Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und private Initiativen.
|
|
- Bernd Sauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fördergrundsätze INGEplus des Programms INGE Grundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Vorbereitung und Einrichtung von Innovationsbereichen nach dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) 1 Zuwendungszweck Das Land Hessen möchte mit dem Förderprogramm INGEplus die Einrichtung von Innovationsbereichen in Geschäftsquartieren nach dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) unterstützen. Zu diesem Zweck gewährt das Land Hessen Zuwendungen für Beratungsleistungen, Konzeptentwicklungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Vorbereitung eines Innovationsbereiches. Das Vorbereitungsverfahren sollte in den Antrag auf Einrichtung des Innovationsbereichs ( 5 Abs. 1 INGE) münden. Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und private Initiativen. Die Zuwendung erfolgt durch das für den Städtebau zuständige Ministerium als Bewilligungsbehörde. Bewilligende Stelle ist: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße Wiesbaden 2 Gegenstand der Förderung 2.1 Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden beispielhafte und innovative Konzepte und Leistungen, die die Gründung eines Innovationsbereiches nach INGE unterstützen. Die Förderung wird für Maßnahmen zur Aktivierung und Mobilisierung der folgenden Stufen des Verfahrens zur Einrichtung eines Innovationsbereiches bewilligt: Initialphase Konkretisierungsphase 1
2 Entscheidungsphase 2.2 Zuwendungsfähige Ausgaben Bei den zur Unterstützung ausgewählten Initiativen sind Ausgaben zur Vorbereitung der Gründung eines Innovationsbereiches zuwendungsfähig. Das sind insbesondere: Konzeptentwicklungen Beratungen und Moderation Aufbau von Managementstrukturen und Gründung Organisationsentwicklung Öffentlichkeitsarbeit Beteiligungsprozesse 2.3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben Personalausgaben der Kommune investive bauliche Maßnahmen Marketing-Maßnahmen z. B. für den Tourismus, Mieten, Werbung (außer für das Projekt), Maklertätigkeiten, 3. Antragsteller / Zuwendungsempfänger 3.1 Antragsteller sind private Initiativen, die eine enge Kooperation mit der Kommune nachweisen müssen. Auch Kommunen sind antragsberechtigt. 3.2 Die Zuwendung wird ausschließlich an die Kommune ausgezahlt, in der der Innovationsbereich gebildet werden soll. Sie gibt die Zuwendung an die privaten Initiativen weiter. Die Weitergabe erfolgt auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung unter Beachtung dieser Richtlinie, in der die Zweckbindung, der Umfang der Leistung und die Höhe der Förderung geregelt werden muss. 2
3 4. Zuwendungsvoraussetzung Voraussetzung für die Zuwendung ist die Erfüllung der unter 2.1 genannten Kriterien und der Magistratsbeschluss der Kommunen, die Initiierung eines Innovationsbereiches zu unterstützen. 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 5.1 Zuwendung und Finanzierungsart Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt maximal 85 v.h. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe der Förderung beträgt Euro und sollte Euro nicht unterschreiten. 6. Verfahren Ein Antrag auf Förderung aus dem Programm INGEplus muss bis zum 30. Oktober 2015 bei der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden. Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten: Problemaufriss und Zielsetzung Beschreibung des Standortes und seines Umfeldes, Organisationsstand der privaten Initiative, Beschreibung der Maßnahme, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan für die Vorbereitung des Innovationsbereiches Die private Initiative reicht die Antragsunterlagen über die Kommune bei der Bewilligungsstelle ein. Die Kommune erklärt sich verbindlich bereit, als 3
4 Zuwendungsempfänger einzutreten und die beantragten Fördermittel an die antragstellende private Initiative weiter zu geben. Für die Beantragung von Fördermitteln stehen einheitliche Formblätter im Internet unter zur Verfügung oder können bei der Bewilligungsstelle angefordert werden. 6.1 Bewilligungsverfahren Das für den Städtebau zuständige Ministerium prüft die eingereichten Unterlagen und entscheidet im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Zuwendung. 6.2 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der Fördermittel an den Zuwendungsempfänger erfolgt auf schriftlichen formlosen Antrag des Zuwendungsempfängers bei der Bewilligungsstelle. Die Fördermittel können nur an die Kommune ausgezahlt werden. 6.3 Rechtsgrundlagen / Zu beachtende Vorschriften Der Förderung liegen folgende Bewilligungsbestimmungen zugrunde: Für die Gewährung, die Auszahlung und die Rückzahlung von Zuwendungen, den Nachweis ihrer Verwendung, den Widerruf und die Prüfung der Verwendungsnachweise gelten das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG), 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und die hierzu erlassenen vorläufigen Verwaltungsvorschriften (VV) in der jeweils gültigen Fassung, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Hierbei sind insbesondere zu beachten in der jeweils gültigen Fassung: Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBestGK), Anlage 3 zu den VV Nr. 5.1 zu 44 LHO 4
5 Zinsregelungen nach VV Nr. 8.4 zu 44 LHO Die ANBest-GK ist zum Bestanteil des Zuwendungsbescheides zu erklären. 6.4 Verwendungsnachweisverfahren Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis (einfacher Verwendungsnachweis) und einem Erfahrungsbericht zur Modellförderung. Der Verwendungsnachweis ist in zweifacher Ausfertigung spätestens 6 Monate nach Abschluss des Projektes durch den Zuwendungsempfänger vorzulegen. 8. Prüfungsrecht Der Hessische Rechnungshof ist berechtigt, die Verwendung der gewährten Fördermittel durch Einsichtnahme in Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Antragsteller hat auf Verlangen Auskunft zu erteilen, Einsicht zu gewähren und die Unterlagen vorzulegen. 7. Schlussbestimmung Die Fördergrundsätze ergehen im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen. Sie treten rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft und sind befristet bis zum Wiesbaden, den 23. September 2015 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV 6 b 061-a-22 INGE plus 5
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,
MehrVereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn
Vereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn über die Gewährung von Zuwendungen des Bundes nach 23, 44 BHO zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms (Kapitel 6002, Titel 883 31)
MehrWirksamkeit des beantragten Projektes über die Gebietsgrenzen des Kulturraumes hinaus erstreckt.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FörderRL Kulturelle
Mehr2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 11. August 2014 Az.
2231-A Änderung der Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) Bekanntmachung des Bayerischen
MehrBekanntmachung des Wirtschaftsministeriums. Vom 5. Januar 2000 V-600. Bedienungsformen einhält Anlage 4* zur Richtlinie.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für alternative Bedienungsformen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (AltBedFRL) Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums
MehrRichtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern Auf Grundlage der 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Nr. 15.2
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung) Vom 26. November 2012 - Az.: 93-2552.1/6
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium
MehrRdErl. des MI vom 7.1.2016-24.11-04011-01
2152 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz ZuwendR KatS) RdErl. des MI vom 7.1.2016-24.11-04011-01
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Richtlinie für die Allgemeine Sportförderung 1. Zielsetzung, Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage 1.1 Zielsetzung, Gegenstand der Förderung und
MehrRichtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)
Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
MehrFörderrichtlinie des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II Förderzeitraum 2012-2016 vom 17.11.2011 in der Fassung vom 05.10.
Förderrichtlinie des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II Förderzeitraum 2012-2016 vom 17.11.2011 in der Fassung vom 05.10.2015 Mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und nach Anhörung
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
MehrZuwendungsrichtlinien des Kreises Recklinghausen 2.6
Zuwendungsrichtlinien des Kreises Recklinghausen 2.6 Zuwendungsrichtlinien des Kreises Recklinghausen 1. Allgemeines 1.1 Zuwendungen sind Geldleistungen an Personen (einschl. jur. Personen) außerhalb der
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren
Mehr(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums Vom
Mehr2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
MehrRichtlinie zur Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)
Richtlinie zur Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER) 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage vom 10. Februar 2015 1.1 Das Saarland gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Art.
MehrNiedrigschwellige Innovationsförderung für KMU s und Handwerksunternehmen
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU s und Handwerksunternehmen Stand: 22.01.2016 Seite 1 Agenda 1 Anwendbarkeit 3 2 Leistungsbeschreibung 5 3 Antragsstellung 6 4 Anweisung zum Verfahren 7 5
MehrAktion Schleswig-Holstein - Land für Kinder
Information des Kreises Stormarn zur Aktion Schleswig-Holstein - Land für Kinder Grundsätze der Förderung (Förderrichtlinien) - Auszug - (Stand: November 2000) A. Grundsätze der Förderung Der Landesfonds
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe
Mehr14.023 Anlage 2 - ANBest - P - VV zu 44 LHO. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die Allgemeinen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes
MehrRichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006
Richtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2. Gegenstand
MehrVwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg
VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg Die wichtigsten Punkte des Förderprogramms: 1. Welche Bereiche werden zukünftig gefördert? 2. Wer wird
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches im Rahmen von Schulpartnerschaften
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches im Rahmen von Schulpartnerschaften RdErl des MK vom 31. 1.2011-26-04037 1. Grundsätze und Förderabsichten
MehrFörderung unternehmerischen Know-hows
Förderung unternehmerischen Know-hows Förderung unternehmerischen Know-hows Der neue Beratungszuschuss Förderung unternehmerischen Know-hows fasst die bisherigen Pro gramme Förderung unternehmerischen
MehrFörderrichtlinie Finanzielle Förderung von freiwilligen Schulangeboten der Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Az: V 5-65o06-01-16/005 1 Förderrichtlinie Finanzielle Förderung von freiwilligen Schulangeboten der Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen
Mehr52 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2013
52 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2013 Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom Seite 391 bis 410
Seite 1 von 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom 26.6.2015 Seite 391 bis 410 7861 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
MehrRichtlinie Wirtschaft
des Ministeriums für und Energie zur Förderung von Maßnahmen zur Energiespeicherung im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg für natürliche Personen vom 26. Juli 2018 1 Zuwendungszweck,
MehrMINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne von 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
Mehr7070-W. Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms. für Forschung und Entwicklung. Informations- und Kommunikationstechnik
7070-W Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms für Forschung und Entwicklung Informations- und Kommunikationstechnik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft
MehrDie Förderung wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/22 Wohnen am Ring Zuschussprogramm Förderungsrichtlinien (Stand Oktober 2005) für die Gewährung von Zuwendungen zur Realisierung
MehrMerkblatt. Förderperiode 2015. Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin,
Förderperiode 2015 Merkblatt zum Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ( De-minimis - Förderprogramm) Sehr geehrter
MehrGrundsätze zur Durchführung und Finanzierung von Ordnungsmnaßnahmen geringen Umfangs - B 4.3 - Stadt Zehdenick
Grundsätze der Stadt Zehdenick zur Durchführung und Finanzierung von Ordnungsmaßnahmen geringen Umfangs im Sanierungsgebiet Stadtzentrum gemäß B 4.3 der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung Freilegung
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. 1.Erfassungsdaten Antragsteller : Anschrift : Telefon/Fax : Kreditinstitut : Kontonummer : Bankleitzahl : Ansprechpartner : Zahl der hauptamtlichen : Mitarbeiter Zahl
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrBehindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum Richtlinie Richtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) - Runderlass des Ministeriums
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
MehrFörderung von Projekten zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen
Förderung von Projekten zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 24. Januar 2011 Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung
Mehr7523-W. Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms "Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen"
7523-W Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms "Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen" Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien,
MehrRichtlinie Infrastruktur
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) zur Förderung der Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg (StaF- ) vom
MehrRichtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung. Vom. 18. Oktober 2005
Der Minister Bei sachbezogenen Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Holger Neisius Az.: A/4-Regis 2580 Ne Telefon: 0681/ 501-4264 Telefax: 0681/ 501-4728 e-mail: h.neisius@umwelt.saarland.de Datum:
MehrGrundsätze zur Förderung von Orientierungsmaßnahmen
Ministerium für Integration, Familie, Kinder Jugend und Frauen Abteilung Frauen, Referat 751 Kaiser-Friedrich-Str. 5 a 55116 Mainz Tel.: 06131 16-4187 Frau Sigrid Pöllmann 06131 16-4189 Frau Cornelia Rapp
MehrRichtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)
Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
MehrRichtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 6 Verfahren
MehrFörderrichtlinie zum Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
Förderrichtlinie zum Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe 1. Förderziel und Zuwendungszweck Das Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe verfolgt das Ziel, alle hessischen Landkreise und
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) (Stand 23.1.2004)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) (Stand 23.1.2004) Die Allgemeinen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit in ihm nicht
MehrRichtlinie des Landkreises Meißen für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Meißen vom 25. September 2008
Richtlinie des Landkreises Meißen für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Meißen vom 25. September 2008 Präambel Ziel der Förderung durch den Landkreis Meißen ist der Erhalt einer möglichst
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrVom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)
RefJVwV 2.142-501_Archiv Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 1 Vom 11. Februar
MehrIII5-079m10.01 Wiesbaden, den Juli 15 Herr Gräfe, Tel.: 1315
III5-079m10.01 Wiesbaden, den Juli 15 Herr Gräfe, Tel.: 1315 Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dienen und im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser
MehrRdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)
2430 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
MehrRichtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)
Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Vom 20.06.2014 geändert durch Runderlass
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
MehrFörderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen
Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vom 27.07.2018 V 500 - V-412-23300-2017/056
MehrRichtlinie der Stadt Görlitz zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (FR KJA GR)
Richtlinie der Stadt Görlitz zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (FR KJA GR) 1. Rechtsgrundlagen und Zuwendungszweck Die Stadt Görlitz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit
MehrRunderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. vom 29. Oktober 2018
702 Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft,
MehrBundesministerium für Bildung und Forschung. Appendix Zwanzig20 Foren
Bundesministerium für Bildung und Forschung Appendix Zwanzig20 Foren zur Bekanntmachung der Richtlinie zur Fördermaßnahme Zwanzig20 Partnerschaft für Innovation Im Rahmen der Begutachtung der Zwanzig20
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrInhalt. I. Grundlagen
Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (RL ÖPNV - Invest) vom 11. Dezember 2007 Der Kreistag des Landkreises
MehrBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Information zur Förderung der Anfangsphase von Leistungserbringern der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) ab 2015 Anlagen Formblatt Antrag
MehrFörderrichtlinie. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bekanntmachung der Förderrichtlinie. IdA Integration durch Austausch
Förderrichtlinie Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bekanntmachung der Förderrichtlinie IdA Integration durch Austausch Erhöhung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderung auf
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover, den 33-57302/1 (2016) 2567 18.04.
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, 30002 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Verband deutscher Musikschulen e.v. Herrn Matthias Pannes
MehrRichtlinie Wohnungsbau
zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei (WohnraumanpassungsR) - Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 20. Juni 2014 - Änderungserlass vom 17.12.2015 Inhaltsübersicht 1
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Vom
MehrRichtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung von Zuweisungen für Strukturmaßnahmen und besondere Bedarfe (Strukturfondsrichtlinie)
Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung von Zuweisungen für Strukturmaßnahmen und besondere Bedarfe (Strukturfondsrichtlinie) 1. Zuwendungsgegenstand 1.1 Der Landkreis fördert gemäß
MehrWärmewende im Quartier Zuweisungen für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement
Wärmewende im Quartier Zuweisungen für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement Förderrichtlinie des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (Stand: 29.08.2017) 1. Zuweisungszweck
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie) 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck Gemäß 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung
MehrVORIS Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind. 3.1 Landkreise und Gemeinden,
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt Altlastensanierung - - RdErl. d. MU v. 11. 03. 2009-38-62827/1/1/8 - VORIS 28300 1. Zuwendungszweck,
Mehrüber die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen
Thüringer Staatskanzlei Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
MehrAnlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)
Anlage Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft
MehrRICHTLINIE. Směrnica k spěchowanju kulturnych naprawow a projektow w Budyskim wokrjesu
Landkreis Bautzen RICHTLINIE zur Förderung kultureller Maßnahmen und Projekte im Landkreis Bautzen (Kulturförderrichtlinie) Směrnica k spěchowanju kulturnych naprawow a projektow w Budyskim wokrjesu Inhaltsübersicht:
MehrVom 1. April 2015. 1 Zuwendungszweck
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Richtlinie über die Förderung der Durchführung eines Praktikantenaufenthaltes für junge Nachwuchskräfte des Agrarbereichs aus Mittel- und Osteuropa sowie
Mehrtagesmütter Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V.
tagesmütter Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. Erwin-Bälz-Str. 48 70597 Stuttgart Geschäftsstelle Tel: 0711 / 9335-896 Fax: 0711 / 9457074 e-mail: lv@tagesmuetter-bw.de www.tagesmuetter-bw.de
MehrFörderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen
Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 29.06.2016 Förderung von elektrisch
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Norm: 23 SGB 8 Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 50. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Kultusministerium Aktenzeichen: 21-51 802/2-2 Erlassdatum: 27.12.2017 Fassung vom: 27.12.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig bis: 31.12.2022 Quelle: Gliederungs-Nr:
MehrFörderung anerkannter Praxisnetze in Hessen
Förderung anerkannter Praxisnetze in Hessen Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen in Hessen nach 87b Abs. 1 SGB V in Kraft getreten am 01.04.2016 Inhaltsverzeichnis SEITE 1 Förderarten 3 2 Jährliche
MehrEUR (in Worten: neunzigtausend Euro)
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart Landesarbeitsgemeinschaft
MehrRichtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS)
Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS) vom 13. Mai 2009 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Maßnahmen zur Stärkung und Nutzung des Innovationspotentials
MehrB e h ö r d e f ü r W i r t s c h a f t u n d A r b e i t
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r W i r t s c h a f t u n d A r b e i t Richtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg zur Gewährung von Fördermitteln für die Durchführung von Maßnahmen zur
MehrFörderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.
Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Mehr(In der von der Medienkommission am 18. Dezember 2009 beschlossenen Fassung ) 1 Grundsätze
Richtlinie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Bürgerfunks im lokalen Hörfunk (Förderrichtlinie Bürgerfunk) gem. 10 Fördersatzung
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Kreiszuweisungen und Zuschüssen zur Ko- Finanzierung für Investitionsförderungen aus den Leader und ZILE.
Richtlinie zur Gewährung von Kreiszuweisungen und Zuschüssen zur Ko- Finanzierung für Investitionsförderungen aus den Leader und ZILE Programmen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landkreis Aurich
Mehr3. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 3. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende Richtlinie
MehrAntrag für die Förderung von Ausgaben für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten RL Integrative Maßnahmen Teil 2 Antragsjahr: 2016
Landratsamt Mittelsachsen Stabsstelle Asyl Frauensteiner Straße 43 09599 Freiberg 1. Antragsteller/-in 1.1. Initiative Name, Vorname Antrag für die Förderung von Ausgaben für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten
Mehr