TOS Energy B.V. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Transport & Offshore Services Energy B.V. Einleitung und Erläuterung

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Transport & Offshore Services Energy B.V. Einleitung und Erläuterung Transport & Offshore Services Energy B.V. ( TOS ) überlässt ihre Mitarbeiter für die Dauer einer Arbeit, eines Zeitraums oder einer Reise, die zuvor festgelegt wurden, anderen Unternehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen TOS und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass der Mitarbeiter von TOS nicht schlechter als die eigenen Mitarbeiter des Auftraggebers behandelt wird, unter dessen befristeter Führung er sich befindet. Da TOS bei der Arbeit des Mitarbeiters nicht anwesend ist, nicht im Detail über die Art der Arbeit informiert ist und als Auftraggeber den Mitarbeiter nicht beaufsichtigen kann, verlegt TOS ihre Haftung als Arbeitgeber auf den Auftraggeber hinsichtlich Schäden, die ihr Mitarbeiter bei der Ausführung der Arbeit sich selber, dem Auftraggeber oder Dritten zufügt. Dabei bewahrt der Auftraggeber TOS vor jeglichen Haftungsansprüchen von Dritten, die durch oder gewissermaßen zusammenhängend mit der Arbeit, die nach Auftragsvereinbarung ausgeführt wurde, entstanden sind. TOS verhält sich dem Auftraggeber gegenüber als Auftragnehmer im Sinne von Abschnitt BW (Niederländisches Gesetzbuch). TOS erklärt in diesem Abschnitt Art. 7: 404 und 7: 407 Absatz 2 BW (Niederländisches Gesetzbuch) als ungültig. Der erste Artikel steht nicht im Verhältnis zur Freiheit, die TOS bei seiner Auswahl des zu überlassenden Personals hat. Bei dem zweiten Artikel wird eine Gesamthaftung bestimmt, wenn der Auftrag an zwei oder mehr Personen geht, was für TOS ein nicht einkalkulierbares Risiko mit sich bringt. Inhaltsangabe Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 Artikel 14 Definitionen Geltungsbereich Mitarbeiterauswahl Arbeitszeiten und -bedingungen Ausleihverbot Beschäftigung im Ausland Haftung, Versicherungen und Gewährleistung Sicherheitsgarantien Zahlungskonditionen Tarife Kündigung und Aufhebung Höhere Gewalt Kranke Mitarbeiter und Repatriierung Gerichtswahl und Gerichtsbarkeit BTW/TVA: Nº. NL B01 ABN-AMRO Bank Rotterdam: EURO * USD Besloten Vennootschap, registered with the Chamber of Commerce in Rotterdam under Nº All our offers, proposals, calculations, etc., are without engagement, unless otherwise agreed in writing, always subject to our General Conditions, latest version. You can find our conditions our website. 1

2 Artikel 1 Definitionen In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht "TOS für die niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung Transport & Offshore Services Energy B.V. Arbeitnehmer für jeden Mitarbeiter, den TOS dem Auftraggeber überlässt. Auftraggeber für jede natürliche oder Rechtsperson, der TOS ein oder mehrere Mitarbeiter überlässt oder über die TOS verhandelt. Auftrag für die Vereinbarung zwischen TOS und Auftraggeber, wonach der Mitarbeiter überlassen wird. Bedingungen für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Parteien für TOS und den Auftraggeber. Artikel 2 Geltungsbereich 1.Die Bedingungen beziehen sich auf das Rechtsverhältnis zwischen TOS und dem Auftraggeber, sowie jegliches Angebot von TOS an den Auftraggeber. Sonstige vom Auftraggeber angewandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von TOS schriftlich und ausdrücklich anerkannt wurden. 2. Alle Angebote, ganz gleich, auf welche Art und Weise diese erfolgt sind, sind unverbindlich. 3.Wenn eine Bestimmung in diesen Bedingungen nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, bleiben unbeschadet dessen alle anderen Bestimmungen in diesen Bedingungen weiterhin in vollem Umfang wirksam. Die Parteien haben dann in gemeinsamer Absprache neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen festzulegen, wobei die Zielsetzung und der Geltungsbereich der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden muss. Artikel 3 Arbeitnehmerauswahl 1. TOS ist in der Auswahl seines Arbeitnehmers frei, den sie bei einem Auftrag zur Verfügung stellt. TOS garantiert, dass der Arbeitnehmer über die mit dem Auftraggeber vereinbarten Befugtheiten und Qualifikationen verfügt. 2.Der Auftraggeber kann keine Anforderungen stellen, die für die Funktion nicht relevant sind. In jedem Fall werden diese von TOS nicht anerkannt. 3. Nur wenn der Arbeitnehmer nicht schon mindestens einmal zuvor für den Auftraggeber gearbeitet hat und er nicht über die genannten Befugtheiten und Qualifikationen zu verfügen scheint, muss der Auftraggeber dies spätestens am Ende des ersten Arbeitstages vom Arbeitnehmer mit schriftlicher Angabe von Gründen an TOS bekannt geben. TOS wird sich dann bemühen, um schnellstmöglich Ersatz zu finden, wobei TOS den zu ersetzenden Arbeitnehmer auf eigene Rechnung repatriieren wird. Artikel 4 Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen 1. Der Arbeitnehmer wird für eine bestimmte Zeit oder für die Dauer einer Reise bzw. eines Projekts zur Verfügung gestellt. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber TOS, um den Arbeitnehmer hinsichtlich der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen nicht im negativen Sinn anders als seine eigenen Arbeitnehmer zu behandeln. 3. Wenn bei dem betreffenden Auftraggeber eine kollektive Abmachung gilt, wird TOS dieser Vereinbarung Folge leisten. Auftraggeber ist verpflichtet, um beim Angehen des Vertrags den vollständigen Inhalt der genannten Abmachung bekannt zu geben, sowie irgendwelche hieraus entstehende Tariferhöhung an TOS zu vergüten. 4. Wenn der Auftraggeber plant, dem Arbeitnehmer ein Auto zur Verfügung zu stellen, muss der Auftraggeber dies TOS unverzüglich mitteilen. Dass der Arbeitnehmer das Auto auch privat nutzen darf, kann ausschließlich nach Absprache zwischen TOS und dem Auftraggeber veranlasst werden, damit TOS dies bei der Lohnsteuer berücksichtigen kann. Wenn der Auftraggeber dies unterlässt, ist 2

3 er zur Erstattung aller sich hieraus ergebenden Schäden, Kosten und (steuerlichen) Auswirkungen verpflichtet, die TOS entstehen. 5. Bei der Dauer der Arbeitszeit ist die Hin- und Rückfahrt vom Wohn- bzw. Aufenthaltsort des Arbeitsnehmers zum oder vom Ort des Arbeitsbeginns bzw. endes inbegriffen. Artikel 5 Ausleihverbot und Verbot vom Angehen eines direkten Arbeitsvertrags 1. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, den Arbeitnehmer an Dritte zur Verfügung zu stellen, um unter dessen Anweisungen und Aufsicht zu arbeiten. 2.Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, während der Auftragsdauer und nicht bevor der Arbeitnehmer mindestens 1040 Stunden nach Auftragsanfang mit dem Arbeitnehmer von TOS eingesetzt worden ist bei dem Auftraggeber auf direktem Wege einen Arbeitsvertrag ab zu schliessen oder ein andersartiges Arbeitsverhältnis auf zu nehmen. 3.Wenn der Auftraggeber gegen das Vereinbarte in Absatz 2 dieses Artikel verstösst muss der Auftraggeber TOS eine sofort fällige Entschädigung zahlen. Diese Entschädigung beträgt 25% des zuletzt geltenden Kostensatzes, multipliziert mit der Zahl der vereinbarten Stunden gemäss den Bestimmungen in Absatz 4 dieses Artikels. Wenn noch kein Kostensatz vereinbart wurde, beträgt die Entschädigung 50% des Brutto-Stundenlohns, den die Zeitarbeitskraft gemäss Artikel 4 Absatz 2 verdient hätte, multipliziert mit der Zahl der Stunden gemäss den Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikel. Artikel 6 Beschäftigung im Ausland Der Auftraggeber ist bei Beschäftigung im Ausland dazu verpflichtet, TOS vor Beginn der Arbeit mitzuteilen, wo diese Arbeit ausgeführt wird und wie lange die Arbeit dauern wird. Auch muss der Auftraggeber TOS unverzüglich jede Änderung des Arbeitsgebietes bei ihrer Bekanntgabe mitteilen. TOS ist dazu befugt, bei einer Änderung den Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer unverzüglich auf eigene Kosten zu repatriieren. Artikel 7 Haftung, Versicherungen und Gewährleistung 1. TOS haftet nicht für Schäden oder Verluste, die wie auch immer vom Arbeitnehmer verursacht wurden, sowie für Folgeschäden und sonstigen vom Auftraggeber oder von Dritten zu erleidenden Schäden. 2.Der unter Absatz 1 genannte Ausschluss entfällt ganz, wenn Auftraggeber beweist, dass der Schaden mit Absicht oder durch grobes Schuldverhalten von TOS entstanden ist. In diesem Fall begrenzt TOS ihre Haftung auf 50% von dem an den Auftraggeber in Rechnung gestellten Betrag für das zur Verfügung stellen des Arbeitnehmers, der zu der Entstehung des Schadens am meisten beigetragen hat. TOS hat das recht Massnahmen zu treffen, die etwaige Schaden vermeiden oder begrenzen können. 3. Auftraggeber ist verpflichtet, um für den Arbeitnehmer an Bord eines Schiffes wie für jedes andere Bemannungsmitglied eine Versicherung für Schaden am Schiff und/oder an Dritten abzuschließen; hauptsächlich betrifft das die Hull and Machinery und sonstige P&I Versicherungen des Schiffes. 4. Auftraggeber schützt TOS und den Arbeitnehmer gegen Haftungsansprüche von anderen Arbeitnehmern des Auftraggebers bzw. von Dritten, inklusive Subunternehmer und Auftraggeber oder Hilfspersonen des Auftraggebers. Artikel 8 Sicherheitsgarantie 1. Auftraggeber ist verpflichtet, um die Führung und die Aufsicht des Arbeitnehmers zu übernehmen. Der Arbeitnehmer unterliegt für die Dauer der Arbeit seiner Anordnung. 2. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, um den Arbeitnehmer an einem Ort oder in einem Gebiet arbeiten zu lassen, wo die Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers gefährdet ist oder werden kann. 3

4 3. Wenn nach Beginn der Arbeit die Gesundheit oder Sicherheit des Arbeitnehmers gefährdet ist oder sein wird, ist Auftraggeber verpflichtet, um den Arbeitnehmer unverzüglich auf seine eigenen Kosten zu repatriieren. 4. Auftraggeber ist voll haftbar für jegliche Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der Gefährdung seiner Gesundheit bzw. Sicherheit erlitten hat. 5. Der Auftraggeber muss TOS jederzeit von Ansprüchen freistellen, die gegen TOS wegen der Nichterfüllung der in diesem Artikel bestimmten Verpflichtungen des Auftraggebers gerichtet werden, und er erteilt TOS die Befugnis, die diesbezüglichen Ansprüche von TOS an (eine) direkt Beteiligte abzutreten, oder mit, im Namen von TOS, gegen den Auftraggeber geltend zu machen. 6. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung und Erfüllung der vom Gesetz auferlegten Arbeitgeberverpflichtung hinsichtlich der Sicherheit verantwortlich, sowie für alle sonstigen Arbeitsumstände, wie der sonstigen vor Ort geltenden Gesetze und/oder Vereinbarungen. 7. Aufgrund des niederländischen Arbeitsschutzgesetzes und der allgemeinen Sicherheit am Arbeitsplatz muss der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer: a) während der Arbeit keinen Alkohol oder Drogen konsumiert; b) während der Arbeit nicht unter Alkohol- bzw. Drogeneinwirkung steht; c) außerhalb der Arbeitszeiten keine Drogen oder übermäßig Alkohol einnimmt, wenn der/die Beschäftigte bei TOS angestellt ist, und als solcher/solche für ein Projekt entsendet wurde; d) nach der Einnahme von Alkohol eine alkoholfreie Zeitspanne von mindestens acht Stunden einhält, bevor die Arbeit wieder aufgenommen werden darf. Artikel 9 Zahlungskonditionen 1. Rechnungen müssen innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Versendung beglichen werden. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet zu verrechnen, außer in Absatz 2 bestimmt. 2. Zahlungen vom Auftraggeber an den Arbeitnehmer geschehen immer mit Risiko des Auftraggebers. Vom Auftraggeber an den Arbeitnehmer gezahlte Vorschüsse können nur mit schriftlicher vorangegangener Genehmigung von TOS mit dem Betrag, den Auftraggeber an TOS verschuldet ist, und mit Vorlegung von einer von der Zeitarbeitskraft unterschriebene n Quittung, verrechnet werden. 3. Falls genannte Genehmigung nicht von TOS erteilt wurde, ist Auftraggeber verpflichtet, die Rechnungen von TOS immer ohne Abzug zu bezahlen, sogar wenn der Auftraggeber über vom Arbeitnehmer unterschriebene Quittungen verfügt. 4. Die Rechnungen von TOS liegen den vom Auftraggeber genehmigten Stundenlisten zugrunde. Nach erteilter Genehmigung sind Fehler bei den Stundenlisten für Rechnung des Auftraggebers. 5. Der Auftraggeber ist für eine richtige, rechtzeitige und vollständige Ausfüllung und Akkordierung der Arbeitsstundenlisten verantwortlich. Akkordierung findet immer schriftlich statt, es sei denn, es wäre anderes übereingekommen. 6.Wenn der Auftraggeber die in Absatz 5 dieses Artikels gestellten Anforderungen nicht erfüllt, kann TOS beschließen, den Auftraggeber auf der Grundlage der TOS bekannten Tatsachen und Umstände zu fakturieren. TOS wird dies aber nicht tun, solange nicht diesbezüglich eine angemessene Aussprache mit dem Auftraggeber stattgefunden hat. 7. Reklamation einer erhaltenen Rechnung vonseiten des Auftraggebers muss binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum an TOS erfolgt sein. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers wird durch die Meldung einer Reklamation nicht aufgeschoben. 8. Bei einer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgten Zahlung durch den Auftraggeber für einen von diesem geschuldeten Betrag, befindet sich der Auftraggeber mit dem Fälligkeitstag der entsprechenden Rechnung rechtswirksam in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt muss der Auftraggeber zugleich einen Verzugszins in Höhe von 1% pro Monat, wobei angefangene Monate als volle Monate zählen, auf den Brutto-Rechnungsbetrag an TOS zahlen. 4

5 9. Wenn TOS bei nicht rechtzeitiger Bezahlung zur Einforderung durch Inkasso übergeht, erhöht sich der Betrag der Forderung mit 10 % Administrationskosten mit einem Minimumbetrag von Є 400,00. Darüber hinaus gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers bis zum durch TOS bezahlten oder geschuldeten Betrag. Artikel 10 Tarife 1. Der Auftraggeber schuldet TOS für das zur Verfügungstellen des Arbeitnehmers einen Tarif, den TOS dem Auftraggeber schriftlich bestätigt. Falls sich die Tarife aufgrund der Gesetze, Tarifvertragsverpflichtungen oder sonstigen anderen Bestimmungen ändern, berechnet TOS diesen Tarif ab dem Moment des Beginns dieser Änderung mit Bekanntgabe an den Auftraggeber. 2. Sofern TOS keine schriftliche Zustimmung erteilt hat, ist es dem Auftraggeber untersagt, um den Arbeitnehmer mit einer anderen Tätigkeit oder in einem anderen Dienstrang zu beschäftigen als vereinbart. 3. Falls die Tätigkeit oder der Dienstrang des Arbeitnehmers geringer als zwischen Auftraggeber und TOS vereinbart ist, gilt der vereinbarte Tarif. 4. Falls die Tätigkeit oder der Dienstrang des Arbeitnehmers höher als zwischen Auftraggeber und TOS vereinbart ist, wird der Tagestarif gemäß der normal gültigen Tarifbestimmung dementsprechend von TOS angepasst. 5. Alle Reise- und Aufenthaltskosten sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nicht bei den vereinbarten Tagestarifen inbegriffen und müssen vom Auftraggeber vergütet werden. Artikel 11 Kündigung und Aufhebung. 1.Der Auftrag endet nur nach verstreichen der vereinbarten Vertragsdauer, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich schriftlich vereinbart von dieser Bedingung ab zu weichen. 2.Wenn eine Partei mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Auftrag in Verzug bleibt, ist die andere Partei neben dem, was im Auftrag bestimmt wurde berechtigt, den Auftrag per Einschreiben, ohne Zuhilfenahme eines Gerichts, aufzuheben. Die Aufhebung darf erst vorgenommen werden, nachdem die in Verzug gesetzte Partei schriftlich über die Inverzugsetzung unterrichtet wurde, und ihr eine angemessene Frist gesetzt wurde, um die schwerwiegende Nichterfüllung doch noch abzustellen. 3. Die eine Partei ist berechtigt, ohne dass eine entsprechende Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, den Auftrag ohne Zuhilfenahme eines Gerichts per Einschreiben mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen, wenn die Rede ist von Konkurs, Auflösung des Geschäfts, Einstellung der Geschäftstätigkeit, oder Beschlagnahme. 4. Wenn der Auftraggeber, nach einer diesbezüglichen Inverzugsetzung, einer Verpflichtung aus dem Auftrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist TOS berechtigt, die eigenen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen, ohne sich dadurch gegenüber dem Auftraggeber in irgendeiner Weise schadenersatzpflichtig zu machen; oder der Auftraggeber muss TOS mit einem Vorschuss oder mit einer (Bank-) Garantie finanzielle Sicherheit verschaffen. Die Höhe des Vorschusses oder der (Bank-) Garantie steht im Verhältnis zu den Verpflichtungen des Auftraggeber infolge des Auftrags. Das Vorstehende gilt auch unter den in Absatz 3 dieses Artikels bestimmten Umständen. 5.Wenn, nach dem Urteil von TOS, begründete Zweifel über die finanzielle Lage des Auftraggebers bestehen, muss der Auftraggeber TOS auf Verlangen von TOS Sicherheiten gemäß den Bestimmungen in Absatz 4 stellen. Artikel 12 Höhere Gewalt 1.Bei einem Fall von Höherer Gewalt bei TOS werden die Verpflichtungen von TOS aufgrund des Auftrags ausgesetzt, solange der Zustand von Höherer Gewalt andauert. Unter Höherer Gewalt wird verstanden: Jeder vom Willen von TOS unabhängige Umstand, der die Erfüllung des Auftrags 5

6 anhaltend oder befristet verhindert, und der weder nach dem Gesetz noch nach den Grundsätzen von 'recht und billig' TOS zuzuschreiben ist. 2.Wenn und insoweit wie dies nicht bereits bestimmt wurde, wird unter Höherer Gewalt zugleich auch Folgendes verstanden: Arbeitsniederlegung, Betriebsbesetzung, Blockade, Embargo, behördliche Maßnahmen, Krieg, Revolution und/oder alle dem gleichzusetzenden Zustände, Stromstörungen, Störungen der elektronischen Kommunikationsnetze, Brand, Explosion und andere Unglücksfälle, Wasserschaden, Überflutung, Erdbeben und andere Naturkatastrophen, sowie umfangreicher Krankenstand in der Art einer Epidemie beim Personal von TOS. 3. Wenn der Zustand von Höherer Gewalt drei Monate angedauert hat, oder wenn feststeht, dass der Zustand von Höherer Gewalt länger als drei Monate andauern wird, ist jede der Parteien berechtigt, den Auftrag zwischenzeitlich ohne Berücksichtigung einer Kündigungsfrist zu stornieren. Artikel 13 Kranke Mitarbeiter und Repatriierung 1. Im Fall von Krankheit oder einem Unfall, wobei Repatriierung notwendig ist, gehen alle Reisekosten auf Rechnung des Auftraggebers. Hierbei sind auch die Kosten inbegriffen, die aus dem rechtzeitigen zur Verfügungstellen von Ersatzpersonal entstehen. 2. Sollte der Auftraggeber einen Arbeitnehmer wegen wiederholten schlechten Benehmens wegschicken, gehen die Reisekosten sowie die Kosten für den Ersatz - genannt in Absatz 1 auf Rechnung von TOS. TOS ist hierauf verpflichtet, sich schnellstmöglich und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Kenntnissen um einen angemessenen Ersatz zu bemühen. Artikel 14 Gerichtswahl und Gerichtsbarkeit 1. Bei dem Rechtsverhältnis zwischen den Parteien gilt in jeder Hinsicht das niederländische Recht. 2. Streitigkeiten werden ausschließlich von dem Gericht in Rotterdam behandelt. Transport & Offshore Services Energy BV Waalhaven O.Z. 77, Gebäude 4 Hafen 2203a 3087 BM Rotterdam P.fach EB Rotterdam Die Niederlande Telefon (+31) Telefax (+31) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind registriert worden in Rotterdam, Nierderlande: Januar

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