Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Auszahlungen) sowie beim Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Hinweis zu außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren und sonstigen Beschwerdemöglichkeiten für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Dienstleistung 1. Sparkonto Zusendung von - Gutschriftsträgern 0,50 + Porto Kennwortvereinbarung 0,00 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches pro Jahr 10,00 Vermögenswirksames Sparen - Übertragung eines VL-Sparvertrages auf andere Kreditinstitute 20,00 - Vorzeitige sparzulageschädliche Rückzahlung 32,00 Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks 1,00 %, mindestens 7,50 Barauszahlung von Reiseschecks in EUR 1,00 %, mindestens 7,50 Rücknahme von Reiseschecks 1,00 %, mindestens 7,50 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen) sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite Erstellung und Zusendung Jahreskontoauszug 12,00 p.a. 5. Wertpapiere An- und Verkauf von Wertpapieren Eigene Kosten - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, (vom Kurswert) 1,080 % mind. 15,76 börsennotierte Investmentfonds - Festverzinsliche Wertpapiere (vom Kurswert, mind. v. Nennwert) 0,575 % mind. 15,50 - Investmentanteile - Fonds der Sparkassenorganisation - Classicfonds zum jeweiligen Ausgabe und Rücknahmepreis - Tradingfonds zum jeweiligen Ausgabe und Rücknahmepreis - Investmentfonds anderer Anbieter zum jeweiligen Ausgabe und Rücknahmepreis + 10, % v. Kurswert, mind. 20,

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Dienstleistung Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/ Übernahme-/Rückkaufangebot; Einlösung von Zertifikaten und anderen Finanzinstrumenten; Optionsscheinausübung (vom Kurswert) 1,080 % mind. 15,76 Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Kundenberater erfragen. Girosammelverwahrung Aktien 0,125 % + MwSt Festverzinsliche Wertpapiere 0,150 % + MwSt 2,60 mind. Streifbandverwahrung 0,300 % + MwSt + MwSt Wertpapierrechnung 0,400 % + MwSt Mindestpreis pro Depot 13,00 + MWSt Depotaufstellung (jährlich) - ohne Wertberechnung 0,00 - mit Wertberechnung 0,00 Einlösung von fälligen Wertpapieren 0,350 % - 0,550 % mind. 26,00 + MwSt Einlösung von fälligen Zins- und Dividendenscheinen 0,300 % - 0,500 % mind. 12,00 + MwSt Vormerkung eines Limits 7,75 Zeichnungsentgelt bei Aktien-Neuemissionen (unabhängig von der Zuteilung) pro Auftrag 7,50 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Dienstleistung 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) Einlagerung von Verwahrstücken je nach Größe von 26,00-103,00 + MwSt pro Monat 16,00 + MwSt 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung ¹ 7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Telefonate von 0,30 5,20 Telefaxe von 0,30 5,20 Fernschreiben entfällt Fotokopien 0,20 Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) 50,00 je Std. unentgeltlich - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand 50,00 je Std. (soweit durch den Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Vertrag zugunsten Dritter 5,00 Sicherung des Nachlasses für den Erben (Erbabwicklung) 35,00 je Std. 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 35,00 je Std. 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 25,00 + Auslagen 7.5 Bankbürgschaft (Aval) Ausfertigungspreis Einzelbürgschaft 50,00 Ausfertigungspreis (innerhalb Avalrahmen) 30,00 Provision pro Jahr 2,00 % mind. 30,00 ¹ Die Erstellung der Jahresssteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich

5 I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten 1.1. S-Girokonto Kompakt Kontoführung - Grundpreis pro Monat 13,95 Postenpreis - Bargeschäfte an Geldautomaten, inklusive 0,00 - Bargeschäfte an unseren Kassen, inklusive 0,00 - Lohn-/Gehalts- u. sonst. Überweisungseingänge 0,00 - Lastschriften, Ausführung Daueraufträge, Kartenzahlungen, inklusive 0,00 - Sonstige Buchungen* 0,00 - Beleghafte Überweisungsaufträge, inklusive 0,00 - Beleghafte Scheckeinreichungen 0,00 - Daueraufträge anlegen/ändern 1,00 - Sparkassencard 2 Stück inklusive 0,00 Online - Überweisungsaufträge online (Banking/App) 0,00 - Daueraufträge anlegen/ändern 0, S-Girokonto Komfort Kontoführung - Grundpreis pro Monat 8,95 Postenpreis - Freiposten für Bargeschäfte an Geldautomaten (danach 0,45 pro Stück) 5 - Freiposten für Bargeschäfte an unseren Kassen (danach 0,70 pro Stück) 2 - Lohn-/Gehalts- u. sonst. Überweisungseingänge 0,00 - Freiposten für Lastschriften, Ausführung Daueraufträge, Kartenzahlungen (danach 0,45 pro Stück) 20 - Sonstige Buchungen* 0,00 - Beleghafte Überweisungsaufträge (danach 0,70 pro Stück) 5 - Beleghafte Scheckeinreichungen 0,00 - Daueraufträge anlegen/ändern 1,00 - Sparkassencard 2 Stück inklusive 0,00 Online - Überweisungsaufträge online (Banking/App) 0,00 - Daueraufträge anlegen/ändern 0, S-Girokonto Variabel Kontoführung - Grundpreis pro Monat 2,95 Postenpreis - Freiposten für Bargeschäfte an Geldautomaten (danach 0,45 pro Stück) 5 - Freiposten für Bargeschäfte an unseren Kassen (danach 0,70 pro Stück) 2 - Lohn-/Gehalts- u. sonst. Überweisungseingänge 0,45 - Lastschriften, Ausführung Daueraufträge, Kartenzahlungen 0,45 - Sonstige Buchungen* 0,45 - Beleghafte Aufträge 0,70 - Daueraufträge anlegen/ändern 1,00 - Sparkassencard pro Jahr 6,50 Online - Überweisungsaufträge online (Banking/App) 0,15 - Daueraufträge anlegen/ändern 0,00 *Preis wird nur erhoben, wenn Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrekturund Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben

6 2. Kontoauszug (pro Erstellung) - Auszugdrucker (KAD), Elektronisches Postfach 0,00 - Selbstabholer (Schalter, Schließfach) 0,50 - Zusendung 0,50 + Porto - Erstellung und Bereitstellung eines Kontoauszugs-/ je Exemplar 2,60 Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 30 Tagen nach Rechnungs- Porto abschluss nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments

7 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Stadtsparkasse Hilchenbach, Markt 10/12, Hilchenbach 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Siegen, HR A Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank³ Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - Heiligabend (24. Dezember) und - Silvester (31. Dezember) Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) - Montag Donnerstag: 15:30 Uhr - Freitag: 12:00 Uhr ³ Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug

8 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (Zahlungsdienste), der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach , Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Westfalen-Lippe anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Westfalen-Lippe, Schlichtungsstelle, Postfach 8669, Münster Näheres regelt die Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle beim SVWL, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird

9 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge a) Annahmefrist(en) für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5 b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 7 Max. 2 Geschäftstag Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 Max. 4 Geschäftstage Max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgelte Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung 8 elektronisch per ohne mit übermittelte Dauerauftrag Beratung Beratung Überweisung 9 Inlandsüberweisung in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister je Eilüberweisung je Überweisung per Zahlschein 0,70 1,20 0,15 0,45 8,00 10,00 Überweisung in Euro innerhalb der Sparkasse/ Landesbank 0,70 1,20 0,15 0,45 entfällt 10,00 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) 0,70 1,20 0,15 0,45 8,00 10,00 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet, an einen entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt anderen Zahlungsdienstleister EURO-Expresszahlung online entfällt entfällt entfällt 3,00 entfällt Hinweis: Das Entgelt wird nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Inlandsüberweisungen bereits mit dem Preis über ein Girokonto-Modell abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 4 1 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 1 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 1 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 1 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 8 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel. 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ)

10 d) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 1. Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 2. Zahler trägt alle Entgelte (OUR) OUR wie SHARE; zzgl. 20,00 Entgeltregelung SHARE 0,1 % des Überweisungsgegenwertes mind. 10,00 max. 80,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter c) ausgewiesenen Entgelten erhoben. e) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 5,50 Eilüberweisung zur Barauszahlung 13, Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Entgelte Gutschrift auf Privatgirokonto Gutschrift auf Geschäftsgirokonto Überweisungsart Inlands-oder Sepaüberweisung 0,45 EUR 0,35 EUR Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet, von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,45 EUR 0,35 EUR

11 Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o. g. Entgelten folgendes Entgelt (inkl. Courtage) erhoben: Entgeltregelung SHARE BEN 0,1 % des wie SHARE, Überweisungsgegenwertes zuzügl. Entgelte, die von anderen mind. 10,00 Zahlungsdienstleistern belastet max. 80,00 werden Hinweis: Das Entgelt wird nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Inlandsüberweisungen bereits mit dem Preis über ein Girokonto-Modell abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 1. Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 2. Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 3. Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung SHARE können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung BEN können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Island, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Ungarn, Zypern z. B. US-Dollar Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

12 bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung SHARE OUR Schweiz in EURO mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 3,00 Monaco in EURO mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 3,00 Übrige Länder (sonstige Zahlungen) 0,1 % des Überweisungsgegenwertes mind. 10,00 max. 80,00 wie SHARE, zzgl. 20,00 Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung SHARE oder OUR): 11,00 EUR cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 5,

13 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 1. Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 2. Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 3. Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung SHARE können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung BEN können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Absenderland/Währung Schweiz in EURO mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in EURO mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgeltregelung SHARE 0,45 auf Privatgirokonten 0,35 auf Geschäftsgirokonten 0,45 auf Privatgirokonten 0,35 auf Geschäftsgirokonten BEN entfällt entfällt wie SHARE, 0,1 % des zuzügl. Entgelte, die Überweisungsgegenwertes Übrige Länder von anderen mind. 10,00 Zahlungsdienstleistern max. 80,00 belastet werden Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung SHARE oder BEN): 11,00 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 13 ¹³ EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Island, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Ungarn, Zypern

14 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5 b) Entgelte Lastschrifteinlösung - auf Privatgirokonten 0,45 - auf Geschäftsgirokonten 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 1, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung - auf Privatgirokonten 0,45 - auf Geschäftsgirokonten 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 1, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung - auf Privatgirokonten 0,45 - auf Geschäftsgirokonten 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 1, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. Hinweis: Das Entgelt wird nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Inlandsüberweisungen bereits mit dem Preis über ein Girokonto-Modell abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten )

15 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift Entgelte Lastschrifteinlösungen - auf Privatgirokonten 0,45 - auf Geschäftsgirokonten 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 1, SEPA-Firmen-Lastschrift Entgelte Lastschrifteinlösungen - auf Privatgirokonten 0,45 - auf Geschäftsgirokonten 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 1, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): - bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift - bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): - bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: - bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstag bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift

16 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 14 MasterCard Komfortpaket Silber - Hauptkarte 30,00 - Zusatzkarte 24,00 MasterCard Gold - Hauptkarte 78,00 - Zusatzkarte 48,00 Ausstattung mit einem Bild (einmaliger Aufpreis pro Karte) 10,00 Ersatz eines PIN-Briefes 0,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte kostenlos (Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung 15 auf Verlangen des Kunden kostenlos Sperren einer MasterCard auf Veranlassung und im Interesse des Kunden 10,50 (die Sperranzeige gem. den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) Einsatz der Karte im EWR, sofern Zahlungen in Fremdwährung 16 erfolgen 1 % vom Umsatz Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 16 1 % vom Umsatz Barauszahlungen (siehe Ziffer II. 4.4) 4.2 Debitkarte (SparkassenCard) Sparkassencard jährlich 17 6,50 Täglicher Verfügungsrahmen 18 je nach Einsatz 19 : - Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten 1.000,-- / 500,-- - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.200,-- - Aufladen der Geldkarte 500,-- Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte auf Grund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit kostenlos durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (die 10,50 Sperranzeige gem. den Bedingungen für die SparkassenCard und eine darauf hin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 21 0,00 - bei Zahlung in Fremdwährung 1 % mind. 0,77 max. 3,83 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1 % mind. 0,77 max. 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/ Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6 dieses Verzeichnisses. Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Island, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Ungarn, Zypern

17 Dienstleistung 4.3 Geldkarte Aufladen unserer Geldkarten - an unseren Ladeterminals (Lastschrift) 0,45 - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken (Lastschrift) 0,45 - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister (Lastschrift) 0,45 Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute: Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 4.4 Barauszahlungen Barauszahlungen an eigene Kunden mit unserer Debitkarte (SparkassenCard) mit unserer MasterCard nach Preismodell für S-Girokonten 2 % vom Umsatz mind. 5,11 Barauszahlungen an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken an Geldautomaten mit Debitkarte (SparkassenCard) 0,00 mit MasterCard Preise erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank Barauszahlungen an Nicht-Sparkassen-/Landesbankkunden an Geldautomaten mit fremder girocard-karte 4,00 mit fremder MasterCard Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort Barauszahlungen an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) an Geldautomaten bei teilnehmenden Sparkassen/Landesbanken am 0,00 Heimatsparkassenmodell bei ZD im EWR 22, die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben: - Verfügungen im girocard-system in EURO unentgeltlich - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in EURO unentgeltlich bei ZD im EWR 22, die kein direktes Kundenentgelt 24 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, 6,00 Maestro/Cirrus-System und V-Pay/Plus in EURO - bei ZD im EWR 25 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder 6,00 VPay/Plus-System - bei ZD außerhalb des EWR 25 im Maestro/Cirrus oder 6,00 VPay/Plus-System EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Island, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Ungarn, Zypern Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Island, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Ungarn, Zypern

18 Mit Kreditkarte im In- und Ausland 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,11 mind. 5,11 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR² 5 in Euro Max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer Max. 4 Geschäftstage anderen EWR-Währung 26 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. EWR 1 unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlungen Bareinzahlungen zu Gunsten Dritter (bis 999,99 EUR) Auf Konten bei uns 10,00 Auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern innerhalb Deutschlands 10,00 Auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern außerhalb Deutschlands entfällt Bei Bareinzahlungen zu Gunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking-Zugangs kostenlos Bereitstellung von TAN-Listen kostenlos Bereitstellung von smstan pro sms 0,09 Bereitstellung von pushtan kostenlos Kontowecker per kostenlos Kontowecker per sms pro sms 0,09 Chip TAN kostenlos TAN Generator einmalig 10,00 Aktivierungs-PIN (vereinbarungsgemäß, für nicht gesperrte Karte) 5,00 26 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Island, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Ungarn, Zypern

19 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS - Einrichtung Kunden ID - Einrichtung Kontonummer für die Kunden ID der DATEV - Einrichtung Teilnehmer ID - Einrichtung Konto, incl. UDV-DAT-Segment - Einrichtung / Änderung von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV kostenlos kostenlos 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: Überweisungen innerhalb EWR 28 0,15 Überweisungen in Drittstaaten (außerhalb EWR) 29 0,15 Lastschrifteinzüge zu Gunsten Geschäftsgirokonto 0,15 zusätzlich je Posten (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen.) 0,15 Lastschrifteinzüge zu Gunsten Privatgirokonto zusätzlich je Posten (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen.) nach Preismodell für S-Girokonten 0,15 Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS): Datenfernübertragung je Datei kostenlos Überweisungen innerhalb EWR 28 0,15 Überweisungen in Drittstaaten (außerhalb EWR) 29 0,15 Lastschrifteinzüge zu Gunsten Geschäftsgirokonto 0,15 zusätzlich je Posten (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen.) 0,15 Lastschrifteinzüge zu Gunsten Privatgirokonto nach Preismodell für S-Girokonten zusätzlich je Posten (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen.) 0, Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarte Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Island, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Ungarn, Zypern Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb der Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

20 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. Die Währungsumrechnungskurse für MasterCard-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinreichung nach Preismodell für S-Girokonten Scheckeinzug (Inland)(Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen.) Postenpreis 0,70 Scheckvordrucke kostenlos Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Porto Bereitstellung eines bestätigten/unbestätigten Landesbank-Schecks zurzeit 20,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten (Scheckeinreicher ist Kauffrau/-mann) Buchungstag +3 Geschäftstage - Eingang vorbehalten (Scheckeinreicher ist nicht Kauffrau/-mann) Buchungstag +2 Geschäftstage Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in EUR oder Fremdwährung in das Ausland³ 0 und aus dem Ausland 30 Zahlungsgegenwert bis 250 EUR 9,00 Zahlungsgegenwert über 250 EUR 0,1 % mind. 12,00 max. 80,00 30 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist

21 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich

22 D. Hinweis zu außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren und sonstigen Beschwerdemöglichkeiten für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach , Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Westfalen-Lippe anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Westfalen-Lippe, Schlichtungsstelle, Postfach 8669, Münster Näheres regelt die Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle beim SVWL, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden

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