ANTRAG AUF KONTOERÖFFNUNG FÜR NATÜRLICHE PERSONEN

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1 VON DER STRATEO, GENF, NIEDERLASSUNG DER KEYTRADE BANK AG, BRÜSSEL,(DIE «BANK») AUSZUFÜLLEN ANTRAG AUF KONTOERÖFFNUNG FÜR NATÜRLICHE PERSONEN 1. KONTENART Einzelkonto Gemeinschaftskonto* (in diesem Falle übergeben Sie uns bitte den ausgefüllten Gemeinschaftskontovertrag ) * höchstens drei Kontoinhaber - alle Kontoinhaber erhalten einen persönlichen Geheimcode. Falls Sie ein Konto für drei Mitinhaber möchten, verwenden Sie bitte eine Kopie dieses Formulars. 2. KONTOINHABER KONTOINHABER 1 KONTOINHABER 2 Herr Frau Herr Frau Sprache Deutsch Französisch Englisch Niederländisch Titel Kein Titel Dr. Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. Name Vorname Familienstand Ledig Verheiratet Verwitwet Geschieden Getrennt lebend Name und Vorname des Partners/der Partnerin Deutsch Französisch Englisch Niederländisch Kein Titel Dr. Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. Ledig Verheiratet Verwitwet Geschieden Getrennt lebend Name und Vorname des Partners/der Partnerin Wohnort Strasse Nr Steuerlicher Wohnsitz, falls vom Wohnort abweichend PLZ Ort Land Strasse PLZ Ort Land Nr Postanschrift (falls vom Wohnort abweichend) Strasse PLZ Nr Strasse PLZ Nr Ort Ort Land Land Tel. privat / Handy Tel. Büro -Adresse Geburtsdatum und -ort Nationalität Art des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis usw.) Personalausweis, Reisepass Nr. gültig bis Zweck der Bankverbindung zu privaten Zwecken aus ber ichen Gründen, Name der Firma Gründungsort Beruf / Tätigkeit Angestellter Arbeiter Leitender Angestellter Selbstständig Beamter Arbeitssuchender Student Ohne Beruf Sonstiges : Rentner - letzte Erwerbstätigkeit : zu privaten Zwecken aus beru hen Gründen, Name der Firma Gründungsort Angestellter Arbeiter Leitender Angestellter Selbstständig Beamter Frei r Arbeitssuchender Student Ohne Beruf Sonstiges : Rentner - letzte Erwerbstätigkeit : Branche

2 VON DER STRATEO,SCHWEIZ NIEDERLASSUNG DER KEYTRADE BANK AG, BRÜSSEL,(DIE «BANK») AUSZUFÜLLEN Politisch tätige Personen Üben Sie oder haben Sie in der Vergangenheit ein politisches Mandat oder ein politisches Amt auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene ausgeübt 1? ja Trifft dies auf einen Ihrer Verwandten (Eltern, Kinder oder Ehepartner) zu? ja Falls Sie eine der beiden vorangehenden Fragen mit ja beantwortet haben, machen Sie bitte folgende Angaben : Name der besagten Person und Art Ihrer Beziehung : Üben Sie oder haben Sie in der Vergangenheit ein politisches Mandat oder ein politisches Amt auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene ausgeübt 1? ja Trifft dies auf einen Ihrer Verwandten (Eltern, Kinder oder Ehepartner) zu? ja Falls Sie eine der beiden vorangehenden Fragen mit ja beantwortet haben, machen Sie bitte folgende Angaben : Name der besagten Person und Art Ihrer Beziehung : Genaue Bezeichnung des Mandats bzw. der Funktion : Genaue Bezeichnung des Mandats bzw. der Funktion : Beschreibung und Zweck des Mandats/der Funktion/der hierarchischen Ebene : Beschreibung und Zweck des Mandats/der Funktion/der hierarchischen Ebene : Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung der Funktion : Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung der Funktion : Status US-Person Sind Sie US-amerikanischer Staatsbürger (einfache, doppelte, mehrfache Staatsangehörigkeit)? ja Besitzen Sie zwar eine andere Staatsangehörigkeit, doch leben Sie in den USA als US Resident Alien (z. B. mit einem permanenten USA-Visum wie der Green Card oder durch längere USA-Aufenthalte im Sinne der Substantial Physical Presence ) 2? ja Werden Sie aus anderen Gründen in den USA steuerlich veranlagt? ja ; aus folgendem Grund :.. Sind Sie US-amerikanischer Staatsbürger (einfache, doppelte, mehrfache Staatsangehörigkeit)? Besitzen Sie zwar eine andere Staatsangehörigkeit, doch leben Sie in den USA als US Resident Alien (z. B. mit einem permanenten USA-Visum wie der Green Card oder durch längere USA-Aufenthalte im Sinne der Substantial Physical Presence ) 2? Werden Sie aus anderen Gründen in den USA steuerlich veranlagt? ja ; aus folgendem Grund :.. ja ja ANGABEN ZUR HERKUNFT DER ANLAGESUMMEN Herkunft der Anlagesummen Ersparnisse aus regelmässigen Einkünften (Gehalt, Rente, usw.) Börsengewinne Lotteriegewinne Erbschaft Schenkung Sonstiges : Betrag der beabsichtigten Einlagen < CHF > CHF und < CHF > CHF Ersparnisse aus regelmässigen Einkünften (Gehalt, Rente, usw.) Börsengewinne Lotteriegewinne Erbschaft Schenkung Sonstiges : < CHF > CHF und < CHF > CHF ) In seiner Eigenschaft als Staatschef, Minister, Abgeordneter, Vorsitzender einer Regierungspartei, Beamter des höheren Staatsdienstes (der Judikative oder Exekutive - einschliesslich der Armee), Leiter eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens nationaler Bedeutung, hoher politischer Beauftragter oder hoher Beamter internationaler oder supranationaler Organisationen wie der EU, NATO... 2) Sie gelten als US Resident Alien, falls Sie im Rahmen eines längeren Aufenthalts in diesem Land die Voraussetzungen des Substantial Physical Presence -Tests erfüllen: Sie haben während des laufenden Jahres 21 Tage und in den drei zurückliegenden Jahren 183 Tage in den USA verbracht. Die webscite des IRS bietet Ihnen weitere Informationen für die Berechnung Ihrer Aufenthaltsdauer:

3 VON DER STRATEO, GENF, NIEDERLASSUNG DER KEYTRADE BANK AG, BRÜSSEL,(DIE «BANK») AUSZUFÜLLEN 3. BEZUGSKONTO Über das gesicherte Portal können Sie eine Bargeldüberweisung von Ihrem bei einer Bank geführten Konto auf ein einziges auf den Namen eines Inhabers ober beider Inhaber lautendes Konto veranlassen. Wurde kein Bezugskonto mitgeteilt, so können Sie die Überweisung von Barmitteln nur durch einen orginalschriftlichen, unterschriebenen Auftrag veranlassen. Kontonummer / IBAN (nur für Konten in CHF oder EUR) Name der Bank : Clearing-Nr. oder SWIFT : 4. ERKLÄRUNG Mit seiner Unterschrift erklärt und anerkennt jeder Unterzeichnende, dass : - die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgetreu, exakt und vollständig sind; - die bei der Bank gemachten Einlagen nicht kriminellen Ursprungs sind; - er hiermit zugunsten der Bank, sämtliche Titel, Werte und Guthaben in schweizerischer oder ausländischer Währung, sämtliche Forderungen oder sonstige Güter, die gegenwärtig oder zukünftig bei der Bank oder ihren Korrespondenten hinterlegt werden, zwecks der Sicherung aller derzeitigen oder künftigen Forderungen gegenüber der Bank, verpfändet haben könnte; - die in diesem Antrag genannten Einkünfte in keinerlei tatsächlichem Zusammenhang mit einer in den USA ausgeübten Berufstätigkeit bzw. mit einem in den USA betriebenen Unternehmen stehen, oder aber, dass sie zwar in einem solchen tatsächlichen Zusammenhang stehen, jedoch im Rahmen entsprechender Steuerabkommen nicht sind; - er die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» in ihrer Gesamtheit gelesen und verstanden hat sowie diese akzeptiert, insbesondere im Hinblick auf das Pfandrecht und den Verrechnungsanspruch; es ist Schweizer Recht anzuwenden, Gerichtsstand ist Genf, vorbehaltlich der im Sinne des Gesetzes beim Schweizer Bundesgericht einzulegenden Rechtsmittel; die Gebühren und Zinssätze, die Nutzungsbedingungen des Internetportals anerkennt und dass diese Unterlagen jederzeit auf der benannten Homepage oder bei der Bank zur Verfügung gehalten werden; - er den Inhalt der Broschüre des Schweizer Bankenverbands namens Besondere Risiken im zur Kenntnis genommen und die darin dargestellten Risiken von ihrem Umfang her verstanden hat, diese akzeptiert, wobei er anerkennt, dass diese jederzeit auf der benannten Homepage oder bei der Bank zur Verfügung gehalten wird; - er die Verantwortung und sämtliche Risiken für die der Bank erteilten Aufträge trägt; hierbei versteht es sich, dass die Bank nicht für die Zweckmässigkeit seiner Investmententscheidungen und deren Folgen haftet; - er gemäss Artikel 23 der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» ein nicht-gewerblicher Nutzer der von der Bank bereitgestellten Finanzdaten ist, die Bank von jeder Änderung in Kenntnis setzt und dass er diese Finanzinformationen weder in irgendeiner Form weiterverkauft, noch verbreitet; - er der Bank sofort jegliche Änderung der hier erteilten Angaben bekannt gibt, insbesondere im Hinblick auf seine Eigenschaft als steuerlich (Nicht-) Gebietsansässiger. Ort und Datum : Name(n) + Unterschrift des (der) Kontoinhaber(s) :

4 VON DER STRATEO, GENF, NIEDERLASSUNG DER KEYTRADE BANK AG, BRÜSSEL,(DIE «BANK») AUSZUFÜLLEN Kontonummer : EJ: FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN 1 ORMULAR A GEMÄSS ART. 3 UND 2 Kontoinhaber : Der Kontoinhaber erklärt hiermit, dass die nachfolgend aufgeführte(n) Person(en) bzw. Personengesellschaft(en)/juristisch(en) Person(en) an den unter der oben erwähnten Beziehung verbuchten Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist/sind. Ist der Vertragspartner selber allein an diesen Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt, so sind nachstehend seine Personalien festzuhalten : Name Vorname Wohnadresse/Sitz Staat Geburtsdatum und -ort Nationalität Strasse.... Nr... PLZ.... Ort... Land... Strasse.... Nr... PLZ.... Ort... Land... Der Kontoinhaber sich, der Bank Änderungen jeweils unaufgefordert mitzuteilen. Datum Unterschrift/en Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Formulars ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). 1) Der wirtschaftlich Berechtigte des Kontos ist der wirtschaftliche Eigentümer der Guthaben, die auf dem Konto verwahrt werden. Der des wirtschaftlich Berechtigten darf nicht mit dem des Bevollmächtigten oder des Kontomitinhabers (Gemeinschaftskonto) verwechselt werden. Falls Sie eine Person ermächtigen möchten, über die Guthaben auf dem Konto zu verfügen (Vollmacht), bitten wir Sie, das Formular «Vollmacht» auszufüllen. Dieses Formular kann von unserer Internetseite aufgerufen werden. 2) Gemäss den Artikeln 3 und 4 der Vereinbarung über die Standesregeln zur der Banken (VSB 08). THE BANK FOR GLOBAL INVESTORS Strateo, Genf, Niederlassung der Keytrade Bank AG, Brüssel Rue de Chantepoulet Genf - Schweiz Tel Fax +41(0) info@strateo.ch

5 VON DER STRATEO, GENF, NIEDERLASSUNG DER KEYTRADE BANK AG, BRÜSSEL (DIE «BANK») AUSZUFÜLLEN EJ: VERTRAG GEMEINSCHAFTSKONTO Die Unterzeichneten, Name(n), Vorname(n): a. b. c. (nachfolgend der/die Inhaber ) erklären gemeinschaftlich und gesamtschuldnerisch, das obenerwähnte bei der Strateo, Genf, Niederlassung der Keytrade Bank AG, Brüssel, (nachfolgend: die Bank ) Konto, den nachstehenden Bedingungen zu unterwerfen: 1. Die vertragliche Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und den Kontoinhabern unterliegt den Bestimmungen des und seiner Anhänge (u. a. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sowie diesen Bestimmungen. Dies gilt ungeachtet der zwischen den Inhabern, ihrer wirtschaftlich Anspruchsberechtigten oder. ihrer Erben bestehenden Regelungen und Beziehungen hinsichtlich der, bei der Bank hinterlegten Vermögenswerte. 2. Jeder Inhaber des Gemeinschaftskontos kann für dieses Konto sämtliche Geschäfte individuell und ohne Einwilligung bzw. Mitwirkung des/der anderen Inhaber(s) durchführen, dies gilt insbesondere für Verwaltungs-, Kontoführungs- und Verfügungsakte. Darüber hinaus kann jeder Inhaber Darlehen aufnehmen, Werte und Guthaben verpfänden (sowohl zu eigenen Gunsten als auch zu Gunsten Dritter) sowie das Konto schliessen lassen. 3. Für sämtliche mit dem Konto ausgeführten Geschäfte genügt die Unterschrift eines Inhabers (oder seiner Anspruchsberechtigten), um die Bank gegenüber sämtlichen anderen Inhabern des Kontos zu entlasten. 4. Durch Ausführung der Anweisungen eines Inhabers ist die Bank von diesbezüglichen V ichtungen gegenüber den anderen Inhabern des Gemeinschaftskontos freigestellt. Die Inhaber verp ichten sich, die Bank hinsichtlich sämtlicher Reklamationen vertragsfremder Personen schadlos zu halten bzw. freizustellen. 5. Jeder Inhaber kann allein und ohne Einwilligung oder Mitwirkung des/der anderen Inhaber(s) einer oder mehreren dritten Personen allgemeine oder besondere Vollmachten erteilen sowie sämtliche von ihm selbst oder von den anderen Inhabern erteilten Vollmachten widerrufen. 6. Mitteilungen, die die Bank einem der Inhaber oder einem ihrer Vertreter zustellt, gelten als allen Inhabern rechtswirksam zugestellt. 7. Jeder Inhaber haftet der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch für alle einschliesslich der chtungen, die von ihm selbst oder von einem anderen Inhaber bzw. dessen Bevollmächtigten (im Rahmen des Vollmachtsumfangs) eingegangen wurden.

6 8. Die Aufnahme eines neuen Inhabers sowie sonstige Änderungen der Identität der Vertragsparteien zu diesem Gemeinschaftskonto können nur mit ausdrücklicher Einwilligung aller Inhaber und der Bank erfolgen. 9. Soweit die Bank nicht anders angewiesen wurde, kann sie sämtliche Beträge oder Werte, die bei ihr zu Gunsten eines Inhabers eingehen, in das Gemeinschaftskonto einbuchen. 10. Dieser Vertrag erlischt weder durch den Tod eines Inhabers oder mehrerer Inhaber, noch aufgrund der unter den Artikeln 35 und 405 des Obligationenrechts angeführten Gründe. Er wird so lange fortgeführt, bis er der Bank gegenüber schriftlich und förmlich widerrufen wird. 11. Bei Tod eines der Inhaber werden dessen Erben zu seinem Rechtsnachfolger. 12. Die Bank behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit zukündigen. 13. Ansonsten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Es ist schweizerisches Recht anzuwenden, Gerichtsstand ist Genf, vorbehaltlich der Anrufung des Bundesgerichts in Lausanne. Ort und Datum: Unterschrift der Inhaber: a. Name Unterschrift b. Name Unterschrift c. Name Unterschrift THE BANK FOR GLOBAL INVESTORS Strateo, Genf, Niederlassung der Keytrade Bank AG, Brüssel Rue de Chantepoulet Genf - Schweiz Tel Fax +41(0) info@strateo.ch

7 Verwaltungsvollmacht zu Gunsten eines unabhängigen Vermögensverwalters Konto Nr.: Kontoinhaber (bitte alle Inhaber aufführen, nachfolgend der Kunde ): Im Rahmen der oben bezeichneten Geschäftsbeziehung erteilt der Kunde eine Vollmacht, ohne Substitutionsanspruch, an: Name/Firma nachfolgend der Vermögensverwalter. Umfang der Vollmacht A) Verwaltungshandlungen Der Kunde bestätigt Strateo hiermit, dass er dem Vermögensverwalter, der dies akzeptiert hat, mittels separatem, nur zwischen dem Kunden und dem Vermögensverwalter abgeschlossenen Vertrag die Vollmacht erteilt hat, auf Mandatsbasis alle auf dem oben bezeichneten Konto hinterlegten, derzeitigen und künftigen Gelder und Guthaben zu verwalten. Der Vermögensverwalter ist insbesondere ermächtigt: - per Kassa oder auf Termin Geld- oder Kapitalmarkteffekten in Form von Wertschriften und Wertrechten zu kaufen und zu verkaufen. - alle Arten von Geschäften mit Finanzderivaten und alle alternativen Anlagen, insbesondere Traded Options und Financial Futures, OTC-Geschäfte und Anlagen in nicht-traditionelle Fonds und Private-Equity-Gesellschaften, durchzuführen. Er ist ermächtigt, im Namen des Kunden und im oben beschriebenen Rahmen die erforderlichen Verträge zu unterzeichnen (z.b. Verpfändungsurkunden, Rahmenverträge für OTC-Geschäfte, Vereinbarungen in Bezug auf nicht-traditionelle Anlageprodukte, usw.). - Anteile an Anlagegesellschaften und Kollektivanlagen jeder Art, einschliesslich Immobilienfonds und Hedge-Fonds, zu kaufen und zu verkaufen; - standardisierte oder nicht-standardisierte derivative oder kombinierte Finanzinstrumente auf Wertpapiere, Devisen, Edelmetalle, Zinssätze und Börsenindizes (Optionen, Futures/standardisierte Terminkontrakte, Börsen- oder monetäre Indizes, Hybrid- und strukturierte Produkte, usw.) zu kaufen und zu verkaufen; - in Namen der Bank, aber auf ausschliessliche Gefahren und Nutzen des Kunden, Festgeldeinlagen und Treuhandanlagen bei anderen Banken in allen Ländern und Währungen durchzuführen. Mit dieser Vollmacht ermächtigt der Kunde daher den Vermögensverwalter, alle Geschäfte durchzuführen, die über die von Strateo bereitgestellte elektronische Plattform durchgeführt werden können. B) Stimmanweisungen Der Vermögensverwalter ist auch ermächtigt, der Bank Anweisungen in Bezug auf die in ordentlichen und/oder ausserordentlichen Generalversammlungen auszuübenden Stimmrechte zu erteilen. 1

8 C) Kredite Wenn nicht ausdrücklich gemäss dem folgenden Absatz dazu ermächtigt, ist der Vermögensverwalter keinesfalls ermächtigt, bei der Bank einen Kredit auf Rechnung des Kunden aufzunehmen. Der Kunde ermächtigt den Vermögensverwalter ausdrücklich, Lombard-Kredite im Namen und auf Rechnung des Kunden aufzunehmen: * ja* wenn ja, Unterschrift des Kunden: *Zutreffendes Feld ankreuzen. D) Entnahme von Geldern Der Vermögensverwalter ist keinesfalls ermächtigt, Gelder oder Werte aus dem Konto zu entnehmen. Der Kunde ermächtigt den Vermögensverwalter jedoch ausdrücklich, seine Verwaltungshonorare oder ein Mark up, je nachdem, was zwischen ihnen vereinbart ist, abzubuchen: Unterschrift des Kunden: X In Kenntnis dessen, dass die Bank weder den Betrag noch die Begründetheit der Forderung des Vollmachtnehmers überprüfen kann, entbindet der Kunde sie von jeder diesbezüglichen Haftung. E) Zugang zur Transaktions-Webseite Der Vermögensverwalter kann in Bezug auf das Konto auf die vertrauliche Transaktions-Webseite mittels persönlicher Codes und Passwörter zugreifen, die es ihm erlauben, Transaktionen einzugeben und insbesondere das Portfolio des Kunden zu verwalten und Orders im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erteilen. Dieser Zugang bleibt wirksam, solange der Kunde diese Vollmacht nicht gemäss den unten beschriebenen Modalitäten aufgehoben hat. Strateo behält sich jedoch das Recht vor, aus eigenen Gründen von sich aus Zugänge zu annullieren. Der Kunde anerkennt, die Funktionen und die Eigenschaften der Online-Transaktionsdienstleistung und insbesondere der Sicherheitsvorrichtung zum Schutz des Zugangs zur Webseite und der Sicherheitsmassnahmen zur Kenntnis genommen zu haben, die ergriffen wurden, um eine in Bezug auf die vom Vermögensverwalter und von Strateo benutzten Kommunikationsmittel angemessene Sicherheit und Geheimhaltung zu gewährleisten. F) Übermittlung an Dritte Der Vermögensverwalter kann Strateo beauftragen, an ihn oder an Dritte strukturierte elektronische Daten bezüglich seines Kontos zu übertragen. 1. Umfang der Handlungen des Vermögensverwalters Als direkter Vertreter des Kunden bindet der Vermögensverwalter den Kunden durch seine Handlungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Vermögensverwalter den Kunden insbesondere bindet, wenn er Bordereaus, Kontoauszüge oder Vermögensverhältnisse akzeptiert oder Beschwerde dagegen einlegt. Auch eine ausbleibende Reaktion/Beschwerde des Vermögensverwalters bindet den Kunden. 2. Rolle und Haftung von Strateo A) Orderabwicklung Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Strateo zur Abwicklung der ihr vom Vermögensverwalter übermittelten Orders nur unter der Voraussetzung verpflichtet ist, (i) dass es sich um gemäss den Strateo Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksame Orders und (ii) um Orders zu einer Art von Finanzinstrumenten, Märkten und Orders handelt, die von Strateo verarbeitet werden und für die Strateo ihren Kunden eine Orderabwicklungsdienstleistung anbietet. Die Unterschrift sowie jede andere Handlung oder Deklaration des Vermögensverwalters oder jede andere vom Vermögensverwalter im Rahmen dieser Vollmacht getroffene Massnahme bindet den Kunden. Die Bank hat ihre Pflichten 2

9 erfüllt, sobald sie eine Order abgewickelt hat, die ihr vom Vollmachtnehmer im Rahmen der durch diese Vollmacht erteilten Befugnis erteilt wurde. Kraft der hiermit dem Vermögensverwalter erteilten Vollmacht ist die Bank von jeder Beratungs-, Informations- und Warnpflicht in Bezug auf die Verwaltung der Vermögenswerte durch den Vermögensverwalter oder in Bezug auf jedes einzelne Vermögensverwaltungsgeschäft oder in Bezug auf die Unterlassung eines solchen Geschäfts entbunden. Sie übernimmt keine Haftung für die Anlageentscheidungen des Vollmachtnehmers. Wenn das System gestört und es dem Vermögensverwalter nicht möglich ist, Verwaltungshandlungen durchzuführen, bleibt die Haftung von Stateo durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. B) Keine Kontrollpflicht Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass die Bank nicht Partei in der vertraglichen Beziehung ist, die den Kunden und den Vermögensverwalter bindet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bank keine Kontrolle über die Vermögensverwaltungspolitik und die Vermögensverwaltungshandlungen des Vermögensverwalters ausübt. Die Bank übernimmt folglich keine Haftung. Insbesondere muss Strateo nicht überprüfen, ob die Orders vor ihrer Übermittlung durch den Vermögensverwalter an Strateo vom Kunden beschlossen/genehmigt wurden und/oder ob sie durch die Vollmacht, die der Kunde dem Vermögensverwalter erteilt hat, gedeckt werden. Der Kunde hat zur Transaktions-Webseite mittels persönlicher Codes und Passwörter Zugang, die es ihm erlauben, das Portfolio und die auf seine Rechnung vom Vermögensverwalter eingegebenen Transaktionen anzuzeigen. Er ist allein dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Handlungen des Vermögensverwalters dem Inhalt der Vollmacht entsprechen. C) Informationen über Risiken Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass es nicht der Bank obliegt, ihn über die Risiken zu informieren, die mit der vom Vermögensverwalter beschlossenen und/oder verfolgten Vermögensverwaltung oder Anlagestrategie verbunden sind. Der Kunde anerkennt, dass die vom Vermögensverwalter erteilte allgemeine Information über die Anlagearten Strateo von jeder eigenen Informationspflicht über die Risiken entbindet. Der Kunde bestätigt zudem, ein Exemplar der Broschüre Besondere Risiken im Effektenhandel erhalten und deren Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben. Der Kunde bestätigt auch, vom Vermögensverwalter gebührend über die Risiken informiert worden zu sein, die mit dem Kauf, Verkauf und Halten der von dieser Verwaltungsvollmacht gedeckten Effekten und Finanzinstrumente verbunden sind, darunter insbesondere, aber nicht ausschliesslich, das Zahlungsunfähigkeits-, das Kursschwankungs-, das Zins- und das Währungsrisiko. 3. Gebühren und Retrozessionen A) Gebühren Die Gebühren der Geschäfte, die der Vermögensverwalter auf Rechnung des Kunden durchführt, werden gemäss den Strateo Allgemeinen Bedingungen und Tarifen vom Kunden getragen. Diese Gebühren können, zumindest teilweise, an den Vermögensverwalter zurückgezahlt werden. B) Retrozessionen Der Kunde akzeptiert, dass der Vermögensverwalter Retrozessionen beziehen kann, die auf der Basis des Werts der Einlagen oder der Transaktionen errechnet werden, die der Vermögensverwalter auf den von ihm bei der Bank verwalteten Konten durchgeführt hat. Der Kunde anerkennt, dass es ihm obliegt, ausschliesslich vom Vermögensverwalter alle dienlichen Informationen über die Art, den Betrag und die Errechnungsmethode dieser Kommissionen, Retrozessionen und nichtmonetären Vorteile zu erlangen. 4. Verschiedenes A) Erlöschen der Vollmacht Es wird ausdrücklich festgelegt, dass diese Vollmacht nicht durch Tod, Verschollenerklärung, Verlust der Handlungsfähigkeit, Zahlungsunfähigkeitserklärung oder Konkurs des Kunden erlischt. B) Aufhebung der Vollmacht Der Kunde kann diese Vollmacht jederzeit durch schriftliche Mitteilung (Post oder ) an Strateo aufheben. Erfolgt die Mitteilung per E- Mail, ist sie ausschliesslich an die folgende Adresse zu senden: Die Wirksamkeit der Vollmacht endet erst mit Empfang des Entzugs durch Strateo. Der Kunde anerkennt auch, dass Strateo die angemessene Frist von einem Werktag benötigt, um die Mitteilung zu verarbeiten. 3

10 C) Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Das Verhältnis zwischen der Bank und dem Kunden wird durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die anderen Vertragsdokumente geregelt, auf die der Kunde verwiesen wird. Dieses Verhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Für jede Streitigkeit in Bezug auf das Verhältnis zwischen der Bank und dem Kunden sind ausschliesslich die Genfer Gerichte zuständig. Der Weiterzug ans Bundesgericht bleibt vorbehalten. Erfüllungsort sowie zuständiger Ort für Betreibung und Zwangsvollstreckungsmassnahmen ist Genf. Der Bank bleibt es unbenommen, Klage am Sitz des Kunden oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu erheben. Durch Unterzeichnung dieses Vertrags erklärt der Kunde, alle oben dargelegten Klauseln vollständig zu akzeptieren. Ort, Datum Unterschrift des Kunden... X.. 4

11 Ergänzende Erklärung zur Geschäftsbeziehung mit EU-Kunden Um aufgrund des europäischen/ausländischen Wohnsitzes unserer Kunden keine Rechts- und Gewissenskonflikte zu erzeugen, oder die Steuerflucht zu begünstigen, respektiert Strateo die Richtlinien, welche das ausländische Recht zum Export von finanziellen Dienstleistungen vorschreibt und wendet die Regulationsstrategie der Bankguthaben und Vermögenswerte an. Anhand dieser Angaben, anerkennt der unterzeichnende Kontoinhaber der neu etablierten Geschäftsbeziehung mit der Bank, dass: Name, Vorname oder juristische Person Depotnummer: Rechtlicher Wohnsitz oder Firmensitz (unten aufgeführt als Kunde) in keiner Hinsicht, kommerziell, proaktiv oder durch anderswertige Werbekommunikation von der Bank im Ausland, telefonisch, per oder Fax oder durch andere Kommunikationsmittel kontaktiert wurde. Der Kunde bestätigt hiermit, auf eigene Initiative eine vertragliche Geschäftsbeziehung mit der Bank aufgenommen zu haben. Der Kunde anerkennt sich als alleinig verantwortliche Person für seine steuerlichen Verpflichtungen und zwar vor allem in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Bank. Er ist sich bewusst, dass die Schweiz diverse internationale Abkommen zur Regulierung von nicht deklarierten Vermögenswerten mit den jeweiligen kompetenten Steuerbehörden abgeschlossen hat oder abschliessen kann. Der Kunde bestätigt die eventuellen Verpflichtungen, welche die ausländische Gesetzgebung im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Bank verlangen kann, zu respektieren und sollte die Bank über jegliche Verletzung der ausländischen Gesetzgebung informieren. Er ist sich bewusst, dass jeglicher Konflikt, vertraglicher, deliktischer oder anderweitiger Art, während oder aus der Geschäftsbeziehung mit der Bank, nach Schweizer Recht und am Firmensitz der Bank laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wird. Er engagiert sich, im Eventualfall nach einem Vermittlungsversuch mit dem Ombudsmann der Schweizer Bank, einzig am Firmensitz der Bank ein Verfahren zu eröffnen. Die Bank hat die Möglichkeit, ein Verfahren am Wohnsitz des Kunden oder vor jedem anderen kompetenten Gericht zu eröffnen. auf Englisch auf Französisch auf Deutsch Unter Vorbehalt dieser Erklärung, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank anwendbar. Ort und Datum: Unterschrift:

12 DELTA COACHING Asset Management Verwaltungsauftrag Informationen zum Kunden und 2. Vertragspartner (bei Gemeinschaftskonto) Vertragspartner 2. VP (GK) Vertragspartner 2. VP (GK) Name Nationalität Vorname Strasse Tel Privat PLZ Ort Tel Mobil Land Tätigkeit Geburtsdatum Arbeitgeber Familienstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet Stellung: angestellt selbstständig Rentner Nicht erwerbstätig Informationen zur Vermögensverwaltung Risikoprofil und Vermögensherkunft n e tition e nte in ngen e nte ntn e nsumme Abschlussgebühr Bruttoeinkommen p.a. Gesamtvermögen ca. VP 1 VP 2 Referenzwährung: CHF EUR USD Anlageziel: Anlagedauer: ca. Anlageerfahrung: Aktien Fonds Risikobereitschaft: hohes Wachstum bei höherem Risiko (DYNAMIC) mittleres Wachstum bei mittlerem Risiko (BALANCED) nachhaltig-ökologisch mittleres Risiko (SUSTAINED) Werterhalt bei hoher Sicherheit (SAVED) Edelmetalle physisch hinterlegt (EDELMETALLE) Herkunft der Gelder: Einkommen Vermögen andere Herkunft Der Kunde bestätigt, dass ihm bewusst ist, dass eine Vermögensverwaltung nur sinnvoll und optimiert sein kann, wenn die Angaben auf allen Seiten des Formulars wahrheitsgemäss und vollständig gemacht wurden. Der Kunde ist über grundsätzliche Risiken von Aktien, Fonds und Zertifikaten informiert. Ihm ist bewusst, dass sich die Anlagestrategie an der Anlagedauer wie an dem Risikoprofil des Kunden orientiert. Für das Erreichen des Anlageziels ist die Einhaltung der Anlagedauer notwendig. Der Kunde erklärt sich mit den jeweils geltenden Bedingungen für den Verwaltungsauftrag einverstanden; sie sind Bestandteil des Vertrages. Er hat die aktuellen Bedingungen für den Verwaltungsauftrag erhalten; eventuell notwendige Änderungen werden ihm mitgeteilt. Der Unterzeichner erklärt hiermit, dass die Vertragspartei/en an den diesem Mandat zugrunde liegenden Vermögenswerten allein wirtschaftlich berechtigt ist/sind. Änderungen sind der DELTA umgehend mitzuteilen. Ort und Datum Unterschrift Kunde u. 2. VP DELTA COACHING GmbH Zämattlistrasse 2d CH-6318 Walchwil Tel Fax admin@deltacoaching.ch

13 DELTA COACHING GmbH - Asset Management - Allgemeine Bedingungen für einen Verwaltungsauftrag an die DELTA COACHING GmbH, CH-6318 Walchwil I. Präambel Die Initiative zu diesem Mandat ist nicht durch eine Werbung der DELTA am Wohnsitz des Kunden direkt ausgegangen oder indirekt beeinflusst worden. Die DELTA ist Mitglied der PolyReg Allgem. Selbstregulierungsverein (SRO) sowie der PolyAsset Standesregulierung in dessen Funktion als Branchenorganisation für die Vermögensverwaltung und untersteht so den von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht der Schweiz anerkannten Standesregeln in Sachen Ausübung der Vermögensverwaltung. Diese jeweils geltenden aktuellen Standesregeln bilden integrierten Bestandteil des Vermögensverwaltungsvertrages und können auf der Website der DELTA oder jener der PolyAsset im Internet eingesehen werden. Der Kunde ist damit automatisch ein qualifizierter Anleger im Sinnes des Art, 10 Abs. 3 KAG, wobei er gesetzlich auch das Recht hat, darauf zu verzichten. II. Verwaltungsauftrag Der Kunde erteilt der DELTA den Auftrag und die Vollmacht ohne Substitutionsrecht auf einem bestehenden oder zu eröffnenden Bankkonto/-depot und die dort verbuchten Vermögenswerte auf Gefahr und Rechnung des Kunden selbständig und nach freiem Ermessen zu verwalten, in dem er die Anlagen mit grösster Sorgfalt auswählt und die Risikoverteilung hinsichtlich der vereinbarten Anlagestrategie regelmässig überwacht. Die Inhalte der Kontoeröffnungsformulare und -Bedingungen der jeweiligen Depotbank mit den entsprechenden Vollmachten sind Bestandteil des Vermögensverwaltungsauftrages. Der Verwaltungsauftrag bezieht sich auf die Depots des Kunden, für die er die entsprechenden Vollmachten bei der Bank erteilt. Sie gilt auch für Zu- und Nachzahlungen oder bei besonderer Vereinbarung über die Anlage von Lombardkrediten. III. Risikoprofil und Anlagestrategie Die im Verwaltungsauftrag angegebenen Anweisungen und Informationen bilden die Basis für die Verwaltung. Hierbei kommt insbesondere der Referenzwährung und Anlageerfahrung sowie die Risikobereitschaft des Kunden Bedeutung zu. Der zeitliche Anlagehorizont ergibt sich aus der Anlagestrategie, die in den jeweiligen Factsheets und der Risikoeinstufung im Risikoprofil genau beschrieben sind. Sie sind Bestandteil des Verwaltungsauftrags und können auf der Website der DELTA im Internet jederzeit eingesehen werden. Für eine mögliche Änderung der ausgewählten Strategie durch den Kunden benötigt die DELTA eine Kurzmitteilung auch in elektronischer Form. Bei starken Marktschwankungen oder Veränderung der finanziellen Hintergründe des Kunden bzw. dessen Risikoprofils kann auch die DELTA nach Absprache mit dem Kunden Änderungen der gewählten Strategie empfehlen. Die Strategieänderung ist kostenlos. Anlageziele oder Anlagestruktur, die sich ausserhalb der standardmässigen Factsheets befinden, müssen auf dem Verwaltungsauftrag schriftlich vermerkt oder später dem Vermögensverwalter schriftlich mitgeteilt werden. Diese Verwaltungsvollmacht ist eine beschränkte Vollmacht mit der die DELTA nicht befugt ist, Gelder ausserhalb ihrer Gebührenordnung vom Konto abzurufen oder auszuzahlen. IV. Ausführungsbestimmungen Die DELTA wahrt bei der Ausübung des Mandats stets die Interessen des Kunden nach besten Wissen und Gewissen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten wurden organisatorische Massnahmen getroffen. Alle vertraulichen Informationen des Kunden, die der DELTA im Rahmen des Mandats zur Kenntnis kommen, werden vertraulich behandelt. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Mandats. Die DELTA informiert den Kunden über Stellvertretung bzw. Geschäftsführung sowie auch durch ihre Homepage. Wichtige Personalveränderungen oder Beteiligungswechsel werden den Kunden angezeigt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Unabhängigkeit der DELTA bezüglich der Auswahl der Wertschriften beeinträchtigt würde. Die DELTA kann die Vermögensverwaltung innerhalb ihrer Verantwortung an Dritte delegieren. In der Regel verwaltet die DELTA Depots auf Online-Banken. Hiermit hat der Kunde laufende Transparenz über die Entwicklung und Performance der verwalteten Gelder. Ausserdem erhält er auf Verlangen oder mindestens einmal im Jahr einen Bericht über den Stand des Depots; hierfür werden auch die von der Bank erstellten Reports verwendet. Mit der Kontoeröffnung erhält der Kunde seine Zugangsdaten zum Konto und ggf. Hilfestellung bei der Anwendung. V. Gebühren der Vermögensverwaltung Als unabhängiger Vermögensverwalter ist die DELTA weder einer Bank noch anderen Produktanbietern gegenüber verpflichtet. Die Gebührenordnung der DELTA ist für den Kunden transparent und macht den Vermögensverwalter frei von jeglichen Interessenkonflikten. Durch die mit den Depotbanken verhandelte Bedingungen für die Kunden, erhalten diese generell immer bei Kauf, Verkauf und Transaktionen den niedrigsten Tarif der jeweiligen Bank. Finanzprodukte werden für den Kunden in der Regel ohne Aufgeld gekauft. Wir verzichten somit auf etwaige Provisionen von Produktanbieter. Sollte die DELTA trotzdem im Rahmen Ihrer Verwaltungstätigkeit oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Leistungen (z.b. Retrozessionen, Kick-backs, Finder s Fee, etc.) von Dritten (Banken, Fondsgesellschaften, Emittenten etc.) erhalten, so wird sie diese Leistungen vorbehaltlich entgegenstehender regulatorischer Vorgaben und sofern sich solche Leistungen Dritter mit vernünftigem Aufwand zuordnen lassen an den Kunden weitergeben. Die Honorierung der DELTA besteht somit praktisch ausschliesslich in den vom Kunden direkt an den Vermögensverwalter entrichtete Gebühren. Damit wird die Unabhängigkeit als Vermögensverwalter zum Vorteil des Kunden unterstrichen. DELTA COACHING GmbH CH-6318 Walchwil Zämattlistrasse 2d Stand: Tel Fax Seite 1

14 DELTA COACHING GmbH - Asset Management - Alle Gebühren der DELTA werden ggf. um die gesetzliche Mehrwertsteuer ergänzt und aufgrund der Vollmacht direkt dem Konto des Kunden belastet. Sie werden wie nachfolgend geregelt: a. Abschlussgebühr Die Abschlussgebühr beträgt von 5% der Investitionen bzw. einer Plansumme, mindestens 250, und wird für die Entschädigung des Vermittlers oder Finanzberaters erhoben. Dafür entrichtet der Kunde kein Agio bei Finanzprodukten wie Investmentfonds. b. Einrichtungsgebühr Sie beträgt für die Kontoeröffnung, das Anlagekonzept sowie Einrichtung der Asset Allokation 1% der Investitionen bzw. Plansumme, mindestens 50. c. Verwaltungsgebühr Sie beträgt 0,45% der am Ende eines Quartals verwalteten Vermögen auf dem Depot und Konto, mindestens 20. Bei Kündigung des Vertrages wird die noch ausstehende quartalsmässige Verwaltungsgebühr bei Berechnung zum Zeitpunkt der Kündigung belastet. Für den allgemeinen Verwaltungsaufwand und die besonderen Kosten in Verbindung mit den gesetzlichen Auflagen berechnen wir 50 CHF jährlich. d. Gewinnbeteiligung Für die Nettogewinnsteigerung berechnen wir 15% des jeweiligen Mehrgewinns (Netto-Performance). Dieser wird zum Ende eines Kalenderjahres überprüft und nach dem High-Water-Mark-Prinzip in der jeweiligen Referenzwährung des Kunden ermittelt. Diese Gebühr wird nur für den Teil des Kontostands erhoben, der über den Einzahlungen des Kunden liegt und für den noch keine Gewinnbeteiligung berechnet wurde. Bei einer negativen Performance wird erst wieder eine Gewinnbeteiligung berechnet, wenn der letzte Höchststand eines Kalenderhalbjahres oder mindestens die Einzahlungen überschritten werden. In den aufgeführten Gebühren der Vermögensverwaltung sind keine Depotgebühren, Zinsen, Börsencourtagen, Börsengebühren, Stempelabgaben, Steuern sowie andere Gebühren, Abgaben und Spesen, die von Dritten berechnet werden und dem Kunden direkt oder indirekt belastet werden, enthalten. VI. Schlussbestimmungen Für die Erfüllung der steuerlichen Vorschriften ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich, der in dem Land, in dem er steuerpflichtig ist, den jeweils dort geltenden Bestimmungen unterliegt. Die gesetzlichen Bestimmungen, Gebühren und Kosten können sich jederzeit ändern und damit Auswirkungen auf die Bedingungen des Verwaltungsauftrags haben. Deshalb kann die DELTA die Bedingungen zum Verwaltungsauftrag jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Sie gelten als genehmig t, sofern der Kunde nicht innerhalb Monatsfrist schriftlich widerspricht. Darüber hinaus können beide Vertragsparteien den Verwaltungsauftrag zu jeder Zeit schriftlich kündigen bzw. widerrufen. Der Kunde verpflichtet sich, der DELTA Änderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Berechtigung an den Vermögenswerten umgehend mitzuteilen. Vorsätzliche falsche Angaben sind gem. Art. 251StGB (Urkundenfälschung) strafbar. Für diesen Verwaltungsauftrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist der Sitz der DELTA Coaching GmbH. DELTA COACHING GmbH CH-6318 Walchwil Zämattlistrasse 2d Stand: Tel Fax Seite 2

15 Vergütungs- und Dauerauftrag zu Gunsten der STRATEO BANK, Genf Auftraggeber Vor- und Nachname Adresse PLZ / Ort Land Bankdaten des Auftraggebers Name der Bank Adresse PLZ / Ort Land IBAN des Auftraggebers Konto Nr. Empfängerbank Begünstigter Name der Bank BIC STRATEO Niederlassung KEYTRADE BANK SA, 1201 Genf Genfer Kantonalbank BCGECHGG IBAN CH Referenznummer Verwendungszweck: Zahlungsanweisung Einmal- /Erstzahlung Dauerauftrag bis auf Widerruf Betrag Betrag am: monatlich ¼ j. jeweils am: eines Monats erstmals Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber

16 DELTA COACHING Asset Management B2B Financial Service Coaching An unsere Geschäftspartner Checkliste: Kontoeröffnung KEYTRADE Bank, STRATEO, Genf o Formularsatz Sammelantrag o Passkopien vom Kontoinhaber o Ggf. auch Gemeinschaftskontoinhaber o Ggf. Bevollmächtigter o SEPA-Überweisungsträger für Erst- und Einmalzahlungen o Muss extra heruntergeladen werden, da aufgrund Schutz nicht in Sammelantrag integrierbar o Überweisungen per SEPA gehen schnell und kostengünstig DELTA COACHING GmbH Zämattlistr. 2d CH-6318 Walchwil Tel Fax Mail: admin@deltacoaching.ch Internet:

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