Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis O Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) O Kapitel B Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden O Kapitel C Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden O Kapitel D Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Stand:

2 Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Dienstleistungen Preis in Euro 1. Sparkonto - Zusendung von Kontoauszügen im Kundenauftrag im individuell vereinbarten Rhythmus, pro Aussendung 1,00 - Bereitstellung von Kontoauszügen zur Abholung beim Berater abweichend von der Möglichkeit der kostenlosen Abholung am Kontoauszugsdrucker, pro Jahr 20,00 - Ausstellung einer Ersatzkarte bei Verlust, Diebstahl oder Defekt, sofern das Verschulden beim Kunden liegt 5,00 - Bearbeitung eine Sparkassenbuch-Einzugs auf andere Kreditinstitute - netzfremde Kreditinstitute 20,00 - netzeigene Kreditinstitute 0,00 - Einrichtung von Mietkautionskonten 15,00 - Wertstellung - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag - - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks - Verkauf von Reiseschecks bis zu einem Gegenwert von 500,00 Euro 2,50 ab einem Gegenwert von 500,00 Euro 5,00 - Rücknahme von Reiseschecks - Euro-Reiseschecks ggfs. Buchungsposten - Fremdwährungs-Reiseschecks ggfs. Buchungsposten zzgl. 1,00 Euro pro Scheck, mind. 10,00 Euro Sorten (Fremdwährungen) - An- und Verkauf Fremdwährungen bis 500,00 Euro Gegenwert 2,50 Fremdwährungen ab 500,00 Euro Gegenwert 5,00 - Versand von Fremdwährungen und Reiseschecks im Kundenauftrag bis 2.500,00 Euro Gegenwert zzgl. MwSt. 7,50 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 2

3 Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) 4. Ratenkredite - Stundung 60,00 - Kündigung 0,00 5. Wertpapiere - Depotpreise (jährlich) - Girosammelverwahrung 0,179% inkl. MwSt. - Girosammelverwahrung für eigene Sparkassen-Inhaberschuldverschreibungen ab Emissionsserie 48 0,089% inkl. MwSt. - Sonderverwahrung und Wertpapierrechnung 0,357% inkl. MwSt. - Mindestpostenpreis inkl. MwSt. 5,95 - Mindestdepotpreis inkl. MwSt. 32,13 - Mindestdepotpreis bei Wertpapierdepots mit Verrechnungskonto bei einem fremden Kreditinstitut inkl. MwSt. 64,26 Details zum Depotpreis: Berechnungsgrundlage bei Renten ist der Nominalwert, bei Aktien und Fonds der Kurswert - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung, unterjährige Depotaufstellung, Erträgnisaufstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 8,00 - Depotübertragung, Depotauflösung: Berechnung eines anteiligen Depotpreises. Grundlage ist der Zeitraum der letzten regulären Berechnung bis zum Zeitpunkt des vollzogenen Wertpapierübertrages. Es werden immer volle Monate gerechnet. - Jahressteuerbescheinigung, Jahresbescheinigung gem. 24c EStG unentgeltlich - Effektive Stücke Ein- und Auslieferung effektiver Stücke ins Depot 59,50 zzgl. fremde Kosten - An- und Verkauf von Wertpapieren Eigene Kosten Auftragserteilung beim Berater Auftragserteilung über Internet Provision für Auftragserteilungen 0 Euro 0,60% 0,30% 4.999,99 Euro Provision für Auftragserteilungen 5.000,00 Euro 0,50% 0,25% ,99 Euro Provision für Auftragserteilungen ab 0,40% 0,20% ,00 Euro zzgl. Transaktionspreis pro Order 10,00 Euro 10,00 Euro Mindestpreis pro Transaktion 27,00 Euro 16,00 Euro Limitverwaltung (Erteilung, Änderung, 0,00 Euro 0,00 Euro Streichung, Verlängerung) Entgelt für die Annahme von Zeichnungsaufträgen bei Nichtausführung aufgrund nicht erteilter Zuteilung 11,00 Euro 11,00 Euro - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen - Handel von Bezugs- und Teilrechten 1% des Kurswertes, mind. 20,00 Euro Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 3

4 Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) 6. Vermietung von Kundenschließfächern - Mietpreis pro Safe (jährlich) - Größe 30 cm x 7,5 cm inklusive MwSt. 35,70 - Größe 30 cm x 10,0 cm inklusive MwSt. 47,60 - Größe 30 cm x 15,0 cm inklusive MwSt. 53,55 - Größe 30 cm x 20,0 cm inklusive MwSt. 59,50 - Größe 30 cm x 40,0 cm inklusive MwSt. 71,40 - Größe 60 cm x 30,0 cm inklusive MwSt. 119,00 - Größe 60 cm x 45,0 cm inklusive MwSt. 142,80 7. Sonstiges - Bareinzahlungen zugunsten Dritter - auf ein Konto bei der Kreissparkasse Schlüchtern 12,00 - auf ein Konto bei einer anderen Sparkasse 12,00 - auf ein Konto bei einem anderen Kreditinstitut 12,00 - auf ein Konto zugunsten eines Mitgliedes der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 - auf ein Konto als Spende für karitative Zwecke 0,00 - Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung 0,00 - Nach Absprache mit Kunden durchgeführte (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Telefonate 0,00 - Telefaxe 0,00 - Fernschreiben 0,00 - Fotokopien 0,00 - Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Überweisungsnachfragen, sofern der Fehler nicht durch die Kreissparkasse Schlüchtern zu vertreten ist, pro Nachfrage 8,00 - Zweitschriftanforderungen bei fremden Banken, sofern der Fehler nicht durch die Kreissparkasse Schlüchtern zu vertreten ist, pro Kopie 8,00 - Erstellung von Belegkopien, sofern der Fehler nicht durch die Kreissparkasse Schlüchtern zu vertreten ist, pro Kopie 8,00 - Sicherstellung der Verfügung der Erben ohne amtlichen Erbnachweis mittels Haftungserklärung inkl. MwSt. 59,50 - Erstellung einer Steuerbescheinigung 0,00 - Erstellung einer Jahresbescheinigung gem. 24c EStG 0,00 - Erstellung von Duplikaten von Erträgnisaufstellungen mit Guthabenund Zinsbeständen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - ohne Wertpapierdepotkonten 32,00 - inklusive Wertpapierdepotkonten inklusive MwSt. 32,83 - Im Auftrag des Kunden eingeholte Bankauskünfte von fremden Kreditinstituten zzgl. Fremdkosten 19,00 4

5 Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) - Bankbürgschaft (Aval) - Einräumung eines Avalkontingents (einmalig) 0,50% der Kreditsumme max. 375,00 mind. 60,00 - Verlängerung eines Avalkontingents (einmalig) 0,25% der Kreditsumme max. 200,00 mind. 60,00 - Erhöhung eines Avalkontingents (einmalig) 0,25% der Kreditsumme max. 375,00 mind. 60,00 - Bürgschaftsprovision p.a. bei Voll-Absicherung 2,0% - Bürgschaftsprovision p.a. bei Teil- oder fehlender Absicherung 3,0% 5

6 Dienstleistungen Preis in Euro I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten direkt compact classic classic plus Grundleistungen Kontoführung, Service, Persönliche Beratung Sparkassenkarte inklusive Partnerkarten sowie Geheimnummer und Geldkarten-Chip Nutzung der Selbstbedienungseinrichtungen Vordrucke, Formulare ohne Individualisierung Belegloser Zahlungsverkehr Lastschriften Gutschriften, Daueraufträge, Scheckbelastungen 0,33 Barabhebungen am Geldautomaten 0,33 Zahlungsverkehr über Homebanking 0,21 Erstellung von Kontoauszügen am Kontoauszugsdrucker 0,30 Euro pro Kontoauszug Zahlungsverkehr über Sparkassen-ServiceTerminals 2,50 0,52 Zahlungsverkehr mit Beleg Überweisungen, Lastschrifteinreichungen, Lastschriften im Abbuchungsverfahren 2,50 1,30 1,30 1,30 Bareinzahlungen beim Berater 2,50 1,30 1,30 1,30 Barabhebungen beim Berater 2,50 1,30 1,30 Kontopreis pro Monat 2,90 3,90 7,10 9,90 Postenentgelte werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. 2. Kontoauszug (pro Vorgang) - Rechnungsabschlüsse 0,00 - Kontoauszugsdrucker je nach gewähltem Preismodell - Abholung in der Geschäftsstelle auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend und soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (pro Vorgang) im täglichen, wöchentlichen oder 14tägigen oder monatlichen Rhythmus 6,00 - Zusendung - der gesammelten Abholerpost im vom Kunden beauftragten Rhythmus, pro Aussendung 0,98 - Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen Portokosten Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen (insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments). Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 6

7 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Schlüchtern Obertorstr Schlüchtern 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach Bonn 1.3 Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Hanau HR-Nr. A Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von Sonnabenden dem 24. und 31. Dezember dem 3. Oktober dem 1. Januar Christi Himmelfahrt Karfreitag Ostermontag Pfingstmontag Fronleichnam 7

8 Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): Geschäfts- DFÜ Beleg stellen Schlüchtern Uhr Uhr Salmünster Uhr Uhr Bad Soden Uhr Uhr Sterbfritz Uhr Montag, Donnerstag und Freitag Uhr Dienstag, Mittwoch Uhr Altengronau Uhr Montag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Steinau Uhr Montag, Donnerstag und Freitag Uhr Dienstag, Mittwoch Uhr 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Verbraucherdarlehen), 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments oder des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen und Giroverband Hessen-Thüringen Bonifaciusstr Erfurt Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach Bonn eingelegt werden. 8

9 2. Überweisungen 2.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)(1) in Euro oder in anderen EWR-Währungen(2) Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen: Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag(3) Beleghafter Überweisungsauftrag(4) Überweisung in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag(3) Beleghafter Überweisungsauftrag(4) max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II 1.5. c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online Beleghafte Überweisung (4) Überweisungsmodalitäten Je Überweisung vom Girokonto Beleglose Per Dauerauftrag Überweisung (3) Per Eilüberweisung 1,30 2,50 0,21 2,50 0,33 0,43 16,00 1,30 2,50 0,21 2,50 0,33 0,43 16,00 1,5, mind. 13,50 Euro, zzgl. 2,00 Euro Spesen und 0,25 Courtage des Überweisungsbetrages, mind. 1,75 Euro s. belegh. Überweisung zzgl. 5,00 Euro 0,00 0,00 0,00 12,00 (1) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. (2) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. (3) Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). (4) Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inkl. Service mit SRZ (5) Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 9

10 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I 1. Preismodelle für Privatkonten ). bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte SHARE: Abwicklungsgebühr: 1,5 %o, mind. 13,50 Euro Spesen 2,00 Euro Courtage: 0,25 %o des Überweisungsbetrages, mindestens 1,75 Höhe der Entgelte OUR: Abwicklungsgebühr: 1,5 %o, mind. 13,50 Euro, zzgl. mind. 15,00 Euro, max. der seitens der Auslandsbank berechnete Betrag Spesen 2,00 Euro Courtage: 0,25 %o des Überweisungsbetrages, mindestens 1,75 Abweichend von den o.g. Pauschalen berechnen wir für definierte Nicht-EU/EWR-Staaten abweichende Mindestgebühren und für die EU/EWR gehörenden Länder abweichende Festpreise, die auf Anforderung genannt werden. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags per Postversand 8,00 bei Einstellen in das elektronische Postfach 8,00 bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 8,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist bei hausinternen Überweisungen 12,00 bei nationalen Überweisungen 12,00 bei internationalen Überweisungen 25,00 zzgl. Fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 8,00 bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 8,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 0,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung 0,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 10

11 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro PG: 0,33 GG: 0,43 PG: 0,33 GG: 0,43 PG: 0,33 GG: 0,43 PG: 0,33 GG: 0,43 PG: 0,33 GG: 0,43 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten (inklusive Courtage erhoben): Überweisungseingang Konventionelle Abwicklung Betragshöhe Gebührenweisung SHARE/BEN bis EUR ,00 bis EUR ,50 ab EUR ,01 1 %o max. EUR 100,00 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 11

12 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)(1) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)² sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)³ Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 Entgeltregelung 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC 0,21 2,50 Euro 0,21 2,50 Euro (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Übrige Länder Abwicklungsgebühr: 1,5%o, mind. 13,50 Euro zzgl. 2,00 Euro Spesen zzgl. 0,25% des Überweisungsbetrags, mind. 1,75 Euro Courtage Abwicklungsgebühr: 1,5%o, mind. 13,50 Euro zzgl. 2,00 Euro Spesen zzgl. 0,25% des Überweisungsbetrags, mind. 1,75 Euro Courtage zzgl. der seitens der Auslandsbank berechneten Preise, mind. 15,00 Euro Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. (3) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. (2) z.b. US-Dollar (3) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 12

13 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung 0 Entgeltregelung 1 Abwicklungsgebühr: Abwicklungsgebühr: cc) Sonstige 1,5 %o, mind. Entgelte 13,50 Euro zzgl. 2,00 1,5 %o, mind. 13,50 Euro zzgl. 2,00 Euro Euro Spesen Spesen zzgl. 0,25% des Überweisungsbetrags, zzgl. 0,25% des Überweisungsbetrags, mind. mind. 1,75 Euro Courtage 1,75 Euro Courtage zzgl. der seitens der Auslandsbank berechneten Preise, mindestens 15,00 Euro Zusatzentgelt für eilige Ausführung bei Entgeltregelung 0 5,00 Zusatzentgelt für eilige Ausführung bei Entgeltregelung 1 15,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags per Postversand 8,00 bei Einstellen in das elektronische Postfach 8,00 bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 8,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist bei hausinternen Überweisungen 12,00 bei nationalen Überweisungen 12,00 bei internationalen Überweisungen 25,00 zzgl. Fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden bei hausinternen Überweisungen 8,00 bei nationalen Überweisungen 8,00 bei internationalen Überweisungen 25,00 zzgl. Fremdkosten Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 0, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 13

14 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Produkt Entgeltregelung 0 Entgeltregelung 2 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC 0,00 0,00 (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Übrige Länder Bis Euro 5,00 Euro 5,00 Euro DBis Euro 7,50 Euro 7,50 Euro i Ab Euro 1%o, max. 100,00 Euro 1%o, max. 100,00 Euro e Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Gutschrift von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Überweisungseingang bei Entgeltregelung 0 und 2 inkl. Courtage Bis Euro Bis Euro Ab Euro Entgelt 5,00 Euro 7,50 Euro 1%o, max. 100,00 Euro Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (1) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung 0,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift per Postversand 5,00 bei Einstellen in das elektronische Postfach 5,00 bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 5,00 (1) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 14

15 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von 0,00 - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,00 - SEPA-Lastschrift von einem anderen Finanzdienstleister 0,00 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift per Postversand 5,00 bei Einstellen in das elektronische Postfach 5,00 bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 5,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgeltregelung 0 SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse) 0,21 Euro SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 0,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift per Postversand 5,00 bei Einstellen in das elektronische Postfach 5,00 bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 5,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 15

16 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco, Schweiz 0,00 b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift per Postversand 5,00 bei Einstellen in das elektronische Postfach 5,00 bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 5,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco, Schweiz 0,00 b) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 0,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmenlastschrift per Postversand 5,00 bei Einstellen in das elektronische Postfach 5,00 bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 5,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE-Verfahren ): bei Erst- und Einmallastschriften bei Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 16 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 28 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 16 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1- Verfahren ): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 16

17 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten (sofern nicht bereits im Girokontopreis ) Jahrespreise, wenn sie nicht Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind: - MasterCard Classic 25,00 - Zusatzkarte MasterCard Classic 25,00 - MasterCard Gold 70,00 - Zusatzkarte MasterCard Gold 70,00 - Nachträgliche PIN-Erstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 8,00 - Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z.b. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) 15,00 - Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug 8,00 - Sperrung einer MasterCard auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) 0,00 - Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen(1) 1% vom Umsatz - Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums (1) 1% vom Umsatz - Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung - Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Jahrespreise, wenn sie nicht Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind: - SparkassenCard 12,00 - Kundenkarte 4,00 - Täglicher Verfügungsrahmen (2) SparkassenCard je Einsatz (3) - Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten (4) 1.000,00 - Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z.b. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung)) 10,00 (1) Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6 dieses Verzeichnisses (2) Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. (3) Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. (4) Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 17

18 - Sperrung einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/ Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre ist unentgeltlich) 8,00 - Einsatz der SparkassenCard im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR (1) ggfs. Buchungsposten - bei Zahlung in Fremdwährung 1% des Umsatzes mind. 1,50, max. 7,00 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1% des Umsatzes mind. 1,50, max. 7,00 - Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 Geldkarte - Aufladen unserer Geldkarten (bis max. 200,00 Euro) an unseren Ladeterminals, die mit dem Geldkarte-Logo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/ Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem Geldkarte- oder girogo-logo gekennzeichnet sind ggfs. Buchungsposten ggfs. Buchungsposten ggfs. Buchungsposten unentgeltlich 4.4 Barauszahlungen - Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte Buchungsposten Buchungsposten mit unserer MasterCard 0,00 Euro 2% des Umsatzes mind. 7,00 Euro - Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) Bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen) entfällt 0,00 Bei ZD im EWR (1), die ein direktes Kundenentgelt (2) erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro entfällt 7,00 - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 7,00 Bei ZD im EWR (1), die kein direktes Kundenentgelt (3) erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt 7,00 Bei ZD im EWR (1) in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt 7,00 Bei ZD außerhalb des EWR (1) im Maestro/ Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt 7,00 - mit Kreditkarte (MasterCard) - im In- und Ausland innerhalb der EU in Euro 2% vom Umsatz 2% vom Umsatz mind. 7,00 Euro mind. 7,00 Euro - im In- und Ausland innerhalb und außerhalb der EU in Fremdwährung 2% vom Umsatz 2% vom Umsatz mind. 7,00 Euro mind. 7,00 Euro zzgl. 2% Auslands- zzgl. 2% Auslandsprovision provision Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. (1) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. (2) Die Höhe des direkten Kundenentgeltes vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. (3) In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 18

19 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen in Euro im EWR Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung (1) als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung Max. 1 Geschäftstag Max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 12,00 auf Konten bei anderen Sparkassen / Landesbanken 12,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 12,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II.1.1.b) und II 2.2.a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 12,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 12,00 (1) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 19

20 5. Online Banking und Electronic Banking 5.1 Online Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung eines Online-Banking Zuganges (monatlich) 0,00 - Bereitstellung von smstan - monatlich 0,00 - je smstan 0,09 - Bereitstellung von pushtan - monatlich 0,00 - je pushtan 0,05 - Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift 0,00 - Kontowecker-Nachricht per SMS (je SMS) 0,09 - Kontowecker-Nachricht per push-mitteilung (je Mitteilung) 0, Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS - Einrichtung: Kunden ID 0,00 - Einrichtung: zusätzliche Kunden-ID 0,00 - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden-ID der DATEV 0,00 - Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 - Einrichtung: Konto, inkl. UDV-DAT-Segment 0,00 - Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 0,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden (Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.) - Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/ Sicherungsverfahren pro Monat 0,00 - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 0,00 - Umsatzinformation im elektronischen Sammlern pro Konto pro Monat 0,00 - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z.b. für die DATEV pro Monat 0,00 pro Umsatz 0, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS, abhängig vom genutzten Giropreis-Modell - Sammelüberweisung im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten(1)) - je Einzelauftrag 0,00 0,21 - je Sammelbuchung 0,00 0,21 - Sammelüberweisung im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten(2))) - je Einzelauftrag 0,00 0,21 - je Sammelbuchung 0,00 0,21 - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Einzelauftrag 12,00 - je Sammelbuchung 12,00 - Lastschrifteinzug im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Einzelauftrag 0,00 0,21 - je Sammelbuchung 0,00 0,21 (1) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. (2) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 20

21 - Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten(1)) - je Einzelauftrag 0,00 0,25 - je Sammelbuchung 0,00 0,25 - Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten(2)) - je Einzelauftrag 0,00 0,25 - je Sammelbuchung 0,00 0,25 - Lastschrifteinzug im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten(1)) - je Einzelauftrag 0,00 0,21 - je Sammelbuchung 0,00 0,21 - Lastschrifteinzug im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten(2)) - je Einzelauftrag 0,00 0,21 - je Sammelbuchung 0,00 0,21 Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM), abhängig vom genutzten Giropreis-Modell - Datenübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 0,00 - Datenübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 - zzgl. je Posten 0,00 0,21 - Überweisung im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten(1)) - je Einzelauftrag 0,00 0,21 - je Sammelbuchung 0,00 0,21 - Überweisung im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten(2)) - je Einzelauftrag 0,00 0,21 - je Sammelbuchung 0,00 0,21 - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Einzelauftrag 0,00 12,00 - je Sammelbuchung 0,00 12,00 - Lastschrifteinzug im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Einzelauftrag 0,00 0,21 - je Sammelbuchung 0,00 0,21 - Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten(1)) - je Einzelauftrag 0,00 0,25 - je Sammelbuchung 0,00 0,25 - Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten(2)) - je Einzelauftrag 0,00 0,25 - je Sammelbuchung 0,00 0,25 - Lastschrifteinzug im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten(1)) - je Einzelauftrag 0,00 0,21 - je Sammelbuchung 0,00 0,21 - Lastschrifteinzug im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten(2)) - je Einzelauftrag 0,00 0,21 - je Sammelbuchung 0,00 0,21 (1) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. (2) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 21

22 6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen z.b. auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet auch unter veröffentlicht. Umrechnungen zu weiteren Währungen erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein - Scheckeinlösung ggfs. Buchungsposten - Scheckeinzug (Inland) ggfs. Buchungsposten - Scheckvordrucke 0,10 Euro pro Beleg, mind. 10,00, max. 50,00 - Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch 0,00 - Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre im Kundenauftrag pro Scheck 8,00 - Bereitstellung eines bestätigten LZB-Schecks 75,00 zzgl. Fremdkosten - Scheckrückgabe - zu Lasten Aussteller 0,00 - zu Lasten Einreicher 5,00 22

23 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Tag der Einreichung - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten 2 Tage - Inkasso Tag der Gutschrift - Scheckeinlösung Tag der Belastung 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland, sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist per Scheck - Abwicklungsgebühr: 1,5 %o, mind. 13,50 - Spesen 2,00 - Courtage: 0,25 %o, mind. 1,75 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland, sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist per Scheck - Abwicklungsgebühr: 1,5 %o, mind. 13,50 - Spesen 2,00 - Courtage: 0,25 %o, mind. 1,75 23

24 Kapitel C Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Geschäftstages der Buchung. Diese sind im Internet unter veröffentlicht. Umrechnungen zu weiteren Währungen erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 24

25 Kapitel D Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (Zahlungsdienste) oder 3. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen und Giroverband Hessen-Thüringen Bonifaciusstr Erfurt Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach Bonn eingelegt werden. 25

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