Geschäftsordnung des Forums Kerntechnik West (FKWest)

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1 Geschäftsordnung des Forums Kerntechnik West (FKWest)

2 Inhalt 1 Name und Sitz Geschäftsjahr Zweck des FKWest Mitgliedschaft Rechte und Pflichten der Mitglieder Beendigung der Mitgliedschaft Organe und Einrichtungen Vorstand Mitgliederversammlung Geschäftsführung Außenauftritt Änderung der Geschäftsordnung Auflösung... 7

3 1 Name und Sitz Die Vereinigung führt den Namen Forum Kerntechnik West mit der Abkürzung FKWest. Sitz des FKWest ist Aachen. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Zweck des FKWest Aufgaben des FKWest liegen neben der Förderung von Forschung und Lehre in der Vernetzung von Tätigkeitsfeldern in der Kerntechnik 1 unter Einbindung regionaler Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Behörden. Aufgaben im Einzelnen sind: ein Informationsnetzwerk (mit Schwerpunkt auf regionaler Ebene) zu Fachthemen und Aufgaben der Kerntechnik 1 einzurichten, den Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, innerhalb des FKWest Ansprechpartner und Kompetenzträger zu finden, Kapazitäten in kerntechnischer Lehre und Forschung auszubauen und zu fördern, eine Anbindung an einschlägige Fachgremien zu schaffen. Unter Anderem wird angestrebt, einen offiziellen Vertreter in den Kompetenz Verbund Kerntechnik zu entsenden. eine Informationsplattform zu Veranstaltungen in ausgewählten kerntechnischen Sachthemen bereitzustellen, ggf. mit einer Verbreiterung der Teilnehmerbasis, einen Informationsrückfluss aus Tätigkeiten der FKWest-Mitglieder in nationalen und internationalen Gremien sicherzustellen, Unterstützungs- und Koordinationsarbeit bei F&E Anträgen bzw. Projekten zu leisten, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durch Vermittlung von Dozenten und Praktikantenstellen zu unterstützen, die Ausbildung durch Unterstützung von Doktor-, Abschluss- und Studienarbeiten zu fördern, als Netzwerk zu Anfragen aus Öffentlichkeit, Wissenschaft und Wirtschaft zu fungieren, sowie 1 Unter dem Begriff Kerntechnik und aller verwandten Begriffsformen versteht das FKWest jegliche Technologie, welche sich mit der antropogenen Nutzung von kernphysikalischen Prozessen befasst. Schwerpunkt dieses Verständnisses liegt dabei auf der technischen Nutzung der Kernspaltung zur Elektritzitätsbzw. Wärmeerzeugung und dem technischen Umgang mit deren Auswirkung und Folgen auf Gesellschaft und Umwelt. 3

4 eine geeignete Schnittstellenkompetenz zur Kernfusion zu gestalten, sowie bei positiver Resonanz auf die Gründung und Arbeit des FKWest, die Gründung einer offiziellen juristischen Person, z.b. eines eingetragenen Vereins, einzuleiten. 4 Mitgliedschaft Im FKWest können nur juristische Personen Mitglied werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorsitzenden zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder verpflichten sich die in 3 genannten Zwecke aktiv zu unterstützen. Jede Organisation hat nur eine Stimme. 6 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Auflösung der juristischen Person bzw. durch Auflösung des FKWest. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des FKWest. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die in 3 formulierten Ziele schädigendes Verhalten oder die Verletzung satzungsgemäßer Pflichten. Einem Ausschluss muss die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands mit einfacher Mehrheit zustimmen. 4

5 7 Organe und Einrichtungen Vorstand Mitgliederversammlung Geschäftsführung 8 Vorstand Der Vorstand setzt sich aus dem Vorsitzenden und den Bereichssprechern zusammen. Vorsitzender des FKWest ist der Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Reaktorsicherheit und technik der RWTH Aachen. Die Bereichssprecher vertreten die verschiedenen Themengebiete, die alle kerntechnischen Anwendungen und Bereiche umfassen sollen: o Anlagentechnik o Ver- und Entsorgung o Kerntechnische Sicherheit o Radiologie und Strahlenschutz o Forschung und Lehre Über eine Einbringung neuer Themengebiete wird auf Vorschlag des Vorstands mit Mehrheit der Mitgliederversammlung entschieden. Das FKWest wird nach außen vertreten durch den Vorsitzenden und den Bereichssprecher des jeweilig betroffenen Themenbereichs. Die Bereichssprecher werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft der Organisation im FKWest endet auch das Amt des Vorstandsmitglieds. 5

6 9 Mitgliederversammlung Die Mitglieder des FKWest treffen sich mindestens zweimal jährlich zu einer Vollversammlung. Zu der Mitgliederversammlung lädt der Vorsitzende schriftlich mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin ein. Mit der Einladung ist die Tagesordnung/Agenda zu versenden. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Mitgliedsorganisationen anwesend sind. Die Mitgliederversammlung entscheidet wenn nicht ausdrücklich in der Geschäftsordnung anders festgelegt mit der einfachen Mehrheit der jeweils anwesenden Mitgliedsorganisationen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung wählt die Bereichssprecher zu den in 8 aufgeführten Themenbereichen. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen, das den wesentlichen Verlauf der Versammlung und die Beschlüsse wiedergibt und von der Geschäftsführung zu unterschreiben ist. 10 Geschäftsführung Die Geschäftsführung liegt bei einem Vertreter des Lehrstuhls für Reaktorsicherheit und technik der RWTH Aachen, der vom Lehrstuhlinhaber ernannt wird. Aufgaben der Geschäftsführung sind: die Unterstützung des Vorstands Unterstützung bei Veranstaltungen des FKWest die Verwaltung des Internetauftritts die Pflege der Mitgliederdatenbank das Erstellen der Protokolle der Mitgliederversammlungen, sowie das Verfassen der Einladungen zu Mitgliederversammlungen. 11 Außenauftritt Das FKWest stellt sich nach außen vornehmlich über einen eigenen Internetauftritt dar. 6

7 12 Änderung der Geschäftsordnung Ein Wunsch auf Änderung der Geschäftsordnung muss beim Vorstand schriftlich mindestens 6 Wochen vor der nächsten Mitgliederversammlung eingereicht werden. Der Vorsitzende weist in der Einladung zu der Mitgliederversammlung ausdrücklich auf den Änderungswunsch hin und berücksichtigt diesen in der Agenda der folgenden Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Änderungswunsch mit Zweidrittelmehrheit aller Mitgliedsorganisationen. 13 Auflösung Eine Auflösung des FKWest kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit aller Mitgliedsorganisationen beschlossen werden. Zum Verfahren kommt 9 zur Anwendung. 7

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