Ausschreibung der passiven Breitband-Infrastruktur und Betreibersuche

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1 Workshop der Tiroler Landesregierung Breitbandausbau in den Gemeinden Ausschreibung der passiven Breitband-Infrastruktur und Betreibersuche Geschäftsmodelle, Wertschöpfung, Vorleistungseinkauf Innsbruck, 02. März 2015 Dr. Ernst-Olav Ruhle DI Wolfgang Reichl Dr. Natascha Freund, LL.M. Dipl.-Vw. Matthias Ehrler 2015 SBR-net Consulting AG

2 Schwerpunkte und Ziele des Workshops Schwerpunkte des Workshops: Digitalisierung der Netze führt zu einer Fragmentierung der Wertschöpfungskette Aufzeigen der Leistungskombinationen für die Erbringung von TK-Diensten Betrachtung des Marktes für Vorleistungen (Anbieter, Nachfrager) in Österreich Darstellung der vertraglichen und faktischen Leistungsbeziehungen Darstellung der Modelle Passive Sharing und Separation Erläuterung der Prozesse und Mustertexte für Tiroler Gemeinden Ziele des Workshops sind: die Leistungsbeziehungen zwischen verschiedenen Marktteilnehmern zu verstehen, Modelle für Tirol darzustellen und Mustertexte und Abläufe für Gemeinden zu definieren. 2

3 Kurzinformation zu SBR Gegründet 2004; Büros D dorf; Wien Motto: Strategie Recht Ökonomie Technik Alle Mitarbeiter mit jahrelanger Branchenerfahrung Unterstützung bei Strategie, Regulierung, Geschäftsmodellen Beratung von Regulierungsbehörden, Ministerien, Bundesländern sowie internationalen Institutionen Gemeinden, Politik und Versorgungsunternehmen als Kunden im Breitbandbereich Ausschreibungen, Vertragsgestaltung, Kostenkalkulation, Förderung, Vorleistungseinkauf, Frequenzen, Markteinstieg als aktuelle Themen Wer sind wir? 13 Personen (Ingenieure, Juristen, Ökonomen) Projekte in > 30 Ländern weltweit Kooperation mit Anwaltskanzleien (D, Ö, Ausland) 3

4 Inhalt 1 2 Wertschöpfungsstufen in der Telekommunikation Produkte und Modelle / Mustertexte 4

5 Ziel: Versorgung mit Kommunikationsdiensten Nutzer Geschäftliche Nutzer Unternehmen Private Nutzer Haushalte Rechts- & Regulierungsfragen?? Geschäftsplanung wollen Dienste Daten Telefonie Fernsehen Video-on-Demand Smart Home Smart Grid M2M Internet of Things Teleworking egovernment ehealth Cloud Services Streaming Rechenzentren weitere Öffentliche Nutzer Vorleistungsprodukte? Welche Services? mit bestimmten Merkmalen Welches Netz? Geschwindigkeiten Download/Upload? Qualität (Laufzeiten, Erreichbarkeit, etc.)? Flächendeckende Verfügbarkeit? Preise? 5

6 Entwicklung weg von der vertikalen Integration Traditionell: vertikal integriert Neu: horizontal separiert Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Entwicklung innovativer Dienste Vertrieb Horizontale Grenze Vertikale Integration Betrieb/ Wartung Unternehmen Netz / aktive Infrastruktur Wartung und Betrieb des Netzes Horizontale Grenze Netz Netz / passive Infrastruktur Ausbau des Netzes 6

7 Geschäftsmodelle laut Breitbandmasterplan Vorleistungen (Beispiele) Bitstrom auf Layer 2, Entbündelung, Punkt zu Punkt Glasfaserverbindung Quelle: Breitbandmasterplan Tirol TIWAG Leerrohr Nutzungsvertrag, Mitnutzung von Kabelkanälen,... 7

8 Beispiele für Modelle im österreichischen Markt Für alle Modelle laut Breitbandmasterplan Tirol gibt es mögliche und tatsächliche Anwendungsfälle in Österreich Geschäftsmodelle Dienstleistungen Separation Passives Sharing Regulierter Zugang Beispiele Anbieter Vertikale Integration Endkunden Vertrieb und Vermarktung Dienste (Daten, Sprache, TV etc.) Betrieb, Vorleistungen (Bitstrom etc.) Aktive Technik (Switch, OLT, BRAS, DSLAM etc.) Muffen, Kabel, Glasfasern Trassen, Gräben, Leerrohre, Schächte Netzbetreiber & Diensteanbieter Diensteanbieter Hall AG IKB A1TA Netzbetreiber Gemeinde Gemeinde Tirolnet Tele2 A1TA A1TA, UPC, COLT 8

9 Inhalt 1 Wertschöpfungsstufen in der Telekommunikation 2 Produkte und Modelle / Mustertexte 9

10 Aufgaben der Gemeinde 3 Auswahl des Betreibermodells Passive Sharing Separation Vertrag Auswahlverfahren Mustertexte! Gemeinde 1 Förderung durch das Land Tirol 2 Mitteilung EU 2013/C 25/01 Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 Breitband Austria 2013 Breitbandmilliarde (BMVIT Richtlinien) Förderungsrichtlinie des Landes Tirol Förderantrag TIWAG Infrastruktur Aufbau der passiven Glasfaser-Infrastruktur Nutzung von Leerrohren Nutzung von Gebäuden Glasfaserkabel, Verbindungselemente, ODF Spleissarbeiten Wegerechte Tiefbau Planungsbüro Bauleitung Hochbau Generalunternehmer 10

11 Aufbau eines optischen Zugangsnetzes Ortsbereich Bestandteile eines optischen Zugangsnetzes: Faserverteiler Leerrohrnetz Gliederung in Versorgungszellen LWL- Hauseinführungs kabel (Drop) Lichtwellenleiterkabel mit unbeschalteten Glasfasern Passive Spleisspunkte Straßenschränke Unterflurschächte Zubringerleitung (Backhaul) Ortszentrale (CO oder POP) LWL-Hauptkabel (Feeder) Quelle: Planungsleitfaden Breitband des BMVIT Ortszentrale inkl. Raum für Kollokation, Stromanschluss, Leerschränke, Klimatisierung, Erdung, USV, ODF Sonstige nutzbare Infrastrukturen (insbesondere Backhaul) Zukunftssichere Strategie: Point to Point Glasfaser 11

12 Modelle Passive Sharing und Separation in Tirol Passive Sharing Separation Dienste Diensteanbieter Aktives Netz Netzbetreiber und Diensteanbieter Netzbetreiber und Diensteanbieter Netzbetreiber und Diensteanbieter (unterschiedliche Modelle je nach Vorleistungsprodukt) Passives Netz Gemeinde (Eigentum, Wartung, Instandhaltung und Ausbau der passiven Infrastruktur) Gemeinde (Eigentum und Ausbau der passiven Infrastruktur) Vertrags- und Leistungsbeziehungen 12

13 Passives Sharing Definition Die passiven Breitbandinfrastrukturen (LWL-/Glasfasernetze) werden Dritten, das sind insbesondere Teilnehmer aller Wirtschaftszweige (z.b. Telekommunikation-, Strom-, Gas-, Wasserversorgern usw.), im Rahmen eines offenen, fairen und diskriminierungsfreien Zugangs gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Das Entgelt muss angemessen sein (Ziel: marktgerechte Gegenleistung). Veröffentlichung im Amtsblatt oder auf der Website. Öffentliche Konsultation. Beurteilung der Angemessenheit des Entgelts. Das Entgelt kann beispielsweise in Form einer Miete/Pacht bemessen werden oder sich nach den Einnahmen des Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der passiven Breitbandinfrastrukturen richten oder durch anderweitige, adäquate Leistungen erfolgen. Welche Entgelte für die Nutzung werden angeboten? Geplantes technisches Konzept Gewünschte Zugangsvarianten und Einspeisepunkte Welche Komponenten der passiven Infrastruktur sollen genutzt werden? Welche Dienste werden Privat- und Geschäftskunden angeboten? Geplante Zeitdauer der Nutzung Geplante Verfügbarkeit Service- und Wartungskonzept Aufgaben der Gemeinde sind Wartung und Instandhaltung und Bereitstellung des Zugangs zur passiven Infrastruktur. Die Gemeinde verwendet eine getrennte Buchführung. Quelle: Förderungsrichtlinie des Landes Tirol 13

14 Passives Sharing Gemeinde Bau des passiven Netzes (Grundstücksgrenze bis ODF) Bau eines Kollokationsraumes (Zugang) Errichtung, Erweiterung und Wartung des passiven Netzes Festsetzung eines angemessenen Preises Vermarktung von P2P Glasfaserverbindung an Netzbetreiber (Entbündelung von Glasfasern) Getrennte Buchführung Netzbetreiber Einkauf von P2P-Glasfaserverbindungen Vermarktung an Endkunden Betrieb der aktiven Komponenten Management des Backhaul Bereitstellung von Diensten Betreiber 1 Backhaul ODF Betreiber 2 Betreiber 3 Backhaul Backhaul PoP Kollokation 14

15 Passives Sharing Diskussionspunkte Zugangsvarianten und Einspeisepunkte Backhaul Betreiberauswahl Regulatorische Verpflichtungen Zugang wird ausschließlich am PoP vorgesehen. Die Gemeinde stellt einen Kollokationsraum für bis zu drei Netzbetreiber bereit. Es wird offene Kollokation verwendet; Modell Entbündelung der Glasfaser. Ausstattung des Raumes: Klimatisierung, USV, Leerschränke. Backhauling wird grundsätzlich von den Betreibern geregelt. Gemeinden sollten ein Konzept für Backhauling erstellen (Zugangspunkte des Gemeindeverbandes, TIWAG,...). Jeder Kunde kann einen/mehrere Betreiber auswählen ( physik. Entbündelung ). Reine Diensteanbieter kann der Endkunde nicht auswählen bzw. hat keinen Anspruch darauf Weitere regulatorische Verpflichtungen bleiben unberührt. A1TA müßte beispielsweise als marktbeherrschendes Unternehmen auch Bitstromzugang und virtuelle Entbündelung anbieten. 15

16 Modell Passive Sharing - FAQ Was passiert, wenn sich nur ein Betreiber meldet? Auch späterer Marktzutritt durch weitere Netzbetreiber möglich. Was sollen wir tun, wenn mehrere Betreiber unterschiedliche Entgeltmodelle anbieten? Nachverhandeln um ein einheitliches Modell zu erreichen, Präferenz an Betreiber kommunizieren Was sollen wir tun, wenn sich kein Betreiber meldet? Ursachenanalyse und eventuell nach dem Modell Separation ausschreiben. Was sollen wir tun, wenn sich nach der öffentlichen Konsultation ein weiterer Betreiber meldet? Das öffentliche Konsultationsverfahren kann jederzeit nochmals durchgeführt werden. Wie können wir die Angemessenheit des Preises feststellen? Revenue Sharing mit einem angemessenen, zu verhandelnden Anteil für die Gemeinde. Gibt es Nachverhandlungen mit den Anbietern? Ja Wie sieht die Schnittstelle zu den Betreibern aus? Welche Aufgaben muss die Gemeinde wahrnehmen? Die Gemeinde ist Anbieterin von Entbündelung und übernimmt die Wartung und Instandhaltung des passiven Netzes. 16

17 Mustertext Öffentliche Konsultation Passives Sharing Nr. Auswahlverfahren Beschreibung 1 Zuständige Stelle Angaben zur Gemeinde 2 Beschreibung des Auswahlverfahrens Beschreibung des Modells passives Sharing; Zweistufiges Verfahren: Interessenskundgebung und Angebot 3 Angaben zum Gegenstand Darstellung der Projektstruktur, der Infrastrukturkomponenten und der Anforderungen an den Anbieter 4 Netzzugang Zugang nur am PoP 5 Entgelte Form der Entgelte sind im Angebot darzustellen 6 Öffentliche Konsultation ja 7 Angaben zur Losbildung Es ist ein Gesamtangebot zu erstellen 8 Ergänzende Unterlagen Ergänzende Unterlagen werden auf der Homepage der Gemeinde dargestellt 9 Form und Frist der Abgabe der Stellungnahme Nach Gemeindeangaben 10 Abgabe von Stellungnahmen Inkl. geforderte Nachweise und Kontakt für Rückfragen 11 Vorgabe eines Mindestinhalts für den Vertrag 12 Angaben zu Auswahlkriterien Darstellung der Auswahlkriterien Grundsätzlich gilt der Vertragsentwurf der Gemeinde. Anbieter können ergänzende oder abweichende Regelungen vorschlagen 13 Geforderte Sicherheiten Es werden keine Sicherheitsleistungen gefordert 17

18 Mustertexte Vertrag Passives Sharing (1) Nr. Text Beschreibung - Präambel, Definitionen Zielbeschreibung und Begriffsklärungen 1 Vertragsgegenstand Beschreibung des Netzes und der Rollen der Vertragsparteien 2 Verhältnis zwischen den Parteien Allgemeine Rechte und Pflichten, u.a. Leistungsbereitstellung, Abrechnung, Information 3 Start Netzbetrieb Pflicht der Parteien 4 Aufrechterhaltung Netzbetrieb Pflicht der Parteien 5 Diensteangebot, Netzzugang, Kollokation Pflicht der Parteien 6 Preise Höhe und Struktur 7 Mitwirkungspflichten Für beide Seiten 8 Instandhaltung Pflicht der Nutzungsnehmerin 9 Dokumentation Informationsevidenz 10 Wegerechte Grundlagen der Dienstbarkeiten 11 Laufzeit Dauer 12 Netzneutralität Nicht-Diskriminierung 13 Mängel und Haftung Konsequenzen und Verantwortlichkeiten 14 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen U.a. Versicherung 15 Vertragsstrafe Bei Schlechtleistung 18

19 Mustertexte Vertrag Passives Sharing (2) Nr. Text Beschreibung 16 Sicherheit Bankgarantie 17 Kündigung Außerordentliche Beendigung 18 Freiheit von Rechten Dritter Schutz und Urheberrecht 19 Abtretungs- und Zurückbehaltungsrecht Abtretung des Vertrages 20 Vertraulichkeit Stillschweigen 21 Datenschutz Wahrung von kundenbezogenen Daten etc. 22 Schlussbestimmungen Anwendbares Recht, Gerichtsstand etc A1 Gemeindegebiet und Definitionen Leerrohre und die darin verlegten Glasfaserkabel, FTU, PoP, Übergabeverteiler A2 Leistungsbeschreibung Netzdesign und Leistungen der Nutzungsnehmerin A3 Kollokation Raum für Betrieb und Übernahme A4 Betriebsprozesse Abstimmung Gemeinde / Betreiber 19

20 Separation Definition Der Fördernehmer ermittelt im Wege eines mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien im Einklang stehenden Auswahlverfahrens einen zu beauftragenden Betreiber für die Herstellung und Aufrechterhaltung des Betriebes und die Nutzung der projektgegenständlichen, passiven Breitbandinfrastrukturen (LWL-/Glasfasernetze). Auswahlverfahren mit Wettbewerb ( bestes Angebot ). Veröffentlichung im Amtsblatt oder auf der Website. Beurteilungskriterien. Beauftragung für maximal 10 Jahre. Überbindung der Verpflichtung, offenen Zugang auf Vorleistungsebene zu gewähren. Höhe des Entgelts soll angemessen sein und fairen/ echten Wettbewerb auf Endkundenebene ermöglichen. Aufgaben der Gemeinde ist Bereitstellung des Zugangs zur passiven Infrastruktur. Wartung und Instandhaltung des aktiven Netzes liegt beim Netzbetreiber Die Gemeinde verwendet eine getrennte Buchführung. Technisches Konzept Zugangsvarianten (Datenraten, Schnittstellen) Backhaulanbindung (Datenrate, Anbindung an höherwertige Knoten) Endkundenpreise (sofern eigene Dienste angeboten werden) Wholesalepreise Servicekonzept (Erreichbarkeit, Reaktionszeiten, Entstörzeit) Technische Verfügbarkeit Zeitliche Verfügbarkeit (Inbetriebnahme) Erschließungsgrad Angebot Miete/Entgelt Quelle: Förderungsrichtlinie des Landes Tirol 20

21 Separation Gemeinde Bau und Ausbau des passiven Netzes Aufbau eines Kollokationsraumes Verpachtung des Netzes an einen Netzbetreiber Getrennte Buchführung Aktiv-Netzbetreiber / Pächterin Aufbau aktiver Elemente (OLT, ONT, Router, Übertragungstechnik, Managementsysteme) Definition von Vorleistungsprodukten (Entbündelung, Bitstream auf Layer 2, QoS,...) Open Access Vermarktung an Diensteanbieter Betrieb und Wartung des aktiven Netzes Optional: Angebot von Diensten Diensteanbieter / anderer Netzbetreiber Angebot von Internetzugang, IPTV, Leased lines, VPN,... Vermarktung an den Endkunden Geschäftsmodell hängt ab von den verwendeten Vorleistungen (Bitstrom Layer 2, Entbündelung,...) Verpachtung Vertrieb von Vorleistungen Fehlermeldungen Zusammenarbeit bei Fehlerbehebung 21

22 Separation Diskussionspunkte Zugangsvarianten und Einspeisepunkte Backhaul Vorleistungsprodukte Zugang wird ausschließlich am PoP vorgesehen. Die Gemeinde stellt einen Kollokationsraum bereit. Der Raum muss ausreichend Platz für Equipment der Diensteanbieter und anderer Netzbetreiber vorsehen. Backhauling wird grundsätzlich vom ausgewählten Betreiber geregelt. Gemeinden sollten ein Konzept für Backhauling erstellen (Zugangspunkte des Gemeindeverbandes, TIWAG,...). Vorleistungsprodukte müssen kostenorientiert sein. Angebot eigener Dienste Regulatorische Verpflichtungen Entgeltstruktur zwischen Gemeinde und Betreiber Harmonisierung Wenn der ausgewählte Netzbetreiber auch eigene Dienste anbietet, muss eine Gleichbehandlung der Wholesalekunden mit dem eigenen Retailberiech sichergestellt werden. Weitere regulatorische Verpflichtungen bleiben unberührt. A1TA müßte beispielsweise als marktbeherrschendes Unternehmen auch Bitstromzugang und virtuelle Entbündelung anbieten. Varianten: Monatliches Entgelt für das gesamte Netz. Monatliches Entgelt pro Teilnehmeranschluss. Umsatzbeteiligung. Landesweite Harmonisierung von Wholesalepreisen und Prozessen wünschenswert 22

23 Modell Separation - FAQ Nach welchen Gesichtspunkten sollen die Gemeinden das Modell auswählen? Präferiert ist Passive Sharing mit mehreren Betreibern. Kann man eine Ausschreibung für mehrere Gemeinden machen? Ja, vergaberechtliche Vorschriften sind zu beachten Wir haben Separation ausgeschrieben. Es gibt kein zufriedenstellendes Angebot. Was tun? Ursachenanalyse gemeinsam mit Land, anderen Gemeinden, potentiellen Betreibern Wir haben Separation. Es gibt aber keinen Dienstewettbewerb. Was tun? Wenn Preise/Leistungen angemessen kein Handlungsbedarf trotz Alleinanbietersituation Wie können wir überprüfen, ob die Vorleistungsprodukte kostenorientiert sind? Gutachten durch Sachverständigen Der Betreiber will die Endkunden- /Wholesalepreise/erhöhen. Was tun? Endkundenpreise: Regelung über Wettbewerb Wholesale: Kostenorientierung gilt als Prinzip fort Wir sind verpflichtet, getrennte Buchführung zu machen. Was bedeutet das? Separater Rechnungslegungskreis für Breitbandaktivitäten 23

24 Mustertext Auswahlverfahren Separation Nr. Auswahlverfahren Beschreibung 1 Zuständige Stelle Angaben zur Gemeinde 2 Beschreibung des Auswahlverfahrens Beschreibung des Modells Separation; Zweistufiges Verfahren: Interessenskundgebung und Angebot 3 Angaben zum Gegenstand Darstellung der Projektstruktur, der Infrastrukturkomponenten und der Anforderungen an den Anbieter 4 Netzzugang Verpachtung des passiven Netzes in seiner Gesamtheit 5 Entgelte Form der Entgelte sind im Angebot darzustellen 6 Öffentliche Konsultation Nein, aber Verhandlungen denkbar 7 Angaben zur Losbildung Es ist ein Gesamtangebot zu erstellen 8 Ergänzende Unterlagen Ergänzende Unterlagen werden auf der Homepage der Gemeinde dargestellt 9 Form und Frist der Abgabe der Stellungnahme Nach Gemeindeangaben 10 Abgabe von Stellungnahmen Inkl. geforderte Nachweise und Kontakt für Rückfragen 11 Vorgabe eines Mindestinhalts für den Vertrag Grundsätzlich gilt der Vertragsentwurf der Gemeinde. Anbieter können ergänzende oder abweichende Regelungen vorschlagen 12 Angaben zu Auswahlkriterien Im Kern die bestmögliche Versorgung für Wirtschaft und Bevölkerung 13 Geforderte Sicherheiten

25 Auswahlverfahren wettbewerblicher Dialog Wettbewerblicher Dialog Unbeschränkte Anzahl von Unternehmen wird öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert Für komplexe Vorhaben Mit ausgewählten Bewerbern Dialog über alle Aspekte des Auftrags Nur Bestangebotsprinzip (technisch und wirtschaftlich) Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert 25

26 Mustertexte Vertrag Separation (1) Nr. Text Beschreibung - Präambel, Definitionen Zielbeschreibung und Begriffsklärungen 1 Vertragsgegenstand Beschreibung des Netzes und der Rollen der Vertragsparteien 2 Verhältnis zwischen den Parteien Allgemeine Rechte und Pflichten, u.a. Leistungsbereitstellung, Abrechnung, Information 3 Start Netzbetrieb Pflicht der Pächterin 4 Aufrechterhaltung Netzbetrieb Pflicht der Pächterin 5 Offener Netzzugang Pflicht der Pächterin 6 Preise Höhe und Struktur 7 Vorleistungspreise Open Access Leistungen und Preise 8 Mitwirkungspflichten Für beide Seiten 9 Instandhaltung Pflicht der Pächterin 10 Dokumentation Informationsevident 11 Wegerechte Grundlagen der Dienstbarkeiten 12 Laufzeit Dauer 13 Beendigungsregelung Rückgabe etc. 14 Übernahmeprotokoll Dokumentation 15 Netzneutralität Nicht-Diskriminierung 26

27 Mustertexte Vertrag Separation (2) Nr. Text Beschreibung 16 Mängel und Haftung Konsequenzen und Verantwortlichkeiten 17 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen U.a. Versicherung 18 Vertragsstrafe Bei Schlechtleistung 19 Sicherheit Bankgarantie 20 Kündigung Außerordentliche Beendigung 21 Freiheit von Rechten Dritter Schutz und Urheberrecht 22 Abtretungs- und Zurückbehaltungsrecht Abtretung des Vertrages 23 Vertraulichkeit Stillschweigen 24 Datenschutz Wahrung von kundenbezogenen Daten etc. 25 Schlussbestimmungen Anwendbares Recht, Gerichtsstand etc A1 Gemeindegebiet Abgrenzung Region A2 Parameter und Kriterien zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit A3 Leistungsbeschreibung Netzdesign für den weiteren Netzausbau A4 Kollokation Raum für Betrieb und Übernahme A5 Betriebsprozesse Abstimmung Gemeinde Betreiber 27

28 Vergleich der Modelle Vor- und Nachteile Passive Sharing Separation Nachteile Vorteile Wettbewerb stellt kostengünstige Breitbanddienste für Endkunden sicher Keine Bindung an einen Betreiber Höhere Mieteinnahmen (zb xx % Umsatzanteil pro Kunde) Einfacherer Betreiberwechsel (zb bei Ausstieg eines Betreibers) Gemeinde bestimmt alle weiteren Nutzungen (Standleitungen, Dark-Fibre Vermietung) Einfacheres Verfahren zur Betreibersuche Späterer Marktzutritt weiterer Unternehmen möglich Gemeinde hat organisatorischen Mehraufwand durch die Wartung, Instandhaltung des Netzes und benötigt kompetenten Ansprechpartner / Mitarbeiter Die gesamte passive Infrastruktur ist in der Verantwortung der Gemeinde (weiterer Netzausbau, Störungsbehebung, Umlegungen) Reiner Dienstewettbewerb und Auswahl von reinen Diensteanbietern durch Endkunden nicht möglich Möglicherweise eingeschränkter Wettbewerb zu Beginn, wenn es nur wenige Interessenten gibt Vereinfachung für Gemeinden Wartung, Instandhaltung, Dokumentation kann von der Gemeinde an einen Betreiber übertragen werden Hauptansprechpartner für Breitband ist ein ausgewählter Betreiber (Gemeinde wird bei Konflikten vermittelnd tätig werden müssen) Hohe Qualität ist im Eigeninteresse des einen ausgewählten Betreibers Die gesamte passive Infrastruktur ist in der Verantwortung der Gemeinde (weiterer Netzausbau, Behebung größerer Störungen, Umlegungen) Komplizierteres Auswahlverfahren und komplexerer Kooperationsvertrag Kontrolle von open access Verpflichtung durch Gemeinde Bindung an nur einen Betreiber (Risiko) Betreiber redet bei allen weiteren Nutzungen mit (Standleitungen, Dark-Fibre Vermietung) Entgeltmodell als Ergebnis des Auswahlverfahrens 28

29 KONTAKT Standort Düsseldorf Max-Planck-.Str Düsseldorf Deutschland Tel: Fax: consulting@sbr-net.com URL: Standort Wien Parkring 10/1/ Wien Österreich Tel: Fax: consulting@sbr-net.com URL: 29

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