Konzernabschluss. 5 Quotenkonsolidierung 6 Equity-Bewertung 7 Latente Steuern 8 Bestandteile des Konzernabschlusses

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1 KA Konzernabschluss 5 Quotenkonsolidierung 6 Equity-Bewertung 7 Latente Steuern 8 Bestandteile des Konzernabschlusses

2 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Übersicht Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Gegenstand und Aufgabe Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 1

3 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Übersicht Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Gegenstand und Aufgabe Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 2

4 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Grundgedanke Aufgabe Anwendungsbereich 1 2 Grundgedanke Der Konzernabschluss wird unter Fiktion der rechtlichen Einheiten erstellt Grundsätzlich gilt dieser Grundgedanke auch für Gemeinschaftsunternehmen, wobei ein Wahlrecht besteht, diese Unternehmen anteilig in den Konzernabschluss einzubeziehen (=Quotenkonsolidierung) oder alternativ nach der Equity-Bewertung im Konzern abzubilden Kritik: Die Quotenkonsolidierung bzw. Equity-Bewertung widersprechen der Einheitstheorie Aufgabe Abbildung von Gemeinschaftsunternehmen gem. der Quotenkonsolidierung anteilig analog der Vorschriften zur Vollkonsolidierung Besonderheiten: nur anteilige Einbeziehung der Vermögensgegenstände/Schulden, Aufwendungen und Erträge. Auch stille Reserven werden nur anteilig aufgedeckt. Es gibt keinen Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Anwendungsbereich Die Quotenkonsolidierung darf nur bei sog. Gemeinschaftsunternehmen angewandt werden Gemeinschaftsunternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die von zwei oder mehr voneinander unabhängigen Unternehmen gemeinschaftlich geführt werden und deren wirtschaftliche Zusammenarbeit auf Dauer ausgelegt ist Es kommt auf die tatsächliche Ausübung der gemeinsamen Führung an, d.h. Einstimmigkeit bei Entscheidungen über strategische Geschäftspolitik, Investitions- und Finanzierungstätigkeit Speziell gem. 310 HGB zu beobachten ist, dass die gemeinsame Führung durch ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen zusammen mit einem oder mehreren nicht einbezogenen Unternehmen ausgeübt wird 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 3

5 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Rechtliche Grundlage 310 HGB (Anteilsmäßige Konsolidierung) (1) Führt ein in einen Konzernabschluss einbezogenes Mutter- oder Tochterunternehmen ein anderes Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, so darf das andere Unternehmen in den Konzernabschluss entsprechend den Anteilen am Kapital einbezogen werden, die dem Mutterunternehmen gehören. (2) Auf die anteilmäßige Konsolidierung sind die 297 bis 301, 303 bis 306, 308, 308a, 309 entsprechend anzuwenden Prof. Dr. Bernd Grottel 4

6 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Übersicht Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Gegenstand und Aufgabe Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 5

7 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Beispiel Sachverhalt Die M-AG erwirbt 50% der Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen G für 250 GE zum x1. In den erworbenen Aktiva sind stille Reserven von 100 GE enthalten. Bzgl. der Jahresüberschüsse in x1 sei unterstellt, dass das T seinen Jahresüberschuss den Rücklagen zugeführt hat, die M-AG hingegen den Jahresüberschuss ausgeschüttet hat. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird über 15 Jahre abgeschrieben. Die stillen Reserven über 5 Jahre. Frage Wie ist das Gemeinschaftsunternehmen G in dem Konzernabschluss der M-AG zum x1 und x2 einzubeziehen nach der Quotenkonsolidierung? 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 6

8 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Technik (II): Quotenkonsolidierung (Erstkonsolidierung) Bilanz X1 M G (100%) GN (100%) GN (50%) (M+GN) Konsolidierung Soll Haben KA Geschäfts- oder Firmenwert Beteiligung an G Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] Unterschiedsbetrag Aktiva Gezeichnetes Kapital Rücklagen Jahresergebnis Fremdkapital Passiva Prof. Dr. Bernd Grottel 8

9 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Technik (III): Quotenkonsolidierung (Folgekonsolidierung) Bilanz X2 M G (100%) GN (100%) GN (50%) (M+GN) Konsolidierung Soll Haben KA Geschäfts- oder Firmenwert Beteiligung an G Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] Unterschiedsbetrag Aktiva Gezeichnetes Kapital Rücklagen Jahresergebnis Fremdkapital Passiva Prof. Dr. Bernd Grottel 10

10 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Übersicht Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Gegenstand und Aufgabe Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 11

11 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Übersicht Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Gegenstand und Aufgabe Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 12

12 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Übersicht 1 Gemeinschaftsunternehmen 2 Methodenwahl 3 Quotenkonsolidierung (I) 4 Quotenkonsolidierung (II) 5 Erstkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen 6 Folgekonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen 7 Erstkonsolidierung ohne latente Steuern 8 Latente Steuern und Firmenwert 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 13

13 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Übersicht Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Grundlagen Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 14

14 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Übersicht Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Grundlagen Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 15

15 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Rechtliche Grundlagen (I) 311 HGB Definition, Befreiung (1) Wird von einem in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen nach 271 Abs. 1 beteiligt ist, ausgeübt (assoziiertes Unternehmen), so ist diese Beteiligung in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen. Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn ein Unternehmen bei einem anderen Unternehmen mindestens den fünften Teil der Stimmrechte der Gesellschafter innehat. (2) Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen brauchen Absatz 1 und 312 nicht angewendet zu werden, wenn die Beteiligung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. 312 HGB Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrag (1) Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz mit dem Buchwert anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passiver Unterschiedsbetrag sind im Konzernanhang anzugeben. (2) Der Unterschiedsbetrag nach Absatz 1 Satz 2 ist den Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten des assoziierten Unternehmens insoweit zuzuordnen, als deren beizulegender Zeitwert höher oder niedriger ist als ihr Buchwert. Der nach Satz 1 zugeordnete Unterschiedsbetrag ist entsprechend der Behandlung der Wertansätze dieser Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten im Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens im Konzernabschluss fortzuführen, abzuschreiben oder aufzulösen. Auf einen nach Zuordnung nach Satz 1 verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwert oder passiven Unterschiedsbetrag ist 309 entsprechend anzuwenden. 301 Abs. 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden Prof. Dr. Bernd Grottel 16

16 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundgedanke Aufgabe Anwendungsbereich Grundgedanke Unternehmen, die unter dem maßgeblichen Einfluss eines Konzernunternehmens stehen, aber nicht beherrscht werden (d.h. kein Tochterunternehmen), sollen angemessen im Konzernabschluss abgebildet werden Dem liegt die Interessenstheorie zugrunde Aufgabe Methode der Beteiligungsbewertung im Konzernabschluss Keine Übernahme von anteiligen Vermögensgegenständen und Schulden in der Konzernbilanz Anwendungsbereich Grundsatz der Wesentlichkeit ( 311 Abs. 2 HGB) Assoziierte Unternehmen ( 311 HB) Gemeinschaftsunternehmen ( 310 HGB), sofern keine Einbeziehung nach der Quotenkonsolidierung erfolgt (Wahlrecht!) Tochterunternehmen, die in Ausübung der Wahlrechte gem. 296 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB nicht vollkonsolidiert werden Equity-Bewertung im Einzelabschluss verboten! 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 17

17 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Rechtliche Grundlagen (II) 312 HGB Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrag (3) Der Wertansatz der Beteiligung und der Unterschiedsbetrag sind auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist. Können die Wertansätze zu diesem Zeitpunkt nicht endgültig ermittelt werden, sind sie innerhalb der darauf folgenden zwölf Monate anzupassen. (4) Der nach Absatz 1 ermittelte Wertansatz einer Beteiligung ist in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern; auf die Beteiligung entfallende Gewinnausschüttungen sind abzusetzen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist das auf assoziierte Beteiligungen entfallende Ergebnis unter einem gesonderten Posten auszuweisen. (5) Wendet das assoziierte Unternehmen in seinem Jahresabschluss vom Konzernabschluss abweichende Bewertungsmethoden an, so können abweichend bewertete Vermögensgegenstände oder Schulden für die Zwecke der Absätze 1 bis 4 nach den auf den Konzernabschluss angewandten Bewertungsmethoden bewertet werden. Wird die Bewertung nicht angepasst, so ist dies im Konzernanhang anzugeben. 304 über die Behandlung der Zwischenergebnisse ist entsprechend anzuwenden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind. Die Zwischenergebnisse dürfen auch anteilig entsprechend den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens weggelassen werden. (6) Es ist jeweils der letzte Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens zugrunde zu legen. Stellt das assoziierte Unternehmen einen Konzernabschluss auf, so ist von diesem und nicht vom Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens auszugehen Prof. Dr. Bernd Grottel 18

18 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Vergleich Anschaffungskostenmethode vs. Equity-Bewertung Anschaffungskostenmethode Equity-Bewertung Bewertung von Beteiligungen Bewertung von Beteiligungen Bewertung zu Anschaffungskosten bzw. niedrigerem beizulegendem Wert Zeitversetzte Vereinnahmung von ausgeschütteten Gewinnen Keine Teilhabe an thesaurierten Gewinnen Bewertung zu Anschaffungskosten und Anpassung entsprechend der Entwicklung des Eigenkapitals Zeitgleiche Vereinnahmung von Gewinnen / Verlusten Teilhabe an thesaurierten Gewinnen 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 19

19 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Arten von assoziierten Unternehmen 1 2 Arten Typisches assoziiertes Unternehmen Beteiligung eines Konzernunternehmens gem. 271 Abs. 1 HGB an einem nicht einbezogenem Unternehmen Maßgeblicher Einfluss des Konzernunternehmens auf - Geschäfts- und Finanzpolitik - Austausch von Führungskräften - Vertretung in Leitungs- oder Kontrollorganen (Wiederlegbare) Vermutung des maßgeblichen Einflusses bei Stimmrechtsanteils 20% ( 311 Abs. 1 HGB) Atypisches assoziiertes Unternehmen Nicht vollkonsolidiertes Tochterunternehmen, die das Wahlrecht gem. 296 HGB in Anspruch genommen haben Nicht quotenkonsolidierte Gemeinschaftsunternehmen (Wahlrecht gem. 310 HGB) 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 20

20 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundkonzeption (I): Erstkonsolidierung gem. Buchwertmethode 3 Schritt 1 Erstmaliger Ansatz der Beteiligung im Konzernabschluss mit dem Buchwert aus dem Einzelabschluss (keine Übernahme von anteiligen Vermögensgegenständen und Schulden!) Schritt 2 Wahlrecht zur Anpassung an die im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungsmethoden ( 312 Abs. 5 HGB) Nichtanpassung erfordert Angabe im Konzernanhang ( 312 Abs. 5 HGB) Schritt 3 Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Unternehms; dabei ist der letzte Jahresabschluss heranzuziehen bzw. der letzte Konzernabschluss, falls das assoziierte Unternehmen einen Konzernabschluss erstellt (Ausnahme: < 3 Monate) ( 312 Abs. 6 HGB) Ausstehende Einlagen, sofern nicht eingefordert, mindern das Eigenkapital Eigene Anteile des assoziierten Unternehmens werden mit dessen Eigenkapital verrechnet 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 21

21 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundkonzeption (II): Erstkonsolidierung gem. Buchwertmethode 4 5 Schritt 4 Vergleich von Buchwert und anteiligem Eigenkapital des assoziierten Unternehmens Unterschiedsbetrag ist im Jahr der Erstkonsolidierung in Konzernbilanz oder -anhang zu vermerken ( 312 Abs. 1 Satz 2 HGB) Unterschiedsbetrag Schritt 5 Im Rahmen einer Nebenrechnung werden die stillen Reserven / Lasten im Abschluss des assoziierten Unternehmens zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist, aufgedeckt und verteilt. - Zeitfenster von 12 Monaten, d.h. nachträgliche Anpassung in diesem Zeitfenster möglich ( 312 Abs. 3 HGB Verbleibender Unterschiedsbetrag 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 22

22 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundkonzeption (III): Folgekonsolidierung Verbleibender Unterschiedsbetrag Geschäfts- oder Firmenwert Negativer Unterschiedsbetrag Schritt 6 Folgekonsolidierung (vgl. nächste Folie) 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 23

23 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundkonzeption (IV): Folgekonsolidierung Schritt 6 Fortschreibung des Wertansatzes der Beteiligung spiegelbildlich zu der Entwicklung des anteiligen Eigenkapitals Erfolgsentstehung/-verwendung beim assoziierten Unternehmen Fortschreibung des Unterschiedsbetrags aus erstmaliger Aufrechnung Sonstige, außerplanmäßige Fortschreibungen Anteilige Jahresergebnisse (unabhängig von erfolgter Ausschüttung) Vereinnahmte Gewinnausschüttung 312 Abs. 4 HGB Ausweis eines Erinnerungspostens Abschreibung/Auflösung aufgedeckter stiller Reserven/Lasten Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. Auflösung des passivischen Unterschiedsbetrags Ggf. Ergebniswirkung der Neubewertung gem. 312 Abs. 5 HGB (= konzerneinheitliche Bewertung) Eliminierung von Zwischengewinnen (voll oder anteilig) ( 312 Abs. 5 HGB) Außerplanmäßige Abschreibungen Zuschreibungen, sofern Gründe für außerplanmäßige Abschreibung entfallen Kapitaleinzahlungen/-rückzahlungen Beachte: Anteilige Verluste vermindern im Jahr ihrer Entstehung entsprechend den Equity-Wert in der Konzernbilanz Bei Verlustübernahme über mehrere Jahre: Equity-Wert kann auf Null absinken, wenn darüber hinaus weitere Verluste entstehen, wird nach h.m. die Equity Konsolidierung ausgesetzt; d.h. kein Ansatz eines negativen Equity-Werts im KA, sondern: Weiterer Verluste werden in einer Nebenrechnung statisch erfasst und mit späteren Gewinnen verrechnet. Aktivierung im KA erfolgt wieder, wenn Null-Grenze durch entsprechende Gewinne erreicht wird Prof. Dr. Bernd Grottel 24

24 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundkonzeption (V): Schema für die Folgebewertung Regelmäßige Fortschreibung (I): Erfolgsentstehung und - verwendung beim assoziierten Unternehmen Regelmäßige Fortschreibung (II): Fortschreibung des Unterschiedsbetrag aus erstmaliger Aufrechnung Regelmäßige Fortschreibung (III): Sonstige, außerplanmäßige Fortschreibungen + Beteiligungsbuchwert in Periode t-1 (Ausgangswert: Buchwert der Beteiligung aus EA des beteiligten Unternehmens; i.d.r. gleich Anschaffungskosten) /- +/- Anteiliger Jahresüberschuss des assoziierten Unternehmens Anteiliger Jahresfehlbetrag des assoziierten Unternehmens Vereinnahmte Gewinnausschüttung vom assoziierten Unternehmen Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven Auflösung der aufgedeckten stillen Lasten Abschreibung eines nicht zuordnungsfähigen aktivischen Unterschiedsbetrags (Geschäfts-/Firmenwert) Auflösung eines nicht zuordnungsfähigen passivischen Unterschiedsbetrags( Badwill ) Ergebniswirkung der Neubewertung bei Erstellung einer HB II Eliminierung von Zwischenergebnissen +/- Anteilige erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals Außerplanmäßige Abschreibungen Zuschreibungen (bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibung) Kapitaleinzahlungen Kapitalrückzahlungen = Beteiligungsbuchwert in Periode t Beachte DRS 8.27: Negativer Equity-Wert (aufgrund Folgebewertung) darf in Konzernbilanz nicht angesetzt werden! (Fortführung in Nebenrechnung: Aktivierung, sobald Ausgleich durch Gewinne oder Leistungen der Gesellschafter) 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 25

25 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Übersicht Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Grundlagen Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 26

26 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik) Beispiel: Equity-Methode (Verprobung) Sachverhalt Die M-AG hält eine 40%-Beteiligung an der A-AG, auf die sie einen maßgeblichen Einfluss gem. 311 Abs. 1 HGB ausübt. Die Equity-Methode wird erstmals im Konzernabschuss der M-AG zum X1 angewendet. Die anteiligen stillen Reserven (40 GE) betreffen eine über 3 Jahre abzuschreibende Maschine (24 GE) und ein Grundstück (16 GE). Für X2 wird angenommen, dass die A-AG den im Vorjahr vor Erwerb der Beteiligung erwirtschafteten, von M erworbenen und daher auch anteilig in der Kapitalkonsolidierung einbezogenen Jahresüberschuss in voller Höhe ausgeschüttet hat. Hiervon entfallen 40% von 50 GE, d.h. 20 GE auf M. Dies stellt letztlich eine Kaufpreisrückvergütung dar und vermindert im Einzelabschluss von M den Beteiligungsansatz um 20 GE. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird über 15 Jahre abgeschrieben. [ ] = nachrichtlich / Nebenrechnung Frage Wie ist die A-AG in den Konzernabschluss zum X1 und X2 gem. der Equity-Methode abzubilden? 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 27

27 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik) Beispiel: Equity-Methode (Erstkonsolidierung) Bilanz X1 M A Konsolidierung Soll Haben KA Nebenrechnung Geschäfts- oder Firmenwert Beteiligung an A Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] Unterschiedsbetrag Aktiva Gezeichnetes Kapital Rücklagen Jahresüberschuss Fremdkapital Passiva Prof. Dr. Bernd Grottel 29

28 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik) Beispiel: Equity-Methode (Folgekonsolidierung) Bilanz X2 M A Konsolidierung Soll Haben KA Nebenrechnung Geschäfts- oder Firmenwert Beteiligung an A - davon Unterschiedsbetrag Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] Unterschiedsbetrag Aktiva Gezeichnetes Kapital Rücklagen Jahresüberschuss Fremdkapital Passiva Prof. Dr. Bernd Grottel 31

29 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik) Beispiel: Equity-Methode (Verprobung) Buchwert der Vorperiode 200./. Anschaffungskostenminderung durch Ausschüttung./. 20 = Einzelabschlusswert am X anteiliger Jahresüberschuss 80 (= 40% von 200)./. Geschäfts- oder Firmenwertabschreibung./. 4 (= 1/5 von 60)./. Abschreibung stille Reserven./. 8 (= 1/3 von 24) = Buchwert im Konzern zum X Prof. Dr. Bernd Grottel 32

30 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Übersicht Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Grundlagen Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 33

31 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Übersicht Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Grundlagen Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 34

32 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele) Übersicht 1 Assoziierte Unternehmen (I) 2 Assoziierte Unternehmen (II) 3 Equity-Methode (I) 4 Equity-Methode (II) 5 Equity-Methode (III) 6 Equity-Methode (IV) 7 Equity-Methode (V) 8 Latente Steuern 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 35

33 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 57

34 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 58

35 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Bilanz Stellung Die Konzernbilanz ist gem. 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses Aufgabe Im Rahmen der Konzernbilanz soll unter Beobachtung der GoB eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Vermögenslage des Konzerns gem. Einheitstheorie unter der Fiktion einer rechtlichen Einheit nach Eliminierung aller Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen dargestellt werden Inhalte Anwendung der Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften, soweit der Konzernabschluss keine Abweichungen bedingt oder nicht anderes Branchenspezifisches bestimmt ist ( 265, 266 i.v.m. 298 Abs. 1 HGB) Zusammenfassen der Vorräte in einem Posten möglich ( 298 Abs. 2 HGB) 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 59

36 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Stellung Die Konzern-GuV ist gem. 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses Aufgabe Im Rahmen der Konzern-GuV soll unter Beobachtung der GoB eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Ertragslage des Konzerns gem. Einheitstheorie unter der Fiktion einer rechtlichen Einheit nach Eliminierung aller Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen dargestellt werden Inhalte Anwendung der Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften, soweit der Konzernabschluss keine Abweichungen bedingt oder nicht anderes Branchenspezifisches bestimmt ist ( 275, i.v.m. 298 Abs. 1 HGB) GuV darf gem. 275 HGB optional nach dem Umsatz- oder Gesamtkostenverfahren dargestellt werden Prof. Dr. Bernd Grottel 60

37 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Anhang Stellung Der Konzernanhang ist gem. 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses Aufgabe Interpretation, Korrektur, Ergänzung und Entlastung der in der Bilanz sowie in der GuV erfolgenden Berichterstattung zur Vervollständigung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Aufstellung unter Beachtung der Fiktion der rechtlichen Einheit, nicht lediglich Addition der Angaben ( 297 Abs. 3 HGB) Inhalte Konzernanhang kann mit dem Anhang des MU zusammengefasst werden ( 298 Abs. 3 HGB) Es existieren keine größenunabhängigen Erleichterungen Die Anhangsangaben müssen keinen direkten Bezug zu den einzelnen konsolidierten Unternehmen haben (Berichtsobjekt ist der Konzern / Konsolidierungskreis) Freiere Gestaltung / Aufbau möglich mangels konkreter Vorschriften und weil Ansprüche Dritter nur gegenüber den Einzelunternehmen bestehen 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 61

38 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Anhang: Typischer Aufbau Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss allgemein zu den angewandten Bilanzierungsmethoden (Ansatz und Bewertung) Abweichungen zu Bilanzierungs- und Konsolidierungsmethoden angewandte Konsolidierungsmethoden Grundlagen der Währungsumrechnung Erläuterungen Erläuterungen zur Konzernbilanz Erläuterungen zur Konzern-GuV Angaben zum Konsolidierungskreis ( 313 Abs. 2 HGB) Beachte: Erleichterung gem. 313 Abs. 3 HGB Tochterunternehmen: Name, Sitz, Beteiligungsquote (sowohl einbezogene als auch nicht einbezogene) Assoziierte Unternehmen: dito Gemeinschaftsunternehmen: dito Beteiligungen: Name, Sitz, Beteiligungsquote, EK und Ergebnis Sonstige Pflichtangaben ( 314 HGB) Aufgliederung der Umsätze Arbeitnehmer,... etc. Bedingte Angabepflichten Zusätzliche Angaben zu Vermittlung des true and fair -views Angaben, die zulässigerweise nicht in Bilanz und GuV gemacht werden Angaben bei Ausübung von Wahlrechten 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 62

39 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Kapitalflussrechnung Stellung Die Konzernkapitalflussrechnung ist gem. 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses Aufgabe Im Rahmen der Kapitalflussrechnung soll die Finanzlage des Konzerns gem. Einheitstheorie unter der Fiktion einer rechtlichen Einheit nach Eliminierung aller Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen dargestellt werden Sie liefert Informationen über die Mittelherkunft und -verwendung sowie über die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und Ausschüttungen zu leisten Inhalte Gliederung der Zahlungswirksamen Vorgänge nach betrieblichen Prozessen: Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Cash Flow aus Investitionstätigkeit Aufbau und Ausgestaltung ist gesetzlich nicht weiter geregelt Vorschriften nach DRS 2 daher maßgeblich 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 63

40 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Kapitalflussrechnung: Formen der Erstellung Formen Erstellung Erstellung im Konzern Originäre Derivativ direkt indirekt Erfassung aller tatsächlichen Zahlungsströme Geschäftsvorfälle aus dem Rechnungswesen werden geprüft, ob sie Zahlungswirksam waren Konsolidierung aller KFR der in dem Konzern einbezogenen Unternehmen Ermittlung aus der Konzernbilanz / -GuV CF aus Finanzierungstätigkeit Investitionstätigkeit CF aus lfd. Geschäftstätigkeit 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 64

41 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Kapitalflussrechnung: Finanzmittelfonds Finanzmittel am Anfang der Periode +/- Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit +/- Cash Flow aus Investitionstätigkeit +/- Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit +/- Wechselkurseinflüsse auf Finanzmittelfonds = Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungsmittel Barmittel jederzeit fällige Sichteinlage Zahlungsmitteläquivalente kurzfristig (< 3 Monate) verfügbare Liquiditätsreserven, die ohne wesentliche Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden können 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 65

42 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Eigenkapitalspiegel (I) Stellung Die Konzerneigenkapitalspiegel ist gem. 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses Aufgabe Der Konzerneigenkapitalspiegel stellt systematisch sämtlicher Veränderungen des Konzerneigenkapitals dar. Dabei werden die einzelnen Eigenkapitalposten der Vorperiode auf die Posten des aktuellen Abschlusses überführt Inhalte Aufbau und Ausgestaltung sind gesetzlich nicht weiter geregelt Vorschriften des DRS 7 daher maßgeblich Veränderungen des Eigenkapitals resultieren aus: Ergebnisverwendungsrechnung erfolgsneutrale Transaktionen mit den Eigenkapitalgebern erfolgsneutrale Transaktionen, die nicht mit den Eigenkapitalnehmern begründet sind 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 66

43 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Eigenkapitalspiegel (II): Beispiel Gezeichnetes Kapital Nicht eingeforderte ausstehen de Einlagen Kapitalrücklage Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital Mutterunternehmen Minderheitengesellschafter Konzern- Kumuliertes übriges Eigenkapital Konzernergebnis kapital Kumuliertes übriges Eigeneigenkapital Konzernergebnis Eigene Anteile, die zur Einziehung bestimmt sind Stammaktien Vorzugsaktien Ausgleichsposten aus der Femdwährungsumrechnung Eigenkapital gemäß Konzernbilanz Eigene Anteile, die nicht zur Einziehung bestimmt sind Minderheitenkapital Andere neutrale Transaktionen Ausgleichsposten aus der Femdwährungsumrechnung Andere neutrale Transaktionen Stand am Ausgabe von Anteilen Erwerb/Einbeziehung eigener Anteile Gezahlte Dividenden Änderung des Konsolidierungskreises Übrige Veränderungen Konzernjahres- überschuss/- fehlbetrag Übriges Konzernergebnis Konzerngesamtergebnis Stand am Prof. Dr. Bernd Grottel 67

44 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 68

45 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Segmentberichterstattung Stellung Gem. 297 Abs. 1 HGB besteht im Rahmen der Konzernrechnungslegung ein Wahlrecht zur Erstellung einer Segmentberichterstattung Aufgabe Die Segmentberichterstattung soll detaillierte Informationen aber wesentliche Geschäftsfelder liefern, um einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu ermöglichen. Dadurch sollen die Chancen und Risiken der einzelnen Geschäftsfelder besser eingeschätzt werden. Inhalte Aufbau und Ausgestaltung sind gesetzlich nicht geregelt Vorschriften des DRS 3 daher maßgeblich Segmentierung primär anhand der operativen Segmente eines Unternehmens (z.b. Produkte / Dienstleistungen, geographische Regionen, Kunden) Orientierung an der unternehmensinternen Organisations- und Berichtsstruktur 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 69

46 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 70

47 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Lagebericht Stellung Der Konzernlagebericht ergänzt den Konzernabschluss in sachlicher und zeitlicher Hinsicht, ist aber kein Bestandteil des Konzernabschlusses, wohl aber verpflichtend zu erstellen ( 297, 315 HGB) Aufgabe Durch den Konzernlagebericht soll dem Adressat einer Gesamtbeurteilung die Lage des Konzerns vermittelt werden. Dafür beinhaltet der Lagebericht nicht nur vergangenheitsorientierte, sondern auch zukunftsorientierte Informationen. Inhalte Konzernlagebericht kann mit dem Lagebericht des MU zusammengefasst werden ( 315 Abs. 3, 298 Abs. 3 HGB) Der Konzernlagebericht ist auf die Ereignisse und die Entwicklung über den gesamten Konzern hinaus ausgerichtet, nicht auf die einzelnen Konzernunternehmen 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 71

48 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Lagebericht vs. Konzernlagebericht Einzelabschluss 289 Abs. 1 S. 1-3 Wirtschaftsbericht Konzernabschluss 315 Abs. 1 S 1-2 Darstellung des Geschäftsverlaufs Darstellung der Lage Einbeziehung finanzieller Leistungsindikatoren 289 Abs. 3, sofern große KapG 289 Abs. 1 S Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr Abs. 5, sofern kapitalmarktorientiert 289 Abs. 4, sofern börsennotiert Einbeziehung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren Prognosebericht, Chancen- und Risikobericht Nachtragsbericht Risikobericht über Finanzinstrumente Forschungs- und Entwicklungsbericht Zweigniederlassungsbericht Vergütungsbericht Bericht über rechnungslegungsbezogenes IKS + RMS Übernahmerelevante Angaben 315 Abs. 1 S Abs. 1 S Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr. 3 entfällt 315 Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr. 5, sofern MU kapitalmarktorientiert 315 Abs. 4, sofern MU börsennotiert 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 72

49 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 73

50 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 74

51 8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Fallbeispiel) Übersicht 1 Fragen zum Konzernabschluss 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel 75

52 Kontrollfragen

53 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Fragenkatalog (1/1) K5 Fragen und Antworten 1. Warum gestattet das HGB auch eine anteilmäßige Konsolidierung? Die gemeinsame Leitung eines anderen Unternehmens und die damit verbundene Möglichkeit, über Vermögen und Kapital zu bestimmen, soll auch im Konzernabschluss zum Ausdruck kommen Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 230 /

54 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Fragenkatalog (1/1) K6 Fragen und Antworten 1. Was versteht man unter assoziierten Unternehmen? Das Gesetz enthält eine Legaldefinition, vgl. dazu 311 Abs. 1 HGB. Danach übt ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf ein nicht einbezogenes Unternehmen aus und besitzt auch eine Beteiligung. 2. Welche Ziele werden mit der Konsolidierung von assoziierten Unternehmen verfolgt? Es soll damit ein möglichst zutreffender und zeitgereichter Wertansatz des Beteiligungsbuchwerts gefunden werden; nur so kann der konsolidierte Jahresabschluss auch den gesteckten Informationszielen gerecht werden Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 230 /

55 7 Latente Steuern Fragenkatalog (1/1) K7 Fragen und Antworten 1. Warum sehen auch die Vorschriften über die Rechnungslegung des Konzerns eine Steuerabgrenzung vor? Auch im Konzernabschluss soll die Ertragslage der wirtschaftlichen Einheit möglichst zutreffend gezeigt werden. Ergebniswirksame Verrechnungen, die sich wieder ausgleichen, werden bezüglich ihrer Steuerwirkungen erfasst. Vgl. dazu 306 HGB. 2. Hat die Steuerabgrenzung im Konzernabschluss auch Einfluss auf Steuerzahlungen des Mutterunternehmens? Nein, Steuersubjekt ist nur die rechtlich selbständige Unternehmung und deren Abschluss Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 230 /

56 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Fragenkatalog (1/8) K8 Fragen und Antworten 1. Warum übernimmt das HGB die Gliederung für die Einzelbilanz grundsätzlich auch für die Konzernbilanz? Einzelbilanz und Konzernbilanz sollen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (vgl. 264 Abs. 2 und 397 Abs. 2 HGB). Das Gliederungsschema für die Einzelbilanz entspricht diesen Anforderungen und kann daher unter Berücksichtigung konzernspezifischer Posten übernommen werden. 2. Welche Probleme hat zum Verzicht auf einen getrennten Ausweis der einzelnen Posten des Vorratsvermögens geführt? Bei vertikalen Konzernen ergeben sich Zurechnungsprobleme bei den einzelnen Posten, z.b. ein Fertigerzeugnis ist bei einem anderen Unternehmen als Rohstoff auszuweisen. 3. Das Konzernunternehmen A stellt eine am Bilanzstichtag noch nicht vollständig fertig gestellte Maschine für die Konzernunternehmung B her, die diese später für Produktionszwecke verwenden will. Wie ist die Maschine in der Bilanz des Konzernunternehmens A auszuweisen? Wie ist die Maschine in der Konzernbilanz auszuweisen? In der Bilanz des Konzernunternehmens A gehört die Maschine zu den unfertigen Erzeugnissen des Vorratsvermögens. In der Konzernbilanz ist die Maschine unter dem Posten Anlagen im Bau im Rahmen des Anlagevermögens auszuweisen und eine entsprechende Umgliederung (Sicht des einheitlichen Unternehmens) vorzunehmen Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 232 /

57 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Fragenkatalog (2/8) K8 Fragen und Antworten 4. Welche Zweck dient der Konzernanhang? Der Konzernanhang dient der Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, liefert also zusätzliche Informationen. 5. Sind die Kapitalflussrechnung, die Segmentberichterstattung und der Eigenkapitalspiegel Teile des Anhangs? Nein, sie sind selbstständige Elemente des Konzernabschlusses, vgl. 297 Abs. 1 HGB. 6. Müssen alle rechnungslegungspflichtigen Konzerne nach dem HGB z.b. eine Kapitalflussrechnung erstellen? Ja, diese Pflicht haben nun alle Konzerne durch Neufassung von 297 Abs. 1 HGB 7. Was ist unter börsennotiert und kapitalmarktorientiert zu verstehen? Der Begriff ist in 3 Abs. 1 AktG umschrieben: Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist. Der Begriff kapitalmarktorientiert ist in 264d HGB definiert und hat Rechtsfolgen bei der Rechungslegung Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 247 /

58 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Fragenkatalog (3/8) K8 Fragen und Antworten 8. Welche Märkte in Deutschland sind damit konkret gemeint? Im Jahr 2003 sind zwei neue Börsenzulassungssegmente entstanden: General Standard: Im Segment General Standard müssen Unternehmen die gesetzlichen Mindestanforderungen des amtlichen Marktes oder geregelten Marktes erfüllen. Prime Standard: Im Segment Prime Standard müssen Unternehmen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus zusätzlich hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Auswahlindizes: DAX, MDAX, TecDAX und SDAX 9. Der Anhang des Mutterunternehmens und des Konzerns dürfen nach 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst werden. Wird dieses Wahlrecht von den international tätigen Konzernen in der Praxis ausgeübt? Nein, die Konzerne üben das Wahlrecht selten aus. In den Geschäftsberichten wird meist nur noch der Konzernabschluss abgedruckt. Der Abschluss der Mutter kann ggf. separat angefordert werden oder ist in Kurzform enthalten. Daher ist eine Trennung sinnvoll Abs. 1 Nr. 3 HGB verlangt die Aufgliederung der Umsatzerlöse im Anhang u.a. nach Tätigkeitsbereichen. Ist dies in jedem Falle notwendig? Nein, bei der Erstellung einer Segmentberichterstattung, auch freiwillig, ist der Konzern davon befreit. ( 314 Abs. HGB) 11. Kann auch ein nicht kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen dem Konzernabschluss z.b. eine Kapitalflussrechnung des Mutterunternehmens, nicht aber des Konzerns anfügen? Nein, zwingend vorgeschrieben ist eine Konzern-Kapitalflussrechnung ( 297 Abs. 1 HGB) Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 247 /

59 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Fragenkatalog (4/8) K8 Fragen und Antworten 12. Welchen Zwecken dient die Kapitalflussrechnung grundsätzlich? Die Kapitalflussrechnung soll einen Einblick in die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Konzerns geben, insbesondere auch in die künftige Fähigkeit, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften. 13. Nennen Sie die beiden Methoden bzw. Aufstellungstechniken! Die Erstellung erfolgt entweder originär durch die unmittelbare Erfassung aller Zahlungsströme oder durch die Ableitung der Zahlungsströme aus dem Konzernabschluss (=derivative Ermittlung). 14. Welche Methoden wird üblicherweise in der Praxis angewandt? Die Praxis verwendet üblicherweise die derivative Ermittlung, da die unmittelbare Erfassung aller Zahlungsströme zu aufwendig ist. 15. Warum sollen die Zahlungsströme brutto erfasst werden? Nur bei einer Brutto-Erfassung werden alle Zahlungsströme aufgezeigt und nur so ist ein vollständiger Einblick in die finanzwirtschaftlichen Abläufe möglich. 16. In welche Teilbereichen werden die Zahlungsströme aufgeteilt? Das Schema des DRSC unterscheidet drei Teilbereiche, nämlich laufende Geschäftstätigkeit, Investitionsund Finanzierungsbereich Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 251 /

60 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Fragenkatalog (5/8) K8 Fragen und Antworten 17. Was ist unter Finanzmittelfonds zu verstehen? Im Finanzmittelfonds werden die Zahlungsmittelbestände und Zahlungsmitteläquivalente zusammengefasst. 18. Erläutern sie den Begriff wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds! Es handelt sich nicht um eine mengenmäßige Änderung von Devisen- und Sortenbeständen, sondern um eine buchmäßige, verursacht durch eine Änderung des Wechselkurses zwischen den Bilanzstichtagen. 19. Werden außerhalb der externen Rechnungslegung auch Kapitalflussrechnungen erstellt und ggf. in welchen Bereichen? Ja, und zwar u.a. im Rahmen des Prüfungsberichts nach 321 HGB und im Rahmen der Jahresabschlussanalsyse, insbesondere von Kreditinstituten Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 251 ff. /

61 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Fragenkatalog (6/8) K8 Fragen und Antworten 20. Erläutern Sie den Begriff Segment. Unter Segment wird jede isolierbare Untereinheit, u.a. Geschäftszweck, innerhalb einer diversifizierten Wirtschaftseinheit (Unternehmen, Konzern) verstanden. 21. Worin besteht der eigentliche Informationsvorteil der Segmentberichterstattung aus der Sicht eines Kapitalanlegers? Der Konzernabschluss ist eine Zusammenfassung aller Aktivitäten des Konzerns, ein Konglomerat. Durch eine Segmentberichterstattung werden Risiken und Ertragspotentiale nach Geschäftsfeldern usw. transparent. Nur so ist ein Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelnen möglich. 22. Woran hat sich die Abgrenzung der Segmente zu orientieren? Die Orientierung erfolgt nach den operativen Bereichen des Konzerns, wobei grundsätzlich unterstellt wird, dass dies mit der internen Organisations- und Berichtsstruktur übereinstimmt und dies sich mit den Risiken und Chancen der Geschäftsfelder deckt. 23. Dürfen die betragsmäßigen Segmentangaben dem internen Rechnungswesen, z.b. der Kostenrechnung, entnommen werden? Nein, die im Konzernabschluss angewandten Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden bilden die Grundlage. Eine Übereinstimmung mit dem internen Rechungswesen ist unwahrscheinlich Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 255 ff. /

62 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Fragenkatalog (7/8) K8 Fragen und Antworten 24. Nennen Sie die Hauptelemente der Segmentangaben! Die Hauptelemente nach DRS 3.31ff sind a) Umsatzerlöse b) Segmentergebnis c) Vermögen d) Investitionen in das langfristige Vermögen e) Schulden. 25. Warum wird der Grundsatz der Stetigkeit bei der Segmentberichterstattung vorgeschrieben? Nur bei der Einhaltung dieses Grundsatzes ist ein Einblick in die wirtschaftliche Lage im Zeitablauf und in deren Veränderungen möglich. 26. Ist eine Segmentberichterstattung, vorgeschrieben nur für den Konzernabschluss, aus Ihrer Sicht auch für einen Einzelabschluss sinnvoll? Ja, dies gilt vor allem dann, wenn es sich um eine große Unternehmung mit vielen Geschäftsfeldern und damit mit unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen handelt Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 256 /

63 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Fragenkatalog (8/8) K8 Fragen und Antworten 27. Welche Funktion erfüllt das Eigenkapital im Rahmen der Unternehmens- bzw. Konzernfinanzierung? Dem Eigenkapital kommt die Haftungsfunktion gegenüber den Gläubigern zu. 28. Welche Zwecken dient der Eigenkapitalspiegel? Der Eigenkapitalspiegel soll den Einblick in die durchaus nicht homogene Struktur des Konzerneigenkapitals und dessen Veränderung gegenüber dem Vorjahr durch die Angabe der Vorjahreszahlen verbessern. 29. Handelt es sich beim Konzerneigenkapital um Kapital, das dem Konzern dauerhaft zur Verfügung steht? Nein, die Ergebnisanteile der Mutter und der Minderheitsgesellschafter, die zur Ausschüttung bestimmt sind, gehören zum kurzfristen Eigenkapital des Konzerns und führen bei Ausschüttung zu einem Liquiditätsabfluss. 30. Warum werden Eigene Anteile, die nicht zur Einziehung bestimmt sind bei der Ermittlung des Eigenkapitals des Mutterunternehmens abgezogen? Diese eigenen Anteile sind, wirtschaftlich betrachtet, eine Kapitalherabsetzung (vgl. auch 272 Abs. 1a HGB). Durch Veräußerung können sie jedoch in liquide Mittel umgewandelt werden. 31. Umfasst das Minderheitenkapital nur deren Anteile am Gezeichneten Kapital einer Kapitalgesellschaft? Nein, dazu gehören auch entsprechende Anteile an einer Kapitalrücklage und an den Gewinnrücklagen Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 258 /

64 Fallbeispiele

65 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 1: Gemeinschaftsunternehmen (I) A1 Sachverhalt Die M 1 -AG, M 2 -AG und M 3 -AG sind Muttergesellschaften verschiedener Konzerne. Die drei Gesellschaften gründen Ende 01 ein Unternehmen, die Gemein-AG, an der die drei Gesellschaften in gleicher Höhe beteiligt sind. Die grundlegende Entscheidungen bei der Gemein-AG müssen einstimmig ausgeübt werden. Alle drei Gesellschaften führen die Geschäfte der Gemein-AG, deren Grundkapital beträgt. Aufgabenstellung a) Prüfen Sie, ob ein Gemeinschaftsunternehmen vorliegt. b) Wie werden die Anteile an der Gemein-AG Ende 01 im Einzel- bzw. Konzernabschluss der Muttergesellschaften behandelt? c) Wie lautet die Konsolidierungsbuchung für die Erstkonsolidierung Ende 01? d) Handelt es sich auch in diesem Fall um ein Gemeinschaftsunternehmen? 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S

66 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 1: Gemeinschaftsunternehmen (I) L1 Antwort a) Die Muttergesellschaften sind unabhängig voreinander, da sie zu verschiedenen Konzernen gehören. Sie üben die Führung bei der Gemein-AG gemeinschaftlich (und tatsächlich) aus, da die grundlegenden Entscheidungen einheitlich getroffen werden müssen. Da die Gemein-AG auf Dauer betrieben wird, handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen. b) Im Einzelabschluss werden die Beteiligungen mit den Anschaffungskosten bewertet, die jeweils betragen. Im Konzernabschluss besteht ein Wahlrecht zwischen der Quotenkonsolidierung und der Equity- Methode. Bei der Quotenkonsolidierung übernimmt jedes Mutterunternehmen 1/3 des Reinvermögens der Gemein-AG (jeweils Da im Gründungszeitpunkt noch keine stillen Reserven oder ein Firmenwert vorhanden sind, treten insoweit keine besonderen Wirkungen ein. Bei der Equity-Methode wird die Beteiligung im Konzernabschluss jeweils mit dem anteiligen Eigenkapital der Gemein-AG bewertet. Ende 01 entfällt auf jedes Mutterunternehmen ein Betrag von Dieser Wert entspricht den obigen Anschaffungskosten. Änderungen treten erst im Folgejahr ein, wenn die X-AG einen Gewinn oder Verlust erzielt. c) Bei jeder Muttergesellschaft ist das anteilige Grundkapital von mit der gleiche hohen Beteiligung zu verrechnen. Somit wird jeweils gebucht: Gezeichnetes Kapital an Beteiligung d) Nein. Es findet keine gemeinschaftliche Führung statt, da bei einer Mehrheitsentscheidung eine Muttergesellschaft von grundlegenden Entscheidungen ausgeschlossen werden kann Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S

67 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 2: Methodenwahl A2 Sachverhalt Die M-AG ist Muttergesellschaft eines Konzerns und verfügt über drei Beteiligungen an verschiedenen Gemeinschaftsunternehmen (A-AG, B-AG und C-AG). Das Reinvermögen der A-AG soll nach der Quotenkonsolidierung anteilig in den Konzernabschluss übernommen werden. Die B-AG und C-AG sollen nach der Equity-Methode bewertet werden. Aufgabenstellung Ist diese Vorgehensweise zulässig? 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S

68 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 2: Methodenwahl L2 Antwort Ja. Das Wahlrecht für die Anwendung der Quotenkonsolidierung bzw. der Equity-Methode kann für jedes Gemeinschaftsunternehmen individuell ausgeübt werden Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S

69 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 3: Quotenkonsolidierung (I) A3 Sachverhalt Die Konzernunternehmen A-AG und B-AG führen gemeinsam die Z-AG. Beide Unternehmen sind zu je 50% beteiligt. Die Anschaffungskosten der Beteiligung der A-AG betragen Die Z-AG besitzt die folgenden Vermögensgegenstände: Grundstück , Maschinen , sonstige Vermögensgegenstände Im Grundstück sind stille Reserven von enthalten. Die Schulden und das gezeichnete Kapital betragen jeweils Die Quotenkonsolidierung soll angewendet werden. Aufgabenstellung Welche Posten übernimmt die A-AG in welcher Höhe? 2015 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S

70 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 3: Quotenkonsolidierung (I) L3 Antwort Bei der Quotenkonsolidierung werden die Werte der Vermögensgegenstände und Schulden nach Maßgabe der Beteiligungsquote in die jeweilige Konzernbilanz übernommen. Relevant sind die Zeitwerte dieser Posten, sodass stille Reserven aufgedeckt werden. Da die A-AG zu 50% beteiligt ist, werden die Aktivposten mit den folgenden Werten bilanziert: Grundstück: 50% von = Maschinen: 50% von = Sonstige VG: 50% von = Summe: Weiterhin sind Schulden von (50% von ) zu übernehmen. Per Saldo ergibt sich ein übernommenes Reinvermögen von Da die Anschaffungskosten der Beteiligung betragen, entsteht zusätzlich ein Firmenwert in Höhe von in der Konzernbilanz Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S

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