Informationen. Trauung im Pfarrverband Retz
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- Florian Hermann
- vor 7 Jahren
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1 Version Informationen Trauung im Pfarrverband Retz Liebes Brautpaar! Wir freuen uns über Ihre Entscheidung, einander die Liebe und Treue, wie sie Christus gelebt hat, für Ihr ganzes Leben zu versprechen. Für eine gute Vorbereitung Ihres Hochzeitstages können folgende Informationen hilfreich sein. 1) Welche Pfarre ist für Sie zuständig? Zuständig für die Aufnahme der Trauung ist die Wohnpfarre wahlweise von Braut oder Bräutigam. Die Kanzleistunden der Pfarre Retz sind grundsätzlich: Di, Do, Fr: 07:30-11:30; Do: 15:00-17:00 Uhr (während der Schulferien, besonders im Sommer eingeschränkter Betrieb!) Tel.: / 23 59; pfarre.retz@gmx.at 2) Welche Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung? Geburtsurkunde, Meldezettel, Taufscheine, Anmeldung für das Standesamt; wenn möglich auch schon: Namen, Wohnadressen und Berufe der Trauzeugen; Ort und Datum der Trauung (müssen mit der betroffenen Pfarre abgeklärt sein); wenn Sie schon (einmal) standesamtlich verheiratet sind / waren: Auszug aus dem Geburtenbuch; Heiratsurkunde u. ggf. Scheidungsurteil 3) Gibt es Bedingungen für eine kirchliche Trauung? a) Vor der Trauung muss das Brautpaar einen Ehevorbereitungskurs besucht haben (siehe bei Oft gefragt unter Ehevorbereitungskurs). b) Das Eheprotokoll, das der Pfarrer der Wohnpfarre mit Ihnen führt, klärt die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehe ab. Zu seiner Vorbereitung benötigt die Pfarrkanzlei die oben genannten Dokumente. Es ist mindestens 6 Monate vor der Trauung zu führen. Ohne positives Eheprotokoll kann keine Trauung stattfinden! c) Alles, was den Ablauf der kirchlichen Trauungsfeier betrifft, benötigt die Absprache mit dem die Trauung assistierenden Zelebranten. Ich wünsche Ihnen alles Gute in der Vorbereitung auf Ihre Trauung und verbleibe Hochachtungsvoll, Pfr. Clemens Beirer
2 Oft gefragt Agape vor der Stadtpfarrkirche Retz Wir freuen uns, wenn Sie nach der kirchlichen Trauung eine Agape am Kirchenplatz anbieten. Wir ersuchen Sie aber, diesen Platz wieder gesäubert zurück zu lassen und für die Entsorgung des Mülls zu sorgen. Bitte geben Sie jedenfalls Ihren Wunsch, eine Agape zu organisieren im Pfarrbüro bekannt. Ausgetreten Für eine kirchliche Trauung muss mindestens ein Partner Mitglied der Katholischen Kirche sein. Im Falle, dass ein Partner nicht der Katholischen Kirche angehört, findet die Trauung in Form einer so genannten Wort-Gottes-Feier statt (es entfällt der Teil der Eucharistie, die Kommunion ). Ist einer der Partner aus der Kirche ausgetreten, braucht es für eine kirchliche Eheschließung einen so genannten Dispens des Pfarrers, in bestimmten Fällen auch des Bischofs. Es empfiehlt sich daher sehr, das diesen Punkt klärende Eheprotokoll möglichst bald im Pfarramt aufzunehmen. Blumenschmuck Wir bitten Sie, den Blumenschmuck für die Pfarrkirche Retz mit Fr. Margarete Stern (Tel.: / ) abzusprechen. Sollte der Volksaltar ebenfalls geschmückt werden, so sollen die Blumen ihn nicht verdecken und die Sicht auf das Zentrum des Altares freilassen. Sämtliche Dekorationen bitten wir Sie mit dem Pfarrsekretariat abzuklären. Kerzen in oder an den Bänken können aufgrund der Gefahr von Wachsflecken nicht angebracht werden. In der Kirche dürfen keine Blumen gestreut werden. Gerne können Sie außerhalb der Kirche Blumen streuen. Buchempfehlung Liturgische Institute Salzburg, Trier und Zürich (Hrg.), Die Feier der Trauung. Ausgabe für Brautleute und Gemeinde (Herder 2006). Euro ca. 5,- In diesem Behelf finden Sie eine kurze Hinführung zum katholischen Verständnis der Trauung. Zugleich führt er durch den Ablauf der kirchlichen Trauung mit den Dialogen zwischen dem Brautpaar und dem Priester, wo bei immer wieder auch 2
3 Vorschläge zur Liedgestaltung (Gotteslob) gemacht werden. Gegen Schluss bietet er Anregungen zur Gestaltung, d. h. Fürbitten, Lesungen. Ehevorbereitungskurs Vor der kirchlichen Trauung ist der abgeschlossene Besuch eines Ehevorbereitungskurses Voraussetzung. Wir empfehlen aufgrund seiner Qualität und Methode vor allem die Kurse von Schönstatt. Nähere Informationen finden Sie unter: Weitere Angebote von Ehevorbereitungskursen finden Sie unter: Eheprotokoll Ein positives Eheprotokoll ist Voraussetzung, dass eine kirchliche Trauung stattfinden kann. Es empfiehlt sich daher sehr, dieses Eheprotokoll vor der Aussendung der Einladungen zur Trauung zu halten. Zuständig ist grundsätzlich die Pfarre des Wohnortes des Brautpaares bzw. der Anmeldung der Trauung. Das Eheprotokoll besteht aus 3 Teilen: Es werden die Personalia überprüft (Angaben zum Brautpaar, zu den Trauzeugen etc.). Es wird geschaut, ob es Ehehindernisse (Alter, bestehendes Eheband, etc.) oder Ehebeeinträchtigungen (schwere Krankheiten, Abhängigkeiten etc.) gibt. Es wird darauf geachtet, ob das Brautpaar mit ihrem Entschluss zur kirchlichen Ehe auch das bejaht, was die Kirche unter Ehe versteht (ein Bund, der aus freiem Willen geschlossen wird und der das Bekenntnis zur Treue und zur Unauflöslichkeit sowie zur Offenheit für Kinder und zur Berufung in der Kirche umfängt). Das Eheprotokoll dauert ca. eineinhalb bis zwei Stunden und wird in der Form eines gemeinsamen Gespräches geführt. Kosten Grundsätzlich kostet eine Hochzeit nichts. Sakramente kann man nicht kaufen (vgl. Apg 8,20). Das Kirchenrecht stellt klar, dass Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden dürfen (CIC can. 848). Kurz: Die anfallenden Gebühren sind primär eine Aufwandsentschädigung für die Pfarre. Die aufnehmende Pfarre (in der Regel also Ihre Wohnpfarre) hebt die Gebühren ein und gibt die Anteile (siehe unten) gegebenenfalls an die Pfarre weiter, wo der Gottesdienst gefeiert wird. Niemandem aber wird die Trauung verwehrt, der sich diese Gebühren nicht leisten kann. In der Regel fallen folgende Gebühren an (Stand 2014): Trauung ohne Messe: Euro 32.- (inkl. Euro 2,- Kanzleigebühr) Trauung mit Messe: Euro 41.- (inkl. Euro 2,- Kanzleigebühr) 3
4 Wir bitten Sie, die Gebühren unter Angabe Ihres Namens auf folgendes Konto zu überweisen: Empfänger: Stadtpfarre Retz IBAN: AT Lesungen Die Lesungen stammen allesamt aus der Bibel. Wir bitten Sie, die Bibelstellen selbständig auszusuchen. Eine thematisch abgestimmte Auswahl finden Sie im empfehlenswerten Buch: Liturgische Institute Salzburg, Trier und Zürich (Hrg.), Die Feier der Trauung. Ausgabe für Brautleute und Gemeinde (Herder 2006). Euro ca. 5,- Für Fragen und Textvorschläge stehen Ihnen der Trauung vorstehende Diakon bzw. Priester gerne zur Verfügung. Musik Die Musik soll der Trauungsfeier angepasst sein und den Glauben der Kirche zum Ausdruck bringen (Rituale Nr. 30). Konkret bedeutet das, dass zur Trauungsfeier nur kirchliche Lieder gespielt werden können unabhängig vom Musikstil (Klassik, Pop oder Gospel). Anders ausgedrückt: Das Lied soll an Gott gerichtet sein bzw. von ihm handeln. Direkt nach dem Trauungssegen ist aber in Absprache mit dem Priester oder dem Diakon auch ein nicht kirchliches Lied möglich. Um den Teilnehmern der Trauung ein aktives Mitfeiern bzw. Mitsingen zu ermöglichen, empfehlen sich bekannte Lieder. Als gängige christliche Liederbücher empfehlen wir: Gotteslob, Singe Jerusalem, Du mit uns, Du wirst ein Segen sein, Du bist Herr Vol. 1-3, Feiert Jesus Vol. 1-3, Gesänge aus Taizé,. Gerne stellen wir Ihnen nach unseren Möglichkeiten Liederbücher zur Verfügung. Gerne können wir Ihnen bei Bedarf auch Organisten vermitteln. Ort der kirchlichen Trauung Ehen sind in der Pfarre zu schließen, wo einer der beiden Partner seinen Wohnsitz hat. Mit Genehmigung des Pfarrers ist die Eheschließung auch in einer anderen Kirche als der Pfarrkirche möglich (CIC Can. 1115, 1118). Die Erzdiözese Wien hat 2013 ausdrücklich erklärt, dass eine Trauung außerhalb einer Kirche dem Wesen der kirchlichen Trauung widerspricht und daher (von Notfällen abgesehen) nicht erlaubt ist. Für die Trauung in einer Kirche einer anderen Pfarre ist der zuständige Pfarrer zu fragen. 4
5 Segnung von Paaren, die nicht kirchlich heiraten Niemand ist von der Liebe Gottes ausgeschlossen. Daher kann auch jeder Mensch, der es erbittet, einen Segen erhalten. Gerne segnen wir auch Paare, die nicht kirchlich heiraten können oder wollen. Dies geschieht im Rahmen einer persönlichen Begegnung in einem persönlichen Rahmen. Trauung kirchlich verheirateter Geschiedener Gott liebt alle Menschen. Er nimmt seine Liebe niemals zurück. Wie sehr dies gilt, zeigt die Hingabe Jesu am Kreuz, in der er sein Leben für das Volk gibt, das ihn zurück weist. Sein ganzes Leben offenbart eine Liebe, die sich bindet, treu und unauflöslich ist und Frucht bringt in der Erlösung der Menschen. Im Ehebund empfangen die Brautleute das Geschenk und den Auftrag, durch ihre Liebe zueinander und zu den Kindern diese Liebe Christi abzubilden. Gott macht sich mit seiner Liebe zum Bund der Brautleute. Darum sagt Jesus: Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen. (Mt 19,6) Deshalb kann eine gültig geschlossene Ehe nicht geschieden werden. Gegebenenfalls kann durch ein Annullierungsverfahren festgestellt werden, dass die Ehe aufgrund eines Mangels, etwa weil die Brautleute die Unauflöslichkeit ihrer Ehe gar nicht so meinten, gar nicht zustande gekommen ist. Auch einer nicht kirchlichen Eheschließung eines Katholiken fehlt in aller Regel die Eheschließungsform für eine gültige Ehe. Solange aber eine Ehe gültig ist, kann keine zweite Ehe geschlossen werden. Es widerspricht dem Inhalt des Sakramentes und dem Wort Jesu, sich in Treue und Unauflöslichkeit mehrmals an je eine andere Personen zu binden. Zu den Möglichkeiten der Segnung siehe unter Segnung. Trauungsspruch Die kirchliche Trauung kennt die Alternative, dass das Brautpaar den Trauungsspruch selbst spricht oder zum Trauungsspruch ihr Ja-Wort gibt. Da es sich um einen offiziellen und öffentlichen Akt handelt, kann der Trauungsspruch nicht abgeändert werden. Wenn das Bedürfnis besteht, einander in eigenen Worten die Liebe zum Ausdruck zu bringen, kann dies gerne am Beginn des Gottesdienstes geschehen. Bitte sprechen Sie auch hier mit dem Vorsteher Ihrer Trauung (Priester oder Diakon). 5
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