Das Genossenschaftsmodell als Motor für den Breitbandausbau.
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- Moritz Müller
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1 3. NGA-Breitbandforum NRW am 26. Oktober 2015: Das Genossenschaftsmodell als Motor für den Breitbandausbau. Dr. Stefan Touchard RWGV Nachhaltiger AGIL Mehrgenerationen NGA-Netzausbau Wohnen als am Chance am für NRW Gewerbliche 3. Städt. NGA-Breitbandforum Wohnungsamt Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften NRW.BANK Düsseldorf am
2 Einordnung des Themas: Nahversorgung In Zeiten des demographischen Wandels ist eine gewisse Landflucht festzustellen. Die Menschen zieht es in Zentren, in denen es eine gute Versorgung mit Ärzten, Verkehr, Gastronomie, Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten sowie Betreuungsmöglichkeiten gibt. Insbesondere junge Familien fühlen sich häufig auf dem Land nicht mehr wohl und ziehen weg. Dies führt zu einem Kreislauf, da Unternehmen in dünn besiedelten Gebieten kaum noch Geld verdienen können und sich daher ebenfalls zurückziehen. Um eine Verödung oder Vergreisung der ländlichen Gebiete zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die Bürger die örtliche Infrastruktur selbst organisieren. 2
3 Nur 10 Prozent der rd Gewerbegebiete in NRW sind mit schnellem Internet versorgt Quelle: Aufgrund fehlender privatwirtschaftlicher Marktteilnehmer insbesondere in den ländlichen Regionen, sind Bürger / Kommunen auf ihr eigenes Engagement angewiesen 3
4 Was ist eine Genossenschaft (eg)? 1. Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen mit mindestens drei Mitgliedern (auch Kommune), die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen. 2. Der gemeinsame Geschäftsbetrieb basiert auf den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. 3. Nach dem Identitätsprinzip sind die Mitglieder gleichzeitig Entscheidungsträger, Geschäftspartner und Kapitalgeber. 4. Nach den Prinzipien der Genossenschaft eignet sich die Rechtsform insbesondere für Kooperationsunternehmen. 5. Die Genossenschaft kann auch soziale und kulturelle Zwecke verfolgen. 4
5 Alleinstellungsmerkmale der Genossenschaft *) 1. Die eg ist eine demokratische Rechtsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Kapitalbeteiligung. 2. Im Vordergrund steht steuerlich begünstigt die Nutzenmaximierung für die Stakeholder, nicht die Gewinnmaximierung (Rückvergütung als Betriebsausgabe). 3. Die Genossenschaft ist ein Unternehmen mit offener Mitgliederzahl, einfacher Ein- und Austritt (ohne Notar, keine Vermögensauseinandersetzung). 4. Die Eigenkapitalausstattung richtet sich nach dem Investitionsvolumen, kein Mindestkapital erforderlich, die Haftungsbegrenzung der Mitglieder auf die Geschäftsanteile. 5. Die eg hat einen gesetzlichen Auftrag, Leistungen für ihre Mitglieder zu erbringen (Förderauftrag). 6. Die unabhängige Prüfung durch den RWGV bietet hohe wirtschaftliche Stabilität und Insolvenzsicherheit. *) Individuelle Unternehmensgestaltungen sind in der Rechtsform der eg umsetzbar. 5
6 Aufbau und Funktionsweise der eg *) Vorstand (V) Vorstand Aufsichtsrat Aufsichtsrat (AR) Wird aus der GV (alternativ: Bestellung durch AR mgl.) gewählt. Eigenverantwortliche Leitung der eg; operative Tätigkeit. Führen der Geschäfte entsprechend der genossenschaftlichen Zielsetzung. Berichtet gegenüber dem AR. Ordnungsgemäßes Rechnungswesen und Aufstellung des Jahresabschlusses. Wahl Kontrolle Gemeinsamer Geschäftsbetrieb Leistungserbringung Wahl Wird aus der GV gewählt. Geborene Aufsichtsratsmitglieder möglich Überwachung des Vorstands. Vertretung der eg gegenüber dem Vorstand. Berichtet an GV. Prüfung des Jahresabschlusses. Information über die Angelegenheiten der eg. Mitglied = Eigentümer = Kapitalgeber = Kunde Generalversammlung (GV) Der GV gehören alle Mitglieder an. Die GV wählt aus ihrer Mitte V und AR. *) individuelle Gestaltungsmöglichkeiten abweichend möglich. Gemeinsame Willensbildung der Mitgliederangelegenheiten der eg. Beschlussfassung über die Satzung und Verwendung des Jahresergebnisses. 6
7 Vorteile für Kommunen durch Genossenschaften Wirtschaftliches Handeln der Kommune gemeinsam mit Bürgern und Akteuren. Verantwortliche Einbindung der Bürger. Nutzung von Synergien zwischen kommunalen und privatwirtschaftlichen Leistungserbringern. Öffnung in Hinblick auf regionale bürgerbeteiligte Finanzierung. Entlastung des kommunalen Haushalts und somit Potenzial für neue Investitionen. Wertschöpfung verbleibt in der Region. Fazit Kooperative Lösungsansätze tragen zu einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung der Kommunen bei. 7
8 Voraussetzungen der GO-NRW nach 107 ff. GO für kommunale Beteiligungen werden erfüllt Eine eg-beteiligung ist eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde nach 107 ff. GO, daher sind insb. folgende Punkte zu beachten: Haftung der Gemeinde ist aufgrund der gewählten Rechtsform begrenzt! Einzahlungsverpflichtung zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen durch Satzung regelbar! Gemeinde haftet nur mit Genossenschaftsanteil(en) d.h. erforderliche Haftungsbegrenzung liegt vor! Anzeigepflicht 6 Wochen vor Vollzug Einfluss der Kommune (insb. In Überwachungsorgan) darstellbar! Jahresabschluss wird gemäß GoB aufgestellt und vom RWGV geprüft, RWGV unterliegt der Aufsicht des Wirtschaftsministeriums NRW! 8
9 Breitbandlösung in genossenschaftlicher Rechtsform ca Gewerbegebiete in NRW, wovon 90 % unterversorgt sind Kommune Mitglied Kommunale Erbpacht-/ / privatwirtsch. Breitband-eG Kaufvertrag NRW.BANK- Förderung Programmkredite, Regionalbank KfW- Förderung baut Breitband Unternehmen, Privathaushalte Dienstleistungs- vertrag Private Finanzierung begleitet Bauphase Mitglied (fakulativ) Provider Projektentwickler Praxisbeispiel Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten von NRW Lösungsansatz Unternehmer in der Region (z.b. Gewerbegebiet) schließen sich zu einer Breitband-eG zusammen eg projektiert und baut das Breitbandnetz ggf. unter Zuhilfenahme von Dienstleistern (Projektentwicklern) Unternehmen u. Privathaushalte können Mitglied der eg werden und so die EK-Basis stärken Einbindung von Dienstleistern als Betreiber des Breitbandnetzes möglich Mitbestimmungsmöglichkeit der Kommune über Aufsichtsrat möglich Öffentliche Förderung über NRW-Bank/KfW-Mitteln möglich Fazit Ausbau der regionalen Versorgung - nach einer Studie des IfO-Instituts erhöht eine Steigerung der Breitbandnutzerrate um 10 Prozentpunkte das jährliche Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum um 0,9 bis 1,5 Prozentpunkte. 9
10 Zum Finanzierungskonzept (Beispiel). Breitband-eG. Beispiel zum grundsätzlichen Finanzierungsaufbau einer Genossenschaft: 10,0 Mio. 10,0 Mio. EK = Genossenschaftsanteile Min. 25 % = Min. 2,5 Mio. z.b. gestückelt in Genossenschaftsanteile Stck. x Euro/Anteil FK Max. 75 % = Max. 7,5 Mio. u.a.: weitere Investitionsvolumen Finanzierung 10
11 Der Gründungsprozess in Kürze Findung der (stabilen) Unternehmergruppe, potenzielle Gründungsmitglieder, ggf. Einbindung eines Projektentwicklers Gemeinsames Gespräch Kommune, Initiatoren, Projektentwickler, zur Klärung möglicher Restriktionen Bildung von Teilprojektgruppen als Arbeitsgruppen (z.b. Finanzgruppe), Erstellung erstes wirtsch. Konzept auf Basis Baukostenschätzung Teilprojektgruppe Recht entwickelt Satzungsentwurf (Basis: Mustersatzung), Abstimmung mit RWGV Gründungsversammlung in Abstimmung mit RWGV Gründungsprüfung durch RWGV, Erteilung Zulassungsbescheinigung u. Gründungsgutachten (beides: obligatorisch) Notartermin aller Vorstandsmitglieder; Eintragung über Notar; Eintragung durch Register 2012 RWGV AGIL Mehrgenerationen Wohnen am Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften RWGV Nachhaltiger NGA-Netzausbau als Chance für NRW 3. NGA-Breitbandforum NRW
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Stefan Touchard Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsmediator (MM) Bereich Mitgliederbetreuung, u. Interessenvertretung gewerbliche Genossenschaften, Gründungsberatung Peter-Müller-Str. 26, Düsseldorf Tel.: / Fax: / stefan.touchard@rwgv.de 12
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