BEGRÜNDUNG GEM. 9 ABS. 8 BAUGB. BAUGEBIET: Westlich der Kolpingstraße (Teil A)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BEGRÜNDUNG GEM. 9 ABS. 8 BAUGB. BAUGEBIET: Westlich der Kolpingstraße (Teil A)"

Transkript

1 TEIL C: BEGRÜNDUNG GEM. 9 ABS. 8 BAUGB BEBAUUNGSPLAN Nr. 119 mit Grünordnung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) BAUGEBIET: Westlich der Kolpingstraße (Teil A) LANDKREIS AUGSBURG STADTTEIL STEPPACH Neusäß, den redaktionell geändert am redaktionell geändert am Stadt Neusäß - Bauamt Dietmar Krenz, Stadtbaumeister Hauptstraße 28, Neusäß Tel.: 0821 / Fax: 0821 / Mail: bauamt@neusaess.de

2 A. Vorgaben und Bestand Bestehende Bebauungspläne Der Bebauungsplan Nr. 49 Sandbergfeld - Süd ist durch amtliche Bekanntmachung am in Kraft getreten. Im Nord-Westen des Plangebietes grenzt direkt, der am rechtsgültig in Kraft getretene, Bebauungsplan Nr. 48 Steppach-West an. Im Süden des Plangebietes grenzt direkt, der am rechtsgültig in Kraft getretene, Bebauungsplan Nr. 97 Steppach-Mitte an. Bestehende Strukturen und Nutzungen Der neue Geltungsbereich überplant ein Teilbereich der Grundstücke mit der Flur-Nr. 114, 119 und 117/13, die bisher im geltenden Bebauungsplan Nr. 49 Sandbergfeld - Süd im Stadtteil Steppach, als Mischgebiet vorgesehen, allerdings noch nicht angelegt waren und von den Grundstückseigentümern landwirtschaftlich genutzt wurden. Im näheren Umgriff des Plangebiets sind Quartiersbildungen mit Reihenhauszeilen, Hausgruppen und Einzelhäuser prägend. Im südlichen Bereich des näheren Umgriffs befindet sich der städtische Kindergarten Steppach. Darstellung im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Das Plangebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Neusäß als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Neusäß wurde von der Regierung von Schwaben mit Bescheid vom 29. August 1989 Az genehmigt und ist seit dem 01. Februar 1990 rechtswirksam. B. Veranlassung Der Vollzug des seit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 49 Sandbergfeld - Süd, in einem Teilgebiet zwischen Kolpingstraße und Breitenweg, im Hinblick auf den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 114 Gemarkung Steppach, wurde im Planungs- und Umweltausschuss hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten, der Inhalte des Bebauungsplanes und der städtebaulichen Zielsetzungen aus heutiger Sicht intensiv betrachtet und verschiedene Handlungsalternativen erörtert. Aufgrund des Umstandes, dass der geltende Bebauungsplan die Erschließungsanlagen nur in unzureichendem Maße festsetzt und die Darstellung eines Mischgebietes nicht mehr den Entwicklungszielen aus heutiger Sicht entspricht, hat sich der Stadtrat am entschlossen, diesen Bereich mit einem Bebauungsplan nach 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB zu überplanen ( 13 a Abs. 3 BauGB). 2

3 Das Gebiet soll vorrangig dem Wohnen dienen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der Städtebaulichen Entwicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Grenzen der baulichen Nutzung und durch Festsetzungen und Konkretisierung der Grünordnung. Der für diesen Bereich rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 49 Sandbergfeld - Süd wird durch diesen Bebauungsplan Nr. 119 Westlich der Kolpingstraße (Teil A) durch Überlagerung ersetzt. C. Städtebauliche und ortsplanerische Zielvorstellungen 1. Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Steppach, nordwestlich der Ulmer Straße im Bereich zwischen der Kolpingstraße und Breitenweg. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 119 ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca m². 2. Art und Maß der Baulichen Nutzung Das Baugebiet wird als allgemeines Wohngebiet nach 4 BauNVO festgesetzt. Um zu verhindern, dass an dieser Stelle städtebaulich unverträgliche Nutzungen errichtet werden können sind Nutzungen nach 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Ausnahmen generell nicht zulässig. Die Begrenzung der Anzahl der Wohnungen je Wohngebäude soll eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern verhindern. Das Maß der baulichen Nutzung ergibt sich aus dem Zusammenspiel von GRZ, GFZ, und der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse. Die Festsetzungen stellen eine Fortsetzung der umgebenden Bebauung und deren Maßstäblichkeit dar. Es wird offene Bauweise nach 22 BauNVO festgesetzt. 3. Gestaltung der Gebäude Der Rahmen der Bauweise, Dachausbildung und der einzelnen Gestaltungselemente nimmt Bezug auf die örtlich vorhandene Bebauung. Es sind nur Satteldächer bzw. versetzte Satteldächer (versetzte Pultdächer) mit 35 bis 48 Grad Dachneigung zulässig. 3

4 Folgende Parameter prägen die Planung: - Entwicklung eines baulichen, und somit gestalterischen Grundprinzips nach heutigen Gesichtspunkten. - Optimale Orientierung aller Gebäude nach Süden oder Westen zur Nutzung erneuerbarer Energien und erwünschter Freiräume. - Der gesetzte Gestaltungsrahmen behandelt eingehend die Dachgestaltung, die für das Ortsbild in seiner Gesamtheit maßgeblich prägend ist. - Hohe fußläufige Erschließungstransparenz und sehr gute Anbindung des Städtischen Kindergartens im Süden. Weitere Festsetzungen zu Gestaltung und Bauausführung der Gebäude und Dächer sind unter Ziff. III 7 der textlichen Festsetzungen angeführt. Die Höhe der künftigen Gebäude wird in separaten Plananlagen verbindlich dargestellt. D. Erschließung, Ver- und Entsorgung 1. Verkehrliche Erschließung Die Straßenerschließung des Gebietes erfolgt über eine weitgehend verkehrsberuhigte Verlängerung der Kolpingstraße mit zwei Wendeanlagen. 2. Wasserversorgung Die Wasserversorgung für Trink- und Brauchwasser ist durch die Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH gesichert und durch Erweiterung des bestehenden Leitungsnetzes jederzeit möglich und ausreichend. Der Löschwasserbedarf ist über zentrale Wasserversorgung sicherzustellen. Nach den technischen Regeln des DVGW-Arbeitsblatt W405 ist in Allgemeinen Wohngebieten eine Bereitstellung von mindestens 800l/min über zwei Stunden erforderlich. Das Hydrantennetz ist nach den technischen Regeln des DVGW Arbeitsblatt W 331 auszubauen. Hydranten sind in Wohngebieten im Abstand von ca. 140 m zu situieren. 3. Entwässerung Die Entwässerung des Gebietes erfolgt über die bestehende Kanalisation im Mischsystem. Zu deren Entlastung wird die Nutzung einer Regenrückhaltezisterne empfohlen. Es ist nicht auszuschließen, dass es bei den Hanglagen Oberflächenwasser oder Hangdruckwasser gibt. Hierfür ist entsprechende Vorsorge zu treffen. Bei Errichtung von Hausdrainagen ist darauf zu achten, dass diese nicht an den Schmutz-/Mischwasserkanal angeschlossen werden. 4

5 Kläranlage Die Kläranlage kann die zusätzlichen Abwassermengen voraussichtlich ausreichend reinigen. Die Abwasserentsorgung ist gesichert. 4. Energieversorgung Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch das Leitungsnetz der LEW Netzservice GmbH. Da der Bebauungsplan keine oberirdische Leitungen zulässt, erfolgt die Versorgung durch Erdkabel. Die dadurch bedingten Mehrkosten haben die Bauherren zu tragen. Für die Neubauten ist die Errichtung von Mehrspartenhausanschlüssen vorgesehen. Die Stadtwerke Augsburg Netze GmbH betreibt im Norden des Baugebietes ein Erdgasnetz. Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes soll dieses Netz in das Baugebiet erweitert werden, so dass alle Neubauten mit Erdgas versorgt werden können. Die Versorgung der beiden nordwestlich des Grundstückes mit der Flur Nr. 117/21, ist auf diesem Grundstück die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH erforderlich. 5. Müllbeseitigung Die Müllentsorgung kann über die vorhandenen öffentlichen Straßen abgewickelt werden. Bei Grundstücken (Anwesen) welche nur über private Verkehrsflächen direkt angefahren werden können, sind die Mülltonnen jeweils an der nächsten öffentlichen Straße zur Leerung bereitzustellen. 6. Denkmalschutz Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler Auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch Eigentümer und Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Zu verständigen ist das Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Klosterberg 8, Thierhaupten, Tel / ; Fax 08271/ o- der die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde. 5

6 7. Immissionsschutz Aufgrund der Lage des Plangebietes im mittelbaren Einwirkungsbereich der Ulmer Straße sind gegenüber Verkehrslärmeinwirkungen passive Schallschutzmassnahmen erforderlich. Die Grenzwerte der Lärmvorsorge sind zwar tags und nachts eingehalten, die Orientierungswerte nach DIN sind jedoch trotz vorgesehener Tempolimit auf 30 km/h und dem geplanten Einbau einer Querungshilfe in der Ulmer Straße überschritten. Es wird daher empfohlen bei der Neuerrichtung bzw. dem Umbau von Gebäuden eine Orientierung ruhebedürftiger Räume zur lärmabgewandten Straßenseite (soweit möglich) sowie eine hiermit korrespondierende Bauausführung entsprechend den ergänzenden Bestimmungen zu DIN 4109 vorzunehmen. Falls eine Grundrissorientierung nicht für alle schutzbedürftigen Räume möglich ist, so wird empfohlen Schallschutzfenster einzubauen, deren Wirksamkeit bzw. Dimensionierung im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen ist. Die Erwerber, Besitzer und Bebauer der Grundstücke haben evtl. auftretende landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm, Geruchs- und Staubeinwirkungen), die bei der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Bearbeitung der angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Grundstücke bzw. der in Nachbarschaft befindlichen Hofflächen auftreten können, zu dulden und entschädigungslos hinzunehmen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass dies auch Beeinträchtigungen durch das Befüllen bzw. die Futterentnahme aus Fahrsilos einschließt. Ebenso ist mit Lärmbelästigung auch vor 6.00 Uhr morgens und nach Uhr (z.b. Fahrverkehr durch das tägliche Futterholen) zu rechnen. Die Belastungen entsprechen hierbei den üblichen dörflichen Gegebenheiten und sind mit ländlichem Wohnen vereinbar. 8. Flächen mit Bodenbelastungen Der Stadt Neusäß liegen keine für eine Bebauung des Gebiets nachteiligen Kenntnisse über Baugrund, Grundwasserverhältnisse oder Altlasten vor. Bei Erdarbeiten ist generell darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen, Altablagerungen o. Ä. angetroffen werden. In diesem Fall ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet. E. Natur und Landschaftsschutz 1. Grünordnung Mit Festsetzungen zu den überbaubaren Flächen und zur eingeschränkten Zulässigkeit von Nebenanlagen wird gewährleistet, dass im Bereich der einzelnen Baugrundstücke ausreichend private Freiflächen verbleiben, die einen wesentlichen Beitrag zur Durchgrünung des Wohngebietes leisten. Dem Bauantrag ist Freiflächengestaltungsplan mit Höhenangaben in NN beizufügen. 2. Naturschutz Im Planungsgebiet sind keine nach dem Bundesnaturschutzgesetz bzw. Bayerischen Naturschutzgesetz geschützten Biotope vorhanden. Weitere Aussagen zu Natur und Landschaft sind nicht im Flächennutzungsplan enthalten. 6

7 3. Ausgleich Die Vorschriften über die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung sind gemäß 1 a Abs. 3 Satz 4 BauGB nicht anzuwenden, weil die jetzt beplanten Flächen bereits nach 30 BauGB überplant waren. Da die jetzige Planung durch Bauleitplanung bereits zulässige Versiegelungen nicht vergrößert, tritt keine Ausgleichspflicht ein. F. Verfahren Für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung ist gemäß Beschluss des Stadtrates Neusäß 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) anzuwenden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Gleiches gilt für die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 BauGB. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Gelegenheit zur Äußerung besteht im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB. Neusäß, den Hansjörg Durz 1. Bürgermeister Anlage: - Baugrundgutachten 7

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702 Begründung zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 39/5 vom 17.09.2014 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn Vorhaben- und Erschließungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB

Mehr

Bebauungsplan BU Nr. 4/4. Änderung Broichstraße, Stadtteil Buir BEGRÜNDUNG SATZUNG: ANLAGE 4 S. 1

Bebauungsplan BU Nr. 4/4. Änderung Broichstraße, Stadtteil Buir BEGRÜNDUNG SATZUNG: ANLAGE 4 S. 1 SATZUNG: ANLAGE 4 S. 1 1. Allgemeine Vorgaben 1.1 Bisheriges Verfahren 1.2 Geltungsbereich 1.3 Situation 1.4 Flächennutzungsplan/Bebauungsplan 2. Ziel und Zweck der Planung 2.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit

Mehr

25. Jahrgang 17. Mai 2016 Nr.: 18 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 2. Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung

25. Jahrgang 17. Mai 2016 Nr.: 18 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 2. Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 25. Jahrgang 17. Mai 2016 Nr.: 18 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß 3 Abs. 1 BauGB

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße TEIL C BEGRÜNDUNG in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom ++++++.. Fassung vom 28.02.2019

Mehr

Bebauungsplan BU 16 Petrisberg-Ost 2. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) BEGRÜNDUNG. Stadtplanungsamt Trier, Dezember 2010

Bebauungsplan BU 16 Petrisberg-Ost 2. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) BEGRÜNDUNG. Stadtplanungsamt Trier, Dezember 2010 Bebauungsplan BU 16 Petrisberg-Ost 2. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) BEGRÜNDUNG Stadtplanungsamt Trier, Dezember 2010 Stand: Fassung zum Satzungsbeschluss INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB BEGRÜNDUNG Stand der Planung 13.4.2015 gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB GEMEINDE GIESEN BEBAUUNGSPLAN NR. 413 ERWEITERUNG BIOGASANLAGE MIT AUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES

Mehr

GEMEINDE ROMMERSKIRCHEN

GEMEINDE ROMMERSKIRCHEN GEMEINDE ROMMERSKIRCHEN Bebauungsplan Nettesheim Butzheim Nr. 9 "Im Kämpchen" 1. vereinfachte Änderung Begründung Stand: Satzungsexemplar, April Dezember 2005 Inhaltsverzeichnis 1 Planungsvorgaben 1 1.1

Mehr

Stadt Laufen. Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3

Stadt Laufen. Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3 Stadt Laufen Begründung Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3 Veranlasser: Entwurfsverfasser: VR Bank Oberbayern Südost eg Arbeitsgemeinschaft Münchner

Mehr

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord. M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord. M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt 24genunterl Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan 24. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

BEGRÜNDUNG zum Entwurf vom BAURCONSULT Raiffeisenstraße Haßfurt T Stadt Prichsenstadt

BEGRÜNDUNG zum Entwurf vom BAURCONSULT Raiffeisenstraße Haßfurt T Stadt Prichsenstadt VORHABEN 2. Änderung Bebauungsplan Krautäcker Gemarkung Kirchschönbach VORHABENTRÄGER Stadt Prichsenstadt LANDKREIS Kitzingen BEGRÜNDUNG zum Entwurf vom 03.09.2018 VORHABENTRÄGER: Stadt Prichsenstadt Karlsplatz

Mehr

Gemeinde Pfronten. Fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Kienbergstraße. Landkreis Ostallgäu. gemäß 13a BauGB

Gemeinde Pfronten. Fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Kienbergstraße. Landkreis Ostallgäu. gemäß 13a BauGB Gemeinde Pfronten Fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Kienbergstraße gemäß 13a BauGB In der Fassung vom 24.09.2015 Gemeinde Pfronten Fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Kienbergstraße (nach

Mehr

Stadt Bad Belzig. Ausschreibung Bauparzellen Baugebiet südlich der SteinTherme Bad Belzig

Stadt Bad Belzig. Ausschreibung Bauparzellen Baugebiet südlich der SteinTherme Bad Belzig Stadt Bad Belzig Ausschreibung Bauparzellen Baugebiet südlich der SteinTherme Bad Belzig Bewerbungen bis 12. August 2016 Bewerbungskriterien: - Jeder Antrag hat sich auf eine konkrete Bauparzelle zu beziehen.

Mehr

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 90 Kronskramp, 4. Änderung (Städtebauliches Gesamtbild) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 90 Kronskramp, 4. Änderung (Städtebauliches Gesamtbild) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg BEGRÜNDUNG Bebauungsplan Nr. 90 Kronskramp, 4. Änderung (Städtebauliches Gesamtbild) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Gebiet: nördlich und südlich der Maurepasstraße, nördlich und südlich der Bebauung

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Bebauungsplan. Baugebiet Sandfeld G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Bebauungsplanverfahren Nr. 50 Auf dem langen Asper, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3(1) BauGB

Bebauungsplanverfahren Nr. 50 Auf dem langen Asper, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3(1) BauGB Bebauungsplanverfahren Nr. 50 Auf dem langen Asper, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3(1) BauGB 1 Verfahrensablauf 2 Bestandssituation 3 Städtebaulicher Rahmenplan 4 Realisierung in Abschnitten

Mehr

STADT DETTELBACH. Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges mit integriertem Grünordnungsplan BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT

STADT DETTELBACH. Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges mit integriertem Grünordnungsplan BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT STADT DETTELBACH Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges mit integriertem Grünordnungsplan BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 06.07.2010 Regensburger Straße 215 90478 Nürnberg Tel.: +49911-9985230

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung

Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung Stadt Friedberg Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom &&&&&&.. in

Mehr

B E B A U U N G S P L A N

B E B A U U N G S P L A N GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung

Mehr

VorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung:

VorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung: VERBINDLICHE ERKLÄRUNG ZUR ERMITTLUNG DER FÖRDERFÄHIGKEIT UND VERGÜTUNGSEINSTUFUNG VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN NACH DEM EEG ERNEUERBARE- ENERGIEN-GESETZ-EEG VorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage

Mehr

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Dragonerkaserne Teilbereich 1 Änderung 1 Teil B Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan B - I B II Begründung zum Bebauungsplan Begründung zu den örtlichen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Bebauungsplan Nr. 900

Bebauungsplan Nr. 900 Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 900 AUGSBURG Innovationspark B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung SO U Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

Mehr

Ausschreibung von Grundstücken

Ausschreibung von Grundstücken Ausschreibung von Grundstücken Die Stadt Ludwigsfelde veräußert das unbebaute Grundstück Taubenstraße 48 in 14974 Ludwigsfelde, bestehend aus dem Flurstück 268 mit 3.828 m² und einer Teilfläche des Flurstücks

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Inno Park Geiselwind gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Entwurf. Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplans Inno Park Geiselwind gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Entwurf. Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB Markt: Kreis: Geiselwind Kitzingen 17.07.2017 1. Änderung des Bebauungsplans Inno Park Geiselwind gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren Entwurf Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB Geis17-0002 Seite 2 von

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 25 WOHNANLAGE AM EHRENBERG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 25 WOHNANLAGE AM EHRENBERG STADT ILMENAU VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 25 WOHNANLAGE AM EHRENBERG BEGRÜNDUNG - ENTWURF 1 PLANUNGSANLASS UND ERFORDERLICHKEIT Die Stadt Ilmenau hat in der Sitzung des Stadtrates vom 22.01.2015

Mehr

Bebauungsplan Nr. 288

Bebauungsplan Nr. 288 Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 288 Sheridan Kaserne B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung WA 1 Allgemeines Wohngebiet mit Nummerierung

Mehr

1. Änderung der Außenbereichssatzung Gnadenberg Stadt Immenstadt i. Allgäu

1. Änderung der Außenbereichssatzung Gnadenberg Stadt Immenstadt i. Allgäu ANLAGE 2 02.08.2018 1 1. Änderung der Außenbereichssatzung Gnadenberg Übersichtskarte Stadtbauamt Immenstadt - Kirchplatz 7 87509 Immenstadt i. Allgäu STADT I M M E N S T A D T I. ALLGÄU 2 1. ÄNDERUNG

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 7 "Gewerbegebiet" 9. T E I L Ä N D E R U N G (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)

BEBAUUNGSPLAN NR. 7 Gewerbegebiet 9. T E I L Ä N D E R U N G (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) GEMEINDE PRUTTING LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 7 "Gewerbegebiet" 9. T E I L Ä N D E R U N G (vereinfachtes Verfahren gem. 3 BauGB) PLANUNG: ARCHITEKTURBÜRO JOSEF SOMMERER DIPL.-ING (FH) LANGHAUSENER

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,

Mehr

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

BEBAUUNGSPLAN AN DER KRONWIEDSTRASSE - SÜD MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN

BEBAUUNGSPLAN AN DER KRONWIEDSTRASSE - SÜD MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEBAUUNGSPLAN AN DER KRONWIEDSTRASSE - SÜD MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN DECKBLATT NR. 1 STAND: 22.01.2019 GEMEINDE LOICHING: vertreten durch: 1. Bgm. Günter Schuster KIRCHPLATZ 4 D- 84180 LOICHING

Mehr

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44 Lageplan M 1: 1000 - Gebietsausschnitt / Grundstückssituation Aufgrund 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. "Sonnenberg II", Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB)

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. Sonnenberg II, Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zum Bebauungsplan "Sonnenberg II", (gem. 9 (1) BauGB) Februar 2018 A. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB + 1-23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.1 Nr.1

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Bauordnungsrecht. Kommunales Baurecht (Ermächtigung durch Bundes- oder / und Landesrecht)

Bauordnungsrecht. Kommunales Baurecht (Ermächtigung durch Bundes- oder / und Landesrecht) Bundesrecht Landesrecht Bundes-/Landesrecht z.b.: BauGB BauO NRW BauNVO VVBauO NRW z.b.: Bebauungspläne Flächennutzungsplan Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Baunebenrecht Sonderbauvorschriften Kommunales

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Gemeinde Wittbek. Innentwicklungspotential

Gemeinde Wittbek. Innentwicklungspotential Gemeinde Wittbek Kreis Nordfriesland Innentwicklungspotential Aufgestellt: Inhaltsangabe Kreis Nordfriesland... 1 Innentwicklungspotential... 1 1. Ermittlung und Darlegung der Innentwicklungspotenziale...

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung), Stadt Selters, Ww. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

Gemeinde Gossersweiler-Stein

Gemeinde Gossersweiler-Stein Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Kopien Sitzungsprotokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.2015

Kopien Sitzungsprotokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.2015 Kopien Sitzungsprotokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.2015 Gegenstand SV Nr. 1510301 Vorstellung Verein zur Förderung regenerativer Energien Ramsau E- Mobilität Konzeptvorschlag, Daten,

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau

B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau 3. Änderung Gemarkung Bachhagel Gemeinde Bachhagel Landkreis Dillingen Gemeinde Bachhagel Bearbeitung: Plandatum: 01.09.2009 Ulrich Mäck Dipl.-Ing. (FH) Projektleitung

Mehr

Bad Endorf Lkr. Rosenheim

Bad Endorf Lkr. Rosenheim Marktgemeinde Satzung Bad Endorf Lkr. Rosenheim Außenbereichssatzung Letten Entwurf Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des Öffentlichen Rechts Geschäftsstelle - Arnulfstr.

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Vorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes

Vorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim 32. Änderung, des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 Wohngebiet zwischen Sportpark und Neufahrner Straße" Vorbemerkung

Mehr

Bebauungsplan Nr. 41 " Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg "6. Änderung

Bebauungsplan Nr. 41  Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg 6. Änderung ÜBERSICHTSKARTE Maßstab 1 : 2500 Plangebiet Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Gemeinde Saterland Landkreis Cloppenburg Stand: 20.02.2019 Bebauungsplan

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

Attraktive Bauplätze in Göppingen Neubaugebiet Stauferpark Süd,

Attraktive Bauplätze in Göppingen Neubaugebiet Stauferpark Süd, Attraktive Bauplätze in Göppingen Neubaugebiet Stauferpark Süd, * Die Attraktivität des eigenen Heims hängt auch immer von der Qualität der Umgebung ab. Der Stauferpark in Göppingen präsentiert sich in

Mehr

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher

Mehr

Kinderspielflächen 51/02 auf Baugrundstücken 66. Erg. Lief. 1/2002 HdO

Kinderspielflächen 51/02 auf Baugrundstücken 66. Erg. Lief. 1/2002 HdO Kinderspielflächen 51/02 auf Baugrundstücken 66. Erg. Lief. 1/2002 HdO Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Kinderspielflächen auf Baugrundstücken (Spielplatzsatzung) vom 19. Dezember 1997 (in

Mehr

Bebauungs- und Grünordnungsplan Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 1. Änderung

Bebauungs- und Grünordnungsplan Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 1. Änderung Gemeinde : Estenfeld Kreis: Würzburg 06.05.2014 Bebauungs- und Grünordnungsplan Industrie- und Gewerbegebiet an der A7 1. Änderung Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB Est13-0002 Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/O 8 In der Heide

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/O 8 In der Heide Anlage B 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/O 8 In der Heide Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen

Mehr

Bebauungsplan "Windpark Schössbusch" 1. Änderung in der Gemeinde Olsbrücken Kreis Kaiserslautern. Begründung

Bebauungsplan Windpark Schössbusch 1. Änderung in der Gemeinde Olsbrücken Kreis Kaiserslautern. Begründung Bebauungsplan "Windpark Schössbusch" 1. Änderung in der Gemeinde Olsbrücken Kreis Kaiserslautern März 2015 Auftraggeber Ortsgemeinde Olsbrücken Hauptstraße 56 67737 Olsbrücken Olsbrücken, den Herr Peter

Mehr

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES

Mehr

6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Auszug aus der Niederschrift über die 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23. Juli 2015 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung 1. Genehmigung

Mehr

zum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg

zum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg 1 DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachdienst Bauordnung und Bauleitplanung ENTSCHEIDUNGSBEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 614 - Gebiet: nördlich Thüringsberg gem. 2a i. V. m. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der

Mehr

Planfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke

Planfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke Gemeinde Wackersdorf Landkreis Schwandorf Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Oberpfälzer Seenplatte - Murner See Änderung 3.4 SO Hotel (Stützpunktfläche), Rauberweihermühle Änderung im Bereich:

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012 A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

Mehr

E n t w u r f. ObermöllrichV

E n t w u r f. ObermöllrichV Silo Feuerwehr Ev. Kirche Silo Flur Mühlenpfad Satzung zur vereinfachten Änderung Nr. des Bebauungsplanes Fritzlar-Obermöllrich Nr. im Bereich An der Hand Änderung nach den Bestimmungen des 13a BauGB (

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

NIEDERSCHRIFT öffentlichen Technischen Ausschusses 8. April 2014

NIEDERSCHRIFT öffentlichen Technischen Ausschusses 8. April 2014 NIEDERSCHRIFT über die öffentlichen Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 8. April 2014 7 Antrag auf Befreiung der Dachziegelfarbe vom Bebauungsplan Halde, Am Raischachwald 2, Flst. Nr. 705 der

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Stadt Bredstedt. Bebauungsplan Nr. 21, 3. Änderung. Begründung

Stadt Bredstedt. Bebauungsplan Nr. 21, 3. Änderung. Begründung Stadt Bredstedt Kreis Nordfriesland Bebauungsplan Nr. 21, 3. Änderung (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung - Stand: 04.05.2018 Aufgestellt: Inhalt 1 Plangebiet... 3 2

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

Stadt Mellrichstadt. Bebauungsplan der Stadt Mellrichstadt. Landkreis Rhön-Grabfeld. Bebauungsplan Gewerbegebiet Weimarer Straße Mellrichstadt

Stadt Mellrichstadt. Bebauungsplan der Stadt Mellrichstadt. Landkreis Rhön-Grabfeld. Bebauungsplan Gewerbegebiet Weimarer Straße Mellrichstadt Stadt Mellrichstadt Bebauungsplan der Stadt Mellrichstadt Landkreis Rhön-Grabfeld Bebauungsplan Gewerbegebiet Weimarer Straße Mellrichstadt BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN Entwurf (Stand: 08.04.2016) 1. Allgemeines

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN! ÄNDERUNGSPLAN 3 (vereinfachte Änderung nach 13 BauNVO) ERLÄUTERUNGEN JULI 2001 Bauhof der Verbandsgemeinde im Bereich der ehemaligen Bezirksstelle der Pfalzwerke

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur. 5. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Gewerbegebiet Ost I. Gemeinde Memmelsdorf Landkreis Bamberg

BEGRÜNDUNG. zur. 5. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Gewerbegebiet Ost I. Gemeinde Memmelsdorf Landkreis Bamberg BEGRÜNDUNG zur 5. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Gewerbegebiet Ost I Gemeinde Memmelsdorf Landkreis Bamberg Entwurf vom 25.07.2018 5. B-Plan-Änderung Gewerbegebiet Ost I, Gemeinde Memmelsdorf

Mehr

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH

Mehr

Handbuch: Ortsrecht der Stadt Siegen Ordnungsziffer 63.010

Handbuch: Ortsrecht der Stadt Siegen Ordnungsziffer 63.010 die Höhe des Geldbetrages nach 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen - Landesbauordnung (BauO NW) - Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 63.010 Fachbereich 1 05.02.2003 die

Mehr

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung

Mehr

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Vornen zu Schäferloch im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch .1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 8 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

Stadt Donauwörth Landkreis Donau-Ries. Bebauungsplan Am Amorellenwörth" Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB

Stadt Donauwörth Landkreis Donau-Ries. Bebauungsplan Am Amorellenwörth Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadt Donauwörth Landkreis Donau-Ries?? Bebauungsplan Am Amorellenwörth" Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadt Donauwörth -Stadtbauamt- Rathausgasse 1 86609 Donauwörth Begründung zum Bebauungsplan Am Amorellenwörth"

Mehr

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung Gemeinde Mühltal Ortsteil Frankenhausen Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung bearbeitet: März 2001 geändert für Offenlage: Juli 2001 geändert für Satzungsbeschluss: Oktober

Mehr

Abrundungssatzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Plangebiet "Fischersteig"

Abrundungssatzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Plangebiet Fischersteig Landkreis Weilheim-Schongau Abrundungssatzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Plangebiet "Fischersteig" BEGRÜNDUNG Iffeldorf erstellt: 16.04.2010 geändert: 22.07.2010 AGL Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB 8 7 08 205 6 2055 146 Stadt Bad Aibling Bebauungsplan Nr. 87 Westlich

Mehr

Beschluss 21/03/2011 vom 22. März 2011

Beschluss 21/03/2011 vom 22. März 2011 3. öffentliche Gemeinderatssitzung am 22.03. 2011 ZU TOP 5 Diskussion und Beschlussfassung zu Baugesuchen Beschluss über das Einvernehmen der zur Aufstellung von Lagerzelten Beschluss 21/03/2011 vom 22.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 17

BEBAUUNGSPLAN NR. 17 BEBAUUNGSPLAN NR. 17 "GARTENSTRASSE/EBERHORST" 2. ÄNDERUNG ENTWURF DER STADT ZEVEN LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 7 PLANZEICHNUNG

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

Aufstellungsbeschluss B Beschreibung: ANLAGE B S. 1

Aufstellungsbeschluss B Beschreibung: ANLAGE B S. 1 S Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 295 "Bahnhofstraße ", Stadtteil Horrem B Beschreibung: ANLAGE B S. 1 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 295 Bahnhofstraße " liegt im Zentrum

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr