwochenstundenzahl 138. schulautonom 2)

Summe autonomer Bereich 20 Gesamtwochenstundenzahl 138. schulautonom 2) Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 8. November 2007 Teil II 308. Verordnung: Änderung der Verordnung über die abschließenden Prüfungen in der Bildungsanstalt

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 15. Juli 2010 Teil I 44. Bundesgesetz: Änderung des Schulorganisationsgesetzes (NR: GP XXIV RV 713 AB 765 S. 70. BR AB

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 7. Oktober 2009 Teil II 324. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 22. Juni 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 22. Juni 2015 Teil II 1 von 39 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 22. Juni 2015 Teil II 160. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten, der Prüfungsordnung BMHS und

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 11. Mai 2000 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 11. Mai 2000 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 11. Mai 2000 Teil II 135. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne

Mehr

STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN

STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN STUNDENTAFELN DER BERUFSBLDENDEN MTTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN (inkl. Sozialpädagogik und Kindergartenpädagogik) UNVERBNDLCHE EXPERTiNNENEMPFEHLUNG HOTELFACHSCHULE Erweiterungsbereich a) Ausbildungsschwerpunkte

Mehr

Beschlussreifer Entwurf

Beschlussreifer Entwurf Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer Auf Grund des 9 Abs. 3 des

Mehr

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Haupttermin 2019 2020 Vorprüfung 52a. (1) Die Vorprüfung umfasst die Prüfungsgebiete

Mehr

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf 1 von 5 B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Prüfungsordnung AHS und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Juli 2004 Teil II 313. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen; Bekanntgabe der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Mehr

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden;

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; (BGBl. Nr. 134/1963 in der Fassung BGBl. II Nr. 314/2006

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II 1 von 9 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II 185. Verordnung: NMS-Umsetzungspaket 185. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und

Mehr

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf 1 von 5 B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) geändert wird und die Verordnung über

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Abschnitt Vorprüfung. 3. Abschnitt Hauptprüfung 1. Unterabschnitt Abschließende Arbeit

Inhaltsverzeichnis. 2. Abschnitt Vorprüfung. 3. Abschnitt Hauptprüfung 1. Unterabschnitt Abschließende Arbeit Kurztitel Prüfungsordnung BMHS Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 177/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 30/2017 Inkrafttretensdatum 01.09.2016 Langtitel Verordnung der Bundesministerin für Bildung über

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 4. Mai 2009 Teil II 130. Bekanntmachung: Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1. (1) Diese Verordnung gilt hinsichtlich der 2 bis 5 für die öffentlichen mittleren und höheren Schulen, Übungsschulen, das Bundes- Blindenerziehungsinstitut in Wien, das Bundesinstitut für Gehörlosenbildung

Mehr

LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE I. STUNDENTAFEL 1)

LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE I. STUNDENTAFEL 1) Schulversuch gemäß 7 SchOG (BMBWK-17.023/0010-II/3/2005 vom 17. Juni 2005) KOLLEG/B Anlage A4B LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE I. STUNDENTAFEL 1) (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß

Mehr

Vierter Teil. a) Stundentafel der Vorschulstufe

Vierter Teil. a) Stundentafel der Vorschulstufe Förderunterrichts, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen, Stand: BGBl. II Nr. 368/2005, November 2005 Vierter Teil Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen

Mehr

STUNDENTAFELN SCHULJAHR

STUNDENTAFELN SCHULJAHR STUNDENTAFELN SCHULJAHR 2018/19 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS Internationale Reisewirtschaft und Digitales Marketing 1HLTa 5HLTa Jahrgang A. PFLICHTGEGENSTÄNDE I. II. III. IV. V. 1. Religion 2 2 2 2

Mehr

NEW SCHOOL ERLEBNIS.SCHULE. Neues Schulgebäude Neue Schwerpunkte Fit & Lifestyle oder Events & Medien SCHULE UND INTERNAT FÜR MÄDCHEN UND BURSCHEN

NEW SCHOOL ERLEBNIS.SCHULE. Neues Schulgebäude Neue Schwerpunkte Fit & Lifestyle oder Events & Medien SCHULE UND INTERNAT FÜR MÄDCHEN UND BURSCHEN ERLEBNIS.SCHULE. SCHULE UND INTERNAT FÜR MÄDCHEN UND BURSCHEN BR EDL 2018 NEW SCHOOL Neues Schulgebäude Neue Schwerpunkte Fit & Lifestyle oder Events & Medien Gymnasium Neue Mittelschule Poly Aufnahmekriterien

Mehr

STUNDENTAFELN SCHULJAHR

STUNDENTAFELN SCHULJAHR STUNDENTAFELN SCHULJAHR 2017/18 BGBI. II Nr. 320/2006 vom 25. Aug ust 200 6 Beginn 20 11/12 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS Ausbildungsschwerpunkt: Touristisches Management, Online-Marketing, Electronic

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes 1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes 8. a) bis j) k) zum Einsatz kommen können. 8d. (1) bis (2) 8d. (1) bis (2) (3) (Grundsatzbestimmung) Öffentliche allgemein

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II 125. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Externistenprüfungen

Mehr

Beschlussreifer Entwurf

Beschlussreifer Entwurf Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird Auf Grund 1.

Mehr

Artikel 1 Änderung der Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten

Artikel 1 Änderung der Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten 1 von 19 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung der Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes 1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes 8. a) bis j) k) zum Einsatz kommen können. 8d. (1) bis (2) 8d. (1) bis (2) (3) (Grundsatzbestimmung) Öffentliche allgemein

Mehr

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf 1 von 6 B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung AHS, die Prüfungsordnung AHS-B, die Prüfungsordnung BMHS,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. September 2017 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. September 2017 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. September 2017 Teil II 264. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung AHS und der Verordnung über die Lehrpläne der

Mehr

Rundschreiben Nr. 15/2014

Rundschreiben Nr. 15/2014 Alle Landesschulräte Stadtschulrat für Wien Rundschreiben 15/2014, Neue Lehrpläne an humanberuflichen Schulen; Verwendungsbereich bei neuen bzw. kombinierten Unterrichtsgegenständen Rundschreiben Nr. 15/2014

Mehr

Rundschreiben Nr. 22/2014

Rundschreiben Nr. 22/2014 An alle LSR/SSR für Wien Rundschreiben 22/2014, Neue Lehrpläne an humanberuflichen Schulen; Verwendungsbereich bei neuen bzw. kombinierten Unterrichtsgegenständen, Berichtigung zu RS 15/2014 Rundschreiben

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 25. Juni 1999 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 25. Juni 1999 Teil I P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 25. Juni 1999 Teil I 96. Bundesgesetz: Änderung des Schulorganisationsgesetzes (NR:

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. April 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. April 2018 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. April 2018 Teil II 69. Verordnung: Änderung der Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang

Mehr

Vorblatt Problem: Ziel und Inhalt: Alternativen: Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Vorblatt Problem: Ziel und Inhalt: Alternativen: Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich: Problem: Vorblatt Der Lehrplan der Handelsschule (BGBl. II Nr. 315/2003) und die Lehrpläne der Höheren Lehranstalt, der Fachschule sowie des Aufbaulehrganges für wirtschaftliche Berufe (BGBl. II Nr. 316/2003)

Mehr

Präs.: 0 4. JUNI 1987

Präs.: 0 4. JUNI 1987 72/A XVII. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 6,... " - Ir j der Beilagen zu den Stenogl aphlschen Protokollen des Nationalrates XVU. Oesetzaebunaspcmxle A n t rag No... 1.6.. / A Präs.:

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1983 Ausgegeben am 7. Dezember 1983 223. Stück 583. Verordnung: Änderung der Verordnung über

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II 123. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Reifeprüfung

Mehr

Jahrgang 1981 Ausgegeben am 26. Feber Stück

Jahrgang 1981 Ausgegeben am 26. Feber Stück P. b. b. Erscheinungeort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 703 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1981 Ausgegeben am 26. Feber 1981 34. Stück 86. Verordnung: Führung von alternativen Pflichtgegenständen,

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 387 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1991 Ausgegeben am 26. Februar 1991 39. Stück 88. Verordnung: Änderung der Verordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II 179. Verordnung: EU-Chemikalienrechts-Anpassungsverordnung 2017 179. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

Eine Schule fürs Leben

Eine Schule fürs Leben Eine Schule fürs Leben Die HLM HLW Krems bietet hervorragende Ausbildungsmöglichkeiten mitten in Krems. Unseren Schüler/innen steht ein wundervolles Gebäude mit modernster Ausstattung zur Verfügung. Als

Mehr

4.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK

4.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK 4.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 3. April 1998 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 3. April 1998 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 3. April 1998 Teil II 116. Verordnung: Abschließende Prüfungen in den berufsbildenden

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II 126. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Reife-

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 24. Februar 2000 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 24. Februar 2000 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 24. Februar 2000 Teil II 70. Verordnung: Prüfungsordnung BMHS 255 70. Verordnung des

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 3. August 2017 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 3. August 2017 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 3. August 2017 Teil II 212. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016), Aufhebung

Mehr

2286 der Beilagen XXIV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5

2286 der Beilagen XXIV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5 2286 der Beilagen XXIV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5 Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1989 Ausgegeben am 12. Mai 1989 88. Stück 2 1 4. Verordnung: Änderung der Verordnung über

Mehr

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf 1 von 26 B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die abschließenden Prüfungen in den Kollegs sowie in den als Sonderform für Berufstätige geführten berufsbildenden

Mehr

Beschlussreifer Entwurf

Beschlussreifer Entwurf 1 von 38 Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten, die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Bildungsanstalten

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U 255 24 II 78 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 24. Februar 2000 Teil II 70. Verordnung: Prüfungsordnung BMHS 70. Verordnung

Mehr

Informationen zur Anmeldung Schuljahr 2017/18

Informationen zur Anmeldung Schuljahr 2017/18 Informationen zur Anmeldung Schuljahr 2017/18 Fr. 10. Feber 2017, 12 15 Uhr Di. 14. Feber 2017, 09 12 Uhr 20. 28. Feber 2017, 09 12 Uhr und 14 15 Uhr oder nach Vereinbarung Kommen Sie wenn möglich, persönlich

Mehr

Eine Schule fürs Leben

Eine Schule fürs Leben Eine Schule fürs Leben Die HLM HLW Krems bietet hervorragende Ausbildungsmöglichkeiten mitten in Krems. Unseren Schüler/innen steht ein wundervolles Gebäude mit modernster Ausstattung zur Verfügung. Als

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 11. Mai 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 11. Mai 2016 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 11. Mai 2016 Teil II 107. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung AHS und der Zeugnisformularverordnung 107. Verordnung

Mehr

Vorblatt Problem: Ziel: Inhalt /Problemlösung: Alternativen: Auswirkungen des Regelungsvorhabens: Finanzielle Auswirkungen:

Vorblatt Problem: Ziel: Inhalt /Problemlösung: Alternativen: Auswirkungen des Regelungsvorhabens: Finanzielle Auswirkungen: Problem: Vorblatt Die Ausbildungsinhalte der Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, Anlagen 1.9 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für künstlerische Gestaltung) 3.7 (Lehrplan der

Mehr

Jahrgang 2018 Ausgegeben am 29. Juni 2018

Jahrgang 2018 Ausgegeben am 29. Juni 2018 1 von 6 Jahrgang 2018 Ausgegeben am 29. Juni 2018 56. Verordnung: Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Fachschulverordnung 56. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 2018,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1989 Ausgegeben am 16. März 1989 54. Stück 130. Verordnung: Änderung der Verordnung über die

Mehr

Lehrverpflichtungsordnung für städtische Privatschulen

Lehrverpflichtungsordnung für städtische Privatschulen Lehrverpflichtungsordnung für städtische Privatschulen Fundstellen der Rechtsvorschrift Datum Publ.Blatt Fundstelle 21.03.1985 ABl 1985/12 1 19.06.1986 ABl 1986/25 23.04.1987 ABl 1987/17 19.12.1991 ABl

Mehr

Vorblatt Problem: Ziel: Inhalt /Problemlösung: Alternativen: Auswirkungen des Regelungsvorhabens: Finanzielle Auswirkungen:

Vorblatt Problem: Ziel: Inhalt /Problemlösung: Alternativen: Auswirkungen des Regelungsvorhabens: Finanzielle Auswirkungen: Vorblatt Problem: Die Ausbildungsinhalte der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Anlage 1B.5.6. Lehrplan für Mode und Bekleidungstechnik BGBl. Nr. 664/1995 und BGBl.

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 3 Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung

Textgegenüberstellung. Artikel 3 Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung 1 von 11 Textgegenüberstellung Artikel 3 Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung 5. (1) bis (10) (11) Mündliche Prüfungen sind unzulässig: a) in der Volksschule aa) in der 1. bis 4. Schulstufe in

Mehr

Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte BGBl. Nr. 664/1995, II/374/ Lehrplan\FMBH doc

Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte BGBl. Nr. 664/1995, II/374/ Lehrplan\FMBH doc Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte BGBl. Nr. 664/1995, II/374/1999 1 Anlage 1B.5.7 FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK FÜR HÖRBEHINDERTE I. Stundentafel (Gesamtstundenzahl

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2139 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1982 Ausgegeben am 24. September 1982 190. Stück 470. Verordnung: Änderung der Verordnung,

Mehr

Du bist. Du willst. Wir bieten Dir

Du bist. Du willst. Wir bieten Dir Du bist interessiert an einer vielseitigen und praxisbezogenen Ausbildung? teamfähig? bereit, Dich in unsere Gemeinschaft einzubringen? Du willst Dich aktiv an der Planung und Organisation von Events beteiligen?

Mehr

Kanton Zug 413.17. Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)

Kanton Zug 413.17. Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Kanton Zug 4.7 Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Vom 9. Juli 0 (Stand 4. September 0) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Abs. Bst. f des Einführungsgesetzes

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 29. August 2014 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 29. August 2014 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2014 Ausgegeben am 29. August 2014 Teil II 212. Verordnung: Änderung der Nebenleistungsverordnung 212. Verordnung der Bundesministerin für

Mehr

Bezeichnung und Name der Regionalschule. Zeugnis. über den Erwerb des. Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. Vorname(n) und Familienname

Bezeichnung und Name der Regionalschule. Zeugnis. über den Erwerb des. Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. Vorname(n) und Familienname Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen An l. Erlass des Ministeriums für und Berufsbildung vom 4. September 04 III 5 Für die Ausfertigung der Abschlusszeugnisse an

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH BGBl. II - Ausgegeben am 2. Oktober 2008 - Nr. 352 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 2. Oktober 2008 Teil II 352. Verordnung: Änderung der BiozidG-GebührentarifV

Mehr

1. Im Artikel I 1 entfallen die Z 7, 15, 20, 21, 34, 37, 41, 43 und 46 bis 55.

1. Im Artikel I 1 entfallen die Z 7, 15, 20, 21, 34, 37, 41, 43 und 46 bis 55. Artikel 7 Änderung der Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 592/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 374/1999 Auf Grund

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 3387 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1990 Ausgegeben am 16. August 1990 214. Stück 535. Verordnung: Änderung der Verordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 1. Juli 2008 Teil II 234. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen; Bekanntmachung der

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 04.12.2012 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für das Fach/die

Mehr

FERRARISCHULE Innsbruck

FERRARISCHULE Innsbruck FERRARISCHULE Innsbruck Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe (5-jährig) Europa-Ferrari Ausbildungsschwerpunkt: Internationale Kommunikation in der Wirtschaft Human-Ferrari Ausbildungsschwerpunkt:

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 713 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Textgegenüberstellung 1 von 11 Textgegenüberstellung 8a. (1) Der zuständige Bundesminister hat für die öffentlichen Schulen 8a. (1) Der zuständige Bundesminister

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 18. August 2009 Teil I 76. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Vertragsbedienstetengesetzes

Mehr

Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973. Artikel I. Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert:

Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973. Artikel I. Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert: Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973 Artikel I Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis entfällt

Mehr

1544 BGBl. II Ausgegeben am 13. Juni 2003 Nr Artikel 6

1544 BGBl. II Ausgegeben am 13. Juni 2003 Nr Artikel 6 1544 BGBl. II Ausgegeben am 13. Juni 2003 Nr. 283 Artikel 6 Änderung der Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 592/1986, zuletzt geändert durch

Mehr

Neue srdp 2015/16 Optionenmodell. Diplom- und Abschlussarbeiten an Humanberuflichen Schulen

Neue srdp 2015/16 Optionenmodell. Diplom- und Abschlussarbeiten an Humanberuflichen Schulen Neue srdp 2015/16 Optionenmodell Diplom- und Abschlussarbeiten an Humanberuflichen Schulen Teilbereiche der srdp Diplomarbeit Klausuren mündliche Prüfungen Kompetenzbasierte, teilstandardisierte Reife-

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 19. August 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 19. August 2016 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 19. August 2016 Teil II 230. Verordnung: Änderung der Externistenprüfungsverordnung 230. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden 29/ME XXVI. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 5 1 von 5 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 7. November 2013 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 7. November 2013 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 7. November 2013 Teil II 336. Verordnung: Änderung der Hochschul-Zulassungsverordnung 336. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

Wie geht s weiter nach der Vierten? Bildungswege nach der 8. Schulstufe

Wie geht s weiter nach der Vierten? Bildungswege nach der 8. Schulstufe Wie geht s weiter nach der Vierten? Bildungswege nach der 8. Schulstufe Um was geht es heute? Überblick über das österreichische Schulsystem Bildungswege Oberstufe an der Rosasgasse Vorstellung der Wahlpflichtmodule

Mehr

Jahrgang 1994 Ausgegeben am 19. August Stück

Jahrgang 1994 Ausgegeben am 19. August Stück 5279 Jahrgang 1994 Ausgegeben am 19. August 1994 203. Stück 647. Bundesgesetz: Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes (NR: GP XVIII RV 1639 AB 1777 S. 172. BR: AB 4902 S. 589.)

Mehr

VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND. Inhalt: FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES NEUES JAHR!

VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND. Inhalt: FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES NEUES JAHR! Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt 95 VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND Jahrgang 2008 15. Dezember 2008 Stück 12 Inhalt: Nr. Seite Nr. Seite 114 des Landesschulrates für

Mehr

A U S S C H R E I B U N G

A U S S C H R E I B U N G BMUKK-618/0057-III/5/2012 Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur A U S S C H R E I B U N G Die allgemeinen Ausschreibungsbedingungen sind der GZ 618/43-III/8/2012 zu entnehmen. An Sozialakademien

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. April 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. April 2015 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. April 2015 Teil II 77. Verordnung: Änderung der Zeugnisformularverordnung 77. Verordnung der Bundesministerin für Bildung

Mehr

Neue srdp 2015/16. Diplom- und Abschlussarbeiten an Humanberuflichen Schulen

Neue srdp 2015/16. Diplom- und Abschlussarbeiten an Humanberuflichen Schulen Neue srdp 2015/16 Diplom- und Abschlussarbeiten an Humanberuflichen Schulen Teilbereiche der srdp Diplomarbeit Klausuren mündliche Prüfungen Kompetenzbasierte, teilstandardisierte Reife- und Diplomprüfung

Mehr