Cloud Computing. Zeitschrift der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.v. Was wir aus Wien lernen können

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1 AUGUST AUSGABE INFOKOM Gütersloh Zeitschrift der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.v. STANDESÄMTER Elekronische Register statt Papier STADT RIETBERG Neues Mitglied für INFOKOM Gütersloh VOLLSTRECKUNG Forderungen der Kommunen E-GOVERNMENT Was wir aus Wien lernen können STÄDTEMANAGEMENT Wie Technik hilft, im Wettbewerb zu bestehen IT-LANDSCHAFT Warum Konzentration nur Second Best ist Cloud Computing Entdecke die Möglichkeiten

2 Dr. Michael Kempf Leiter der Abteilung lung/qualitätsmanagement ualitätsm der AKDB Entwick- Innovativ. Kraftvoll. Partnerschaftlich. OK.KOMM sorgt für Integration Optimieren Sie Ihre Verwaltungsabläufe mit der zukunftsweisenden Plattform OK.KOMM. Behördenintern verbindet OK.KOMM alle OK.Verfahren zu einem System. Die Verfahren beziehen die Daten voneinander. So profitieren Sie von höherer Datenaktualität und vermeiden redundante Pflege. Auskünfte und Änderungen werden einfacher. OK.KOMM integriert auch andere Systeme und Portale. Und es sorgt für einen vollautomatisierten Datentransport. Sie definieren einmal den Zeitpunkt das System erledigt für Sie regelmäßig und termingerecht den sicheren Datenaustausch. Verbessern Sie die Integration Ihrer Verfahren, reduzieren Sie Ihren Administrationsaufwand, beschleunigen Sie Ihre Abläufe zum spürbaren Nutzen für den Bürger. Sprechen Sie mit uns: Telefon Software, die dem Menschen dient!

3 \ EDITORIAL Wo ist der Teamgeist? Liebe Leserinnen, liebe Leser! Die junge Mannschaft von Jogi Löw spielte ganz vorn in der Fußballweltmeisterschaft mit die verjüngte Mannschaft zur Gestaltung der IT in Deutschland ist noch nicht auf einem gradlinigen Weg zum Pokal. Kooperationen organisatorisch effizient und effektiv gestalten kann. Solche Modelle sind eine der wesentlichen Grundlagen für effiziente und effektive Verwaltungskooperation. Die IT-Möglichkeiten hindern uns nicht, es sind die mentalen Befindlichkeiten. Die drängenden IT-Themen nehmen an Zahl und Komplexität immer mehr zu. Für das einzelne Unternehmen, die einzelne Verwaltung ein schier nicht mehr durchschaubarer Dschungel von Fragestellungen, Positionen, Projekten und Gremien. Man hat manchmal den Eindruck, dass der Blick fürs Wichtigste verloren geht. Besonders der Blick für zwingend notwendige Zusammenarbeit scheint manches Mal getrübt. Wir sprechen und schreiben viel über horizontale und vertikale Kooperation von öffentlichen Einrichtungen, wir reden über eine nationale E-Government-Strategie und über ein E-Government-Gesetz, wir starten immer neue Projekte und wir bekennen uns alle zum Artikel 91c als unserem IT-Grundgesetz. Mit anderen Worten: Wir laufen viel, doch die Spielzüge sind noch nicht optimal abgestimmt. Der IT-Planungsrat befasst sich noch mit sich selbst und seiner inneren Ordnung, erste Rangelei en zwischen unterschiedlichen Interessenhaltern sind bereits ausgebrochen. Projekte wie ELENA, in dessen Umsetzung alle Beteiligten schon viel investiert haben, stehen vor dem Scheitern. Andere wie die Gesundheitskarte verzögern sich um Jahre, wieder andere werden nicht angegangen. Zu letzteren gehört etwa der Aufbau eines föderativen Wissensmanagements. Das sehr zersplitterte, immer neue Aufsetzen von Wissensmanagement-Systemen bei jedem größeren Projekt national, regional, lokal ist Verschwendung von Ressourcen und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verwirrend und ärgerlich. Wir brauchen integrierte, verbundene Lösungen und Geschäftsmodelle ( wer zahlt was und wer ist wofür verantwortlich ) sowie Prozessmodelle, aus denen hervorgeht, wie man Wissens- Diese Auflistung ist kein Sommermärchen die IT-Mannschaft in der Bundesrepublik hat noch nicht recht zu ihrem Spiel gefunden. Es mangelt noch daran, sich als Team mit gemeinsamen Zielen zu begreifen und auch so zu handeln. Zu häufig sind es noch Einzelne, die das Spiel bestimmen wollen. Spielfreude, Phantasie und Witz bei der Überwindung von Hindernissen und auf dem Weg zum Erfolg haben noch zu wenig Platz im Handeln der IT-Akteure. Vitako als relativ junge Mannschaft will wie Jogis Jungs mit eben der Spielfreude, der Phantasie und vielleicht auch dem Witz, die zu einer jungen Mannschaft gehören, ganz vorn dabei sein. Dass wir so bei den wichtigen Fragen rund um die öffentliche IT mitspielen und nicht am Spielfeldrand stehen, werden wir auch in diesem Jahr bei der Kongressmesse Moderner Staat unter Beweis stellen. Und das Thema dieses Heftes wirft ein Licht auf die gute Mannschaftsaufstellung von Vitako, nach dem Motto: Vitako sind viele und ist doch eins in der Vielfalt sind wir stark. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine gute Lektüre. Peter Kühne, Vorstandsvorsitzender, Dr. Marianne Wulff, Geschäftsführerin, Vitako, Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister 3

4 \ IMPRESSUM \ INHALT Herausgeber: Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. Markgrafenstr Berlin Tel. 030 / redaktion@vitako.de V.i.S.d.P.: Dr. Marianne Wulff Die Redaktion behält sich vor, eingesandte Berichte auch ohne vorherige Absprache zu kürzen. Der Inhalt der Beiträge gibt nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers wieder. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder elektronische Ver breitung nur mit Zustimmung des Herausgebers. Redaktion: Goergen Kommunikation GmbH Anne Goergen, Michael Wayand Ubierring Köln Erscheinungsweise: 4 Ausgaben im Jahr Auflage: Konzeption, Layout, Satz und Lektorat: Ursula Barthel Grafikdesign, Bremen ub-grafikdesign@t-online.de Litho u. Druck: Köhler Druck, Oldenburg Bildnachweise: b.i.t. Bremerhaven (S.27); BARC (S.25); Bundesamt für Sicherheit (S.33); Citikommservices GmbH (S.29); CSC (S.15); ekom21 (S.25); Fotolia (angrylittledwarf; Fineas; Frank Rohde; imago13; Jari Aherma; Maiwind; Steve Lovegrove); INFOKOM Gütersloh AöR (S.23); Informations- u. Kommunikations Institut Saarbrücken (S.13); istockphoto (christimatei; JPrescott; leezsnow; mamado; ManuWe); ITDZ Berlin (S.9); Kreisverwaltung Steinfurt (S.34); krz Lemgo (S.18); regio IT Aachen (S.11); Siemens (S.30); Siemens IT Solutions and Services (S. 31); Stadt Bremerhaven (S.26); Stadt Wien (S.21); Taylor Wessing, Düsseldorf (S.17); TU Berlin (S.8); Vitako (S.3); Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen Ulm (S.32) Autoren dieser Ausgabe: Gabi Göpfert, ekom21 Reinhold Harnisch, krz Lemgo Michael Hange, BSI Heiner Jostkleigrewe, INFOKOM Gütersloh Konrad Kandziora, ITDZ Berlin Markus Lang, Taylor Wessing Dr. Martin Matzke, Siemens IT Solutions and Services Dr. Michael Neubauer, Citkomm services Jan Pohle, Taylor Wessing Dieter Rehfeld, regio it Aachen Jonas Repschläger, TU Berlin Dr. Alexander Schellong, CSC Joachim Schiff, IKS Christine Siegfried, Vitako Steffen Vierkorn, BARC Thomas Wagner, KIRU Norbert Weidinger, Stadt Wien, Jörg Wiegand, b.i.t. Bremerhaven Marianne Wulff, Vitako Prof. Dr. Rüdiger Zarnekow, TU Berlin Hinweis: Vitako aktuell erscheint zusätzlich mit 5 Regionalausgaben: Ausgabe ekom21 KGRZ Hessen Ausgabe INFOKOM Gütersloh Ausgabe krz Lemgo Ausgabe Lecos Leipzig Ausgabe regio it aachen Der Vertrieb erfolgt durch das jeweilige Vitako-Mitglied. CLOUD COMPUTING 6 Doppelter Gewinn Verwaltungen, die Ressourcen und Applikationen on demand beziehen, können Kosten sparen und flexibler reagieren. Doch Vorsicht: Cloud-basierte IT-Leistungen sind nicht per se nutzenstiftend, sondern müssen vor dem Hintergrund der individuellen Bedarfslage genau analysiert werden. Prof. Dr. Rüdiger Zarnekow von der TU Berlin über den richtigen Umgang mit Cloud Computing. 9 Berliner Wolke Private Clouds sind für Verwaltungen eine effiziente Möglichkeit, IT-Optimierung und Datenschutz unter einen Hut zu bringen. Berlin, zeigt wie das gehen kann. Vorstandsmitglied des ITDZ Berlin, Konrad Kandziora, präsentiert das Erfolgsmodell. 10 Kooperatives Modell Die Diskussion um Cloud Computing darf sich gerade im öffentlichen Sektor nicht allein auf das reine Verfahren reduzieren. Neben der technologischen Diskussion müssen die Verantwortlichen auch rechtzeitig über eine gesellschaftsrechtlich fundierte Form der Zusammenarbeit nachdenken. Ein gangbarer Weg: das genossenschaftliche Modell. Einen Einblick in den Diskurs liefert Dieter Rehfeld, Geschäftsführer der regio it aachen. 12 Auf starke Strukturen setzen Die kommunalen Rechenzentren in Deutschland bringen viele Voraussetzungen mit, um gemeinsam als sicherer Cloudanbieter auftreten zu können. Zudem steht ihnen das leistungsfähige DOI-Netz zur Verfügung. Ein Beitrag von Joachim Schiff, Werkleiter des Informations- und Kommunikationsinstituts Saarbrücken. 14 Erfolgreicher Vorreiter Blick über den Teich: Die Stadtverwaltung von Los Angeles senkt mit Cloud Computing die Kosten für ihr -System und führt innovative Anwendungen für die Zusammenarbeit von Mitarbeitern ein. Dr. Alexander Schellong von CSC berichtet. 16 Alles, was Recht ist Datenschutzrechtliche Erwägungen stehen vielen Cloud- Planungen im öffentlichen Bereich entgegen. Verwaltungen müssen entweder Einschränkungen bei der Nutzung hinnehmen, urteilen die Rechtsanwälte Jan Pohle und Markus Lang von Taylor Wessing oder aber das Recht muss angepasst werden. 18 Alter Wein in neuen Schläuchen? Wer umfassende Leistungen über das Netz kollaborieren will, benötigt Sicherheit und Verfügbarkeit. Gerade Letzteres ist bei der gegenwärtigen Infrastruktur nicht gewährleistet, weiß Reinhold Harnisch, Geschäftsführer des krz Lemgo. 4

5 \ INHALT INNOVATION UND KOMMUNALVERWALTUNG 20 Wenn alle mitmachen Die Wiener E-Government-Services werden von den Bürgern in hohem Maße genutzt. Ein Erfolgsfaktor sind vertiefte Analysen des Nutzerverhaltens und kontinuierliche Optimierung des Angebotes. Der stellvertretende CIO der Stadt Wien, Norbert Weidinger, gibt Einblick in die Struktur und Erfolgsgrundlage des virtuellen Amtes. VERWALTUNG DER ZUKUNFT 26 Ehrgeiziger Neubau In das neue Onlineportal von Bremerhaven fließen Angebote von Tourismus über Unterhaltung bis zum Informationsbereich mit ein. Ergebnis ist ein kommunales Portal mit einem in Deutschland bislang einzigartigen Konzept. Jörg Wiegand, Geschäftsführer der b.i.t. Bremerhaven, hat das Konzept genau unter die Lupe genommen und berichtet. 28 Gefährliche Monokulturen Die öffentliche IT in Deutschland sollte sich nicht ohne Not konzentrieren. Langfristig tragfähig ist nur ein gesunder Mix aus lokalen, regionalen und zentralen Strukturen. Geschäftsführer der Citkomm services GmbH Dr. Michael Neubauer über die Notwendigkeit der Vielfalt. 23 Phänomenales Gedächnis Mit Hilfe der digitalen Langzeitarchivierung können Angaben über Familienverbindungen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus dem Datenbestand der Verwaltung gelöscht werden müssen, langfristig bewahrt werden. Gerade für Erbrechtsangelegenheiten ein wichtiger Bürgerservice. Über die Vorteile des digitalen Langzeitgedächtnisses informiert Heiner Jostkleigrewe von der INFOKOM Gütersloh. 24 Nach dem Spiel ist vor dem Spiel Der dritte Teil der Vitako-aktuell-Serie: Wege zu einem erfolgreichen Business-Intelligence-Programm die richtige technische und organisatorische Implementierung. Ein ausführlicher Beitrag aus den Federn des Autorenteams Gabi Göpfert von der ekom21 GmbH und Steffen Vierkorn vom Business Application Research Center (BARC). 30 Lebensräume gestalten IKT tragen erheblich zur Wettbewerbsfähigkeit einer Stadt bei. Es werden neue Ansätze geschaffen, um drängende Aufgaben, wie zum Beispiel Verkehrssteuerung, Umweltschutz oder die Infrastrukturoptimierung zu bewältigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Siemens IT Solutions and Services. Dr. Martin Matzke ist Leiter des Public Sectors und Autor dieses Artikels. 32 Neue Perspektiven Datenredundanz wird zum alltäglichen Problem in Verwaltungen. Thomas Wagner vom Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen Ulm erklärt, wie sich mit Hilfe von GIS Strukturen und Prozesse optimieren lassen dargestellt am Beispiel der gesplitteten Abwassergebühr. RUBRIKEN 33 Vitako fragt Michael Hange, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 34 In eigener Sache 34 Vitako Panel 34 Vorschau auf die nächste Ausgabe 35 Vitako antwortet Utz Schliesky 35 Termine 5

6 \ CLOUD COMPUTING Doppelter Gewinn Die Bedeutung von Cloud Computing für den öffentlichen Sektor Verwaltungen, die Ressourcen und Applikationen on demand beziehen, können Kosten sparen und flexibler reagieren. Doch Vorsicht: Cloud-basierte IT-Leistungen sind nicht per se nutzenstiftend, sondern müssen vor dem Hintergrund der individuellen Bedarfslage genau analysiert werden. Cloud Computing wird vielfach als Basisinnovation charakterisiert, die das Potenzial hat, die IT-Industrie nachhaltig zu verändern. Als Blaupause dieser Entwicklung wird das sogenannte Utility Computing genannt, eine Vision aus den Anfängen des Internet. Demnach werden IT-Dienstleistungen eine Marktstruktur und Standardisierung erreichen, die denjenigen anderer Versorgungsindustrien wie etwa Gas, Wasser oder Energie ähnelt. Cloud Computing baut zudem auf verschiedene Technologien und Verfahren der vergangenen Jahre auf. Ein Wegbereiter ist das Application Service Providing (ASP), das eine marktreife Weiterentwicklung in Form von Software-as-a-Service-Modellen (SaaS) erfahren hat. Grundlage für eine nachfrageorientierte und dynamische Abwicklung ist eine Multi-Tenancy- Architektur: Sie erlaubt es, mehrere Kunden mit denselben virtualisierten IT-Ressourcen zu bedienen. Auch das vor allem im Forschungskontext entwickelte Grid Computing liefert wesentliche Impulse für eine verteilte Ressourcennutzung. Unterschied: Während beim Cloud Computing ein zentraler Ressourcenbestand von einem Anbieter bereitgestellt und koordiniert wird, werden beim Grid Computing mehrere verschiedene Ressourcenquellen dezentral zusammengeführt. Aktuell lässt sich das Cloud Computing nach drei wesentlichen Merkmalsausprägungen zieren. Zum einen existiert die Variante Private differen- Cloud, die einen beschränkten Zugang, vergleichbar mit einem Intranet, beschreibt. Ressourcen und Applikationen befinden n sich in diesem Fall entweder in einem firmeneigenen Rechenzentrum oder bei einem IT-Dienstleister, der kundenindividuell den IT-Betrieb übernimmt. Zum anderen kann das Cloud Computing als öffentlich zugänglicher IT- Ressourcen-Pool Public Cloud definiert werden. Hierbei befinden sich die genutzten Daten und Dienste in der Obhut des Cloud-Anbieters und sind vom Kunden nur beschränkt kontrollierbar. Drittens ist auch eine Mischform, die sogenannte Hybrid Cloud möglich, die Aspekte der Private Cloud und Public Cloud vereint. Dieser Mittelweg wird in der Praxis häufig genutzt, um unkritische Applikationen, Daten oder IT-Ressourcen auszulagern und gleichzeitig weiterhin geschäftskritische Anwendungen intern zu betreuen. Unterschiedliche Nutzungsgrade In der Praxis haben sich drei Ebenen des Cloud Computing ausdifferenziert, Software as a Service (SaaS), Platform as a Service (PaaS) und Infrastructure as a Service (IaaS), die die Dienstleistungsangebote des Cloud Computing beschreiben (siehe Grafik). Dementsprechend werden auch Geschäftsmodelle in diese Ebenen unterteilt. Auf der untersten Ebene wird dem Kunden eine IT-Infrastruktur, die sowohl nach oben als auch nach unten skaliert werden kann, zur Verfügung gestellt. Amazon etwa bietet verschiedene Dienste auf dieser Ebene an: Rechenleistung, Datenspeicherung, Messaging und Content Distribution Networks. Eine virtuelle Instanz bei Amazon kostet beispielsweise aktuell zwischen zehn Cent und zwei Euro pro Stunde, abhängig von der bereitgestellten Rechenleistung. Auf einer darüber liegenden Ebene existieren Plattformen, die Schnittstellen zur Cloud-Infrastruktur und Tools für die Entwicklung von Cloud-Anwendungen bereitstellen. Platform as a Service, angeboten etwa von Google oder Salesforce, umfassen mit technischen Frameworks beziehungsweise der gesamten Anwendungssoftware eine von der Hardware entkoppelten Nutzungsoberfläche und stellen die Basis für darauf aufsetzende SaaS-Angebote dar. Die Zielgruppe von Plattform-Services sind 6

7 \ CLOUD COMPUTING Cloud Computing vorwiegend Softwareanbieter, Anwendungsentwickler und Value Added Reseller. Diese können Applikationen neu entwickeln, bestehende Dienste erweitern und fertige Lösungen auf der Plattform betreiben, ohne eigene IT-Kapazitäten vorhalten zu müssen. Auf der obersten Ebene werden dem Kunden komplette, onlinefähige Standardanwendungen etwa CRM- oder Office-Lösungen skalierbar zugänglich gemacht. Diese können im Unternehmenskontext betrieben werden und bedürfen lediglich grundlegender unternehmenseigener Einstellungen. Vor allem der Service-Gedanke und eine flexible Skalierbarkeit spielen hierbei eine wichtige Rolle. Das Erlösmodell im Cloud Computing basiert typischerweise auf einem nachfrageabhängigen Mietmodell. Entsprechend werden die Kosten auf Nutzerbasis, ähnlich zum Lizenzmodell, in Rechnung gestellt. Die Abrechnung bezieht sich entweder auf Zeiträume oder auf Verbrauchsmengen Datenübertragungsumfang, Rechenleistung, Festplattenspeicher. Im Gegensatz zum klassischen Eigenbetrieb entstehen dem Kunden keine langfristigen Kosten für Lizenzgebühren oder einmalige Kosten für Hardwareanschaffungen. Der entscheidende Unterschied zu bisherigen Lizenzvereinbarungen besteht in den meist sehr kurzen Laufzeiten. Dadurch wird es Kunden ermöglicht, kurzfristig gemietete Softwarelizenzen oder Rechenleistung zu beziehen und Flexibilitätsvorteile gegenüber dem traditionellen IT-Betrieb zu realisieren. Bei einem Blick auf existierende Cloud-Geschäftsmodelle fällt auf, dass diese nicht ausschließlich auf eine Ebene beschränkt sind, sondern auch ebenenübergreifend auftreten. So bietet etwa Google neben der Entwicklungsplattform auch fertige Online-Dienste für Büroanwendungen, Messaging und Kollaboration an. Skalierbarer Betrieb Grundsätzlich lassen sich für Leistungsabnehmer im Cloud Computing die Potenziale in zwei Blöcke einteilen: Kosteneinsparungen und Flexibilitätsgewinne. Kunden, welche sich für eine Nutzung von Cloud-Services entscheiden, profitieren in erster Linie von einer geringen Kapitalbindung. Den Kunden bleiben hohe Anschaffungskosten in Form benötigter Server, Lizenzen oder Stellfläche erspart, und die Komplexität des IT-Betriebs wird reduziert. Das bewirkt mehr Prozess- und Kostentransparenz. Der eigentliche Anwendungsbetrieb ist schneller, flexibler und wartungsfreundlicher und zudem hoch skalierbar. Bedingt durch veränderte Software-Entwicklungsparadigmen, die zu verkürzten Release-Zyklen führen, ist im Gegensatz zum klassischen IT-Betrieb, der das Aufspielen neuer Releases in aufwändigen Roll-Outs notwendig macht, eine Aktualisierung von Applikationen im Cloud Computing ohne Störung des laufenden IT-Betriebs möglich. Eine Herausforderung beim Cloud Computing ist die Migration beziehungsweise Integration. Dabei sind zum einen Fragen der Haftung sowie die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit zu berücksichtigen. Zum anderen erwartet der Kunde die Einhaltung vereinbarter Service Level Agreements, die sich auf die Zuverlässigkeit und Qualität der Cloud-Dienste beziehen. Damit eine Cloud-Migration für Kunden attraktiv wird, sind Leistungsanbieter stets bemüht, eine Balance zwischen Standardisierung und den Individualisierungswünschen der Kunden zu finden. Ungeachtet dessen ist eine Cloud-basierte IT-Leistung nicht per se nutzenstiftend oder kosteneinsparend, sondern muss vor dem Hintergrund der individuellen Kundensituation analysiert werden. Entsprechend wichtig ist die Wahl des passenden Vorgehens bei der Cloud-Migration, die komplementär oder im Austausch zum bisherigen IT-Betrieb umgesetzt wird. Eine weitere Herausforderung stellt sich im organisatorischen Bereich. In einem Cloud-Szenario liegt der Schwerpunkt einer IT-Organisation nicht mehr auf dem IT-Betrieb und der Administration, sondern umfasst neue Kompetenzen und Aufgaben: Auswahl von Cloud-Anbietern, Verhandlung von Service- Levels, Integration zwischen Cloud-Diensten und Legacy-Systemen oder Steuerung und Kontrolle von Cloud-Services. 7

8 \ CLOUD COMPUTING Einem IT-Dienstleister stehen folgende Möglichkeiten bei der Cloud-Migration zur Auswahl (siehe Grafik): 1) Der IT-Betrieb kann weiterhin selbstverwaltet in einem eigenen Rechenzentrum gefahren werden. Es müssen geringere Auslastungsgrade in Kauf genommen werden, die bedingt durch ungenutzte Reserve-Kapazitäten entstehen. Eine Skalierbarkeit nach oben und unten ist nicht ohne weiteres möglich. Vorteile: Kurze Dienst- und Supportwege sowie unkomplizierte Umsetzung von Compliance-Anforderungen etwa Datenschutz. 2) Ein Teil der IT-Ressourcen wird selbst betrieben und ein weiterer Teil von Cloud-Anbietern zur dynamischen Bedarfsdeckung bezogen. Hierbei besteht die Herausforderung in der Integration zweier IT-Infrastrukturen und einem effizienten Automatisierungsgrad bei der Lastverteilung. 3) Es wird eine Government Cloud über einen Zusammenschluss mehrerer IT-Dienstleister gebildet. Dieser private Cloud-Pool ist gegenüber Zugriffen von außen abgeschlossen und ermöglicht ausschließlich IT-Dienstleistern auf kommunaler und landesweiter Ebene die Nutzung. In diesem Szenario können IT-Ressourcen skalierbar zwischen einzelnen Rechenzentren ausgetauscht und infolgedessen Überkapazitäten abgebaut werden. 4) Die IT-Ressourcen eines Unternehmens und das notwendige Know-how, in Form von Mitarbeitern und IT-Prozessen, werden ausgelagert hin zu einem großen Cloud-Anbieter. Dieser erlaubt es, Kapazitäten nach Bedarf kurzfristig hinzu zu buchen oder abzubestellen. IT-Dienstleister sehen sich im Rahmen des Cloud Computing mit neuen Handlungsfeldern konfrontiert. Bisher boten sich den IT-Organisationen im Wesentlichen zwei Alternativen, entweder konnte die IT-Infrastruktur selbst vorgehalten (In-Sourcing) oder an einen Fremdanbieter ausgelagert (Out-Sourcing) werden. Durch das Cloud Computing können zukünftig Entscheidungen über den Bezug von IT-Leistungen differenzierter getroffen werden. Basierend auf flexiblen IaaS-Angeboten kann weiterhin die gesamte Infrastruktur fremd bezogen werden. Darüber hinaus ist es möglich, bestehende IT-Kapazitäten nachfragebedingt über IaaS-Anbieter ergänzend zu beziehen oder im Rahmen von Cloud-Kooperationen IT-Ressourcen systemübergreifend zu bündeln, dynamisch zu beziehen und zu planen. Für die dezentral ausgerichteten IT-Landschaften im öffentlichen Sektor, bestehend aus vielen oft kleineren IT-Dienstleistern, bietet das Cloud Computing große Nutzenpotenziale. Strategische Entscheidungen treffen Das Cloud Computing wird die IT und das Geschäftsumfeld nachhaltig verändern. Dieser Trend wird auch öffentliche IT-Dienstleister betreffen. In diesem Zusammenhang stehen neue Herausforderungen und Handlungsbereiche im Vordergrund, die sich mit der Nutzbarmachung von Cloud-Computing-Potenzialen beschäftigen. Einerseits müssen sowohl strategische Entscheidungen über geeignete Kooperationspartner und Geschäftsmodelle getroffen als auch technische Voraussetzungen und Implementierungsstrategien definiert werden. Andererseits ist eine strukturelle Neuausrichtung von IT-Organisationen und IT-Dienstleistern notwendig, damit der IT-Betrieb im Cloud-Kontext umgesetzt werden kann. Dabei spielt das Verständnis der IT innerhalb der Organisation eine wichtige Rolle. Prof. Dr. Rüdiger Zarnekow, links, ist Inhaber des Lehr - stuhls für Informationsund Kommunikationsmanagement an der Technischen Universität Berlin. Dipl.-Inf. Jonas Repschläger ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter. 8

9 \ CLOUD COMPUTING Berliner Wolke Private Clouds sind für Verwaltungen eine effiziente Möglichkeit, IT-Optimierung und Datenschutz unter einen Hut zu bringen. Berlin zeigt, wie das gehen kann. Mein Serverraum, meine Server, meine Software auch Verwaltungseinheiten in kleineren Gemeinden, Städten und Kreisen verfügen zumeist über eine gesonderte IT-Infrastruktur. Die Server nutzen in der Regel aber nur wenige Prozent ihrer Rechenkapazitäten und müssen dezentral administriert werden. Neue Software sowie Software-Updates werden an jedem Arbeitsplatzrechner einzeln installiert, und die Softwarelösungen sind untereinander nicht kompatibel Effizienz sieht anders aus. Cloud Computing als zentraler IT-Service für flexibel abzurufende Server- und Speicherkapazitäten und Softwareanwendungen kann hier zu mehr Effizienz bei Arbeit und Energieverbrauch führen und damit Kosten sparen. Das Problem speziell im öffentlichen Sektor: Cloud Computing als spontan zu erwerbende Rechenleistung, die sich auf Server auf der ganzen Welt verteilt, kann von öffentlichen Institutionen allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Eine Alternative ist darum der Aufbau einer geschützten Cloud, der sogenannten Private Cloud oder Government Cloud, bei der ein zentraler IT-Dienstleister eine entsprechende Cloud- Infra struktur aufbaut und betreibt. Rad nicht neu erfinden Da einzelne Elemente einer Cloud, wie die Bereitstellung einer zentralen IT-Infrastruktur oder der dezentrale Zugriff auf eine zentral laufende Software, keine technischen Neuerungen darstellen, gilt es für die IT-Dienstleister das Rad nicht neu zu erfinden, sondern vorhandene Lösungen auszubauen und für die Nutzer ein flexibles Betriebs- und Abrechnungsmodell bereitzustellen. Ein aktuelles Beispiel für eine Cloud-Lösung kommt aus der Hauptstadt. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung setzt bei den neuen Fachverfahren für das Vermessungswesen auf ein zentrales IT-Betriebsmodell im IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin). Den Berliner Vermessungsämtern und der Senatsverwaltung werden Serverinfrastruktur und Software zentral im Data-Center des ITDZ Berlin zur Verfügung gestellt. Das Modell ist für die Behörden besonders interessant, da die Verarbeitung von Geoinformationen hohe Rechenleistungen erfordert. Im zentralen Data-Center ermöglichen die virtualisierten Systeme eine flexible Nutzung der Speicherkapazitäten. In Rechnung gestellt werden sollen nur jene Leistungen, die in Anspruch genommen wurden. Das Projekt befindet sich zurzeit in der Realisierungsphase. Bereits seit 2007 können die Behörden der Hauptstadt Serverinfrastruktur, Software und Verfahren zentral vom ITDZ Berlin betreiben lassen. Zurzeit baut das ITDZ den vorhandenen Service aus. Im Fokus steht dabei unter anderem der Aufbau einer On-Demand-Struktur, bei der Cloud-Produkte definiert und mit der entsprechenden Technik bereitgestellt werden. Hohe Anforderungen Im Rechenzentrum stehen beim Auf- und Ausbau von Cloud-Strukturen die Virtualisierung von Systemen und die IT-Sicherheit der Serversysteme im Vordergrund. Während die IT-Sicherheit hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit stellt, ermöglicht die Virtualisierung die Bereitstellung flexibler Speicherkapazitäten, da die Verfahren nicht mehr an einen bestimmten physischen Server gebunden sind. Die Server können zu Serverfarmen zusammengeschlossen werden, die flexible Speicherkapazitäten für mehrere Verfahren bereit stellen. Elementar für die Akzeptanz der Cloud-Lösung ist sicher auch die Leistungsfähigkeit der bereitgestellten Systeme. Kommt es hier bei der Übertragung vom zentralen Server zum Arbeitsplatzrechner zu größeren Zeitverzögerungen, wird diese Lösung nicht überzeugen können. Die Qualität, Performance und Sicherheit der angebotenen Lösungen entscheiden über die Akzeptanz der Cloud. Konrad Kandziora ist Vorstand des ITDZ Berlin. 9

10 \ CLOUD COMPUTING Kooperatives Modell Cloud Computing im öffentlichen Bereich Die Diskussion um Cloud Computing darf sich gerade im öffentlichen Sektor nicht allein auf das reine Verfahren reduzieren. Neben der technologischen Diskussion müssen die Verantwortlichen auch rechtzeitig über eine gesellschaftsrechtlich fundierte Form der Zusammenarbeit nachdenken. Ein gangbarer Weg: das genossenschaftliche Modell. Das Thema Cloud Computing hat nun auch die kommunalen IT-Dienstleister erreicht. Die sich abzeichnenden Konzepte ermöglichen es den kommunalen und öffentlichen IT-Dienstleistern, neue flexible IT-Lösungen zu gestalten, IT-Kosten zu reduzieren und energieeffizientere Rechenzentren zu etablieren. Bisher gibt es noch keine einheitliche Definition für Cloud Computing. Eine gängige Lesart ist, dass die Wolke vor allem eine dynamische Skalierung von IT-Leistungen durch Erhöhung und Reduzierung von Ressourcen, etwa durch organisationsübergreifende Virtualisierung, ermöglicht. In der Cloud erfolgt eine Überwachung der jeweiligen Ressourcennutzung, um durch einen dynamischen Lastausgleich Kapazitäten für Anwendungen und Ressourcen neu zuzuweisen. Dieses dynamische Management von Kapazitäten erfolgt in der Cloud. Sie ist gesichert und für definierte Nutzer abgeschlossen. Ziel der Cloud ist, eine wirtschaftliche Allokation von IT-Ressourcen im weitesten Sinne zu betreiben. Den nachfolgenden Thesen liegt ein Verständnis einer privaten Government-Cloud-Lösung zugrunde. Die Endanwender greifen auf die Rechnerkapazitäten und die Datenhaltung über webbasierte Anwendungen zu. Dabei nutzen sie die sich erheblich ausweitenden Übertragungsmöglichkeiten des Netzes, einschließlich der höheren Bandbreiten in der mobilen Kommunikation. Auch Webdienste, Web-Applikationen und Software-Bibliotheken können aus der Wolke bereitgestellt werden. Hoher Reifegrad Das Thema Cloud Computing entfaltet aktuell große Dynamik, da nun die technischen Rahmenbedingungen, vor allem die Übermittlungs- und Übertragungskapazitäten sowie die Sicherheits- und Verschlüsselungstechnik, einen hohen Reifegrad aufweisen. Vor allem die organisationsübergreifende Virtualisierung ermöglicht die effiziente Nutzung von IT-Ressourcen. Auch die Möglichkeit, über Webdienste durch Integration schnell und kostengünstig Lösungen zur Verfügung zu stellen, ermöglicht es, IT-Kapazitäten und Know-how im öffentlichen Sektor zu teilen. Zuweilen wird ein Cloud-Verständnis propagiert, welches impliziert, die heutige zentrale Bereitstellung von IT-Anwendungen in Rechenzentren sei bereits Cloud Computing. Hierbei kann man aber allenfalls von Dienstleistungen mit Cloud-Charakter sprechen. Denn: IT-Ressourcen organisationsübergreifend bereitzustellen und zu managen und dies ist ein ganz entscheidender Aspekt einer IT-Government-Cloud, geht weit über die bisherigen Lösungen hinaus. Chance für IT-Dienstleister Ein weiterer Charakterzug einer Government Cloud könnte sein, eine organisationsübergreifende IT-WebService-Plattform als Komponentendienst anzubieten, um die Entwicklung von Lösungen kostengünstiger zu gestalten. Vorbilder im privaten Bereich sind die bekannten Beispiele, etwa von Google, Microsoft, IBM, Oracle oder Salesforce, mit einem breiten Sortiment von Textverarbeitung und Tabellenkalkulation, und Terminkalender, Finanzdienstleistungen, Video-, Audio- und Datenverarbeitung. Ein sich abzeichnendes Beispiel aus dem Geschäftsbereich sind beispielsweise auch SAP-Lösungen, die als serviceorientierte Geschäftslösung über das Internet für eine monatliche Gebühr bereitgestellt werden. Eine Analyse in der Wirtschaftsinformatik 2009 zeigt, dass es bereits mehr als 70 sogenannte Cloud-Services gibt. Inhaltlich geht es um Dienste wie Infrastruktur, Speicherdatenbanken, Geschäftsprozessmana- 10

11 \ CLOUD COMPUTING neben der technischen Diskussion eine klare gemeinsame Vision einer zukünftigen organisatorischen Lösung entwickeln. gement, Handelsplattformen, Abrechnung, Buchhaltung, , Datenaustausch, Datenverarbeitung und Webservices. Innerhalb der Cloud besteht auch die Möglichkeit, Software zu niedrigen Kosten und gleichzeitig mit einem höheren Grad an Individualisierung für einzelne Kunden anzubieten. Während bisher die Zielsetzung war, möglichst viele Kunden auf einheitliche, standardisierte Massenlösungen zu definieren, besteht eine zukünftige Lösungsmöglichkeit darin, durch Bereitstellung von Teillösungen eine Vorfertigung zu ermöglichen, die dann zu individuellen, spezifischen Lösungen zusammengebaut werden. Die kommunalen IT-Dienstleister könnten hier durch ein spezifisches und auch organisatorisches Angebot einer Government Cloud im sich abzeichnenden Wettbewerb zu klassischen zentralen Lösungen eine neue Dynamik entfalten. Doch können sich kommunale IT-Dienstleister, die jeweils spezifische organisatorische Interessen haben, die regional verankert sind, von ihren Gesellschaftern auch regional gesteuert werden, in der zukünftigen Cloud-Computing-Welt behaupten? Sie können. Die kommunalen IT-Dienstleister sind in der Lage, die organisatorische und gesellschaftsrechtliche Basis zu schaffen, um in einer Government Cloud IT-Kapazitäten zu teilen und zu managen. Die kommunalen IT-Dienstleister können dies, indem sie: sich klar werden über die Herausforderungen, die der sich abzeichnende intensivere Cloud-Computing-Wettbewerb auf der Kostenseite für alle kommunalen IT-Dienstleister bedeutet, Gesellschaftsmodell mit Zukunft In diesem Zusammenhang besteht beispielsweise die Möglichkeit, die bestehende Genossenschaft ProVitako, die als Einkaufskooperation gegründet worden ist, zu einer nationalen Sharing-Organisation auszubauen. Über solch eine Konstruktion könnten sämtliche IT-Dienstleister ihre Kapazitäten sowohl anbieten, als auch nachfragen. Die Vorteile einer solchen Konstruktion liegen auf der Hand: Die Organisationsform der Genossenschaft ließe es zu, dass Mitglieder verschiedener Rechtsformen dort beitreten könnten: Sowohl Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, GmbHs als auch Gebietskörperschaften könnten nach dem geltenden Genossenschaftsrecht dort Mitglied werden. Die Genossenschaft ist durch ihren Gesellschaftszweck verpflichtet, den Nutzen für die Mitglieder zu mehren. Die Genossenschaft ist also eine Organisationsform, die dem Charakter des öffentlichen Dienstes, letztlich den Nutzen der Kommunen und Einwohnerinnen und Einwohner in den Vordergrund zu stellen, sehr nahe kommt. Innerhalb der Sharing-Genossenschaft könnte zwischen den Anbietern und Nachfragern von IT-Kapazitäten ein adäquates Markt- und Preismodell etabliert werden, welches auf Angebot und Nachfrage bei gleichzeitiger Berücksichtigung öffentlicher Belange Rücksicht nimmt. Die hier in Kurzform dargestellten Thesen erheben nicht den Anspruch eines fertigen Modells, sie sollen vielmehr dazu dienen, die Diskussion über eine nationale Government Cloud und deren organisatorische Realisierung zu eröffnen. Die sich seit Jahren abzeichnenden Bemühungen einer Zentralisierungsdiskussion könnten durch eine genossenschaftliche Perspektive eher dahin geführt werden, dass die vielfältigen, zum Teil auch politisch und regionalpolitisch geprägten Überlegungen einerseits berücksichtigt werden können, andererseits wird ein Beitrag für eine kostengünstige IT geschaffen. Vitako verfügt vom Grundsatz her mit ProVitako über eine erste Basis für eine solche Diskussion. Es ist selbstverständlich, dass hierzu weitere inhaltliche und organisatorische Klärung erforderlich ist. Dieter Rehfeld ist Geschäftsführer der regio it aachen. 11

12 \ CLOUD COMPUTING Struk starke setzen t Auf uren Wer jede Wolke fürchtet, taugt zu einem Bauer nicht. (Bauernweisheit) Die kommunalen IT-Dienstleister in Deutschland bringen viele Voraussetzungen mit, um gemeinsam als sicherer Cloudanbieter auftreten zu können. Zudem steht ihnen das leistungsfähige DOI-Netz zur Verfügung. Cloud Computing ist in aller Munde eine Reihe von Untersuchungen beleuchtet die Thematik auch aus der Sicht des öffentlichen Dienstes. Alle größeren und auch viele kleinere IT- Firmen entwickeln bereits ihre eigenen Cloud-Strategien. Es handelt sich hierbei nicht um neue Technologien. Nein, vielmehr werden bereits vorhandene Lösungen zu einem neuen Service-Paket gebündelt: SaaS, Software as a Service, gibt es schon seit Jahren. Firmen wie Salesforce.com waren schon im letzten Jahrzehnt mit solchen Angeboten am Markt. IaaS, Infrastructure as a Service, entstand aus der Tatsache, dass Firmen wie Amazon und andere einen riesigen Serverpark vorhielten, der lediglich in den Spitzenzeiten ausgelastet war. Was also lag näher, als die Rechner außerhalb der Spitzenzeiten günstig zu vermieten? PaaS, Platform as a Service, sozusagen ein Werkzeugkasten, bietet die Möglichkeit, IT-Tools zu nutzen, ohne sich mit deren komplexer Installation im eigenen Rechenzentrum aufzuhalten. Die Attraktivität der Services aus der Cloud liegt auf der Hand: Da lediglich nach Verbrauch bezahlt wird, können die eigenen IT-Kosten spürbar gesenkt werden. Die Stadt Miami zum Beispiel konnte nach eigenen Aussagen ihre Kosten um 18 Prozent senken, die Anzahl ihrer IT-Mitarbeiter um rund 25 Prozent reduzieren, seit sie eine Reihe von Services aus der Microsoft Azure Cloud bezieht. Seriöse deutsche Institute bringen gar zum Ausdruck, dass man bei Services, die regelmäßig große Spitzen zu verarbeiten haben, bis zu 80 Prozent der Kosten sparen kann. 100 Prozent verfügbar Die Cloud bietet zudem eine große Flexibilität und eine schnelle Umsetzung, die darüber hinaus mit einer Verfügbarkeit von fast 100 Prozent verbunden ist. Als Beispiel für diese Vorteile sei eine Firma erwähnt, die wöchentlich rund Eintrittskarten für Fußballspiele innerhalb weniger Stunden verkauft. Sein normales Geschäft wickelt dieses Unternehmen über seine eigene IT ab. Zum Zeitpunkt des Verkaufs werden einfach Dutzende von Servern in der Cloud angemietet, zu einem Preis von wöchentlich nicht mehr als 30 Dollar. 12

13 \ CLOUD COMPUTING Diese Vorteile der Cloud werden zu einer Revolution des IT-Marktes führen. IT-Anbieter werden ihre Marketing-Strategien ändern: Facebook ist mit 470 Millionen Mitgliedern mittlerweile die drittgrößte Nation der Welt. In Deutschland ist rund jeder Achte dabei. Solche sozialen Netzwerke als Ebene für Akquisitionen zu nutzen, ist mittlerweile weitaus kostengünstiger, effektiver und globaler als alle bisherigen Instrumente. Auch die Preispolitik der Anbieter, gerade auch der Software-Anbieter, wird sich anpassen müssen. Margen von bis zu 30 Prozent werden sicherlich der Vergangenheit angehören. Applikationen, die nicht skalierbar, mandanten- und browserfähig sind, werden vom Markt verschwinden. Die IT-Strategien der Abnehmer von IT-Dienstleistungen wiederum werden Ser vices aus der Cloud, wann immer möglich, berücksichtigen. Hierbei werden Templates immer häufiger eigenes aufwändiges Customizing ersetzen. Lange und teure Projektarbeit zur Anpassung von Software an die eigene Organisation werden immer seltener akzeptiert werden. nen Daten und in einer deutlichen Abhängigkeit vom Anbieter der Cloud-Services. Aber diese Risiken bieten gute Chancen, die kommunalen IT-Dienstleister als Cloud-Anbieter zu positionieren und zu etablieren. Denn: Die kommunalen IT-Dienstleister können die oben angeführten Risiken nahezu auf ein Minimum reduzieren. Als Unternehmen in öffentlicher Hand sind sie bestens in der Lage, eine technisch und rechtlich saubere Cloud anzubieten. Sie werden politisch kontrolliert und stehen damit in besonderer Verantwortung. Und: Kommunale IT-Dienstleister können untereinander mit dem DOI-Netz das derzeit technisch modernste und sicherste Netzwerk nutzen. Und auch bei ihnen besteht dringender Handlungsbedarf: Die Rechenzentren werden mit zunehmender Virtualisierung immer leerer, ohne dass sie an den Fixkosten wie Notstromversorgung, Klimatisierung und Zugangskontrolle sparen können. Es ist wirtschaftlich unverantwortlich, wenn die kommunalen IT-Dienstleister in Zukunft weiterhin mehrere hundert Rechenzentren vorhalten, statt in der Cloud zu denken und zu arbeiten. Und nicht zuletzt zwingen die leeren Kassen der öffentlichen Haushalte, und vor allem die der Kommunen, zum Handeln. Chance DOI Viele IT-Dienstleister kooperieren bereits erfolgreich unter dem Stichwort Shared Services. Aber das könnte erst der Anfang sein: Langfristiges Ziel muss es sein, eine gemeinsame Private Cloud der kommunalen IT-Dienstleister auf der Basis von DOI aufzubauen, die den kommunalen Kunden extrem hohe Verfügbarkeit, hervorragende Services und gute Preise bietet. Gerade auf kommunaler Ebene wurde in den vergangenen Jahren umfas- Furcht vor Kontrollverlust Natürlich sind eine Fülle von Risiken und Hindernissen zu beachten, wenn man Services aus der Cloud beziehen möchte. Und gerade in Deutschland blockieren diese Probleme bislang eine breite Nutzung. Da gilt es zunächst, alle rechtlichen Vorgaben im Auge zu behalten, angefangen beim Datenschutzrecht bis hin zur Klärung der Lizenzrechte. Die Notwendigkeit, Services aus der Cloud in die vorhandene Umgebung zu integrieren, die schwierige Realisierung eines Backups der Daten, der drohende Verlust des eigenen IT-Knowhows sind weitere technische Risiken und Herausforderungen. Und nicht zuletzt bestehen strategische Risiken durch den eventuellen Kontrollverlust über die eigesend dadurch gespart, dass immer mehr Prozesse IT-gestützt rationalisiert wurden. Die Abhängigkeit der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger von einer guten IT-Versorgung ist daher sehr groß. Umso größer ist unsere Verpflichtung, jede Möglichkeit zur Vergrößerung der Wirtschaftlichkeit und zur Reduktion der Kosten zu ergreifen. Die kommunalen IT-Dienstleister sollten also umgehend aktiv werden und eine Private Cloud auf der Basis des DOI- Netzes aufbauen. Der Weg dorthin ist lang und nicht einfach. Mögliche Herausforderungen sind: Wie sieht eine Muster-Dienstleistungsvereinbarung aus, die rechtliche Sicherheit und Flexibilität bietet? Wie ist solch eine kommunale Cloud- Plattform technisch zu realisieren? Wie kommt man von einer finanziellen Kalkulation der Services zu einer Abrechnung nach Verbrauch? Dies ist nur ein kleiner Auszug aus einer Fülle von Fragen, die beantwortet werden müssen. Aber die öffentlichen IT-Dienstleister sollten die Wolke nicht fürchten, sondern sie für ihre Ziele nutzen. Am 20. Juli 2010 hat sich in Saarbrücken die Vitako-Facharbeitsgruppe Cloud Computing Government Cloud öffentlicher IT-Dienstleister in DOI konstituiert, die nicht nur das Ziel hat, die offenen Fragen soweit es geht zu beantworten, sondern auch die Cloud in einer Reihe von Piloten in der Praxis zu testen. Machen wir uns an die Arbeit! Joachim Schiff ist Werkleiter des Informationsund Kommunikationsinstituts der Landeshauptstadt Saarbrücken. 13

14 \ CLOUD COMPUTING Erfolgreicher Vorreiter L. A. kommuniziert in der Wolke Blick über den Teich: Die Stadtverwaltung von Los Angeles senkt mit Cloud Computing die Kosten für ihr -System und führt innovative Anwendungen für die Zusammenarbeit von Mitarbeitern ein. Wie andere öffentliche Institutionen weltweit muss auch die Stadtverwaltung von Los Angeles ihre Ausgaben deutlich senken. Von dem jährlichen Gesamt-IT-Budget in Höhe von 500 Millionen US-Dollar sollten beispielsweise 2009 etwa 20 Millionen US-Dollar eingespart werden. Gleichzeitig standen die Verantwortlichen vor der Herausforderung, die veraltete IT-Infrastruktur zu modernisieren und flexibler zu gestalten. Ein besonderes Interesse galt dabei dem -System sowie den Anforderungen der Mitarbeiter an mobiles und kollaboratives Arbeiten. Architektur der Google Apps Cloud-Computing-Lösung der Stadt Los Angeles Internal Apps Desktops Mobile Devices (BlackBerry, iphone, Treo) Multi-Function Devices Fax, Scan http(s)- Encryption Synchronize Calendar, Contacts and BlackBerry Enterprise Server Synchronize City of L.A. Data Center SMTP, IMAP, SOAP, POP3 Google Documents Collaboration Archiving E-Discovery Postini Security E-Directory Citywide Identity Active Directory Management Novell IDM Infrastructure Synchronize Identities Google Video Google Analytics Google Sites Contact Management Google Talk Messaging Core Solutions Contacts Calendar E-Discovery Collaboration Mobile devices Solution administration Disaster recovery Archive and backup Additional Solutions Instant messaging Office productivity applications Video conferencing Unified communications Video sharing (private You Tube ) Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen wäre der Aufbau einer neuen, intern verwalteten Rechner- und Softwareinfrastruktur finanziell nicht realisierbar gewesen. Daher entschied sich die Stadtverwaltung von Los Angeles für ein Cloud-Computing-Modell von CSC und Google auf Basis einer webbasierten, gehosteten Lösung. Im Gegensatz zum Vorgängersystem stellt die neue Lösung die IT-Anwendungen als Software as a Service (SaaS) bereit, sodass die Mitarbeiter der Stadt Los Angeles über das Internet auf ihre Anwendungen zugreifen können. Da die Google-Lösung die weltweite Cloud-Computing-Infrastruktur und die Sicherheitsstandards von Google nutzt, ist die Plattform hochskalierbar, und für die Stadt Los Angeles entsteht kein zusätzlicher Wartungsaufwand. Gleichzeitig steigt die Speicherkapazität pro -Eingang durch das Hosting in externen Rechenzentren Gmail Calendar CSC Proprietary and Confidential 7/21/2010 8:34 PM CLOUD COMPUTING INSIGHTS 1 auf mindestens 25 GB an. Im Fall von Los Angeles, werden die Daten ausschließlich auf Google-Cloud- Rechenzentren in den USA gespeichert. Reibungslose Implementierung Um eine reibungslose Implementierung und Überführung des Systems und der Daten in die neue Cloud-Infrastruktur zu gewährleisten, wurde ein ganzheitlicher Ansatz entwickelt: Nach einer dreibis vierwöchigen Analyse der Ausgangssituation im Rahmen eines standardisierten Cloud Adoption Assessments (CAA) folgten die Strategieentwicklung und Konzeption, die Einbindung in das städtische Identitätsmanagementsystem und schließlich die Mig ration aktueller und archivierter -Daten in die Cloud, also die webbasierte IT-Plattform. Darüber hinaus testeten die Verantwortlichen das neue System anhand einer Pilotgruppe von 250 Anwendern und nahmen Feinabstimmungen vor. Potenzial für den öffentlichen Sektor Nach erfolgreichem Abschluss dieser Testphase arbeiten mittlerweile etwa Anwender mit der - und Kollaborationslösung. Neben einer sicheren, im gesamten Stadtgebiet einheitlichen -Lösung erhalten die Mitarbeiter viele weitere Funktionalitäten, die ihnen die tägliche Arbeit erleichtern und sich auch auf mobilen Endgeräten einsetzen lassen. So können die Nutzer auf verschiedene Kalender zugreifen und Sofortnachrichten 14

15 \ CLOUD COMPUTING austauschen, eine interne Suchfunktion einsetzen sowie gemeinsam Dokumente und Dateien bearbeiten. Ebenso ist eine Zusammenarbeit in Form von Videokonferenzen möglich. Die Datenmigration der dabei übermittelten und verwalteten Informationen sowie deren Archivierung und Backups erfolgen unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards. Kostensenkung und Produktivitätssteigerung Insgesamt nutzen nach Abschluss der Integration rund Mitarbeiter der Stadt Los Angeles in über 40 Ämtern das neue - und Kollaborationssystem. Dies lässt sich auf Basis des SaaS-Modells künftig flexibel für zusätzliche Anwender erweitern. Doch nicht nur die Kapazität und Leistungsfähigkeit der Cloud-Computing-Lösung verschafft der Stadtverwaltung wichtige Vorteile im Vergleich zum Vorgängersystem. Gleichzeitig konnte Los Angeles seine Kosten auch unmittelbar um 5,5 Millionen US- Dollar senken, da es weniger eigene Server (Reduktion um 92) benötigt und nicht mehr für Lizenzen aufkommen muss, die für das -System erforderlich sind. Außerdem rechnen die Verantwortlichen durch die nun höhere Produktivität ihrer Mitarbeiter mit indirekten Einsparungen im Umfang von 20 Millionen US-Dollar. Und auch langfristig rentiert sich die Einführung von Cloud Computing: Laut einer Studie der Brookings Institution im Auftrag der Stadt Los Angeles spart die Verwaltung in den kommenden fünf Jahren noch einmal 23,9 Prozent an Kosten durch das neue System. Die Einführung von Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung von Los Angeles zeigt, dass sich mit geringem eigenem Aufwand hinsichtlich der IT-Infrastruktur große Erfolge wie Kosteneinsparungen und steigende Mitarbeiterproduktivität erzielen lassen. Auch Institutionen im deutschen öffentlichen Sektor können dieses anschauliche Beispiel als Vorbild nehmen und die Lösungsmöglichkeiten auf eigene Projekte übertragen. Sorgsam geprüft werden muss allerdings unter Aspekten von Datenschutz und Datensicherheit, ob und für welche Anwendungsfelder sich die verschiedenen Cloud-Computing-Formen (Public Cloud, Community Cloud, Hybrid Cloud, Private Cloud) tatsächlich für die Nutzung durch die öffentliche Verwaltung eignen. Ein CAA kann entsprechende Klarheit verschaffen. Dr. Alexander Schellong arbeitet im Bereich Business Development Public Sector bei CSC. Erster nach ISO zertifizierter Serviceprovider für Kreise, Städte und Gemeinden bundesweit. krz FORUM: Kommunale IT digital von A bis Z" 6. OKT krz Am Lindenhaus Lemgo Tel. +49 (0) 5261/

16 \ CLOUD COMPUTING Alles, was Recht ist Cloud Computing und Datenschutzrecht Datenschutzrechtliche Erwägungen stehen vielen Cloud- Planungen im öffentlichen Bereich entgegen. Verwaltungen müssen entweder Einschränkungen bei der Nutzung hinnehmen oder aber das Recht muss angepasst werden. Die Nutzung von IT-Leistungen auf Grundlage des Cloud Computing durch die öffentliche Hand wirft mannigfaltige Rechtsfragen auf. Sie betreffen neben Verwaltungsorganisations- und Verwaltungskooperationsrecht auch Vertrags-, Urheber- und im Besonderen Datenschutzrecht, wenn personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden. Letzteres kann als Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beziehungsweise der entsprechenden Landesdatenschutzgesetze zulässig sein, die im kommunalen Bereich gelten. Die öffentliche Verwaltung als Nutzer cloudbasierter IT-Leistungen ist im Verhältnis zum Diensteanbieter der Auftraggeber, bei dem die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten verbleibt. Dem Diensteanbieter obliegt als Auftragnehmer lediglich die technische Durchführung, nicht aber die der Datenverarbeitung zugrundeliegenden Aufgaben. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an öffentliche Stellen als Auftraggeber einer Auftragsdatenverarbeitung sind im BDSG, den Landesdatenschutzgesetzen und bereichspezifischen Vorschriften, zum Beispiel 80 SGB X, geregelt. Das sind ungeachtet der Unterschiede im Detail insbesondere folgende Kriterien: sorgfältige Auswahl des Auftragnehmers unter besonderer Berücksichtigung seiner Eignung und der realisierten Datensicherheitsmaßnahmen, schriftliche Erteilung des Auftrags einschließlich Weisungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Genehmigung von Untervertragsverhältnissen, Einräumung der Kontrollmöglichkeit des Auftraggebers und Unterwerfung des Auftragnehmers unter die Kontrolle der für den Auftraggeber zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, sofern diese nicht aufgrund Gesetzes zuständig ist. Auftragnehmer in der Pflicht Korrespondierend mit diesen und weiteren gesetzlich festgelegten Bedingungen haben die Auftragnehmer gleich ob privat- oder öffentlich-rechtlich organisiert die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach 9 BDSG beziehungsweise den entsprechenden landesdatenschutzrechtlichen Vorschriften zu treffen. Die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist im Rahmen des Cloud Computing insofern problematisch, als personenbezogene Daten insbesondere bei Public, also öffentlichen Clouds systemimmanent je nach freier Rechenspeicherkapazität außerhalb Deutschlands oder auch der Europäischen Union flexibel gespeichert werden. Eine Bestimmung und Kenntnis des Speicher- und damit Verarbeitungsortes bereitet schon dem Diensteanbieter Schwierigkeiten und ist für den Auftraggeber erst recht nicht mög- lich. Die im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung gesetzlich vorgeschriebene Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen, technischen und organisatorischen Vorgaben des Auftraggebers ist jedenfalls faktisch vor Ort nicht darstellbar. Weiterhin ist eine Auftragsdatenverarbeitung in geografischer Hinsicht nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig und möglich. Es gibt nur vereinzelt private Anbieter von cloudbasierten IT-Dienstleistungen, die diese ausschließlich im EU-Raum realisieren. Die datenschutzrechtliche Alternative einer Übermittlung an Stellen außerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union scheidet für öffentliche Stellen regelmäßig wegen gesetzlicher Erlaubnistatbestände oder Einwilligung der Betroffenen aus. Im Übrigen wäre beim Diensteanbieter sowohl nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen, etwa mittels Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, was für sich erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann. Alternative Private Cloud Diese datenschutzrechtlichen Hindernisse können vorbehaltlich einer Lösung der 16

17 \ CLOUD COMPUTING verwaltungsorganisations- und verwaltungskooperationsrechtlichen Probleme überwunden werden, indem sogenannte Private Clouds für eine Nutzung eigener beziehungsweise gemeinsamer Rechenzentren öffentlicher Stellen auf Basis einer Cloud-Computing-Architektur nutzbar gemacht werden. Diese Private Clouds werden bei einer öffentlichen Stelle oder einem Anbieter angesiedelt, der ein speziell für den EU-Raum zugeschnittenes Angebot verfügt. Im Rahmen einer sorgfältigen Kostenanalyse im Vorfeld einer Entscheidung über Cloud Computing ist zu berücksichtigen, dass mit dieser Restriktion eine Verringerung der Vorteile einhergeht, die Cloud Computing bietet. Bisher fehlt ein tragfähiges Grundkonzept für die Nutzung von Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung. Ein Aufweichen der geografischen Begrenzung und Kontrollpflichten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung könnte eine Nutzung von Cloud Computing datenschutzrechtlich vereinfachen. Entsprechendes gilt für die Zulassung einer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit mehrerer Stellen im Rahmen einer Novellierung des BDSG, wie sie jüngst von der Konferenz der Datenschutzbeauf- tragten des Bundes und der der Länder gefordert wurde. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist aber gegenwärtig nicht abzusehen. Eine sorgfältige (datenschutz-)rechtliche Prüfung und Problemlösung kann dennoch zu sachgerechten Lösungen führen. Rechtsanwalt Jan Pohle, links, ist Partner bei Taylor Wessing in Düsseldorf. Rechtsanwalt Dr. Markus Lang ist Associate. Mut zur Veränderung! Jeden Tag mu ssen wir uns auf Neues einstellen. Das gilt vor allem fu r die Öffentliche Hand. Business Software von UNIT4 Agresso hilft Organisationen, Wandel erfolgreich zu gestalten einfach, schnell, zuverlässig und kosteneffizient. Eine ERP, die sich Ihren Anforderungen anpasst. Jeden Tag. Embracing Change Wir nehmen die Veränderung an. Agresso wird UNIT4 Agresso.

18 \ CLOUD COMPUTING Alter Wein in neuen Schläuchen? Wer umfassende Leistungen über das Netz kollaborieren will, benötigt Sicherheit und Verfügbarkeit. Gerade Letzteres ist bei der gegenwärtig verfügbaren Infrastruktur nicht gewährleistet. Nach SOA und ASP sind wir nun bei der Cloud angekommen. Schnelle Datenleitungen, leistungsfähige Applikationen und Ressourcen werden über das Web zur Verfügung gestellt. Soweit zunächst einmal die Grundaussage. Es macht aber einen Unterschied, ob es um die gelegentliche Nutzung einer Textverarbeitung, einer Tabellenkalkulation oder einer sonstigen Anwendung für den privaten Gebrauch geht hier bietet das Internet inzwischen eine Vielzahl an sogar kostenlosen Möglichkeiten. Aber wie verhält es sich mit der Komplexität kommunaler IT-Anwendungen? Anwendungen von einer Vielzahl von Herstellern, die spezifizierte Anforderungen an die Infrastruktur stellen und deren Integration schon heute höchste Ansprüche stellt? Natürlich steckt hinter der Cloud zunächst einmal eine bestechende Idee: keine aufwändige Hardware, keine Installation, keine Pflege und keine Wartung von Software, jederzeitige Verfügbarkeit von Ressourcen und Flexibilität beim Wechsel von Applikationen und Anbietern. Aber dann kommen bei den kommunalen Fachleuten die vielen Fragezeichen. Wie steht es mit der Sicherheit? Wie hoch ist die Verfügbarkeit? Wo liegen meine Daten? Werden Datenschutzgesetze nach deutschem Standard angewandt oder befinden sich meine Daten im rechtsfreien Raum? Was passiert bei Insolvenz des Anbieters? Das alles sind Kriterien, die insbesondere die öffentliche Verwaltung zu besonderen Überlegungen fordert. Die Sicherheit insbesondere der personenbezogenen Daten ist oberstes Kriterium. Vielfach wird daher schon von der Privaten Cloud für öffentliche Aufgaben gesprochen. Der Gedanke ist zunächst überzeugend: Sicherheitskriterien im Vordergrund Hosting im nationalen Umfeld Betriebssicherheit durch Verlässlichkeit und Garantien. Die kommunalen IT-Dienstleister bringen mit ihren langjährigen Erfahrungen beste Voraussetzungen für die Gestaltung einer solchen Private Cloud mit: Alle erfüllen im Prinzip bereits die neuen Kriterien: Sicherheitsgarantien für die Daten Bestandssicherheit der Organisationen. Darüber hinaus sprechen weitere wesentliche Erfolgskriterien für die kommunalen IT-Dienstleister: Kenntnis des kommunalen Handelns und umfassende Erfahrung, vor allem aber als wichtigster Faktor das notwendige Integrations-Know-how. Also ein klares Ja zum Cloud Computing unter der Voraussetzung, die Cloud existiert bei einer öffentlich-rechtlichen Institution oder in einem entsprechenden Verbund. Die Mitglieder von Vitako bringen dafür Erfahrung, fachliches Know-how und motivierten Skill ein. Ein wesentliches Problem in unserem Land wird aber in der Euphorie für Cloud Computing völlig verkannt. Deutschland verfügt derzeit nicht über ein leistungsfähiges, auf Glasfaser basierendes Netz. Wer umfassende Leistungen über das Netz kollaborieren will, benötigt Sicherheit und Verfügbarkeit. Gerade Letzteres ist bei der gegenwärtigen Infrastruktur nicht gewährleistet. Breitband-Projekte in Deutschland werden nicht konsequent genug voran gebracht. Ein wesentliches Hemmnis sind auch die großen Einflüsterer, die versuchen, die Öffentlichkeit zu täuschen, indem sie Breitband mit DSL gleichsetzen. Schnelle und breitbandige Verbindungen sind die Grundvoraussetzung für die Verlagerung von Daten und Applikationen in die Cloud und die Teilhabe am technischen Fortschritt der IT. Alt-Bundespräsident Herzog hat einmal gesagt: Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen. Das gilt auch für Fragen der technischen Infrastruktur wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Der Cloud-Ruck muss durch alle Instanzen gehen, die sich den Zukunftsfragen wie der Sicherung der Leistungsfähigkeit der Deutschen Wirtschaft und Verwaltung verpflichtet fühlen. Alle Beteiligten müssen die Zukunft gerade der kommenden Generationen im Blick haben. Reinhold Harnisch ist Geschäftsführer des krz Lemgo. 18

19 \ VITAKO AKTUELL \ REGIONAL \ INFOKOM Gütersloh Von links: Ludger Klöpper, Reinhard Holle, Astrid Bleischwitz (Leiterin des Fachbereichs 2 Ressourcenmanagementsysteme und Schulungen) und Roland Harre, Fachbereich 4, sind für die technische Umsetzung des INFOKOM epr-servers verantwortlich. Zeit und Aktenraum sparen Interview mit Irmgard Mußmann, Standesbeamtin der Stadt Gütersloh INHALT I Standesämter Ab 2010 elektronische Personenstandsregister II Stadt Rietberg Zusammenarbeit mit der INFOKOM Gütersloh IV Vollstreckung Forderungsmanagement automatisiert IMPRESSUM INFOKOM Gütersloh AöR Carl-Bertelsmann-Straße Gütersloh Tel infokom@gt-net.de V.i.S.d.P.: Günter Herrmann Redaktion: Astrid Bleischwitz Bildnachweise: INFOKOM (S. I); photogl, istockphoto (S. II); Gemeindewerke Herzebrock- Clarholz (S. IV, Bild links); Stadt Schloß Holte-Stukenbrock (S. IV, Bild rechts) Autoren dieser Ausgabe: Günter Herrmann Margitta Tasch Die umständliche Suche nach Personenstandsdaten in Papierregistern gehört bald der Vergangenheit an. Mit der Einführung des elektronischen Personenstandsregisters im Kreis Gütersloh, in produktivem Betrieb vermutlich ab Herbst 2010, beginnt eine neue Zeitrechnung bei den Standesämtern. Irmgard Mußmann, Standesbeamtin der Stadt Gütersloh, erläutert im Gespräch die Vorzüge der neuen Datenerfassung. Die Einführung des elektronischen Personenstandsregisters steht an. Welche Unterschiede gibt es im Vergleich zur bisherigen Datenerfassung und worin sehen Sie die Vorzüge? Mußmann: Die Datenerfassung selbst ist unverändert. Bisher wurden jedoch die Personenstandsdaten als Papierregister gespeichert und in Ordnern aufbewahrt. Zukünftig erfolgt die Speicherung im elektronischen Register. Somit sind die Daten jederzeit per PC abrufbar und nicht mehr durch Suchen in den Ordnern zu ermitteln. Außerdem wird weniger Aktenraum benötigt. In der späteren Zukunft sollen sogar Daten von anderen Standesämtern für die Urkundenausstellung abrufbar werden. Was ändert sich für die Standesbeamten und die Bürgerinnen und Bürger? Mußmann: Kurz gesagt: erhöhte Serviceleistung des Standesamtes durch direkten Zugriff der Daten aus dem elektronischen Register schnelle Auskunft und Urkundenerstellung. Bisher mussten die Personenstandsfälle in den Büchern gesucht, die Daten elektronisch erfasst und dann die Urkunden ausgedruckt oder aber Fotokopien von den Originalpersonenstandseinträgen gefertigt werden. Was bedeutet die Umstellung ganz konkret für das Standesamt Gütersloh? Mußmann: Wie gesagt, ändert sich bei der Grunderfassung nichts. Bei der Fortschreibung und Ausstellung der Urkunden von Personenstandsfällen, die elektronisch erfasst sind, bedeutet das auf jeden Fall eine Zeitersparnis, da das Holen der Bücher, Suchen der Einträge und die elektronische Erfassung entfallen (schneller Zugriff auf die Daten). Welche Bedeutung hat für Sie die künftige Möglichkeit, digitale Daten bundesweit mit Standesämtern auszutauschen zu können? Mußmann: Es gibt erheblich weniger Schriftverkehr, da die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungspflichten digital erfüllt werden können. Zudem müssen Auskünfte aus den Personenstandseinträgen anderer Standesämter nicht mehr telefonisch erfragt werden. Und natürlich mehr Service für den Bürger, da die Daten für die Urkundenausstellung bei anderen Standesämtern abgerufen und die Urkunden ausgedruckt werden können. Somit müssen sich die Bürger nicht mehr an das für sie zuständige Standesamt wenden. Vielen Dank für das Gespräch! I

20 \ VITAKO AKTUELL \ REGIONAL \ INFOKOM Gütersloh Vom Zweckverband zum erfolgreichen Kommunalunternehmen Stadt Rietberg tritt dem Zweckverband INFOKOM Gütersloh bei Gemeinsame Datenverarbeitung war vor fast 30 Jahren das Ziel des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Gütersloh, dem Vorläufer der INFOKOM Gütersloh AöR. Das sahen zumindest zehn der 13 Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh so. Drei Kommunen, darunter die Stadt Rietberg, traten dem Verbund am 1. April 1981 nicht bei. Die autonome Datenverarbeitung war aus Sicht der Rietberger die bessere Lösung für die Verwaltung. Umso bemerkenswerter ist es, dass der Rat der Stadt Rietberg im April 2010 den Entschluss fasste, sich nun doch dem Zweckverband INFOKOM anzuschließen. Günter Herrmann, Vorstand der INFOKOM AöR: Die Zusammenarbeit beim MESO-Start in Rietberg war ausgezeichnet. So kann die Partnerschaft gerne weitergehen. Die Entscheidung der Stadt Rietberg im Jahr 1981 war sicherlich richtig, ist Bürgermeister André Kuper auch im Rückblick überzeugt. Zum einen erleichterte die gerade verfügbare mittlere Datentechnik den Alleingang, die sich im Vergleich zur Großrechnertechnik flexibel den Bedürfnissen der kleineren Verwaltungen anpasste und zum Teil damals schon integrierte Datenbestände für die verschiedenen Fachanwendungen anbot. Zum Anderen war auch die Unabhängigkeit von den verpflichtenden Vorgaben, die Gemeinschaftslösungen mit sich bringen (Stichwort: Abnahmezwang), ein Grund für die damalige Entscheidung. Aber die ständige Weiterentwicklung der IT und die zunehmende Vernetzung der EDV-Landschaft in den letzten zehn Jahren haben das Anforderungsprofil an die Datenverarbeitung verändert. Zudem hat sich auch die INFOKOM verändert. Aus dem Zweckverband mit Umlagefinanzierung wurde die INFOKOM Gütersloh AöR, die ihre Leistungen unter marktähnlichen Bedingungen anbietet. Der Kunde kann das Full-Service-Paket nutzen, kann sich aber auch auf die Abnahme eines Produktes beschränken. Die Geschäftsbeziehung basiert auf Kontrakten beziehungsweise Verträgen, in denen Leistungen und Preise beschrieben werden und die genaue SLAs (Service-Level-Agreements) beinhalten: Kein Abnahmezwang, nur maßgeschneiderte Leistungen, die der Kunde tatsächlich braucht und wünscht. Wirtschaftlich gute Entwicklung fortsetzen Die bisherigen Mitglieder des Zweckverbandes, vertreten durch ihre Bürgermeister im Verwaltungsrat der INFO- KOM Gütersloh AöR, begrüßten unisono den Entschluss der Stadt Rietberg. So auch der Vorsitzende, Landrat Sven-Georg Adenauer, der hofft, dass die noch fehlenden Kommunen dem Beispiel Rietbergs folgen werden. Die INFOKOM Gütersloh AöR und damit auch der tragende Zweckverband - haben sich in den letzten Jahren auch wirtschaftlich sehr gut entwickelt. Die INFOKOM ist technisch auf dem neuesten Stand, hat ihre Investitionen selbst finanziert und ist mit Recht stolz darauf, keinerlei Kredite und sonstige Fremdfinanzierungen in der Bilanz nachweisen zu müssen. Das bedeutet natürlich auch, dass der Zweckverband als Eigentümer des Kommunalunternehmens einen Wert besitzt, der von den bisherigen Verbandsmitgliedern mit erwirtschaftet wurde. Eine ausgewogene Lösung wurde durch den Vorstand der INFOKOM, Günter Herrmann, vorgeschlagen: Der derzeitige Stand des Eigenkapitals soll auf die bisherigen Verbandsmitglieder aufgeteilt werden, sodass zukünftige Gewinne des Unternehmens im Verhältnis der jeweiligen jährlichen Umsätze den einzelnen Verbandsmitgliedern zugeschlagen werden. Natürlich muss es auch eine Lösung für hoffentlich nicht eintretende Verluste geben. Diese Lösung wurde von allen Beteiligten als fair empfunden und fließt in die ohnehin notwendige Satzungsänderung für den Zweckverband ein. Günter Herrmann II

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