Neue Entscheidungen zur Eigentümerversammlung

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1 Neue Entscheidungen zur Eigentümerversammlung Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Seite 1

2 Vorschläge der Wohnungseigentümer zur Tagesordnung Es ist jederzeit zulässig, eine Tagesordnung zu ergänzen. Probleme entstehen, wenn der ergänzte Punkt den Wohnungseigentümern nicht binnen der gesetzlichen Mindestfrist sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt von zwei Wochen mitgeteilt wird oder gar erst in der Versammlung auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Im Regelfall werden solche Punkte, soweit ein Beschluss ergeht, zwar nicht nichtig sein. Sie werden aber als nicht ordnungsmäßig auf eine gerichtliche Anfechtung hin aufgehoben werden. Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass der Beschluss auch ohne den Einberufungsmangel zustande gekommen wäre. Seite 2

3 Ladungsfrist Fernwirkung eines Ladungsmangels? Zur Fernwirkung des Einberufungsmangels einer Erstversammlung für die Feststellung der besonderen Beschlussfähigkeit einer Wiederholungsversammlung. Die Ursächlichkeit der Nichteinhaltung der Einberufungsfrist für eine zu geringe, zur Feststellung der Beschlussunfähigkeit führende Teilnahme an der Erstversammlung kann zu verneinen sein, wenn auch in der daraufhin einberufenen Wiederholungsversammlung trotz des nach 25 Abs. 4 Satz 2 WEG erteilten besonderen Hinweises das allgemeine Quorum für die Beschlussfähigkeit nicht erreicht worden ist. OLG Hamm, Beschluss vom W 108/06 Seite 3

4 Ladungsfrist Berechnung der Ladungsfrist Es kann offen bleiben, ob die Ladungsfrist bereits unter Berücksichtigung allgemeiner Postlaufzeiten ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zugang bei den einzelnen Wohnungseigentümern in Lauf gesetzt werden kann. OLG Hamm, Beschluss vom W 108/06 Seite 4

5 Bezeichnung des Beschlusses in Ladung Die Bezeichnung Der Beirat wird neu gewählt, umfasst bei ungezwungener Betrachtung auch eine der Bestellung (Wahl) notwendigerweise vorausgehende Befassung, ob eine solche überhaupt durchgeführt werden soll. OLG München, Beschluss vom Wx 69/07 Seite 5

6 Einzuladende Vor Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft bilden die Erwerber, für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und denen der Besitz an der erworbenen Wohnung übergeben worden ist, eine sog. werdende Gemeinschaft. Diese ist bereits verpflichtet, entsprechend der Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes die Kosten und Lasten des künftigen gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese Verpflichtung entfällt nicht dadurch, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtssinne entsteht. BGH, Beschluss vom V ZB 85/07 Seite 6

7 Beschlussfassung Ein-Mann-Versammlung In einer Einmannversammlung kommt ein Eigentümerbeschluss nur wirksam zustande, wenn die Kundgabe der Stimmabgabe nach außen in Erscheinung tritt und das Beschlussergebnis vom Versammlungsleiter festgestellt und bekannt gegeben wird. OLG München, Beschluss vom Wx 14/07 Seite 7

8 Stimmrechtsvollmachten Vorlage der Originalvollmacht in Eigentümerversammlung Zur Befugnis des Verwaltungsbeirats, Einblick in die zur Eigentümerversammlung dem Verwalter erteilten Vollmachten zu nehmen. OLG München, Beschluss vom Wx 60/07 Seite 8

9 Stimmrechtsvollmachten Vorlage der Originalvollmacht in Eigentümerversammlung Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass die Vertretung durch einen schriftlich Bevollmächtigten zulässig ist und wird auf Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt, so ist vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen. Eine gegenteilige Handhabung bedingt die Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse, falls sich die Stimme auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat. OLG München, Beschluss vom Wx 91/07 Seite 9

10 Anhörungsrechte Es besteht kein Anspruch einer Minderheit der Teilnehmer einer Wohnungseigentümerversammlung darauf, dass Bewerber um die Verwaltertätigkeit in der Versammlung angehört werden. OLG München, Beschluss vom Wx 109/07 Seite 10

11 Beschlussrecht Wirkung der Beschlussverkündung des Verwalters Für die Anfechtung eines Negativbeschlusses verbunden mit dem Antrag auf Feststellung, dass zu diesem Tagesordnungspunkt überhaupt kein Beschluss gefasst wurde, kann ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein. OLG München, Beschluss vom Wx 100/06 Seite 11

12 Beschlussrecht Niederschrift über einen nicht gefassten Beschluss Unter 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG fällt auch der Antrag, festzustellen, dass ein Eigentümerbeschluss mit einem bestimmten (in der Versammlungsniederschrift protokollierten) Inhalt nicht zu Stande gekommen ist. Offen bleibt, ob ein solcher Antrag der Monatsfrist des 23 Abs. 4 S. 2 WEG a.f. unterliegt (wie BayObLG NJW-RR 1996, 524). OLG München, Beschluss vom Wx 3/06 Seite 12

13 Beschlussrecht Bestimmtheit Fehlt einem Beschluss die erforderliche Klarheit und Bestimmtheit, ist dieser nichtig oder anfechtbar. Bloße Anfechtbarkeit ist anzunehmen, wenn der Beschluss eine durchführbare Regelung noch erkennen lässt. OLG Hamburg, Beschluss vom Wx 128/03 Seite 13

14 Niederschrift Vereinbarte Unterschrift Fehlt die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche zweite Unterschrift eines Wohnungseigentümers unter dem Protokoll der Eigentümerversammlung, ist ein in dieser Versammlung gefasster Beschluss auf Antrag für ungültig zu erklären, sofern nicht die Unterschrift im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wird. OLG München, Beschluss vom Wx 3/05 Seite 14

15 Danke für Ihr Interesse. Seite 15

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