Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung auf Starkbefallsflächen wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

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1 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - LLFG Dezernat Pflanzenschutz Strenzfelder Allee Bernburg IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM Dr. Achim Holzmann Referent TELEFON +49 (0) TELEFAX +49 (0) achim.holzmann@bvl.bund.de AKTENZEICHEN (bitte bei Antwort angeben) DATUM 2. August 205 Ratron Feldmausköder mit dem Wirkstoff Chlorphacinon Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Bescheid Ihr Antrag vom 23. Juli 205, eingegangen am 27. Juli 205 Antragserweiterung durch TLL vom 05. August 205, eingegangen am 05. August 205 Das Inverkehrbringen und die Verwendung des o. g. Pflanzenschutzmittels werden gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 07/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/7/EWG und 9/44/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. ), i. V. m. 29 Abs. Nr. des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) vom 6. Februar 202 (BGBl. I S. 48, 28), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Dezember 204 (BGBl. I S. 928), wie folgt zugelassen: A Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung auf Starkbefallsflächen wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Die Zulassung wird für die Zeit vom 0. September 205 bis zum 29. Dezember 205 für 20 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 700 t begrenzt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Internet:

2 SEITE 2 VON 0 B Bei der Zulassung werden folgende Anwendungsgebiete festgesetzt: Schadorganismus Feldmaus/Erdmaus Feldmaus/Erdmaus Feldmaus/Erdmaus Feldmaus/Erdmaus Kultur Ackerbaukulturen Obstkulturen Möhren Wiesen, Weiden Zu den vorgesehenen Anwendungen: - siehe Anlage - C Es werden folgende Anwendungsbestimmungen gemäß 29 Abs. Satz 2 PflSchG festgesetzt: NS648 Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist. NT649 Keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren. NT665 Nicht in Häufchen auslegen. (ohne Kodierung) Nach der Anwendung hat eine Kontrolle der behandelten und benachbarten Flächen im Hinblick auf Vergiftungen von Individuen der nicht zu bekämpfenden Wirbeltierarten zu erfolgen. Derartige Vergiftungsfälle sind zu dokumentieren und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unverzüglich über den Pflanzenschutzdienst zu berichten (Anleitung hierzu in: BVL, 2005: Wirbeltiervergiftungen durch Pflanzenschutzmittel: Erkennen - Handeln Berichten).

3 SEITE 3 VON 0 (ohne Kodierung) Die Anwendung darf nur zur Abwendung erheblicher Schäden auf Anordnung des zuständigen Pflanzenschutzdienstes erfolgen. Der Pflanzenschutzdienst stimmt sich im Hinblick auf den Schutz von auf oder an den zu behandelnden Flächen vorkommenden besonders geschützten und streng geschützten Wirbeltierarten nach 7 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. Bundesartenschutzverordnung mit der zuständigen Naturschutzbehörde ab. Begründung für die Anwendungsbestimmungen: Die Testergebnisse an Vögeln und Säugetieren (z.b. Colinus virginianus LC 50, 5 d = 56 ppm; Rattus rattus LD 50, akut = 2, mg a.i./kg KG) belegen die hohe bzw. sehr Toxizität des Wirkstoffs Chlorphacinon gegenüber Vögeln und Säugetieren. Aufgrund der Zweckbestimmung des Mittels und der fehlenden Selektivität des chlorphacinonhaltigen Ködermittels Ratron Feldmausköder gegenüber wildlebenden Vögeln und Säugern ist davon auszugehen, dass Nichtzielarten durch eine offene Anwendung im Streuverfahren gefährdet sind. Dies wird durch das entsprechende Toxizitäts-Expositions-Verhältnis (TER) nach Guidance Document on Risk Assessment for Birds and Mammals SANCO/445/2000 (TER (Kurzzeit) =,33 für Vögel und TER (akut) = 0,3 für Säuger) belegt und gilt insbesondere für besonders geschützte und streng geschützte Wirbeltierarten nach 7 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. Bundesartenschutzverordnung, wie z. B. den auf landwirtschaftlichen Nutzflächen lebenden Feldhamster (Cricetus cricetus), die in ihrem Bestand stark bedroht sind. Die aktuelle Bestandssituation des Feldhamsters ist bereits von Zusammenbrüchen seiner Populationen sowie der Verinselung seiner Vorkommen gekennzeichnet. Um einem wirksamen Schutz besonders geschützter und streng geschützter Arten Rechnung zu tragen, müssen aufgrund des oben dargestellten Risikos offene Anwendungen des Ködermittels Ratron Feldmausköder auf und/oder an deren Siedlungsflächen unbedingt vermieden werden. Zusätzlich ist zum Schutz gefährdeter Nichtzielarten im Fall einer Freilandanwendung des Ködermittels Ratron Feldmausköder im Streuverfahren eine Aufnahme bzw. wiederholte Aufnahme durch Nichtzielorganismen gemäß Guidance Document on Risk Assessment for Birds and Mammals durch geeignete Anwendungsbestimmungen wirksam zu erschweren (Anwendungsbestimmungen NT649, NT665, NS648).

4 SEITE 4 VON 0 D Die Zulassung wird mit folgenden Auflagen gemäß 29 Abs. Satz 2 PflSchG verbunden: Auf den Behältnissen und den abgabefertigen Packungen sind anzugeben: Die in diesem Bescheid festgesetzten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen sowie SB00 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB00 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB0 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SP Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. SS20 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. Sonstige Auflage: Nach dem Ende des Zulassungszeitraumes bitte ich Sie, über die tatsächlich auftretende Befallssituation und die in Verkehr gebrachte bzw. angewendete Mittelmenge sowie die räumlichen Anwendungsschwerpunkte zu berichten. Der Bericht ist dem BVL bis 5. Februar 206 zu übermitteln.

5 SEITE 5 VON 0 E Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 272/2008 Gefahrenpiktogramme: - Signalwort: - H-Sätze: - P-Sätze: - (EUH40) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. F Sonstige Hinweise Die Gebrauchsanleitung darf keine Angaben enthalten, die darauf hindeuten, dass dieses Mittel auch für andere Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, in größerer Menge, in höherer Konzentration, zu anderer Zeit oder unter Einhaltung kürzerer Wartezeiten angewandt werden kann, als sich aus B und C ergibt. NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). G Gebühren werden gemäß 8 Abs. 2 Bundesgebührengesetz vom 7. August 203 (BGBl. I S. 354) nicht erhoben.

6 SEITE 6 VON 0 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Messeweg /2, 3804 Braunschweig, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag gez. Dr. Gerhard Joermann Anlage Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.

7 SEITE 7 VON 0 Anlage Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/ -erzeugnisse/ Objekt Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung: - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik Erläuterung zur Anwendungstechnik Aufwandmenge Wartezeit Ackerbau Feldmaus, Erdmaus Ackerbaukulturen Freiland auch in Beständen zur Futter- und Saatguterzeugung bei Starkbefall (nachgewiesen z. B. durch Lochtretmethode: mindestens 20 wiedergeöffnete Löcher/250 m² nach 24 h) streuen Köderverfahren / gezielte Ausbringung auf von Schadorganismen aufgesuchten Flächen im Kulturpflanzenbestand 0 kg/ha F (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

8 SEITE 8 VON 0 Anwendung 2 Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/ -erzeugnisse/ Objekt Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung: - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik Erläuterung zur Anwendungstechnik Aufwandmenge Wartezeit Obstbau Feldmaus, Erdmaus Obstkulturen Freiland bei Starkbefall (nachgewiesen z. B. durch Lochtretmethode: mindestens 20 wiedergeöffnete Löcher/250 m² nach 24 h) streuen Köderverfahren / gezielte Ausbringung auf von Schadorganismen aufgesuchten Flächen im Kulturpflanzenbestand 0 kg/ha F (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

9 SEITE 9 VON 0 Anwendung 3 Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/ -erzeugnisse/ Objekt Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung: - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik Erläuterung zur Anwendungstechnik Aufwandmenge Wartezeit Gemüsebau Feldmaus, Erdmaus Möhren Freiland bei Starkbefall (nachgewiesen z. B. durch Lochtretmethode: mindestens 20 wiedergeöffnete Löcher/250 m² nach 24 h) streuen Köderverfahren / gezielte Ausbringung auf von Schadorganismen aufgesuchten Flächen im Kulturpflanzenbestand 0 kg/ha F (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

10 SEITE 0 VON 0 Anwendung 4 Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/ -erzeugnisse/ Objekt Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung: - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik Erläuterung zur Anwendungstechnik Aufwandmenge Wartezeit Grünland Feldmaus, Erdmaus Wiesen, Weiden Freiland bei Starkbefall (nachgewiesen z. B. durch Lochtretmethode: mindestens 20 wiedergeöffnete Löcher/250 m² nach 24 h) streuen Köderverfahren / gezielte Ausbringung auf von Schadorganismen aufgesuchten Flächen im Kulturpflanzenbestand 0 kg/ha F (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

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