Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage

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1 1 X Einkommensteuererklärung X 2 X Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage Eingangsstempel 2013 für beschränkt steuerpflichtige Personen Steuernummer An das Finanzamt Allgemeine Angaben Steuerpflichtige Person (stpfl. Person) Identifikationsnummer (IdNr.) - soweit schon erhalten - Titel, akademischer Grad Straße (derzeitige Adresse) Geburtsdatum Hausnummer Postleitzahl Wohnort Staat Ggf. weitere Wohnsitzstaaten Staatsangehörigkeit Geburtsort Ausgeübter Beruf Hausnummerzusatz IBAN BIC Geldinstitut und Ort Bankverbindung - Bitte stets angeben - eines von den Zeilen 6 und 7 abweichenden Kontoinhabers 21 (Bei Abtretung bitte amtlichen Abtretungsvordruck beifügen) 2013ESt1C151NET Aug ESt1C151NET _13

2 31 Steuernummer Inländische Einkünfte im Kalenderjahr 2013 Nichtselbständige Arbeit (Einkünfte, die im Inland nicht dem Steuerabzug unterliegen) Beschäftigung in vom - bis Arbeitslohn Werbungskosten zu Zeile Einnahmen 33 Kapitalvermögen i. S. d. 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG (ohne Einnahmen in Zeile 35) Ich beantrage die Günstigerprüfung für die in Zeile 33 erklärten Kapitalerträge. 1= 35 i. S. d. 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen Anzurechnende Steuern Ct 36 Kapitalertragsteuer 147 Steuerabzugsbeträge nach 50a EStG 154 Quellensteuern nach Einbehaltener 37 der ZIV 156 Solidaritätszuschlag 152 Ct Veranlagung nach 50 Abs. 2 EStG Nur für Arbeitnehmer, bei denen eine Veranlagungspflicht wegen Eintrags eines Freibetrags auf der Bescheinigung für beschränkt Steuerpflichtige ( 39 Abs. 2 und 3 EStG) besteht oder die Staatsangehörige eines EU- / EWR-Staates sind und im Hoheitsgebiet eines dieser Staaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und eine Veranlagung beantragen 38 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland dem Steuerabzug unterliegen X lt. Anlage N Angaben zum Progressionsvorbehalt 39 Einkünfte, die dem Steuerabzug nach 50a EStG unterliegen 123 Summe der Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (ohne Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder - im Fall von ausländischen Kapitalerträgen - unterliegen würden) In Zeile 40 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. 34, 34b EStG 177 Einkommensersatzleistungen z. B. Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld (soweit nicht in Zeile 29 der Anlage N eingetragen) Nur für stpfl. Personen, die Einkünfte i. S. d. 50a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 EStG erzielt haben und Staatsangehörige eines EU- / EWR-Staates sind und im Hoheitsgebiet eines dieser Staaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben Einkünfte aus Gewerbebetrieb / selbständiger Arbeit / nichtselbständiger Arbeit / Vermietung 43 und Verpachtung / sonstige Einkünfte, die im Inland dem Steuerabzug unterliegen lt. Anlage Sonderausgaben Spenden und Mitgliedsbeiträge (ohne Beträge in den Zeilen 48 bis 51) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in Zeile 44 enthaltene Zuwendungen an Empfänger im EU- / EWR-Ausland an politische Parteien ( 34g, 10b EStG) an unabhängige Wählervereinigungen ( 34g EStG) lt. beigef. Bestätigungen lt. Nachweis Betriebsfinanzamt lt. elektronischer Übermittlung an die Finanzverwaltung Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung 2013 geleistete Spenden in Zeile 48 enthaltene Spenden an Empfänger im EU- / EWR-Ausland Von den Spenden in Zeile 48 sollen 2013 berücksichtigt werden zu berücksichtigende Spenden aus Vorjahren in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden. 2013ESt1C152NET ESt1C152NET

3 Steuernummer Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter Steuerbegünstigung nach 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden Abzugsbetrag X Sonstige Angaben und Anträge Anlage VL vermögenswirksame Leistungen , Adresse des Arbeitgebers 64 X Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach 10d EStG / Spendenvortrag nach 10b EStG zum festgestellt. 65 Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags nach 2012 Von den nicht ausgeglichenen negativen Einkünften 2013 soll folgender Gesamtbetrag nach 2012 zurückgetragen werden 66 Ergänzende Angaben Ich war vor Begründung der beschränkten Steuerpflicht unbeschränkt steuerpflichtig. Meine unbeschränkte Steuerpflicht hat nach dem geendet. 67 X Nein am bisher zuständiges Finanzamt, Steuernummer Ich war in den letzten 10 hren vor diesem Zeitpunkt als Deutscher insgesamt mindestens fünf hre unbeschränkt steuerpflichtig. 68 X Nein in der Zeit vom bis a) Mir gehörte am eine Beteiligung i. S. d. 17 EStG an einer inländischen 69 Kapitalgesellschaft / Genossenschaft. b) Ich war am an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, 70 die wesentliche wirtschaftliche Interessen i. S. d. 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 AStG hatte. c) Ich war im Kj allein oder zusammen mit anderen Personen, die der unbeschränkten oder erweitert beschränkten Steuerpflicht unterliegen, an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. 7 AStG beteiligt. 71 Erläuterungen (insbesondere, Sitz, Art der Tätigkeit der Gesellschaft, zuständiges Finanzamt) X Zur Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten und Rechte als Bevollmächtigter ist bestellt ( 80 AO): X Als inländischer Vermögensverwalter ist tätig ( 34 AO): Zum Empfang von Schriftstücken als inländischer Empfangsbevollmächtigter ist bestellt ( 123 AO): 75 X X Als Verfügungsberechtigter ist tätig ( 35 AO): Straße Hausnummer Postfach Postleitzahl Hausnummerzusatz Wohnort Unterschrift Die mit der Steuererklärung / dem Antrag angeforderten Daten werden aufgrund der 149, 150, 1 Abs. 2 der Abgabenordnung und des 25 des Einkommensteuergesetzes sowie 14 Abs. 4 des Vermögensbildungsgesetzes erhoben. 82 Ich leiste die Unterschrift X als steuerpflichtige Person. X nur in den Fällen des 150 Abs. 3 AO als Bevollmächtigter. Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung hat mitgewirkt: 83 Datum, Unterschrift - Steuererklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben. 2013ESt1C153NET 2013ESt1C153NET

4 Steuernummer Einkünfte aus Gewerbebetrieb Bei Bruttobetriebseinnahmen ab ist für jeden Betrieb, soweit keine Bilanz erstellt wird, zusätzlich eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln. Eine Bilanz ist stets elektronisch zu übermitteln Anlage G Jeder Ehegatte / Lebenspartner mit Einkünften aus Gewerbebetrieb hat eine eigene Anlage G abzugeben. stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in) A Ehefrau / Lebenspartner(in) B Gewinn (ohne die Beträge in den Zeilen 31, 34, 38, 40, 41 und 44; bei ausländischen Einkünften: Anlage AUS beachten) 44 als Einzelunternehmer (Art des Gewerbes, bei Verpachtung: Art des vom Pächter betriebenen Gewerbes) 1. Betrieb 4 10/11 2. Betrieb 5 62/63 Weitere Betriebe 6 12/13 lt. gesonderter Feststellung (Betriebsfinanzamt und Steuernummer) 7 58/59 als Mitunternehmer (Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer) / /17, /19, /21, 4. Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnliche Modelle i. S. d. 15b EStG 12 In den Zeilen 4 bis 11 und 44 nicht enthaltener steuerfreier Teil der Einkünfte, für die das Teileinkünfteverfahren gilt Berechnung auf besonderem Blatt 13 24/25 14 Ich beantrage für den in den Zeilen 4 bis 11 und 34 enthaltenen Gewinn die Begünstigung nach 34a EStG und / oder es wurde zum ein nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt. Beigefügte Anlage(n) 34a Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach 35 EStG Für 2013 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag 15 i. S. d. 35 EStG des Betriebs / des Mitunternehmeranteils lt. Zeile (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf nach 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. Abs. 3 UmwStG entfällt) Berechnung auf besonderem Blatt 64/65 16 Für 2013 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag lt. Zeile 15 entfällt Berechnung auf besonderem Blatt 66/67 17 Für 2013 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. 35 EStG des Betriebs / des Mitunternehmeranteils lt. Zeile (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf nach 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. Abs. 3 UmwStG entfällt) Berechnung auf besonderem Blatt 68/69 Für 2013 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag lt. Zeile 17 entfällt Berechnung auf besonderem Blatt 70/71 19 Summe aller weiteren für 2013 festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbeträge i. S. d. 35 EStG der Betriebe / der Mitunternehmeranteile lt. den Zeilen 4 bis 11 und 44 (ohne Gewerbesteuer-Messbeträge, die auf nach 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne oder Gewinne i. S. d. Abs. 3 UmwStG entfallen) Berechnung auf besonderem Blatt 85/86 20 Summe aller weiteren für 2013 tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern, die auf die Gewerbesteuer-Messbeträge lt. Zeile 19 entfallen Berechnung auf besonderem Blatt 81/ Bei zusammen veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern: Bezieht nur ein Ehegatte / Lebenspartner Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sind in den Zeilen 21 bis 28 auch die Einkünfte des anderen Ehegatten / Lebenspartners einzutragen. Beziehen beide Ehegatten / Lebenspartner Einkünfte aus Gewerbebetrieb, füllt jeder Ehegatte / Lebenspartner die Zeilen 21 bis 28 in seiner eigenen Anlage G aus. Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Summe der positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb Summe der positiven Einkünfte aus selbständiger Arbeit Summe der positiven Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Summe der positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Summe der positiven sonstigen Einkünfte stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in) A Ehefrau / Lebenspartner(in) B Summe der Zeilen 21 bis Positive Summe der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen 2013AnlG231NET Aug AnlG231NET _13

5 Steuernummer, und Veräußerungsgewinn bei Veräußerung / Aufgabe vor Abzug etwaiger Freibeträge eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs, eines ganzen Mitunternehmeranteils ( 16 EStG), eines einbringungsgeborenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft ( 21 UmwStG i. d. am geltenden Fassung) oder in gesetzlich gleichgestellten Fällen, z. B. Wegzug in das Ausland Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird. Für nach dem erfolgte Veräußerungen / Aufgaben wurde der Freibetrag nach 16 Abs. 4 24/25 EStG bei keiner Einkunftsart in Anspruch genommen. 32 In Zeile 31 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt 32/33 Veräußerungsgewinn lt. Zeile 31, für den der ermäßigte Steuersatz des 34 Abs. 3 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres 33 beantragt wird. Für nach dem erfolgte Veräußerungen / Aufgaben wurde der ermäßigte Steuersatz des 34 Abs. 3 EStG bei keiner Einkunftsart in Anspruch genommen. 34/35 34 Veräußerungsgewinne, für die der Freibetrag nach 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist 30/31 35 In Zeile 34 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt 36/37 In Zeile 34 enthaltener Veräußerungsgewinn, für den der ermäßigte Steuersatz des 34 Abs. 3 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird. Für nach dem erfolgte Veräußerungen / Aufgaben wurde der ermäßigte Steuersatz des 34 Abs. 3 EStG bei keiner Einkunftsart in Anspruch genommen. In Zeile 36 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt 36 38/ /41 38 Veräußerungsverlust nach 16 EStG 22/23 39 In Zeile 38 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt 44/ Steuerpflichtiger Teil des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften / Genossenschaften nach 17 EStG, 6 AStG, 13 UmwStG und in gesetzlich gleichgestellten Fällen Zu berücksichtigender Teil des Veräußerungsverlusts bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften / Genossenschaften nach 17 EStG, 13 UmwStG und in gesetzlich gleichgestellten Fällen 40 28/ /27 42 Zu den Zeilen 31 bis 37: Erwerber ist eine Gesellschaft, an der die veräußernde Person oder ein Angehöriger beteiligt ist (Erläuterungen auf besonderem Blatt) Sonstiges In den Zeilen 4 bis 12 enthaltene begünstigte sonstige Gewinne i. S. d. 34 Abs Nr. 2 bis 4 EStG 55/56 Zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft (Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer) 44 66/ Saldo aus Entnahmen und Einlagen i. S. d. 4 Abs. 4a EStG im Wirtschaftsjahr (bei mehreren Betrieben Erläuterungen auf besonderem Blatt) Schuldzinsen aus der Finanzierung von Anschaffungs- / Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Summe der 2013 in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträge nach 7g Abs. 1 EStG Erläuterungen auf besonderem Blatt Summe der 2013 nach 7g Abs. 2 EStG hinzugerechneten Investitionsabzugsbeträge Erläuterungen auf besonderem Blatt 49 Anteile an Kapitalgesellschaften, Bezugsrechte sind 2013 übertragen worden (Einzelangaben auf besonderem Blatt) Gewerbliche Tierzucht / -haltung: außer Ansatz gelassene Verluste enthaltene ungekürzte Gewinne 50 aus anderen hren 51 negativer Einkünfte 2013 aus Zeile 50 soll wie folgt begrenzt werden: Gewerbliche Termingeschäfte: außer Ansatz gelassene Verluste enthaltene ungekürzte Gewinne 52 aus anderen hren 53 negativer Einkünfte 2013 aus Zeile 52 soll wie folgt begrenzt werden: Verluste aus Beteiligungen an einer REIT-AG, anderen REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen: außer Ansatz gelassene Verluste enthaltene ungekürzte Gewinne 54 aus anderen hren 55 negativer Einkünfte 2013 aus Zeile 54 soll wie folgt begrenzt werden: 56 Für die in den Zeilen 4 bis 6 genannten Betriebe ist die Anlage Zinsschranke beigefügt. Beigefügte Anlage(n) Zinsschranke 2013AnlG232NET 2013AnlG232NET

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