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1 Explosionsschutz-

2 Gliederung - Naturwissenschaftliche - Rechtliche Explosionsschutzkonzeption Explosionsschutzdokument

3 - naturwissenschaftlich

4 - naturwissenschaftlich Stichflamme

5 - naturwissenschaftlich Verpuffung / Deflagration

6 - naturwissenschaftlich Explosion / Detonation

7 - naturwissenschaftlich Explosion (unverdämmt)

8 - rechtlich Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 6 (1) Der Arbeitgeber hat unabhängig von der Zahl der Beschäftigten im Rahmen seiner Pflichten nach 3 sicherzustellen, dass ein (Explosionsschutzdokument) erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird. (5) Das Explosionsschutzdokument ist vor der Aufnahme der Arbeit zu erstellen. Es ist zu überarbeiten, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden.

9 - rechtlich Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 6 (2) Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen, 1. Dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind, 2. Dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen, 3. Welche Bereiche entsprechend Anhang 3 in Zonen eingeteilt wurden und 4. Für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 gelten.

10 - rechtlich Übergangsbestimmung Seit dem 3. Oktober 2002 ist für alle neu eingerichteten Arbeitsplätze und Anlagen mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre vor der Aufnahme der Arbeit ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Für Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe in explosionsgefährdeten Bereichen, die vor dem 3. Oktober 2002 erstmalig bereitgestellt oder eingeführt worden sind, ist das Explosionsschutzdokument spätestens bis zum 31. Dezember 2005 zu erstellen Ende der Übergangszeit

11 Maßnahme primäre Maßnahmen 1. Ersatzstoffe einsetzen. Durch die Verwendung nicht brennbarer Stoffe kann die Bildung einer gefährlichen explosiven Athmosphäre verhindert werden. Auch die Verwendung brennbarer Stoffe mit höherem Flammpunkt ist eine Verbesserung. 2. g.e.a. verhindern. Bei der Lagerung der Stoff ist darauf zu achten, dass der Austritt der Gase auf das Mindestmaß verringert wird. Gebinde sind verschlossen zu Lagern. Umfüllarbeiten werden nur an den vorgesehenen Umfüllplätzen durchgeführt. sekundäre Maßnahmen: Zur Verdünnung der explosionsfähigen Atmosphäre ist ein kontinuierlicher Luftwechsel im Lager sicherzustellen. Die Lüftungsanlage ist gemäß BGR 104 zu bemessen. Die Funktion der Lüftungsanlage ist zu Überwachen. oneneinteilung: plan ist zu erstellen und entsprechend den im Handlungsbedarf Realisierung Durch Wirksam- Bezugsgeführt keit quelle Wer/wann am geprüft Im Lager 3 werden für die Produktion benötigte Stoffe in entsprechenden Gebindegrößen eingelagert. Die Gebinde sind verschlossen und werden nur für Umfüllarbeiten oder den Anschluß an Versorgungsanlagen geöffnet. Das Umfüllen der Stoffe wird in einer anderen bearbeitet. Gemäß GefStoffV sind gefährlicher Stoffe auf mindergefährliche Ersatzstoffe zu überprüfen. Substitutionsprüfung gemäß TRGS 600 durchführen. Überprüfung der Vollständigkeit der Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe. Erstellung der Betriebsanweisungen für die Tätigkeiten "Lager 3" und "Umfüllarbeiten" Die Auslegungsparameter sind anahnd des aktuellen Gefahrstoffverzeichnisses zu überprüfen. Der Instandhaltungsnachweis ist zu prüfen. Erstellung bzw Auftraggeber/ sofort Auftraggeber/ sofort Auftraggeber/ sofor Rev. 0.1 vom BGR 104, TRGS 600 ArbSchG, GefSToffV, BGR 104, TRGS Explosionsschutzkonzeption Arbeitsbereich: Lager 3 Tätigkeit / Apparatur / Räumlichkeit: Einlagern von Gefahrstoffen Gefährdungsfaktor: Brand- und Explosionsgefahr Tätigkeits- bzw. Prozessbeschreibung: Stoffe vorhandenen, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können

12 Beteiligte 1. Betreiber 2. Mitarbeiter 3. konzept-ersteller 4. Befähigte Person Wer ist befähigte Person? gemäß 2 BetrSichV (7): Person, die durch ihre: Berufsausbildung Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Anforderungen werden in der TRBS 1203 Teil 1 "Befähigte Personen - Besondere Anforderungen - Explosionsgefährdungen" konkretisiert.

13 Prozessbeschreibung zur Erstellung eines konzeptes

14 Baustein ermittlung Gefahrstoffkataster (Sicherheitsdatenblätter) Maschinenaufstellpläne Tätigkeitsbeschreibungen Arbeitsablaufpläne Technische ation der Anlagen und Betriebsmittel Sonstige relevante anlagenspezifische Unterlagen

15 Baustein Forderungen zur ArbSchG 5 3 Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen Wirksamkeitsprüfung der Arbeitsschutzmaßnahmen BetrSichV 3 Ermittlung von Maßnahmen für sichere Arbeitsmittel Gefährdungsermittlung GefStoffV 7, 12 und Anhang III Nr. 1 Schutz vor Explosionsgefahren

16 Baustein Arbeitsbereich: Lager 3 Tätigkeit / Apparatur / Räumlichkeit: Einlagern von Gefahrstoffen Gefährdungsfaktor: Brand- und Explosionsgefahr Maßnahme Tätigkeits- bzw. Prozessbeschreibung: Stoffe vorhandenen, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können primäre Maßnahmen 1. Ersatzstoffe einsetzen. Durch die Verwendung nicht brennbarer Stoffe kann die Bildung einer gefährlichen explosiven Athmosphäre verhindert werden. Auch die Verwendung brennbarer Stoffe mit höherem Flammpunkt ist eine Verbesserung. 2. g.e.a. verhindern. Bei der Lagerung der Stoff ist darauf zu achten, dass der Austritt der Gase auf das Mindestmaß verringert wird. Gebinde sind verschlossen zu Lagern. Umfüllarbeiten werden nur an den vorgesehenen Umfüllplätzen durchgeführt. sekundäre Maßnahmen: Zur Verdünnung der explosionsfähigen Atmosphäre ist ein kontinuierlicher Luftwechsel im Lager sicherzustellen. Die Lüftungsanlage ist gemäß BGR 104 zu bemessen. Die Funktion der Lüftungsanlage ist zu Überwachen. neinteilung: u erstellen und entsprechend den im en u Handlungsbedarf Gemäß GefStoffV sind gefährlicher Stoffe auf mindergefährliche Ersatzstoffe zu überprüfen. Substitutionsprüfung gemäß TRGS 600 durchführen. Überprüfung der Vollständigkeit der Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe. Erstellung der Betriebsanweisungen für die Tätigkeiten "Lager 3" und "Umfüllarbeiten" Die Auslegungsparameter sind anahnd des aktuellen Gefahrstoffverzeichnisses zu überprüfen. Der Instandhaltungsnachweis ist zu prüfen Erstellu Realisierung Auftraggeber/ sofort Auftraggeber/ sofort Auftraggeb Durch geführt am Rev. 0.1 vom Wirksamkeit geprüft Bezugsquelle Wer/wann Im Lager 3 werden für die Produktion benötigte Stoffe in entsprechenden Gebindegrößen eingelagert. Die Gebinde sind verschlossen und werden nur für Umfüllarbeiten oder den Anschluß an Versorgungsanlagen geöffnet. Das Umfüllen der Stoffe wird in einer anderen bearbeitet. BGR 104, TRGS 600 ArbSchG, GefSToffV, BGR 104, TRGS

17 Ablauf der 1. Gefährdung bewerten 2. Maßnahmen ermitteln 3. ation 4. Gefährdung ermitteln 5. Umsetzung der Maßnahmen 6. Wirksamkeitskontrolle

18 Schritte der Gefährdungs hrdungs- beurteilung nach ATEX/ BGR 104

19 Sicherheitstechnische Kenngröß ößen Explosionsgrenzen Zündtemperatur Flammpunkt Dichteverhältnis Sauerstoffgrenzkonzentration Schwelpunkt Korngrößenverteilung Feuchtegehalt...

20 Schutz-Zonen Bereiche, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln vorhanden ist Zone 0 Zone 1 Zone 2 lange oder häufig gelegentlich bei Normalbetrieb normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig Bereiche, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub Zone 20 Zone 21 Zone 22 ständig, über lange Zeiträume, häufig gelegentlich normalerweise nicht oder nur kurzzeitig

21 Ex-Zonen Zonen-Plan

22 Zündquellen 13 Zündquellenarten (nach BG Chemie) Heiße Oberflächen Flammen und heiße Gase Mechanisch erzeugte Funken Elektrische Anlagen Elektrische Ausgleichsströme Statische Elektrizität Blitzschlag Elektromagnetische Felder Elektromagnetische Strahlung Ionisierende Strahlung Ultraschall Adiabatische Kompression, Stoßwellen, strömende Gase Chemische Reaktion

23 Elektrostatik Aufladung entsteht immer dann, wenn Oberflächen voneinander getrennt werden Sie kann aber nur in Erscheinung treten, Donator Akzeptor wenn wenigstens einer der beteiligten Partner ein schlechter elektrischer Leiter ist und der Trennvorgang schneller erfolgt als ein Ladungsausgleich über zurückflutende Ladungsträger

24 Schutzmaßnahmen I Primäre Maßnahmen: Verhinderung der Bildung von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären (g.e.a.) Suchen von Ersatzstoffen Unterschreitung der Sauerstoffgrenzkonzentration Be- und Entlüftung

25 Schutzmaßnahmen II Sekundäre Maßnahmen: Vermeiden wirksamer Zündquellen Konstruktive Maßnahmen an der Apparatur/ dem Betriebsmittel, zur Vermeidung des Wirksamwerdens einer Zündquelle

26 Schutzmaßnahmen III Tertiäre Maßnahmen: Begrenzen möglicher Explosionsauswirkungen auf ein annehmbares Maß durch konstruktive Maßnahmen Explosionsdruckfeste Bauweise Explosionsunterdrückung Explosionstechnische Entkopplung...

27 Mögliche Auswirkungen einer Explosion Im Falle einer Explosion müssen ihre möglichen Auswirkungen berücksichtigt werden: Flammen Umherfliegende Teile Druckwelle Wärmestrahlung Freisetzung von gefährlichen Stoffen

28 Explosionsschutz- - Inhalt Empfehlung für den Aufbau eine -es: 1. Angaben des Betriebsbereiches, der Verantwortlichen 2. Betriebsinterne Bezeichnung/ Abgrenzung 3. Kurzbeschreibung der Anlage 4. Verfahren und Tätigkeitsbeschreibung 5. Explosionsschutztechnische Kenndaten 6. Ergebnisse der 7. Beschreibung Explosionsschutzkonzept 8. Anhänge/ Standortverweise 9. Datum/ Unterschrift Arbeitgeber

29 Explosionsschutz- - Inhalt Technische Schutzmaßnahmen Vorgaben zu Betriebsmitteln Lüftungsmaßnahmen Sonstige Zündquellen Druckentlastung Explosionsunterdrückung Betriebliche Organisation Kennzeichnung Unterweisung der Mitarbeiter Betriebsanweisungen Freigabeverfahren (u.a. Schweißerlaubnisschein) Reinigung

30 Gestaltungsvorschlag - Kurzform -

31 Arzneimittelherstellung

32 Holzpelletherstellung

33 Lackierkabine

34 Autogenes Schweißgerät Kein Explosionsschutz-!

35 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit!

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