Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
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- Helene Alexa Geier
- vor 7 Jahren
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1 Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren In Ergänzung eines bereits durchgeführten Markterkundungsverfahrens wird durch das Breitbandkompetenzzentrum (BKZ M-V), beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (ZV ego-mv), im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, ein Interessenbekundungsverfahren zum Aus- und Aufbau einer NGA-fähigen Infrastruktur durchgeführt. Es handelt sich um die NGA-Erschließung im Projektgebiet MSE24_21 (Name des Projektgebietes). Grundlage für das Verfahren bildet die Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in Verbindung mit der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next-Generation-Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 (NGA-Rahmenregelung) sowie den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom Bei den in Aussicht stehenden Fördermitteln handelt es sich u. a. um Mittel nach der o. g. Richtlinie. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zudem auf seiner Internetseite einen Leitfaden mit ergänzenden Informationen zum Förderprogramm bereitgestellt. Sowohl der Leitfaden als auch Förderaufrufe sind ergänzende Dokumente. Maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie in der jeweils aktuellen Fassung. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung eines späteren Auswahl-/ Vergabeverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber und als auch den Bieter unverbindlich. Auf der Grundlage der eingehenden Meldungen des Interessebekundungsverfahrens wird der Antrag auf Zuwendung für das Projektgebiet gemäß o. g. Richtlinie gestellt. In einem nächsten Schritt, vorbehaltlich der Bereitstellung von Zuwendungen durch den Bund und der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, werden die Angaben aus dem Interessebekundungsverfahren einem späteren Auswahl-/ Vergabeverfahren zugrunde gelegt. Ein Aufwandsersatz für das Interessenbekundungsverfahren kann nicht gewährt werden. Aktenzeichen IBV-02/16 BFP MSE24_21 Auftraggeber Name: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Anschrift: Adolf-Pompe-Straße 12-15, Demmin Ansprechpartner: Herr Christian Plünsch Telefon:
2 Inhaltliche Fragen können gerichtet werden an: Name: Breitbandkompetenzzentrum beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Eckdrift Schwerin Ansprechpartner: Herr Bernd Holter Telefon Telefax Zielgebiet Als Zielgebiet der Erschließungsmaßnahmen gelten die weißen NGA-Flecken in dem Bereich MSE24_21. Das sind Gebiete, in denen aktuell keine NGA-Versorgung besteht und auch in den nächsten drei Jahren kein NGA-Netz entstehen wird ( 2 Abs. 2 NGA-Rahmenregelung). Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus Anlage 3. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Angebot nur die in der GeoJSON-Datei dargestellte Fläche beinhalten darf. Die bestehende Versorgungsituation ist im Breitbandatlas unter einzusehen, auch diese Flächen dürfen nicht berücksichtigt werden. Die für den Bereich ermittelten Daten finden Sie in Anlage 2. Verfahrensgegenstand Es gilt eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahme zur flächendeckenden NGA- Erschließung vorzubereiten. Fördergegenstand kann sein: Die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren (Abschnitt 3.1 der Förderrichtlinie). Ausgaben des Zuwendungsempfängers (abzüglich des Barwertes der anteiligen Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Abschnitte 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie). 2
3 Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss zuverlässig Bandbreiten für Teilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s (Download) für alle im Versorgungsgebiet liegenden Privathaushalte Teilnehmeranschlüsse zum Internet für alle im Versorgungsgebiet ansässigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge und institutionelle Nachfrager, wie z. B. Schulen, Ärzte, Einrichtungen der Verwaltungen, Kirchen, Altenheime, Ferienwohnungen u.w. von mindestens 1 GBit/s symmetrisch (Download/ Upload) ohne Baukostenzuschuss des jeweiligen Unternehmens bzw. der öffentlichen Hand Teilnehmeranschlüsse zum Internet bei Bedarf für alle im Versorgungsgebiet ansässige Unternehmen von mindestens 1 GBit/s symmetrisch (Download/ Upload) ohne Baukostenzuschuss des jeweiligen Unternehmens bzw. der öffentlichen Hand gewährleisten. Flächendeckung Das Interessebekundungsverfahren ist auf die 100%ige Versorgung aller Teilnehmer im Projektgebiet mit den entsprechenden Mindestbandbreiten ausgerichtet. Für die Erreichung dieses Ziels ist ggf. der Einsatz eines Technologiemixes angezeigt. Zweckbindungsfrist Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss im Falle einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung ab Inbetriebnahme mindestens 7 Jahre betrieben werden, damit Endkunden Zugang sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene gewährt werden kann (Zweckbindungsfrist). Beim Betreibermodell entspricht die Zweckbindungsfrist der Vertragslaufzeit des Pachtvertrages der passiven Infrastruktur durch den Diensteanbieter. Inhalt Unternehmen, die sich am Interessenbekundungsverfahren beteiligen, werden gebeten sich auf die Übergabe der nachstehenden Dokumente zu beschränken. Bei Abgabe einer Interessenbekundung zur Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Förderung des Betreibermodells sind folgende Dokumente zu übergeben: Mindestanforderungen inkl. Projektbeschreibung (xls-datei) Finanzplanung Wirtschaftlichkeitslücke (xls-datei) oder Finanzplanung Betreibermodell (xls-datei) Netzplan Ausbaugebiet als digital georeferenzierte Vektordatei (z. B. *.GeoJSON; *.kml; *.shp) 3
4 Netzplan Leerrohre mit grober Lage, der beim Projekt zu verwendenden Leerrohre, der Kopplungspunkte, der Hauptverbindungsstrecken und kenntlichgemachten Kabelverzweigern sowie mitgenutzer Infrastruktur (Leerrohre und Glasfaserleitungen) entsprechend der GIS-Nebenbestimmung als digital georeferenzierte Vektordatei (z. B. *.GeoJSON; *.kml; *.shp) Abgabe Die Interessenbekundungen sind bevorzugt per fristgerecht zum , 24:00 Uhr dem BKZ M-V zuzusenden: Betreff: IBV-02/16 BFP MSE24_21 Bei schriftlichen Interessenbekundungen ist ein Datenträger (DVD o. USB-Stick) mit der Interessenbekundung und den Anhängen (Anlagen 3, 4, 5 und/oder 6) beizulegen. Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Eckdrift Schwerin Aufschrift: IBV-03/16 BFP MSE24_21 Nicht öffnen! Im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5/6: Information zu den allgemeinen Parametern der Geodaten Tabellarische Definierung des Gebietes Karte des Projektgebietes mit den Ergebnissen der Markterkundung im Vektordatenformat.GeoJSON Mindestanforderungen Finanzplanung Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodel - nutzen Sie bitte die Vorlagen unter dem folgenden Link 4
5 Anlage 1 1. Allgemeine Parameter der Geodaten : Koordinatenreferenzsystem: WGS84 (EPSG: 4326) Sollte ein anderes Koordinatenreferenzsystem abgegeben werden, ist dies in Form des EPSG Codes mitzuteilen. Punktkoordinaten oder Flächen und gegebenenfalls Linien Das IBV Vektordateiformat zur Versorgung muss Punkt- oder Flächen- und falls möglich Linien- Geometrien beinhalten. Es sind zwei Formate in der Abgabe möglich. Das erste ist ein Vektorformat wie z.b. GeoJSON, Shape, Spatial Lite oder KML. Die zweite Möglichkeit ist eine Excel Liste mit Koordinatenangaben (X, Y) in jeweils einer Spalte bei einer Punktgeometrie oder Angaben im WKT (Well-Know-Text) Format bei einer Linien-, Flächen- und Punktgeometrie. 2. Datenformate Die Daten sind in digitaler Form abzugeben. Jeder Datensatz muss eine eindeutige Identifikationsnummer (GID) vom Datentyp Integer besitzen. Werden Daten abweichend vom Koordinatenreferenzsystem WGS84 abgegeben, ist dies mitzuteilen. Koordinaten sind in Dezimalgrad (WGS84) anzugeben. Bei einer anderen Koordinatenangabe ist dies mitzuteilen. 2.1 Spezifikation Datentyp Punktinformation Bei einer Punktgeometrie sind zwei Variante des Informationsgehaltes möglich. Die erste Variante ist die Information der geplanten auszubauenden Adressen. Als zweite Variante ist die Information der auszubauenden Anschlusspunkte darzulegen. Sollten Adressen angegeben werden, sind minimal folgende Attribute nötig: GID Landkreis Gemeinde Gemeindeschlüssel Straße Hausnummer Hausnummernzusatz Geometrie Sollten Anschlusspunkte angegeben werden, sind minimal folgende Attribute nötig: GID Landkreis Gemeinde Gemeindeschlüssel APL-ID KVZ-ID Geometrie wobei, APL-ID gleich Anschlusspunkt, Identifikationsnummer und KVZ-ID gleich Kabelverzweiger Identifikationsnummer ist. 5
6 2.2 Spezifikation Datentyp Flächeninformationen Mit der Flächengeometrie muss das bekundete Ausbaugebiet dargestellt werden, unter Berücksichtigung der Vorgegebenen Gebiete. Es müssen folgende Attribute minimal vorhanden sein: GID Landkreis Gemeinde Gemeindeschlüssel Geometrie 2.3 Spezifikation Datentyp Linie Sollten Linien-Geometrien von Leitungsverläufen angegeben werden, sind folgende Attribute minimal abzugeben: GID Leerrohr Geometrie wobei das Attribut Leerrohr vom Datentyp Boolean ist. Es muss dargelegt werden ob die Leitung ein Leerrohr ist/hat in Form von 1 (ja) bzw. 0 (nein). 6
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